(Korrigierte Version, die Allgemeinverfügung ist bezüglich der Stallpflicht aktualisiert worden – keine Stallpflicht angeordnet) Schöne Bescherung: In Kleve ist die Geflügelpest („Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI)“) ausgebrochen. Das Epizentrum liegt in Warbeyen, in einem Radius von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb dürfen gehaltene Tiere die vorläufige Sperrzone weder verlassen noch hineingebracht werden. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die labortechnische Bestätigung durch das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut steht aktuell noch aus. Es gibt weitere Einschränkungen – und in dem betroffenen Betrieb müssen 16000 Tiere geschlachtet werden, bzw. „geräumt“, wie es in der offiziellen Pressemitteilung des Kreises Kleve heißt.
Hier die Meldung des Kreises Kleve im Wortlaut:
Im Kreis Kleve gibt es den ersten Verdacht auf einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. In einer Haltung in Kleve wurde der Verdacht auf Ausbruch von Geflügelpest nach einer Probenentnahme durch den betreuenden Veterinär amtlich bestätigt. Der gesamte Bestand – knapp 16000 Tiere – muss geräumt werden, um eine Übertragung auf andere Tiere zu verhindern.
Der Kreis Kleve hat zur Seuchenabwehr im Umkreis von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb eine vorläufige Sperrzone errichtet. in einem Radius von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb dürfen gehaltene Tiere die vorläufige Sperrzone weder verlassen noch hineingebracht werden. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die labortechnische Bestätigung durch das zustänDer Kreis Kleve hat zur Seuchenabwehr im Umkreis von 10 Kilometern um den betroffenen Betrieb eine vorläufige Sperrzone errichtet.
Aktuell gelten Maßnahmen, die unter anderem den Kontakt zu anderen (Wild-)Tieren sowie die Einfuhr von Waren regeln. Gehaltene Tiere dürfen die vorläufige Sperrzone weder verlassen noch hineingebracht werden. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die labortechnische Bestätigung durch das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut steht aktuell noch aus.dige Friedrich-Loeffler-Institut steht aktuell noch aus. Aktuell gelten Maßnahmen, die unter anderem den Kontakt zu anderen (Wild-)Tieren sowie die Einfuhr von Waren regeln.
Der Kreis Kleve hat unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „Bekanntmachungen“) eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die alle Regelungen im Detail darstellt.
Was ist für Geflügelhalter zu beachten?
- Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen weder aus noch in den Betrieb verbracht werden.
- Andere gehaltene Tiere als Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen weder aus noch in den Betrieb verbracht werden.
- Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe von Geflügel oder gehaltenen Vögeln oder von Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen, die mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind, dürfen aus dem Betrieb nicht verbracht werden.
- Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen ohne meine Genehmigung nicht getötet werden. Zur Genehmigung ist mir rechtzeitig ein formloser Antrag zuzuleiten.
- Nicht wesentliche Verbringungen von Erzeugnissen, Materialien, Stoffen, Personen und Transportmitteln in die Betriebe sind untersagt.
- Alle tierischen Nebenprodukte von toten Tieren, die in einem Betrieb, bei dem ein Verdacht auf eine Seuche der Kategorie A besteht, verendet sind oder getötet wurden, sind im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zu verarbeiten oder zu beseitigen.
Bei der Hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich um eine hoch ansteckende Krankheit, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen der betroffenen Betriebe und der Geflügelfleischwirtschaft durch Handelsrestriktionen verursacht.
Der Schutz der weiteren Geflügelbestände vor der Einschleppung und Verschleppung der HPAI muss verstärkt werden, indem der Kontakt von wildlebenden zu gehaltenen Vögeln unterbunden wird. Aufgrund der starken Ausbreitungstendenz der Hochpathogenen Aviären Influenza und der
hohen Dichte gehaltener Tiere (Geflügel) gelisteter Arten im Kreis Kleve liegen besondere Gründe der Tierseuchenbekämpfung vor. Bei unklarer Seuchenlage, die derzeit herrscht, dient das Festlegen einer vorläufigen
Sperrzone insbesondere auch der Gewinnung eines Überblickes über die Seuchensituation und dazu, dass der evtl. vorhandene Erreger in dieser Zeit nicht unerkannt weiterverschleppt wird. Die Maßnahmen dienen der Verhinderung der Weiterverbreitung der Seuche und der Entstehung größerer wirtschaftlicher Schäden.
Gerade in enger Stallhaltung können sich Viren blitzschnell verbreiten und durch das schnelle Überspringen von Wort zu Wirt auch leichter zu höher pathogenen Formen mutieren (Gendrift, Genshift). Eine Haltung im Freiland gibt die Möglichkeit zum Abstandhalten, Bewegung an frischer Luft stärkt die Immunkräfte und UV-Licht und Sauerstoff zerstören potentiell Krsnkheitserreger. Da werden nebenbei auch seltener Antibiotika gebraucht. Gesündere Tiere, weniger Ärger und immer mehr Menschen wünschen sich mehr Tierschutz in der Landwirtschaft!
Das muss jetzt aber wirklich für alle Scheuklappenträger zur „Aufmunterung“ sein: 😉
17.06.2022
„Vogelgrippe/Geflügelpest im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“
Zu erwarten sind wie immer Argumente dagegen …….