Zum Turm: Jetzt auch noch Ärger um die Wertmarken

Wertmarken ohne Wert

Die Macher des Kulturprogramms, das eigentlich am Klever Aussichtsturm hätte stattfinden sollen, waren auch an diesem Wochenende mit den improvisierten Austragungsorten hochzufrieden – einmal mehr pilgerten Gäste zum „Haus Bresserberg“, diesmal, um dort Kurts Klönabend zu genießen, und das Waldkino fand diesmal ganz ohne Wald am Bahnhof in Kranenburg statt. Reinhard Berens und Bruno Schmitz freuten sich darüber, dass die neuen Veranstaltungsorte vom Publikum angenommen wurden. Bekanntlich war der Umzug nötig geworden, weil Schmitz den Pachtvertrag mit dem „Zum-Turm“-Betreiber Jürgen Gietmann nicht verlängert hatte. Daraufhin hatte der Gastronom den Kulturveranstaltungen gewissermaßen das Heimrecht entzogen.

Kurts Klönabend bei Puppa

Der Kabarettist Ludger Kazmierczak war der erste, der mit seiner Veranstaltung „Kazmierczak & Friends“ umziehen musste – und ausgerechnet dieses Event der guten Laune, das schon am 11. August stattfand, zieht nun immer noch Verdruss nach sich. Es hätte ursprünglich am 29. Juni stattfinden sollen, wurde aber noch vor Beginn wegen eines kräftigen Sommergewitters abgesagt. Da allerdings hatten sich die Gäste schon unter freiem Himmel am Aussichtsturm versammelt, und sie hatten auch in Erwartung eines feucht fröhlichen Abends Wertmarken eingekauft.

Damals hieß es, dass die Wertmarken ihre Gültigkeit für die Neuauflage der Veranstaltung behalten würden. Das war allerdings, bevor der Streit zwischen Bruno Schmitz und Jürgen Gietmann offen ausbrach – und das Lokal von Puppa Schmitz am Bresserberg als neuer Austragungsort bestimmt wurde. Bei Puppa Schmitz allerdings konnten die Wertmarken vom Turm nicht eingelöst werden. „Wir sind dann zum Turm gegangen und wollten dort unsere Wertmarken eintauschen, gerne auch gegen ein Getränk“, berichtet Annette Hox, eine der Betroffenen. „Wir wollten das Geld nicht zurück. Jürgen Gietmann hat es uns verweigert.“ Die Wertmarken seien nur für diese Veranstaltung gültig gewesen. „Was für ein Durcheinander!“, so Annette Hox. Für sie seien 15 Euro viel Geld, und es gebe noch weitere Betroffene. Allein vier weitere Personen meldeten sich noch bei kleveblog

Wertmarken ohne Wert

Bruno Schmitz sieht den Gastronomen in der Pflicht: „Jürgen Gietmann besitzt das Wertmarkengeld, nicht ich. Er ist der Gastronom. Er hat uns gesagt, die Gäste bei unseren Veranstaltungen werden nicht mehr bedient. Daraufhin mussten wir ja für vier Veranstaltungen umziehen. Ich sage allen, die noch Wertmarken haben, geht zu Jürgen Gietmann, er muss euch das Geld zurückgeben. Er hat es ja eingenommen. Ein wenig umständlich oder ärgerlich, ja, aber eine andere Lösung weiß ich nicht.“

Wertmarken ohne Wert

Jürgen Gietmann hingegen schiebt den Schwarzen Peter zurück. Er schrieb einer Betroffenen: „Es ist eine missliche Lage, am 29.06. wurde die Veranstaltung durch die Herren Schmitz & Berens kurz vor Beginn abgesagt. Sie und Ihre Begleiter sind dann gegangen, hätten jedoch bleiben können draußen unter den Schirmen oder im Restaurant. Die Marken sind verkauft worden mit dem Hinweis der Nichtrücknahme und der ausschließlichen Gültigkeit für Veranstaltungen von Fremdanbietern! Zum Zeitpunkt kannte ich die Entscheidung zur Verlegung der Veranstaltung nicht! Zudem hatte ich Essen vorbereitet und zahlreiche Servicekräfte vor Ort. Mir liegt es fern, etwas auf Ihrem Rücken auszutragen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, die Marken können im normalen Restaurantbetrieb nicht eingelöst werden.“

Doch genau das geschieht gerade – ein Streit wird auf dem Rücken von Menschen ausgetragen, die mit dem Zerwürfnis nichts zu tun haben.

