Es sind nicht einmal 20 Zentimeter! Stadt legt Baustelle am Kermisdahl still

Keine Kelle, nirgends: Stillstand an der Kermisdahlstraße

Wer sich darüber informieren will, wie der Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit „gehobener Ausstattung“, wie es auf dem Baustellenschild heißt, an der Kermisdahlstraße voranschreitet und die dort ebenfalls genannte Festnetznummer in Uedem anruft, wird automatisch zu einer Handynummer weitergeleitet, die Google wiederum selbsttätig mit dem Eintrag einer Kartoffelvertriebsgesellschaft verknüpft. Kartoffelvertriebsgesellschaft? Möglicherweise werden hier Äpfel mit Birnen verglichen, aber kann es sein, dass die künftigen Bewohner mit Zitronen gehandelt haben?

Fakt ist: Die Baustelle liegt seit Wochen still. 26 Wohnungen sollen dort eigentlich entstehen, direkt am Kermisdahl und nach Westen hin mit unverbaubarem Blick auf die Schwanenburg. Alle Wohnungen sind schon verkauft, doch die Hoffnung, dort zeitnah einziehen zu können, schwindet die jeden Tag ein wenig mehr. Leidtragende sind jedoch nicht nur die Käufer der Wohnungen, sondern auch die Handwerker, die fest mit den Einnahmen aus den Aufträgen gerechnet hatten und nun zur Untätigkeit verdammt sind.

Was aber ist geschehen? Von den Bauherren – Dr. Klokkers/M. Kattelans Grundstücksverwaltung GbR – sind, wie oben nachzulesen, keine Auskünfte zu erhalten, mehrfache Bitten um Rückruf bleiben unbeantwortet. Nachfragen bei der Stadt Kleve führen ebenfalls nicht sehr weit. „In der Angelegenheit kann ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen, da die Stadt Kleve potenzielle laufende ordnungsbehördliche Verfahren grundsätzlich nicht kommentiert“, so Niklas Lembeck, Sprecher der Stadt Kleve, auf Anfrage von kleveblog.

Wohnen am Wasser im Wartestand

Doch kleveblog wäre nicht kleveblog, wenn es der Redaktion nicht doch gelänge, etwas in Erfahrung zu bringen. Das Ergebnis der Recherche: Es geht wieder einmal um Zentimeter, die schon vor vielen Jahren beim Hotel Rilano, welches vermutlich durch ein Versehen 130 Zentimeter höher gebaut wurde als es die Baugrenzen in der Baugenehmigung vorsahen. An der Kermisdahlstraße sind es in der Höhe, so hörte die Redaktion, deutlich geringere Abweichungen. Nicht einmal 20 Zentimeter, exakt 18 Zentimeter, sollen die Gebäude zu hoch ausgefallen sein. Wenn schon beim Hotel ein Auge zugedrückt wurde, sollte dies bei einer Abweichung, die etwa der Länge zwischen ausgestrecktem Daumen und Zeigefinger entspricht, wohl auch möglich sein.

Doch es gibt noch eine zweite Abweichung, die größer ausgefallen ist und deren Beseitigung nahezu ein Ding der Unmöglichkeit ist. Offenbar wurden auch die horizontalen Baufenster, die vorgegeben waren, nicht genau eingehalten. Die Gebäude sind etwa 40 Zentimeter breiter als ursprünglich vorgesehen. Wie dieses Problem gelöst werden soll, ist nicht in Erfahrung zu bringen. Scheiben von jeweils knapp einem halben Meter Breite an den Rändern abzuschneiden ist jedenfalls keine Lösung. Ein Einvernehmen mit dem Nachbarn muss auf jeden Fall hergestellt werden. Und natürlich muss auch das „potenziell laufende ordnungsbehördliche Verfahren“ ad acta gelegt worden sein – eventuell durch eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplans?

Deine Meinung zählt:

62 Kommentare

  1. 61

    Heute früh um 9 Uhr waren auf jeden Fall deutliche Hammergeräusche aus den im Bau befindlichen Gebäuden zu vernehmen. Offensichtlich darf dort nun weitergebaut werden.

     
  2. 60

    @all Es zeichnet sich offenbar eine Lösung ab. Und es gibt interessante neue Aspekte. Aber ich warte noch auf eine Antwort der Stadt Kleve.

     
  3. 59

    @53 rd

    „Irgendwo müssen die 40 cm ja herkommen. Das denkt sich ja keiner aus.“

    Wie schnell wird auf einer Baustelle beim Bütterken von einer Wandstärke gesprochen? So, dass das Gerücht entstehen könnte, dass man sich beim Anlegen der Wandstärke jenseits der Schnur des Schnurgerüstes in die falsche Richtung vertan hat. Eine zweischalige Aussenwand ist gerne mal 40 Zentimeter dick. Aber das sind alles nur Mutmaßungen.

