Ist es richtig, ein Autorennen mit Todesfolge mit 4 Jahren Haft zu bestrafen? Oder ist es Mord?

Die beiden Angeklagten vor der Urteilsverkündung (Bild aus dem ersten Prozess, rechts H.)

Was ist ein Menschenleben wert, zum Beispiel das einer Frau, 43 Jahre alt, verheiratet, Mutter von zwei Kindern, Fahrerin eines Kleinwagens? Und wieviel Gewaltbereitschaft, oder, um es genauer auszudrücken, wieviel Tötungswillen billigt man einem 21 Jahre alten Mann zu, der ohne einen Führerschein zu besitzen in ein 612 PS starkes Fahrzeug steigt und dieses in einer geschlossenen Ortschaft auf 167 km/h beschleunigt, um sich ein Autorennen zu liefern?

Das sind die Fragen, die im Mittelpunkt eines Verfahrens standen, dessen zweite Durchführung gestern um 19:39 Uhr mit einem Urteilsspruch der 5. großen Strafkammer zu Ende ging, an dessen Ende die Angehörigen des Angeklagten H., die zahlreich im Publikum saßen, zweimal jubelten, als sei in einem Fußballspiel ein entscheidendes Tor gefallen, während eine junge Frau, die zu den Hinterbliebenen des Opfers gehörte, in Tränen ausbrach.

Der erste Jubel brandete auf, als Richter Winfried van der Grinten bei der Urteilsverkündung das Delikt und das damit einhergehende Strafmaß benannte: Schuldig wegen der Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Das ist nicht schuldig wegen Mordes. Nicht für die restliche Dauer seines Lebens, was im bundesdeutschen Justizsystem in der Regel auf rund 18 Jahre hinausläuft, sondern für lediglich vier Jahre sollte der Angeklagte hinter Gittern. Zwei Jahre davon hat er schon in Untersuchungshaft verbracht, sodass die Kammer den Haftbefehl aussetzte. Der nunmehr 23 Jahre alte H., der am Abend des Ostermontags 2019 mit seinem Auto eine Frau aus dem Leben schoss, verließ den Gerichtssaal als freier Mann. Nochmals Jubel.

Hat man als Gericht etwas falsch gemacht, wenn die Familie des Angeklagten jubelt, während eine Hinterbliebene in Tränen ausbricht?

Es ist vor allem die Diskrepanz zwischen dem ersten und dem zweiten Prozess, die einen staunen lässt. Die erste Verhandlung wegen des Unfalls erfolgte Anfang des vergangenen Jahres. Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Kleve unter Vorsitz von Richter Gerhard van Gemmeren wertete das Geschehen auf der Bismarckstraße in Moers als Mord. Sie verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Über seine Rechtsvertreter ließ der zum Zeitpunkt des Unfalls 21 Jahre alte Mann Revision gegen das Urteil einlegen. Bei einer Revision wird nur darauf geguckt, ob sich in der Entscheidung irgendwelche Rechtsfehler befinden. Und einen solchen glaubten die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entdeckt zu haben – es ging darum, wie das Landgericht Überlegungen, die dem Unfallfahrer während der Tat unterstellt wurden, wertete.

Für die Verurteilung wegen Mordes hatte das Gericht einen sogenannten bedingten Vorsatz unterstellt. Dieser wiederum besteht – juristisch betrachtet – aus einem Wissens- und einem Willenselement.

Die Sache mit dem Wissen ist relativ einfach nachvollziehbar: Wer eine hochmotorisierte Karosse mit dem dreifachen der erlaubten Geschwindigkeit durch eine geschlossene Ortschaft bewegt, weiß, dass da etwas passieren kann, wenn er halbwegs bei Verstand ist.

Komplizierter ist die Angelegenheit mit dem Willen. Denn das bedeutet nicht nur, jemanden bewusst aus dem Leben zu befördern, sondern schließt auch ein, dass der Täter sich mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet.

Die 2. große Strafkammer hatte sich in die Gedankenwelt des Unfallfahrers hinein versetzt und dabei nach Ansicht der Bundesrichter verheddert. Aus einer Überlegung hätte man auch folgern können, dass Fahrer davon ausging, „der wartepflichtige Querverkehr werde grundsätzlich, wenn auch eingeschränkt, in der Lage sein, das äußerst riskante Fehlverhalten des Angeklagten und seines Kontrahenten zu erkennen und sich auf die hieraus ergebende Gefahrenlage einzustellen“.

Folge der Karlsruher Entscheidung war, dass das Verfahren in Kleve vor einer anderen Kammer neu verhandelt werden musste. Die Geschäftsverteilung wies es der 5. großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Winfried van der Grinten zu, der zu Beginn des Jahres vom Oberlandesgericht Düsseldorf nach Kleve zurück gewechselt war.

Erneut erfolgte eine Beweisaufnahme, die in Teilen diesmal durchaus akribisch zu nennen berechtigt war. Doch eröffnet wurde das Verfahren mit einer Erklärung des Unfallfahrers, die die Vorgaben aus Karlsruhe gewissermaßen als Leitplanken nutzte, um den Gedanken eines kollisionsvermeidenden Grundverhaltens – trotz 167 km/h in geschlossener Ortschaft – weiter zu verfestigen.

Anwältin Dr. Jenny Lederer verlas die sorgfältig formulierte Erklärung. Darin hieß es: „Es ist richtig, dass ich als Fahrer des Mercedes einen schweren Unfall verursacht habe. Wir haben uns ein Rennen geliefert. Das ist richtig. Ich drückte das Gaspedal durch.“

Er sei davon ausgegangen dass ihm der Überholvorgang leicht und schnell gelinge. „Trotz einer Vollbremsung und eines versuchten Ausweichmanövers konnte ich den Aufprall nicht mehr verhindern.“ Er habe darauf vertraut, dass kein Unfall passieren werde, da er sich auf einer Vorfahrtstraße befunden habe und es schon spät abends gewesen sei. „Selbst als ich den Citroën bemerkte, ging ich noch davon aus einen Zusammenstoß verhindern zu können.“

Der Aufprall geschah, trotz Vollbremsung, noch mit rund 110 km/h. Der Kleinwagen der Frau wurde durch den Aufprall auf das Doppelte seiner eigenen Geschwindigkeit beschleunigt, auf der linken Körperseite des Opfers waren alle rückwärtigen Rippen gebrochen und hatten sich in ihre Lunge gebohrt. Die Verletzungen waren tödlich, obwohl das Krankenhaus gleich um die Ecke liegt.

Das Verfahren machte auch in der zweiten Auflage die ganze Absurdität, die zum Tod der Frau führte, noch einmal deutlich. Am zweiten Verhandlungstag sagt ein junger Mann aus, der sich in Autodingen auskannte. Es sei doch eigentlich klar, wer bei einem Rennen Range Rover gegen Mercedes AMG die Oberhand behalte. Daraufhin sagte Richter van der Grinten: „Eigentlich hätten die auch die Fahrzeugscheine nebeneinander halten können. Dann hätten die auch gewusst, wer schneller ist.“

Der junge Mann, der etwas von Autos verstand, berichtete, er habe zunächst „das typische 8-Zylinder-Geräusch“ vernommen, dann das Gasgeben bemerkt („man hört, wie das Getriebe die Gänge reinknallt, wenn richtig Gas gegeben wird“), und in den Sekundenbruchteilen vor dem Zusammenstoß sah er die Bremslichter flackern, was für den jungen Mann ein Zeichen dafür war, dass das Anti-Blockier-System der Bremsen tätig war.

Der Sachverständige der Organisation Dekra konnte das Geschehen anhand der Aufzeichnungen aus der Blackbox minutiös rekonstruieren. Das Rennen dauerte 5 Sekunden, der Wagen beschleunigte auf eine Spitzengeschwindigkeit von 167 km/h, und die Aufzeichnungen endeten mit der lapidaren Systemmeldung: „Event: Crash“.

Am Montag dann hielten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung die Plädoyers. Rechtsanwältin Lederer, eine der beiden Rechtsbeistände des Angeklagten, argumentierte: „H. ist kein Mörder. Es liegt kein Tötungsvorsatz vor.“ Er habe immer darauf vertraut, dass das Geschehen gut ausgehe.

Der zweite Anwalt, Lars A. Brögeler, führte dann weiter aus, dass somit nur noch eine Verurteilung wegen der Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge infrage komme. Und da glaubte er sogar Merkmale zu erkennen, dass es sich nur um einen minderschweren Fall dieses Delikts handele, schließlich habe H. keiner „Raserszene“ angehört. Somit hielt er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für angemessen.

