Kriegs Pfad: Die zurückgetretene Hochschul-Präsidentin soll zusätzlich noch abgewählt werden

Aus der Entfernung sieht selbst ein Hurrikan mit seinen zerstörerischen Urgewalten überraschend friedlich aus (Foto: Alexander Gerst)

Schon bisher war das Gezerre um die Führung der Hochschule eine schwer erträgliche Angelegenheit, bei der Anstand und Respekt nur noch in homöopathischen Dosen zu erkennen waren. Das Niveau war also bereits im Keller, doch jetzt fand sich offenbar eine Treppe, die noch weiter nach unten führt: Die bereits zurückgetretene Hochschul-Präsidentin Dr. Heide Naderer soll zusätzlich noch abgewählt werden!

Professor Aloys Krieg, der Vorsitzende des Hochschulrats, berief erneut eine Hochschulwahlversammlung ein, nachzulesen auf der Website der Hochschule. Die öffentliche Sitzung soll am Montag, 24. September, um 18 Uhr im Audimax, 01 EG 010, auf dem Campus Kleve stattfinden. Der Tagesordnungspunkt 5 lautet: „Abwahl der Präsidentin der Hochschule Rhein-Waal“.

Nachtreten? Unter den sieben Punkten der Tagesordnung findet sich ein Absatz mit einer dürren Erläuterung. Demnach sei „auch nach erklärtem Rücktritt der Präsidentin […] die Hochschulwahlversammlung weiterhin zuständig, über den Antrag auf Abwahl zu entscheiden“. Vor zwei Wochen hatte man das noch ganz anders gesehen. Das Gremium stellt sich also der gespenstischen Situation, jemanden aus dem Amt zu entfernen, der ohnehin nicht mehr da ist. Das Geschehen – ein absurdes Theaterstück. Und offenbar gibt es niemanden mehr in der Hochschule, der einmal aufsteht und einfach fragt: „Was machen wir hier eigentlich?“

Professor Dr. Christian Birnbaum, der Anwalt von Naderer, steht angesichts der neuerlichen Wendung vor einem Rätsel: „Ich kann das nicht verstehen. Ein Rücktritt ist eine einseitige, rechtsgestaltende Willenserklärung. Damit ist das Amt zu Ende. Nach meinem juristischen Verständnis kann jemand, der nicht im Amt ist, nicht abgewählt werden. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung, das Amt weiterzuführen, bis ein Nachfolger ernannt ist. Diese Verpflichtung gilt sowohl für einen Rücktritt wie auch für eine Abwahl.“

Immerhin scheint der Hinweis des Kölner Juristen, ein angesehener Experte für Hochschulrecht, dass die angestrebte Interimslösung für die Präsidentschaft der Hochschule vom Gesetz nicht vorgesehen sei, beim Vorsitzenden des Hochschulrats angekommen zu sein. Das Klever Wochenblatt berichtet: „Bezüglich der Schaffung einer Interimslösung für das Präsidentenamt teilte der Hochschulratsvorsitzende nun mit, dass man hier Neuland in NRW betrete. Es gebe Gespräche zwischen Juristen und dem Ministerium diesbezüglich.“

Das aber könnte eine zukunftsträchtige Verteidigungsstrategie für Ladendiebe und andere Ganoven weit und breit sein: Man habe nicht gegen geltendes Recht verstoßen, sondern „Neuland betreten“.

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42 Kommentare

  1. 42

    @41
    Welche Krankheit ist dazwischen gekommen,das Sie jetzt mit dem albernen gemuuhe Aufmerksamkeit erregen müssen.

     
  2. 41

    @34 (JB)
    Mmuuuuh, hallo JB, warum möchten Sie mich eigentlich (zum wiederholten Male) umbringen und in 500 g Portionen aufteilen, mmuuuh? Haben Sie nicht selbst einmal gefordert, dass Herr Timmer hier im Kleveblog mitlesen soll, mmuuuuh? Und da forden Sie einfach so dazu auf, mich zu portionieren, mmuuuuh?
    Haben Sie denn gar keinen Respekt vor dem langen Arm des Gesetzes, mmuuuuh?

