„Prophet von Graefenthal“: Details aus einem Polizeibericht

Die Transformanten nannten ihn "Sonnenblume": Der Angeklagte auf dem Weg in den Gerichtssaal, im Hintergrund seine drei Strafverteidiger Inez Weski, Pantea Farahzadi und Dr. Rüdiger Deckers

In wenigen Tagen geht der Prozess gegen den selbsternannten Propheten von Graefenthal in seinen fünften Monat, und, so wie die Verhandlung derzeit mit immer neuen Beweisanträgen, deren Beratung und anschließender Ablehnung verläuft, erscheint es mehr als wahrscheinlich, dass es auch noch einen sechsten oder siebten Monat geben wird, wobei unklar ist, ob Christian Henckel dann noch den Vorsitz in dem Verfahren führt, oder ob er schon den Ruhestand genießt. Offiziell endet seine Dienstzeit am 30. November. Sicherheitshalber war schon seit Beginn des Verfahrens ein Ersatzrichter mit von der Partie.

Doch das meiste, was im Saal A 105 der Klever Schwanenburg zur Wahrheitsfindung besprochen wird, bleibt der Öffentlichkeit verborgen – allerdings erhellen an manchen Tagen öffentlich verlesene Dokumente die komplexen Hintergründe des Falls ein wenig. So auch am vergangenen Freitag, als erkennbar wurde, unter welchem Druck sich die Ermittler befanden, als sich ihnen Zeugen offenbarten und von der Sekte, von Waffenbesitz und dann noch von einer Frau, die gefangen gehalten werden soll, berichteten. 

Teddybär am Ufer – Zeichen des Gocher Geschäftsmanns an seine Geliebte im Kloster (Foto: privat)

Bekanntlich stürmten Tage später gleich 300 Polizisten das Gelände des Klosters Graefenthal, wo der „Orden der Transformanten“ sich niedergelassen hatte. Eine Frau verließ in Begleitung der Polizei das Gelände – und kehrte nicht wieder zum Kloster zurück. Sie war eine der Partnerinnen des Propheten und soll über Jahre hinweg von ihm missbraucht worden sein. Als die Frau, die in dem Wirtschaftsbetrieb der Sekte als Eventmanagerin arbeitete, eine Liebesbeziehung zu einem Gocher Geschäftsmann eingegangen war, kamen die Geschehnisse ins Rollen.

Kloster Graefenthal (Foto: Joachim Schäfer)

Der „Prophet“ sitzt seit der Razzia in Untersuchungshaft. Kürzlich musste er seinen 59. Geburtstag hinter Gittern feiern. Wenn verhandelt wird, kommen seine Anhänger im Dutzend. Er grüßt sie lächelnd, er winkt, wenn ihm die Handfesseln abgenommen werden, und er reckt auch mal den Daumen in die Höhe oder zieht die Augenbrauen hoch. All das soll Zuversicht ausstrahlen, aber gibt es auch Anlass dazu?

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes findet die Erörterung der Vorwürfe des Missbrauchs hinter verschlossenen Türen statt, wohingegen Randaspekte des Verfahrens wie die ebenfalls angeklagte Freiheitsberaubung vor Publikum verhandelt werden. Am Freitag allerdings bekamen die Beobachter des Prozesses einen überraschenden Einblick in das Geschehen unmittelbar vor der Razzia – im Zuge der Diskussion eines Antrags verlas das Gericht einen Bericht der Polizei, den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchsuchung des Anwesens sowie den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts.

Der polizeiliche „Sachstandsbericht“ beruhte in Teilen auf der Aussage des Bruders der Eventmanagerin, die das Opfer des Missbrauchs geworden sein soll. Er war aus der Sekte ausgestiegen und schilderte den Ermittlern, dass der Prophet bei einer Versammlung mit einer Waffe in die Decke geschossen haben soll, und er berichtete auch über die Lebensverhältnisse in dem Orden. Demnach solle der Prophet bis zu 14 Frauen gehabt haben, die zum Zeichen der Verbindung entweder seinen Namen eintätowiert haben oder sogar Brandzeichen tragen sollen.