Insgesamt fielen die Argumente der Verteidigung so aus, dass die Staatsanwalt nach den Plädoyers noch acht Korrekturen zu Protokoll gab. Auch das von Brögeler geforderte Strafmaß verwunderte. Der zweite Teilnehmer des illegalen Rennens, der nicht verunglückte, war im ersten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil blieb unangefochten.

Die Ausführungen von Rechtsanwalt Brögeler müssen den Hinterbliebenen des Opfers wie ein Schlag ins Gesicht erschienen sein. Sogar das abgebrühte Verhalten des Angeklagten unmittelbar nach dem Unfall war für den Strafverteidiger ein „normaler Fluchtreflex“. Zur Erinnerung: Der damals 21 Jahre alte H. hatte sich unmittelbar nach dem Unfall, den er nahezu unverletzt überstand, in eine Teestube geflüchtet und dort die Kleidung gewechselt, um nicht erkannt zu werden. Der Mercedes wurde Minuten später als gestohlen gemeldet. Erst fünf Tage nach dem Crash stellte er sich der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft und auch Christian Stieg, der als Nebenkläger die Interessen der Hinterbliebenen vertrat, blieben hingegen bei ihrer Einschätzung, dass eine Verurteilung wegen Mordes gerechtfertigt sei. Die Kriterien für einen „bedingten Vorsatz“, wie dies juristisch genannt wird, seien erfüllt. Staatsanwalt Thorsten Althoff: „Wer in einem Wohngebiet mit 167 km/h auf der Gegenfahrbahn fährt, der nimmt das in Kauf.“

Stieg ergänzte, der 612 PS starke Sportwagen sei ein „gemeingefährliches Mittel“, das sich in den Händen eines Menschen befunden habe, dem es nicht einmal in vier Anläufen gelungen sei, die theoretische Fahrprüfung zu schaffen. Der Angeklagte hatte bekanntlich keinen Führerschein.

Im Gerichtssaal selbst waren viele Angehörige und Bekannte des Angeklagten. Seine Verteidigung wurde auch nicht müde zu betonen, wie wichtig die Familie für ihn sei. Wegen Corona habe der in der JVA Kleve einsitzende H. seine Angehörigen sieben Monate überhaupt nicht treffen können. Aktuell seien Kontakte nur via Skype möglich. Darauf erwiderte Rechtsanwalt Stieg, dass der Ehemann und die Kinder von S. ihre Frau bzw. ihre Mutter überhaupt nicht mehr sehen können.

Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte: „Ich möchte mich entschuldigen für meine Taten und für mein Verhalten.“ Dadurch sei eine unschuldige Mutter ums Leben gekommen. „Ich habe viele Fehler gemacht, und das bereue ich zutiefst. Ich hoffe, dass die Familie S. mir eines Tages verzeihen kann.“

Die abschließenden Beratungen der Kammer dauerten mehr als zwei Stunden, und sie endeten mit einem Urteilsspruch, den so nur wenige Prozessbeobachter erwartet hatten. Nicht, weil vom Mordvorwurf keine Rede mehr war, das war angesichts der geschickt formulierten Erklärung des Angeklagten unwahrscheinlich geworden, sondern wegen des geringen Strafmaßes. Zum Vergleich: Der zweite Teilnehmer des Rennens, der nicht am Unfall beteiligt war, hatte im ersten Verfahren eine Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und neun Monaten erhalten.

Richter van der Grinten sprach von einer „schrecklichen Tat“, bei der eine Mutter von zwei Kindern aus dem Leben gerissen worden sei. Der Angeklagte habe sich nicht um seine Opfer gekümmert. Doch ein vorsätzliches Tötungsdelikt habe die Kammer nicht erkennen können. Es blieb die Verurteilung wegen der Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Es wären also auch acht oder sechs Jahre möglich gewesen, doch die Kammer erkannte zweiten Verfahren auf eine staunenswert niedrige Freiheitsstrafe von lediglich vier Jahren.

Schon gestern kündigte die Staatsanwaltschaft Kleve an, dass sie eine Revision des Urteils anstreben werde. Ursprünglich wollten sich die Juristen noch bis zum Ende der Woche beraten, doch schon gestern war dann klar, dass sie nichts unversucht lassen werden, eine härtere Bestrafung des Unfallfahrers zu erreichen.

*

kleveblog ist übrigens, wie schon anlässlich des ersten Urteils geschrieben, der Ansicht dass auch die Entwickler und Konstrukteure der Tötungsmaschine, also des Mercedes S 63 AMG, zur Verantwortung gezogen werden müssten. Und auch die, die das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen haben. Es gibt keine Verkehrssituation der Welt, die den Einsatz eines derart übermotorisierten Kraftfahrzeugs erfordert.

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83 Kommentare

  1. 83

    Dummheit schützt definitiv vor Strafe. Die beiden Herren, die unbedingt des E-Bikes habhaft werden wollten, hatten die Absicht ein E-Bike zu stehlen und möglicherweise auch geplant sich das E-Bike durch einen Ãœberfall zu beschaffen. Deshalb das Pfefferspray. Der Fahrer des Unfallfahrzeugs hatte nicht geplant jemanden umzubringen, hat einen tödlichen Unfall aber in Kauf genommen, was sein Verteidiger natürlich bestreitet. Selbstverständlich kann ein Volljähriger, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, nicht ahnen, dass mit einem 167 km/h schnellen Auto innerorts ein tödlicher Unfall passieren kann, weil andere Verkehrsteilnehmer nicht davon ausgehen, sich mit einem … die Straße teilen zu müssen.

     
  2. 81

    Der Raub hat schon im Nov 2020 stattgefunden. Der Prozess erschien u.a. in der heutigen RP Grenzlandpost – Ausgabe.

     
  3. 80

    Das war mir nicht bekannt. Welcher Fall genau? Aber auch hier der Hinweis, dass das Jugendstrafrecht zu anderen Ergebnissen führen kann. Das Urteil gegen den Raser erscheint dennoch viel zu milde.

     
  4. 79

    Und derselbe Richter verurteilt einen Angeklagten (wg. zugegebener Maßen schweren) Raubes eines E-Bikes für 5 Jahre hinter Gitter.

     
  5. 78

    Das Urteil ist ein Freibrief für alle Raser und ein Schlag ins Gesicht für alle, die noch an Recht und Ordnung in diesem Staat geglaubt haben.
    Wenn jemand ohne Führerschein bei fast 170 km/h in einer 50 km/h Ortschaft sich darauf berufen kann, dass er darauf vertraut hat, dass sich alle an die Straßenverkehrsregeln halten, was ist das für ein Rechtssystem?
    Die Mutter, die darauf vertraut hat, daß alle anderen Teilnehmer mit 50 km/h unterwegs sind und sie deshalb ohne Weiteres in die Straße einscheren kann, für sie gilt das nicht, sie ist jetzt tot! Das ist der Hohn schlechthin.
    Wenn die Herren sich messen wollten, hätten sie ein Tagesticket auf dem Nürburgring kaufen sollen.

    Das ist nun ja leider kein Einzelfall, der in dieser Weise in Deutschland passiert.
    Was macht der Staat, um die Bürger zu schützen?
    Wer sich ohne Führerschein in ein Auto setzt und mit mehr als dem 3-fachen der erlaubten Geschwindigkeit durch die Innenstadt bewegt, der hat billigend in Kauf genommen, daß dabei etwas passiert, auch den Tod eines Menschen. Es war schließlich sein freier Wille, sein Auto auf diese Geschwindigkeit in der Ortschaft zu beschleunigen.
    Wahrscheinlich darf der Herr H. demnächst noch die Fahrprüfung machen und den Führerschein doch noch erwerben. Gnade uns Gott …
    Ach Blödsinn, er darf ja auch ohne Führerschein Leute tot fahren und kriegt dafür nur 4 Jahre, die er noch nicht einmal absitzen muss.
    Was sollen wir machen liebe Richter? Uns in unsere Wohnungen einschließen, um uns vor solchen Leuten zu schützen, weil der Staat das offensichtlich nicht macht?
    Sehr traurig das Urteil …

     
  6. 77

    @76
    das sind die Sorte von Menschen die eher Fotos machen, als dass sie Erste Hilfe leisten. Das können die auch besser…

     
  7. 76

    Jenseits vom unglaublichen Leid, dass der Unfallverursacher angerichtet hat, fällt auf wie feige illegale Autorennen eigentlich sind. Geschützt durch ausgeklügelte Sicherheitstechnik sind die Möchte-gern-Rennfahrer bereit ihren „Mut“ bei einem Autorennen zu beweisen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würde keiner der bisher an illegalen Autorennen teilnehmenden richtige-Kerle-zu-sein-Versucher bei einer Extremsportart sein Leben riskieren, um junge Frauen und Kumpels zu beeindrucken.