    PS:
    Hüten Sie sich vor den vielen indischen Studenten in Kleve, mmuuuuh, weil denen nicht nur Kühe heilig sind, mmuuuuh! Oder sind Sie auf Unruhen aus, mmuuuuh?
    Und besonders vor den paar Maori-Studis in Kleve, mmuuuuh. Die haben Sie schon längst wegen dem ein oder anderen Blogbeitrag über die Hochschule zum Fressen gerne, mmuuuuh! Wenn ich das richtig beobachtet habe, sind die schon dabei, Sie zu profilen (lese profeilen), mmuuuuh: Früher Schüler am staatlichen Gymnasium (heute Stein), Abi Ende der Siebziger, in Aachen ein technisches Studium absolviert, trotzdem auffällig jurisphil, internetphil, verheiratet, mehrsprachig (D, Eng, NL, F, Lat u.a.) …, mmuuuuh. Da gibt es nicht viele in Kleve, auf die das zutrifft, mmuuuuh. Daher wünsche ich Ihnen, dass die Maori-Studis das Profiling nicht schon komplettiert haben, mmuuuuh! Gestern haben die auf jeden Fall schon den ersten und den dritten Vers des Hakas geübt (und dabei den zweiten Vers weggelassen): Ka Mate, Ka Mate, Ka Mate, Ka Mate, mmuuuuh!
    Ich hoffe, dass haben die nicht wegen Ihnen gemacht, mmuuuuh! Vielleicht sollten Sie noch das schöne Wetter nutzen, und noch schnell in Urlaub an einem geheimen Ort fahren, mmmuuuuh. Sie können ja nie wissen, mmuuuuh!

     
  3. 40

    p.s. Früher gab’s natürlich auch die Diplom-Prüfung, aber insgesamt finden heute viel mehr Prüfungen statt, studienbegleitend.

     
  4. 39

    @36 Man kann die Bachelor/Master-Struktur sicher kritisieren, aber nicht damit, dass ein Dipl. Ing. besser war als ein M.Sc. Keiner von beiden braucht eine Lehre vorher, beide können sie ggf. haben. Da ich beide Studien-Strukturen mitbekommen habe, würd ich sagen, die Anwesenheitspflicht beim Bachelor/Master ist besser als früher … außerdem müssen in der Regel einige Zwischenleistungen erbracht werden zusätzlich zur Modulprüfung, war früher nicht so. Ich hab mal in einem Hauptstudium an einer Uni einen Schein durch eine Hausarbeit gemacht, für den als Literaturangabe ein Buch reichte und ich hätte bei den Veranstaltungen nicht anwesend sein müssen. Wäre heute so nicht mehr möglich. Am Ende eines Masters hat man zwei Abschlussarbeiten geschrieben und viele Prüfungen gemacht. Früher gab’s nur die Vordiplom-Prüfung, meistens mündlich. Trotz allem bin ich der Meinung, dass man das Studium zu sehr verschult hat.

     
  5. 38

    @ 32: Hier noch eine Ergänzung zum Zufallsprinzip in der Demokratie:

    https://www.zeit.de/2000/07/200007.t-demokratie_.xml

    https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/buergerbeteiigung-mit-zufallsauswahl/

    Gerade Hochschulen bietet die Zufallsauswahl zur Besetzung von Gremien große Chancen alle gerecht an der Macht zu beteiligen und dadurch interne Querelen zu vermeiden oder zu mindest zu entschärfen. Wahrscheinlich wäre dann auch eine Situation wie sie die Hochschule Rhein Waal nun hat nicht entstanden.

     
  6. 36

    Waren das noch Zeiten,als jeder sofort erkennen konnte wen er vor sich hatte,da kam der Ing.grad von der Fachhochschule hatte in der Regel zuvor eine Gesellenprüfung abgelegt und war Praktiker durch und durch.
    Daneben gab es den Dipl.Ing. Absolvent einer Uni mit einem unschlagbaren Praktikum von 6 Wochen in den Semesterferien,ein Theoretiker durch und durch,der auf der Baustelle ins schleudern kam,wenn der Kolonnenschieber sagte,ich trete mal zurück, machen sie mal vor wie es geht.
    Warum man sich in Deutschland auf den europäischen Einheitsbrei von Bachelor und Master eingelassen hat,ist mir nach wie vor ein Rätsel.