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23 Kommentare

  1. 23

    @ 22
    Der Beitrag gefällt mir sehr gut………da reicht nicht einfach nur ein Daumen „hoch“

     
  2. 22

    Da muss ja die Frage erlaubt sein, weshalb die Sommernacht von Cinque nicht abgesagt wurde …ach ja, da ging es um deren eigenes Geld, Einsatz und sämtliche Vorbereitungen mit Essen, Getränken usw.

     
  3. 21

    @19
    Da darf man gespannt auf das Ergebnis,Sympathie-Punkte dürfte das Veranstalter-Team allerdings wohl nicht gesammelt haben, leichte Anzeichen von Überheblichkeit und Selbstüberschätzung

     
  4. 18

    Ich denke, eine Lösung im Sinne der Wertmarkenbesitzer sollte im Interesse aller Beteiligten sein.

     
  5. 17

    @15. Benno
    Aus dem Bericht von kleveblog geht nicht hervor, dass es eine Veranstaltung inkl. Essen und Getränken war. kleveblog zitiert Schmitz: „Jürgen Gietmann besitzt das Wertmarkengeld, nicht ich.“ Dem widerspricht Gietemann lt. kleveblog nicht sondern bestätigt, dass er das Geld eingenommen hat: „Die Marken sind verkauft worden mit dem Hinweis der Nichtrücknahme und der ausschließlichen Gültigkeit für Veranstaltungen von Fremdanbietern“

    Auf seiner FB-Seite verkündet der Veranstalter noch am gleichen Abend, dass es eine „Einigung mit der Restauration gab: Absage mit Ersatztermin!“ und weiter „Alle Karten behalten ihre Gültigkeit für diesen neuen Termin“.

    (Eintrag Facebookseite von Zum Turm Kleve vom 29. Juni 2024 um 21:27 Uhr)
    „Höhere Gewalt !
    Noch um 17 Uhr waren wir uns am Samstag, dem 29.06. sicher: „Ludger Kazmierczak & Friends“ findet statt,- weit gefehlt!
    Innerhalb von nur 2 Stunden zog plötzlich eine Regen- und Gewitterfront aus den Niederlanden auf und pünktlich zum Veranstaltungsstart regnete es aus vollen Kübeln.
    Bruno Schmitz einigte sich schnell mit Moderator, Künstlern, Technik und Restauration:
    Absage mit Ersatztermin!
    Neuer Versuch am
    Sonntag, 11.08.24 um 18 Uhr
    (Einlass ab 16.30 Uhr)
    Alle Karten behalten ihre Gültigkeit für diesen neuen Termin. C’est la Vie!

    Für alle, die den neuen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um Stornierung der Karten beim gewählten Anbieter. Danke!“

    Zu den Wertmarken aber schon damals keine Aussage.

    Es bleibt weiterhin ungeklärt wer und wann und wem gegenüber gesagt hat, dass die Wertmarken ihre Gültigkeit für die Ersatzveranstaltung behalten. Laut dem FB-Eintrag des Veranstalters gab es eine „schnelle Einigung“ zwischen allen Veranstaltungsbeteiligten.

    Wie sah die „schnelle Einigung“ denn aus? Sollte man so etwas nicht schon im Vorfeld regeln?

    War diese „schnelle Einigung“ der Auslöser für die folgende Weigerung des Gastronomen und der Nichtverlängerung des Pachtvertrages durch die Zum Turm GbR?

     
  6. 16

    Wenn ich es richtig verstanden habe, war die Veranstaltung mit Essen und Getränken von Herren Berens und Schmitz bei Herrn Gietemann gebucht.
    Diese wurde dann aufgrund einen plötzlichen Wetterumschwungs abgesagt, obwohl Gäste schon vor Ort, Essen bereit stand und Servicekräfte bestellt waren.

