Die unglaubliche Akte Z.

Ca. 7 cm Ärger, nichts als Ärger

Die hier abgebildete Akte ist voller Anwaltsbriefe, Strafanzeigen, Urteile, Pfändungsprotokolle, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, vorläufiger Zahlungsverbote, Vermögensverzeichnisse – und all diese Dokumente betreffen einen Mann, dessen verheerendes Wirken kleveblog vor wenigen Tagen enthüllte: Hans-Josef Z., zurzeit schweigender Sprecher der Bürgerinitiative Marktplatz Kalkar, davor Vorsitzender der CDU Kalkar. Und all diese Dokumente lassen eine Frage aufkommen: Warum legt niemand diesem Mann das Handwerk? Und vielleicht noch eine Ergänzungsfrage: Achtet bei der CDU keiner mehr aufs Personal?

Der Reihe nach: Am 12.09.2008 erstattet die Firma Tagoon Personaldienstleistung, Weeze, bei der Staatsanwaltschaft Kleve, Ringstr. 13, Strafanzeige gegen Hans-Josef Z., Geschäftsführer der Rhenusvapor GmbH, wegen „Verstoß gegen §84, Abs. 1 GmbHG„. Der Gesetzestext lautet: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Geschäftsführer unterlässt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen.“ In der Anzeige heißt es: „Im Rahmen der Vollstreckung hat sich ergeben, dass die oben genannte GmbH zahlungsunfähig ist. Zahlreiche Gläubiger können nicht mehr bedient werden.“

Zwei Jahre, zwei Monate und 18 Tage später existiert die Firma immer noch, und „die Justiz ermittelt“. Geht das mit rechten Dingen zu?

Neben mehreren Summen im vierstelligen Bereich, auf die drei ehemalige Mitarbeiter von Z. immer noch warten, gibt es eine eindrucksvolle Liste weiterer Gäubiger inklusiver gescheiterter Vollstreckungsmaßnahmen.

  • Die Volvo Auto Leasing Deutschland GmbH erwirkte wegen einer offenen Forderung in Höhe von 5036,85 Euro einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
  • Ein weiterer Ex-Mitarbeiter setzte wegen einer offenen Forderung über 2166,76 Euro am 1.7.2008 den Gerichtsvollzieher in Bewegung. Im Vermögensverzeichnis findet sich unter „11. Kassenbestand, Barvemögen“ der folgende Hinweis: „Barkasse Beratungsbüro Kleve (Postwertzeichen 5,50 € – Bargeld 0,52 €)“.
  • Schon drei Monate vorher erstellte der gleiche Gerichtsvollzieher ein Verhaftungsprotokoll. Wortlaut: „Der Angetroffene (H.-J. Z.) erklärte, nicht zahlen zu können und weigerte sich sein Vermögen zu offenbaren! Hierauf habe ich den Schuldner verhaftet.“ Nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wurde er aus der Haft entlassen.
  • Auch ein ehemaliger Geschäftspartner erwirkte wegen offener Forderungen aus einer Zusammenarbeit mit Z. in den Jahren 2006/2007 Versäumnisurteile (Az. 8 O 106/07, Z. erschien erst gar nicht zu den Verhandlungen) sowie einen Zwangsvollstreckungsauftrag. Es geht um 9041,32 Euro. Die Zusammenarbeit dauerte einige Monate, und in dieser Zeit kam dem Kaufmann so einiges merkwürdig vor: „Bei unseren Geschäftsreisen hatte er nie Geld dabei, um die Hotelzimmer zu bezahlen. Und wenn er Geld von uns bekam, wollte er immer Barzahlungen.“ Mittlerweile weiß er, warum – Gäubiger hatten längst Zugriff auf die Konten.

Der Geschäftmann ist nunmehr allerdings fest entschlossen, nicht darauf zu warten, bis die Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis gelangt. Er hat soeben den entscheidenden Schritt eingeleitet – auch wenn ihn das noch einmal 1500 Euro kostet: „Mein Anwalt hat heute einen Insolvenzantrag für die Rhenusvapor GmbH gestellt.“ Das Schreiben ist in der Post, morgen wird es bei Gericht eingehen. Es ist zu hoffen, dass die unglaubliche Geschichte der Rhenusvapor GmbH damit ihr verdientes Ende findet.

