Villa am Bleichenberg: Stadt leitet Verfahren ein

Umbau mit Folgen

Das merkwürdige, auf viele Betrachter verstörend wirkende Video, das das Interieur der Villa am Bleichenberg zeigt, beschäftigt nun auch die Behörden – denn auch im Klever Rathaus sorgte der Inhalt des Fims für Irritationen. An einer Stelle des Streifens besichtigt der Innenarchitekt Theodor Willemsen mit dem „Reporter“ Floris Wyers die Terrasse südlich des Hauses. Ersichtlich wird, dass ein Stück des Burgbergs abgetragen wurde, um die Fläche für die Terrasse zu vergrößern. Die Hangsicherung erfolgte offenbar mittels einer einfachen Holzverschalung, die gegen die Bergkante gesetzt wurde. Das aber rief nun die Stadtverwaltung auf den Plan, denn für das Vorhaben wäre eine Genehmigung erforderlich gewesen. Jörg Boltersdorf, Sprecher der Stadt Kleve: „Es wurde keine Abtragung beantragt und auch nicht genehmigt. Ein bauordnungsrechtliches Verfahren, in dem insbesondere Abstimmungen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege, einem Statiker und  einem Vermesser erforderlich sind, wurde eingeleitet.“

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20 Kommentare

  1. 20

    Also ich würde das Häuschen schon nehmen. Das Innenleben muss natürlich raus. Ich würde mir da einen Walnussurwald pflanzen lassen. Das sollte aber nicht der Theodor machen (Bäume brauchen Licht). Aber der Floris hat bestimmt einen grünen Daumen. Nomen est Omen. Mit dem Preis müsste der Theo aber noch ein bisschen runtergehen. 3,5 Mio. Bucheckern sammeln sich nicht in drei Tagen.

     
  2. 19

    Solche Leute wie Frau Schnütgen braucht Kleve und das meine ich ehrlich. Das die Verwaltung ein ziemlich großes Trägheitsmoment hat, dafür kann sie nichts. Sie hat durch ihre Nachfrage darauf hingewiesen. Jetzt muss die Verwaltung die Beine in die Hand nehmen, sonst wird da noch der Pool gebaut.

     
  3. 18

    @13 Wiltrud Schnütgen „Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass der Sachverhalt bekannt, die Abgrabung ungenehmigt erfolgt, der Eigentümer zur Hangsicherung verpflichtet worden sei und prüfungsfähige Unterlagen beizubringen habe“
    So weit so löblich.
    Aber dann wird es „onsmakelijk“, sprich quod licet Jovi non licet Bovi, kann man auch sehen als Premiumbürger und Plebeier.
    Ist doch im Bauamt so usus, dem Klassisch Interessierten reicht wohl der Hint „Fledermaus“

     
  4. 15

    Meine Erfahrungen (90er-Jahre):

    Niederländische Pfeffersäcke mit Siegelring kamen mit dem Bauamt immer sehr schnell überein.

    Jetzt ist alles anders🤔

     
  5. 14

    @12

    Schon am 2.März 21 hatte @rd über diese Villa im Kleveblog einen Artikel geschrieben, in den Kommentaren wurde damals auch die Prolematik der Anbaggerung der Endmoräne diskutiert.

    Mir selbst war das Problem schon ein Jahr vorher aufgefallen, ich habe etliche Fotos älteren Datums davon. Aber ich habe das nicht an die große Glocke gehängt – warum sollte ich bei jeder einzelnen Sünde ein Riesenfaß aufmachen? Wo doch vorher schon fachkundige Bürger bei anderer Gelegenheit im Stadtrat öffentlich als „Besserwisser“ abgekanzelt und ihre Vorschläge somit lächerlich gemacht wurden. Bin ich jetzt mitschuldig?

    Auch in den großen Volksparteien und in der Stadtverwaltung gibt des Mitglieder mit Augen im Kopf und 1,5 Litern Gehirnvolumen, deren Pflicht es sogar sein sollte, überall genau hinzuschauen und das Offensichtliche zu sehen.

