Milde Urteile für Mitglieder der Audi-Bande

Auf dem Weg in den Gerichtssaal: Mitglied der Audi-Bande

Sie konnten im Auto nach Hause fahren, diesmal – vermutlich – unter Einhaltung der Verkehrsregeln.

Zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilte das Landgericht Kleve drei junge Niederländer, die versucht hatten, am 9. November des vergangenen Jahres den Geldautomaten der Commerzbank in Rees zu sprengen. 

Eine als Sicherheitsvorkehrungen installierte Vernebelungsanlage, die angesprungen war, hatte die Tat vereitelt – zum Glück für die 20,20 und 18 Jahre alten Männer, wie Christian Henckel, der Vorsitzende Richter der 7. großen Strafkammer (Jugendkammer), in der Begründung des Urteils betonte: „Der Vernebelungsanlage verdanken Sie das heutige Ergebnis. Hätte es geknallt und hätten Sie nur einen Euro mitgenommen, hätte es anders ausgesehen.“

Das Gericht sah ein „erhebliches Delikt, das Gott sei Dank im Versuchsstadium stecken geblieben ist“, und es erkannte auch die Strukturen der organisierten Kriminalität im Hintergrund. „Sie haben sich einbinden lassen“, so Henckel. Es erkannte bei den drei Tätern eine sowohl hochkriminelle wie auch unreife Bereitschaft, ein solches Delikt zu begehen.

Die Verurteilung erfolgte wegen des Versuchs der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, wegen versuchten schweren Diebstahls sowie wegen Sachbeschädigung. Bei einem Täter kam noch ein zweites Delikt, das sich in Kürten ereignet hatte, hinzu. Für alle Angeklagten kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Die Bilder von der missglückten Flucht im November des vergangenen Jahres waren bundesweit im Fernsehen zu sehen. Nachdem in der Filiale der die Sprengung gescheitert war, hatte die drei Männer mit ihrem Audi RS 6 Avant die Flucht angetreten, waren auf der A3 verunglückt und dann über die Felder davongerannt. Die Polizei spürte sie auf, seitdem saßen sie – bis zum Prozes am Freitag – in Untersuchungshaft.

Das alles ist nun acht Monate her, und diese Zeit, so hatte es vor Gericht den Anschein, hatten alle drei dazu genutzt, um über ihre Verantwortung zu sinnieren. „Ich habe mir das selbst eingebrockt“, sagte der eine. „Unfassbar dumm.“ 

„Eine fürchterlich dumme Idee, die ich fast mit meinem Leben bezahlt hätte“, sagte der zweite Angeklagte. Und der dritte berichtete, dass er einen „dummen Fehler“ gemacht habe und froh darüber sei, dass er in der Untersuchungshaft Zeit gehabt habe, darüber nachzudenken, was er mit seinem Leben machen wolle. Wer allerdings weiß, wie die Männer kurz nach der Festnahme der Polizei entgegengetreten sind, offenbar bestens vorbereitet, könnte eventuell Zweifel daran haben, dass die im Prozess zur Schau gestellte Selbstzerknirschung ernst zu nehmen ist.

Aus den Aussagen vor Gericht wurde immerhin klar, dass es offenbar in Utrecht und Rotterdam eine Szene junger Männer mit marokkanischen Hintergrund gibt, die erstens handwerklich wissen, wie ein Geldautomat gesprengt wird, und die zweitens offenbar immer neue Leute für solche Aufgaben rekrutieren. „Nach Deutschland fahren“ heißt das dann, und der Angesprochene kann sich denken, dass es sich bei diesem Angebot um die nächtliche Sprengung eines Geldautomaten handelt. Rund 400 Geldautomaten wurden 2020 in Deutschland gesprengt, also rein rechnerisch rund einer pro Tag.

Einer der Angeklagten offenbarte, dass er aufgrund verschiedener Verkehrsdelikte einen Schuldenberg von mehr als 5000 Euro angehäuft hatte und nicht mehr wusste, wie er diesen abbauen sollte. Das habe er einem oder einem anderen guten Freund berichtet. 