     
  4. 58

    @ 20 Wehrhatsgesehen :
    ‚### Ich kann mir nicht vorstellen, dass verantwortliche Behörden wissentlich die „Augen zudrücken“. ###
    Immerhin haben Kleve’s StattRat und StattVerwaltung
    sich – und uns – bis vorigen Sommer 23 Jahre lang einen technischen BeiGeordneten angetan,
    der eine Überschreitung der BauGrenzen um ein paar Meter am liebsten abtun wollte mit
    “ Zu unserem großen Bedauern hat der Planer die BauGrenze für nicht ganz so relevant gehalten. “
    Das brachte er so belanglos dar,
    als sei es selbstVerständlich,
    daß tagTäglich um einige Meter überBaut würde
    – und ebenso selbstVerständlich, daß solches geduldet wird.

    siehe https://www.kleveblog.de/aktuelle-stellenangebote-warum-erst-jetzt/#comment-34818
    und https://www.kleveblog.de/aktuelle-stellenangebote-warum-erst-jetzt/#comment-34900

    @ 57 Klaus™ :
    ‚### Die Wette [ wegen der 40cm ] würde ich nicht eingehen. ###
    Wenn es um nur 2,60m Abstand statt 3,00m gehen würde,
    würde auch ich damit rechnen, daß jemand prozessieren würde.
    Mit “ deutlich größeren Abstand zu den nördlichen und südlichen Nachbarn als die vorherige Bebauung “
    in #54 meinte ich,
    daß von vorgesehenen vielleicht 5,00m Abstand
    immer noch 4,60m übrigBleiben
    – also auf jeden Fall deutlich mehr als die 3,00m MindestAbstand.

     
  5. 57

    @MF
    „Daß wegen 40cm weniger Abstand Nachbarn auf die Barrikaden gehen würden,
    halte ich für wenig wahrscheinlich.“

    Die Wette würde ich nicht eingehen. Ich warte ja noch darauf, ob die Redaktion Kontakt mit den Nachbarn aufgenommen hat.

     
  6. 56

    @ 55 Kreuzotter :
    Bitte entschuldigen Sie meinen Fehler.
    Der richtige link müßte sein :

    https://www.o-sp.de/download/kleve/228613

    Generell können Sie von der HomePage der Stadt Kleve aus´
    https://www.kleve.de/
    über den Punkt „Service“
    https://www.kleve.de/stadt-kleve/service
    dort via  “ Planen, Bauen, Wohnen “
    https://www.kleve.de/stadt-kleve/service/planen-bauen-wohnen
    und „BebauungsPläne“
    https://www.kleve.de/stadt-kleve/service/planen-bauen-wohnen/bebauungsplaene
    auf  “ rechtsKräftige BebauungsPläne “  gelangen :
    https://www.kleve.de/stadt-kleve/service/planen-bauen-wohnen/bebauungsplaene/rechtskraeftige-bebauungsplaene

    Dort finden Sie unten den Link zur
    “ Kartenansicht der Bebauungspläne “ :
    https://www.o-sp.de/kleve/

    In der Karte können Sie aufsuchen, welches Gebiet Sie interessiert.
    In diesem Fall liefert
    https://www.o-sp.de/kleve/plan?pid=39520
    den kompletten Satz an Dokumenten zum B-Plan 1-333-0,
    darunter die PlanZeichnung
    https://www.o-sp.de/download/kleve/228613

     
  7. 55

    @54
    Toller Link, MFp! Können Sie bitte auch noch ihre IP-Adresse, Ihren User-Namen und Ihr Passwort für den Zugriff auf Ihren PC mitteilen, um den verlinkten Bebauungsplan einsehen zu können?

     
  8. 54

    Schauen wir doch mal in den BebauungsPlan,
    der vor 4 Jahren für dieses Areal beschlossen worden ist :

    file:///C:/Users/leno/Downloads/228613_planzeichnung_1_333_0.pdf

    Die beiden blau umgrenzten BauFenster entlang des SpoyKanals
    haben deutlich größeren Abstand zu den nördlichen und südlichen Nachbarn als die vorherige Bebauung.
    Daß wegen 40cm weniger Abstand Nachbarn auf die Barrikaden gehen würden,
    halte ich für wenig wahrscheinlich.

    Das neue BauFenster in der Mitte hat sowieso reichlich Abstand zu allen Gebäuden ringsUm.

    Allerdings kann aus B-Plänen die Begrenzung generell nur grob eingeschätzt werden,
    weil der MaßStab zu klein ist.

    Auf den cm genau angegeben sind hingegen die Höhen.
    In jedem BauFenster ist ein ReferenzPunkt rot eingetragen
    und dessen Höhe über NN in der Legende haarGenau notiert.
    Dazu 10,5m maximale GebäudeHöhe zu addieren,
    sollte auch ohne PC zu bewältigen sein.

