Pflegetochter missbraucht – 2 ½ Jahre Haft

Rechtsanwalt Dr. Haas mit dem Angeklagten, der sein Gesicht hinter der Neuen Zeitschrift für Strafrecht verbirgt

Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilte das Landgericht Kleve einen 72 Jahren alten Klever, der sich vor 20 Jahren an seiner Pflegetochter vergangen hat. Das Gericht ging von 180 Fällen sexuellen Missbrauchs aus, davon 16 schwere.

„Mir tut das unheimlich leid“, sagt der Angeklagte. „Ich könnte mir die Hand abhacken.“ In der Mitte des Gerichtssaals sitzt eine 33 Jahre alte Frau auf dem Zeugenstuhl und bricht in Tränen aus. Die Befragung ist beendet, weinend verlässt sie den Raum, ohne den Mann eines Blickes zu würdigen.

Der Mann auf der Anklagebank ist ihr Pflegevater. Die Frau ist als acht Jahre altes Kind Mitte der Neunzigerjahre aus einem Kinderheim in die Obhut der Familie gekommen, und sie sollte dort eigentlich eine geschützte, glückliche Kindheit erleben. Stattdessen wurde es ein jahrelanges, schweigend erduldetes Martyrium – eines, das erst knapp zwei Jahrzehnte nach der Serie der Taten offenbar wurde und gestern vor der 7. großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Julia Voß juristisch aufgearbeitet wurde.

Der Angeklagte, mittlerweile ein 72 Jahre alter Rentner aus Kleve, der sich in vielen Berufen versuchte, unter anderem als Busfahrer, soll sich in mehreren hundert Fällen des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig gemacht haben, so die Anklage. Drei Fälle wurden konkret aufgelistet, die anderen wurden über den Tatzeitraum von 1996-2000 hochgerechnet, die Staatsanwältin rechnete jeweils drei Fälle pro Woche tagsüber und weitere drei Fälle pro Woche nachts im Kinderzimmer.

Die Serie der Taten begann im Sommer des Jahres 96 während eines Dänemark-Urlaubs der Familie. Da schob der Pflegevater die Hand unter den Schlafanzug des damals zehn Jahre alten Kindes und betastete die Brüste. Er dürfe das, er müsse das prüfen, so rechtfertigte die Übergriffe. Anwalt Dr. Karl Haas sagte über seinen Mandanten, dieser bezeichne sich selbst als Busenfetischist.

Einen weiteren Vorfall dieser Art soll es bei einer Leerfahrt eines Busses gegeben haben, bei der er seine Tochter mitgenommen habe und sich in einer Pause auf dem Vierersitz an ihr vergangen habe. Bei einem dritten Vorfall, der stellvertretend für weitere stand, soll der Pflegevater die Beine der Tochter mit Kraft gespreizt und dann mit seinen Händen im Genitalbereich gewesen sein.

Vor Gericht räumte der Rentner die lange zurückliegenden Taten grundsätzlich ein, verwies allerdings auf Erinnerungslücken und war der Ansicht, dass die Zahl der Fälle zu hoch gegriffen sein. „Es ist passiert, aber nicht so häufig“, so der Angeklagte. Dass er den Schambereich seiner Pflegetochter berührt habe, stritt er rundweg ab.

Die Tochter jedoch blieb bei ihrer Darstellung des Geschehens. „Er sagte: Ich darf das. Ich dachte: Ich muss das über mich ergehen lassen, sonst muss ich wieder [ins Heim] gehen“, sagte sie vor Gericht. Einmal habe sie ihren Pflegevater angeherrscht, er sei nicht ihr Vater, woraufhin dieser geantwortet habe: „Dann kannst du gehen.“

Das Gericht hegte an der Glaubwürdigkeit der Frau keinen Zweifel. Sie habe sich noch sehr zurückhaltend ausgedrückt, so Richterin Voß. Die Kammer war auch überzeugt, dass die Taten stattfanden, bei denen im Genitalbereich der Tochter manipuliert wurde. Für eine Falschaussage gebe es keine Anhaltspunkte. „Der Anlass für die Anzeige war, dass sie mit den Dingen nicht fertig geworden ist“, so die Vorsitzende Richterin.