In seinem Bekanntenkreis habe es auch Leute gegeben, die erzählten, dass man mit einer Sprengung in einer Nacht 150.000-200.000 Euro verdienen könne. Als er angesprochen wurde, selbst bei einer solchen kriminellen Aktion mitzumachen, so erzählte er freimütig vor Gericht, „war das für mich, als wenn sich die Tür zu diesem Reichtum öffnete“.

In Wahrheit aber hätten die Angeklagten Beträge von rund 2000 Euro bekommen sollen, wenn sie denn erfolgreich aus Rees in die Niederlande zurückgekehrt wären. Es gibt also Hintermänner, die das Geschäft organisieren und den Großteil des Geldes abgreifen, so viel wurde aus diesen Aussagen klar. Allerdings: So offen die Angeklagten auch waren, ihre eigene Tatbeteiligung einzuräumen, so verschlossen blieben sie in Bezug auf ihre Auftraggeber – angeblich aus Angst, dass diese ihren Familien zu Leibe rücken.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Beweisaufnahme in ihrem Plädoyer Haftstrafen von zwei Jahren, zwei Jahren und sechs Monaten und drei Jahren gefordert. Keine dieser Strafen sollte zur Bewährung ausgesetzt werden, und für alle Angeklagten sollte das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.

Demgegenüber hatten die vier Verteidiger der drei Angeklagten allesamt für die Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert und bewährungsfähige Strafen gefordert. Sie hoben das junge Alter ihrer Mandanten hervor, ihre Reue sowie die festen familiären Strukturen, in denen sie sich befinden. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, die ebenfalls gehört wurde, war in ihrer Einschätzung weniger optimistisch und befürchtete eine „fehlende Loslösung von dem Umfeld“, in dem die Sprengung von Geldautomaten eine fast schon normale Erwerbstätigkeit geworden zu sein scheint.

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53 Kommentare

  1. 53

    @43. Kriminell

    „arm und gefangen ist nicht dasselbe wie arm und kriminell.“

    Das stimmt so nicht, aber ich weiß, was Sie meinen. Es ist zum Haareraufen. Einerseits ist jemand, der beim Fahren ohne Führerschein erwischt wird, kriminell und jemand anders, der eine Gesetzeslücke ausnutzt und deshalb juristisch nicht belangt werden kann, aber immensen Schaden anrichtet, nicht kriminell. Fahren ohne Führerschein ist nicht in Ordnung, aber m.E. unter der Bedingung, dass niemand dabei zu Schaden gekommen ist, nicht etwas, was als kriminell eingestuft werden sollte. Es sollte aber auch nicht folgenlos bleiben. Wohingegen die Strafverfolgung der Betreiber einer Plattform mit regem Handel illegaler Drogen beinahe daran gescheitert wäre, dass es juristisch nicht fassbar war. Die Situation hat sich nun glücklicherweise geändert.

     
  2. 52

    https://www.judid.de/die-ersatzfreiheitsstrafe-teuer-und-umstritten/

    „Sie [Ersatzfreiheitsstrafen] sind in Deutschland umstritten, weil sie überwiegend Nicht- oder Geringverdiener treffen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Bei den Straftaten handelt es häufig um Delikte wie Schwarzfahren, kleinere Diebstähle oder Fahren ohne Führerschein.“

    „Experten kritisieren den Anstieg und die hohen Kosten bei den Ersatzfreiheitsstrafen: „Es ist skandalös, so viel Geld zu verwenden, um Menschen aufgrund von Armut und einem Mangel an sozialen Kompetenzen wegen kleinerer Delikte wegzusperren““

    “ „Die Betroffenen haben oft multiple Probleme wie hohe Verschuldung, Suchtbelastung und sehr ungeregelte Lebenssituationen bis hin zur Obdachlosigkeit.“
    Grundsätzlich kann eine Haft abgewendet werden, etwa indem man sich um gemeinnützige Arbeit bemüht. Damit seien solche Personen aber regelmäßig überfordert.“

    Es handelt sich i.R. nicht um Menschen mit einer großen kriminellen Energie, Es sollte andere Möglichkeiten geben sie zu einem gesetzestreuen Leben zu bewegen.

     
  3. 51

    @49. Whatamess

    Ich habe den Eindruck, dass wir aneinander vorbeireden: Es geht nicht um die Rechtfertigung oder Verharmlosung von Straftaten. Es geht um die Frage wie Straftaten sanktioniert werden können ohne soziale Probleme in der Gesellschaft zu verstärken.