     
  9. 52

    Man braucht dafür aber den Lageplan des Architekten. Wenn der nicht vorliegt, kann man noch so viele Gebäudeseiten messen…. 😉

     
  10. 51

    Klar Ralf, und die Porotonsteine haben auch über Nacht die Heinzelmännchen ausgetauscht nachdem Sie Deinen Artikel gelesen haben.

    Nicht Dein ernst?

     
  11. 50

    Ah, jetzt heißt es „aktuelle Planung“, was ja fast danach klingt, als ob sich da was geändert hat 😉

     
  12. 49

    @47 Jemand

    Oder das Gebäude ist nicht zu breit und die verlässliche Quelle kennt die aktuelle Planung nur nicht.

    Es ist ja keine Pflicht öffentlich zu machen, dass man entschieden hat, einen Dämmputz zu ersetzen, einen speziellen, hochdämmenden Porotonstein zu verbauen und ähnliches. Na, Zweifel liebe Quelle?

    Ich bin jedenfalls nah dran, das Maßband rauszuholen. rd bleibt so hartnäckig bei seiner Behauptung, ich werde mich doch nicht irren? Mein Wettangebot jedenfalls steht.

     
  13. 48

    @rd
    Gibt es denn schon Anfragen bei bzw. Reaktionen von den betroffenen Nachbarn?
    Ich fände es ja garnicht witzig wenn der neue Nachbar näher und höher heran rückt als ursprünglich vorgesehen. Da sind auch schon 20 cm näher und höher ein bemerkenswerter Unterschied.

     
  14. 47

    Was mir noch als möglicher Grund einfällt: Eventuell hat der Vermesser nicht die Achsen, sondern die Außenwände abgesteckt. Normalerweise steckt man nämlich die Achsen ab, wenn dann noch Dämmung, Klinker usw. dazu kommt, hat man „genau“ die Breite der Planung erreicht.

    Naja, wie gesagt, ist egal, aber das ließ mir heute irgendwie keine Ruhe…

    In diesem Sinne: Schönen Abend! 🙂

     
  15. 45

    @43 rd

    Würde ich auch nicht und bilde mir auch nicht ein, dieses erwarten zu können.

    Ich wiederhole mich: Du liegst gerade mit Deinem letzten Abschnitt NACHWEISLICH falsch. Ob das Konsequenzen haben kann oder so Formulierungen wie „offenbar“ Dich davor bewahren, weisst Du besser als ich.

    Ist auch nicht meine Sache hier weiter tätig zu werden und ich bin auch nicht in der Position Dir Deinen Job zu erklären. Es war gut gemeint.

    Kommentar kannst Du veröffentlichen musst Du aber nicht, wir drehen uns ja ledigich im Kreis.

     
  16. 44

    Ist die „Kartoffelvertriebsgesellschaft“ überhaupt Gesellschterin der GbR, die das hier in Rede stehende Projekt realisiert?

    Und warum muss sich die Gesellschaft überhaupt öffentlichkeitswirksam äußern zu einer Angelegenheit, die behördlichen noch schwebend zu sein scheint? Worum geht es bei der Erwartungshaltung eigentlich, dass sich die „Kartoffelvertriebsgesellschaft“ zu diesem Zeitpunkt äußern sollte?

    Verstehe diesen ganzen Hype hier nicht, den Kleveblog hier lostritt.

     
  17. 42

    @rd

    Ist Sache der Kartoffelvertriebsgesellschaft sich zu äußern oder nicht. Kenne mich im Journalismus nicht aus, keine Ahnung wie sportlich ihr das seht und wie wichtig die Korrektur der Nachricht von gestern ist angesichts der Tatsache das nichts so alt ist wie eben diese. Ich habe jedenfalls meine Schuldigkeit Dir gegenüber getan. Was Du daraus machst und wie wichtig Dir der Wahrheitsgehalt im Blog ist, ist Deine Sache.

     
  18. 41

    @pd Wenn etwas nicht korrekt sein sollte, habe ich natürlich kein Problem, das zu korrigieren, wie auch einige Beispiele aus der Vergangenheit zeigen. Allerdings scheint die Sache insgesamt ja der Kartoffelvertriebsgesellschaft so unangenehm zu sein, dass sie seit Wochen lieber gar nichts sagt.

     
  19. 40

    @39 HP.Lecker

    Ich bin naiv, ich unterstelle weder rd noch der Quelle böse Absicht.

    Ich finde es aber interessant und angesichts des Wahrheitsgehaltes des Artikels auch leider bedauerlich, welche Blüten das hier trägt, auch bei Ihnen: “ wenn ein solcher Baukörper wie hier 20 cm breiter errichtet würde. “

    Wie ich schrieb, dem ist hier nicht so.