Die Enthüllung kam nach 2015 ins Rollen, als die mittlerweile verheiratete und nicht mehr bei den Pflegeeltern wohnende Frau selbst ein Kind bekam. Zu diesem Zeitpunkt litt sie unter Panikattacken. „Ich hatte das Bedürfnis, meine Tochter mehr zu schützen“, berichtete sie. Doch es sollte noch einmal zwei Jahre dauern, bis sie sich ihrem Mann anvertraute, der dafür sorgte, dass sie sich bei der Polizei meldete. Dort sagte sie aus, und die Ermittlungen kamen in Gang. „Danach ging es mir psychisch besser“, so das Opfer.

Und hat in der Familie niemand die Serie der Taten mitbekommen, die Ehefrau zum Beispiel? Sie sagte am Mittag als Zeugin aus. Sie ist 72 Jahre alt, gelernte Kinderpflegerin und von ihrem Mann mittlerweile geschieden – nachdem dieser eine Affäre mit einer gleichaltrigen Freundin seiner Pflegetochter angefangen hatte.

Die Familie hat fünf leibliche Kinder. Die Frau erklärte glaubwürdig, nichts von dem Missbrauch mitbekommen zu haben. „Vor zwei Jahren hat meine Tochter erstmals mit mir darüber gesprochen. Ich war total entsetzt, habe nie etwas gemerkt. Und wenn, wäre ich auch sofort zur Polizei gegangen, weil ich so etwas sehr schrecklich finde.“

Sie schilderte ihren Ex-Mann aber auch als fürsorgliches und engagiertes Familienoberhaupt. „Er war ein liebevoller Vater, der alles für seine Kinder getan hat.“

Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Jahre und neun Monate Haft, Rechtsanwalt Haas hielt zwei Jahre auf Bewährung für angemessen. Das Gericht wählte ein mittleres Maß. Zugunsten des Angeklagten wurde sein Geständnis gerechnet sowie der Umstand, dass die Fälle lange zurückliegen und es keine neuen gegeben hat. Und auch das vorgerückte Alter des Mannes wirkte sich strafmildernd aus. Die geschiedene Frau sowie die Pflegetochter waren bei der Urteilsverkündung im Zuschauersaal anwesend.

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33 Kommentare

  1. 33

    @32. Ronja
    „Da es sich hier um ein Pflegekind gehandelt hat, kann man davon ausgehen das das Kind schon in der Ursprungsfamilie Missbrauch oder/und Gewalt erlebt hat. Bei einem solchen Kind werden diese Symptome ja schon vorhanden sein wenn es in die Pflegefamilie kommt.“

    Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Pflegekind aus schwierigen familiären Verhältnissen stammt und in seiner Herkunftsfamilie Vernachlässigung, körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt hat, größer sein mag als in nach außen hin intakt wirkenden Familien, heißt das nicht, dass jedes Pflegekind sexuell missbraucht worden ist.

    Wenn die Eltern getrennt leben oder der Vater nicht in Erscheinung tritt d.h. dauerhaft abwesend ist (seltener die Mutter) und der verbleibende Elternteil mit der Erziehung des Kindes überfordert ist oder schwer erkrankt und sich nicht mehr angemessen um das Kind kümmern kann und es kein persönliches Umfeld wie z.B. Großeltern oder Tanten und Onkel, die in der Lage und willens sind sich um das Kind zu kümmern, gibt, dann kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, dass das Kind in einer Pflegefamilie aufgenommen wird.

    Der Täter trägt immer die alleinige Verantwortung für seine Taten. Das entbindet das Umfeld des Täters aber nicht einzugreifen und das Kind zu schützen, wenn es Anzeichen für sexuellen Missbrauch gibt und das Umfeld diese Anzeichen bemerken konnte.