    „Wenn der Verdacht einer psychischen Erkrankung vorliegt, kann das Gericht den § 63 StGB verhängen, im Falle einer Abhängigkeitserkrankung den § 64 StGB“

    In der Praxis sieht es oft anders aus:

    https://www.deutschlandfunk.de/strafe-statt-therapie-wenn-kranke-menschen-im-gefaengnis.724.de.html?dram:article_id=472169

     
  4. 49

    @48… Wenn der Verdacht einer psychischen Erkrankung vorliegt, kann das Gericht den § 63 StGB verhängen, im Falle einer Abhängigkeitserkrankung den § 64 StGB… Maßregeln zu BESSERUNG und Sicherung, statt nur die Sicherung in der JVA. Aber im Prinzip ist es nicht soo komplex: wer eine Straftat begeht, muss damit rechnen bestraft zu werden… es wird von den Gerichten i. d. R. ausreichend Rücksicht auf Alter, Vorgeschichte etc. genommen. Während der Tat haben die Täter meist keine Skrupel oder denken an das Opfer, wenn es dann aber in den Knast geht, ist das Gejammer groß.

     
  5. 48

    @47. Whatamess

    „In Ersatzhaft gehen eigentlich nur die, die einfach nicht zahlen oder zahlen wollen.“

    Es gibt Menschen, die aus verschiedenen Gründen gänzlich damit überfordert sind ihre Angelegenheiten zu klären. Stundung beantragen, Ratenzahlung vereinbaren usw. Sie schließen von sich auf andere. Wahrscheinlich haben Sie Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten im Griff. Es gibt noch eine andere Welt in der Menschen wegen Kleinigkeiten z.B. weil sie etwas (muss nicht unbedingt viel sein) nicht bezahlen oder bezahlen können und einfach nicht reagieren und am Ende den Gerichtsvollzieher in der Wohnung haben. Menschen können aus gesundheitlichen Gründen z.B. wegen psychischer Erkrankungen (die nicht selten unzureichend bis gar nicht behandelt werden, denn um die Behandlung muss man sich auch erst mal kümmern und auch die Notwendigkeit einsehen), oder weil sie nicht gelernt haben wie man seine Angelegenheiten regelt und welche Möglichkeiten und Rechte sie haben und wo sie Hilfe bekommen oder weil sie süchtig sind und sich um nichts mehr kümmern außer um Nachschub, sich im Gefängnis in Ersatzhaft wiederfinden. Ich finde solche Menschen sollten nicht im Gefängnis sein. Da muss es andere Lösungen geben. Wie Sie bereits erwähnten: „die einfach nicht zahlen oder zahlen wollen“ Aber warum nicht? Glauben Sie tatsächlich, dass Menschen gerne in Ersatzhaft gehen? Es mag einige wenige Menschen geben, denen es egal ist. Die große Mehrheit möchte mit Sicherheit nicht ins Gefängnis. Die Sache ist komplexer.

     
  6. 47

    @45 Thema „Miete“ – bei Gefängnisaufenthalten bis 6 Monaten übernimmt auf Antrag das Amt respektive der Steuerzahler die Miete… und eine „Ersatz“freiheitsstrafe über 6 Monate ist wohl eher die Ausnahme. Und – wie bereits gesagt, das Einkommen wird bei der Berechnung einer Geldstrafe berücksichtigt – man muss also nicht unbedingt die Haftstrafe in Kauf nehmen, sondern kann auch einfach zahlen… und wenn es dann gar nicht funktioniert, kann man sogar Ratenzahlung oder Stundung beantragen – auch darauf lassen sich die Behörden ein. In Ersatzhaft gehen eigentlich nur die, die einfach nicht zahlen oder zahlen wollen.

     
  7. 46

    @44. Whatamess

    „Freispruch für alle Verurteilten mit einem Jahreseinkommen unter 12.000 €?“

    Sichtlich nicht.

    „Und das Problem mit den Ersatzfreiheitsstrafen – wie würden Sie es lösen?“

    Es gibt keine einfache Lösungen für das Problem. Ich werde später ausführlicher dazu antworten.