    Als Gast käme ich mich schon mal vom Veranstalter veräppelt vor, dass die Veranstaltung am Abend selber abgesagt wurde. Kennen die beiden Herren keine Wetter-App? Hatten die Herren vergessen, einen „Plan B“ zu erstellen? Bei Outdoor-Veranstaltungen wäre so etwas sinnvoll.
    Wenn es gute Veranstaltungsplaner wären, hatten Sie in einer Art und Weise am gleichen Abend, wie in diesem Fall, dann halt in den Räumlichkeiten des Aussichtsturmes, die Veranstaltung verlegt. Gut, es wäre später angefangen, aber sie hätte in abgespeckter Version stattfinden können.

    Wurde Herrn Gietemann denn die entstandenen Kosten ersetzt? Er konnte doch bestimmt nicht sein Lokal an diesem Abend wie sonst auch normal betreiben, da die Veranstaltung exklusiv gebucht war. Oder sehe ich das falsch?

    Den Herren Berens und Schmitz wünsche ich viel Erfolg bei der neuen Pächtersuche. Werbung, dass das Lokal bald frei ist und welche Verpächter es sind, wird ja schon mal gemacht.

    Benno

     
  7. 15

    „Damals hieß es, dass die Wertmarken ihre Gültigkeit für die Neuauflage der Veranstaltung behalten würden.“

    Wer hat diese Aussage getätigt, der Veranstalter oder der Gastronom? Wann und gegenüber wem?

    Eine Wertmarke ist ein zeitlich befristetes Ersatzgeld und nicht mit einem Gutschein vergleichbar. Die zeitliche Befristung und Umtauschbedingungen kann der Ausgebende selbst festlegen.

    Erfahrene Veranstaltungsprofis sollten das seriös regeln können, insbs. im Vorfeld zwischen den Veranstaltungsbeteiligten auch Regelungen für Eventualitäten absprechen.

     
  8. 14

    @12 Meiner Meinung nach ist das nicht mit einem normalen Gutschein zu vergleichen.

    Hier ist es auch komplizierter, weil die Wertmarke an eine Veranstaltung zu einem bestimmten Datum gekoppelt war.

    Aber so oder so wäre es gut, wenn es da eine Lösung gibt.

     
  9. 13

    Derjenige, der die Wertmarken verkauft hat, muss entweder den Kaufbetrag zurückerstatten oder das Einlösen für andere Getränke/Speisen ermöglichen, und das bis zu drei Kalenderjahre. Das ist die gesetzliche Lage in Deutschland. Alles andere ist „sittenwidrig“. Auch der Hinweis, die Wertmarken gelten nur an dem Abend, ist ungültig. Wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik. Derjenige, der die Wertmarken verkauft hat, sollte aich also genau überlegen, was er tut, denn sonst leidet die Reputation und man wird verklagt.

     
  10. 10

    @7
    Doch es stimmt so. Ich behaupte hier keine Unwahrheiten. Und das sollte hier auch jeder tun und Mutmaßungen wie
    „und wird so auch nicht stimmen.“ unterstellen mir nicht wahrheitsgemäß Stellung genommen zu haben. Entweder waren Sie dabei und wissen was wie vorgefallen ist oder nicht.
    Ich für meinen Teil ziehe aus diesem Vorgang meine Schlüsse und dies stehe ich jedem anderen selbstverständlich auch zu.

     
  11. 9

    Es ist nicht wirklich nachvollziehbar wenn jemand am gleichen Abend kommt und die Wertmarken einlösen möchte und dann abgewiesen wird, das Ist klar, aber wenn jemand eine Dienstleistung bucht und dann so kurzfristig absagt muss er auch für den Verdienstausfall gerade stehen, das ist in der Gastronomie so und auch bei Fußpflege, Friseur, Physiotherapeut, Ärzten etc. so. Hier sehe ich schon den Veranstalter in der Pflicht.
    Aber hier will anscheinend jede Partei nur auf ihrem Recht beharren, die Betroffenen sind wohl nebensächlich, wirklich wie im Kindergarten

     
  12. 7

    Ich bin wahrlich kein Fan von Herrn Gietmann aber was Bruno und Reinhard hier abziehen lässt meiner Meinung nach tief blicken. Es wird auch mit dem nächsten Gastronomen Ärger geben, dass ist vorprogrammiert. Der kapitalistische Althippie und sein Freund werden dafür schon Sorgen. Hier gibt es eine deutliche Schieflage zwischen einem, der davon Leben muss und zwei Kulturschaffenden, die sich im fortgeschrittenen Alter ein wenig bezahlte Bühne gönnen möchten.