     
  8. 75

    Mord oder nicht? Ein anderer Fall:

    „Es geht um eine Nacht in Berlin im Februar 2016. Hamdi H. und Marvin N. hatten sich nachts gegen halb eins ein Autorennen in der West-Berliner Innenstadt geliefert. Die damals 26 und 24 Jahre alten Männer rasten mit bis zu 170 km/h über den Kurfürstendamm und die Tauentzienstraße und ignorierten gleich mehrere rote Ampeln. Kurz vor dem Kaufhaus KaDeWe krachte Hamdi H. ungebremst in den Jeep von Michael Warshitsky. Der 69-Jährige war bei Grün in den Kreuzungsbereich gefahren, er starb noch an der Unfallstelle.“

    https://www.google.de/amp/s/www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-mord-bei-illegalem-autorennen-was-das-urteil-des-bundesgerichtshofs-bedeutet-a-77b2f22b-bf45-43a0-986e-6ef206725ddf-amp

    „Dass Hamdi H. und Marvin N. losgerast sind, um jemanden zu töten, glaubt niemand. Es ist komplizierter. Es geht um die Frage: War es – bedingter – Vorsatz oder nur Fahrlässigkeit?

    Hielten die beiden jungen Männer es für möglich, dass es zu einem tödlichen Unfall kommt, und nahmen sie den Tod eines Menschen billigend in Kauf, weil sie das Rennen unbedingt gewinnen wollten? Das wäre sogenannter bedingter Vorsatz. Oder hielten sie einen Unfall zwar für möglich, vertrauten aber darauf, dass schon nichts passieren wird? Das wäre Fahrlässigkeit. Ein entscheidender Unterschied: Fahrlässige Tötung wird nur mit bis zu fünf Jahren Haft, vorsätzliche Tötung im Fall eines Mordes mit lebenslanger Haft bestraft. […]

    Wo endet bewusste Fahrlässigkeit, wo beginnt bedingter Vorsatz? „Das ist außerordentlich schwer festzustellen“, sagt die Richterin, „weil es um Vorgänge geht, die sich im Kopf des Täters abspielen.“ Und in Köpfe lässt sich nicht hineinschauen. Die äußeren Tatumstände müssen Aufschluss liefern. „Der Senat hat intensivst diskutiert“, sagt sie.“

     
  9. 74

    @70 Jean-Baptiste le Rond d`Alembert
    „Alos ist der Wunsch des Konsumenten das Letzte, was der Gesetzgeber schützen soll/darf/muss.“ Der Gesetzgeber „schützt(greift ein/verbietet etc.)“ uns doch bereits vor den von ihnen beschriebenen illegalen Angeboten. Wären diese Inhalte legal, dann gebe es auch, neben den bestehenden illegalen Plattformen, die entsprechenden legalen (prime)-Anbieter (analog Tabak/Alkohol-Industrie). Das ist so.
    Ich möchte auch nicht die Tat bagatellisieren, nach wie vor bin ich der Meinung, dass hier zuerst der Fahrzeugführer und auch der Halter für die Tat verantwortlich zu machen sind. Ein entsprechender Strafrahmen wäre ja vorhanden gewesen.
    @all
    Augen auf im Straßenverkehr: Lt. 5. Strafkammer müsst ihr beim innerörtlichen Einbiegen auf eine Vorfahrtsstraße schon mal mit einem tieffliegenden AMG (beispielhaft) rechnen. ((Gehört 2021 in D scheinbar dazu, bin da auch ratlos))

     
  10. 73

    @Markus Wendt Das mit dem Rechtssystem unterschreibe ich voll und ganz, aber der zweite Teil stimmt so nicht. Es gibt den „bedingten Vorsatz“, der im ersten Urteil und in anderen Fällen, in denen eine Verurteilung wegen Mordes erfolgte, unterstellt wurde.

     
  11. 72

    Zum Glück haben wir in Deutschland ein stabiles und gutes Rechtssystem, welches welches Kläger und Angeklagten ein wertefreies Gesetz bieten. Man muss mit dem Urteil nicht unbedingt einverstanden sein, aber auch hier zeigt sich, wie gut unsere System funktioniert. In diesem Falle war es nachweislich eben ein „Teilnahme an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge“ und kein Mord, da Mord immer die Vorsätzlichkeit beinhalten muss, was hier natürlich nicht gegeben ist.

     
  12. 71

    Meine ehrliche Meinung , es ist “ MORD “ und bleibt MORD, deshalb lebenslang wegsperren, 4 Jahre das ist lachhaft und eine Schmach für das Opfer und deren Angehörigen,! Ein pfui an diese unfähigen Urteilsfinder !!! […]

     
  13. 70

    @ 60 Vico Vermeer „Hier befriedigen die Hersteller … doch nur die Wünsche der Konsumenten“
    Das Argument past natürlich auch für illegale Drogen, Kinderporno oder sontigen illegalen Angeboten.
    Alos ist der Wunsch des Konsumenten das Letzte, was der Gesetzgeber schützen soll/darf/muss.

     
  14. 69

    Mit dem Geld für einen 600 PS Wagen kann man sich besser auf die Couch eines Psychoanalytikers legen.

     
  15. 68

    @ Ingenieur –

    Autos spiegeln in gewisser Hinsicht die Gesellschaft wieder .

    Das stimmt offensichtlich immer öfter. Die Fahrzeuge müssen dabei um jeden Fall auffallen – sogenannte
    Poserszene. ( … die fehlenden Gehirnzellen )

    Dann gibt´s noch diese Seelen : Nobelkarosse aus dem Schwabenländle im Werte von mehreren
    10.000 Euro ; ihre Kleidung – das fängt schon mit den Schuhen an – na ja …. Es passt nicht so zusammen.

    Es scheint so zu sein, dass sich Leute über ihr Gefährt definieren wollen … möchten …
    Vielleicht möchten sie damit auch zeigen, dass sie es zu etwas gebracht haben.

     
  16. 67

    Autos spiegeln in gewisser Hinsicht die Gesellschaft wider. Es gibt PKWs mit 600 und mehr PS, aber gibt es einen Mittelklassewagen, der serienmäßig oder zu einem relativ günstigen Aufpreis einen Beifahrersitz oder Rücksitz hat, der Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit das Ein- und Aussteigen erleichtert? Schiebetüren gibt es bei einigen Modellen. Aber ansonsten wäre ein teurer Umbau nötig, um das Fahrzeug für Menschen, die die Beweglichkeit nicht oder nicht mehr haben, umzubauen. Es gibt so viele alte Menschen, die sich in und aus den Autos quälen. Der Markt wäre da.

    @Olaf Verantwortung trifft es gut.

     
  17. 66

    @60. rd Vom vorletzten Absatz abgesehen hat Herr Foerster ins Schwarze getroffen, besser hätte das niemand schreiben können. Vielleicht ist das gerade der Grund warum niemand weiter darauf eingeht.

     
  18. 65

    @ 56 hedonysm
    In Deutschland soll tatsächlich rechts gefahren werden. Und § 12 Abs. 4 der StVO verbietet in Deutschland das Parken gegen die Fahrtrichtung (also links – außer in Sonderfällen wie z.B. Einbahnstraßen). In vielen Nachbarländern ist das Parken gegen die Fahrtrichtung aber durchaus erlaubt, sogar dort, wo das „NL“ „Nicht links“ (parken) zu suggerieren scheint. Richtig gefährlich ist das (unbeleuchte) Links-Parken (oder gar das Abstellen von LKW-Anhängern mit nicht abgesenkter Deichesel) gegen die Fahrtrichtung aber nachts oder bei schlechter Sicht. Bei korrektem Parken erkennt man unter solchen Bedingungen meist gerade noch rechtzeitig die roten Rückstrahler des abgestellten Fahrzeugs, im umgekehrten Fall kann man sich manchmal nur noch am Einschlag des Vordermanns orientieren. Zum Glück habe ich zwei Lauscher.

