Rats-TV in Kleve: CDU nicht mehr pauschal dagegen

Rats-TV: Sie sehen, dass Sie nichts sehen

Rund fünfzig Personen mussten am Mittwoch vor einer Woche erleben, wie kastriertes Rats-TV aussieht. Weil zum einen der Kämmerer Klaus Keysers, zum anderen abgesehen vom Vorsitzenden Georg Hiob sich gegen die Übertragung ihrer Beiträge ausgesprochen hatte, waren die Lücken größer als die Passagen, in denen die Sitzung live gezeigt wurde. Das rief Unmut hervor, nicht nur bei den Zuschauern, sondern auch in der CDU-Fraktion selbst, die sich (unter Ausschluss der am Rechner zuschauenden Öffentlichkeit) dagegen verwahren musste, von der AfD vereinnahmt zu werden (deren Fraktionsmitglieder der Übertragung zugestimmt hatte). Als sich die Fraktion abends nach der Sitzung in der Gaststätte Zentrale traf, waren angesichts der Verwerfungen die Würfel schon gefallen. „Wir geben das frei“, so der Fraktionsvorsitzende Georg Hiob.

Später erläuterte er den Entschluss. Insbesondere von jüngeren Leuten aus den Reihen der CDU sei er mehrfach angesprochen worden: „Schade, dass man eure Beiträge nicht hören kann!“ Ursprünglich hatten sich die Christdemokraten gegen die Übertragung ausgesprochen, weil sie die Befürchtung hatten, das Format könne durch die AfD als Propaganda-Plattform genutzt werden – mit Beiträgen, die sich nicht mehr auf die eigentliche Diskussion im Stadtrat beziehen, sondern die nur als „Soundbites“ für den ewigen Wahlkampf draußen fungieren. Doch die Gefahr hält Hiob angesichts von nur 50 Zuschauern nunmehr für vernachlässigbar. Künftig stellt die CDU ihren Fraktionsmitgliedern frei, ob sie sich zeigen wollen oder nicht (es gibt übrigens auch die Möglichkeit, nur den Ton übertragen zu lassen – bei Heiner Szubries vom Sozialliberalen Forum Kleve lag dies zu Beginn der jüngsten Ratssitzung allerdings an einem Einstellungsfehler; er hat der Übertragung seiner Beiträge in Ton und Bild zugestimmt).

Damit erscheint als sicher, dass die Stadtverordneten schon ab der nächsten Sitzung weitestgehend vollständig zu sehen und zu hören sein werden. Aber was ist mit der Verwaltung? Bürgermeister Markus Dahmen (parteilos) hat offensichtlich kein Problem mit der Übertragung, Kämmerer Klaus Keysers hingegen schon. Er referierte gleich zu Beginn der jüngsten Ratssitzung über den Stadt der Planungen für die Landesgartenschau, doch sein Beitrag war – abgesehen von der der Präsentation – komplett ausgeblendet. Das zermürbte die Zuschauer erheblich.

„Ich habe mit Klaus Keysers gesprochen“, sagt nun Georg Hiob. „Schade, dass er nicht zu sehen ist, denn as er sagt, hat Hand und Fuß, und seine Beiträge sind auch wichtig.“ Gut möglich, dass das Gespräch da einen Sinneswandel ausgelöst hat. Im Sinne der Transparenz wäre es zu begrüßen.

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21 Kommentare

  1. 21

    @20

    Stimmt, das öffentliche Interesse. Das wird allerdings befriedigt durch

    a. die sogenannte Saalöffentlichkeit (Zuschauer können physisch anwesend sein),

    b. durch die Veröffentlichung der Sitzungs-Niederschriften im RIS,

    c. sowie die Möglichkeit eines jedes Einwohners, Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu bestellen.

    Es ändert nix daran: Ein freiwillig zur Verfügung gestelltes Rats-TV-Angebot begründet kein Rechtsgut.

