Mit dem Fahrrad die Fußgängerzone hinunterrollen? Amtsgericht Kleve fällt wegweisendes Urteil

So wie in dieser nachgestellten Szene war Herbert Looschelders in der Klever Fußgängerzone unterwegs.

In der „fahrradfreundlichen Stadt“ Kleve ist die Verkehrsregelung in der Fußgängerzone ein verlässlicher Quell des Ärgers. Ab Mittags ist in der Großen Straße das Radfahren verboten, während in den Vormittagsstunden die Autos der Lieferanten sich ihren Weg bahnen dürfen. Für findige Radler indes gab es bisher einen Ausweg, der zumindest stadtabwärts funktionierte – man stellte sich auf ein Pedal und rollte gemächlich bergab.

Zahlreiche Fundstellen im Internet zeigen, dass das sogenannte „Rollern“ in einer rechtlichen Grauzone stattfindet. So dachte auch Herbert Looschelders, der Regelung ein Schnippchen geschlagen zu haben, als er mit seinem Rad am 28. Juni 2022 nachmittags durch die Klever Fußgängerzone rollte. Doch an der Galeria endete seine Fahrt – ein Streifenpolizist hielt ihn an und beschuldigte ihn, unbefugt als Radfahrer die Fußgängerzone benutzt zu haben. Der Hinweis auf das Rollern fruchtete nicht. Der Polizist stellte einen Bußgeldbescheid aus, gegen den Looschelders Widerspruch einlegte. Das aber bedeutete: Trotz der geringen Strafe musste sich das Amtsgericht Kleve mit der Angelegenheit befassen.

Am Donnerstag Vormittag fand die Verhandlung statt. Im Saal C7 des Amtsgerichts Kleves, der eher ein etwas größeres Büro ist, saßen sich Herbert Looschelders und Richterin Sabine Termath gegenüber. Looschelders schilderte, wie er mit dem linken Fuß auf dem linken Pedal stand und das andere Bein dahinter gekreuzt hatte. Er sei mit Fußgängergeschwindigkeit gerollt und habe mit der Handbremse abgebremst.

Richterin Termath kam schnell zur grundsätzlichen Frage. „Führen eines Fahrrades“, so heißt es in der Straßenverkehrsordnung, doch was genau ist das eigentlich: Radfahren? Nach kurzer Erörterung konnten zwei Tatbestände ausgeschlossen werden. Sein Rad zu schieben und nebenher zu laufen – kein Radfahren. Auf einem Rad zu sitzen, das von jemand anderem per Hand geschoben wird – kein Radfahren.

„Der Vortrieb erfolgt durch das Rad“

Den Fall Looschelders allerdings sah die Juristin anders gelagert: „Der Vortrieb erfolgt durch das Rad. Das hat die Folge, dass dies nicht erlaubt gewesen ist.“ Dies wiederum bedeute, dass der Bußgeldbescheid zu Recht ergangen sei. Da Looschelders das Angebot, seinen Einspruch zurückzunehmen, ausschlug, erging nach kurzer Verhandlung das entsprechende Urteil.

Dies allerdings wird vermutlich nicht das letzte Wort sein. Das werden die Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf sprechen müssen. Looschelders sieht Radfahrer „äußerst benachteiligt“ und möchte die seiner Ansicht nach „wesentliche Rechtsfrage“ grundsätzlich geklärt wissen.

Die Richterin kündigte bereits an, dass sie eine Rechtsbeschwerde (das einzig mögliche Rechtsmittel) zulassen werde, damit weiterer juristischer Sachverstand sich an dieser Frage abarbeiten kann.

kleveblog dokumentiert:

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid 3.1-03181 928378/S 2

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gegen Ihren Bußgeldbescheid lege ich hiermit Widerspruch ein, da ich das mir vorgeworfene Vergehen nicht begangen habe. Ich habe die Fußgängerzone nicht als Radfahrer befahren, sondern mich mit dem Fahrrad als Fußgänger bewegt. Dabei habe ich mit dem Fahrrad „gerollert“, in dem ich mich mit dem linken Fuß auf die linke Pedale das Fahrrad mit angezogener Handbremse bergab habe rollen lassen. Dabei war ich in der Geschwindigkeit unterwegs, in der sich auch Fußgänger innen bewegen. Als ich mich auf der Fußgängerzone in Höhe Kaufhof/Galeria mit einer von mir betreuten Personen unterhielt (ich bin als rechtlicher Betreuer tätig) sprach mich der POK […] an und bat um die Aushändigung meines Personalausweises. Er warf mir dann vor, zuvor unbefugt als Radfahrer die Fußgängerzone benutzt zu haben. Ich stelle richtig, dass ich nicht mit dem Fahrrad gefahren bin, sondern das Rad langsam bergab gerollert habe. Dies sei meiner Meinung nach erlaubt. POK […] sagte, dass dies nicht erlaubt sei und ich ein schlechtes Vorbild für Kinder wäre. Währenddessen kam Herr Jürgen R. beim Gespräch dazu, mit dem ich zum Gärtnern im Gemeinschaftsgarten an der Herzogbrücke verabredet war und verfolgte das Gespräch. Auch weitere PassantInnen hatten angehalten und unterhielten sich angeregt über das Verhalten der Polizei (Originalton: „Das ist […], der ist wo scharf, bei dem kommt keiner durch“). Währenddessen fuhr ein Polizeiauto bergab und half bei den Kontrollen und fuhr dann weiter; ein Fahrrad mit Verbrennungsmotor und kleinem Nummernschild fuhr bergauf und war – bevor es angehalten werden konnte – verschwunden. Ich fragte Herrn […], wo ich nachlesen könne, wann ich mit einem Fahrrad als Fahrradfahrer und wann als Fußgänger unterwegs bin. Herr […] bezog sich allgemein auf die Straßenverkehrsordnung, ohne mir eine Fundstelle benennen zu können und sagte, dass er mir nun einen Bußgeldbescheid zukommen lasse.