     
  7. 34

    @ 31. Niederrheinstier

    nee, nix inschenöre, das sind B.sc. er

    dem Inschenör is nix zu schwer … ausser ´nem 2 Tonnen – Bulle ….. natürlich.
    Den bevorzugt er schön portioniert und auf dem Holzkohlegrill zubereitet in Stückchen von 500g … täglich eins .

     
  8. 33

    @ 28:

    Wer lesen kann, dem ist geholfen!

    Im oben stehenden Artikel von rd beginnt im zweiten Absatz der zweite Satz mit den Worten:
    „Die öffentliche Sitzung soll … “

    Im dritten Absatz sind im ersten Satz die Worte „sieben Punkten der Tagesordnung“ hervorgehoben.
    Wenn man darauf klickt, dann sieht man die Original-Tagesordnung in ganzer Länge.
    Unter der Ãœberschrift „3. Sitzung der Hochschulwahlversammlung“ geht es weiter mit den Worten:
    „Öffentliche Sitzung … “

    Noch Fragen?

     
  9. 32

    @31. Niederrheinstier
    Gegen Klüngel und Cliquen hilft das Zufallsprinzip. Wenn Gremien nach dem Zufallsprinzip besetzt werden, gibt es keine Langzeitgremiumsmitglieder mehr und auch eine Ämterhäufung wäre dann kaum möglich bzw. sehr unwahrscheinlich. Damit wäre ein wichtiger Schritt zur Verhinderung von Filz getan.
    Man kann sich natürlich fragen, was das mit der Hochschule zu tun hat. Da die Gremien einer Hochschule mächtig sind, ist es zumindest eine Ãœberlegung wert, wie verhindert werden kann, dass die Macht sich bei relativ wenigen Personen konzentriert. Gemeint sind damit nicht die Personen, die aufgrund ihrer Funktion über gewisse Entscheidungsbefugnisse und somit über Macht verfügen. Eine andere Frage ist ob Hochschulen so innovativ und aufgeschlossen sind, dass sie das Zufallsprinzip zur Besetzung von Gremien nutzten würden. Juristische Aspekte sind ggf. auch noch zu beachten. Analog lässt sich das natürlich auch auf die von Niederrheinstier genannten Beispiele anwenden. Die Strippenzieher würden die Nutzung des Zufallsprinzips natürlich ablehnen.

     
  10. 31

    @15 und 20
    Mmuuuh, warum sitzt eigentlich kein UNBESCHOLTENER Ingenieur (*) in dem Hochschulrat, mmuuuuh? Wäre doch irgendwie naheliegend für eine Hochschule, an der viele Ingenieure ausgebildet werden (sollen), mmuuuuh. Oder nicht, mmuuuh?

    @27 (rd)
    Mmmuuuh, glauben Sie wirklich, dass das Dokument, von dem Sie schreiben, im Konsens aller entstanden ist, mmuuuuhh? Das wäre mir neu, mmuuuuh! Vielmehr hatten wohl eine ganze Menge Hochschulbediensteter etwas sinnvolleres zu tun, als sich um die Bedruckung von Papier zu kümmern, an dem auf einer ganzen Reihe von WCs permanenter Mangel bestand, mmuuuhh. Immerhin, dank des Vorliegens und der Verbreitung des besagten Dokuments soll – so habe ich es vernommen – dieser Mangel gelindert worden sein, mmuuuh. In der Not wird auf Mangel-WCs längst auch bedrucktes Papier in Kauf genommen, mmuuuh. Ich für meinen Teil verwende am liebsten die Financial Times, mmuuuuh. Aber nur, wenn darin von Bärentagen berichtet wird, mmuuuuh. Au weh, das tut jemand, wenn der Börsenstier die Oberhand behalten hat, mmuuuuh!

    (*) Ich kenne gleich mehrere Bauern, deren Kinder gute Ingenieure geworden sind, aber denen die Kontakte schaden, die sie nicht zu den Cliquen und dem Klüngel haben, der immer die Aufsichts- und Ratsmandate verschustert, mmuuuhh. Wie soll aber ein Aufsichtsgremium eignetlich korrekt funktionieren, wenn es von den Cliquen und dem Klüngel zusammengestellt wird, die es überwachen soll, mmuuuuh?

