Transformanten-Prozess: Rätselhafte Texte, Termine bis November

Die Transformanten nannten ihn "Sonnenblume": Der Angeklagte auf dem Weg in den Gerichtssaal, im Hintergrund seine drei Strafverteidiger Inez Weski, Pantea Farahzadi und Dr. Rüdiger Deckers

Das zähe Ringen um die Wahrheit ist erst einmal gestoppt. Am Freitag Nachmittag, am Ende des elften Prozesstages, der eigentlich der letzte hätte sein sollen, verfügte die 7. große Strafkammer des Landgerichts Kleve eine Unterbrechung der Verhandlung bis zum 21. September. Die Zeit sollen alle Verfahrensbeteiligten nutzen, um einige Vernehmungen zu lesen. Insgesamt reicht die Liste der noch ausstehenden Verhandlungstermine nun schon bis in den November (21., 22., 24. September; 8., 12., 15. Oktober; 2. und 5. November).

Am Freitag waren zuvor zwei leitende Polizeibeamte vernommen worden. Die Befragungen zogen sich über mehrere Stunden hin, und die meiste Zeit war wegen der privaten Inhalte die Öffentlichkeit, wie schon so oft, ausgeschlossen worden. Erst ganz am Ende füllten sich die Zuschauerbänke mit Angehörigen, Anhängern und anderen interessierten Menschen.

Zu den Vorwürfen gegen den Angeklagten, den 58 Jahre alten selbsternannten Propheten der Sekte „Orden der Transformanten“, der wegen sexuellen Missbrauchs in einer Vielzahl von Fällen und Freiheitsberaubung vor Gericht steht, brachten die wenigen Minuten, in denen die Öffentlichkeit hergestellt war, nur wenig neue Erkenntnisse.

Wohl aber zu der offenbar hermetischen Welt, in der die „Transformanten“ im Kloster Graefenthal (Goch-Asperden) lebten. Das erschloss sich zumindest fragmentarisch aus verschiedenen Schriftstücken, die zum Teil verlesen oder zumindest auszugsweise angesprochen wurden. Ein gegen den Widerstand der Verteidigung in voller Länge verlesenes Schriftstück, das von den Ermittlern dem Angeklagten zugeordnet wurde, spricht in einer verquasten, kaum verständlichen Sprache davon, dass „Hetzer zum Schweigen gebracht“ werden müssten, es fällt sogar das Wort vom Dschihad.

Vielleicht lässt sich der Brief, der an ein anderes Mitglied der Glaubensgemeinschaft gegangen sein soll, am ehesten als eine Art Motivationsschreiben verstehen. Die „Feldgenossen“ sollen zusammenhalten im Kampf gegen all diejenigen, die der Sekte an den Kragen wollen, von juristischen Mitteln ist die Rede, die aber als nicht ausreichend angesehen werden, und von einem „krankmachenden System“.

Ein anderes Dokument, das in der kurzen Zeit des zugänglichen Teils der Verhandlung öffentlich gemacht wurde, war eine Aufstellung der Eventmanagerin, die das Opfer des sexuellen Missbrauchs gewesen sein soll. Sie listete für die Ermittler die in der Glaubensgemeinschaft offenbar verbreiteten Aliasnamen auf und setzte sie zu den Klarnamen in Beziehung. Demnach gab es bei den Transformanten einen „Adju“(tanden), einen „Ambassador“ (Botschafter), eine „Baby Duck“, eine „F“ beziehungsweise „Fregat“, und der Angeklagte selbst firmierte intern unter anderem als „Zonnebloem“ (Sonnenblume).

Ein als „verslag“ (Bericht) betitelter Text aus dem Jahre 2009, der von der späteren Eventmanagerin stammt, schilderte deren Erfahrungen bei einem Behördengang in den Niederlanden (es ging um eine Passverlängerung) – und war aus Sicht der Verteidigung für das Verfahren von Bedeutung, weil darin eben nicht von einem sexuellen Geschehen oder einem Missbrauch die Rede war.

Des weiteren präsentierten die Verteidiger des Angeklagten einen Auszug aus der Vernehmung des Gocher Unternehmers, mit dem die Eventmanagerin eine Beziehung eingegangen war. Diese Beziehung hatte das Geschehen ins Rollen gebracht und führte schließlich zum der Großrazzia auf dem Kloster im Oktober 2020, bei dem rund 400 Polizisten aus ganz Nordrhein-Westfalen zum Einsatz kamen.

Auf die Frage eines vernehmende Polizisten, ob sich seine Freundin selbst in Gefahr sehe, antwortete der Gocher: „Nein, sie sieht selber keine Gefahr für sich, da sie sich wieder vollständig in die Gemeinschaft integriert hat und sich schuldig fühlt.“ Der dazu befragte Polizist sah in der Aussage allerdings nicht unbedingt ein entlastendes Indiz, sondern hielt auch eine Deutung für möglich, nach der diese Gefahr nur deshalb nicht bestehe, weil sie sich eben konform verhalte.

Am Ende des Verhandlungstages fragte Verteidigerin Pantea Farahzadi, ob der Angeklagte, der sich seit der Razzia in Untersuchungshaft befindet, kurz seine Frau sehen dürfe, die sich im Publikum befände. Der Vorsitzende Richter Christian Henckel stimmte zu, nicht allerdings ohne den dezenten Hinweis „nur eine Person“. Bekanntlich hatte ein früherer Verhandlungstag ergeben, dass bis zu sieben Personen sich als Frau des Angeklagten verstanden.

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