Impfungen für Mitarbeiter der Kreisverwaltung: So lief das

Begehrter Stoff: Biontech-Vakzin (Foto: KKLE/Thomas Momsen)

Ende vergangener Woche schrieb ein kleveblog-Leser namens Witzlos folgenden Kommentar: „Stimmt es (bzw, lieber rd hast du etwas gehört), dass sich quasi die gesamte Kreisverwaltung hat impfen lassen? Angeblich wurde ein Formular rundgegeben, bei dem die Mitarbeiter angeben konnten, ob man regelmäßigen Publikumsverkehr ausgesetzt sei und wer „Ja“ angekreuzt hat ist geimpft worden. Da es nicht kontrolliert wurde, ob das auch wirklich so ist, seien auch nahezu alle Mitarbeiter geimpft – auch die, die im HomeOffice arbeiten. Wo die da Publikumsverkehr haben verstehe ich noch nicht. Warum die schon dran sein sollten, aber die Lehrer noch nicht verstehe ich auch nicht.“

Die Redaktion kündigte an, der Sache auf den Grund zu gehen und sandte eine entsprechende Anfrage an die Kreisverwaltung. Die Behörde antwortete heute morgen. Hier die Entgegnung:

„Von einer flächendeckenden Impfung der Kreisverwaltung kann keine Rede sein. Es gab das Angebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie der Städte und Gemeinden, mögliche übrig gebliebene Impfdosen kurzfristig zu erhalten. Voraussetzung war, dass es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hohem Publikumskontakt handelt – etwa die kommunalen Ordnungsdienste. Landrätin Silke Gorißen ist somit beispielsweise noch nicht geimpft.

Bei der Kreisverwaltung hat die Verwaltungsführung die Bewertung, ob ein Impfangebot berechtig ist, in die Hände der zuständigen Fachbereichsleitungen gelegt, die die Aufgaben ihrer Kolleginnen und Kollegen besser kennen und den Publikumskontakt besser einschätzen können. Die Vorgesetzten konnten den Mitarbeitern eine Bescheinigung ausstellen, die im Impfzentrum vorlegt werden musste. Eine Kontrolle durch die Verwaltungsführung fand schon allein aufgrund der Kurzfristigkeit nicht statt. Vorrangiges Ziel war, keine Impfdosis verfallen zu lassen.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kreisverwaltung und den kommunalen Verwaltungen auf diesem Wege eine Impfung erhalten haben, ist nicht überprüfbar. Unabhängig davon gibt es mittlerweile vielfältige Möglichkeiten, warum auch weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Impfangebot erhalten haben: Alter über 60 Jahre, Vorerkrankungen nach § 3, ehrenamtliche Betreuung von Menschen in Seniorenheimen, Feuerwehr, Rettungsdienst, Mobile Retter, Personal in Impfzentren/SARS-Cov-19-Teststationen, Kontaktpersonen von Schwangeren, etc.“

Fazit: Es ging um die Verwertung von Restdosen, die sonst verfallen wären. Das Angebot betraf Mitarbeiter, die in Kontakt mit Publikum kommen, was durch die Vorgesetzten attestiert wurde. Klingt absolut vertretbar.

Unterdessen meldete der Kreis Kleve heute keine neuen Infektionen – wegen technischer Probleme am Sonntag bleibt die gestrige Fallzahl von 10.274 bestehen. Auch fehlen aktualisierte Zahlen zu den Impfungen. Die Werte sollen nun am Dienstag nachgereicht werden.

Deine Meinung zählt:

34 Kommentare

  1. 34

    Es ist schon verblüffend zu lesen, wie die Kreisverwaltung Kleve mit dem Thema Impfen umgeht. Da werden still und leise erstmal die eigenen MA geimpft, unter dem Vorwand, dass die Impfdosen sonst vernichtet hätten werden müssen. Da sind die Impfvordrängler in bester Gesellschaft ( Hafenchef Duisburg) Egal ob es sich um eine Bürokraft handelt, die nie irgendwelchen engen Kundenkontakt hatte, oder nicht. Hauptsache beim Kreis arbeiten.
    Das Kind muss ja nur einen Namen haben.
    Das schafft Vertrauen zum einfachen Bürger. Kompliment.
    Weiter so.