     
  2. 32

    Ich finde es fehl am Platz wenn hier die Schuld an die Familenangehörigen, Pflegemutter oder an das Jugendamt weitergegeben wird.
    Da es sich hier um ein Pflegekind gehandelt hat, kann man davon ausgehen das das Kind schon in der Ursprungsfamilie Missbrauch oder/und Gewalt erlebt hat. Bei einem solchen Kind werden diese Symptome ja schon vorhanden sein wenn es in die Pflegefamilie kommt. Von daher kommt man weniger einfach auf die Idee das innerhalb der Pflegefamilie weiterhin Missbrauch stattfindet. Da die Symptome ja von „vorher“ kommen können, besonders wenn das Kind nicht als sehr kleines Kind aus der Familie genommen wurde sondern schon lange in einer Familie gelebt hat wo es vernachlässigt wurde. Kinder verdrängen oft den Missbrauch und lassen es sich nicht anmerken, können gut maskieren das kommt dazu. Ich kenne einige Erwachsene die missbraucht wurde als Kinder innerhalb der Familie und die selber erst Jahre später sich erst erinnert haben. Gemerkt wurde nie was.

     
  3. 31

    Ich kotze noch immer…besonders im Hinblick darauf, dass die Pflegemutter angeblich nichts mitbekommen haben soll…es gab noch ein Kind, was hätte geschützt werden müssen, aber man wollte ja nicht das man ins schlechte Licht der Religionsgemeinschaft rutscht…

     
  4. 30

    @29. Zweilauscherhase

    Die Amnesie des einen ist die Amnestie für die anderen. Nichts neues in den letzten 2000 Jahren.🤮

     
  5. 29

    @28
    Was, so weit müssen Sie dafür zurückdenken? Mir schwebte bei 27 stattdessen irgendwie die aktuell ins Rampenlicht zurückgeholte Versetzung dieses Dompfaffens von Essen nach Bayern vor Augen, an deren So-als-wär-nix-geschehen-Tolerierung sich dieser Herr Benedikt so gar nicht mehr erinnern können möchte. Partielle Amnesie heisst die betreffende Krankheit, glaube ich. Oder nicht?

     
  6. 28

    @27. Zweilauscherhase

    War das Versprechen auf eine Gerechtigkeit im Jenseits nicht ein Trick um zu Lebzeiten vor allem in früheren Jahrhunderten Ungerechtigkeit, für deren Legitimation die Religion gesorgte, den Benachteiligten schmackhaft zu machen?

     
  7. 27

    @ 25
    Immerhin prophezeien ja manche Religionen, dass es ungeachtet Ihrer detaillierten Auseinandersetzung auch noch soetwas wie eine höhere Gerechtigkeit gäbe und Lucifer daher schon in der Hölle einen großen Schmorkessel für den Delinquenten anheizen würde. Und Lucifer ließe dann diesen Delinquenten einfach noch ein paar von den zusätzlichen Jahren, die ihm bei einer Verurteilung kurz nach seiner Tat auf Erden auferlegt worden wären, in diesem Schmorkessel absitzen. Obwohl – sind es nicht gerade so manche der Prediger der Religionen, die eine höhere Gerechtigkeit am nachhaltigsten prophezeien, denen das Nichtzutreffen ihrer Prophezeiungen recht gelegen kommen könnte?

     
  8. 25

    Das Argument der Angeklagte wäre aufgrund seines hohen Alters und des langen Zeitraums zwischen den Straftaten und der Gerichtsverhandlung zu einer geringen Strafe zu verurteilen ist fragwürdig.
    Jeder Täter könnte um einer eventuellen Verurteilung im hohen Alter zu entgehen sich selbst anzeigen solange er noch jünger ist und wenn die Verbrechen nicht verjähren, wenn er im Rentenalter sein wird. Das tun Straftäter natürlich nicht, denn sie wollen selbstverständlich nicht für ihre Verbrechen bestraft werden. Ausnahmen gibt es. Das bedeutet doch im Endeffekt, dass jemand mit einer geringen Strafe belohnt wird, einfach weil eine zeitnahe Strafverfolgung nicht möglich war. Tut mir leid aber das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Auch das andere Argument der Angeklagte würde in seinem Alter mit Sicherheit keine weiteren Straftaten dieser Art mehr begehen ist eigentlich zynisch. Auch Jahrzehnte nach der Tat sollten Angeklagte so verurteilt werden wie sie verurteilt worden wäre, wenn sie relativ bald nach der Tat vor Gericht gestellt worden wären. Ob die Strafe am Ende vollstreckt werden kann, hängt vor allem vom Gesundheitszustand des Verurteilten ab. Wenn jemand z.B. mit 75 Jahren zu 10 Jahren Haft verurteilt wird, aber aus gesundheitlichen Gründen schon nach einem Jahr entlassen wird, ist das etwas vollkommen anderes als einfach von vorne herein nur 2 Jahre Haft als Strafe zu verhängen. Es will niemand alte Menschen in Gefängnisse stecken. Aber das Urteil, das sollte fair sein. Geistige und seelische Gesundheit vorausgesetzt ist ein erwachsener Mensch für sein Handeln verantwortlich und es spielt dabei keine Rolle ob er 30, 50 oder 70 Jahre alt ist.