     
  19. 64

    Die Diskussion über Haftung/Verantwortung des Autoherstellers/Entwicklers etc. finde ich nicht zielführend. Grundsätzlich werden KFZs ja nicht als „Tötungsmaschine“ konstruiert. Hier befriedigen die Hersteller (Mercedes, Ferrari, Lambo und unzählige Exoten) doch nur die Wünsche der Konsumenten. Natürlich braucht Niemand einen 600ps starkes KFZ, die Gründe für die Anschaffung erschließen sich mir auch nicht.
    Auch eine Gesetzesänderung halte ich für wenig zielführend und hätte auch wenig an dem Fall geändert, schließlich hatte der Täter noch nicht mal einen Führerschein (4x durch Führerscheinprüfung gefallen)!! Meines Erachtens ist der Fahrzeugführer und der Fahrzeughalter (wie und warum kam der Täter an den Autoschlüssel/Key??) verantwortlich/haftbar zu machen.
    Lachhaft ist hier das Verhalten und die Rechtsprechung unserer Justiz: 2 Idioten verabreden sich zu einem illegalen Autorennen in der Stadt, einer klaut Vater den AMG und mäht nach Vollbremsung mit über Tempo 100 einen Unschuldigen (in dem PKW hätte auch eine ganze Familie tot sein können) um. Natürlich entfernen sich beide Fahrer vom Unfallort.
    Was muß denn da noch passieren, um in den Bereich der Höchststrafe (10J., Präventionsgedanke) zu kommen? Da könnte ich im Strahl vomitieren! Geht der Richter mit dem Vater des Täter golfen oder was ist da los. Auch das Verhalten der Täteranwälte finde ich moralisch fragwürdig und abstoßend (nur meine persönliche Meinung, bitte keine Belehrung hier).
    Meine Gedanken sind bei den Hinterbliebenen, auch wenn man als Opfer eines Gewaltdelikts in D keine Lobby hat.
    Anfänglich wünschte ich dem Richter/Täteranwälten ein ähnliches Schicksal wie den Hinterbliebenen, dank meiner christlichen Ãœberzeugung werde ich mich davon aber lösen können (Hoffentlich)

     
  20. 63

    @58 Peter „vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht überschreiten kann“
    Geschwindigkeit ist ja nicht Alles, Beschleunigung ist da auch ein viel zu wenig beachteter Faktor

     
  21. 62

    @rd (im Artikel)“ Wer eine hochmotorisierte Karosse mit dem dreifachen der erlaubten Geschwindigkeit durch eine geschlossene Ortschaft bewegt, weiß, dass da etwas passieren kann, wenn er halbwegs bei Verstand ist.“
    Das bringt die Sache auf den Punkt, „wenn er halbwegs bei Verstand ist“.
    So jemand ist nicht einmal anähernd bei Verstand.
    Abscheulich, das Ganze, aber der Prozess hatte ja schon eine falsche Wendung genommen, als der 2. Täter zu nur 3J und x Mon. verurteil wurde.
    Eigentlich basiert unser Rechtssystem nicht auf dem Racheprinzip, sprich, es sollte keine Rolle spielen, ob der Geschädigdte einen Armbruch erlitten hat, oder wie hier, zu Tode gekommen ist, oder ob sogar mehrere Menschenleben zu beklagen sind.
    Das will ich einfach eimal so stehen lassen.

    Zur Argument der Fahrzeugentwickler:
    Nein, ich bin schon der Meinung, dass diesen kein direkter Vorwurf zu machen ist.
    Wenn schon, wäre der Gesetzgeber der richtige Ansprechpartner .
    Es lassen sich nämlich durchaus Verwendungen finden, wo ein solches Fahrzeug mit 600PS seine Berechtigung hat.
    Z.B. in der Landwirtschaft, um schwere Tiertransportanhänger zu ziehen, oder in sonstigen Fällen, wo das ziehende Fahrzeug auf ein Gespann (z.B. auch Mobilhome) abgestimmt sein muss, man schaue nur mal amerikanische Filme oder Reportagen aus der Wüste.

    Trotzdem könnte der Gesetzgeber dem unheiligen Treiben einen schnellen Einhalt gebieten.
    Analgog zum Motorradführerschein A, den man erst nach einer Zeit von mindestens zwei Jahren erweitern kann nachdem du den kleinen Führerschein A1 gemacht hast. Für den Führerschein muss man eine weitere praktische Prüfung bestehen.
    Oder die Einführung einer Brenzung beim Führerschein Klasse B für die Zugkraft des Fahrzeugs von z. B. einem max. Drehmoment von 300 Nm im mittleren Drehbereich der Fahrzeuge (entspricht grob gesagt ca. 200PS) .
    Mehr kann dann nur jemand nach mindestens 2 Jahren Führerscheinbesitz durch Zusatzprüfung und Bedarfsnachweis.

    Solange jedoch die PS reziprok zu Verantwortungsbewusstsein und Verstand rangieren dürfen,lässt sich das Problem nicht lösen.

     
  22. 61

    JEDER HAT DAS RECHT AUF LEBEN UND KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT.

    Der Staat hat im Hinblick auf Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2 eine besondere Verpflichtung wie bei allen im Grundgesetz verbrieften Rechten.

    Auch vor diesem Hintergrund muss man die Mitverantwortung dort verorten, wo Autos der besagten Art hergestellt und für den normalen Straßenverkehr zugelassen werden dürfen.

    Hier ist etwas völlig aus dem Ruder gelaufen.

     
  23. 60

    Kurze Zusammenfassung der Diskussion. Zum einen findet m. E. der Beitrag von Friedrich Foerster nicht genug Beachtung, der auf die grundsätzlichen Funktionen von Strafe hingewiesen hat. Sühne, individuelle und generelle Prävention. Die Ansicht, dass das Urteil in keiner Weise diesen Dimensionen gerecht wird, lässt sich m. E. vertreten. Außerdem sei noch auf Olaf verwiesen, der den Begriff der Verantwortung (der Autohersteller) ins Spiel brachte (anstelle von Schuld): Ist es ethisch vertretbar, ein solches Auto auf den Markt zu bringen? Ich glaube: Nein.

     
  24. 59

    @Peter Z. B. Das wäre technisch kein Problem. Aber eine solche Lösung würde den Wahnsinn offenbar werden lassen und wird deshalb natürlich verhindert.

     
  25. 58

    Ganz einfach
    Baut die Autos so das man die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht überschreiten kann

     
  26. 57

    @48 Hendrik:
    Das ist auch die Logik der Waffenhersteller.
    Vielleicht sollte man deshalb einen anderen Begriff statt Schuld wählen: Verantwortung.
    Ich denke, dass der Hersteller einer Waffe auch eine Verantwortung für die Möglichkeit der Benutzung trägt.

     
  27. 56

    @ M. Hohl – Kommentar Nr.53

    Zitat: „In Deutschland hat eben nichts mehr Konsequenzen. Vielleicht noch falsch parken.“

    Ich habe diesbezüglich eine etwas andere Auffassung zum Falschparken.
    Diese ausufernde Angewohnheit, den PKW am linken Fahrbahnrand entgegengesetzt der eigenen Fahrtrichtung
    zu parken, scheint bereits vielfach – warum auch immer – widerstandlos möglich .

    Ich musste bereits in zwei Fällen plötzlich bremsen, weil mir – offensichtlich auf diese Weise falsch geparkte
    Fahrzeuge – auf meiner rechten Fahrbahnseite entgegten kamen.
    Ein anderes Mal sah ich, wie jemand seinem Wagen in den Gegenverkehr lenkte, den entgegenkommenden
    Verkehr zum Abbremsen nötigte … und das ausschliesslich , um auf der linken Fahrbahnseite zu parken.

    Vor längerer Zeit fragte uns eine Besucherin aus dem Ausland, ob diese Art zu parken in Deutschland
    denn erlaubt sei …

    Wie war das mit dem Gestank beim Fisch ?

     
  28. 55

    Der Fehler liegt aus meiner Sicht in der Auffassung, der Querverkehr habe sich überhaupt auf den Raser einstellen können. Diese Bedingung strafmildernd zu berücksichtigen, halte ich für rechtlich und ethisch grundfalsch.

    Wer sich in ein 612 PS Auto setzt und mit Autobahn-Geschwindigkeit durch einen Ort rast, hat kein Recht auf Erwartung von Anpassung anderer Verkehrsteilnehmer an die Gefahrenlage. Nicht mal in seiner gedanklichen Vorstellung.

    Der Raser wird ansonsten um die vollständige Verantwortung für sein Verhalten erleichtert – zuungunsten derer, die am Ende tot sind, und ihrer Angehörigen.

     
  29. 54

    @52. rd So gesehen ja. Zumindest wird definitiv mit einkalkuliert, dass der Fahrer Fehler machen kann, die für ihn selbst gefährlich sein können und deshalb wurde das Fahrzeug sicherheitstechnisch so ausgestattet, dass das Leben des Fahrers und weiterer Insassen so gut wie möglich geschützt wird. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Menschen im Verkehr in der Nähe dieses Fahrzeugs in größter Gefahr sein können. Vor allem wenn sie selbst nicht in einem Fahrzeug mit ähnlichen Eigenschaften oder einem viel größeren Fahrzeug sitzen. Fußgänger und Radfahrer sind sowieso ungeschützt.