     
  2. 33

    Na ja im Herausreden sind Behörden immer gut. Scheinbar haben Abteilungsleiter innen bei der Meldung ihrer MA was falsch gemacht. So bleibt dem Bürger im Warteschleife nur der Verdruss über diese Art von Vordränglern.
    Es ist auch komisch wieviele Bürger plötzlich risikoerkrankt sind die sonst prahlen topfit zusein

     
  3. 32

    Ich finde es sehr schade, dass der FB6 Gruppen vorgezogen wird, die es viel nötiger haben.

    Ich arbeite als Laborant der Molekularbiologie seit über einem Jahr täglich mit posiven SARS-CoV-2-Abstrichen. Aufgrund des enormen Probenaufkommens sehen wir uns einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. Von einem positiven Tupfer geht meines Erachtens nach ebenso ein Infektionsrisiko aus, da es sich meist um noch intakte Viren handelt. Ohne Hepatitis-Impfung ist das Arbeiten im So-Bereich nicht erlaubt, aber bei SARS-CoV-2 ist das egal? Wir arbeiten fast jedes Wochenende, damit Menschen Gewissheit über eine Infektion haben oder wichtige Termine wahrnehmen können.

    Solche Meldungen empfinde ich als schwer enttäuschend. Wir Laboranten in der PCR werden laut aktuellem Stand am Juni mit allen anderen geimpft. Vielen Dank auch.
    Hauptsache die Beamten können endlich wieder an ihrem Arbeitsplatz sitzen. Da hört mein Verständnis auf…

     
  4. 30

    Hmm, es wäre dann wirklich mal interessant zu wissen, ob FB6 der Haupt“gewinner“ der ganzen Sache ist und wenn ja, wieso ausgerechnet sie. Und wie kam man auf den FB6? Ich glaube es gibt dort doch nur eine handvoll Personen die überhaupt Kundenkontakt haben.

    Ich möchte an dieser Stelle auch anmerken, dass wir von der FFW schon vorher Restdosen kurzfristig bekommen konnten. Das war dann aber auch von alt nach jung, ich zB habe da noch kein Bescheid bekommen oder wurde diesbezüglich angesprochen.

    Schade, dass das alles nur in der Theorie so durchdacht und geregelt ist…. Aber anders kennt man es ja auch nicht.

     
  5. 28

    Auch hochinteressant ist die Pressemitteilung des Kreises Kleve mit der Ãœberschrift: „Wer kann wann geimpft werden?“

    Zitat daraus: Aufgrund der Impfstoffknappheit und gleichzeitigen hohen Nachfrage können derzeit (Stand 01.05.2021) noch keine Impfungen für Personen mit erhöhter Priorität im Impfzentrum Kreis Kleve angeboten werden.

    Es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten.
    1) Entweder wurde keiner der Kreisverwaltungs-Sonderbegünstigten in den Zentren Kalkar/Geldern geimpft, sondern alle von ihren Hausärzten.
    2) Pressemitteilungen des Kreises Kleve werden geschrieben, ohne vorher Autor oder Autorin über die Fakten zu informieren.
    3) In Pressemitteilungen des Kreises werden wissentlich Unwahrheiten eingebaut.
    4) Die Pressemitteilung wurde im Zustand geistigen Nebels formuliert.

    Oder kennt jemand eine weniger peinliche Möglichkeit?

     
  6. 27

    Aus der Pressmitteilung des Kreises von heute: „Da allerdings im Kreis Kleve viele Einwohner höherer Altersgruppen leben und zudem die Impfbereitschaft hier höher scheint als in anderen Kommunen, dauern die Impfungen in der Stufe 2 noch an.“

    Das heißt, dass entgegen der Ankündigung von Minister Laumann im Kreis Kleve noch niemand der Priorisierungsgruppe 3 (Beschäftigte im Einzelhandel, Lehrer weiterführender Schulen, Feuerwehr, Wahlhelfer u.a.) ein Impfangebot bekommen kann.