    Auch Zwischentöne von leidtragenden Käufern und daraus folgend dann in den Kommentaren die Rede von beteiligten aus Freiburg. So nach dem Motto dass das dann ja alles nur dubios sein kann.

    Scheint alles zu passen, oder?

    Als kleveblog Fan der ersten Stunde bin ich sehr gespannt ob rd richtig stellt. Es wäre ein Leichtes.

     
  20. 39

    @37 rd

    Kein Zweifel. Übermittelte Wahrheiten können auch eine Art Wahrheit sein. Die Kunst, so hatte ich es schon vor vielen Jahren einer Ihrer Journalisten-Kolleginnen gesagt, liegt im Weglassen. Sie widersprach mir nicht. Nichts für ungut…

    Ein Haus 20 Zentimer größer zu bauen für unweigerlich auch zu entsprechend höheren Baukosten. Ich habe in meiner beruflichen Zeit in der Baunebenbranche und auch als Generalbauübernehmer viele Baukosten-Kalkulationen erstellt und habe in diesem Zusammenhang einmal eine kleine Wandvorlage (Wandstärke im Rohbau 11,5 cm; raumhoch (=2,75 Meter) und 62,6 Zentimeter tief, beidseitig und kopfseitig verputzt, grundiert, tapeziert und gestrichen sowie mit Fliesensockel versehen einschließlich elastische Fugen) nachkalkuliert, weil ein Bauherr dies gewünscht hatte. Der Betrag, der herauskam, „überraschte“ nicht nur mich. Das nur exemplarisch. Wie hoch soll wohl die Kostensteigerung sein, wenn ein solcher Baukörper wie hier 20 cm breiter errichtet würde. Dies auch vor dem Hintergrund, dass der Kaufpreis/die Kaufpreise für die Eigentumswohnungen durch diesen Irrtum angehoben werden können. Hier würde sich der Investor wohl finanziell ins eigene Fleisch schneiden, würde er mit Vorsatz gehandelt haben.

    Aber nun, lassen wir die Glaskugel mal im Schrank.

    Fakt ist, dass an der Baustelle etwas schief gelaufen ist, die Stadt Kleve hier reagieren muss und es auch hier wieder eine wie auch immer geartete Lösung geben wird. Alles andere ist Spekulation. Fehler passieren überall. Und wenn bei Daute mal der Server ausfällt und wir alle dann nicht lesen oder gar kommentieren können oder wenn die „Like“-Funktion nicht richtig funktioniert, dann ist das ja auch nicht gleich ein Vorsatz, den man Daute unterstellen kann.

     
  21. 38

    @rd

    Dann frag Deine Quellen mal wieviel Geld Sie denn gegen meine Aussagen wetten würden und teile mir gerne den Betrag mit.

     
  22. 36

    Vielen Dank Herr Plecker für Ihren Kommentar. Es ist wie Sie vermuten und es wird nicht so heiß gegessen wie von Herrn Daute hier angerührt.

    Fakt ist, der Bauherr hat keinen Käufer geschädigt und wird auch keinen Käufer schädigen.

    Fakt ist, die horizontalen Baufenster wurden eingehalten und die Gebäude sind keineswegs 40cm breiter als ursprünglich Vorgesehen.

    Fakt ist, das eine auch nur geringe Abweichung von der Genehmigungsplanung gut begründet sein muss. Diese Begründung wird geprüft, bewertet und dann gibt es Konsequenzen.

    Fakt ist, rd sollte seine Quellen kritischer hinterfragen. Hier jedenfalls versagt Deine Spürnase gewaltig.

     
  23. 35

    @34 Naja, ich hab schon so einige Dinge gesehen, die ich an dieser Stelle nicht weiter ausführen werde, wo ich mir an den Kopf gepackt habe….

    Man erlebt als Vermesser so einiges im Außendienst.

     
  24. 33

    Nur mal so, als Mann aus der Richtung habe ich eine Vermutung, was passiert sein könnte. Schnurgerüste sollen den Maurern zeigen, wo die Mauern hinkommen. Wenn es Versprünge in der Außenwand gibt, hat man mehrere Schnitte der Schnüre an einer Gebäudeecke. Es könnte also durchaus sein, dass die Maurer den „falschen“ Schnitt genommen haben, ohne nachzumessen. Wenn es dann auch noch Fertigbauwände sind, tja….

    Es kann natürlich auch sein, dass der Bauherr diese Verbreiterungen absichtlich ausführen ließ.

    Am Ende des Tages können wir nur spekulieren.

    Interessant könnte es durch die zusätzlichen 20cm in der Höhe mit den Abstandsflächen werden. Falls die vorher genau im Rahmen waren, so könnten sie nun in das Nachbarflurstück hineinragen. Dies hätte Eintragungen und Belastungen im Grundbuch zur Folge, also noch weitere Kosten.