    Ist nicht meine „Erfindung“ 😉

    Ferner: In der Praxis muss das öffentliche Interesse fast immer gegen private Interessen (wie Datenschutz, Eigentum oder Persönlichkeitsrechte) abgewogen werden. Eine Befriedigung des öffentlichen Interesses ist dann rechtmäßig, wenn sie verhältnismäßig ist – das bedeutet, der Nutzen für die Allgemeinheit wiegt schwerer als der Eingriff in die Rechte des Einzelnen, wie eben das Recht auf informationelle bzw. digitale Selbstbestimmung.

  2. 19

    @16+17

    Entschuldigen Sie bitte die Fehlerhaftigkeit meines Kommentartextes in Nr. 18. Mein Handydisplay war durch die starke Sonne zum Zeitpunkt des Tippens stark eingeschränkt, was die Sichtbarkeit angeht. Hier noch einmal die korrigierte und teile ergänzte Fassung:

    @16

    100% Zustimmung. Zu 100% deckungsgleich mit meiner Kenntnis.

    @17

    Ebenfalls Zustimmung, aber mit einer wesentlichen und wohl für die Beurteilung entscheidenden Abweichung:

    Die verfassungsgemässe und satzungsgemäße Öffentlichkeit von Ratssitzungen wird durch

    die sogenannte Saalöffentlichkeit (Zuschauer können physisch anwesend sein),
    durch die Veröffentlichung der Sitzungs-Niederschriften im RIS
    sowie die Möglichkeit eines jedes Einwohners, Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu bestellen,

    gewährleistet. Ein Rats-TV ist kein (!) verfassungsgemäß bzw. satzungsgemäß geschuldetes Informationsinstrument zur Befriedigung des Informationsinteresses.
    Vielmehr ist es lediglich ein freiwilliges Angebot der Stadtverwaltung. Es gibt allerdings keine grundrechtliche Pflicht für dieses Angebot, weder im Grundgesetz noch in anderen einschlägigen Gesetzen bzw. Verordnungen. Es gibt kein Grundrecht auf Rats-TV für den Bürger, um die Sitzungen auf der Couch zu verfolgen.

    Die Freiwilligkeit ist entscheidend! Und mithin bleibt es ein unumstössliches Grundrecht der Ratsmitglieder, dabei nicht mitzuwirken und ihre Rechte am eigenen Bild nicht (an der Garderobe des Ratzssaals) abzugeben. Dieses Recht braucht genau wegen der Freiwilligkeit des Angebotes nicht zur Disposition gestellt werden. Das ist der denklogische Rückschluss aus dieser beschriebenen Situation.

    Um mehr geht es nach meiner Rechtsaufassung und der geltenen Rechtslage (die Sie im Kommentar Nr. 16 dargelegt haben) nicht. Mithin kann und darf hier auch keine Güterabwägung (wie der Betreiber des kleveblog-Forums Ralf Daute es aus dem Strafrecht kennt) angewendet werden.

    Sie schreiben im Kommentar Nr. 17: „Vielmehr ist die Abwägung konkurrierender Rechtsgüter ein normaler Bestandteil des Verfassungsrechts.“

    Grundsätzlich bin ich aufgrund meiner eigenen Kenntnis da ganz bei Ihnen. Aber beim Rats-TV gibt es allerdings keine konkurrierende Rechtsgüter, die einander abgewogen werden müssten oder bräuchten. Auf der einen Seiter gibt es das Rechtsgut der informationellen Selbstbestimmung und auf der anderen Seite NICHTS. Denn ein Rats-TV ist eine freiwillig initiierte Informationsplattform zusätzlich zur Saalöffentlichkeit pp.

    Ein freiwillig zur Verfügung gestelltes Rats-TV-Angebot begründet kein Rechtsgut.

  3. 18

    @16

    100% Zustimmung Zu 100% deckungsgleich mit meiner Kenntnis.