Einige Tage später befuhr ich morgens vor 11 Uhr die Fußgängerzone bergauf mit meinem Fahrrad. Mir kamen Menschen bergab entgegen, die ihr Fahrrad schoben. Ein Passant riet mir, mein Fahrrad zu schieben da etwas weiter hoch die Polizei stünde und den Radverkehr kontrolliere. Ich stieg nicht ab, sondern fuhr mit langsamer Geschwindigkeit weiter bergauf. Auf Höhe der Abzweigung Stechbahn stand POK […] und kontrollierte den Radverkehr (unter anderem verkehrswidrig schnell bergabfahrende Radfahrer). Ich sprach Herrn […] an, der sich sofort an mich und den Vorfall vom 28. Juni erinnerte und ich sagte ihm, dass ich mittlerweile im Internet recherchiert hätte, dass es durchaus fundierte Rechtsquellen gibt, in denen Rollern mit dem Fahrrad in Fußgängerzonen für rechtskonform gehalten wird. Herr […] sagte mir, dass er davon wisse. Ich fragte, wieso er mir das nicht einige Tage zuvor gesagt hätte. Er sagte mir, dazu sei er nicht verpflichtet gewesen. Die Polizei habe die Auflage vom Land NRW, eine bestimmte Quote von Vergehen bei RadfahrerInnen zu ahnden und ebenso Vorgaben für Quoten bei anderen VerkehrsteilnehmerInnen habe. Auf meine Nachfrage antwortete er mir, dass er mir beim Vorfall vom 28. Juni vor nicht vorwerfe, zu schnell unterwegs gewesen zu sein, sondern gerollert zu haben. Ich füge diesem Schreiben zwei Fundstellen aus dem Internet bei.

Arag: Fahrrad darf in Fußgängerzonen als Roller genutzt werden

Radl-Welt: Rollern ist rechtens

Ich bin der Meinung, dass es ein schlechtes Vorbild für BürgerInnen ist, wenn bei Strittigkeit von Verkehrsverstöße kleinlich geahndet wird, während eindeutige Verstöße nicht geahndet werden. In der beschriebenen Verkehrssituation haben etliche PassantInnen angehalten und ihr Unverständnis kundgetan. Ich beantrage die Rückgabe des Bußgeldbescheids vom 18.7.2022.

Deine Meinung zählt:

76 Kommentare

  1. 76

    @75

    Tolles Projekt.
    Wäre aber ohne Schleusenanbindung an den Kermisdahl zum scheitern verurteilt.

    Wie weit ist man eigentlich mit der Planung für das Schiffshebewerk im Forstgarten um endlich die Steinmännchen auf dem Wasserweg zu erreichen?

     
  2. 75

    Ich glaube, bei dem eigentlichen Problem, dass Mensch mit dem Rad in Kleve von der Unter- in die Oberstadt – und umgekehrt – kommt, sind kreative Ideen gefragt! Wenn diese dann noch den Tourismus und die Anzahl von Lauf / Rad-Kundschaft in Kleve „befördert“ ;-), ist das auch ein Plus für die Region. Ich rege an, eine Radseilbahn zu bauen …, vom Kermisdahl den Burgberg hoch. Das wäre doch mal innovativ :-))

     
  3. 74

    @ 73 Kopetsch :
    ‚### kleineres Vorderrad ###
    Das halte ich für eine Schiefer-Lignin-Bahn
    bzw. einen abschüssigen HolzWeg.
    alternative Fysik ?

    @ 72 Klaus™ :
    ‚### Schrittgeschwindigkeit ###
    Ja, genau die halte ich für entscheidend.
    Je größer der Unterschied in der Geschwindigkeit ist,
    um so größer wird wohl auch die Gefahr.
    Wer mit 80km/h über die AutoBahn kriecht und dadurch die anderen blockiert.
    bewirkt im Prinzip ähnliche viele Risiken wie ein anderer, der versucht, mit 180km/h an allen anderen vorbeizurauschen.

     
  4. 73

    Vorschlag zu rollen / rollern :
    Wenn ein kleineres Vorderrad montiert wird, rollt das Fahrrad bereits auf ebener Strecke!
    Rollern bergauf sollte dann leicht möglich sein.

     
  5. 72

    @71 MFingerhut
    Genauso sehe ich das auch. Solange es notwendig ist sich mit dem freien Fuß abzustoßen um Schrittgeschwindigkeit zu erreichen, halte ich das Rollern in einer Fußgängerzone für ungefährlich. Erreicht der Fahrradfahrer die Schrittgeschwindigkeit ohne sich abzustoßen, sollte er (freiwillig) laufen.

    Aber ganz ehrlich, diese „akademische“ Diskussion ist bestimmt sinnvoll, nachdem ich gestern Mittag in der Großen Straße wieder mehrere Jugendliche mit Volldampf die Große Straße habe runterrasen sehen, sollten wir viel mehr darüber diskutieren, wie man dieses Problem in den Griff bekommt.

     
  6. 71

    rollEN oder rollERN ?
    Das sehe ich wie Anmerkung ( #63 )
    Mit der fiets bergAb läßt sich wohl nur rollen
    = fiets und fietser angetrieben von der SchwerKraft.
    Zum echten RolleRn gehört für mich,
    daß mensch sich immer wieder mit einem Fuß am Boden voranTreiben MUSZ.
    Auf EBENER Strecke halte ich das dort für sinnvoll und akzeptabel,
    wo der Weg weitgehend frei ist.
    BergAB überflüssig.
    Ob jemand so kräftig ist, die Große Straße bergAUF zu rolleRn ?

     
  7. 70

    @ 67 Rollercoaster,
    @ 68 Klaus™ :
    Auch ich weiß Herrn Looschelders‘ Vorgehen zu schätzen.
    Immerhin hat er hier wohl etliche Bedenken kennenGelernt,
    welche ihm zuvor verborgen geblieben waren.
    Nur kann der Tenor hier nicht als Tenor der Gesamtheit der betroffenen Menschen
    – ob zu Fuß oder auf/mit Rad –
    angenommen werden.
    Bislang war mein Eindruck,
    daß bei KleveBlog die postings PRO-fiets deutliches ÜberGewicht haben,
    doch nun ist es mal umgekehrt.
    Ist auch nicht das 1. Mal, daß der Wind sich gedreht hat oder gedreht wurde.
    Die Kommentare hier sind „nur“ EIN Beitrag zum Bild
    Für die GesamtSchau kommt es darauf an,
    noch weitere Segmente des MeinungsSpektrums andersWo zu finden.