     
  9. 24

    Und was würden hier 10 Jahre Haft bringen?

    Wiederholungsgefahr besteht doch nicht mehr, der beklagte ist geständig. Mittlerweile im hohen Rentenalter…

     
  10. 23

    Die Zeiträume für die beiden Deliktgruppen haben sich etwas überschnitten. Insgesamt waren glaube ich 900 Fälle angeklagt.

     
  11. 22

    „…1996-2000 hochgerechnet, die Staatsanwältin rechnete jeweils drei Fälle pro Woche tagsüber und weitere drei Fälle pro Woche nachts im Kinderzimmer.“

    4 x 2(52×3) = 1248 (cirka) – ausgegangen von einem Zeitraum von vier Jahren

    Ab Alter 8, 9 Jahre.

    Ich halte das Strafmaß für zu gering.

    Die Geschehnisse werden sich für die Frau wahrscheinlich über eine lange Zeit auf die eine oder andere Art auswirken. Es wird ihr aber helfen, dass die Schuld des Mannes offiziell festgestellt wurde.

     
  12. 21

    Im übrigen erschien mir die Strafe angemessen. Lebensalter, lange zurückliegende Taten, Geständnis, glaubhafte Reue, keine neuen, weiteren Taten. Ich hatte den Eindruck, es war der Pflegetochter vor allem wichtig, dass diese Sache überhaupt aufgearbeitet wird.

     
  13. 19

    Ich habe doch mal gelesen, dass das Sexualstrafrecht verschaerft sein soll. Und dann im Endergebnis, 30 Monate ? Nicht zu begreifen. Macht mich echt sprachlos.

     
  14. 18

    @17 Husky Sie haben Recht. Ein starkes Motiv für sexuellen Missbrauch ist Macht ausüben zu können. Es gibt verschiedene Täterprofile.

     
  15. 17

    Übrigens sind es großteilig nicht Pädophile die sich an Kindern vergreifen, sondern schlichtweg Vergewaltiger die alles nehmen was irgendwie wehrlos erscheint. Denen ist es wurst obs Kinder oder Frauen sind.

    Nur weil jemand ein Kind vergewaltigt ist er noch lange kein Pädophiler. Der unterschied ist gravierend, aber keine „Presse“ interessiert ihn.

    @11

    Ich hab in der Pubertät vielleicht 5-6 Stunden geschlafen. Zocken war wichtiger 😀

     
  16. 16

    Missbrauch an Kindern und jungendliche darf keine Lobby haben! Nirgendwo!

    Missbrauchsfälle zum Nachteil von Kindern sind niemals harmlos,sondern richten oft einen kaum zu ermessenden Schaden an,der das gesamte Leben der Opfer überschattet.

    Der jungen Frau wünsche ich alles erdenkliche gute.

     
  17. 15

    Aufgabe eines Anwalts ist es, den Mandanten
    bestmöglich zu vertreten. Hier hätten wohl viele das Mandat abgelehnt. Wenn man es aber annimmt und dann eine Bewährungsstrafe fordert, ist das aus meiner Sicht unanständig, aus Sicht des Anwalts wohl folgerichtig, ein Mindeststrafmaß zu fordern.

    @13 Einfach unglaublich!

    Das Dunkelfeld ist zwar nicht amtlich registriert, aber erforscht (so genannte Dunkelfeldforschung). Ja, die Dunkelziffer soll hoch sein.

     
  18. 13

    @7. Chewgum

    Sie haben Pädophilie angesprochen. Angeblich soll die Dunkelziffer bei sexuellem Missbrauch ziemlich hoch sein. Entweder ist Pädophilie ein Massenphänomen oder es gibt andere Gründe zum Täter zu werden und genau das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn jemand eine pädophile Veranlagung hat, kann ich es zumindest begreifen wie so jemand zum Täter oder zur Täterin wird, aber sonst ist es mir ein Rätsel. Ich kann mir ehrlich gesagt auch schon die Häufigkeit von Straftaten dieser Art nicht vorstellen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass viele Menschen gar nicht mitkriegen was im mehr oder weniger Verborgenen läuft.