Deine Meinung zählt:

20 Kommentare

  1. 19

    Also der Herr hat es geschafft. Ich hatte Ihm in der vergangenheit Vertraut. Der Mann wollte mir helfen in die Selbstständigkeit zugehen aber er hat nichts gemacht ausser schön geredet… Nun ist es so das er es einfädelt hat das ich auf grund der Mängel in meiner Wohnung übers Amt hat die Miete kürzen lassen, der Mann hatte eine Vollmacht. Nun muss ich Ende Juli ausziehen und ich hab noch kein Neues Objekt zur Miete und die Fördergelder hab ich auch nicht und auch keinen Investor der Bereit ist mich zu Unterstützen…

     
  2. 18

    Ich bin leider auch auf diesen Mann reingefallen, der immer noch Seine oben genannte hat, laut Seinen eigenen Angaben und weigert sich für mich wichtige Unterlagen herrauszugeben, die ich jedoch für meine Selbstständigkeit benötige, da ich sonst pleite bin eh ich angefangen habe

     
  3. 17

    Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 28/11

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
    der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4791 eingetragenen Rhenusvapor Raildevelopment GmbH, Am Patersdeich 19, 47546 Kalkar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Josef Zirpel, Am Patersdeich 19, 47546 Kalkar
    Geschäftszweig: die Organisation eines Eisenbahnverkehrs pp.
    ist der am 19.07.2011 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 13.07.2011 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 15.02.2012 mangels Masse abgewiesen worden.

    Amtsgericht Kleve, 15.02.2012

     
  4. 16

    Habe mir gerade mal in aller Ruhe den Artikel über meinen Ex AG durchgelesen. Wird Zeit, dass der (…) aus dem Verkehr gezogen wird, und nicht nur das, er sollte gefälligst auch in den (…) wandern für seine vorsätzlichen (…). Habe im übrigem der Zollfahndung auch meine sämtlichen Unterlagen überlassen und mich gewundert, dass Mister (…) der Laden noch nicht dicht gemacht wurde.

     
  5. 15

    @Heiner Peters

    Es scheint sich zu einer Fortsetzungsgeschichte zu entwickeln:

    Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 28/11

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
    der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4791 eingetragenen Rhenusvapor Raildevelopment GmbH, Am Patersdeich 19, 47546 Kalkar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Josef Zirpel, Am Patersdeich 19, 47546 Kalkar

    Geschäftszweig: die Organisation eines Eisenbahnverkehrs pp.

    ist am 02.09.2011, um 17:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

    34 IN 28/11
    Amtsgericht Kleve, 02.09.2011

     
  6. 14

    Lt. AG Kleve vom 18.03.2011 (www.insolvenzbekanntmachungen.de) sind die „Sicherungsmaßnahmen nach Antragsrücknahme aufgehoben worden“.

    Was ist da passiert? Hat er seinen Hals noch retten können oder wie oder was?

     
  7. 13

    Siehe da jetzt hat es ihn doch erwischt:

    Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 34 IN 77/10

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
    der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 4791 eingetragenen Rhenusvapor Raildevelopment GmbH, Am Patersdeich 19, 47546 Kalkar, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Josef Zirpel, Am Patersdeich 19, 47546 Kalkar

    Geschäftszweig: die Organisation eines Eisenbahnverkehrs pp.

    ist am 10.01.2011, um 14:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

    34 IN 77/10
    Amtsgericht Kleve, 10.01.2011

     
  8. 12

    @Schneeschipper Der liegt beim AG Kleve und wird geprüft. D.h., Z. hat die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Fristen dazu Stellung zu nehmen usw. usf. Das Ganze dauert, denn die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam.

     
  9. 10

    War Herr Z. Schriftführer bei der CDU Kalkar? I

    Inzwischen ist eine Franziska Hell lt. Homepage Schriftführerin.