    @17

    Ebenfalls Zustimmung, aber mit einer Abweichung:

    Die verfassungsgemässe und satzungsgemäße Öffentlichkeit von Ratssitzungen wird durch die sogenannte Saalöffentlichkeit (Zudchauet können physisch anwesend sein) und durch die Veröffentlichung der Sitzungs-Niederschriften im RIS sowie die Möglichkeit eines jedes Einwohners, Informationen nach dem Informstionsfreiheitsgesetz zu bestellen, gewährleistet. Ein Rats-Tv ist kein verfassungsgemäß bzw satzungsgemäß geschuldetes Informstionsinstrument.

    Vkelmehr ist es ein freiwilliges Angebot der Verwaltung. Es gibt allerdings keinr grundrechtliche Pflicht für dieses Angebot. Es gibt kein Grundrecht auf Rats-TV.

    Die Freiwilligkeit ist entscheidend. Und mithin bleibt es ein unumstössliches Grundrdcht der Ratsmitglieder, da mitzuwirken. Dieses Recht braucht wegen der Freiwilligkeit des Angebotes nicht zur Disposition gestellt werden.

    Um mehr geht es nach meinet Rechtsaufassung. Mithin kann hier auch keine Güterabwägung angewendet werden.

    Rats-TV ist vollständig freiwillig!

  4. 17

    Gerade im Zusammenhang mit Rats-TV zeigt sich, dass die Rechtslage differenzierter ist als es zugespitzte Diskussionen manchmal vermuten lassen.

    Auch Kommunalpolitiker behalten selbstverständlich ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Mit der Übernahme eines öffentlichen Mandats verlieren sie diese Rechte nicht. Gleichzeitig bewegen sie sich aber in einem Bereich, der öffentlich organisiert ist und der demokratischen Kontrolle unterliegt.

    Ratssitzungen in Kommunen sind grundsätzlich öffentliche Veranstaltungen. Bürgerinnen und Bürger sollen nachvollziehen können, wie politische Entscheidungen zustande kommen, wer welche Position vertritt und wie Mandatsträger argumentieren oder abstimmen. Daraus ergibt sich ein legitimes öffentliches Interesse an Transparenz und Berichterstattung.

    Deshalb ist es verfassungsrechtlich keineswegs ungewöhnlich, dass bei Mandatsträgern im Rahmen ihrer Amtsausübung andere Maßstäbe gelten als im rein privaten Bereich. Das betrifft etwa Presseberichterstattung, Foto- und Videoaufnahmen oder die öffentliche Dokumentation von Debatten. Entscheidend ist dabei stets die Verhältnismäßigkeit.

    Genau hier liegt der juristische Kern der Diskussion um Rats-TV: Nicht die Frage, ob Kommunalpolitiker keine Grundrechte mehr hätten, sondern wie die Rechte der Mandatsträger mit Transparenzinteressen, Öffentlichkeitsgrundsatz und demokratischer Kontrolle abzuwägen sind, ist relevant.

    In der Rechtsprechung wird dabei häufig berücksichtigt:
    – ob Aufnahmen ausschließlich die öffentliche Amtsausübung betreffen
    – ob die Übertragung der demokratischen Transparenz dient
    – ob Persönlichkeitsrechte unverhältnismäßig beeinträchtigt werden
    – und ob Mandatsträger durch die Art der Veröffentlichung unzulässig unter Druck gesetzt oder stigmatisiert werden.

    Eine solche Abwägung bedeutet nicht, dass Grundrechte abgeschafft würden. Vielmehr ist die Abwägung konkurrierender Rechtsgüter ein normaler Bestandteil des Verfassungsrechts. Fast kein Grundrecht gilt vollkommen schrankenlos – regelmäßig müssen verschiedene Schutzinteressen miteinander in Ausgleich gebracht werden.

  5. 16

    Allgemeine Info zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im deutschen Grundgesetz nicht ausdrücklich als eigener Artikel genannt. Es wurde vom Bundesverfassungsgericht aus mehreren Grundrechten hergeleitet – vor allem aus Artikel 2 Absatz 1 GG: freie Entfaltung der Persönlichkeit in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG: Schutz der Menschenwürde.