     
  8. 68

    @67 Achterbahn
    Herr Looschelders hat sich freiwillig der Diskussion gestellt indem er zu diesem Beitrag bereit war. Er hat Interna aus dem Verfahren offengelegt und sich von der Redaktion ablichten lassen. Umso logischer ist es, dass er aufgrund der Diskussion auch seine eigene Meinung überpüft. Ich finde seine Handlung und Reaktion bemerkenswert.

     
  9. 67

    #65 Sollte es ihnen tatsächlich in den Sinn kommen, die Meinung der hier im kleveblog Schreibenden als repräsentativ zu betrachten, vergessen sie es.
    Würde sich Kleve danach entwickeln…

     
  10. 66

    @ 65 Herbert Looschelders :
    Es ging nicht darum, ob Sie sich das leisten können – was ich ohneHin nicht anzweifle.
    sondern :
    Wenn Sie ein Urteil erreichen, das die Lage ein für alle Mal klärt,
    wäre das auf jeden Fall mindestens in meinem Sinne, weshalb ich das unterstützen würde.
    Auch anderen dürfte m.E. daran gelegen sein, rechtliche Unsicherheit zu beseitigen.
    Deshalb hoffe ich, daß sich manche mir anschließen werden.

    Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung :
    Der Eindruck, den Sie hier aus KleveBlog gewinnen können,
    kann kaum realistisch sein.
    Zunächst einmal ist schon die Leserschaft nicht repräsentativ.
    Von dieser wiederum schreibt längst nicht jeder.
    Auch ich, der fietsen auf der FußGängerZone kritisch sieht,
    habe mich DAZU bisher noch gar nicht geäußert.
    Und wieViel von dem, was gepostet wird,
    dann schließlich auch das Licht der Öffentlichkeit erblickt,
    ist überhaupt nicht mehr abzuschätzen.
    Es ist also völlig offen,
    was in Wahrheit überwiegt :
    Zustimmung zum Rollern oder Kritik daran.
    Und selbst falls es in der Öffentlichkeit eine klare Mehrheit dafür oder dagegen geben würde,
    so wäre trotzDem eine juristische Klärung wertvoll.

     
  11. 65

    @martin fingerhut
    Es fehlt mich nicht an Geld, um eine Klage durchzuführen. Ich habe den Eindruck, dass nur wenige Rollern in der Fußgängerzone gutheißen (s. die vielen Kommentare). Wenn ich dazu hätte beitragen können, Kleve etwas fahrradfreundlicher zu gestalten, wäre es mir das Wert gewesen. Ich hätte nicht mein Recht gegen das Recht so vieler Fußgänger stellen wollen, die sich beeinträchtigt fühlen. In der Tat hat mir das Rollern eher stadtaufwärts genutzt, wenn ich etwas schneller unterwegs bin als Fußgänger, wobei dann die Bewahrung der Verhältnismäßigkeit der Geschwindigkeit auf der Hand liegt. …ich bin aber bergab erwischt worden.

     
  12. 64

    @ 57 Herbert Looschelders :
    ‚### Wenn Bürgerinnen sich überwiegend durch Rollern bedroht fühlen, werde ich auf eine Klage verzichten ###
    Wem würde das helfen ?
    Wäre es nicht besser, die Sache definitiv zu klären ?
    Dazu bin ich bereit, mich mit 100 EURo an Ihren Kosten+Strafen zu beteiligen,
    und hoffe, weitere werde sich dem anschließen.
    Meine persönliche Sicht werde ich separat darlegen.

     
  13. 63

    Die Frage ist auch, ob man in einer abschüssigen Fußgängerzone überhaupt rollern kann.

    Diese Rollern-Regel ist im Grunde für relativ ebene Fußgängerzonen gemacht.

     
  14. 62

    @57 H. Looschelders Respekt, dass Sie hier die Diskussion verfolgen und sachlich „auswerten“, ohne einen Beitrag persönlich zu nehmen.

     
  15. 61

    @56.Nils

    Guter Tipp! Wenn Sie vorhaben, Ihr Auto durch die Fußgängerzone zu schieben, würde ich mich dafür gerne als „Mitschiebegast“ in Ihr Auto setzen. 🙂

     
  16. 60

    @55 Monika

    „Fußgängerzone heißt mit Füße bewegen (laufen). Wenn ich auf Rad roller ist das nicht laufen“

    Das stimmt. Rollern ist nicht Laufen. Aber Rollern ist in der Fußgängerzone nicht verboten!
    Das gilt übrigens auch für Rollstühle. Einfach mal nachlesen: §24 StVO und §16 StVZO

     
  17. 59

    Die Richterin hat es doch scheinbar verständlich wiedergegeben und begründet. Der Vortrieb erfolgte nicht laufenderweise, sondern durch reine Nutzung des Fahrrades, ohne den für das „Rollern“ typischen Bodenkontakt mit einem Fuß. Somit wurde mit dem Fahrrad gefahren. Ob andere Personen ebenfalls verwarnt werden müssten, mit wem man sich unterhält und welches Wegziel man hat ist für das Ausstellen/Erteilen einer Verwarnung nicht relevant. Ob eine mündliche oder gebührenpflichte Verwarnung in einem solchen Sachverhalt erfolgt liegt im Ermessen des PVB. Es ist gut, wenn man Einschätzungen der Exekutiven durch die Judikative überprüfen lassen kann. Aber in diesem Fall war das Ergebnis wohl mit reinem Verstand zu erahnen, wenn schon im Widerspruch die tat zugegeben wird.