    Wer weiß mehr?

     
  10. 9

    Lieber Konfuzius!

    In diesen Fällen empfehle ich einen Brief an das Christkind in Engelskirchen zu schreiben.

    Horst, der einen lieben Gruss an die Freiwilligen in den Weihnachtspostämtern schickt.

     
  11. 5

    Die Staatsanwaltschaft informiert über laufende und abgeschlossene Ermittlungsverfahren – wo ?
    ja wo – wenn – über laufende? – könnte dann ja jeder Drogenbaron seine Akten einsehen?

     
  12. 4

    @stopsi1900 Die Staatsanwaltschaft informiert über laufende und abgeschlossene Ermittlungsverfahren. Und dann gibt es in diesem Landstrich noch eine Menge Leute, die nicht nur im metaphorischen Sinne noch eine Rechnung offen haben, und die verfügen natürlich über Berge von Akten. Es überrascht wohl kaum, dass diese Opfer bereitwillig weiterhelfen.

     
  13. 3

    Das mag ja alles stimmen, was hier über diesen Herrn aus Kalkar berichtet wird. Nur eins muss ich mich wirklich fragen: Haben Staatsanwälte und deren Mitarbeiter, Kreditsachbearbeiter, Gerichtsvollzieher usw. keine Schweigepflicht mehr, oder woher kommen diese Informationen? Auf legale Weise werden die doch sicherlich nicht zu bekommen sein.

     
  14. 2

    Tagoon ist Geschädigte?
    Naja, wer Arbeitnehmer entläßt, die eigentlich nur ihr gutes Recht einfordern, der darf auch mal hier und da selber ein wenig auf die Nase fallen 😉
    (Wäre ja mal ne kleine Reihe wert, was so die Zeitarbeitsunternehmen im Kreis Kleve betrifft, vor allem wer da wo in welcher Weise mitmischt und wie doch alle beteiligten Verantwortlichen irgendwie einen Potnat bilden.)
    Meinereinerhöchstselbst kann da zumindest nette Ansatzpunkte beisteuern *ggg*
    Vieles findet seine Wurzeln ja in der Hochzeit (nee, nicht der Eheschließung) der Firma Fuji in Kleve, als Welcam noch die Packer(-innen) stellte.
    Auf dieser Grundlage sind doch einige heute immer wieder in Erscheinung tretende Menschen ins Zeitarbeitsgeschäft hineingewachsen.
    Die Kreis-Klever Zeitarbeit ist ja recht überschaubar und wird nicht von den Größen der Branche dominiert und ja, es gibt sogar wirklich seriöse Firmen, aber mal im Ernst:
    Alles was mit Zeitarbeit auf der Grundlage der hier und heute geltenden Rechtslage zu tun hat, steht zumindest in meinen Augen unter dem Generalverdacht der Unredlichkeit.
    Rhenusvapor, ja, da sollte ich mich vor rund zwei Jahren bewerben…ist in grauer Erinnerung.
    Was Herr Z. da treibt, dass nannte der Niederländer den Koppelbaas … auch deren Geschäftspraktiken sind mir nicht fremd – aber nichts, was man nicht in einem Vieraugenmännergespräch hätte klären können.
    Der Herr Z. ist also ein Mensch der andere Menschen gerne um ihr wohlverdientes Geld bringt und den Sozialstaat zu hintergehen versucht?
    Den Geschädigten kann ich nur raten, dass Vieraugengespräch zu suchen. Das hilft, ehrlich.
    Da werden ganz klamme Menschen ganz schnell überaus liquide.

    Ohne jetzt die Details in diesem konkreten Fall zu kennen, kann ich nur unterstellen oder raten.
    Ich rate:
    Der Mann hat ausschließlich Langzeitarbeitslose beschäftigt, deren Lohn in einem gewissen Zeitrahmen zu 100% von der Bundesagentur für Arbeit (o.a.) übernommen wurde?
    Löhne wurden unter dem Vorwand nicht gezahlt, der Auftraggeber habe die Rechnung noch nicht beglichen?
    Stundenzettel wurden manipuliert, Abrechnungen geschönt und irgendwie war der Mann immer im Stress und hatte massig Verpflichtungen, nie aber Zeit für ein klärendes Gespräch?