     
  8. 45

    @44. Whatamess

    „für mich ist kriminell, wer aufgrund einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde.“

    Sie sind davon ausgegangen, dass Sie z.B. durch Berichte in den Medien über die Tat informiert sind und sich so eine Meinung über den Angeklagten bzw. Verurteilten bilden können. Ich meine aber eine andere Situation: Arbeitgeber, Kollegen, Nachbarn, Bekannte, Verwandte, Vermieter etc. wissen nicht unbedingt etwas über die Hintergründe des Delikts insbesondere dann nicht, wenn es so geringfügig ist, dass in den Medien darüber nicht berichtet wird. Sie sehen aber aber die Auswirkungen der Strafe (Ersatzfreiheitsstrafe), z.B. weil die Person nicht zur Arbeit erscheint, die Miete nicht mehr bezahlen kann, monatelang abwesend ist. Die engsten Vertrauten (sofern vorhanden) wissen sehr wahrscheinlich über die Hintergründe Bescheid. Diese Probleme hat jemand, der die Strafe bezahlen kann und somit keine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen muss, nicht. Arbeitgeber, Nachbarn, Bekannte, etc. werden von dem Strafverfahren und der Strafe nichts mitbekommen.

     
  9. 44

    @43 „Aus Sicht der Gesellschaft ist Person A nicht kriminell“… keine Ahnung – für mich ist kriminell, wer aufgrund einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde. Und das Problem mit den Ersatzfreiheitsstrafen – wie würden Sie es lösen? Freispruch für alle Verurteilten mit einem Jahreseinkommen unter 12.000 €? Immerhin wird das Einkommen bei Festlegung der Geldstrafe berücksichtigt.

     
  10. 43

    @38. Whatamess

    „Der Kriminologe Prof. Dr. Heinz Cornel schätzt die jährliche Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen auf 30 bis 40 Prozent aller Inhaftierungen in Deutschland. Da ein Haftplatz pro Tag durchschnittlich 130 Euro kostet, belaufen sich damit die jährlichen Kosten hochgerechnet auf über 200 Mio. Euro für die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen.“

    https://www.dbh-online.de/aktuelles/handhabung-und-bewertung-von-ersatzfreiheitsstrafen-steigende-anzahl-von-gefangenen

    Beispiel:

    Person A begeht ein Verkehrsdelikt (ein unglücklicher Zufall kann auch schon dazu führen) und hat genügend Geld, um die ihm auferlegte Strafe zu bezahlen und geht nicht ins Gefängnis.

    Person B begeht ein Verkehrsdelikt (exakt das gleiche wie Person A) und hat kein Geld, um die ihm auferlegte Strafe zu bezahlen und geht ins Gefängnis, um die Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.

    Aus Sicht der Gesellschaft ist Person A nicht kriminell. Für Person A geht das Leben ganz normal weiter.

    Aus Sicht der Gesellschaft ist Person B kriminell. Für Person B geht das Leben nicht einfach so weiter, sondern hat möglicherweise Konsequenzen: Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust der Unterkunft, wenn z.B. die Miete für die Wohnung nicht mehr bezahlt werden kann.

    Deswegen: arm und gefangen ist nicht dasselbe wie arm und kriminell.

     
  11. 41

    @Whatamess Witzlos hat es auf den Punkt gebracht. Aber ich glaube nicht, dass Ihnen hier jemand Rassismus vorwirft, weil sie „Familienclan“ mit den drei Verurteilten in Verbindung gebracht haben. Witzlos hat recht und es passiert oft unbewusst. Der entscheidende Punkt ist, sich dessen bewusst zu werden und das zu hinterfragen. Nur so können Rassismus und Vorurteile weniger Einfluss haben. Jeder hat schon mal Vorurteile gegen jemanden gehabt. Wer meint diesen Fauxpas noch nicht begangen zu haben, werfe die erste Maus. 🙀😾😼😸😹

     
  12. 40

    @31: genau, das trifft das Problem auf den Punkt.

    Ãœber Statistiken von Männern zwischen 20-30, mit höherer „krimineller Energie“, schließen sie nicht darauf, dass Männer per se als gefährlich einzustufen sind.
    Rassismus beginnt eben dort, wo man ebendies aber aufgrund von Rasse oder Herkunft macht oder suggeriert.