     
  30. 53

    Tja. In Deutschland hat eben nichts mehr Konsequenzen. Vielleicht noch falsch parken.

     
  31. 52

    @Ingenieur Schon klar. Aber wenn wir nur mal die ganze Palette der Sicherheitssysteme nehmen (Kopfstützen, Sicherheitsgurte, Airbags, „Knautschzone“, ABS, Spurassistent, keine Ahnung, wie viele mehr es noch gibt), ist deren letzte Begründung nicht die Unbeherrschbarkeit des Systems? Der Unfall ist in diesem Ãœberlegungen der Normal-Fall.

     
  32. 51

    @49. rd Die Sache ist die, dass das Fahrzeug nicht von allen Ingenieuren als Ganzes wahrgenommen wird, weil sie nur an einem Details mitgewirkt haben. Viele Komponenten werden auch gar nicht vom Autohersteller entwickelt. Getriebe, Elektronik und vieles mehr kommt von Zulieferern. Wer dafür zuständig ist die Fahrzeugpalette z.B. im Bereich Sportwagen oder im Segment Luxuslimousinen zu bestimmen, entscheidet bewusst, dass es ein Fahrzeug mit mehreren Hundert PS gibt. Da kann ich den Vorwurf verstehen. Die Gruppe, die z.B. das Fahrwerk konstruiert, sieht ein Fahrwerk, das technisch gesehen auf höchstem Niveau ist. Mir würde es schwer fallen darin einen Teil einer Waffe zu sehen, weil zivile Technik für mich sachlich ist. Bei einer Waffe weiß ich vom Verstand her, was der Sinn und Zweck ist und was die Konsequenzen sind, wenn die Waffe benutzt wird. Ein ziviles Fahrzeug ist für mich nicht negativ besetzt. Im Gegenteil große Fahrzeuge wie Baumaschinen und Forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge faszinieren mich.

     
  33. 50

    Noch einmal zum Thema Reue:

    „Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte: „Ich möchte mich entschuldigen für meine Taten und für mein Verhalten.“ Dadurch sei eine unschuldige Mutter ums Leben gekommen. „Ich habe viele Fehler gemacht, und das bereue ich zutiefst. Ich hoffe, dass die Familie S. mir eines Tages verzeihen kann.““

    Wenn ich mich in die Angehörigen der getöteten Frau hineinversetze, würde ich es als Zeichen von aufrichtiger Reue ansehen, wenn der Angeklagte das erste Urteil nicht angefochten hätte. Es ist das gute Recht in Berufung zu gehen und vollkommen nachvollziehbar, dass der Unfallverursacher natürlich eine möglichst geringe Strafe möchte. Als Täter sollte er sich allerdings im Klaren darüber sein, dass Verzeihen nur dann möglich ist, wenn die Familie des Opfers das Gefühl hat, dass der Täter bereut und auch bereit ist die Verantwortung ohne wenn und aber für seine Tat zu übernehmen und das schließt die Annahme des Urteils, auch wenn es hart ist, ein. Der Täter muss sich also entscheiden, möchte er eine Chance auf Vergebung haben oder möchte er ein möglichst für ihn günstiges Urteil. Beides zusammen geht nicht. Ich kann voll und ganz verstehen, dass er in Berufung gegangen ist und würde es vermutlich an seiner Stelle auch tun, nur dann sollte er den letzten Satz „Ich hoffe, dass die Familie S. mir eines Tages verzeihen kann.“ nicht sagen, denn das kann dann als geschmacklos oder sogar höhnisch empfunden werden.

     
  34. 49

    @Hendrik Wer ein solches Gerät konstruiert, denkt solche Sachen mit. Ansonsten: Siehe unten. Aber dieser Aspekt sollte nicht der Hauptstrang der Diskussion sein.

     
  35. 48

    Hey, ein Auto ist ein Auto und keine Tötungsmaschine. Die Entwickler, Konstrukteure und Prüfer zu belangen, entzieht sich meiner Realität.
    Wer entscheidet denn was über-motorisiert ist?
    Und selbst wenn es eine Tötungsmaschine wäre, so ist doch eben der Täter und nicht die Maschine oder deren Entwickler zur Rechenschaft zu ziehen.
    LG

     
  36. 47

    Wie gesagt, diese Meinung wird nie justiziabel werden. Aber diese Wagen produzieren eine kinetische Energie jenseits alles Vorstellbaren und geben dem Fahrer trotzdem das Gefühl einer Unverwundbarkeit. Es sind Maschinen, die den Rausch des Tötens zelebrieren, wenn man die Sache zu Ende denkt. Was aber letztlich nur ein gesellschaftliches Fundament konsequent fortführt. Sie sind ein in die Welt gebrülltes, martialisches: „Du Opfer!“ Meistens metaphorisch, manchmal (motor)sportlich (wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer überholt wird), und manchmal eben auch faktisch, wenn eine Mutter ins Jenseits befördert wird. Das Ende ist im Anfang mitgedacht, auch wenn das keiner zugeben mag (und auch wenn die überwiegende Anzahl der Autofahrer von sich zurecht behaupten kann „vernünftig“ und meist regelkonform zu fahren).

     
  37. 46

    Es wäre in meinen Augen absolut nicht gerechtfertigt den Konstrukteur oder Zulasser des Wagens mit in die Verantwortung zu ziehen.
    Es gibt ausreichend Sachen die nicht nötig wären aber Hergestellt und zugelassen werden.
    Fakt ist,der Mann hätte das Auto nicht fahren dürfen. Das hätte gerade er nach vielen Theoriestunden und versemmelten Prüfungen sehr genau wissen müssen. Ignorantes und Fahrlässiges Verhalten mit abschließenden Mord.
    Jeder ist zur ersten Hilfe verpflichtet und es geht gar nicht selber jemanden zu Tode zu fahren und dann nicht zu helfen.
    Was ist das für ein lasches Urteil für jemanden der in geschlossener Ortschaft sich so ein Rennen liefert. Wenn ich auch höre wie lange das Rennen lief dann Frage ich mich wieso überhaupt die Sache aufkommt das die Frau hätte sehen können wie schnell er beschleunigt, hätte überhaupt reagieren sollen in dieser kurzen Zeit?
    Sie ist da absolut machtlos und Handlungsunfähig. Wer soll damit rechnen das er gnadenlos auf dem Gaspedal in der Ortschaft tritt?
    Das ist so absurd. Eine dreckigkeit und schon beinah ein Dulden solcher Autorennen in geschlossenen Ortschaften ohne Führerschein mit derartigen rasanten überschreiten der Höchstgeschwindigkeit.
    Und es tut mir in der Seele für die Angehörigen des Opfers leid zu hören das gejubel aus den Seiten des Täters kommen weil er ein gefühlten Freispruch bekommen hat.
    Wenn ich Richter wäre hätten die alle wegen dem Verhalten noch eine satte Geldstrafe bekommen die zur Spende an der Opferfamilie ausgezahlt werden.
    Alles so dreckig und widerwärtig.
    Auch wenn der Mord nicht mit Absicht war das Urteil ändert nichts daran das er den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen hat!
    Das hat die Frau in ihren Auto nicht überlebt. Das hätte kein Radfahrer und kein Fußgänger überleben können der ihm vor dem Auto gekommen wäre und es ist keine Rechtfertigung zu sagen das es spät war und man keine Verkehrsteilnehmer hätte vermuten können.
    Was ist das für ein Scheiß? Ich bin die ganze Nacht mit dem Auto und dem Rad und teils zu Fuß unterwegs mit vielen anderen Menschen die auch nachts arbeiten oder auch privat unterwegs sind. Egal ob feiern oder sonst was! Ich kenne keine Ortschaft die ab 22 Uhr nach unbegrenzten Autobahnregeln geregelt wird.
    Sauerei dieses Urteil.
    Ich hoffe das die Familie des Opfers hilfreiche Unterstützung hat und Frieden finden kann.

    Aber dem Täter verzeihen? Dafür fehlt denke ich die Grundbasis das er sich dafür annähernd an die Verkehrsregeln hätte halten müssen. Oder vielleicht ein angemessenes Urteil um wenigstens eine gerechte Strafe zu sehen.

     
  38. 45

    Wer in eine solch unverantwortlichen Weise einen anderen Menschen aus dem Leben reißt, der hat den Tod eines Menschen mehr als nur billigend in Kauf genommen. Trotzdem kann auch ich keinen Mord erkennen. Der Vorsatz kommt für mich nicht tief genug zum Vorschein.
    Gleichwohl ist für mich die Opferseite nicht ausreichend berücksichtigt.
    Eine Mutter von zwei Kindern wurde getötet.
    Das Leid ist unermesslich.
    Ein Urteil unter acht Jahren ein Skandal.

