Gescheiterter Banküberfall – gescheite Lösung

Gescheiterter Banküberfall, Monty-Python-Style

Wenn man sich, wie dieses Angebotes tut, auch mit den Schattenseiten des Lebens beschäftigt, erreicht einen Tag für Tag eine Flut an Informationen, die Unfälle, Verbrechen und deren juristische Aufarbeitung betreffen. Vieles ist belanglos, außer natürlich für den, den direkt betrifft, beispielsweise versendet die Polizei gerne Meldungen, in denen von abgefahrenen Außenspiegeln die Rede ist. Kommt der sogenannte „Pressespiegel“ des Landgerichts, so kann es sein, dass neun von zehn größeren Verhandlungen, die in den folgenden zwei Wochen stattfinden werden, die Einfuhr von Betäubungsmitteln behandeln.

Und dann erreicht einen plötzlich eine Meldung, die einen zunächst schmunzeln lässt, dann aber geradewegs dazu führt, dass man Mitleid mit der dem armen Tropf von Hauptfigur entwickelt, obwohl dieser gerade eines Banküberfalls überführt wurde.

Das Verbrechen allerdings ereignete sich schon vor fast 20 Jahren, und es endete schon vor 20 Jahren aus der Sicht des Täters in einem kompletten Reinfall. Ein damals 38 Jahre alter Mann betrat an der Issumer in Sonsbeck die provisorisch in einem Container untergebrachte Filiale einer Bank. Es waren kaum Kunden da, vier Mitarbeiter befanden sich an den Schaltern. Der Mann ging zu einem der Schalter und schob dem Angestellten einen einen Jutebeutel, aus dem ein paar Drähte ragten, sowie einen kleinen Zettel hinüber.

Darauf standen ein paar hingekritzelte Worte, die mit ein bisschen Mühe darauf schließen ließen, dass es sich um einen Banküberfall handeln sollte. Das ganze Vorgehen aber irritierte den Mitarbeiter der Bank derart, dass er katatonisch auf diesen Zettel starrte und zu keiner weiteren Aktion fähig war. Das wiederum verunsicherte den Räuber, der seinen Jutebeutel wieder an sich nahm und damit die Bank verließ.

Den Zettel jedoch ließ er zurück – ein Fehler! Denn 20 Jahre später erhielten die Kriminalbeamten bei einem Routineabgleich einen „Treffer“. Dem Mann aus Sonsbeck waren wegen eines anderen Deliktes Fingerabdrücke abgenommen worden. Nun führten diese Fingerabdrücke geradewegs zu dem misslungenen Banküberfall von vor fast 20 Jahren.

Dass die Beamten das Besondere dieses Falles erkannten, ließen sie auch den verdächtigen Mann spüren, den sie zu Hause aufsuchten und zugleich mit der Frage konfrontierten: „Was haben sie am 20. September 2001 gemacht?“

Das besondere Pech des Mannes war, dass er nur noch zwei Monate davon entfernt war, dass der Fall verjährt gewesen wäre. Die Frist für schweren Raub liegt bei 20 Jahren, die Aufklärung erfolgte nach 19 Jahren und zehn Monaten.

Noch schöner an dieser Geschichte aber ist, dass sie aus Sicht des Pechvogels einen Tag später noch zu einem Happy End führte. Denn gestern teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit, dass das Verfahren gegen den Mann nun doch eingestellt werde.

Der Grund dafür ist in einer fein ziselierten juristischen Bewertung des Vorgangs zu suchen. In der Pressemitteilung heißt es: “ Der 58-jährige Mann aus Sonsbeck, der als Tatverdächtiger für den versuchten Raub auf ein Geldinstitut in Geldern im Jahr 2001 ermittelt wurde, konnte in seiner Vernehmung glaubhaft machen, dass er noch während seines Versuchs, Geld zu erlangen, Reue empfunden und sich dieserhalb entschlossen habe, sein Vorhaben aufzugeben.“

Als er den Gerichtsausdruck des Bankmitarbeiters gesehen habe, habe er gemerkt, dass die Aktion „keine gute Idee“ war, weshalb er den Jutebeutel wieder an sich genommen und die Bank verlassen habe. Dies bestätigten auch die Aufnahmen der Überwachungskamera, die damals im Rahmen der Ermittlungen gesichert wurden.

Da der Tatverdächtige mithin vor Vollendung der Tat sein Vorhaben freiwillig aufgegeben hatte und damit mit strafbefreiender Wirkung von der noch im Versuchsstadium befindlichen Tat zurückgetreten war, wurde das Verfahren nunmehr durch die Staatsanwaltschaft Kleve aus Rechtsgründen eingestellt. Bei dieser Sachlage sieht das Gesetz vor, dass der Täter wegen der versuchten Tat nicht bestraft wird.

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5 Kommentare

  1. 5

    Auf Spekulationen, was gewesen wäre, wenn der Bankangestellte den Jutebeutel zügig mit Geld gefüllt und rübergeschoben hätte, habe ich bewusst verzichtet und es bei dem einen Satz in Kommentar 1 belassen.

    Durch Ihren Kommentar 2 wurde aber auch klar, dass die zweite Komponente – das Ergreifen der Chance zum Rücktritt vom Vorhaben – ebenfalls wichtig war.

    Aus meiner Sicht sind grundsätzlich die zu feiern, die nicht auf die Idee kommen, sich in solche Situationen zu begeben.

    Der Artikel von rd war mir deshalb zu mitfühlend angelegt.

    Gut ist natürlich, dass wir ein differenziertes Strafrecht haben.

     
  2. 4

    @3. Nur mal so

    Weil Sie den Teil „Dass er diese Chance auch nutzte, dafür kann er sich selber dankbar sein, ja.“
    im ersten Post vergessen oder zumindest nicht erwähnt hatten, habe ich in 2. den Teil hinzugefügt. Zusammen ergibt es das vollständige Bild, das Sie im 3. Post beschrieben haben.

     
  3. 3

    Die Handlungsblockade des Bankangestellten öffnete das Zeitfenster, das dem Mann die Chance gab, zur Besinnung zu kommen.

    Dass er diese Chance auch nutzte, dafür kann er sich selber dankbar sein, ja.

    Noch besser aber wäre es gewesen, gar nicht erst mit dem Jutebeutel in der Bank aufzuschlagen.

     
  4. 2

    Da kann er sich mal bei sich selbst bedanken, dass er noch rechtzeitig die Kurve gekratzt und unverrichteter Dinge die Bank verlassen hat.