     
  13. 39

    Zitat: „Bei Ihrer Aufzählung der „Risikofaktoren” fehlen neben „sozial benachteiligt”, „abhängigkeitskrank” und „bildungsfern” noch „diskriminierte Randgruppe” sowie „schwere Kindheit”. Dann kann man gar nicht anders – man muss kriminell werden…“

    Statistisch wie durchaus nachvollziehbar ist da was dran, insofern nicht jeder das Glück hat, durch den Zufall der Geburt in einer gesunden Umgebung zu landen. Wer in Kleve auf der Moza..strasse, oder schlimmer noch, in einem Slum zur Welt kommt, wird nicht zwangsläufig kriminell. Die Chancen für solch eine Gesinnung sind jedoch ungleich höher, als in sozial stabilen Verhältnissen. Da darf sich ein jeder glücklich schätzen, der von Anfang an schönes Zuhause mit gesunden Wurzeln hat.

    Das Urteil FÃœR die Sprengköpfe verstehe ich nicht.

     
  14. 38

    @37 Stimmt… „Gefangen“ wäre dann aber eine Konsequenz, keine Ursache. Und stimmt nochmal, „gefangen“ oder „Bestrafung“ ist ein wesentlicher Punkt -unseres Rechtssystems.

     
  15. 37

    @36. Whatamess

    Sie haben den wesentlichen Punkt nicht erfasst. „gefangen“ stand in der Aufzählung, nicht kriminell.

     
  16. 36

    @33 Bei Ihrer Aufzählung der „Risikofaktoren“ fehlen neben „sozial benachteiligt“, „abhängigkeitskrank“ und „bildungsfern“ noch „diskriminierte Randgruppe“ sowie „schwere Kindheit“. Dann kann man gar nicht anders – man muss kriminell werden…

     
  17. 35

    @ 28 und 30
    Mmuuuh, bei der Deutschen Bank in der Herzogstrasse passen schon seit einiger Zeit des Nachts immer ein paar Landrover auf die dortigen Geldautomaten auf, mmuuuh Menschen, die in ihrem Verhalten quasi Weidetieren ähneln.

     
  18. 32

    @Whatamess Schon gut, nich ärgern. Männerfeindlich wärs nur, wenn Sie alle Männer über einen Kamm scheren würden und darum ging es doch um das über-einen-Kamm-scheren. Jeder Mensch ist ein Individuum und erst dann ein Mann oder eine Frau, eingewandert oder Ureinwohner usw. Ich habe festgestellt, dass es einfacher ist, die Leute als einzigartig zu betrachten. Es ist zu anstrengend alles und jeden in eine Schublade zu packen, weil die meisten Leute in keine Schublade richtig passen. In welche Schublade gehöre z.B. ich? Dunkelhaarig, gewaltbereit und männlich. Ich würde meinen, dass mir das freie Kost und Logis in der örtlichen JVA garantiert, tut es aber nicht, statt dessen kuschele ich mit meiner Mitbewohnerin und sie glaubt das friedlichste Wesen in den Armen zu haben. Dabei musste gerade vorhin eine Maus dran glauben.

    PS: Genau genommen bin ich kein Ureinwohner, sondern ein Asiate dessen Vorfahren vor ca. 6000 Jahren nach Europa und dann nach Deutschland eingewandert sind. Ob das für die 💩 deutsch genug ist weiß ich nicht.

     
  19. 31

    @29: Richtig! Der prozentuale Anteil von Mann zu Frau zwischen JVA-Insassen und der Gesamtbevölkerung ist ebenfalls unterschiedlich – weil Männer z. B. ein höheres Gewaltpotential und eine höher kriminelle Energie als Frauen haben (wissentschaftlich erwiesen)… bin ich aufgrund dieser Aussage nun männerfeindlich? Wohl kaum. Ähnlich verhält es sich zwischen Tätern zwischen 20-30 Jahren und 50-60 Jahren. Denke ich deshalb grundsätzlich schlecht über Männer zwischen 20-30 Jahren? Nö. Den Rest möge sich der geneigte Leser selber denken.

     
  20. 30

    @Klaus Den Punkt sehe ich auch. Zumal die Explosionen ja auch nicht ganz ungefährlich für Unbeteiligte sind.

     
  21. 29

    @27: den prozentualen Anteil der Insassen von irgendwas miteinander zu vergleichen , kann ja auch nur falsch laufen.