     
  11. 30

    13 Miro
    Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. Aber hier kann man auch den alten Spruch anwenden: Wie der Herr, so’s Gscherr. Leider ist bei allem Eifer der Deutungen des Geschehens das Ansehen der Hochschule in den Dreck gezogen. Unmöglich!

     
  12. 27

    Man mag dieses Dokument belächeln, aber wenn ich mich an die Pressekonferenz zur Vorstellung recht entsinne, ist es unter Mitwirkung aller an der Hochschule im Konsens entstanden (also auch der, die jetzt zu der Erkenntnis gekommen sind, dass es mit der Präsidentin nicht geht) und es sagte der Hochschule erstmals, zu welchem Zweck das Ganze betrieben wird. Der Plan ist auch nicht aus Jux und Dollerei entstanden,sondern war eine Anforderung des Ministeriums.

     
  13. 26

    @ 24. Rainer

    Stellt sich nicht erst mal die Frage, ob der Kaffeeautomat noch funktioniert ?
    Warten Sie alles weitere doh erst einmal gelassen ab, bevor Sie die Säue aufscheuchen.
    Unsere Hochschule ist eine FACH-Hochschule, der unter MLK irgendwie das Fach abhandengekommen ist.

     
  14. 25

    @ 24. Rainer: Sie deuten auf ein Problem hin, dass die meisten Hochschulen haben werden: Die Entfremdung zwischen den Entscheidugsträgern / Representanten einer Hochschule und denen, die an der Basis die Arbeit leisten und sich bemühen, mit den Mitteln, die zur Verfügung stehen, eine möglichst gute Lehre zu machen*. Ãœber die Verteilung von Ressourcen wie z.B. Geld und Personal entscheiden oft Personen, die mit der Lehre nichts zu tun haben und leider überwiegend versäumen sich mit denen auszutauschen, die die Lehre machen und damit meine ich vor allem die Mitarbeiter. Denn Professoren haben mehr Möglichkeiten sich bei den Entscheidungsträgern Gehör zu verschaffen. Offenbar waren die Verfasser des Hochschulentwicklungsplans zu sehr in ihren eigenen Vorstellungen gefangen, um Verbindung zur Basis aufzunehmen.

    * sinngemäß gilt das natürlich auch für die Mitarbeiter, die die Hochschulen im Hintergrund am laufen halten nämlich den Mitarbeitern in der Verwaltung und in den technischen Bereichen.

     
  15. 24

    Hallo, ist denn der Lehrauftrag noch gewährleistet? im Hochulentwicklungsplan lassen sich z.B folgende Sätze lesen: „In den hochschulinternen Diskussionen reifte die Erkenntnis, dass die Balance zwischen verschiedenen Dimensionen, wie beispielsweise Forschung und Lehre, eine der Herausforderungen an eine Hochschule darstellt, die systemprägend für eine ASC ist. Auch die klare Abfolge von strategischen Zielen, deren Operationalisierung, die Benennung zu ergreifender Maßnahmen und zum Schluss die Messung des Zielerreichungsgrades passen sehr gut zu den Anforderungen eines übersichtlichen und transparenten Prozesses der strategischen Steuerung der Hochschule“.
    Also, mit Verlaub: das ist inhaltsloses Gefasel!

     
  16. 22

    Um weiteren Schaden von der Hochschule abzuwenden, muss die Führungsebene der Hochschule die Reissleine ziehen und die Gründe für das Abwahlverfahren nennen. Der Hinweis, dies sei wegen des laufenden Verfahrens und zum Schutz der Rechte einer Arbeitnehmerin (Frau Dr. Naderer) nicht möglich, ist inzwischen absurd geworden.
    Manche Kommentare lassen deutlich erkennen, dass das Ansehen der Hochschule schon stark gelitten hat und dass teilweise auch nicht mehr zwischen der Hochschule als Institution und den Personen, die die Hochschule repräsentieren und/oder der Führungsebene angehören, unterschieden wird. Die Entscheidungsträger der Hochschule können und müssen die Angelegenheit in sachlichere Bahnen lenken.

     
  17. 21

    @20.jb,

    damit dürfte nun alles gesagt, bzw. geschrieben sein, was irgendwie Hand u. Fuss hat. Die Aufzählung
    von @15.Klaus ist sehr, sehr kindlich (kindisch wäre treffender)!