    Bekannt wurde dieses Grundrecht insbesondere durch das sogenannte Volkszählungsurteil von 1983. Dabei formulierte das Gericht den heute oft zitierten Grundsatz, dass Menschen grundsätzlich selbst darüber entscheiden dürfen, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden.

    Das Gericht schrieb sinngemäß: Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überblicken kann, welche ihn betreffenden Informationen bekannt sind und wie sie verwendet werden, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden.

    Das Recht schützt also vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten durch Staat und teilweise auch private Stellen.

    Wichtig ist dabei: Das Recht gilt nicht absolut. Eingriffe sind möglich, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, ein legitimes öffentliches Interesse besteht und der Eingriff verhältnismäßig ist.

    Genau deshalb gibt es in der Praxis regelmäßig Abwägungen, etwa zwischen:
    – Datenschutz und Pressefreiheit
    – Datenschutz und staatlicher Transparenz
    – Persönlichkeitsrechten und öffentlichem Informationsinteresse

    Auch Amtsträger und Politiker behalten selbstverständlich ihre Grundrechte. Allerdings kann bei Personen mit öffentlicher Funktion das Informationsinteresse der Allgemeinheit in bestimmten Bereichen stärker wiegen als bei Privatpersonen. Das bedeutet nicht, dass ihre Grundrechte „wegfallen“, sondern dass Gerichte im Einzelfall unterschiedliche Schutzinteressen gegeneinander abwägen.

  6. 15

    @14

    Sie greifen einzelne Worte aus Kommentaren und bauen daraus Ihre Luftschlösser bzw. konstruieren daraus den Untergang des Abendlands.

    Dürfen Sie. Es ist und bleibt jedoch vermessen, aus Ihrer Meinung einen Fakt machen zu wollen. Aber das kennt man ja bereits.

    Andere dürfen dazu ihre eigene Meinung haben. Freut mich, dass Sie mir nichts mehr zu sagen haben. Wahrscheinlich bin ich damit nicht der einzige.

  7. 14

    @13

    Zu Ihrer vermeintlich klugen Prophezeiung: In einer Demokratie nennt man das schlicht Diskurs. Wer in einem öffentlichen Forum austeilt, muss mit Gegenwind rechnen. Der durchschaubare Versuch, eine sachliche Erwiderung vorab als „Uneinsichtigkeit“ zu framen, ist ein intellektuell ziemlich armseliger Trick, um Kritik vorab mundtot zu machen. Das funktioniert bei mir nicht.

    In der Sache ist Ihre Verteidigung für Herrn Brückner ein verfassungsrechtlicher Offenbarungseid. Sie schreiben ernsthaft: „Peter Brückner hat mit keinem Satz das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung grundsätzlich in Frage gestellt, sondern ausdrücklich in Bezug auf die Ausübung eines öffentlichen Amtes hinterfragt, ob es haltbar ist.“

    Merken Sie eigentlich, was für einen gefährlichen Unsinn Sie da rechtfertigen? Ein Grundrecht, das für Mandatsträger im Amt plötzlich nicht mehr „haltbar“ sein soll, wird im Kern zertrümmert. Das Grundgesetz kennt keine Zwei-Klassen-Grundrechte, die man Politikern an der Garderobe des Ratssaals abnehmen darf.

    Entweder ein Grundrecht gilt bedingungslos für jeden Menschen, oder es ist kein Grundrecht mehr. Wer Grundrechte für bestimmte Personengruppen zur Disposition stellt, rüttelt an den Fundamenten unseres Rechtsstaates.

    Mir hier „schlechten Stil“ oder das Herausreißen von Wortfetzen vorzuwerfen, nur weil ich diese demokratiefeindliche Kernschmelze präzise beim Namen nenne, ist eine lächerliche Täter-Opfer-Umkehr. Sie beklagen allen Ernstes, ich würde die „Meinung anderer“ nicht anerkennen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ich toleriere jede politische Meinung – aber ich akzeptiere niemals, wenn im Namen billiger Parteipolitik die unantastbaren Schutzrechte unserer Verfassung verbogen werden sollen. Wer Grundrechte zur Verhandlungsmasse erklärt, hat jeglichen Anspruch auf intellektuelle Nettheit verspielt.

