Prophet von Graefenthal: Urteil hat Bestand

Zwischen seinen beiden Anwältinnen Pantea Farahzadi und Inez Weski: der Prophet

Es war das letzte Urteil des vorvergangenen Jahres am Landgericht Kleve, es war das letzte Urteil in der Berufslaufbahn des Richters Christian Henckel, und es war der Schlusspunkt eines spektakulären Prozesses, der sich über Monate hingezogen und über insgesamt 27 Verhandlungstage erstreckt hatte.

Am 30. Dezember 2021 verurteilte das Landgericht Kleve einen damals XX Jahre alten Niederländer, der als „Prophet von Graefenthal“ bezeichnet wurde, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 19 Fällen, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in einem Fall sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in einem weiteren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren (170 KLs 7/21).

Dagegen legte der Verurteilte über seine Anwälte Revision ein – doch die wurde nun durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 2023 als unbegründet verworfen. Entsprechend den nun rechtskräftigen Feststellungen nutzte der Angeklagte in der Zeit ab Dezember 2007 seine Stellung als sog. Prophet der Glaubensgemeinschaft der „Orde de Transformanten“ und als derjenige, der für ihre Erziehung und Betreuung in der Lebensführung verantwortlich war, dazu aus, ein – inzwischen volljähriges – Mädchen ab ihrem 13. Geburtstag sexuell zu missbrauchen. Der Prozess fand in der Zeit vom 18.06.2021 bis zum 30.12.2021 mit insgesamt 27 Verhandlungstagen statt.

So hatte kleveblog damals über den Urteilsspruch berichtet: „Prophet“ muss fünf Jahre in Haft: Schuldspruch wegen vielfachen sexuellen Missbrauchs.

Auch zuvor hatte es zahlreiche Berichte über die Verhandlung gegeben: Prozess um den „Propheten von Graefenthal“: Staatsanwaltschaft fordert 8 Jahre Haft; Im Zweifel für die Migräne: Der „Prophet“ leidet unter starken Kopfschmerzen; Transformanten-Prozess: Die 7 Frauen des Propheten; Orden der Transformanten: Der 1. Tag im Prozess gegen den „Propheten“

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20 Kommentare

  1. 20

    Kreis Kleve ordnet Ausweisung an der „Prophet“ von Graefenthal muss Deutschland wohl verlassen

    Der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilte selbst ernannte „Prophet“ von Graefenthal muss Deutschland voraussichtlich verlassen. Das hat am Montag das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

    Damit hat das Gericht die Klage des 61-jährigen Niederländers gegen seine vom Kreis Kleve angeordnete Ausweisung aus Deutschland abgewiesen. Das Gericht schloss sich damit der Rechtsauffassung der Behörde an. Der Kreis Kleve hatte argumentiert, dass bei dem Sektenführer ein erhebliches Rückfallrisiko bestehe und daher von ihm eine unabweisbare Gefahr ausgehe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ keine Berufung zu. Dagegen ist Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster möglich.

    Der Häftling hatte sich als EU-Bürger gegen den Verlust der EU-Freizügigkeit und die angeordnete Ausreise sowie Überstellung in ein niederländisches Gefängnis gewehrt. Er saß im Gerichtssaal im Rollstuhl und trug auch während der Verhandlung wegen bestehender Fluchtgefahr Hand- und Fußfesseln. Der 61-Jährige, der acht Kinder von fünf Frauen hat, bestritt dem Gericht gegenüber jedes pädophile Rückfallrisiko. Sein Anwalt betonte, „die vorgeworfenen Taten liegen schon 15 Jahre zurück und mein Mandant hat sich seither nichts zu Schulden kommen lassen.“

    Der 61-Jährige wurde Ende 2021 vom Landgericht Kleve wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist seit Februar rechtskräftig.

    In der Folge hatte der Kreis Kleve dem Gründer seiner umstrittenen Glaubensgemeinschaft die Freizügigkeit entzogen und im Mai per Verfügung seine Ausreise innerhalb von vier Wochen angeordnet. Das ist nach EU-Recht bei verurteilten Straftätern möglich. Unter anderem dann, wenn die Betroffenen auch künftig als schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten.

    Davon geht der Kreis Kleve aus. „Ich sehe angesichts der Stellung des Predigers, dessen narzisstischer Persönlichkeit und dessen großem Einfluss auf die Glaubensgemeinschaft ein hohes Rückfallrisiko“, sagte die Vertreterin des Kreises.