     
  18. 20

    @15. Klaus
    Ihre Fragen finde ich einfach obsolet, jedenfalls die Tatsache, dass Frau Naderer sich von einem Rechtsbeistand
    vertreten lässt, der anerkannterweise weiss, was er tut, erübrigt für mich alle weiteren trivialen Fragen.
    Ob Frau Naderer täglich an der Pforte erscheint und sich (von wem eigentlich?) wie ein kleines Schulmädchen wieder nach Hause schickt läss, oder aber ein Psychologe ihr Arbeitsunfähigkeit besheinigt hat, oder was auch immer, mit Sicherheit wird ihr Anwalt dafür sorgen, dass sie sich nicht selbst ein Bein stellt.
    Dass der HR auch einen BGH Richter a.D. , leitende Redakteure … etc p.p. umfasst, sagt ja nicht, dass diese Alle scih gerufen fühlen, den Dolch selbst in die Hand zu nehmen.
    Die Durchführung der Massnahmen unterliegt normalerweise dem geschäftsführenden Vorstand, und da scheint mir Krieg den Krieg selbst zu führen.
    Lassen wir doch einfach gechillt abwarten, wie es weitergeht.

     
  19. 19

    „Paralleluniversum“ 130 km von Köln entfernt? Liegt in dieser Annahme nicht die reine Ãœberschätzung der Verhältnisse anderswo? Kleve meint, die Vollkatastrophe zu erleben, die es nur in der tiefsten westlichen Provinz geben kann? Blödsinn. Selbst ein Verfassungsschutzpräsident ist vor Dilettantismus nicht gefeit. Die Welt ist voller Dilettanten. Manche sind gefährlicher als andere.

     
  20. 18

    @16. Jean Baptiste:

    Es gab eine Fußnote bei Recht.nrw:

    Fn 3

    § 20: Absatz 2 geändert, Absatz 4 eingefügt, Absätze 4 und 5 (alt) umbenannt in Absätze 5 und 6 durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310), in Kraft getreten am 1. Juli 2016.

    Das heißt im Klartext Recht.NRW ist aktueller als die PDF Broschüre. Und Frau N. muss nicht bis zum Antritt eines/einer neuen Präsidenten/Präsidentin im Amt bleiben.

    Steht ganz unten: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=397571

     
  21. 17

    Man darf also auf die „Schuldzuweisungen“ und „Schuldbewerfungen“ des erhabenen Hochschulrates gespannt sein.

    ………., der werfe den ersten Stein ………

     
  22. 16

    @12. Joseph Johann

    na ja … erinnern Sie sich an die Grundlagen der Psychologie ….
    Genie und Wahnsinn liegen nahe beieinander.

    @10 jemand der lesen kann
    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=2ahUKEwiVipKm9LndAhVCXBoKHac3ByAQFjABegQIBhAC&url=https%3A%2F%2Fwww.mkw.nrw%2Fmediathek%2Fbroschueren%2F3511%2Fdownload%2F&usg=AOvVaw1MeEn05xgIBdtrvrbsDBkd vom 16.09.2014 steht im Netz,
    aber recht.nrw und mkw.nrw veröffentlichen verschiedene Versionen, das HG vom 16.09.14 bestimmt anders.

     
  23. 15

    @8.jb
    Die Frage nach dem Hausverbot war auch eher von rhetorischer Natur.
    Bleibt aber bisher immer noch unbeantwortet, ob Frau Naderer derzeit zur Arbeit kommt oder nicht.
    Ãœber die Bitte von der Weiterführung des Amtes abzusehen, wird doch erst am 24.09.2018 entschieden, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Ich finde die Konzentration der aktuellen Diskussion auf Herrn Krieg zu fokussiert. Wenn man mal die Besetzung des Hochschulrats anschaut, dann sitzen dort doch eine Menge schlauer Menschen, die die Vorgehensweise doch bestimmt miteinander abstimmen. https://www.hochschule-rhein-waal.de/de/hochschule/organisation/hochschulrat

    Da gibt es Vorsitzende der Geschäftsführung, Leitende Redakteure und sogar ein BGH-Richter a.D. ist dabei. Herr Krieg wird hier doch keinen „Privatkrieg“ gegen Frau Naderer führen können?