     
  18. 58

    @55: „Fußgängerzone heißt mit Füße bewegen (laufen). Wenn ich auf Rad roller ist das nicht laufen“

    Ist dann aber blöd für Rollstuhlfahrer… Die dürften ja nur in eine Rollstuhlzohne laut Ihrer Theorie…

     
  19. 57

    Das Meinungsbild ergibt, dass viele Fußgängerinnen sich doch durch’s „Rollern“ gestört fühlen. Dieses Bild hatte ich bisher nicht. Als ich rollernd unterwegs war hat sich für mich erkennbar noch kein Fußgängerin beschwert, auch bei der Diskussion mit dem Polizisten beim Ausstellen der Knolle schien die Stimmung der umstehenden Passantinnen eher auf meiner Seite zu sein. Ich hatte den Eindruck, dass hart und ungerecht durchgegriffen wird und dies auch damit zu tun haben könnte, dass mit der Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer (zu bestimmten Zeiten) der Rat der Stadt Kleve sich gegen die Verwaltung durchgesetzt hat.
    Dies ist hier in Kleve dann eben anders als in Oldenburg oder Stuttgart, wo die Rechtsprechung zugunsten des Rollerns bei angemessener Geschwindigkeit entschieden hat. Wenn Bürger
    innen sich überwiegend durch Rollern bedroht fühlen, werde ich auf eine Klage verzichten und mein Rad lieber schieben. Durch Klagen entwickelt die Rechtsprechung Gesetze weiter – ein wichtiger Aspekt von Demokratie und Gewaltenteilung. Allerdings gibt es da sicherlich wichtigere Themen als das Rollern, zumal die Weiterführung des Klageverfahren auch ein Kostenrisiko für mich birgt. Wäre nur schön, wenn mir die Nutzung des Radweges auf der Römerstraße dann auch ermöglicht würde….

     
  20. 56

    Dann darf ich künftig also auch mein Auto legal durch eine Fußgängerzone schieben, da ich es ja nicht fahre?
    „Fußgängerzone radfahren verboten“ so steht es auf den meisten Schildern. Ein Rad fahre ich, wenn ich die Pedale benutze und auf dem Fahrrad sitze.
    Was solch ein Schwachsinn wieder an Steuergeldern koste…

     
  21. 55

    Fußgängerzone heißt mit Füße bewegen (laufen). Wenn ich auf Rad roller ist das nicht laufen

     
  22. 53

    @ 50 (Fietser)
    Mmuuuh, Fietser, dann darf ja „die“ Oma aus dem Hühnerstall mit ihrem Messerschmitt-Kabinenroller die Hopfensackstege vermmuuuhtlich regelkonform herunterrollern, solange sie den Motor ausgeschaltet lässt? Mmuuuh, dann wäre „die“ Oma gar keine Umweltsau, mmuuuh entgegen dem üblen Kinderchornachgesang? Mmuuuh, und was ist mit Herrn Drais seinem Laufrad oder mit Seifenkisten? Mmuuuh, wie sind die klassifiziert?

     
  23. 52

    Meine Fresse ! 🙄 Ich fürchte diese 😵 Diskussion kann für sensible Menschen evtl. böse Kreislaufstörungen + Unwohlsein zur Folge haben.☝🏽 Fragen sie erst ihren Arzt oder Apotheker .😂 🍻

     
  24. 51

    Hallo zusammen, zunächst vielen Dank für die erfrischenden Beiträge. Und Kompliment und Respekt an den „Delinquenten“. Ich bin gestern in der Hamburger Spitalerstrasse „erwischt“ worden. Meine Frau ist überzeugt, dass mich der Sheriff NICHT aufgeschrieben hätte, wenn ich einsichtig gewesen wäre. Hat sie recht? Ich sehe das sportlich und gelassen, ärgere mich jedoch, dass ich am Vortag auf den Elbbrücken geblitzt wurde. Mal gewinnt man, mal verliert man. Herzliche Grüße Michael

     
  25. 50

    @48 Niederrheinstier

    „Oben an der Hopfensackstege verbietet ein Schild „Gesperrt für Fahrzeuge aller Art“ auch die Durchfahrt für Radfahrende und Rollernde.“

    Ein Roller ist im Sinne der StVO kein Fahrzeug! (StVO: § 24)
    Also gilt das Schild „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250) nicht für Roller, da ein Roller nun mal kein Fahrzeug ist.
    Im Fall „Looschelders“ geht es ja gerade genau um die Frage, ob das Fahrrad als Roller benutzt wurde oder nicht. Wie der Bürger XYZ diese Frage beantwortet, ist dabei unerheblich. (siehe auch Kommentar @32)

     
  26. 49

    Ich habe lange überlegt ob ich als Anlieger hier schreiben soll aber ich denke nun doch.
    Wer einmal über einen längeren Zeitraum beobachtet hat was alles so in der Fußgängerzone unterwegs ist kann eigentlich nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen.
    Erst gestern wieder ein Radfahrer der, weil es ihm wohl nicht schnell genug voran ging , quasi auf den Bürgersteig ( also zwischen Baumreiche und Häuserfront ) kräftig in die Pedale tretend die Straße hinunter fuhr. Da wird einem schon beim zusehen Angst und Bange wenn man nachdenkt was passiert wenn zb. Kinder aus einem Geschäft laufen.
    Warum können Radfahrer die es eilig haben und unbedingt fahren möchten nicht über den Blauen Himmel fahren, ach nein da geht ja der Zeitgewinn verloren.
    Nebenbei: wenn sich an die Vorgabe der Schrittgeschwindigkeit zu den erlaubten Zeiten halten würde bräuchte gar nicht gefahren werden da es sowieso nicht schneller wäre

     
  27. 48

    @26 (Schnurz)
    Mmuuuh, Schnurz, Sie sind aber mmuuuhtig! Oben an der Hopfensackstege verbietet ein Schild „Gesperrt für Fahrzeuge aller Art“ auch die Durchfahrt für Radfahrende und Rollernde, so dass vermmuuuhtlich unten ab und zu auch schon „der“ Quoten-Bulle zum Abkassieren auf Sie warten könnte, mmuuuh auch unter Stieren gibt es leider schwarze Schafe.