     
  25. 31

    Notfalls haften alle Gesellschafter einer GbR mit ihrem Privatvermögen. Und Vertragspartner der Käufer ist nun mal die GbR aus Uedem. Da dürfte dann eine Menge auf Frau Apothekerin & Co zukommen.

     
  26. 30

    @27. HP.Lecker

    Der Vergleich hinkt meiner Ansicht nach deshalb, weil in Ihrem Fall niemand einen Vorteil davon gehabt hätte, dass das Haus tiefer liegt als es liegen sollte. Es gab demnach keine Motivation das Haus absichtlich tiefer zu bauen. Somit gab es nur Geschädigte unter den Betroffenen bzw. Beteiligten.

    Grundsätzlich kann es in Fällen in denen ein Gebäude größer gebaut wird als es die Baugenehmigung erlaubt sowohl Geschädigte – das sind ganz offensichtlich die Nachbarn – als auch Beteiligte/Betroffene geben, die glimpflich oder gut davon kommen.

    Ganz allgemein gesprochen und nicht auf den oben genannten Fall bezogen stellen sich folgende Fragen, wenn ein Gebäude größer als genehmigt gebaut wird:

    Wie ist es zu dem oder den Fehlern gekommen?

    Welche Maße enthalten die Grundrisse, die den Kaufinteressenten und Käufern gezeigt worden und in den Anzeigen zum Wohnungsverkauf zu sehen sind?
    Wie sind die Maße in den Bauplänen, die das Bauunternehmen vom Bauherrn erhalten hat?
    Wie sind die Maße in den Bauplänen, die die Behörde vom Antragsteller (Bauherrn) bekommen hat?

    Welche Konsequenzen hat es? D.h. wie wird wird weiterverfahren?

    Darf das Gebäude ohne oder zumindest ohne teure Umbaumaßnahmen genutzt werden?
    Falls eine Strafe gezahlt werden muss, wie hoch ist diese im Verhältnis zum Wert/ Kaufpreis des Gebäudes und zum Vorteil, der sich aus der größeren Grundfläche und der größeren Gesamtfläche ergibt?
    Blieb die Abweichung von der Baugenehmigung unbemerkt, d.h. hatte es keine Konsequenzen?
    Muss das Gebäude abgerissen werden?
    Wie groß ist der Zeitverzug durch den Stillstand am Bau?
    In welchem Umfang werden die Nachbarn durch das unerlaubterweise größer gebaute Haus beeinträchigt/geschädigt?
    Welche Einbußen haben die Betroffenen/ Beteiligten?

    10.a) Die Nachbarn
    10.b) Die Käufer
    10.c) Der Bauherr
    10.d) Die Handwerker
    10.e) Die Gemeinde/Stadt
    10.f) eventuell die Allgemeinheit

     
  27. 29

    @25: Die Käufer der Wohnungen sind vertragsrechtlich aus dem Schneider. Es gilt Verursacherprinzip. D.h., es könnte zu einer Laufrückabwicklung kommen.

     
  28. 28

    @26 Allgemein gesprochen

    Die Unterschreitung von Mindestgrenzabständen von Gebäuden zu Grundstücksgrenzen hat in Kleve offenbar eine lange Tradition. Das Haus meiner Nachbarin, ein Dreifamilienhaus, erbaut um 1969, hat auch nicht den Mindestabstand von 3.00 Metern zu unserer gemeinsamen Grundstücksgrenze. Bis heute für mich rätselhaft. Es gibt noch zahlreiche weitere solcher Beispiele, alleine in meiner mittelbaren Nachbarschaft, wo der Mindestabstand (der früher Bauwich genannt wurde) unterschritten wurde.

     
  29. 27

    @26 Allgemein gesprochen

    „Der Vergleich hinkt. In Ihrem Fall hat sich eine Situation ergeben, die zum Nachteil aller aber vor allem der Hauseigentümer und auch zu Ihrem Nachteil war.“

    Nicht ganz. Es entstand ja ein Schaden, nämlich dadurch, dass bei einem starken Niederschlag das Haus geflutet wurde. Schnell und spontan wurde mir zunächst angelastet, die Ursache läge darin, dass ich das Haus zu tief geplant und gebaut hätte. Und so wäre dann wohl auch die Schlagzeile ausgefallen, wäre sie journalistisch wie in diesem Fall am Kermusdahl aufbereitet worden. Denn zu schnell werden scheinbare Schuldige entlarvt, in dem irgendwelche Meinungsrräger interviewt werden.

    Tatsächlich aber war nicht ich der naheliegende Schuldige, der Ursächliche, sondern diejenigen, die für die Planung und/oder den Bau der Strasse verantwortlich zeichneten. Der Schaden war jedenfalls immens. Es gibt also auch in dem von mir geschilderten Fall einen/oder mehrere Verursacher und mindestens einen Geschädigten. Faktisch zwei, weil es ein Zweifamilienhaus ist.