     
  24. 13

    @ 12. Josef Johann: „Es ist nicht vorstellbar, dass dort Lehre und Forschung erfolgreich betrieben werden.“

    Vom Verhalten der Führungsebene einer Hochschule auf die Qualität der Arbeit von wissenschaftlichen Mitarbeitern zu schließen ist nicht möglich, weil es keine wissenschaftlichen Mitarbeiter in der Führungsebene gibt.
    Bei den Professoren sieht es etwas anders aus. Ein Teil der Professoren ist auch Teil der Führungsebene. Dennoch kann man auch bei den Professoren vom Verhalten einer Minderheit auf die Qualität der Arbeit aller Professoren nicht schließen.
    Wegen der Freiheit von Forschung und Lehre können die Führungsebene einer Hochschule und die externen Mitglieder des Hochschulrats nicht Einfluss auf die Lehre und Forschung von Professoren nehmen.

     
  25. 12

    Welch armselige Geister sind da unterwegs. Es ist nicht vorstellbar, dass dort Lehre und Forschung erfolgreich betrieben werden.

     
  26. 11

    Vielleicht sollte sich Herr Prof. Krieg auf das Lesen von „Hase und Igel“ besinnen. Da betritt man weniger „Neuland“ und man kann sich auch nicht derartig blamieren wie er das jetzt tut.
    Ein solches Amateur-Gremium hat keine Hochschule verdient. Der Herr Prof. Birnbaum muss annehmen, 130 KM weit weg von Köln existiert ein Paralleluniversum.

     
  27. 10

    @jb: Altes HG vorliegen?

    Satz 1: Hauptberufliche Rektoratsmitglieder sind, soweit andere Gesetze oder Verordnungen nicht etwas anderes bestimmen, im Falle ihres Rücktritts oder nach Ablauf oder nach einer sonstigen Beendigung ihrer Amtszeit verpflichtet, das Amt bis zur Ernennung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers weiterzuführen.

    Satz 2: Dies gilt nicht, wenn das Gremium, welches sie oder ihn gewählt hat, darum bittet, von der Weiterführung abzusehen.

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=28364&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=397571

     
  28. 9

    Es wird hoffentlich „SO“ sein, dass Herr Krieg sich etwas wünscht, was er jedoch nicht bekommt
    und was er bekommt, das wünscht er sich nicht!

    Sein Ruf ist unwiderruflich perdu, da hilft ihm auch nicht die Kenntnis eines Märchenbuches,
    auch wenn ihm Märchen sehr liegen sollten.

     
  29. 8

    @5. Klaus
    Ich glaube, Sie machen sich unnötige Gedanken.
    Wenn man irgendwo kein ausreichendes Wissen hat, muss man sich Beratung holen, und im Falle von Frau Naderer bin ich überzeigt, dass sie auch eine Rechtschutzversicherung hat, die alle Unwägsamkeiten abdeckt.

    Bei Herrn Krieg verhält sich das anders.
    Der weiß Alles, und hat deshalb keinen Rechtsbeistand nötig.
    Das Ergebnis können wir ja alle miterleben 🙂

    Ãœbrigens, wer der Ex-Präsidentin Hausverbot geben dürfte, und weshalb, who knows ?

     
  30. 7

    Hmm … die TOP ist auch recht lustig
    nach dem Hochschulgesetz NRW das mir vorliegt, lautet §20 Abs 4 Satz 2 schlicht und einfach :
    Dies kann auch Gegenstand einer Zusage vor Amtsantritt sein.
    Was daran abstimmungsfähig ist, ist mir schleierhaft.

    Sollte man auf die Weiterführung der Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl abzielen , das ist imho nur durch eine Willenserklärung der (ehemaligen) Amtsinhaberin möglich, nicht aber durch Mehrheitsbeschluss des HR .

    Wenn man Frau Naderer wirklich per sofort wegbekommen möchte, bleibt wohl nur übrig, ihr eine Straftat unterzuschieben, aber wetten , da verdattelt sich Herr Krieg dann auch noch.

    Ãœbrigens, noch ein Tip Richtung RWTH Aachen.
    Die Sitzung des HR der HSRW ist öffentlich, vielleicht will die Führung der RWTH das einmal antun, die Sache vor Ort zu verfolgen, eventuell ergeben sich dann ganz neue Erkenntnisse über Prof. Dr. Krieg ?

