Noch etwas Hochwasserkontemplation

Der Rhein läuft mal wieder über, mal ist's Anlass für ein Drama (Johanna Sebus), und's andere Mal liegt in den Fluten in der Morgendämmerung einfach nur ein unendlicher Frieden (Foto: H. Naderer)

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3 Kommentare

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    Das größte Dilemma ist, dass der Deich zwischen Griethausen und Brienen ca. einen Meter niedriger ist, als er laut Bemessungshochwasser sein müsste.
    Die bereits sanierten Abschnitte Rheinbrücke-Griethausen und Brienen-Landesgrenze sind sichtbar deutlich höher.
    Die Klever Bürger werden ganz bewusst einer erheblichen Gefahr ausgesetzt.
    Die Niederländer prophezeihen für etwas höhere Wasserstände als 1993 und 1995 Deichüberflutungen bzw. -brüche bei ca.12.500 cbm/s Abfluss. Die Sicherheit der niederländischen Deiche wird aktuell durch das Projekt Raum für den Fluss von 15.000 auf 16.000 cbm/s erhöht.
    Die Bezirksregierung lässt uns im Regen sitzen, aber auch der Deichverband hat viel zu lange für den Antrag gebraucht.
    Das wurde übrigens vor ca. 30 Jahren von der Bezirksregierung gerügt.
    Hier befindet sich eine „Notüberlaufschwelle“ für etwas höhere Hochwasser und das schmeckt den Niederländern eigentlich überhaupt nicht.
    Denn dadurch fließt zuviel Wasser an der Flussgabelung bei Millingen vorbei und bedroht damit den Westen der Niederlande.
    Man möchte eigentlich 2/3 Drittel des Rheinwassers in die Waal und 1/3 in den Pannerdensch Kanal haben, aber das funktioniert nicht, wenn ein Teil des Rheinwassers hinter dem Deich durch die Niederung bis Nimwegen fließt.
    Und dabei schlummert immer noch die Gefahr einer gezielten Opferung der Niederung von Xanten bis Nimwegen in insgesamt 7 Phasen.
    Hierzu schreibe ich bei Kommissar Toppe bzw. Michael Bay mehr….

     
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    Aprospos: „Der Rhein läuft mal über, mal ist´s Anlass für ein Drama…“

    Welche Maßnahmen werden für den Hochwasserschutz in Brienen nach 2027 geplant?

    Zum baulichen Zustand und der Standsicherheit der denkmalgeschützten Schleuse Brienen kommt die im März 2017 fertiggestellte Gutachterliche Stellungnahme des Ingenieurbüros DOMKE aus Duisburg zu folgenden Schlüssen: Das Gesamtbauwerk befinde sich in einem „ungenügenden Bauwerkszustand“, d.h. Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit seien erheblich beeinträchtigt bzw. schon nicht mehr gegeben. Die Massivbaukonstruktion weise eine Vielzahl an Schäden und Mängeln auf. Zwar gebe es im Jahr 2017 augenscheinlich keine konkreten Anzeichen für ein akutes Versagen einzelner Bauteile, jedoch werde aufgrund der kontinuierlich anzunehmenden Abnahme der inneren Festigkeit und der nicht gewährleisteten Sicherheit gegen Um- / Unterströmung von einer „latenten Gefährdung“ ausgegangen.
    Eine Verlängerung der Standzeit der Schleusen-Konstruktion für die nächsten 5 bis 10 Jahre wurde vom Gutachter im Jahr 2017 nur als möglich angesehen, wenn auf die Wiederaufnahme
    des Schleusenbetriebes verzichtet wird und verschiedene Monitoringmaßnahmen
    durchgeführt werden, d. h. Einhaltung gewisser Wasserstände in der Schleusenkammer (Reduktion des Wasserdrucks auf die Wände), regelmäßige vermessungstechnische Kontrolle der Schleusenwände und regelmäßige visuelle Kontrollen aller Massivbauteile.

    Das bedeutet zusammengefasst, dass von dem Gesamtbauwerk seit geraumer Zeit eine „latente Gefährdung“ ausgeht, die Standfestigkeit zunehmend abnimmt und bis spätestens im Jahre 2027 ein Zustand erreicht wird, der eine Standfestigkeit nicht mehr rechtfertigen lassen wird.