    Die Altersstruktur des Kreises Kleve ist deutlich niedriger als die des Nachbarkreises Wesel, der Anteil der Ãœ60-jährigen ist im Kreis Wesel deutlich höher als im Kreis Kleve. Trotzdem wird im Nachbarkreis mehr geimpft. Ist die Impfbereitschaft dort so gering? Wer soll das denn glauben?

     
  7. 26

    Aus sehr, sehr vielen negativen Erfahrungen, die man während der Corona-Homeoffice-Zeit der öffentlichen Stellen gemacht hat, wäre es doch sehr hilfreich, wenn auch die Homeoffice-Menschen geimpft werden, damit sie wieder offiziell an ihre Arbeitsplätze können. Das wäre für alle besser.
    Entweder hat man sehr viel nervende Wartezeit in der Telefonschleife verbracht, oder man hat gar niemanden mehr erreicht.

    Es muss endlich wieder normal weiter gehen, bevor alles eingeschlafen ist.

     
  8. 25

    ICH und meine Untergebenen und meine Kumpel sollte bei der Impf-Reserveliste auf keinen Fall gelten, sonst droht Staatsverdruß. Einige Politiker scheinen ein Gespür dafür zu haben (wenn es stimmt, dass unsere Landrätin noch nicht geimpft ist), andere Politiker und Beamte nicht.

    Wer also kommt auf die Reserveliste, und wie geschieht das? Es gibt da herrlich ausführliche Listen von Personen, aufgeschlüsselt nach Beruf und Bedürftigkeit. In NRW z.B. diese hier:

    https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

    Werden Personen, die einen erfolgreichen Antrag nach Maßgabe dieser Liste auf Notfallbetreuung gestellt haben, automatisch aufgefordert sich per Antrag auch auf die Impf-Reserveliste setzen zu lassen? Ja oder nein?

    Oder entscheiden unbekannte Personen darüber, dass jetzt erstmal die Stadt- und Gemeindeverwaltungen dran sind. Ja oder nein?

    Ich mag es nicht wenn Informationen zurückgehalten werden – dann greift nämlich meine Standardvermutung und ich glaube an einen weiteren Fall von Gutsherrenpolitik.

     
  9. 24

    @ Benno 17
    ich glaube das es für das öffentliche Leben weniger schlimm wäre wenn Teile der Kreisverwaltung geschlossen werden müssten (was definitiv auch bei einem Coronaausbruch nicht der Fall wäre) als wenn zum Beispiel Post, Sparkasse oder Volksbank schließen müssten. Aber dort werden sicherlich keine Kernmannschaften geimpft.

     
  10. 23

    Hallo zusammen,
    ich weiß aus sicherer Quelle, dass viele Mitarbeiter aus dem FB 6 eine Bescheinigung bekommen haben, die mit Sicherheit keinen Kundenkontakt haben da Auszubildende, Homeoffice, Aufgaben die keinen Bürgerkontakt erfordern.
    Am 01.04. wurden Bescheinigungen „rausgehauen“, egal ob priorisiert oder nicht. Ich verurteile das nicht, aber bitte Kreisverwaltung, ehrlich bleiben!

     
  11. 22

    @19 Benno – Haha, köstlicher Scherz! Intransparenz und unpräzise (nichts aussagende) Ausweichformulierungen in einer „Entgegenhaltung“ von behördlicher Seite als legitimer Zweck dafür, dass bei Transparenz und faktischer-Wahrheit auch keine „positivere Wahrnehmung“ durch die Öffentlichkeit stattgefunden hätte? Also wenn das zur herrschenden Meinung wird, können wir wohl endgültig einpacken.

     
  12. 21

    @17/18/19:
    Das hat nichts mit der eigentlichen Kritik zu tun. Hier geht es darum, ob die Kreisverwaltung Ihre „Stellung“ oder „Einflussmöglichkeiten“ ausgenutzt hat, um die Impfpriorisierung zu überspringen!