     
  2. 19

    10 Euro am Tag. Da habe ich ein Problem mit. Ich kann nämlich nicht so schlecht arbeiten wie ich bezahlt werde.

     
  3. 18

    Wahlverteidiger werden ablehnen, wenn sie jemanden nicht verteidigen wollen. Anwält/innen können auch nicht gegen ihren erklärten Willen für eine Pflichtverteidigung herangezogen werden, wenn bestimmte wichtige Gründe vorliegen, die auch mit der Art der vorgeworfenen Tat oder mit der zu verteidigenden Person zusammenhängen können.

     
  4. 17

    Für mich abschließend, möchte ich nur noch schreiben, dass auch Strafverteidiger*innen Menschen sind, und deshalb auch aus Gewissensgründen, ein Mandat ablehnen könnten.
    Ich gehe davon aus, dass es in diesem speziellen Fall, keine Pflichtverteidigung war.
    Da man ja anderweitig lesen kann, vertreten diese beiden eingesetzten Strafverteidigerinnen auch Topkriminelle.
    So habe ich die beiden Wörter, „angemessene Verteidigung“, aus Kommentar 6., für mich dementsprechend zu diesem Fall, eingeordnet.

     
  5. 16

    Und wieso machen die Traumtänzer von der Staatsanwaltschaft Kleve nicht einmal eine Hausdurchsuchung bei der Kreisverwaltung in Kleve ?
    Dort werden nämlich Lohnsteuererstattungen von Hartz4 Empfängern und Sozialhilfeempfängern grundsätzlich als Einkommen angesetzt, was rechtswidrig ist.
    Und damit der Betrug nicht auffliegt, wird bei Prozessen vor dem Sozialgericht Duisburg das Sozialgericht Duisburg angewiesen, ein Urteil gegen den Kreis Kleve unter allen Umständen zu vermeiden. Zur Not, wenn alle Stricke reissen, wird dann das Urteil zugunsten des Kreises Kleve gut versteckt in einem Satz irgendwo mitten im Gerichtsprotokoll.

    Fahrraddiebstähle, Ladendiebstähle und Propheten, die nicht in der Katholischen Kirche tätig sind, zu mehr sind die Pfeiffen von der Staatsanwaltschaft in Kleve nicht fähig.

    An dieser Stelle dann noch mal drei Hinweise für die Juristen der Kreisverwaltung Kleve, falls man meint, man müßte sich in der Angelegenheit weiter doof stellen. Sich doof stellen und dummes Zeugs reden, sind nämlich die einzigen Eigenschaften über die die Juristen der Kreisverwaltung Kleve verfügen.

    Es ist nicht Aufgabe des Sozialgerichtes Duisburg Anerkenntnisurteile zu sprechen: Es ist Aufgabe des Gerichtes Urteile zu sprechen. Und zwar Urteile mit Urteilsbegründung und mit Ausstellung einer Urteilsurkunde.

    Die 48,93 Euro stehen immer noch aus. Auch Schwerbehinderte, die in der Werkstatt für Behinderte des Kreises Kleve arbeiten, leben bekanntlich nicht alleine von der Luft.

    Wie gesagt, ich bin tätig in der Behindertenwerkstatt des Kreises Kleve. Man verdient dort nur ungefähr 10 Euro am Tag: Egal, ob man in der Landschaftspflege am Flughafen Weeze arbeitet oder am Computer in der Dokumentenarchivierung. Man verdient halt nur 10 Euro am Tag. Für die 48,93 Euro hätte ich also ca. fünf Tage arbeiten gehen müssen. Wenn nun die Juristen des Kreises Kleve beantragen beim Sozialgericht in Duisburg , meine Klage in Höhe von 48,93 Euro abzuweisen, weil es sich bei den 49,93 Euro um einen geringen Betrag handele, der rechtlich nicht relevant wäre, so ist dieses Verhalten in der Chefetage des Kreises Kleve jenseits jedweder Zivilisation. Und dementsprechend ist es rechtswidrig, wenn danach noch ein Termin beim Sozialgericht Duisburg angesetzt wird. Solche Einwände müssen schon ein Minimum an Substanz haben, sonst ist der Prozess direkt verloren. Ausser natürlich, der rechtslose Saftladen namens Kreis Kleve macht solche völlig substanzlosen Einwände. Wie gesagt, sich doof stellen und dummes Zeugs reden, sind die einzigen Eigenschaften über die die Juristen der Kreisverwaltung Kleve verfügen.

    Meine Betreuerin sagt immer „Trump, Trump, Trump.“ Sie kann sich die Reisekosten über den Atlantik sparen. Statt dessen sollte sie mal lieber den Kreis Kleve verklagen.