    Die persönliche Meinung des Verfassers von Kleveblog in Bezug auf das KFZ teile ich nicht.
    Es ist nie die Waffe, immer der Mensch der abdrückt.
    Für die Tat den Autohersteller mitverantwortlich zu machen, geht für mich weit über das Ziel hinaus.
    Es gibt auch genügend Fahrer solcher Karossen, die sich absolut StVo-konform verhalten.
    Dafür bekommen die Autohersteller -umgekehrt- ja auch kein Glückwunsch-Telegramm vom KBA.

    MfG Sascha Ulbrich

     
  39. 44

    Was mag wohl Frau van der Grinten abends ihren Mann gefragt haben? Vielleicht, ob ihm ihr Tod, auf ähnliche Weise herbeigeführt, auch mit ein paar Monaten Haft ausreichend gesühnt vorkommen würden?
    B.F.

     
  40. 43

    41) Kleinschwanzträger gefallt mir gut.🙄 „Kleinschwanzträger mit ihren PS Penisprothesen“.😁 ☝🏽Da fängt für mich Poesie an. 😳😎

     
  41. 42

    Was mir auffällt ist das man sich hier um großen und ganzen einer Meinung ist. Moral und Wertevorstellung funktioniert in der Gesellschaft. Es gibt so gut wie kaum, gemessen an Daumen hoch oder runter, gegenteilige Ausschläge.
    Versucht man jetzt aber die Ursache zu ergründen wieso dieses Urteil zustande kam und man die drei Gewaltenteilung, die ja getrennt arbeiten sollen zu hinterfragen, sieht das wieder komplett ander aus.

    Das große Spiel heißt : Teile und Herrsche.

    Es heißt doch: Im Namen des Volkes!! Nur wenn sich das Volk schon untereinander uneinig ist und lieber DSDS und ähnlich schaut, kommt das dabei heraus.

     
  42. 41

    „kleveblog ist übrigens, wie schon anlässlich des ersten Urteils geschrieben, der Ansicht dass auch die Entwickler und Konstrukteure der Tötungsmaschine, also des Mercedes S 63 AMG, zur Verantwortung gezogen werden müssten.“

    Der Auffassung kann ich mich in keiner Weise anschließen. Natürlich braucht niemand ein solches Auto, außer der entsprechende Hautlappen ist weniger als 5cm lang. Aber gefahren ist nicht das Auto alleine, sondern der Fahrzeugführer. Wie sähe es denn aus, wenn der Unfall bei einem Rennen passiert wäre, aber es wäre ein normaler Golf gewesen und die getöteten Personen wären Fußgänger gewesen? Es ist immer noch der Schwachkopf am Steuer, der ein Rennen fahren möchte. Wenn wir künftig eine solche „sippenhafte Produkthaftung“ bekommen, dann ist auch ein Golfschläger oder eine Bratpfanne ein Mordinstrument. Es kommt doch auch keiner auf die Idee, Airbus anzuklagen, nur weil sie ein Flugzeug gebaut haben, dass ein psychisch kranker Schwachkopf dann in einen Berg lenkt und 150 Menschen in den Tod reißt.

    Das Urteil selbst ist albern und wird der Getöteten und den Hinterblieben nicht gerecht. Ob man hier einen Mord unterstellen kann, will ich eigentlich nicht beurteilen. Ich denke eher nicht, dazu fehlt dem Fahrer der Vorsatz und vor allen Dingen die Intelligenz soweit voraus zu schauen, was passieren kann. Den Strafrahmen von 10 Jahren hätte man ruhig ausschöpfen können.

    Aber wie stellt man sicher, dass solch ein Vollpfosten nie wieder ein Fahrzeug führen darf, von Bobbycar vielleicht mal abgesehen?

    @ Friedrich Foerster

    Den Beifall habe ich auch extrem als Hohn empfunden. Dafür hätte es gerne noch 50% Nachschlag auf die Haftstrafe geben dürfen.

    @Zweilauscherhase

    Und wenn in Kellen nichts los ist, versuchen Sie es doch mal auf dem Parkplatz am Sternbuschbad. Auch hier abends gerne minderbemittelte Kleinschwanzträger in Prollkarren. Die Reifenspuren der Donuts sieht man noch Tage später.

     
  43. 40

    @39. Friedrich Foerster „Ist der Täter eigentlich schon einmal auf seinen Geisteszustand untersucht worden?
    Kann man ihn wirklich nicht – am besten lebenslänglich – wegen offensichtlicher und bewiesener Gemeingefährlichkeit in die geschlossene Psychiatrie einweisen?“

    Ich habe keinerlei Sympathien für den Angeklagten und ich bin nicht von seiner Reue überzeugt. Aber was Sie fordern, ist Gott sei Dank in unserem Rechtdstaat nicht möglich. Es gibt Täter, die sich des mehrfachen sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen schuldig gemacht haben siehe der Filmemacher aus dem Kreis Kleve und mit geringen Strafen davon kommen. Wenn ein lebenslanges Wegsperren gerechtfertigt wäre, dann für Menschen die sich an Kindern vergehen und das immer wieder tun. Der Angeklagte wird nicht ein Serientäter werden der alle Nase lang illegale Autorennen fährt und dabei andere Menschen verletzt oder tötet. Sollte er es tatsächlich noch einmal tun, dann könnte ich Ihren Vorschlag verstehen.

     
  44. 39

    Dieses Urteil halte ich für einen echten Justiz-Skandal!

    In meinem Sozialpädagogik-Studium habe ich gelernt, dass Urteile immer drei Funktionen haben:
    – Sühne für die Tat,
    – Spezial-Prävention: Täter/in, mach so etwas nie wieder!
    – General-Prävention (an die Allgemeinheit gerichtet): Seht her, was mit jemandem passiert,
    der / die so was macht!

    Dieses Urteil erfüllt ganz offensichtlich keine einzige der drei Funktionen, die es haben sollte!

    Was ist eigentlich mit dem Vater des Täters passiert, der ja zum Tatzeitpunkt der eigentliche Besitzer der tödlichen Waffe war und sie – zum wiederholten Male – nicht gegen unbefugtes Entwenden gesichert hat und dadurch dieses Verbrechen überhaupt erst möglich gemacht hat?
    Wenn man zum Beispiel eine tödliche Schusswaffe besitzt, muss man diese ja gegen unbefugten Gebrauch sichern.

    Ist der Täter eigentlich schon einmal auf seinen Geisteszustand untersucht worden?
    Kann man ihn wirklich nicht – am besten lebenslänglich – wegen offensichtlicher und bewiesener Gemeingefährlichkeit in die geschlossene Psychiatrie einweisen?

    Gibt es eigentlich gar keine Möglichkeit, gegen seine Beifall klatschende Verwandtschaft vorzugehen?
    Ist deren widerliches Verhalten nicht wenigstens beleidigend oder seelische Körperverletzung?
    Müssen die anwesenden Familien-Angehörigen des getöteten Opfers sich solche Geschmacklosigkeiten in ihrer Gegenwart wirklich widerspruchslos gefallen lassen?

     
  45. 37

    @4WD
    „Der damals 21 Jahre alte H. hatte sich unmittelbar nach dem Unfall, den er nahezu unverletzt überstand, in eine Teestube geflüchtet und dort die Kleidung gewechselt, um nicht erkannt zu werden.
    Der Mercedes wurde Minuten später als gestohlen gemeldet.“
    Weg von irgendwelchen juristischen Eingebungen, von denen ich eh nichts verstehe.
    Dieses Verhalten sagt doch alles über diesen Menschen. Einfach nur ekelhaft, sorry für die Wortwahl.

