Warum die Aktion am AfD-Büro keine Sachbeschädigung sein kann

Wer hat's getan?

Sachbeschädigung!, ruft es aus den Reihen der Klever Alternative für Deutschland, nachdem die Fassade ihres Büros im Spoycenter in einer Nacht-und-Nebel-Aktion am Wochenende mit mehreren hundert Handzetteln beklebt wurde, die allesamt dieselbe Frage stellten: „Wenn AFD die Antwort ist, wie dumm war dann die Frage?“

Die Polizei ermittele, ebenso der Staatsschutz, und man merkt den Verantwortlichen der Partei schon an, dass sie die Aufmerksamkeit, die die Tat unvermeidlicherweise nach sich zog, sehr genießen. Sogar vom „Tod der Demokratie“ war schon die Rede, auch Vergleiche mit dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte wurden in Windeseile hervorgekramt. Dass eine Partei, die zumindest erklärte Feinde der Demokratie in ihren Reihen hat, sich nun als Opfer „politischer Gewalt“ stilisieren kann, macht die Sache nicht besser.

Aber handelt es sich bei der Aktion überhaupt um eine strafbare Sachbeschädigung? Das Gesetz sagt dazu im Paragrafen 303 des Strafgesetzbuchs Folgendes:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Beschädigt oder zerstört wurde schon mal nichts. Der zweite Absatz kam vor einigen Jahren hinzu, um das Graffiti-Problem strafrechtlich fassen zu können. Allerdings sind die Aufkleber prädestiniert, um unter die Einschränkung „nicht nur vorübergehend“ zu fallen.

Und wie der Zufall es will, gibt es dazu auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das sich mit dem Fall eines Diskothekenbetreibers befassen musste, dessen Aufkleber sich plötzlich an vielen Laternenpfählen einer Stadt fanden.

In dem Urteil (Az. 1 K 4439/17) aus dem April 2019 heißt es in Abs. 50: „Lässt sich die Beeinträchtigung bzw. Veränderung ohne nennenswerten Aufwand an Mühe, Zeit, Kosten und Fachwissen beseitigen, erfüllen sie die erwähnten Straftatbestände nicht (vgl. Heger, in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Auflage, § 303 Rn. 5 und 7c). Hier dürfte jeweils bezogen auf die konkrete von § 303 Abs. 1 und 2 StGB geschützte (fremde) Sache als Individualrechtsgut von unerheblichen Beeinträchtigungen bzw. unerheblichen Veränderungen durch das Aufbringen (einzelner) Aufkleber auszugehen sein. Denn die Aufkleber konnten nach Aktenlage beseitigt werden, ohne dass eine Spezialfirma beauftragt werden musste oder besonderes Material für die Beseitigung benötigt wurde. Sämtliche der in (sehr) großer Anzahl vorhandenen Aufkleber konnten von drei Personen in insgesamt (ca.) 14,5 Arbeitsstunden entfernt werden. Bezogen auf die Beseitigung der Aufkleber an einzelnen (fremden) Sachen dürfte der zeitliche Aufwand damit (eher) gering gewesen sein.“

Das dürfte auch auf die Handzettel an der Fassade des AfD-Büros zutreffen.

Deine Meinung zählt:

11 Kommentare

  1. 11

    Hier kann man sehr klar erkennen, warum wir im besten Deutschland leben, das es jemals gegeben hat!

     
  2. 9

    @ 4 Jason Maiers/ oder doch Klaus?

    Nein, überhaupt nicht niedlich wie Ihresgleichen schamlos & vorsätzlich versuchen sich hier als Opfer zu stilisieren!
    Unter in Kauf nahme die tatsächlichen Opfer und deren Leid durch die von Ihnen beschriebenen Regimes
    ( NS,sofern sie auch Klaus sind (ihr Kommentar geht auf jeden in die selbe Richtung …) / DDR Regime durch nationale Front), zu verhöhnen & zu verharmlosen.

    Ab 05:30 .wird zurück gezettelt, Hauptsache in der eigenen Wahrnehmung ist und bleibt man das Opfer und somit legitimiert sich zur Wehr… zu setzten.

    Für gewöhnlich sehe ich in jeder Diskussion diverse Schattierungen an Meinungen zwischen schwarz und weiß, aber bei ihnen sehe ich nur noch schwarz.

     
  3. 8

    „Wenn AFD die Antwort ist, wie dumm war denn die Frage?“
    Herrlich! Es gibt also im Kreis Kleve noch kreative, intelligente Menschen mit Humor! Das freut mich und versöhnt mich ein bisschen mit diesen ……. Na ja, ist jetzt ja alles gut.

     
  4. 7

    Hat die AfD eventuell jetzt schon Sorge um Mitgliederschwund wegen Sahra Wagenknecht-Bündnis, und schlägt deshalb wild um sich?

     
  5. 6

    Und genau wegen dieser Aufmerksamkeit, die das Bekleben des AfD-Büros der AfD beschert hat, wäre es wünschenswert, wenn dergleichen in Zukunft unterbleibt.

     
  6. 4

    Niedlich, wie Linksextreme versuchen, ihren außerparlamentarischen Hass im Nachhinein zu legitimieren.
    Hätte die „Nationale Front“ der „DDR“ kaum besser binbekommen…

     
  7. 2

    Nur mal so ! ? *Ein kommunistisches System erkennt man daran ,das es die Kriminellen verschont + den politischen Gegner kriminalisiert . *ALEXANDER I. SOLSCHENIZYN. Meinen ? Gruß an alle die Edel Demokraten des KleBlog. ?