    Bernd Rütgens
    Südlicher Rundweg 20
    47551 Bedburg-Hau

     
  6. 15

    Das sog. Kirchenstrafrecht steht entgegen landläufiger Meinung nicht über dem staatlichen Strafrecht. Für eine Strafverfolgung durch Polizei/Staatsanwaltschaft muss diesen aber eine Straftat bekannt sein oder eine Anzeige vorliegen. Die Opfer haben sich meist niemandem anvertraut und auch später keine Anzeige erstattet, und viele Taten liegen länger zurück und sind verjährt. Allerdings kam es hier und da auch zu Verurteilungen. Aber die Rolle der Justiz bei früheren strafrechtlichen Ermittlungen sollte näher untersucht werden. Die der Kirchen wird aktuell aufgearbeitet.

    https://rp-online.de/nrw/panorama/missbrauchsstudie-warum-nicht-gegen-die-priester-ermittelt-wird_aid-33305337

     
  7. 14

    @9+11 Vielleicht haben die beiden Anwältinnen ihren Job ganz einfach unabhängig davon, ob sie Frauen sind oder nicht, erledigt. Sie müssen auch nicht mehr Mitgefühl haben als Männer gleichen Berufs. Und schon gar nicht ist Mitgefühl mit der Gegenseite gefragt. Wer den Job macht, sollte Ahnung von Strafrecht haben.

    Außerdem sind Anwält/innen darauf angewiesen, ihren Mandant/innen glauben zu müssen. Es geht für sie auch nicht darum, die Wahrheit herauszufinden. Dafür ist das Gericht zuständig.

    Grundlage unseres Rechtsstaats ist, dass dem/der Angeklagten eine Schuld nachgewiesen werden muss, in einem Prozess. Erst am Ende steht fest, wie das Gericht entscheidet. Bei einem Urteil ist vieles zu beachten. Anwält/innen vertreten in diesem Prozess die Interessen des/der Angeklagten. Das ist ihr Job. Nicht mehr und nicht weniger.

     
  8. 13

    @ 12 SpoyBoy )

    „Mögliche Gründe: Verjährung, nicht ausreichende oder unklare Beweislage, Täter bereits verstorben, etc..“

    Ich interpretiere ihre Aussagen so:
    Wenn der Prophet Mitglied der Katholischen Kirche gewesen wäre, hätte die Staatsanwaltschaft aufgrund der unklaren Beweislage das Verfahren erst gar nicht eröffnet.

    „Deshalb ist es ja eigentlich sehr zu begrüssen dass die Kirchen sich bemühen die Missbrauchsfälle wenigstens jetzt intern aufzubereiten udn zu veröffentlichen.“

    Ich würde es begrüssen, wenn die Missbrauchsfälle von der Polizei und der Staatsanwaltschaft aufbereitet und veröffentlicht werden; genau so, wie Fahrraddiebstähle in Kleve von der Polizei und der Staatsanwaltschaft aufbereitet und veröffentlicht werden.

    „Deshalb ist es ja eigentlich sehr zu begrüssen dass die Kirchen sich bemühen die Missbrauchsfälle wenigstens jetzt intern aufzubereiten udn zu veröffentlichen. Rechtlich gesehen müssten sie das nicht (genausowenig wie die Veröffentlichung der Vermögensverhältnisse, was aber auch gemacht wird).“

    Wenn Sie einen Ladendiebstahl begehen, sind Sie rechtlich auch nicht verpflichtet, diesen aufzuklären.

    „(genausowenig wie die Veröffentlichung der Vermögensverhältnisse, was aber auch gemacht wird).“

    Meinen Sie vielleicht das Millionen Vermögen des früheren Bischoff Tebartz van Elst, dass dieser verwaltet hat, ohne dass Prüfer der katholischen Kirche Einblick in seine Vermögensverhältnisse bzw. seine Vermögensverhältnisse aus der katholischen Kirche nehmen durften ?
    Oder meinen Sie vielleicht das Vermögen, dass die katholische Kirche von einer Klever Bürgerin geerbt hat, ohne dass die katholische Kirche für die Grabkosten aufkommen wollte ?

     
  9. 12

    @8

    Und wieso werden Missbrauchsvorwürfe in der Katholischen Kirche von der Katholischen Kirche selber bearbeitet und nicht von den Staatsanwaltschaften ?

    Weil die Staatsanwaltschaft (Strafverfolgung und Anklageerhebung) oder das Gericht (Annahme der Anklage der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung) in diesem Fall keine Anhaltspunkte für Strafverfolgung bzw. die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens sehen.
    Mögliche Gründe: Verjährung, nicht ausreichende oder unklare Beweislage, Täter bereits verstorben, etc..