    Es geht darum festzustellen, ob sich MA derVerwaltung haben impfen lassen (oder dazu berechtigen lassen), obwohl diese in der Priorisierung noch nicht dran sind. Wenn dem so wäre, muss man durchaus hinterfragen, warum der Kreis Kleve (also die Verwaltung!) angibt, dass der Impftsoff zu knapp sei um alle Priorisierten zu impfen, aber gleichzeitig die eigenen, noch nicht berechtigten MA versorgt. Das wäre aus meiner Sicht schlicht nicht rechtens und dann durchaus ein Skandal. Erwiesen ist das aber ja noch nicht. Wenn die „Resteliste“ öffentlich für jeden wäre, wäre das ja auch etwas anderes.

    Zur 17&19: Nein, ich hätte keinen Beifall geklatscht. Ich erwarte von der Kreisverwaltung das, was jedes Unternehmen auch macht: einen vernünftigen Plan, dass Ansteckungen bestenfalls vermieden werden. Es gab ja auch schon Corona Fälle in der Verwaltung und es musste nicht dicht gemacht werden. Ergo gibt es ja so ein Konzept und das scheint auch zu funktionieren. Deine Kritik ist also eher Whataboutism, der nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat.

    Mal persönlich: Ich mache auch den einzelnen MA keinen Vorwurf. Wenn heute mein Chef kommt und sagt: „Hier ist eine Bescheinigung, du kannst dich impfen lassen“, dann sitze ich schneller im Auto als du gucken kannst! Ich würde aber spätestens am Empfang im Impfzentrum abgewiesen werden, weil ich noch nicht in der Prio dran bin. Und genau dieser Kontrollmechanismus könnte von der Leitung der Verwaltung (?) ausgehebelt worden sein. Zumindest sieht es für mich nach den derzeitigen Informationen so aus. Als MA der Verwaltung hätte ich so ein Angebot auch genutzt. Immerhin hätte mein Chef mir ja auch das „Ok“ dafür gegeben, dann wäre ich auch mal davon ausgegangen, dass das so passt. Problematisch sind aber die Bereichsleiter und deren Leiter, die meinen die Priorisierung gilt für alle außer dem eigenen Haus!

     
  13. 20

    Es gibt mittlerweile so viele, die geimpft sind -ohne Priorität! Da rege ich mich nicht mehr auf. Was mich aufregt, ist die Begründung „Publikumsverkehr“!
    Alles schön mit Abstand, mit Plexiglasscheiben als Trennwand, möglichst kurze Gespräche- mit Abstand- natürlich! Nur Friseure sind nicht gefährdet, keine Impfpriorität! Da sind Abstände nicht nötig, da kann man ruhig jeden anfassen, Gespräche auf engem Raum führen- je nach Behandlung bis zu 2,5 Std. Dann verlasse ich das Geschäft und laufe Slalom im Supermarkt, um keiner Person zu nahe zu kommen.

     
  14. 19

    @ Quartierchen:
    Und was hätte es gebracht, wenn es offen kommuniziert worden wäre? Hätten dann alle Beifall geklatscht?

    Benno

     
  15. 18

    @Benno
    „… dass vom Impfstoffkuchen eine Kernmannschaft aus jeder Abteilung …“
    Wäre das so transparent gemacht und durchgeführt worden, hätte wohl jeder Bürger und jede Bürgerin Verständnis dafür aufgebracht!
    So war es aber wohl nicht, oder?!

     
  16. 17

    Schon mal daran gedacht, wenn in der Kreisverwaltung ein Coronafall auftreten würde, was dann passiert? Soll dann die ganze Kreisverwaltung in Quarantäne geschickt werden, bis klar ist, wie groß das Infektionsausmaß ist?
    Daher hoffe ich, dass vom Impfstoffkuchen eine Kernmannschaft aus jeder Abteilung geimpft wurde, damit im Worse Case in der Verwaltung weitergearbeitet werden kann.