     
  28. 47

    @Philipp Navrátil:

    Einfach den Beitrag 37 von Piko lesen und glücklich sein, dabei nicht in Afghanistan wach zu werden.

     
  29. 46

    „Wo es Verantwortung gibt, gibt es keine Schuld“ (Albert Camus)

    Um eine zu klärende Schuldfrage geht es im Fall von Herrn Looschelders nicht. Dafür müsste jemand zu Schaden gekommen oder eine Sache beschädigt worden sein.

    Wo Schuld festgestellt wird, stellt sich die Frage der Verantwortung nicht.

    Hier stellt sich die Frage der Verantwortung auch nicht, da es höchstens um die Auslegung einer Regel geht. Wie verantwortlich die Regel ggf. umgangen wurde, ist uninteressant.

    Sonst könnte bei einer Geschwindigkeitsübertretung jemand argumentieren, dass er oder sie ja umsichtig und mit viel Abstand zu anderen Fahrzeugen gefahren sei, immer mit dem Fuß schon fast auf der Bremse.

     
  30. 45

    @ 23 „Ich verstehe nicht, warum irgendwer so kategorisch ausschließen kann, schuldig zu sein. Es wäre einfacher für alle Beteiligten, davon auszugehen, dass ich verantwortlich dafür bin, was mir vorgeworfen wird, selbst wenn mir der Vorwurf übertrieben oder falsch vorkommt.“

    Zitat: Leander Haußmann, Kalenderspruch vom 18.3.2023 Raben Kalender

     
  31. 44

    @35 Oliver Das Bußgeld geht in die Kreiskasse. Das Ordnungsamt Kleve ist nur für den ruhenden Verkehr zuständig.

     
  32. 43

    Es ist und bleibt nun einmal ein Fußgängerzone. Ich bin täglich mit dem Rad in Kleve und Umgebung unterwegs und habe vor Jahren auch mal ne Knolle kassiert, weil ich die Große Straße hoch gefahren bin. Auch mein Einwand, ich wäre ja schon über 60, fahre kein E-Bike und könne somit nicht – mehr – schnell die Straße hoch fahren, half da nicht. Seitdem schiebe ich in der Fußgängerzone und beobachte regelmäßig, wie sich die Polizei mit den anderen „Straftätern“ zu beschäftigen hat. Was mich aber wirklich ärgert sind die E-Scooter-„Raser“, die die Fußgängerzone hoch und runter mit Kopfhörern bestückt rasen, ohne dass da irgendjemand einschreitet.

     
  33. 42

    Geht’s hier eigentlich um Recht oder um Recht haben ? Wenn ich die Stadt herunterlaufe und mein Rad an der Hand führe brauche ich etwa 7,9628sec länger als wenn ich rollern würde. Zum Glück habe ich diese wertvolle Zeit und bin nicht in diesem immensen Termindruck um unbedingt rollern zu müssen, weil es auf ein paar Sekunden ankommt.

     
  34. 41

    @Fußgängerin.
    Ihren Ärger kann ich nachvollziehen, aber die meisten Radfahrer, die ihr Zweirad z.b. zum pendeln nutzen, sind rücksichtsvoll, fahren defensiv und vorausschauend. Wie überall gibt es halt „Idioten“.
    Kennen sie die Straße zum Brejpott in Kellen? Da dürfen Autofahrer keine Radfahrer mehr überholen, wird trotzdem gemacht, teils mit weniger als 50cm Abstand, mit viel Speed. Sehr gefährlich für mich als Radfahrer, 95 von 100 PKW überholen mich dort.
    Schön häufiger gesagt, Kleve ist für Radfahrer eine absolute Zumutung.
    Zum Thema Fußgängerzone. Sollen se machen, aber dann bitte auch ein Verbot für die Zulieferer… , wäre für die Einzelhändler doch katastrophal.

     
  35. 40

    Meiner Meinung nach geht es auch hier wieder einzig und allein nur um eine
    GeldEinnahme-Quelle!….
    Mir wurde auch mal gesagt, Rollern sei nur erlaubt mit rechtem Fuß auf linke Pedale! Auch völlig widersinnig, weil das Fahrrad damit aus dem Gleichgewicht gerät, somit schlechter zu kontrollieren ist und so das Rollern problematischer wird!
    Es blieb dann bei einer Verwarnung…

     
  36. 39

    @33 „Freund und Helfer“ – was erwarten Sie da grundsätzlich, wenn sich jemand nicht an Regeln hält?

    Natürlich wäre es schöner, wenn die Polizei fragen würde, ob sie mal kurz ein Rücklicht oder so reparieren dürfe…

     
  37. 38

    Fahrradfahren in der fusssgängerzohne geht garnicht viel zu gefährlich hatt son highlight schon bin angefahren worden , Ergebnis 6 Wochen krank wegen gebrochenen schlüsselbein. Die Radfahrer meinen die könnten sich alles erlauben.

     
  38. 37

    Wir haben eine Rechtsordnung, an der sich jeder halten sollte. Unstimmigkeiten klären die Gerichte. Die Polizei überwacht die Rechtsordnung. In der Regel als Freund und Helfer, aber auch unter dem Motto: Mein Freund ich werde dir helfen! Wer Mist baut, der sollte dafür auch einstehen, ohne die Schuld bei anderen zu suchen.

     
  39. 36

    Naja zum Glück is Er ja Betreuer und nicht bei den Verkehrskadetten.

    Is eines von beiden eigentlich Systemrelevant?
    Egal.

     
  40. 35

    Quote ist von der Stadt klar Abzocke und hat wenig mit Verkehrsvernunft zu tun.Es dauert wohl doch noch lange bis sich das Blatt dem Rade zuwendet.

     
  41. 34

    Was wollt ihr in Kleve ? Oder wie heißt das noch ?
    Einfach meiden !
    Es gibt Fahrradfreundlichere Orte !