     
  6. 13

    @ 12 Wo der Klevische Verein bzw. die Grünen angesprochen werden und ich mich zu beiden zähle: selbstverständlich habe ich nachgefragt, in der Sitzung des Hauptausschusses am 17. März, siehe Protokoll:
    b) Abgrabung Grundstück Bleichenberg
    StV. Schnütgen möchte wissen, ob die Verwaltung Kenntnis über die vorgenommene Abgrabung eines Grundstückseigentümers am Bleichenberg habe und welche Maßnahmen ergriffen würden.Technischer Beigeordneter Rauer antwortet, dass der Sachverhalt bekannt, die Abgrabung ungenehmigt erfolgt, der Eigentümer zur Hangsicherung verpflichtet worden sei und prüfungsfähige Unterlagen beizubringen habe. Darüber hinaus würden ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleite

     
  7. 12

    Sind denn niemandem die Erdarbeiten aufgefallen? Und wohin und von wem wurde das abgetragene Erdreich weg transportiert? Das waren doch bestimmt keine Nachtarbeiten.
    Wieso und warum haben die Nachbarschaften oder die Grünen oder der Klevischer Verein nicht nachgefragt, und sind nicht bei Zeiten dieser Angelegenheit nachgegangen?

    Möchte jetzt niemand davon gewusst oder bemerkt haben?

     
  8. 11

    Gegen die Gesetze der Pysik ist jeder machtlos. Die einen haben das begriffen und andere nicht. Entscheidend für den Lernerfolg ist, dass derjenige, der die Gesetze der Pysik missachtet, für die entstandenen oder entstehenden Schäden aufkommt. Andernfalls droht eine Endlosschleife von riskantem Verhalten. Aus aktuellem Anlass kann der jetzige Eigentümer intensiv darüber nachdenken, wer am längeren Hebel sitzt: Der Mensch oder die Umwelt. Viele Menschen sind gerade obdachlos geworden und leider sind Menschen in Wassermassen und eingestürzten Häusern ums Leben gekommen.
    Falls der Hang durch die bauliche Manipulation abrutscht und falls dabei Menschen zu Schaden kommen sollten, hat der Eigentümer das billigend in Kauf genommen. Kaufinteressenten tun gut daran erst die Klärung der Sicherheit am Hang abzuwarten.

     
  9. 10

    Hier gibt es mit Sicherheit viel Sinnvolles, das unsere Stadtverwaltung tun könnte
    und hoffentlich auch tun wird.

    Vielleicht sollte die erste Maßnahme die Auflage des unverzüglichen, also
    schnellstmöglichen Absicherns des Hanges gegen das Abrutschen sein.
    Sollte es damit Schwierigkeiten geben, kann unsere Stadtverwaltung wegen der
    offensichtlichen Gefahr im Verzuge das hoffentlich auch selbst veranlassen
    und anschließend die Kosten mit allem Drum und Dran vom Eigentümer
    zurückverlangen.
    Sollte es auch damit Schwierigkeiten geben, kann unsere Stadtverwaltung sich
    hoffentlich Grundstück und Haus darauf sicherheitsübereignen lassen,
    um nicht auf den hohen Kosten sitzenzubleiben.

    Außerdem wird hoffentlich zur Auflage gemacht werden können, möglichst kurzfristig
    den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
    Es ist ja nie genehmigt worden, am ursprünglichen Zustand etwas zu verändern.
    Sollte es damit Schwierigkeiten geben, … siehe oben.

    Bußgelder sind hoffentlich auch fällig,
    aber die beiden zuvor genannten Maßnahmen haben ja wohl Vorrang.

    Wenn hier nicht mit aller erlaubten Härte durchgegriffen wird,
    dann werden demnächst alle Großkotze dieser Welt in Kleve machen,
    was ihnen gerade einfällt!

     
  10. 9

    Die Absturzsicherung der Dachterrasse mit dem gepflegten Kunstrasenteppich scheint mir auch etwas niedrig. Nur als Hinweis, wenn die Verwaltung nun ja ohnehin mal einen Blick auf das Objekt wirft.