    Benno

     
  17. 16

    Es geht auch nicht nur um Freifahrtscheine der Kreisverwaltung für Impfungen und damit für Erleichterungen beim Zugang zu Dienstleistungen verschiedenster Art – sondern es geht im Zweifelsfall um

    Erkrankung oder Nicht-Erkrankung.

    DARUM geht es. Und da hört der Spaß auf.

     
  18. 15

    Erstmal Danke für die Nachforschungen. Freut mich, dass ein Kommentar von mir Basis für einen Artikel geworden ist :).

    Tendenziell stimme ich deiner Bewertung aber nicht ganz zu:

    Ja, keine Dosis sollte verfallen. Kassierer, Handwerker, Gymnasial- / Real-/Hauptschullehrer haben aber auch viel Kundenkontakt. Ich habe bisher noch nicht gehört, dass es dafür eine Liste gibt wo man sich registrieren kann.
    Das nicht nachvollziehbar ist, wie viele MA geimpft sind, ist ja logisch. Das aber nicht nachvollziehbar sei, wer eine Bescheinigung der Verwaltung bekommen hat, hat tatsächlich ein „Geschmäckle“: Was ist das für eine Bescheinigung, mit der man die Impfpriorisierung überspringen kann oder ist das die „normale“ Arbeitgeberbescheinigung, wo man angeben kann, dass die MA hoch gefährdet sind? Dann hätte man aber ja nicht nur „Reststoffe“ verimpfen müssen…
    Und warum soll es nicht möglich sein, nachzuvollziehen, wie viele Bescheinigungen erstellt wurden? Wurden die einfach frei kopiert und per Flyer verteilt? Wenn es eine „Liste“ für Reststoffe gab, muss man doch auch wissen, wie viele Leute auf der Liste standen? Man konnte ja offenbar auch nachvollziehen, dass Frau Gorißen noch nicht geimpft ist.
    Ich habe bei meinem Hausarzt angerufen und für mich gibt es keine Möglichkeit, mich auf so einer Liste einzutragen. Schon gar nicht, so lange ich nicht in der Impfprio dran bin! Man hat mir empfohlen, nochmal anzurufen wenn die Prio aufgehoben ist. Warum werde ich dann anders behandelt, als jemand der auch nicht auf der Prio steht, aber „Glück“ hat und bei der Verwaltung angestellt ist? „Publikumsverkehr“ habe ich auch.
    @ 13: Woher kommen denn die Infos zum FB6 bzw. warum ist so etwas nicht im Bericht der Verwaltung? Sollte die Bescheinigung ausgenutzt worden sein, wäre es doch im Interesse der Verwaltung, das aufzuarbeiten oder nicht?

    Noch einmal: Ich bin noch immer der Meinung, dass keine Dosis verfallen darf. Aber, eine „Spontanliste“ gibt es zB auch in Duisburg. Die ist frei für jeden und nicht beschränkt auf Mitarbeiter der Verwaltung…

    Die Impfpriorisierung ist sinnvoll und auch, dass kein Impfstoff weggeworfen wird. Aber dass meine Grundrechte wahrscheinlich noch bis September eingeschränkt werden und ein vergleichbarer MA des FB6, der derzeit hauptsächlich im Homeoffice arbeitet, im Juni wahrscheinlich keine Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen mehr hat, kann ich nicht nachvollziehen. Das verstößt irgendwie einfach gegen Gleichbehandlung.

     
  19. 14

    Die noch offenen Fragen bzgl. der Herkunft des Angebots und nach dem, was möglicherweise im FB 6 anders gehandhabt wurde, sind natürlich eingereicht. Vielen Dank fürs Dranbleiben, liebe Leser!