     
  30. 26

    @24. HP.Lecker

    „Was wäre nur geschrieben worden, wären Kleveblog & Co. zu dem Zeitpunkt aufmerksam geworden, an dem meine Leistungen in die Schusslinie geraten waren?”

    Der Vergleich hinkt. In Ihrem Fall hat sich eine Situation ergeben, die zum Nachteil aller aber vor allem der Hauseigentümer und auch zu Ihrem Nachteil war.
    Im oben beschriebenen Fall gibt es Verlierer und Gewinner. Eindeutig Geschädigte sind die Nachbarn.
    Die Frage wer sonst noch verliert oder gewinnt, lässt sich noch nicht abschließend sagen.

     
  31. 25

    Es geht bei derartigen Fällen häufig auch um die wirtschaftliche Existenz von Beteiligten. Das ist vor allem natürlich bei den Käufern der Wohnungen der Fall. Deswegen ist es m.E. auch wichtig zu ermitteln wie die Abweichungen von der Baugenehmigung passiert sind, wem der Fehler unterlaufen ist oder ob Vorsatz im Spiel war. Oft wird gegenüber den Behörden moralischer Druck aufgebaut (siehe Link). Der Verursacher sollte die Konsequenzen tragen müssen und nicht die zuständige Behörde moralisch erpresst, die Käufer in den Ruin getrieben und Handwerksbetriebe geschädigt werden.

    https://www.merkur.de/lokales/dachau/erdweg-ort94624/erdweg-kleinberghofen-verwaltungsgericht-schwarzbauten-bayern-abriss-91694227.html

     
  32. 24

    Als ich noch selbstständig war und als Generalübernehmer schlüsselfertige Häuser errichtet hatte, erlebte ich das Folgende:

    Ich wurde mit der Planung und dem Bau eines Zweifamilienhauses beauftragt und zwar in Kevelaer-Kervenheim. Das zu bebauende Grundstück befand sich am Rand eines Neubaugebiets und lag an einer Baustrasse. Bedeutet, der Strassenendausbauhöhen waren vor Ort noch nicht erkennbar. Mithin wandte ich mich an die Stadtverwaltung und ließ mir die geplanten Strassenhöhenangaben vorlegen, so dass ich diese als Grundlage für die Festlegung der Höhe des fertigen Fussbodens des Hauses festlegen konnte. Also, grob formuliert, 2 Prozent Geländesteigung im Vorgarten, gemessen von geplanter Bordsteinhöhe, dann eine Stufe hoch ins Haus. Dieses rechnerische Maß (Höhenkote) übergab ich einen beauftragen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, der die Höhenangabe auf das Schnurgerüst auf der Baustelle markierte. Von dieser Höhenangabe konnte der beauftrage Bauunternehmer nach den Planangaben die Fundamentsohle, die Oberkante des Fundaments sowie die Oberkante der Sohlplatte (Bodenplatte) anlegen.

    Das Haus wurde gebaut, abgenommen und bezogen. Alles in Ordnung.
    Dann kam zeitlich später der Strassenausbau und es stellte sich heraus, dass das Haus (Oberkante fertiger Fußboden) tiefer lag als die Bordsteinkante. Grosser Trouble. Oberflächenwasser, das bei Niederschlag anhielt, lief nicht, wie von mir geplant, vom Haus weg, sondern zum Haus hin.

    Die Stadt versuchte mir die Schuld zuzuschreiben und unterstellte mir, ich hätte die geplanten Strassenhöhen nicht eingeholt. Das konnte ich ohne Probleme widerlegen. Dann wurde mir unterstellt, ich hätte die geplante Gebäudehöhe (Oberkante fertiger Fussboden) nicht ordnungsgemäß auf das Schnurgerüst markiert. Auch das konnte ich ohne Weiteres widerlegen.

    Schließlich musste die Stadt einsehen und erkennen, dass sie sich selbst nicht an ihre Pläne gehalten hatte und musste schließlich erheblich nachbessern. Ich hatte keine Schuld!

    Was wäre nur geschrieben worden, wären Kleveblog & Co. zu dem Zeitpunkt aufmerksam geworden, an dem meine Leistungen in die Schusslinie geraten waren?

    Will sagen: Erst wenn die letzte Arie gesungen wurde, dann ist die Oper zu Ende.

     
  33. 23

    Morgen die Schuldigen haften! Dieser ganze Bauboom in Kleve muss doch irgendwann ein Ende haben, erst recht, wenn solche Fauxpas passieren!

     
  34. 22

    „Die Gebäude sind etwa 40 Zentimeter breiter als ursprünglich vorgesehen.”