     
  31. 6

    Nach Lektüre der Ãœberschrift und dem ersten Absatz kam bei mir spontan die Frage auf, wie das Ansinnen in einen rehtlichen Rahmen zu giessen ist.
    Anscheinend hat der Hochschulrat aus dem ersten Eklat nichts gelernt, wo man eine Anleihe an der Kenntnis im Verwaltungsrecht gerade bei der Gegenpartei nehmen musste.

    Mal schauen, was Herr Krieg noch so alles dazulernen kann.
    Jedenfalls einen Tip kann ich ihm schon geben.
    Sollte er demnächst seine Memoiren schreiben wollen, der Titel Krieg und Frieden ist bereits von Tolstoi belegt,
    da sollte er sich schon was Orginelleres einfallen lassen.

     
  32. 5

    @rd
    „Das Gremium stellt sich also der gespenstischen Situation, jemanden aus dem Amt zu entfernen, der ohnehin nicht mehr da ist.“

    Den Beitrag unterstütze ich weitestgehend aber diese Formulierung ist doch sehr provokant. „Gespenstisch“ ist hier doch sehr übertrieben. Die Sitzung ist natürlich jetzt verspätet und die Absage der Hochschulwahlversammlung im August war unsinnigerweise überhastet. Jetzt muss aber zumindest formell geheilt werden, was mit der Absage falsch gemacht wurde.

    Das Frau Naderer (geschickterweise und taktisch klug?) ihren Rücktritt einen Tag vor der Versammlung erklärt hat, hätte den Vorsitzenden nicht zu einer überhasteten Absage bewegen dürfen. Solch ein Gremium mit so vielen Teilnehmern bedarf eines gewissen Vorlaufes. Da war Frau Naderer natürlich als „Einzelkämpferin“ deutlich flexibler und hat das auch geschickt eingesetzt. Das Herr Krieg darauf „reinfällt“ zeigt doch Unvermögen.

    Und wenn ich es richtig verstehe, ist Frau Naderer doch noch da und MUSS das Amt kommisarisch erfüllen. Oder hat sie denn schon Hausverbot? An ihrer Stelle würde ich auch nach dem Rückritt weiter zur Arbeit kommen. Macht Frau Naderer das? Andernfalls ist das doch Arbeitsverweigerung?

     
  33. 4

    Wieso wird TOP6 im Artikel verschwiegen?

    TOP 6 Abstimmung über das Absehen von der Weiterführung des Amtes der Präsidentin
    gem. § 20 Abs. 4 Satz 2 Hochschulgesetz NRW

     
  34. 3

    Mitglieder einer ehrenwerten Gesellschaft dringen meistens auf doppelte Sicherheit, um die Wirkung
    eventueller Fehlzündungen zu vermeiden.

     
  35. 2

    In den Posts zur Sache und an der Hochschule geht es nur noch um das Prozedere. Das kann man als teilweise dilettantisch bezeichnen und es wirft natürlich kein gutes Licht auf die HSRW. Die Mail an alle war ein Fehler, weil unnötig. Als rufbeschädigend für Dr. Naderer habe ich das nicht gesehen, weil es ja mehr über die Schreiberlinge als über die Beschriebene aussagt. Es wäre gut, wenn man den Rest nun sachlich und mit juristischem Beistand über die Bühne bringt. Schwer vorstellbar, dass Dr. Naderer nochmal antreten muss – eher wird sie angemessen abgefunden.

    Was der Hochschule aber auch schadet, sind Kommentare, in denen u.a. von „Totengräbern“ und „gefährlichen Untergrundkämpfern“ die Rede ist. Das nützt niemandem. Auch Dr. Naderer nicht. Und Kleve schon mal gar nicht.

     
  36. 1

    An Herrn Kriegs Stelle würde ich mir langsam aber sicher Gedanken machen ob da nicht die Absicht dahinter stehen könnte ihn (Krieg) als Bauernopfer abzuservieren. Das wäre für die anderen Akteure sehr praktisch, da dann die Rolle des Bösewichts schon vergeben ist. Eine derart schlechte juristische Beratung wie Herr Krieg sie offenbar erhält kann doch nur Absicht sein.