    Sie sollten die Kommentare, um die es hier geht, erst einmal aufmerksam (!) lesen – dann würden Sie selbst erkennen, wie meilenweit Sie mit Ihren Angriffen gegen mich danebenliegen. Mehr habe ich Ihnen an dieser Stelle nicht mehr zu sagen.

  8. 13

    @10 Herr Plecker,

    wem der Schuh passt,…

    Offensichtlich fühlen Sie sich von meinem Kommentar angesprochen. Anscheinend habe ich doch den einen oder anderen Punkt gemacht, allerdings habe ich Sie gar nicht persönlich angesprochen.

    Ihre Reaktion war leider vorhersehbar. Und sie tun es unverändert und ohne jedwede Einsicht weiter. Sie verwenden Wortfetzen aus einem zusammenhängenden Satz und entfremden dadurch den Sinnzusammenhang des Kommentars. Im Journalismus nennt man das bestenfalls verkürzt wiedergegeben oder einfach schlechten Stil. Peter Brückner hat mit keinem Satz das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung grundsätzlich in Frage gestellt, sondern ausdrücklich in Bezug auf die Ausübung eines öffentlichen Amtes hinterfragt, ob es haltbar ist. Sie legen ihm Dinge in den Mund, indem sie einzelne Wortfetzen aus seinem Kommentar entnehmen und für Ihre Sicht missbrauchen.

    Aber auch da lassen Sie sich von tatsächlichen Fallbeispielen und und anderen juristischen Auslegungen nicht beirren. Und genau das finde ich unerträglich, dass sie nicht mal ansatzweise in Betracht ziehen können, die Meinung anderer könnte auch ihre Berechtigung haben.

    Und jetzt kommt meine, wahrscheinlich selbst erfüllende, Prophezeiung. Sie werden meine Antwort nicht unkommentiert lassen und zudem weiterhin keinerlei Einsicht, geschweige denn Anerkennung für Meinungen anderer zeigen.

  9. 12

    @11.
    Da Sie mich persönlich angeschrieben haben …..
    Kurze Rede, langer Sinn …..
    1.) Warum fühlen Sie sich persönlich angeschrieben? Ihr „Problem“
    2.) Ich kenne, lebe und verteidige selbstverständlich das GG und natürlich auch die Vorgaben der Stadt Kleve!!!
    Darüber braucht man eigentlich keinen Buchstaben verlieren!
    3.) Nur nebenbei zu Ihrem Anwurf …
    nirgendwo wurde jemand von mir oder
    durch mich persönlich oder namentlich attackiert, verspottet oder als „peinlich“ hingestellt!
    Zum Schluss benötige ich keine Nachhilfe….auch nicht durch KI, die zudem viel zu viel wertvolle Energie verschlingt!
    Aber, wenn es Ihnen Spaß bereitet, werfen Sie weiter mit unsachlichen An- und Beschuldigungen und Textverdrehungen anderer, um sich ….. für mich halt kein Problem, es prallt als, nicht ernst zu nehmendes, No-Go an mir ab.

  10. 11

    @8 ???

    Wer das Eintreten für Grundrechte und den Datenschutz als persönliche „Vermarktung“ diffamieren muss, zeigt vor allem eines: dass ihm jedes sachliche Argument fehlt. Sie sind in diesem Forum tatsächlich nicht der Einzige, dem die sachlichen Argumente fehlen.

    Schön, dass Sie in der Schule gelernt haben, was das Grundgesetz ist. Der entscheidende Schritt wäre nun, es nicht nur als Text „barrierefrei verfügbar“ zu wissen, sondern seine Prinzipien auch in der Praxis zu verstehen. Dazu gehört ganz fundamental, dass man Mitbürger und Politiker nicht dafür attackiert, verspottet oder als „peinlich“ hinstellt, weil sie von genau diesen Grundrechten Gebrauch machen.

