In der „fahrradfreundlichen Stadt“ Kleve ist die Verkehrsregelung in der Fußgängerzone ein verlässlicher Quell des Ärgers. Ab Mittags ist in der Großen Straße das Radfahren verboten, während in den Vormittagsstunden die Autos der Lieferanten sich ihren Weg bahnen dürfen. Für findige Radler indes gab es bisher einen Ausweg, der zumindest stadtabwärts funktionierte – man stellte…… Mit dem Fahrrad die Fußgängerzone hinunterrollen? Amtsgericht Kleve fällt wegweisendes Urteil weiterlesen