     
  19. 12

    Wo ist die härte des Rechtsstaats in solchen Fällen? Unfassbar.

    Rechtsanwalt Haas hielt zwei Jahre auf Bewährung für angemessen.

    Ein Rechtsanwalt für meine rote Liste der sicher nie infrage kommenden Anwälte für eigene Interessen.

     
  20. 11

    @8 Husky Nachtrag: In der Pubertät wird in der Regel viel geschlafen, weil das Gehirn sich in dieser Zeit stark verändert.

    Von Missbrauch betroffene Kinder haben – wenn der Missbrauch nachts in der Familie geschieht – oft große Angst einzuschlafen. Und zwar regelmäßig dann. Das führt dann zu ganz erheblichen Schlafdefiziten über ggf. einen längeren Zeitraum.

    Aber wie gesagt, es sind in der Regel mehrere Symptome, die auftreten. Und erst eine entsprechende Diagnostik kann dann Aufschluss geben, ob der Verdachtsfall sich erhärtet.

     
  21. 10

    @8 Husky Deshalb schrieb ich „Mögliche Symptome“ – denn das sind mögliche Symptome bei Kindesmissbrauch.

    Und es treten oft mehrere Symptome zusammen auf. Auch darauf wies ich hin.

    Nicht altersgerechte Fantasiegeschichten sind bei Missbrauch auch oft ein Hinweis auf eine Regression – ein Zurückfallen in frühere Entwicklungsphasen. Das gleiche gilt für Bettnässen und Einkoten.

     
  22. 9

    @3. Husky

    Schuld hat eindeutig der Täter. Er hatte auch sehr lange Zeit, seine Schuld selber anzuzeigen. Soll man nun auch noch Mitleid mit ihm haben, weil er, nach eigener Aussage, „Busenfetischist“ ist?

    Aber das Jugendamt hat eigentlich die außenstehende, verantwortliche, fürsorgliche Funktion für Pflegekinder und Pflegefamilien.

    Natürlich sollte man auch davon ausgehen können, dass Pädagogen in einer Schule, auch dahin geschult sind, um u.a. solche Fälle zu erkennen.
    Das stellte sich nun in Corona-Zeiten heraus, dass ohne direkten Kontakt zu den Lehrpädagogen und den Mitschülern, viele Missbrauchsfälle an Kindern, vorkamen.

    Kein einziger Fall ist zu entschuldigen. Die Leidtragenden sind die Schutzbedürftigen.

     
  23. 8

    @7

    wobei man da natürlich auch aufpassen muss, nur ein ein Kind eher „Einzelgänger“ ist liegt missbrauch vor. „Nicht Altersgerechte Phantasien“ kann auch bedeuten das das Kind in der Entwicklung schon weiter ist als andere. Schlafstörungen sind schon relativ häufig gerade wenn die Pubertät (immer früher) beginnt.

     
  24. 7

    Ja, Missbrauch lässt sich nicht immer leicht feststellen. Viele Symptome können nur von der Familie direkt festgestellt werden – was dann in vielen Fällen von anderen Familienmitgliedern ignoriert wird, Geschwister schweigen oft aus Angst, weil sie zum Familiensystem gehören und/oder sind selber betroffen oder traumatisiert durch die Vorgänge in ihrer Familie. Leider gibt es Mütter (und auch Väter), die solche Vorfälle nicht wahrhaben wollen oder sogar noch unbewusst/bewusst einverstanden sind. Die Missbrauchskomplexe von z.B. Lügde, Münster und Bergisch Gladbach haben Unfassbares zu Tage gefördert.

    Aber aufmerksame Erzieher, Lehrer und Schulpsychologen und Sozialarbeiter können schon Anhaltspunkte bemerken und dies weitergeben. Das so genannte Ausgangsverhalten von betroffenen Kindern ändert sich nachhaltig. Ebenso können Nachbarn und Leute, die näheren Kontakt mit der Familie haben, Hinweise geben. Erst wenn das Jugendamt etwas erfährt, kann es ja tätig werden (wenn es vorher keinen Kontakt zu der Familie hatte).

