Überraschende Wendung im Fall Kermisdahlstraße: Vor einigen Wochen hatte die Stadt Kleve den Weiterbau der exklusiven Mehrfamilienhäuser am Kermisdahl gestoppt, nachdem nach Ansicht der Verwaltung Unstimmigkeiten bei den Baumaßen festgestellt worden waren. Doch jetzt hören die Anwohner wieder Baugeräusche, und der Kran auf dem Grundstück dreht sich wieder. Ist tatsächlich alles wieder gut?
Stadtsprecher Niklas Lembeck drückt es auf Anfrage von kleveblog etwas gewunden aus: „Soweit der Stadt Kleve aktuelle Bautätigkeiten bekannt sind, besteht für diese Tätigkeiten eine Baugenehmigung.“ Im Übrigen werde sich die Stadt Kleve zu konkreten (bau-)ordnungsbehördlichen Verfahren nach wie vor nicht äußern. Das heißt nichts anderes, als dass kleveblog wieder mal etwas tiefer schlürfen muss.
Das Ergebnis der klandestinen Recherche: Von den ursprünglich erhobenen Vorwürfen blieb nicht mehr viel übrig. Die Kontrolleure meinten zwei Abweichungen gegenüber den Vorgaben festgestellt zu haben, einmal in der Höhe und einmal in der Breite der Wohnblöcke, die in bester Lage nahe am Stadtzentrum und mit Blick auf die Schwanenburg entstehen. In der Höhe waren es nicht einmal 20 Zentimeter: Ein Fehler von 18 Zentimetern wurde moniert.
Schon als der Baustopp verfügt wurde, schrieb kleveblog: „Wenn schon beim Hotel [Rilano] ein Auge zugedrückt wurde, sollte dies bei einer Abweichung die etwa der Länge zwischen ausgestrecktem Daumen und Zeigefinger entspricht wohl auch möglich sein.“ Offiziell ist nun von einem Messfehler die Rede, vielleicht handelte es sich auch um eine Unebenheit im Boden, und außerdem waren, als die Genehmigungen erteilt wurden, auch Photovoltaikanlagen, die ebenfalls zur Erhöhung von Gebäuden beitragen, noch gar nicht auf dem Zettel der Behörden.
Was aber ist mit dem scheinbar komplizierteren Fall gewesen, der Überschreitung der Baubreite um 40 Zentimeter? Wie kleveblog erfuhr, soll es sich dabei um ein Missverständnis gehandelt haben. Die Mitarbeiter der Verwaltung gingen offenbar davon aus, dass auf die Fassade noch die mittlerweile standardmäßig verwendeten Dämmelemente montiert werden. In diesem Fall wäre das Gebäude tatsächlich zu breit geworden. Doch die Planungen sehen vor, dass die Vorgaben zur Isolierung bereits durch das Mauerwerk selbst erfüllt werden. Somit konnte in diesem Punkt Entwarnung gegeben werden – horizontal entspricht das Gebäude exakt den Vorschriften.
Die Frage ist nun, ob nicht möglicherweise sogar Regressansprüche gestellt werden können. Der Baustopp hatte zu einer mehrwöchigen Verzögerung der Arbeiten geführt.
Korrektur: Im ersten Artikel zu diesem Thema war davon die Rede, dass es sich um Eigentumswohnungen handelt. Die sicherlich sehr begehrten Wohnungen sollen allerdings vermietet werden.
Der Bericht zum Baustopp hier: Es sind nicht einmal 20 Zentimeter! Stadt legt Baustelle am Kermisdahl still
@4 Steez
Vermutlich wird auch in diesem Fall wieder eine Versicherung die Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Kleve übernehmen. Ich möchte mich allerdings nicht weiter an Mutmaßungen beteiligen.
Meine Vermutung für verpeilte 18 bis 40 cm ist, dass sich die Verantwortlichen für den Baustopp niemals verantworten müssen. Während Rechtsanwälte möglicherweise die Messer wetzen, darf sich der Steuerzahler wieder darüber freuen, dass er auch und wie immer, für jeden behördlichen Bockmist zahlen muss.
@1 Steez
„Und diese Tatsache konnte nicht in einem stinknormalem Gespräch, inkl. entsprechenden Nachweis, zwischen Bauleitung und Verwaltung geklärt werden?“
Genau diese, wie ich finde, berechtigte Frage spiegelt genau das wieder, was ich immer wieder kritisiere. Zu schnell wird heute die Sanktionskeule ausgepackt.
Mit der Baubeginnanzeige, die jeder Bauherr dem zuständigen Bauordnungsamt vorlegen muss, gibt er Kontaktdaten von sich, dem Entwurfsverfasser und der Bauleitung an. Dazu gehören auch Telefonnummern.
Was wäre so schwer daran gewesen, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen, auf den vermeintlichen Mangel hinzuweisen, Ortsteilen vereinbaren und die Sachlage (möglichst klärend) zu besprechen?
Aber so wie kleveblog.de der Meinung war, dass die hier in Rede stehenden Mängel tatsächlich gegeben seien, weil dessen Informationsquellen sicher seien, genauso sicher wird man sich offenbar im Rathaus gewesen sein, dass eine Verfügung des Baustillstandes nicht diskussionsfähig sei.
Ich habe es schon in einem Kommentar geschrieben, worin die mögliche Ursache für die Unterstellung/Vermutung liegen könnte für die angebliche Überschreitung der seitlichen Baugrenzen um 40 Zentimeter. Mit meiner Vermutung lag ich, glaubt man den jetzigen Ausführungen des Berichts von kleveblog.de, richtig. Der Aufbau der Aussenwand und das angelegte Hintermauerwerk führten dazu.
Das war für den Bauunternehmer ein sicherlich teurer Zwangsstopp.
Da laufen sich im Hintergrund die Rechtsanwälte zwecks Regressansprüchen und Bauverzögerung schon warm.
Das wird nicht billig für die Stadtverwaltung.
„Offiziell ist nun von einem Messfehler die Rede, vielleicht handelte es sich auch um eine Unebenheit im Boden“ ….
…. „Doch die Planungen sehen vor, dass die Vorgaben zur Isolierung bereits durch das Mauerwerk selbst erfüllt werden. Somit konnte in diesem Punkt Entwarnung gegeben werden – horizontal entspricht das Gebäude exakt den Vorschriften“
Und diese Tatsache konnte nicht in einem stinknormalem Gespräch, inkl. entsprechenden Nachweis, zwischen Bauleitung und Verwaltung geklärt werden?
Sorry, da komm´ ich nicht mit.