    Der prozentuale Anteil von Mann und Frau bei den JVA-Insassen ist sicher auch unterschiedlich zu dem der Gesamtbevölkerung.
    Der prozentuale Anteil der sozialen Schichten bei JVA-Insassen ist sicher auch unterschiedlich zu dem der Gesamtbevölkerung.
    Der prozentuale Anteil der Personen im Alter 20-30 bei JVA-Insassen ist sicher auch unterschiedlich zu dem der Gesamtbevölkerung.
    Der prozentuale Anteil von Rassisten bei den JVA-Insassen ist sicher auch unterschiedlich zu dem der Gesamtbevölkerung.

     
  22. 28

    Warum sind Geldautomaten überhaupt noch 24/7 zugänglich? Die (versuchten) Sprengungen finden doch immer in der Nacht statt. Warum dann nicht einfach von 23 – 5 Uhr schließen? Wer braucht überhaupt noch Bargeld in den Zeiten von girocard, mastercard, visacard, paydirekt, applepay, googlepay, alipay, etc.? Das letzte Mal habe ich vor 3 Monaten Bargeld geholt und heute sind immer noch 100 Euro im Geldbeutel (für den Notfall). Jeder Mensch an der Kasse und hinter der Theke wäre doch froh wenn er sich nicht mehr mit Geldzählen und wechseln rumschlagen müsste.

     
  23. 27

    @25 Dann würde der prozentuale Anteil von JVA-Insassen mit Migrationshintergrund dem prozentualen Anteil in der Gesamtbevölkerung entsprechen – ist aber (deutlich) nicht so… und da zählen die mit deutschem Pass noch nicht einmal mit…

     
  24. 26

    Strafe ? 🤔 Die sich z.Z .etwas (sehr) im Kreis drehende chaotische Deutsche Politik+ âš– sollte sich mit Wladimir P. einigen 👍🏽um ihn für geiles Bakschisch zu animieren dem Deutschen Strafvollzug alte Gulag Immobilien auf der Halbinsel KAMSCHATKA 🥶 👏🏽👏🏽 zu vermieten .👍🏽 😳 😎

     
  25. 24

    @23., Chewgum

    Was ich in 19. meine, ist, dass nicht jeder straffällig gewordene Menschen mit Migrationshintergrund einem Clan angehört, d.h. aus einer kriminellen Familie kommt. Wenn Familienclan und damit praktisch Clankriminalität ins Spiel gebracht wird, sollte es dafür handfeste Hinweise geben.

     
  26. 23

    @19 Justin „Wären es Täter ohne Migrationshintergrund gewesen, wäre niemand ohne dass etwas auf eine Verstrickung hindeutet auf die Idee gekommen, dass es sich um Clankriminalität handeln könnte“

    Stimmt. Weil Clankriminalität sich per Definition nicht auf Täter ohne Migrationshintergrund bezieht.

     
  27. 22

    @ 20/21 … irgendwie topaktuell 🙂
    Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen sich mit recht antiken Gesetzen herumquälen.
    Das Leben hat sich verändert und viele Aspekte waren bei der Ausgestaltung mancher Gesetze schlichtweg zu absurd, als das man sich diese auch nur im Ansatz hätte vorstellen können.
    Da ich kein Jurist bin, ist meine Sicht nur sehr eingeschränkt und mehr einem allgemeinen Empfinden geschuldet.
    Wir haben offene Grenzen innerhalb der sich stetig erweiternden EU mit allen Vor- und Nachteilen.
    Wir sind auch insgesamt deutlich weltoffener, sensibler in Bezug auf Herkunft der Menschen und deren Kulturen geworden, unser Sprachgebrauch hat sich deutlich spürbar verändert – nur irgendwie sind manche Instanzen irgendwo in den Achtzigern hängen geblieben.
    Wenn ich heute (so geschehen) die Polizei über einen „Wechselbetrüger“ auf einem Parkplatz informiere und eine Beschreibung der Person abgeben soll, ich diese dann neben dem Geschlecht, geschätztem Alter und Kleidung mit „dunkler Hauttyp, osteuropäisch“ so gut wie mir möglich zu beschreiben versuche und sodann gefragt werde ob ich rassistisch veranlagt sei, dann muss ich wirklich den Hut vor der Polizei ziehen.
    Vor rund 30 Jahren wurde ich durch einen aus der ehemaligen Sowjetunion stammenden jungen Menschen mit einem Messer angegriffen, konnte den Angriff zum Nachteil des Angreifers abwehren und war indirekt Zeuge, wie dieser junge Mensch in Handschellen die Treppen zu den Verwahrzellen der Gocher Polizeistation hinunter fiel – er war laut Aussage der Beamten gestolpert.
    Wie bereits erwähnt, die Zeiten haben sich geändert. Das ist gut so.