     
  46. 35

    @18. rd In einem Artikel der Ruhrnachrichten steht
    „In seinem sogenannten letzten Wort vor dem Urteil sagte der 22 Jahre alte Unfallfahrer: „Es tut mir unfassbar leid. Ich möchte es rückgängig machen, aber leider kann ich das nicht mehr.““
    Natürlich zeigt der Angeklagte mit diesem Satz Reue. Ob Reue mit diesen Worten vorgetäuscht wurde oder ob der Angeklagte tatsächlich Reue fühlt, ist nicht ersichtlich. Das ein Angeklagter wünschte, dass es zu dem Unfall nicht gekommen wäre oder wie es der Unfallfahrer formuliert hat es gerne rückgängig machen würde, ist verständlich, weil es für ihn Konsequenzen hat und sicherlich fühlt es sich für ihn auch nicht gut an, dass die Frau durch den Unfall gestorben ist. Aber ist das wirklich Reue? Am ehesten können diese Frage wohl Polizeibeamte die ihn vernommen haben und Justizbeamte die mit ihm zu tun haben beantworten. Die Worte oben können aus tief empfundener Reue gesprochen worden sein oder weil die Verteidiger ihrem Mandanten den Rat gegeben haben mit diesen Worten Reue zu demonstrieren.

    https://www.google.de/amp/s/www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/22-jaehriger-toetet-unbeteiligte-frau-bei-illegalem-autorennen-es-tut-mir-unfassbar-leid-1496599.html%3famp=true

     
  47. 34

    Uff, da fehlen einem doch glatt die Worte! So Verhalten ist nicht nur respektlos, sondern auch sehr menschenverachtend….

    „Ach, unser H hat jemanden totgefahren? ABER HEY, NUR 4 JAHRE?! IST JA MAL GEIL!!!“ Also echt, da kommt mir die Kotze hoch. Und das das Urteil so milde ausfällt zeigt den ganzen Spätpubertierenden mit enormem Geltungsdrang doch nur, dass sie machen können, was sie wollen, passieren wird denen eh nichts…..

    Ich fahre auch gerne Auto, auch mal etwas zügiger auf der BAB oder sonst wo, aber dann sind eben auch die Umstände gegeben, abends ist die 57 praktisch leer, in der Stadt und sonst wo halte ich mich natürlich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit…. Solche Rennen sind nicht nur gefährlich sondern auch einfach dumm…Wenn ich Lust auf sowas habe dann fahre ich auf den Nürburgring, hab einen Mittag meinen Spaß und gut ist!

    Ist denn bekannt, von wem der Wagen ursprünglich stammt? Demjenigen würden Anklagepunkte a la Beihilfe und weitere Verstöße sicherlich den nötigen Denkzettel verpassen…

    Ich kann natürlich nur für mich sprechen, aber ich gebe mein Auto ungern jemand anderem, der ist zwar praktisch nichts mehr wert und hat auch schon Alterungserscheinungen, aber für mich ist es einfach schwer vorstellbar, ein so teures Auto ohne große Fragerei und Nachforschungen einfach so weiter zu geben bzw. aus zu leihen…

     
  48. 33

    Deutschland ist halt ein Land mit einer enorm potenten Auto-Lobby. Zum einen kommen dadurch so eigenartige, zum Teil gar verharmlosende Formulierungen wie die schon zitierten „ein Fahrzeug im Grenzbereich bewegen“ oder „die Teilnahme an einem Autorennen mit Todesfolge“ in die Gesetze. Zum anderen identifizieren sich noch immer zu viele Leute über aufgemotzte Autos und so. Und letztere Leute machen sich schnell dort in Gebieten breit, wo den Behörden offensichtlich schon die Kontrolle entglitten (oder zu lästig) ist. Was in Kleve abends auf dem östlichen Abschnitt des Klever Rings mit Mc Donalds & Co., der van-den-Bergh- und den angrenzenden Strassen sowie in dem Agello-Waschstadion und auf dem Parkplatz vor dem alten DJK Kellen-Stadion so abgeht, ist mitunter sehr heftig. Immer wieder Autos mit laut aufheulenden, manipulierten Motoren und Auspufanlagen, wilde Beschleunigungsmanöver, zu hohe Geschwindigkeiten, hier und da mal wieder ein kleines Rennen und so weiter, und so weiter. Wenn da etwas passiert, und irgendwann wird das geschehen, dann wäre durchaus die Frage zu stellen, ob auch die lokalen Ordnungsbehörden wegen ihres vorherigen, großzügigen Nicht-Hinguckens zu belangen sind.

     
  49. 32

    @31. Pozileimann Es reicht eine Erklärung abzugeben, was man angeblich während des Unfalls gedacht hat und das gilt dann quasi als Beweis?

     
  50. 31

    Bei illegalen Autorennen einen Mord zu begründen ist ja bereits anderen Gerichten erfolgreich gelungen. Den juristischen Laien sei hier erklärt, dass grundsätzlich ein.mennsch getötet werden und zusätzlich ein Mordmerkmal vorhanden (hier das gemeingefährliche Mittel) sein muss. Außerdem muss der Täter in einem gewissen Grad an Vorsatz gehandelt haben. Also mit wissen und wollen. Niedrigster Grad und Grenze zur Fahrlässigkeit (und somit eines anderen Straftatbestandes) ist hier der bedingte Vorsatz. Der lässt sich mit der Faustformel „na wenn schon?“ im Denken des Täters erklären. Ein „wird schon gut gehen“ spricht hingegen für (grobe) Fahrlässigkeit aber würde wegen fehlender Vorsätzlichkeit eben ein aktives Begehungsdelikt wie Totschlag oder Mord ausschließen.

    Zusammengefasst war die Rechtsprechung des BGH und die daraus resultierende Einlassung des Angeklagten in der erneuten Beweisaufnahme für ihn Gold Wert. Da hätte beim erstens Urteil eben besser begründet werden müssen. Jedem geneigten Leser kommt beim Verhalten des Angeklagten schon der berechtigte Gedanke, dass zum Zeitpunkt des Unfalls ohne anwaltliche Beratung sicher ein Gedankengang fernab der guten Hoffnung vorhanden war…

     
  51. 30

    @24 „Müt“
    Verzeihen Sie bitte das ich den ersten Absatz ihrer Aussage (15) wohl missverstanden habe. Meine Aussage hatte sich auf den Täter und nicht auf sein Umfeld bezogen.

     
  52. 29

    @18. rd Ich muss zugeben, dass das eine Vermutung ist, dass der Angeklagte keine Reue fühlt. Es steht nicht im Text. Der Eindruck drängt sich mir dadurch auf, dass Angehörige und Bekannte bzw. Freunde des Angeklagten gejubelt haben. Wäre ich der Angeklagte und es wären meine Freunde und meine Familie, ich würde mich in Grund und Boden schämen. Wenn der Angeklagte zumindest seinen Angehörigen und Freunden oder Bekannten gegenüber irgendwie vermittelt hätte, dass es ihm wirklich leid tut, dann hätte wohl niemand gejubelt. Das insbesondere die Familie über das milde Urteil erleichtert ist, kann ich natürlich verstehen und finde ich auch ok, aber offen gegenüber der Tochter(?) des Unfallopfers seine Erleichterung lauthals kundzutun, hat etwas von Triumph feiern.

     
  53. 28

    @Olaf In 3,4 Sekunden von 0 auf 100. Zum Vergleich: Ein Formel-1-Wagen benötigt 2,5 Sekunden, ist aber nur halb so schwer. Der Wagen war meines Erachtens geleast und weiterverliehen, aber da muss ich mir die früheren Berichte noch einmal anschauen. Der andere Wagen gehörte einem Profifußballspieler und war verliehen.

     
  54. 27

    @4WD Natürlich meine ich nicht die Schrauber, sondern diejenigen, die diese Entwicklung angestoßen haben. Wird aber ohnehin keine juristischen Konsequenzen haben, denn gegen was sollen die verstoßen haben. Das einzige, was mir einfällt, wäre irgendwas mit Kriegswaffen.

     
  55. 26

    Kleine Verständnisfrage:
    Das Auto beschleunigt in 5 Sekunden auf 167 km/h?
    Ist das wirklich wahr?
    Das ist dann wahrlich eine „Tötungsmaschine“, wie Ralf am Ende schreibt. Ein solches Auto hat im Straßenverkehr nichts, aber auch gar nichts zu suchen.
    Btw.: Wie ist er überhaupt an das Auto gekommen, wo er doch noch nicht einmal einen Führerschein besitzt?

     
  56. 25

    „kleveblog ist übrigens, wie schon anlässlich des ersten Urteils geschrieben, der Ansicht dass auch die Entwickler und Konstrukteure der Tötungsmaschine, also des Mercedes S 63 AMG, zur Verantwortung gezogen werden müssten.“

    Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer (Konstrukteure, Entwickler) und Arbeitgeber ist nicht gleichberechtigt. Die Arbeitnehmer haben genau das getan, was ihr Arbeitgeber ihnen aufgetragen hat: Die Konstruktion und Entwicklung eines Sportwagens. Dieses Fahrzeug kann in den Händen eines Fahrers zu einer tödlichen Waffe werden. Wenn jemand Verantwortung übernehmen muss, dann ist es der Vorstand des Unternehmens. Nur für den Fall, dass der Vorstand und die Vorgesetzten der Konstrukteure und Entwickler zur Verantwortung gezogen und zu Freiheitsstrafen verurteilt werden sollten, sollten auch die Entwickler und Konstrukteure Verantwortung übernehmen. Alleine den Angestellten den Prozess zu machen, finde ich nicht richtig.