    Ich hatte mal so einen Arbeitgeber … naja, mehrerer, aber jener war der in meinen Augen dummdreisteste:
    Meine Beschäftigung wurde in den ersten sechs Monaten durch die BA (früher halt Arbeitsamt) gefördert.
    In diesen sechs Monaten hatte ich Einblick in viele Bereiche und „durfte“ auch Büroarbeit verrichten.
    Kurzum: Sicherheitshalber das NT-System mit eigenem Administratorzugang versehen, Beweise gesichert und „vorgesorgt“.
    Es kam wie es kommen musste, hatte sich ja abgezeichnet, die Fördergelder fielen weg und es erfolgte eine unbegründete fristlose Kündigung. Der letzte Monatslohn wurde einbehalten und der AG legte mir nahe einen Vorschuss beim Sozialamt zu beantragen.
    Wir hatten dann, etwa eine Stunde bevor ich meinen Termin mit einem umtriebigen Anwalt hatte, ein Vieraugengespräch – bis ein Kunde unverhofft die traute Zweisamkeit störte … aber auf der Hacke kehrt machte 😉
    Wie dem auch sei:
    Die Sache ging zum Arbeitsgericht nach Wesel und der Arbeitgeber wurde durch den richter und die beiden Beisitzer im Gütetermin bereits so zerlegt, dass der Richter sich genötigt sah, dem AG nahezulegen, besser den Mund zu halten als sich weiterer Vergehen selbst zu beschuldigen.
    Der Gütetermin wurde einvernehmlich zur Verhandlung umdeklariert und der AG bekam die erste Welle ab.
    Lohnnachzahlung plus drei Monatslöhne plus Anwalts- und Gerichtskosten.
    Fein 😉
    Aber man ist ja nachtragend.
    Den nächsten Termin hatte ich also beim Zoll in Kleve, ein Herr der Düsseldorfer Steuerfahndung war auch zugegen.
    Wir haben uns damals recht ausführlich (vier Stunden lang) über Schwarzarbeit im größeren Stil, Schwarzgeldkonten, Erschleichung von Fördergeldern, Steuerhinterziehung und andere Nebensächlichkeiten ausgetauscht.

    Das Ende vom Lied:
    Nach eingehender Ãœberprüfung der durch mich gemachten Angaben, nach Sichtung der durch mich vorgelegten Beweismittel und nach einer kurzen verdeckten Ãœberwachung wurde der Betrieb von einigen Beamten durchsucht, weitere Beweise wurden gesichert, die Computer wurden eingezogen und deren Daten wurden mit einem Administratorzugang problemlos und schnell ausgelesen und ausgewertet, es wurde Anklage erhoben und der Ersttäter kam ohne Haftstrafe davon.

    Was hat das mit Z. zu tun?
    Fürchterlich viel!
    Wenn man es richtig angeht, dann kann man diesem Menschen wirklich böse an den Karren fahren, CDU-Mitglied hin oder her.
    Und wenn man Klüngel vermutet, dann kann man sich durchaus auch an andere Stellen wenden, welche sich ausserhalb des vermuteten (?) kommunalpolitischen Einflussbereichs bewegen.

     
  15. 1

    Z. ist bis jetzt als unschuldig anzusehen, es gibt wohl keine rechtskräftigen Verurteilungen zu den angezeigten Vorwürfen gegen ihn.

    Allerdings müssten sich seine Probleme doch in Kalkar herumgesprochen haben… bzw. das er Probleme zu verursachen scheint. Kalkar ist ja ein Nest…

    Bin schon gespannt, was als nächstes zu Tage gefördert wird. Irgendwann müssten die Lokal-Granden der CDU Kalkar doch wach werden und die Notbremse ziehen.