    Bekanntlich haben sich die Deichverbände Xanten-Kleve (DVXK) und Kleve-Landesgrenze (DVKL) darauf verständigt, dass unter der Federführung des DVXK die Unterlagen zur Beantragung der Planfeststellung erarbeitet wurden und das Planfeststellungsverfahren zur Deichsanierung Xanten – Kleve, 3. Abschnitt, 3. Baulos (Griethausen bis Wardhausen) bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2019 beantragt wurde. Für den Rückbau der baulichen Anlagen auf dem Schleusen- und Schöpfwerksgelände wurde das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein an der Planung beteiligt.
    In der Vergangenheit wurde die Planfeststellung immer wieder von der Bezirksregierung Düsseldorf verschoben. Auch der vorletzte in Aussicht gestellte Termin im letzten Quartal 2024 wurde nicht eingehalten. Im Oktober des vergangenen Jahres erklärte die Behörde erneut die Komplexität des Verfahrens und dass in ihrem Beschluss durchaus berücksichtigt werden könne, dass die älteste Schleuse Deutschlands in Teilen erhalten bleiben muss. Sollte ein Teil der Schleuse aus Denkmalschutzgründen tatsächlich erhalten werden müssen, müssten die eingereichten Planungen geändert werden. Auskunft über die Dauer dieser Planungsänderungen geben die Verantwortlichen bis dato nicht. „Da die Prüfung und Abwägung im Verfahren noch andauert, ist nicht mit einem Planfeststellungsbeschluss im Frühjahr zu rechnen“, so eine Sprecherin der Bezirksregierung auf Anfrage der NRZ im Herbst 2024.

    Wir schreiben nun das Jahr 2025. Der Status Quo ist eine noch immer unbestimmte Zeit der Planfeststellung und eine unbestimmte Zeit für Planungsänderungen. Wann also wird alle Theorie abgeschlossen sein und damit Fakten geschaffen?
    Zum späteren Bauablauf stellte der DVXK bereits vor mehreren Monateb generell in Aussicht, dass mit dem Abriss der denkmalgeschützten Schleuse erst begonnen werden könne, wenn zuvor das neue Pump- und Durchlassbauwerk neben dem alten Schleusenbauwerk fertiggestellt und in Betrieb genommen sein wird, damit der Abschlag des Spoykanals in den Altrhein gewährleistet ist. Mit den Ausführungsplanungen und Ausschreibungen werde man allerdings erst nach dem endgültigen Planfeststellungsbeschluss beginnen, danach werde mit einer Bauzeit für das Pump- und Durchlassbauwerk von zwei Jahren gerechnet. Nach alledem ist schon heute abzusehen, dass der Abriss oder ggf. der Teilabriss des Schleusendenkmals nicht vor 2027 erledigt sein wird.

    Was wird also unternommen, damit nach Ablauf der von den Baugutachtern benannten Verlängerungsfrist von 5 bis 10 Jahren ab dem Jahr 2017 der bauliche Hochwasserschutz gewährleistet bleibt?
    „Im Bereich der Schleuse Brienen besteht im Hinterland ein immenses Schadenspotential. Für den Hochwasserschutz stellt die Schleusenanlage derzeit einen Schwachpunkt dar…“, schreibt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein auf seiner Internetseite. Dieser Schwachpunkt dürfte ab dem Jahr 2028 noch erheblicher und latent gefährdender ausfallen als noch im Jahr 2017.

    Zum 1. Mai 2023 suchte die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die Eigentümerin der Schleuse in Kleve-Brienen ist, einen Bauingenieur, der für das befristete Projekt „Rückbau Schleuse Brienen“ den Abriss der ältesten Schleuse Deutschlands vornehmen sollte. Der Zeitraum des Projektes wurde von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf sechs bis sieben Jahre prognostiziert – auf diese Zeit war auch die Stelle befristet. Demnach wurde der Abriss des Bauwerks bis zum Jahr 2030 prognostiziert, obwohl zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung nicht absehbar war, wann die Planfeststellung von der Bezirksregierung Düsseldorf abgeschlossen sein würde.

    Inzwischen sucht die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wieder einen Bauingenieur für den gleichen Aufgabenschwerpunkt, nämlich der Projektbearbeitung für den geplanten Rückbau der Schleuse Brienen am Schifffahrtsweg Rhein-Kleve. So ist in der Stellenausschreibung zu lesen. Der Ausschreibungstext gibt ferner an, dass der verbleibende Zeitraum des Projektes auf mind. ca. 5 – 6 Jahre prognostiziert werde. Die Bewerbungsfrist endet am 6. Februar 2025. Demnach wird ein Abschluss der Abrissarbeiten Ende 2031 prognostiziert.

    Alle Prognosen der Fertigstellung des Abrisses liegen zeitlich hinter dem Fristablauf 2027. Es bedarf also unbedingter und zusätzlicher Planung zur Überbrückung der Fristüberschreitung im Hinblick auf die Hochwasser-Sicherheit im Hinblick auf das „immense Schadenspotential“ im Hinterland der Schleuse.

    Es sollte im uneingeschränkten Interesse der Stadt Kleve und zwar sowohl das der Verwaltung als auch der politischen Organe liegen, Auskunft bei den zuständigen Stellen darüber einzuholen, welche Schutz-Maßnahmen geplant werden bzw. sind, um den Hochwasserschutz nach 2027 bis „irgendwann“ zu gewährleisten.