    Und ja: Sie haben vollkommen recht, niemand wird gezwungen, meine Beiträge zu lesen. Wer mit dem sachlichen Verweis auf unsere Verfassung überfordert ist, darf die seitenlangen Texte also gerne einfach überspringen und sich wichtigeren Dingen zuwenden.

    Vielleicht nehmen Sie zudem mal einige Nachhilfe, um zu erfahren, wann und wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entstanden ist. Ein Tipp (auch von Bert): Fragen Sie nicht gleich die KI…

  11. 10

    @6 Peter Brückner

    Sie versuchen hier einen künstlichen Widerspruch zu konstruieren, der rechtlich und logisch überhaupt nicht existiert. Sie vermischen die parteipolitische Begründung einer Fraktion mit der verfassungsrechtlichen Natur des zugrundeliegenden Rechts.

    Die Sorge der CDU, dass Bild- und Tonmaterial von der AfD als Propaganda-Plattform und für manipulative „Soundbites“ missbraucht werden könnte, ist doch exakt die praktische Ausprägung dessen, wovor das Recht auf digitale Selbstbestimmung schützen soll: Der Missbrauch der eigenen Person, der eigenen Stimme und des eigenen Wortbeitrags im digitalen Raum. Ob man diese Gefahr nun politisch mit „AfD-Propaganda“ oder technologisch mit „Deepfakes“ begründet, ändert an der Sache überhaupt nichts: Es geht im Kern immer um den Schutz vor digitalem Missbrauch und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte.

    Ein Grundrecht wird nicht dadurch entwertet, dass eine Fraktion beschließt, es geschlossen als Schutzschild zu nutzen. Zu behaupten, dies seien keine „Verfassungswerte“, nur weil eine Partei geschlossen auftritt, offenbart erneut Ihr hochgradig selektives Verständnis von unseren Grundrechten. Ein Recht wird nicht dadurch illegitim, weil es kollektiv in Anspruch genommen wird.

    Wenn Sie nun triumphierend feststellen, dass künftig jedes Fraktionsmitglied „selbstbestimmt entscheiden“ kann, geben Sie mir im Grunde vollständig recht. Denn genau das ist der Punkt, den ich hier seit Tagen verteidige: Es ist eine freiwillige, selbstbestimmte Entscheidung über das Recht am eigenen Bild und Ton. Wenn nun also ein Ratsmitglied der CDU auch künftig individuell „Nein“ zum Rats-TV sagt – akzeptieren Sie diese verfassungsmäßige Selbstbestimmung dann endlich ohne moralischen Pranger, oder geht das politische Bashing dann von vorne los?

    Ihr Versuch, mir „selektive Wahrnehmung“ zu unterstellen, fällt direkt auf Sie selbst zurück. Wer die rechtliche Freiwilligkeit nur dann akzeptiert, wenn das Ergebnis der eigenen politischen Agenda entspricht, hat die Spielregeln unseres Rechtsstaates nicht verstanden. Gehen wir also gerne zurück zu den Sachthemen – auf dem festen Fundament, dass Grundrechte für jeden Mandatsträger unantastbar bleiben.

    @7 Källesse

    Wenn die sachlichen Argumente ausgehen, folgt verlässlich der persönliche Angriff. Dass Sie meinen verfassungsrechtlich fundierten Standpunkt als „unerträglich“ und „rudimentäres Fachwissen“ abwerten müssen, zeigt lediglich, wie dünn das Eis ist, auf dem sich Ihre eigene Argumentation bewegt.

    Zu Ihren Behauptungen: Das Grundgesetz wurde sehr wohl infrage gestellt: Wenn Herr Brückner wörtlich schreibt, dass dieses Recht für Politiker „hinterfragt werden muss“ und dessen Inanspruchnahme „nicht glaubwürdig“ sei, dann ist das ein offener Angriff auf die Unantastbarkeit von Grundrechten. Das ist kein „verkürztes Wiedergeben“, sondern das schlichte Zitieren seiner eigenen Worte.