     
  42. 33

    Ob so oder so – das Verhalten des Polizisten halte ich definitiv für übertrieben und unnötig! Die Polizei war vielleicht mal Dein „Freund und Helfer“, aber davon ist in unseren Tagen eben leider nicht mehr allzu viel übrig geblieben. Sie sollte sich eher um WIRKLICH wichtige Dinge kümmern, anstatt sich um die Einhaltung ihrer besc… Quotenvorgaben zu kümmern.

     
  43. 32

    @16 Quartierchen

    „Die hochbezahlte Einsicht soll endlich eine Fahrradspur in der Mitte der Großen Straße einrichten!“

    Dieser Vorschlag wurde schon einmal in einem früheren Kleveblog-Artikel gemacht. Dort habe ich mich schon damals geäußert.
    (siehe: https://www.kleveblog.de/als-kleve-die-erste-fussgaengerzone-bekam/)
    Dazu möchte ich nur wiederholen: Das ist das Schlechteste, was man machen könnte!
    Und bevor mich jetzt jemand fragen sollte, wieso ich dieser Meinung bin, möchte ich schon hier sagen: Einfach man nachdenken!

    @19 Henzchen

    „Was hat denn der Herr Looschelders an dem Wort Fußgängerzone nicht verstanden? Fahrradfahren ist da verboten, egal ob ich jetzt auf dem Sattel sitze oder dem Pedal stehe.“

    Es ist hier nicht die Frage, was der Bürger XYZ unter „Radfahren“ versteht, sondern was die Straßenverkehrsordnung und die Rechtsprechung darunter versteht. Das Mitführen eines Fahrrad macht einen noch längst nicht zum Radfahrer. Es geht im Fall „Looschelders“ offensichtlich um die Frage, ob seine Art der Fortbewegung „Rollern“ war oder nicht.
    Laut ADFC bedeutet „Rollern mit dem Fahrrad“: „Rechter Fuß auf linkem Pedal oder linker Fuß auf rechtem Pedal“, also nicht so, wie auf dem Foto zu sehen ist.
    (siehe: https://bottrop.adfc.de/artikel/rollern-erlaubt)

     
  44. 31

    Wer haftet bei einem Unfall, wenn Fußgänger, auch durch „rollernde“ Fahrräder in der Fußgängerzone, zu Schaden kommen? Fahrräder sind erfahrungsgemäß schneller weg, und sie haben keine Nummernschilder.
    Auch wenn man es für „kleingeistig“ und „lächerlich“ hält, man muss auch die erfahrenen Realitäten betrachten. Die Gesetze werden eben deswegen zum Schutz für Menschen gemacht!

    Hat schon mal jemand danach gefragt, ob man als überzeugte/r, umweltbewusste/r Fußgänger/in, den täglichen Frust in der Fußgängerzone, wegen respektlos geführten Fahrrädern, weiter hinnehmen möchte?

     
  45. 29

    Fußgängerzone.

    Dabei habe ich mit dem Fahrrad „gerollert“, in dem ich mich mit dem linken Fuß auf die linke Pedale das Fahrrad mit angezogener Handbremse bergab habe rollen lassen.

    Also Antrieb nicht per Fuß im Gehen.

    Geständnis selbst geliefert.

    Schuldig, euer Ehren..

     
  46. 28

    Wie bereits erwähnt Herbert, m. E. Sie sind nicht „gerollert“, sondern bergab stehend auf einem Pedal gefahren. Das könnte zum Knackpunkt beim OLG, bzw. zu Ihrem Nachteil im Urteil werden.

     
  47. 27

    Falls die Klärung des Rollerns in Fußgängerzonen nur für mich wichtig ist

    Sicherlich nicht. Fußgängerzonen werden für und wegens Auto eingerichtet und willkürlich für Radfahrer gesperrt, https://abstracts.boku.ac.at/oe_list.php?paID=3&paSID=2776 , während diese gleichzeitig zu Fußgängern gequetscht werden und das Unfallrisiko mit Autofahrern nicht zu autofreien Fußgängerzonen führt.

     
  48. 26

    Ändert sich der Sachverhalt, wenn ich mit dem rechten Fuß auf dem linken Pedal runterrolle?

    Was mich kollossal nervt, ist das Beharren „Fußgängerzone ist nur für Fußgänger da“. Dazu muss man sich schon die besondere Situation in Kleve vor Augen führen: Wie, bitteschön, soll der Radfahrer denn sonst fahren? Die Schlosstorstraße mit ihrer starken Abschüssigkeit und der Sperre? Rauffahren geht ohnehin nur, wenn man ein E-Bike hat und auf Turbo stellt. Eine andere Möglichkeit: die Gruft benutzen? Die Stadt runter fahre ich ansonsten Arntzstraße – Grüner Heideberg – Großer Markt – Hopfensackstege. Rauf ist das wegen der Steigung eigentlich auch nicht machbar. Darüberhinaus gibt es das Problem, an der Marktstraße seine Ohren aufzusperren, ob ein Autofahrer die Marktstraße hoch fährt. Die Autofahrer rechnen dort nicht mit Gegenverkehr, obwohl es legitim ist, bis zur Kaufhofecke/Höhe Hopfensackstege zu fahren. Also bevor wieder diese blöden „Fußgängerzone ist nur für Fußgänger da“-Sprüche kommen, macht euch doch bitte mal Gedanken, wo der Radfahrer (vielleicht auch eure Kinder, die zur Schule müssen) am sichersten und am wenigsten steil von der Ober- in die Unterstadt wechseln oder umgekehrt. Es gibt nur eine vernünftige Möglichkeit: die Große Straße! Denkt bitte daran, wenn ihr mit eurem schönen Auto in die Stadt gefahren seid, um auf der Fußgängerzone zu flanieren!

     
  49. 25

    @23 , da gebe ich Ihnen vollkommen recht…mittlerweile werden x-beliebige Straßen/Radwege sogar als Parkfläche mißbraucht. Zeitweise ist man nicht mehr imstande dort mit dem Auto ohne „Ski-Slalom Weltmeister“ zu sein durchzukommen.

    Bei Gegenverkehr hasste verloren.

    Da gibt es viele Orte, wo diese Unsitte zu sehen ist, z.b. die Alte Bahn in Bedburg-Hau, Triftstraße, ach wo fange ich an und höre auf.