    Deshalb ist es ja eigentlich sehr zu begrüssen dass die Kirchen sich bemühen die Missbrauchsfälle wenigstens jetzt intern aufzubereiten udn zu veröffentlichen. Rechtlich gesehen müssten sie das nicht (genausowenig wie die Veröffentlichung der Vermögensverhältnisse, was aber auch gemacht wird).
    Und auf diese Position haben sich offenbar z.B. die honorigen Herren Frings, Höffner und Meisner berufen. Übrigens zu einem Zeitpunkt zu dem die Verjährung noch nicht gegeben war, insofern liegen hier auch möglicherweise strafbare Verdeckungshandlungen vor, aber die werten Exzellenzen sind ja tot…

    Woelki, dem zumindest ein Bemühen in dieser Sache nicht abgesprochen werden kann, wird im Gegensatz zu seinen verlogenen Vorgängern öffentlich durch die Strassen geschleift. Irgendwie auch nicht ganz logisch.

     
  10. 11

    @9. Unverständnis
    Meine Sympathie haben sie, aber ich gebe zu bedenken, dass die Arbeit der beiden namhaften Strafrechtlerinnen nicht dazu geführt, dass der Prophet freigesprochen wurde. Vielleicht haben sie ja (un)bewußt nicht ihr Bestes gegeben 😉
    Und es gibt auch tatsächlich Fälle wo Menschen, aus welchen Motiven auch immer, fälschlicherweise Mißbrauch unterstellt wird. Dann ist man froh wenn es engagierte Strafrechtler/-innen gibt.

     
  11. 10

    @8. B.R.

    Missbrauchsfälle wurden auch in der Evangelischen Kirche bekannt. Man hat sich aber im medialen Windschatten ruhig verhalten.

    Könnte es sein, dass bei einem „weltlichen“ Gericht Klage eingereicht werden muss, damit die Staatsanwaltschaft dafür zuständig ist?

     
  12. 9

    Ich merke, dass ich gegen den Strom schwimme, aber das macht nichts. Kommt öfter im Leben vor.

     
  13. 8

    Und wieso werden Missbrauchsvorwürfe in der Katholischen Kirche von der Katholischen Kirche selber bearbeitet und nicht von den Staatsanwaltschaften ?
    Wenn der in der Katholischen Kirche herumphilosophiert hätte, hätte das keine Staatsanwaltschaft interessiert .

     
  14. 7

    @6. rd
    Das stimmt, wir sind in einem Rechtsstaat.

    Nur, ich (meine Person) verstehe diese beiden Frauen nicht. Sie hätten aus gutem Grund und Mitgefühl für das, oder die Opfer, die Verteidigung, speziell in diesem Fall ablehnen können.

     
  15. 6

    @Unverständnis Selbst ein sehr böser Mensch hat ein Anrecht auf eine angemessene Verteidigung.

     
  16. 5

    Christian Henckel ist meines Erachtens ein toller Mensch und ich denke, dass er ein sehr guter und fairer Richter war. Die Entscheidung des BGH bekräftigt das zudem. Ich kenne ihn vom „Stadtbild“ seit langer Zeit, wusste aber nie um seine Funktion. Wir sind uns vor langer Zeit mal beim joggen entgegen gekommen und es entfleuchte mir zeitgleich im vorbeilaufen ein pups, was er mit einem netten grinsen kommentierte. Seitdem hatten wir irgendwie eine Verbindung. Ich wünsche ihm einen schönen Ruhestand!

     
  17. 4

    Wiki Prophet: jmd., der sich von Gott berufen fühlt, die göttliche Wahrheit unter den Menschen zu verkünden, der zur Umkehr mahnt und die schlimmen Folgen bösen Handelns vorhersagt.
    Das böse Menschen sich auch mal als prophet gottes fühlen, kennt man auch

     
  18. 3

    Interessant ist, dass sich dieser Menschenverachter, für die Verteidigung seiner, nicht wieder gut zu machenden Widerlichkeiten, Strafverteidigerinnen, die auch, wie man anderweitig lesen kann, Topkriminelle vertreten, beauftragt hat.
    Was muss in solchen Frauen der Strafverteidigung vorgehen, die einen Mann, der sich in eigentlicher „Beschützerposition“ ausgibt, Minderjährige sexuell ausnützt und benutzt?

    Ist es Geld- und Machtgier, die über einem verwahrlosten Gewissen schweben?

     
  19. 2

    Migräne ist auch die typische Krankheit von Beamten. Kann man nämlich objektiv nicht nachweisen.

     
  20. 1

    Der Typ ist kein Prophet. Es wäre noch Platz für das Wort Selbsternannter im Titel gewesen.