     
  57. 24

    @23. Quartierchen

    Die Definition war und ist mir bekannt.
    Deswegen wäre es, aus meiner Sicht, ein eher „Unschuldsverhalten“, wenn sich der Angeklagte in so einem Umfeld bewegt.

    Aber …. so sind die Sichtweisen eben unterschiedlich und legitim ……..

     
  58. 23

    @20 „Müt“
    Wenn Sie sich die Definition für „Psychopath“ zu Gemüte führen wollen werden Sie feststellen, dass ich das genau so sehe wie es definiert wird. Nicht mildernd, schmeichelnd oder beschützend.

     
  59. 22

    @Nachdenker Nein, dafür gibt es den bedingten Vorsatz mit den zwei im Artikel benannten Elementen. Und es reicht eben auch aus, den Tod „in Kauf zu nehmen“.

     
  60. 21

    Also Mord war es wohl nicht, der Täter hat ja nicht geplant jemanden gezielt zu töten, er hat es schlicht in kauf genommen das es passieren wird. Das heißt aber nur, das der Begriff Mord hier nicht angebracht ist.

    Es ist mir aber völlig unverständlich, wieso hier die 10 Jahre im Gesetz für das illegale Rennen nicht ausgeschöpft wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man es noch schlimmer machen kann?

     
  61. 20

    @17. Quartierchen

    Meinen Sie nicht, dass die Antwort eher schmeichelhaft, mildernd und beschützend, ist?

     
  62. 19

    „Es gibt keine Verkehrssituation der Welt, die den Einsatz eines derart übermotorisierten Kraftfahrzeugs erfordert.“
    Doch, Motorenentwicklung hat in D Tradition. Es ist mir allerdings unverständlich, warum ein quasi-F1-F3 Rennwagen eine Straßenzulassung bekommt. Autoland D, war mal Innovation, jetzt nur noch Ideenlos und Innenausstattung (Wurzelholz oder Plastik, Sonderlackierung, Alufelge, Stoff oder Leder, usw. usw.)
    300PS 400PS 500PS

     
  63. 17

    @15 „Müt“
    „Was sind das für verantwortungs- und gefühllose Leute…“
    Antwort: Psychopathen

     
  64. 16

    Der Unfallverursacher fühlt offensichtlich keine Reue. Vielleicht sollte das auch bei der nächsten Revision beim Urteil berücksichtigt werden.

     
  65. 15

    Unfassbar und widerlich!!!

    Was sind das für verantwortungs- und gefühllose Leute, die bei so einer Katastrophe mit Todesfolge eines absolut unschuldigen Menschen, jubilieren, anstatt äußerst demütig und reuevoll bei den Hinterbliebenen, um lebenslange Verzeihung, zu bitten?

    ……….. und wieso wurde im Gerichtssaal hingenommen, dass bei so einer fassungslosen Gräueltat, von den „Zuschauern“ applaudiert wurde?

    Wahrscheinlich bekommt der Raser jetzt auch noch psychologische Hilfe, damit er den Schmerz der Hinterbliebenen der getöteten Frau und Mutter, nicht sein Leben lang mit sich herumschleppen muss?

    Ich möchte mit niemandem in dieser Angelegenheit tauschen. Es gibt immer noch eine „Oberste Gerechtigkeit“, es ist nur eine Frage der Zeit, die Verantwortung für Taten zu übernehmen.

     
  66. 14

    Erschreckend was hier zum Teil Kommentiert wird.
    Gleiches gilt für die Bewertungen.

    Das Lebenslänglich nicht zu halten war, war mir vor zwei Jahren aber schon klar.
    Ähnliches wird im Mühlhoff-Prozess folgen.

    Das Ganze riecht für mich nach „Gebt dem Volk was es will“ wenn auch nur kurz – Justiz.
    Ich glaub aber nich das die Kommentare hier in Richtung NS-Justiz dahingehend gemeint waren.

    Der genaue Wortlaut im Gesetz lautet meiner Erinnerung nach auch
    „Ein Fahrzeug im Grenzbereich bewegen“.
    Komisch, is wohl im Verfahren nich zur Sprache gekommen.
    Die Frage warum das Gesetz so vom Gesetzgeber oder einer beratenden Anwaltskanzlei
    formuliert wurde und alle gesetzgebenden Institutionen durchlief ist natürlich interessant.

    Ein Gerichtsverfahren nach der persönlichen Aufnahme durch Beschuldigte, Geschädigte,
    Hinterbliebenen oder sogar am Verhalten der Zuschauer im Saal zu bewerten
    ist wohl Geschmackssache.
    Darüber zu Berichten find ich aber wichtig.

     
  67. 13

    Steht eigentlich nur noch aus, dass der auf Schadenersatz klagt.

    Ich bin mir sicher, der tritt nochmal in Erscheinung. Wie auch immer.

    Schließlich ist er amtlich anerkannt dämlich…

     
  68. 9

    In einem Land wo jemand ins Gefängnis kommt weil die GEZ nicht bezahlt wurde läuft definitiv etwas aus dem Ruder. Die Frage die sich stellt heißt WARUM??? Vor dem Gesetz sind doch alle gleich, also wo ist der Fehler?

     
  69. 8

    Es war also kein Mord, sondern ein nur ein dummes Versehen!?
    Woher soll jemand ohne Führerschein denn auch wissen können was passieren kann, wenn man mit 612 PS motorisiert durch Moers rast? Außerdem hatte der gute Mann Vorfahrt! Man könnte sich natürlich fragen wieso jemand, der viermal durch die theoretische Fahrprüfung fällt, meint annehmen zu dürfen er hätte Vorfahrt, aber nun gut das sind nur Nebendetails. Jedenfalls verurteilt Richter van der Grinten, […], dieses Versehen mit 4 Jahren.
    Soviel ich weiß war die Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß auch nur ein dummes Versehen, das Strafmaß war fast identisch und lag bei 3 1/2 Jahren…..

     
  70. 7

    @5. Tim Todesstrafe ist meiner Meinung nach für absolut keine noch so grausame Tat angemessen. Der Staat würde sich durch die Todesstrafe mit Mördern auf eine Stufe stellen. Angemessen wäre im konkreten Fall lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und das lebenslange Verbot Fahrzeug zu führen, die nicht durch reine Muskelkraft bewegt werden.

     
  71. 6

    Die Familie und Freunde der Verstorbenen („Getötete“ darf man ja offensichtlich nicht sagen) tun mir unwahrscheinlich leid. Für die Raser- und Poserszene ein tolles Urteil. Der pietätlose Jubel war ja schon im Gerichtssaal zu hören. Es ist gut, dass die Staatsanwaltschaft weiter daran arbeitet, dass solch unerträglichen Zuständen ein Riegel vorgeschoben wird. Offensichtlich müsen aber noch mehr Menschen zu Schaden kommen, bis die Strafen von Politikern und Richtern schmerzhaft erhöht werden und der Jubel verstummt.

     
  72. 5

    Hier wäre die Todesstrafe eher angemessen wäre es nicht Geisteskrankland, damit kommt er nicht durch, dass wird noch Ausschreitungen zur Folge haben

     
  73. 4

    Das Verhalten vom Täter und seinen Angehörigen ist unglaublich respektlos und erniedrigend.

     
  74. 3

    4 Jahre da wären 10 wohl eher angebracht gewesen. Jubel im Gerichtssaal was für eine Ohrfeige für das Opfer

     
  75. 2

    4 Jahre für derartiges Verhalten, in-Kaufnahme-von Toten….allein aus „Spass“ – ist mir persönlich definitiv zu wenig.
    Ich habe da keine exakte Vorstellung, welches Strafmass angemessen wäre –
    Aber: Den „Täter“ lebenslänglich zum Noteinsatz bei Verkehrsunfällen zu verpflichten, scheint mir schon angebracht zu sein.
    Bitte- OHNE Führerschein…
    Bitte- MIt über 600 PS…
    Bitte- Wo 50 km/h gilt mit 167 km/h fahren…

    4 Jahre – ein Zeichen für all diese Todesfahrer, dass nur Minimal-Strafen drohen und es „cool“ ist, derartiges bis zum Erbrechen zu zelebrieren….GRUSELIG!

     
  76. 1

    Teilen der Justiz ist ein Menschenleben heute nur noch einen Dreck wert. 😢 Erinnert an NS Justiz und Stalinistische Zeiten.