     
  20. 13

    Hallo Ihr Lieben,
    soweit mir bekannt ist betrifft diesen „Impfskandal“ ausschließlich den Fachbereich 6 Technik
    (also Bauen Umwelt Kataster usw.). Alle anderen Fachbereiche scheinen sehr Verantwortungsvoll mit
    diesem Privileg umgegangen zu sein. Und mal ehrlich, ich habe vollstes Verständnis dafür das die Mitarbeiter die im Straßenverkehrsamt, in der Ausländerbehörde, dem Gesundheitsamt oder in anderen Ämtern mit viel Kundenverkehr vorzeitig geimpft werden. Ebenso wie ich mir wünschen würde das z.B. Lehrer oder Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel endlich an der Reihe wären. Wo mir aber jedes Verständnis verloren geht ist das in dem einen Fachbereich streng selektiert wird und im anderen (FB6) großzügig auch Mitarbeiter im Homeoffice geimpft werden. Auch die diesbezügliche Aussage des Kreises stellt mich nicht zufrieden. Ich würde mir wünschen dass man einen offensichtlichen Fehler auch mal zugeben könnte und den Impferschleichern Ihr Fehlverhalten vor Augen führt. Da dies leider nicht der Fall ist wird der Gesellschaft wieder mal gezeigt das Egoismus und Rücksichtslosigkeit die Eigenschaften sind die einen weiterbringen.

     
  21. 12

    Warum ist dann das Arbeitsamt immer noch geschlossen? Sie sind seit letztem Herbst nur telefonisch und online zu erreichen.

     
  22. 11

    Wie viele Bescheinigungen ausgestellt wurden lässt sich sicher nachvollziehen. Ob jemand dann geimpft wurde wird berechtigterweise nicht nachvollzogen (auch wenn es das Gesundheitsamt sicherlich könnte) Auch lässt die Anzahl der Bescheinigungen keinen Rückschluss über die Anzahl der berechtigten MA zu, da durchaus private Gründe vorliegen können, die den Arbeitgeber nix angehen. Generell halte ich es für wichtig, dass Verwaltungsmitarbeiter mit Bürgerkontakt zeitnah eine Impfung erhalten, wenn ein Supermarkt oder ein Gewerbebetrieb aufgrund eines Massenbefalls schließen muss dann ist es für das Unternehmen schlimm, keine Frage! Muss eine Verwaltung den Dienst eines Fachbereichs komplett einstellen kann es katastrophal sein (auch wenn der ein oder andere geneigte Leser möglicherweise nicht erfassen kann, was dort teilweise geleistet wird – einen Ausfall merkt man in der Regel ja erst wenn man selbst die benötigte Leistung nicht erhält, wenn der Elterngeldantrag, der Bauantrag liegen bleiben oder die Inobhutnahme zu spät erfolgt) und eine Begründung, dass Verwaltungsmitarbeiter nicht geimpft werden sollen weil Berufsgruppe XY ja auch noch nicht geimpft ist, ist wenig zielführend.

     
  23. 10

    „Es gab das Angebot … mögliche übrig gebliebene Impfdosen kurzfristig zu erhalten…“
    Wer genau hat das Angebot denn gemacht? Und war er / sie dazu berechtigt? Und wenn es so schnell gehen musste: aufgrund welcher Kriterien genau haben die Fachbereichsleitungen bei der Priorisierung geachtet? Gesundheitsamt vor Bauamt? Ausländeramt vor Straßenverkehrsamt? Bauamt braucht nicht über die übrig gebliebenen Impfdosen informiert werden? Wurden vielleicht Streichhölzer gezogen? 😉
    Und dann, alle die berechtigt waren, schnell in die Autos und ab nach Kalkar / Geldern? Jeder in seinem eigenen Auto (Fahrgemeinschaften sind ja eher ungesund) während der Arbeitszeit (oder in der Freizeit?) ab zum Impfen?
    Mal gut, dass die Mitarbeiter*innen des Kreises ihren Impfpass immer am Mann / an der Frau haben und ganz kurzfristig das Angebot wahrnehmen konnten…
    Vielleicht durften ja die zum Impfen, die ihren Impfpass gerade dabei hatten …, oder ihn ganz schnell holen konnten?
    Machen das andere Kreisverwaltungen eigentlich auch so?