    Es hat nichts mit „göttlicher Überlegenheit“ zu tun, wenn man sich schlicht an Recht und Gesetz hält. Unerträglich ist hier lediglich der permanente Versuch, die rechtlich geschützte Freiwilligkeit eines Grundrechtes durch moralischen Druck, politisches Bashing und persönliche Diskreditierung von Diskussionsteilnehmern, die nicht mit den Wölfen dieses Forums heulen, auszuhebeln.

  12. 9

    Ich tute mal mit ins Horn. Obwohl ich in der rechten bubble verortet bin und im blog somit sicherlich in der deutlichen Minderzahl, möchte ich die zahlreich mitlesenden Ratsmitglieder auf den Kommentar@19 von Max aufmerksam machen. So isses!

    Fehler erkennen, Fehler korrigieren liebe CDUler. Horcht nochmal kurz bei euren Jüngeren nach, lest @19, denkt darüber nach und dann hop hop. Ihr schadet euch sonst selbst.

    Meine Prognose, bis zur übernächsten Sitzung machen schon 80% mit. Es wird sich durchsetzen, das Rats-TV.

    …………………………………

    Peilt kaum einer, weiss ich. Trotzdem: Treffer. Versenkt.

    🙂

  13. 8

    Nun gibt es zu dem Thema „Schleuse“ ein weiteres, zu dem man sich als „Einzelkämpfer“ berufen fühlen und öffentlich „vermarkten“ könnte ……. tröstlich, man wird nicht gezwungen, zu lesen …… 🙂

    Übrigens:
    Gut, dass man bereits in der Schule darüber aufgeklärt wurde und wird:
    „Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 in der jeweils aktuellen Fassung ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland“

    Es ist jederzeit für alle, öffentlich, kostenlos und barrierefrei verfügbar.

  14. 7

    Unfassbar und unverbesserlich. Es ist ja durchaus legitim, von seiner eigenen Meinung überzeugt zu sein. Aber diese dann vehement als Fakt verkaufen zu wollen ist bisweilen unerträglich. Ob bei diesem oder andern Themen, permanent das gleiche Muster. Aussagen anderer werden verkürzt wiedergegeben, um die eigene Position zu untermauern und bloß nicht verlassen zu müssen. Rudimentäres Fachwissen wird als göttliche Überlegenheit verkauft. Für mich schwer zu ertragen, dass die Meinung Anderer nicht mal ansatzweise in Betracht gezogen wird.

    Letztlich war es der Kommentar 77 von Chewgum im anderen Artikel, der die Legitimität der Ratsmitglieder unterlegt. Nicht das Grundgesetz, was im übrigen keiner in Frage gestellt hat. Sätze anderer Kommentatoren bitte auch in Gänze lesen und im kompletten Sinnzusammenhang verwenden.

    Ich finde es begrüßenswert, dass sich die CDU-Fraktion dem Thema offener gegenüber zeigt und würde mir wünschen, dass zumindest die Wortbeiträge übertragen werden. Das schafft weitere Transparenz.

  15. 6

    Helmut Plecker: „Es zeigt sich nun ganz deutlich: Mandatsträger müssen ihre digitale Selbstbestimmung nicht erst durch die Erlaubnis von Foren-Kommentatoren oder durch ihr Verhalten auf Instagram „verdienen“. Sie leben diese Selbstbestimmung einfach aus.“

    Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat das anders formuliert: „Künftig stellt die CDU ihren Fraktionsmitgliedern frei …“

    Also herrscht bei 3. HPL und 4. Helmuth Plecker immer noch die selektive Wahrnehmung. Der eigene Standpunkt muss mit allen Mitteln verteidigt werden.