     
  28. 20

    @18., Andreas Bulkens

    Das ist eine seit Jahrhunderten bewährte Methode. Australien, Amerika etc. haben die Europäer zum Leidwesen der indigenen Bevölkerung als „Halde“ für arme und/oder kriminelle Menschen benutzt. Zwischenzeitlich, also ungefähr in den letzten 70 Jahren ist diese Methode gesellschaftlicher Problemlösung tabu gewesen. Aber warum nicht? Unsere Moral ist nicht besser als vor rund 200 Jahren, sie hat nur einen „modernen“, liberalen und weltoffenen Anstrich bekommen.

     
  29. 19

    @13., Whatamess

    „Ist „feste familiäre Strukturen” eine nette Umschreibung für „Familienclan”?“

    Solange nirgends eine Clan-Struktur erwähnt wird geschweige denn bewiesen wurde, ist ein anderes Szenario viel wahrscheinlicher: Die Familien der Täter haben nichts mit Kriminalität zu tun. Ihre Söhne haben über ihre sozialen Kontakte außerhalb der Familie Zugang zu einer kriminellen Szene bekommen. Ãœber Bekannte und Freunde sind sie Teil einer Szene geworden in der professionelle Kriminelle sich junge Männer als Werkzeuge für ihr kriminelles Handeln aussuchen und zur „Arbeit“ schicken. Es winken Geld und ein bisschen „Heldentum“.

    Clankriminalität ist ein Riesenproblem, aber bei Tätern mit Migrationshintergrund sollte nicht ohne Anhaltspunkte davon ausgegangen werden, dass die Familien der Täter in die Taten verstrickt sind. Wären es Täter ohne Migrationshintergrund gewesen, wäre niemand ohne dass etwas auf eine Verstrickung hindeutet auf die Idee gekommen, dass es sich um Clankriminalität handeln könnte.

     
  30. 18

    @15 RD …
    Vielleicht sollten die BRD Verträge hinsichtlich der Verwahrung verurteilter Straftäter:innen mit Russland, China, Nord-Korea, der Türkei, Syrien, Afghanistan pp. anstreben?
    Das würde zumindest die Justizvollzugsanstalten in der BRD entlasten … und wo wir doch schon alles globalisiert haben, sollten wir die Sache doch auch mal rund machen.

     
  31. 17

    Hier wird das Urteil nachvollziehbarer: https://www.niederrhein-nachrichten.de/2021/06/27/kern-energien-oder-die-schranken-des-gesetzes/

    Es heißt, wäre Geld erbeutet worden, wäre es zu anderen Strafen gekommen.

    So optimistisch wie Heiner Frost bin ich bezüglich der Prognose nicht. Weil hier rote Linien mit einem Ausmaß von Skrupellosigkeit und Respektlosigkeit überschritten wurden, von der junge Menschen normalerweise sehr weit entfernt sind. Ein bisschen Selbstreflexion wird da kaum dauerhaft helfen.

     
  32. 16

    @rd

    Vermutlich ist mit der Strafe ein Einreiseverbot nach Deutschland für mehrere Jahre verbunden?

     
  33. 15

    So weit ich das beurteilen kann, bringt Gefängnis nicht viel außer Umgang mit den falschen Leuten. Aber ich kenne auch nichts, das als Alternative in Frage käme. Sozialstunden? In der Altenpflege?

     
  34. 13

    Ist „feste familiäre Strukturen“ eine nette Umschreibung für „Familienclan“?