    D.h. ALLE Gebäude sind um 40 cm zu breit Nicht nur eins, deshalb ist die Wahrscheinlichkeiit, dass sich jemand beim Messen vertan hat, extrem gering, denn sonst wäre beim Abmessen der anderen Gebäude kein Fehler oder aber nicht exakt der gleiche Fehler passiert.
    Die Position einiger Fenster- und Türöffnungen kann dann auch nicht mehr mit den Plänen übereingestimmt haben und das ist niemandem bei der Baufirma aufgefallen?

    Die Frage ist nicht wann weitergebaut wird, sondern wann die Staatsanwaltschaft anfängt zu ermitteln.

     
  35. 20

    @18
    Soweit ich informiert bin, erfolgt die Abnahme des Rohbaus erst nach dessen Fertigstellung, was völlig legitim und gesetzlich festgeschrieben ist. Ich glaube nicht, dass das Bauamt jedes Gewerk oder jedes Stockwerk einzeln abnimmt.

    Die Baubehörde genehmigt die Planung und muss sich darauf verlassen können, dass diese auch so umgesetzt wird.

    Wer sich nicht daran hält oder gar vorsätzlich handelt: Selber Schuld -> Bußgeld

    So war’s beim Hotel auch.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass verantwortliche Behörden wissentlich die „Augen zudrücken“. Denn mal eben so das Gebäude verändern, bringt nun mal mindestens auch eine Änderung der Statik mit sich. Im schlimmsten Fall bricht alles zusammen.

    Ganz davon abgesehen, entsprechen unter Umständen Abstände zu den Nachbarn nicht den gesetzlichen Vorschriften.

    Dennoch denke ich nicht, dass dort baulich etwas angepasst/ geändert wird.

     
  36. 19

    Wer sich für das Firmengeflecht interessiert, kann es sich bei den öffentlich zugänglichen Angaben von Northdata ansehen: https://www.northdata.de/K.+Freiburger+Immobilien+GmbH,+Freiburg+i.+Breisgau/Amtsgericht+Freiburg+HRB+714462

    Es wäre wohl nicht erstaunlich, wenn es zwischen Anna Kattelans und Martin Kattelans eine familiäre Verbindung gibt…

    Auch im Netzwerk bei Northdata zu sehen, ist, dass als Adresse der K. Klever Immobilien GmbH die Adresse der Kartoffelvertriebsgesellschaft fungiert. (mt dem Cursor über die gestrichelte Verbindungslinie fahren)

     
  37. 18

    40cm breiter ?!
    doch wohl schon im Keller, oder ?!
    Wer hat denn da vor gut 1 Jahr wieViele Augen zugedrückt ??

     
  38. 17

    Auftraggeber müssen sich aus meiner Sicht darauf verlassen können, dass die für Planung, Bauleitung und Ausführung Zuständigen ihren Job ausreichend gut machen. Oder muss man man alle baurechtlichen Vorgaben kennen und jeden Tag irgendwo nachmessen, ob auch alles richtig läuft? Es besteht auch keine Anwesenheitspflicht für Auftraggeber am Bau (auch wenn empfehlenswert ist, so oft wie möglich vor Ort zu sein).

    Selber würde ich keine Immobilie kaufen, die es noch nicht gibt. Aber hier geht es offenbar um Differenzen bei Zentimetern und nicht bei Euros.

    @16 „ganz andere Probleme“

    Mich wundern solche Beiträge nicht, wenn schon im Beitrag von rd eine ‚Kartoffelvertriebsgesellschaft‘ mit erstauntem Fragezeichen versehen wird.

     
  39. 16

    Vieleicht ist es auch nur ein Vorwand . . .
    Und es geht garnicht wirklich um 20 Zentimeter sondern dahinter stecken evtl.ganz andere Probleme.Trauen kann man niemanden ( mehr )

     
  40. 15

    ist der Mindestabstand zum Nachbargrundstück, nicht mehr gegeben oder wurde die Grundstücksgrenze überschritten?

    @8 An so einer GbR ist nichts komisch. Sie ist leicht zu gründen, wird oft gemacht für Geschäftspartnerschaften bei Immobiliengeschäften, gerne auch zur Abgrenzung von sonstigen unternehmerischen Aktivitäten. Warum die Apothekerin Verbindungen zum Niederrhein hat, ist ziemlich egal…

    Dass da jetzt keiner Lust auf mediale Aufmerksamkeit hat, ist auch nachvollziehbar.

     
  41. 14

    Architektenpläne sollten Dank moderner Technik genaue Bemassungen zur Vorlage für „Genehmigung, Durchführung und Abnahme“ stellen! Genehmigung und Abnahme obliegen der Bauverwaltung und die Durchführung, um es auf den „Joke“ zu bringen: der Maurer hat einfach nur auf dem Grundstück zu bleiben!