    Es steht fest, der Grund, sich gegen eine Übertragung im Rats-TV zu wehren, waren nicht verfassungsrechtliche Bedenken, sondern eine Festlegung in der CDU-Fraktion. Mit welcher Begründung die CDU-Fraktion diese Verweigerung beschlossen hat, erklärt sie auch: „Ursprünglich hatten sich die Christdemokraten gegen die Übertragung ausgesprochen, weil sie die Befürchtung hatten, das Format könne durch die AfD als Propaganda-Plattform genutzt werden – mit Beiträgen, die sich nicht mehr auf die eigentliche Diskussion im Stadtrat beziehen, sondern die nur als „Soundbites“ für den ewigen Wahlkampf draußen fungieren. “ Hört sich etwas anders an, als die von Herrn Plecker hoch gehaltenen „Verfassungswerte“.

    Erst jetzt kann jedes Fraktionsmitglied frei vom Fraktionszwang selbstbestimmt entscheiden, wie es sich mit dem Recht am eigenen Ton und Bild verhält. Und nun begeben wir uns wieder an die Sachthemen.

  16. 5

    @2 Unpassender Vergleich.

    Wenn ein Abteilungsleiter auf einer Konferenz den Vortrag verweigern würde, wäre das Arbeitsverweigerung und könnte zu einer Abmahnung führen.

    Keysers hat eine rechtliche Option gewählt, die vorgesehen ist. Kann man gut finden oder nicht, mehr aber auch nicht.

    Muss man Ihnen als ehemaligem Ratsmitglied das wirklich sagen?

  17. 4

    An alle, die hier tagelang Grundrechte zur Verhandlungsmasse erklären wollten:

    Die aktuelle Entwicklung und die Berichterstattung zeigen unmissverständlich: Die Realität hat die juristischen und moralischen Nebelkerzen dieses Forums eingeholt.

    Meine angeblich „laienhafte Expertise“ (Quelle: Peter Brückner) hat sich als das erwiesen, was sie von Anfang an war – der harte, unumstößliche Boden unseres Grundgesetzes.

    Es zeigt sich nun ganz deutlich: Mandatsträger müssen ihre digitale Selbstbestimmung nicht erst durch die Erlaubnis von Foren-Kommentatoren oder durch ihr Verhalten auf Instagram „verdienen“. Sie leben diese Selbstbestimmung einfach aus. Weil sie es rechtlich dürfen. Weil das Grundgesetz sie schützt und deshslb auch nicht hinterfragt werden muss. Und weil kein Ratsbeschluss der Welt und kein moralischer Pranger im Netz individuelle Schutzrechte brechen kann.

    All das laute Bashing, die Unterlassungsaufforderungen und die Vorwürfe der „Transparenzverweigerung“ brechen nun in sich zusammen. Wer die Ausübung von Grundrechten als „Sabotage“ framen muss, hat das Fundament unseres Rechtsstaates schlicht nicht verstanden. Die Debatte ist damit nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in ihrem Sinne entschieden.

    Herzlichen Dank an alle, die durch ihre emotionalen Angriffe nur gezeigt haben, wie notwendig das unnachgiebige Einstehen für unsere Verfassungswerte ist.

  18. 3

    @1

    „HPL bekommt gerade eine Herzattacke :D.“

    😀 ich bin weit entfernt von einer Herzattacke. Habe nur Herzklopfen vor Freude.
    Der neue Artikel hier bei kleveblog.de und die Entscheidung der CDU stellen genau das dar, was ich im vorausgegangenen Artikel zum Thema von ersten Kommentar an verteidigt habe: Die informationelle Selbstbestimmung jeden Einzelnen.

  19. 2

    Dass Klaus Keysers sich verweigert, das ist schon an der Grenze zur Lächerlichkeit; dass wäre so ähnlich, als würde ein Abteilungsleiter in einer Konferenz den Vortrag verweigern.

  20. 1

    „Doch die Gefahr hält Hiob angesichts von nur 50 Zuschauern nunmehr für vernachlässigbar.“

    HPL bekommt gerade eine Herzattacke :D.