     
  24. 9

    Da ich es sehr wichtig finde das gerade die geimpft werden die noch viel unterwegs sind ist das natürlich erfreulich wenn liegengebliebener Impfstoff verimpft wird.
    Ich kann mir allerdings gar nicht vorstellen das es liegengeblieben wäre wenn auch die eine Liste abgeben hätten dürfen die schon seit Monaten berechtigt sind.
    Und da sage ich ganz klar, dann bitte erstmal die Vorbelasteten und pflegende Angehörigen und da wo Leute mit viel Publikumsverkehr ohne Abstand arbeiten müssen.
    Jeder der im Publikumsverkehr arbeitet mit Abstandsgewährung und da, wo nur vereinzelt das Publikum verkehrt, da ist für mich gar nicht nachvollziehbar wieso gerade die dann geimpft werden müssen bevor sehr viele andere geimpft werden.
    Aber wie auch immer, ganz wichtig ist das so schnell wie möglich der Impfstoff verteilt wird.
    In den meisten Bereichen des Lebens wird es auch immer eine priorisierung des „wer am längeren Hebel sitzt“
    geben.

     
  25. 8

    Es hat schon ein Geschmäckle. Wer eine Berechtigung ausgestellt bekommen hat, sollte nachprüfbar sein.
    Fairerweise muss man aber sagen, dass der ÖD mit Publikumsverkehr (Bürgerbüros, Bibliotheken, Kfz-Zulassung…Je nachdem was wo aufhat) außer den Mitarbeitern vom Gesundheitsamt quasi überhaupt nicht berücksichtigt wurde bei den Priorisierungsgruppen. Dass die Kreisverwaltung dann da tätig wird, ist ja nicht verkehrt, solange es nachvollziehbar bleibt.

    Tipp für alle, die schneller an einen Termin wollen und nicht glauben, dass die Priorisierung bald aufgehoben wird: Wahlhelfer sind in Priorisierungsgruppe 3 und dürften bald geimpft werden, die Wahl ist ja schon im September. Ãœber Freiwillige freuen sich die Städte immer.

     
  26. 7

    @Lohengräm Wenn die Kreisverwaltung Freifahrtscheine für Impfungen an Personen ausstellt, muss es eine Notiz der FBs geben, wer diese Personen sind, damit jederzeit nachvollziehbar gemacht werden kann, nach welchen Kriterien die Vergabe erfolgte.

    Mit der Aussage „nicht überprüfbar“ entzieht man sich jeder Kontrolle. Das ist für eine öffentliche Verwaltung nicht angebracht. Außerdem stellt sich die Frage einer Warteliste.

    Auf der Website des Kreises ist u.a. zu lesen: „Aufgrund der Impfstoffknappheit können derzeit (Stand: 01.05.2021) noch keine Impfungen für pflegende Angehörige im Impfzentrum Kreis Kleve angeboten werden.“

     
  27. 6

    Ich finde das unmöglich. Es gibt noch soviele Menschen mit Vorerkrankungen (das ist nur 1 Beispiel von vielen), die immer noch nicht geimpft sind. Andauernd wird gesagt, dass es BALD schneller geht…… es wird auch gesagt, dass Betriebsärzte impfen sollen, wieder keine Vorerkrankten! Hausärzte sollen Vorerkrankte impfen, mein Hausarzt impft aber nicht in seiner Praxis, sondern im Impfzentrum, also wieder keine Chance…… da soll man noch an Gerechtigkeit glauben!

     
  28. 5

    @1

    Vermutlich meint die Kreisverwaltung damit: Wenn beispielsweise ein MA der Kreisverwaltung Mitglied der freiwilligen Feuerwehr ist und deshalb geimpft wird, geschieht das nicht im „Kontrollbereich“ der Arbeitgebers Kreisverwaltung.

    Auf der anderen Seite muss sich ein MA der Kreisverwaltung, der von der Fachbereichsleitung eine Impfberechtigung bekommen hat, nicht zwangsläufig impfen lassen und er ist dem Arbeitgeber auch keine Rechenschaft darüber schuldig.