    Das Thema Wertmarken und auch der unsägliche Rest der dort passiert, hätte durch und zwischen allen Beteiligten geklärt und kommuniziert werden müssen! Bei einer spontanen Absage würde ich doch zumindest erwarten, dass man die anwesenden Gäste mitnimmt und das Beste aus dem Abend mach. Punkt. Lasst uns gemeinsam die Wertmarken vertrinken und das vorbereitete Essen verkosten, so und so machen wir das jetzt, wegschmeißen möchten wir nicht und der große Bruno gibt einen aus. Fertig.

     
  13. 6

    „Wir sind dann zum Turm gegangen und wollten dort unsere Wertmarken eintauschen, gerne auch gegen ein Getränk“, berichtet Annette Hox, eine der Betroffenen. „Wir wollten das Geld nicht zurück. Jürgen Gietmann hat es uns verweigert. “
    Am selben Abend. Und das finde ich eine Frechheit.

     
  14. 5

    @ 2

    „Bildungsbürger“?! – Die kennen sich doch eher mit Bit-Coins aus als mit Coin-Chips!

    Statt ein „Theater“ zu beklagen – Wieso meint man immer noch, dass der Begriff „Kinder(!?)theater“ als Abwertung benutzt werden kann? – Vorschlag einer diplomatischen Lösung:

    Gietmann und Schmitz setzen sich – eventuell auf „neutralem Boden“ – zusammen (hätte der Blog-Betreiber nicht eine gastliche Stätte anzubieten?); gegebenenfalls moderiert, ohne Zorn und Misstrauen, nicht als Stunk-Sitzung, sondern mit dem Ziel der Einvernehmlichkeit:

    Herr Gietmann kann offenbar zurecht auf Kosten aufgrund von Vorbereitungen hinweisen, und auch Herr Schmitz musste unerwartete Verluste beklagen. – Aber, mit besonderer und unhintergehbarer Dringlichkeit: Die Kunden, die im Vertrauen auf die Klever Gastlichkeit und Gastronomie die Chips kauften, müssen diese unbedingt erstattet bekommen (ohne sich auf einen Klageweg begeben zu müssen)!

    Durchführung: An ihren jeweiligen Standorten geben Gietmann und Schmitz die Gelegenheit, die Chips zurückzugeben, und am Schluss teilen sich die beiden die Unkosten – brüderlich! Auf dass wieder Frieden und Verlässlichkeit in Kleve einkehre!

     
  15. 4

    „… am 29.06. wurde die Veranstaltung durch die Herren Schmitz & Berens kurz vor Beginn abgesagt. Sie und Ihre Begleiter sind dann gegangen, hätten jedoch bleiben können draußen unter den Schirmen oder im Restaurant. Die Marken sind verkauft worden mit dem Hinweis der Nichtrücknahme und der ausschließlichen Gültigkeit für Veranstaltungen von Fremdanbietern! Zum Zeitpunkt kannte ich die Entscheidung zur Verlegung der Veranstaltung nicht! Zudem hatte ich Essen vorbereitet und zahlreiche Servicekräfte vor Ort.“

    Kann man jetzt aber nicht völlig Jürgen Gietmann anlasten.

     
  16. 3

    In Hinblick auf eine eventuell neue Gastronomie von Herrn Gietmann hat der sich einen Bärendienst erwiesen. Wer mit seinen Gästen/Kunden so umgeht wird von mir keinen Cent sehen.

     
  17. 1

    Wenn ich Wertmarken hätte die man nicht mehr eintauschen kann, würde ich mal dezent auf die gesetzliche Verjährung hinweisen. Diese beträgt in Deutschland drei Kalenderjahre und nicht einen Abend. Aber ich war nicht vor Ort und wundere mich über den Zirkus.