Was wird eigentlich aus Handelsrichter Frank Ruffing?

Über richterliche Personalangelegenheiten gibt die Justiz keine Auskunft. Wenn sich etwas ändert, ist dies im öffentlich zugänglichen Geschäftsverteilungsplan zu ersehen, der dann aber auch nicht weiter kommentiert wird. Gleichwohl ist den Verantwortlichen am Landgericht Kleve die mehr als pikante Situation bewusst, in der sich die 8. Zivilkammer des Landgerichts (1. Kammer für Handelssachen) derzeit befindet. Unter den Punkt „Personelle Besetzung“ werden acht Namen aufgeführt. Geleitet wird die Kammer vom Vorsitzenden Richter am Landgericht Iber, sodann werden sieben sogenannte Handelsrichter benannt, an fünfter Stelle: „Handelsrichter Ruffing“.

Das ist Frank Ruffing, der von der Vertreterversammlung der Volksbank Kleverland am 1. Oktober von seinem Posten als Vorstandschef abberufen und gegen den zugleich eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde. Der Frank Ruffing, gegen den sein nunmehr früherer Arbeitgeber eine Strafanzeige wegen Untreue, Betrugs, Steuerhinterziehung und Verstoßes gegen die strafbewehrten Vorschriften der Rechnungslegung erstattet hat. Die Niederschrift der Vorwürfe umfasst 40 Seiten, in denen die von der Bank engagierten externen Juristen detailliert darlegen, wie bei den Immobiliengeschäften der Volksbank Kleverland nach Ansicht der Prüfer einiges aus dem Ruder gelaufen ist.

Natürlich gilt auch für Frank Ruffing die Unschuldsvermutung, und er wehrt sich gegen die Abberufung und Kündigung. Dennoch dürfte es auf Geschäftsleute, die ihren Streit vor der 8. Handelskammer austragen, vermutlich befremdlich wirken, wenn in dieser Auseinandersetzung auch ein Handelsrichter mitredet, gegen den selbst Ermittlungen laufen. Handelsrichter Ruffing war auch zugegen, als im August mit einem Festakt im Schloss Moyland der Führungswechsel auf dem Landgericht (von Katrin Jungclaus auf Andreas Vitek) vollzogen wurde.

Die Kammer für Handelssachen entscheidet über Streitigkeiten unter Kaufleuten (wobei auch Handelsgesellschaften als Kaufleute gelten). Sie ist mit drei Richtern besetzt, einem hauptberuflichen Richter und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern, die im Grunde also Schöffen sind (allerdings mit kaufmännischer Expertise).

Handelsrichter kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 30. Lebensjahr vollendet und selbst Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder Prokurist ist (aus gründen der Lesbarkeit nicht gegendert). Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre. Frank Ruffing wurde 2013 Handelsrichter, 2018 und 2023 wurde seine Amtszeit um jeweils fünf Jahre verlängert.

Die Regelungen, wann Schöffen ihr Amt nicht mehr ausüben dürfen, sind im Gerichtsverfassungsgesetz festgehalten. Dort heißt es in § 32, unfähig zum Amt eines Schöffen sind „[…] Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann“. Diese Taten wiederum werden im Strafgesetzbuch beschrieben, wo es unter § 45 („Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts“) heißt: „Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.“

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6 Kommentare

  1. 5

    Es kann nicht mehr lange dauern, dann befindet sich Deutschland auf Platz 150 der Liste des
    Korruptionsindexes, noch hinter Burkina Faso ( Platz 82) und Papa-Neuguinea (Platz 127).

     
  2. 4

    👋🏼..und still ruht wieder der Klever See ( Trog ) und lädt weiter zum Bade ( suhlen ) 😁… ganz frei nach J. W. von G. 🤭 .. 🍻 🥳

     
  3. 3

    Dieser Blog-Artikel weist mal wieder auf ein grundlegendes Problem hin, das der bundesdeutschen Gesellschaft betreffend der Besetzung von Aufsichstgremien, Laienrichterpositionen und so mancher „Experten“-Gremien immanent ist:
    Hier die Auswahl der Handelsrichterpositionen, die nicht unbedingt nach Qualifikation und wenig Interessenkollisionen, sondern aus der eigenen Wolke, Dunstblase oder Seilschaft erfolgt. Wie sonst könnte man einen Banker ernennen, der per se schon bei der Finanzierung vieler Handelstreibender involviert ist?
    Bei Vorschlägen zur Besetzung der vorgenannten Positionen aus der eigenen Wolke fällt gerade die IHK DU-WES-KLE in letzter Zeit des öfteren negativ auf. Als Industrie- oder Handelsbetrieb ist man bei dieser Kammer ZWANGSMITGLIED, aber wichtige Interessen vieler Industrie- und Handelsbetriebe werden von der IHK DU-WES-KLE nicht vertreten. Eher schon die Interessen weniger, lobbystarker Firmen wie solche aus der Kiesindustrie, der Autoindustrie, des Straßenbaus, der LKW-Betreiber oder der Wasserstofffirma Nucera (aus demThyssen-Krupp-Konglomerat).
    Bei Besetzungen der vorgenannten Positionen muss vielmehr die fachliche Qualifikation und die Unabhängigkeit beachtet werden, statt auf „Klüngelköppe“ zu setzen!!!
    Nicht umsonst ist Deutschland im Transparency International „Filz- und Klüngel“-Index inzwischen auf den 15. Platz zurückgefallen!

     
  4. 1

    …. (aus gründen der Lesbarkeit nicht gegendert).

    …ohhh Mann, wo sind wir angekommen.

    Und, nu´ mal ehrlich wenn interessiert es ernsthaft, was aus Ruffing wird?