     
  35. 12

    Ein Gefängnisaufenthalt mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung und einer Ausbildung könnte vielleicht noch ein endgültiges Abgleiten in die illegalen Bereiche der Gesellschaft verhindern. Mit den zur Bewährung ausgesetzten Strafen haben die drei Panzerknacker ein Ticket für den illegalen Broterwerb gelöst. Das alle oder zumindest einer der drei in freier „Wildbahn“ eine Ausbildung anfängt, ist nicht gerade wahrscheinlich. Von einer abgeschlossenen Ausbildung und einem richtigen Job mal ganz zu schweigen. Ich wünsche den drei Spezialisten für grenzüberschreitenden Geldtransfer trotzdem alles Gute für ein hoffentlich gesetzestreues Leben.

     
  36. 11

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert und hatte dafür wohl auch Gründe.

    Wie alt waren die Angeklagten?

     
  37. 10

    @8 Herr Daute, das mögen sie so sehen und das dieser wie sie sagen bekloppt ist mag vielleicht stimmen. Ich kenne nur den Fall, nicht den Menschen ebenso den Rennfahrer. Aber bleiben wir bei „bekloppt“. Wer mit hoch motorisierten Autos die Gefahr der gefahrenen Geschwindigkeit nicht einschätzen kann und Menschen dadurch zu Schaden kommen!!?? Bekloppt?? Während der GEZ-Verweigerer ein System kritisiert und angeht! Ich verstehe aber auch Herr Daute dass sie sowas schreiben müssen!

     
  38. 9

    die Jungs sind bestimmt schon auf dem Weg zurück nach Holland im dicken Auto…mit Bauchschmerzen vor lachen über dieses milde Urteil…

     
  39. 8

    Noch mal: Man kann dieses Urteil gerne kritisieren, aber nicht durch einen Vergleich mit diesem Bekloppten, der sich weigert, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen, damit die Rundfunkgebühr, die er zu zahlen hat, berechnet werden kann.

     
  40. 7

    Es ist schon erstaunlich dass bei gewissen Gruppen Kuscheljustiz angewandt wird und andere ins Gefängnis kommen weil die GEZ nicht bezahlt wird!
    Die einzige Erklärung hierfür ist das System dahinter steckt. Die Frage nur, wozu das alles? Schäuble hat das mal ganz treffend erklärt.

     
  41. 5

    @“…die drei Männer mit ihrem Audi RS 6 Avant die Flucht angetreten…“
    So´ne Schleuder „Audi RS6 Avant 4.2 V8 quattro tiptronic mit 331kW – 450PS“
    gibt es als niedrigser(wohlgemerk sage ich nicht günstigstes) Angebot bei mobile.– mit 174.370 km auf dem Tacho,
    Hubraum 4.172 cm³ 331 kW (450 PS) Benziner Erstzulassung 08/2002 also alte Schleuder, kein TÃœV , für € 11.000.
    Wieso hat einer so ein Geschoss, wenn er mit 5.000 Schulden keinen Ausgang aus seine finanzielle Misere sieht?

    Oder haben sich weder Gericht noch StA_schaft die Frage gestellt, woher das Auto kommt, und ob es eventuell geklaut ist ?
    Ausserdem mit 20 Jugendstrafrecht für solch eine Tat ? Das hätte ich mir höchsten für den 18-jährigen vorstellen können.

    @rd ist das Urteil schon rechtskräftig, oder kan der Staatsanwalt noch Berufung einlegen ?

     
  42. 4

    Man kann die Empörung über das vermeintlich zu milde Urteil nachvollziehen, allerdings ergibt sich aus der grundsätzlichen Entscheidung, das Jugendstrafrecht anzuwenden, offenbar die Zwangsläufigkeit, das Aspekte der Generalabschreckung nicht gelten. In der Urteilsbegründung sagte der Richter: „Das Jugendstrafrecht hat nicht zur Aufgabe, Signale für andere zu setzen. Maßgeblich ist die Frage: Welches Signal brauchen [die Angeklagten]?“ Sie erhielten mit der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe die Auflage, sich um eine Lehrstelle zu bemühen, was grenzüberschreitend wohl kaum zu kontrollieren ist, selbst in einem Europa unserer Tage.

     
  43. 3

    Justitia sollte ihre Waage dringend mal wieder eichen lassen! Irgendwas stimmt mit den Gewichten nicht mehr…

     
  44. 2

    Abschreckende Wirkung dieses Urteils gleich null, nur eine Frage der Zeit bis die Täter wieder vor Gericht stehen….