     
  50. 24

    @22 Anne Kann es sein, dass Sie gerade vor allem ihren Frust in ‚eigener‘ Sache abarbeiten? Das ist selten die beste Perspektive, zumal es sich um zwei verschiedene Sachverhalte handelt.

    Finde, unsere Gerichte haben wirklich Anderes zu tun als sich mit den Befindlichkeiten von Herrn Looschelders zu beschäftigen. Letztlich fühlt er sich doch vor allem in seiner Ehre als verantwortlich handelnder Bürger gekränkt. Das ist subjektiv sogar verständlich. Aber die Regel gilt nun mal für alle.

     
  51. 23

    @Klaus TM: mein Beruf und mein Ehrenamt sind für den Sachverhalt des Rollerns unwichtig. Ich fand jedoch erheblich, aus einen Gespräch mit einer von mir betreuten Person heraus von dem Polizisten, der bergauf entgegen gekommen war, nach meinem Ausweis gefragt zu werden. Der Polizist meinte, ich sei ein schlechtes Vorbild aufgrund meines „Rollerns“. Daraus entwickelte sich eine Diskussion, dass ich m.E. schon ein gutes Vorbild abgebe und zum Gemeinschaftsgärtnern an der Herzogbrücke unterwegs war. Den Passanten, die sich um uns versammelt hatten, entnahm ich, dass diese es für ein schlechtes Vorbild hielten, den Mofafahrer ungeschoren davon kommen zu lassen.
    Mein Hinweis auf andere Passanten, die zu Zeiten, zu denen radfahren erlaubt ist, ihr Rad schieben, weil ein Polizist kontrolliert, deutet m.E. auf eine strenge Disziplinierung von Radfahren hin. Der Polizist räumte ein, eine vom Land vorgegebene Quote an Verwarnungen für Radfahrer erfüllen zu müssen.
    @ Rudi Renner: aus meinem Büro in der Römerstraße blickend erlebe ich täglich Autofahrerschlangen, die den eingezeichneten Radweg blockieren. Wenn ich mich mit meinem Rad dort vorbeizwänge oder auf den Bürgersteig ausweiche, wird von den Autofahren davon kaum Notiz davon genommen, es scheint sebstverständlich zu sein, den Verkehrsraum von Radfahrern einzunehmen. Ich habe dort noch nie einen Polizisten kontrollieren sehen.
    Wichtig: mir wurde nicht unterstellt, beim „rollern“ zu schnell unterwegs gewesen zu sein.
    Die Rechtsfrage, ob Rollern im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf erlaubt ist, wurde bisher noch nicht geklärt. Ich habe nicht damit gerechnet, dass mein Einspruch vor dem Amtsgericht verhandelt wird und habe den Hinweis der Richterin so verstanden, dass sie eine weitere Klärung empfiehlt und deshalb ausnahmsweise den weiteren Rechtsweg zulässt. In anderen OLG-Bezirken hat bereits eine Klärung zugunsten des „Rollerns“ stattgefunden (s. meine Quellenangabe im Einschruchsschreiben), auch der ADFC untersützt das Rollern in Fußgängerzonen mit angemessener Geschwindigkeit. Ich habe mich noch nicht dazu entschieden, die Sache dem OLG anzutragen, zumal ich nicht rechtsschutzversichert bin. Vielleicht trägt die Diskussion im Kleveblog für mich dazu bei, meine Entscheidung zu treffen. Falls die Klärung des Rollerns in Fußgängerzonen nur für mich wichtig ist, würde ich wohl auf den weiteren Rechtsweg verzichten und künftig mein Rad schieben.

     
  52. 22

    Ich freue mich sehr, dass Herr Loosschelders dies fortgeführt hat und hoffe, dass dies zu einer radfahrerfreundlicheren Haltung der Polizei in Kleve beiträgt. Der umweltbewusste Lebensstil meines Sohnes wurde vor einigen Wochen von der Polizei brutal gestört, weil er angeblich mit einem 30 Jahre alten Fahrrad während der erlaubten Fahrradfahrzeiten in der Fußgängerzone zu schnell bergauf gefahren sein soll. Ein Erfolg für die Polizeiquote, aber mein Sohn will den täglichen Frust nicht mehr und nimmt jetzt das Auto. Wie klimafreundlich ist Kleve / die Polizei, fragt man sich. Und kann die Polizei Ihre Kräfte nicht besser woanders einsetzen?

     
  53. 21

    Definitiion „rollern“:

    „Mit einem Fuß steht man auf dem Pedal, mit dem anderen stößt man sich vom Boden ab“

    Offensichtlich hat Radlroller Herbert nach eigenen Angaben nicht Muskelkraft, sondern die Schwerkraft für seine Roller Session genutzt.

    Da geht wer zum Oberlandesgericht wegen dieser Sache ???

    Das kann nur ein Rolling Stone sein.

     
  54. 20

    Solche Schauprozesse sind die reine Volksverdummung. In der Regel wird mit solchen Widersprüchen gegen Behörden ohne Verhandlung kurzer Prozess gemacht .

     
  55. 19

    Was hat denn der Herr Looschelders an dem Wort Fußgängerzone nicht verstanden? Fahrradfahren ist da verboten, egal ob ich jetzt auf dem Sattel sitze oder dem Pedal stehe. Sehr traurig, dass sich unsere Gerichte mit solchen Fällen beschäftigen müssen.

     
  56. 18

    Ich kann das alles nicht mehr…aber ehrlich gesagt (von mir aus kann man da vorsichtig mit dem Fahrrad „rollen“) – in Nimwegen oder Düsseldorf/Köln, habe ich auch noch niemanden mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren/rollen sehen (schieben ja).

    Die E-Scooter/Roller Fahrer sind mir viel suspekter…die „rasen“ (natürlich nicht alle) mit Ohrstöpseln/Pods durch die Gegend und sind noch nicht „eingebunden“ in meiner Wahrnehmung, als dass ich diese ständig auf dem Schirm habe (wie z.b. E-Bikes) mittlerweile.