     
  11. 8

    @6 Kleine Anmerkung „das Problem der immerhin um 3! m eingedrückten Rückwand erst erkennen, nachdem die Haustüre aufgeschlossen war …“

    Das ist dann was uns unterscheidet, Sie bezeugen anscheinend ungesehen, und ich muss es immer erst mit eigenen Augen gesehen haben.

    Aber Sie labern ja auch nur und sind nicht gutachterisch tätig.

     
  12. 7

    Es ist jetzt unwichtig, weshalb die Stadtverwaltung zu genau diesem Zeitpunkt tätig wird. Verspätet? Sicherlich.

    Es ist (war?) Gefahr im Verzug, weitere Abgrabungen der Endmoräne vorzunehmen. Dialog aus dem Lifestyle Video, welches im vorigen kleveblog-Artikel zu dieser Villa vorgestellt wurde (bei Minute 17:35):

    Inlfluencer: „Daar komt de Zwembad?“
    Verkäufer/Investor: „Voilà„.

    Ein Lehrstück für Investoren. Kaufe für schlappe null-sechs und investiere in den Umbau der Innnenräume schlappe null-neun. Suche einen Käufer, der 4-Sterne-Hotel-Innenarchitektur toll findet, Erwähne beim Verkaufsgespräch, die Fläche für einen künftigen Pool sei bereits vorgesehen und hergerichtet. Verkaufe dann für drei-fünf.

     
  13. 6

    @ 5 J-B le Bla…

    Wenn Sie als „Gutachter“ das Problem der immerhin um 3! m eingedrückten Rückwand erst erkennen, nachdem die Haustüre aufgeschlossen war und dann noch auf die Aussage des spanischen Statikers, das Problem habe sich nach 1 Jahr eh erledigt, fragen (müssen), ob der Berg sich dann beruhigt habe, möchte ich mir von Ihnen aber lieber kein Gutachten erstellen lassen.

     
  14. 5

    @ Artikel rd. “ insbesondere Abstimmungen mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege“
    de glaube ich aber, dass die Denkmalpflege noch das überschaubarere Problem ist.

    Ich war selber mal als Gutachter für ein landwirtschaft. Projekt nähe Valencia unterwegs. Wohnhaus erst kürzlich gebaut, aber aktuell nicht bewohnt, was mich von der Aussenansicht her eigentlich befremdete.
    Als aber die stilvolle Haustüre aufgeschlossen wurde, war das Problem, und damit der Wert des Hauses schnell geklärt.
    Hinter dem Haus ging der Berg relativ steil nach oben. Obwohl legal gebaut, mit allen Genehmigungen, hat man wohl keine Rechnung mit der Schubwirkung des Bergs gehalten. Das Geröll hatte schon die Rückwand eingefrückt, und der Berg war schon bis 3m hinter die Vorderwand vorgerückt.
    Einem bei der Besichtigung ebenfalls anwesenden spanischen Ingeniero estructural, wir würden Statiker sagen, rang das nur ein müdes Lächeln ab, er meinte, komen Sie in einem Jahr wieder, und das Thema hat sich erledigt.
    Auf meine Frage, ob sich der Berg dann wieder beruhigt habe, meinte er nur trocken, nicht der Berg, aber das Gebäude, weil das steckt dann 3m unter der Erde.
    Dann war mein Bericht an den Kaufinteressenten auch ziemlich kurz, 6 ha brauchbarers Ackerland, aber wegen fehlendem Wohnhaus und keine Aussicht auf eine neue Baugenehmigung ist der Betrieb wertlos.

     
  15. 4

    Decken zu niedrig, Fenster zu klein, keine Verbindung zur Garage, Hang rutscht, Terrasse futsch: Null-Sieben!

    Spätestens ab Ende Oktober keine Sonne: Null-Sechs, 600.000 — Gulden! Höchstens!

     
  16. 3

    Richtig so.Wenn das ins Rutschen kommt wird das nie im Leben halten.Gut Aufgepasst .Gute Entscheidung der Behörden.Sicherheit geht immer noch vor.

     
  17. 2

    Na ich hoffe mal das man dem Angeber und Großkotz da richtig einen reinwürgt für…

    Strafen sollten sich am „Einkommen“ bemessen, VOR Steuern und Ausgaben. So 10 Millionen Euro vielleicht dafür