Die Tätowierungen hatte auch ein Zeuge bestätigt, ob die andere Angabe der Wahrheit entspricht, kam in öffentlicher Verhandlung bisher nicht zur Sprache. Die Pistole entpuppte sich bei der Durchsuchung als eine nicht waffenscheinpflichtige Waffe, sodass dieser Vorwurf in der Anklage nicht mehr auftauchte.

Der Bruder sagte den Ermittlern auch, dass die sexuelle Beziehung des Propheten zu seiner Schwester in den Niederlanden begonnen habe – als diese zwölf Jahre alt war. Sie habe über Kindheit und Jugend bis ins Erwachsenenalter angedauert und sei gegen deren Willen erfolgt. Einmal soll sie ihrem Bruder offenbart haben, dass sie sich nach dem Geschlechtsverkehr mit dem Propheten „zum Kotzen“ gefühlt habe.

In den Berichten, Anträgen und Beschlüssen gehen die Ermittler, Staatsanwälte und die Amtsrichter auch der Frage einer möglichen Freiheitsberaubung nach. Offenbar war der Eventmanagerin ihr Handy weggenommen worden. Den Dokumenten zufolge war die einzige Möglichkeit der Kommunikation nach außen ein Podcast, den ihr Freund, der Gocher Geschäftsmann, eingerichtet hatte und den sie nutzen konnte, weil sie die Zugangsdaten kannte.

Demgegenüber ist die Verteidigung der Auffassung, dass sich die Eventmanagerin freiwillig zurückgezogen habe, um über ihr Leben nachzudenken und dass sie sehr wohl über Möglichkeiten verfügt habe, mit der Außenwelt zu kommunizieren, die sie aber bewusst nicht genutzt habe.

Auch am vorvergangenen Verhandlungstag, am 8. Oktober, stand in der öffentlichen Verhandlung die Frage im Vordergrund, ob die Event-Managerin tatsächlich das Opfer einer Freiheitsberaubung geworden ist. Oder ist sie sogar, wie es dann Inez Wesky, Verteidigerin des Angeklagten, in einer völligen Umkehrung der Deutung ausdrückte, Opfer „einer Entführung durch die Polizei“ geworden, als diese am 21. Oktober des vergangenen Jahres das Gelände des Klosters in Goch-Asperden stürmte und die Frau mitnahm?

Drei Anträge sollten unter Beweis stellen, dass die Frau sehr wohl das Kloster hätte verlassen können, wenn sie es denn gewollt hätte – und dass sie mithilfe eines Tablet-Computers und dank ihrer IT-Kenntnisse auch problemlos mit der Außenwelt hätte Kontakt aufnehmen können.

Erwartungsgemäß wiesen die beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft diese Anträge zurück. Sie waren Ansicht, dass die Freiheitsberaubung nicht durch physische Gewalt erfolgt ist, sondern durch psychischen Druck. Es fiel das Wort Hölle.

Dr. Rüdiger Deckers, einer der drei Verteidiger des Propheten, zeigte demgegenüber dem Gericht Fotos, auf denen ein Maßband an den Fenstersims des Zimmers gehalten wurde, aus dem die Event-Managerin hätte fliehen können. Der Messung zufolge waren es 2,50 Meter bis zum Erdboden, die nach Meinung des Juristen mit ein wenig Kletterei ohne Mühe zu überwinden gewesen wären.

In den weiteren Stunden nach Ausschluss der Öffentlichkeit ging es dann um die grundsätzliche Frage, wie glaubwürdig die Aussagen der Event-Managerin bezüglich des sexuellen Missbrauchs sind. Dazu wurde die sechsstündige Vernehmung der Frau bei der Polizei noch einmal eingehend analysiert, und, wenig überraschend, von der Verteidigung mit neuen Beweisanträgen flankiert.

Unterdessen wurde am Rande des Verfahrens auch bekannt, dass die Verteidigung einen Antrag gestellt hat, den Angeklagten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Der 59 Jahre alte Niederländer ist seit der Razzia im vergangenen Jahr inhaftiert. Die Entscheidung über die Freilassung des Mannes oder die Fortsetzung der Haft ist allerdings noch nicht gefallen.

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2 Kommentare

  1. 1

    mit „zum K….en“ , ein Ausspruch des Opfers Emma, ist eigenlich bereits Alles gesagt.