    Wenn also z.B. :

    100 MA der Kreisverwaltung eine Impfberechtigung vom AG haben, aber sich nicht impfen lassen und
    100 MA der Kreisverwaltung keine Impfberechtigung vom AG haben, aber über die Mitgliedschaft bei der Feuerwehr alle geimpft wurden.

    Dann sind zwar 100 MA der Kreisverwaltung geimpft, aber die Kreisverwaltung kann natürlich keine Aussagen machen wieviele Leute geimpft sind und wieso.

     
  29. 4

    Als über 50jähriger mit Vorerkrankungen nach §4 CoronImpfV würde ich mich auch sehr gerne in so eine „Restebörse“ eintragen. AZ, Biotech, J&J – vollkommen egal! Nur leider gibt es ein solches Angebot für mich als Arbeitslosen nicht.

    Und dabei geht es mir überhaupt nicht um die Wiederherstellung meiner Grundrechte. Ich will nicht shoppen gehen, in Urlaub fahren oder im Biergarten sitzen. Mit geht es einzig um meine Gesundheit – ich will mich verdammt nochmal nicht von diesem scheiß Virus erwischen lassen!

    Also stelle ich mich brav hinter den nach §3 Priorisierten beim Hausarzt an und schaue weiterhin hilflos zu, wie ständig neue „systemrelevante“ Berufs- und Bevölkerungsgruppen an mir vorbei bevorzugt geimpft werden.

    Glücklich, wer eine Lobby hat – oder in der richtigen Behörde arbeitet…

    Das große Wettrennen hat begonnen!

     
  30. 3

    rd, in dein fettgedrucktes Fazit im Artikeltext ist eventuell irreführend. Falls die Angaben des Kreises Kleve zu 100% stimmen, hast du recht – aber nur dann.

    Für mich bleibt ein Geschmäckle.

    Die Reserveliste bei ansonsten verfallenden Impfdosen wird als Manövriermasse genutzt, um auserlesene Personenkreise zu impfen. Aber nicht die Normalbürger aus Impfkategorie 2. Es versuche mal ein altersmäßig Berechtigter sich als Impfwilliger und kurzfristig Verfügbarer auf diese Liste setzen zu lassen. Es geht nicht. Plätze auf dieser Liste werden nach Gutsherrenart verteilt, es herrscht weder Chancengleichheit noch Transparenz. Ich wäre froh, wenn mir hier das Gegenteil bewiesen würde.

    Ein besonderer Klops aus der Antwort der Kreisverwaltung: „…Alter über 60…“ Wie bitte? In allen aktuellen Informationen des Kreises und der KKV wurden zuletzt die Jahrgänge 1950/51 auf gerufen, sich zu registrieren. Auch wenn es meines Wissens nach einen einzigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung gibt, der die zur Zeit geltende Altersgrenze übersteigt, so ist das Kriterium ‚über 60‘ auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Regeln.

    Impfneid? Nicht bei mir, ich habe meinen Termin, regulär. Aber ich habe was gegen Extrawürste.

     
  31. 2

    Es ist sehr interessant, dass der Kreis angibt, die Tätigkeit in einem Testzentrum wäre Grund für eine Impfung. Viele Lehrerinnen und Lehrer testen jeden Morgen vollkommen schutzlos Schülerinnen und Schüler und werden dabei angeniest. Wo bleibt das Impfangebot???

     
  32. 1

    Mir fällt dieser Satz auf:

    „Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kreisverwaltung und den kommunalen Verwaltungen auf diesem Wege eine Impfung erhalten haben, ist nicht überprüfbar.“

    Ãœberall muss nachvollziehbar gemacht werden, wer warum eine Impfung erhält. Und hier ist nicht überprüfbar, wer warum eine Bescheinigung der Fachbereichsleitung bekommen hat, mit der er/sie sich ggf. prioritär impfen lassen kann?

    Sorry, hier wäre mehr Transparenz notwendig. Darauf beruht die Akzeptanz der Impfpriorisierungen.