     
  57. 17

    Es gibt in dieser schönen Stadt Kleve immer einige Menschen, die meinen alles besser zu wissen. Zu denen zählt auch augenscheinlich Herr Loos Helfers.
    Leider hat dieser Mensch keinen rechtlichen Background und von Tuten und Blasen keine Ahnung.
    Die weitergehende rechtliche Instanz wird ihn schon in seine Schranken weisen und seine maßlose Überheblichkeit zurecht stutzen.

     
  58. 16

    Die hochbezahlte Einsicht soll endlich eine Fahrradspur in der Mitte der Großen Straße einrichten! Um von der Unterstadt in die Oberstadt zu gelangen fahre ich durch die Birnen-Allee, dann Richtung Krankenhaus und riskiere auf der Albersallee Kopf und Kragen! Entweder, weil auf dem „ehemaligen“ Fahrradweg irgend ein Idiot parkender die Tür auf der Beifahrerseite öffnet (oder, weil einem jemand auf dem handtuchbreiten Stück entgegenkommt), oder weil ich auf der Straße so dicht überholt werde, dass man den Fahrtwind am Popo spürt!
    Fahrradfreundliche Stadt …, ich lache mich schlapp :-))

     
  59. 15

    Sentimental Journey ? 😁 Der Geist der Preußischen administrativen Hochkultur hat die DEUTSCHEN Ämter + Amtsstuben offensichtlich nie wirklich verlassen 🤔 ☝🏽 + wahrscheinlich mit ähnlichen mental gestörten Figuren heute wie damals solche bekloppten Aktionen möglich gemacht.👍🏽😂🍻

     
  60. 14

    Besonders ältere Menschen können oft nicht so schnell reagieren, wenn von hinten nicht Herr Looschelders, sondern jemand Anderes schnell herangerollt kommt. Und nicht mal klingelt.

    Es gibt halt diejenigen, die sich nicht verantwortlich verhalten.

    Bei der Gerichtsangelegenheit geht es im Grunde gar nicht um Herrn Looschelders, sondern um eine allgemeine Verkehrsregel. Würde dem Widerspruch stattgegeben, wären wahrscheinlich alle die fein raus, die sich nicht so verhalten wie er. Sie könnten sich dann auf seinen Fall berufen.

    Ob das im Sinne eines umsichtigen Herrn Looschelders sein kann, wage ich zu bezweifeln, wenn er seine Einlassungen zu seinem verantwortlichen Handeln wirklich ernst meint.

     
  61. 13

    Als Fußgänger fühle ich mich auf Autobahen auch benachteiligt.

    Autobahn = Auto
    Fußgängerzone = Fußgänger
    Radfahrstraße = Radfahrer
    Eisenbahn = ELOK

    Auf den Punkt gebracht, jeder Verkehrsart sein Weg

     
  62. 12

    Ich bin beeindruckt, es ist durchaus möglich dass sein Wiederspruch gerechtfertigt sei.

     
  63. 11

    Herr Looschelders mag umsichtig gewesen sein, aber es ist aus eigenen, gemachten Erfahrungen, nicht angenehm, in der Fußgängerzone, nichts ahnend, von einem Fahrrad, gerollt oder fahrend, das nicht ausweichen kann, körperlich angerempelt zu werden.
    Genauso sind es mittlerweile die Unsitten vieler E-Scooter-Fahrer*innen, zu zweit und ohne Licht mit Gekreische, abends rücksichtslos durch die Fußgängerzone oder über den Campus zu rasen.
    Manchmal werden sogar, nicht ungefährliche, „Rennen“ ausgetragen! .

     
  64. 9

    Das ist einfach nur kleingeistig und lächerlich! Dem Betroffenen wird Unmündigkeit unterstellt! Wo war die Gefahr für die Mitmenschen? Wo ist Raum für Einen der sehr wohl mitdenkt? Er ist ja nicht auf dem Rad gesessen und hinuntergebraust wie manch Anderer, für den eine kostenpflichtige Verwarnung berechtigt ist. Bitte „lasst die Kirche im Dorf“!

     
  65. 8

    Fahrrad ist Fahrrad. Und wenn man damit in der verbotenen Zone gleich welcher Art fährt, rollt, auch im Kopfstand, wird das geahndet. Nicht geahndet werden Laufräder, die haben keine Pedale und es ist Spielzeug.

     
  66. 7

    Fußgängerzone meint Fußgängerzone. Keine Rollerzone, Fahrradrollerzone, E-Scooter- Zone, Segway-Zone.

     
  67. 5

    @rd @Klaus Verhoeven Es kommt darauf an, in welcher Form der Betroffene gegen das Urteil vorgeht. Bei einer einfachen Berufung geht die Sache ans Landgericht. Rügt er allerdings eine rechtsfehlerhafte Betrachtung des Falls am Klever Amtsgericht, muss er in Revision vor das OLG gehen. Das OLG erhebt keine eigenen Beweise, sondern prüft das AG-Urteil nur auf Rechtsfehler, während die Berufungsinstanz LG eine völlig neue Beweisaufnahme vornehmen würde.

     
  68. 4

    Hoffe, dass der Widerspruch abgewiesen wird.

    Herr Looschelders mag die Sache noch vernünftig und umsichtig gehandhabt haben. Das ist leider oft nicht so. Das Rad nimmt dann eine fußgängerunfreundliche Geschwindigkeit auf.

     
  69. 3

    Was soll der Hinweis auf sein Betreueramt und seinen Gärtnerfreund bewirken?
    Was soll der Hinweis auf den verkehrswidrigen E-Biker, der entkommen konnte, bezwecken?
    Was soll der Hinweis auf die Passanten, die einige Tage später ihr Fahrrad bergab schoben?
    Wenn er genauso schnell bzw. langsam unterwegs war wie die Fußgänger, warum ist er dann nicht gelaufen und hat sein Fahrrad geschoben? Rollert er auch bergauf?

     
  70. 1

    Kommt nicht nach Amtsgericht Kleve das Landgericht Kleve und dann erst das Oberlandesgericht Düsseldorf?