Todesraser aus Moers: BGH hebt Mordurteil auf!

Die beiden Angeklagten vor der Urteilsverkündung (Bild aus dem ersten Prozess, rechts H.)

Nun muss neu verhandelt werden!

Am 17. Februar des vergangenen Jahres hatte das Schwurgericht des Landgerichts Kleve einen jungen Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem dieser Ostermontag 2019 in Moers an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen hatte, in dessen Folge er mit seinem hochmotorisierten Fahrzeug gegen einen abbiegenden Kleinwagen prallte. Dessen Fahrerin wurde herausgeschleudert wurde und verstarb an den Folgen des Zusammenpralls.

Nun hob der Bundesgerichtshof den Urteilsspruch gegen den Hauptangeklagten auf; das Urteil gegen den zweiten Angeklagten, der zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt worden war, bleibt bestehen.

Anhand der gespeicherten Fahrzeugdaten hatte der Gutachter damals darlegen können, dass der Unfallfahrer seinen Mercedes AMG auf 167 km/h beschleunigt hatte. Der 22 Jahre alte Mann, der mehrfach die theoretische Führerscheinprüfung nicht bestanden hatte und daher ohne Fahrerlaubnis war, floh – ohne sich um die sterbende Frau zu kümmern – nach dem Zusammenstoß zu Fuß vom Tatort. Er blieb weitgehend unverletzt.

Der Bundesgerichtshof störte sich nun daran, wie die Kammer in Kleve den bedingten Vorsatz wertete. Sie sei davon ausgegangen, so heißt es in dem Beschluss des BGH (4 StR 266/20), „dass der Angeklagte erkannte, dass andere auf die Bismarckstraße einfahrende Verkehrsteilnehmer nicht mit einem Befahren der gegen Fahrspur mit massiver überhöhter Geschwindigkeit rechneten und deshalb möglicherweise die Verkehrssituation nicht zutreffend würden einschätzen können“.

Aus dieser – dem Unfallfahrer unterstellten Überlegung – schlossen die Bundesrichter, diese Möglichkeit der Fehleinschätzung anderer Verkehrsteilnehmer bedeute zugleich, dass in der Gedankenwelt des Unfallfahrers die Annahme bestand, „der wartepflichtige Querverkehr werde grundsätzlich, wenn auch eingeschränkt, in der Lage sein, das äußerst riskante Fehlverhalten des Angeklagten und seines Kontrahenten zu erkennen und sich auf die hieraus ergebende Gefahrenlage einzustellen“.

Es ist kompliziert, aber es läuft nach Ansicht des BGH darauf hinaus, dass „das Risiko eines Zusammenstoßes […] aus Sicht des Angeklagten daher – entgegen einer Formulierung im angefochtenen Urteil – nicht allein vom Zufall, sondern gerade auch vom Ausbleiben eines für möglich erachteten kollisionsvermeidenden Verhaltens der anderen Verkehrsteilnehmer abhängig“ war.

Dieses Vorstellungsbild des Angeklagten sei für die subjektive Einschätzung, wie gefährlich die Tathandlung sei, als Anknüpfungspunkt für das Vertrauen des Angeklagten, dass es nicht zu einem Unfall kommt, zu berücksichtigen gewesen.

Wann es zur Neuauflage des Prozesses kommt, steht noch nicht fest.

Hier der Bericht vom damaligen Urteil: Landgericht verurteilt Raser wegen Mordes: 5 Sekunden Autorennen, lebenslange Haft

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6 Kommentare

  1. 6

    Gerechtigkeit? Oder warum einfach, wenn es auch kompliziert sein kann:

    Ein junger Mann (22), der mehrfach die theoretische Führerscheinprüfung nicht bestanden hat (!), PLANT mit einem Freund /Bekannten ein illegales Straßenrenn, RAST daraufhin um der „Sportlichkeit Willen“ mit einem unerhörten Mamutobjekt, ein Boliden mit sagenhaften 550 PS !!!!!! illegal auf einer Straße mit Hindernissen, dabei anstelle von 50 km mit unfassbaren 167 SACHEN (!!!!) auf das kleine Auto einer harmlosen Mutter von 2 kleinen Kindern rast, die beim Aufprall letztlich ihr Leben verliert, die der junge Mann also mangels besserer Erziehung einfach umnietet und dabei in Folge TÖTET.
    Daraufhin von der Tatstelle flieht, also auch noch Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung begeht.

    Wenn in diesem Fall nicht härter bestraft wird als 4 Jahre, dann verstehe ich die Funktion der Richter nicht bzw. warum diese Macho-Rennen immer öfter werden.
    Die Opfer und die Hinterbliebenen immer wütender und frustrierter.

    Jetzt müssen 2 Kinder ohne Mutter aufwachsen !

     
  2. 3

    Es ist trotz allem richtig, dass das BGH genau prüft. Zeigt eigentlich nur, dass das Landgericht Kleve nicht wasserdicht argumentiert hat. Ist bei Verurteilung wegen Mord bei Todesfällen durch Raser aber wohl geboten, weil diese Einordnung noch relativ neu ist.

     
  3. 2

    @Schwanenritter Das ist in der ersten Instanz ja passiert, und es kann auch sein, dass dies im nächsten Verfahren wieder der Fall sein wird. Die BGH-Richter sind lediglich der Ansicht, eine logische Schwäche in der Begründung des ersten Urteils entdeckt zu haben.

     
  4. 1

    Unmöglich diese Entscheidung des BGH’s und nicht erklärbar gegenüber den Hinterbliebenen. Ich frage mich was noch alles passieren muss damit man diese Idioten endlich den Führerschein entzieht und aus dem Verkehr nimmt. Mich persönlich nervt es schon seit längerem das man Tagsüber mit Nebelscheinwerfer fährt, weil man es wohl GEIL findet, genauso wie das Kurvenschneiden, das Gas geben im Kreisverkehr um nur keinen Vorlassen zu müssen, das Idiotische losfahren an der Ampel, das „immer im Wettkampf“ zu sein. Selbst auf der Autobahn kaum eingebogen da geht es schon mit gerade mal 70 km/h auf die linke Spur…ist doch scheißegal ob der hintere Bremsen muss und noch besser, bis zum Schluss warten bevor man die Ausfahrt nimmt, und oje eine Autokolonne, da wird jede Lücke so schnell als möglich und ohne Rücksicht Geschlossen. Und wenn was passiert waren es immer die anderen und haben plötzlich nur noch einen kleinen realen Schwanz in der Hose wenn Sie vorm Richter stehen.
    Solche Idioten müssen immer an vorderster Stelle sein und lassen sich nicht gerne Ãœberholen und müssen jedes rennen gewinnen. Ich wünsche mir wirklich mal Richter […] die solche Charakterlose Poser wegsperren…Sie dürfen nie wieder selbst ein Auto fahren dürfen.