     
  42. 13

    Der gesamte Rohbau ist fertig!!!!!! Und nun stellt man das Übermaß fest
    Man sollte den Bauherrn ganz gewaltig zur Kasse bitten. Dann lernt der auch richtig mit dem Massband zu messen

     
  43. 12

    @9: Ich glaube, dass die HSRW der Grund ist. Sagen wir mal so: Die Kehrseite der HSRW ist, dass Wohnraum in Kleve knapp und zudem immer teurer wurde; gerade für sozial schwächer Gestellte. Insofern profitiert der Bürger eher weniger von der HRSW. Das hatte Herr Brauer damals nicht so auf dem Schirm.

     
  44. 11

    @2 Steve Bay 1847 „zu nah am Wasser?“

    n e i n !
    een beetje kleefse weet doch de oplossing!
    die Lösung ist doch einfach.
    mit der richtigen Mitgliedschaft is da alls keen Probleem.
    Partei, Carnevalsclub oder eventufell sogar Religion.
    Biste falsch, haste Problem.
    Biste richtig, knnste vielleicht sogar Bürgermeister werden .
    Wennste et dat nich överdriefst, wa Udo?

     
  45. 10

    Die Stadt macht es richtig. Erst hat der Bauunternehmer ohne Erlaubnis alle Büsche vernichtet, jetzt das? Wofür gibt es Regeln???

     
  46. 9

    Mal ne andere Frage: Wieso ist der Wohnraumbedarf in Kleve so gross das ständig überall neue Wohnungen gebaut werden ?

    Ist das wegen der Hochschule ?

    Ansonsten- bitte um Verzeihung- ist doch in Kleve eigentlich nix ausser Verwaltungsstandort Landkreis. Und n bischen Justiz.

    Industrien im wesentlichen weg. Wer lebt da noch? Wie verdienen die Klever*innen Ihr Geld?

    Oder sind das alles Niederländer*innen denen es in Nijmegen zu teuer ist?
    Pendeln die alle mit dem Auto?

    (
    Hab ich mich auch in den 80ern immer schon gefragt welche Jobs es in Kleve gibt das sich so viele Menschen so prächtige Luxushütten in Materborn und Reichswalde hinsetzen können. Neubau Reihenhaus war ja schon damals fast ne Beledigigung. Freistehendes Individual-EHF definierte den Standard
    )

     
  47. 8

    Kommt mir schon ein bisschen seltsam vor, diese Bauherren GbR mit einer Apothekerin aus Freiburg und Betriebsstätte auf einem Kartoffelbauernhof in Uedem, oder wo auch immer die Betriebsstätte sein soll.

     
  48. 7

    Mal eine Frage. Wie häufig kommt es vor, das ein Gebäude kleiner als vorgesehen gebaut wird? Höchstwahrscheinlich ist das sehr selten, denn das wäre eine finanzielle Einbuße. Wie häufig kommt es vor, dass ein Gebäude größer als geplant und erlaubt gebaut wird? Ein Schelm wer Böses denkt.

    Die Messgeräte, die Architekten, Bauingenieure, Bautechniker, Meister und Vorarbeiter nutzen können, machen es eigentlich unmöglich sich zu vermessen. Oder ist deren Bedienung zu kompliziert und fehlerträchtig???

     
  49. 6

    Das Projekt wurde anfangs von F(…) K(…) vermarktet. Mehr braucht man eigentlich nicht dazu sagen.

     
  50. 5

    Das ist doch kaum zu glauben! Irgendwie habe ich noch in Erinnerung, dass diese Nation mal technisch führend in der Welt war, und jetzt kann man hier ein Längenmass nicht mehr einhalten?? Die Leute vom Bauamt tun mir leid… die sind dann wieder die Buhmänner.
    Und dann wird von KI und Digitalisierung gelabert…. und können noch nicht mal nen Zollstock richtig gebrauchen.

     
  51. 4

    Nur mal so ! 😂 Die bekannten 👍🏼 ( anatomischen ) 20 cm 🤭 , auch sie haben nicht nur in architektonischen Kreisen zu heftigen Problemen geführt . 😁 🍻

     
  52. 3

    Ach, beim Hotel 130 wurden doch ein, nein zwei Augen zugekniffen. Also, liebe Stadtväter, gleiches Recht doch für alle, oder?

    Benno

     
  53. 1

    20cm sind 20cm

    Find ich in Ordnung, ehrlich gesagt. Wofür gibt es Regeln?

    Wir können nicht auf angeblich ohne Baungenehmigung errichtete Steuersünder-Villen in Italien oder Griechenland schimpfen wenn wir selber unsere Regeln nicht einhalten.

    5 Häuser nebeneinander mit 20 cm Überbreite ergibt 1m die man dann möglicherweise in der Strasse steht.