    Jedes Kind reagiert anders auf Missbrauch. Mögliche Symptome: Betroffene Kinder leiden oft unter massiven Schlafstörungen (wirken tagsüber plötzlich immer müde), werden unnahbar/abweisend, wirken ängstlich ohne konkreten Anlass, ziehen sich zurück. Ältere Kinder erzählen plötzlich nicht altersgerechte Fantasiegeschichten, nässen oder koten ein. Manche Kinder entwickeln ein zwanghaftes Waschen, viele haben immer wieder plötzlich auftretende Bauchschmerzen ohne ersichtlichen Grund. Magersucht oder Bulimie sind häufig Folgen von Missbrauch. Weitere Symptome können vorkommen. Es ist in der Regel ein Mischung von Symptomen, die den Verdacht nahe legt.

    Auch die körperlichen Verletzungen, die Kinder bei Missbrauch davontragen (können), sind ggf. auffällig. Kinderärzte und Krankenhäuser haben schon häufig Verdachtsfälle gemeldet. Ein Kind, das immer wieder blaue Flecken hat, kann im Sportunterricht auffallen. Es können Hinweise auf Missbrauch und Misshandlung sein. Bei Hämatomen im Innenbereich der Oberschenkel liegt ein Verdachtsfall für Missbrauch vor.

    Hinsehen statt wegsehen. Ansprechen statt ignorieren. Aber mit einer konkreten Schuldzuweisung vorsichtig sein.

    Und wer sich als Erwachsener sexuell und/oder gefühlsmäßig zu Kindern und Jugendlichen hingezogen fühlt, sollte sich an eine Beratungsstelle wenden. Eine anonyme Beratung ist z.B. bei https://www.kein-taeter-werden.de/ möglich.

     
  25. 6

    @3

    Missbrauch lässt sich nunmal leider nicht immer immer Feststellen. Da jetzt die „Schuld“ beim Jugendamt zu suchen ist wohl der falsche Ansatz.

    @5

    Das ist ein Problem. Das kannst du nicht, Psychologen und Psychater können das, und die könntena auch aktivien Missbrauch verhindern. Betroffene Trauen sich aber aus Grund gesellschaftlicher ächtung nicht zu solchen hin. Zumal Therapieplätze absolut rar sind..

    Ist wie jetzt bei Covid, dem Staat sind Kinder grundlegend scheiss egal. Egal ob es durchseuchung, therapieplätze. Bildung etc sind. Das kostet Geld, dass gibt man lieber für Waffen aus…

     
  26. 5

    Was geht eigentlich im Kopf eines solchen Menschen vor? Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen.

     
  27. 4

    „Ich könnte mir die Hand abhacken.“

    Ein Beil würde ich zur Verfügung stellen.

    Doch leider heilt das nicht die Wunden der noch relativ jungen Frau.

     
  28. 3

    Hat das zuständige Jugendamt nie kontrolliert und nachgeforscht, ob es dem schutzbedürftigen Pflegekind dort auch physisch und psychisch gut geht? Wurden in der Schule keine Auffälligkeiten bemerkt?

    Es ist einfach abscheulich und ekelerregend, die Strafe viel zu milde!!!

    Wenn es diesem Täter so unheimlich leid tut, wie er beteuerte, warum hat er dann nicht schon längst eine Selbstanzeige gemacht? Wollte er dieses Unheil mit ins Grab nehmen, und so vertuschen?

    Der geopferten Frau wünsche ich sehr, sehr viel Kraft!

     
  29. 2

    Sehr guter Bericht. Auch dass die Taten auf sehr angemessene Weise etwas konkreter berichtet wurden (und damit auch das Ausmaß der Straftaten für das Kind).

    So dass sich schon beim Lesen der Magen umdreht.

    Es sind bei Missbrauch in der (Pflege-)Familie übrigens ähnliche strukturelle Gegebenheiten wie in der Kirche: Machtgefälle und Abhängigkeit.

    Nur dass Kinder noch mehr darauf angewiesen hat, Familienmitgliedern vertrauen und sich geschützt fühlen zu können.