Staatsanwaltschaft: Allein das Gerüst kostete 36.000 Euro

Denkmalgeschützte Architektur des vergangenen Jahrhunderts: Staatsanwaltschaft Kleve

Gerüst aufgebaut, zehn Monate stehen gelassen, dann Gerüst wieder abgebaut – noch immer ist vieles an der gescheiterten Sanierung des Gebäudes der Klever Staatsanwaltschaft nicht geklärt, aber langsam kommt Licht in die Sache. So teilte jetzt die Sprecherin des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW mit, dass die Kosten für das nicht genutzte Gerüst sich auf 36.000 Euro belaufen. Die Sprecherin: „Der BLB NRW hatte das Gerüst nach dem Stopp der Sanierungsmaßnahmen infolge der Unterschutzstellung durch die obere Denkmalbehörde zunächst stehen lassen, um einen Mehraufwand im Falle einer möglichen kurzfristigen Fortführung der Arbeiten zu vermeiden.“

Da allerdings die „umfassende energetische Sanierung“ des gesamten Gebäudes nach Auskunft des BLB NRW „geplant und beauftragt“ gewesen ist, sind die Kosten für das Gerüst möglicherweise der kleinste Teil der bisher entstandenen Kosten. Die Anfrage läuft.

Unterdessen brachte die Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich des Denkmalschutzes etwas mehr Licht ins Dunkel. Aus der Sicht des BLB NRW stellte sich die Unterschutzstellung des Gebäudes an der Klever Ringstraße im vergangenen Jahr so dar, als sei sie wie ein Blitz aus heiterem Himmel eingeschlagen. Die Bezirksregierung indes stellt die Vorgänge etwas anders da.

Eine Sprecherin der Behörde zu kleveblog: „Wie gesetzlich vorgesehen wurde dem BLB vor der Unterschutzstellung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Hierbei wurde auch die anstehende energetische Sanierung zur Sprache gebracht. Um denkmalpflegerische Aspekte bei der Sanierung zu berücksichtigen und so das Denkmal zu schützen, war die Unterschutzstellung im September 2023 unumgänglich. Die Denkmalbehörden unterliege einer gesetzlichen Pflicht zur Unterschutzstellung von Denkmälern, ein Ermessen besteht nicht.“

Betonung auf: Hierbei wurde auch die anstehende energetische Sanierung zur Sprache gebracht. Derzeit sind die beiden Behörden nun auch im Austausch darüber, wie es weitergehen soll. Seit der Unterschutzstellung sind nun bereits neun Monate vergangen, und die Tatsache, dass das Gerüst vor zwei Wochen wieder abgebaut wurde, lässt darauf schließen, dass beide Seiten nicht sonderlich gut vorankommen. Die Bezirksregierung schreibt dazu: „Aktuell finden Abstimmungen mit dem BLB statt, wie eine denkmalgerechte energetische Sanierung des Gebäudes erfolgen kann. Die BRD stehen dem BLB hier beratend zu Seite. Rahmen ist das denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NRW. Die Rolle der BRD als Denkmalbehörde ist es nicht, notwendige Sanierungen zu verhindern, sondern diese unter Beachtung des Denkmalschutzes zu ermöglichen. Eine langfristige Erhaltung von Denkmälern ist nur bei deren sinnvoller Nutzung möglich, was heute nur unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Energieeffizienz erfolgen kann. Für jede Maßnahme erfolgt eine gerechte Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und den übrigen betroffenen Belangen.“

Warum überhaupt Denkmalschutz? Das Gebäude stellt ein anschauliches Beispiel für einen Verwaltungsbau der 1930er-Jahre im Sinne einer niederrheinischen Heimatschutzarchitektur dar. Es verfügt über einige  charakteristische Merkmale wie die Ausführung in Ziegelstein mit der zeittypischen Backsteinbänderung zwischen den Fenstern, die bauzeittypische Verwendung von Naturstein am Sockel und Eingang oder dem mittig angeordneten Treppenaufgang mit kantigem Gewände. Daraus ergibt sich die architekturgeschichtliche Bedeutung des Objekts. 
Es hat als eines der wenigen Gebäude in der Klever Innenstadt den 2. Weltkrieg recht gut überstanden und ist als Sitz mehrerer wichtiger öffentlicher Institutionen (erst Finanzamt, nun Staatsanwaltschaft) bedeutend für Städte und Siedlungen, im Sinne der Stadt Kleve und des nahen Umlands.

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3 Kommentare

  1. 2

    “ Derzeit sind die beiden Behörden nun auch im Austausch darüber, wie es weitergehen soll. “

    “ Die BRD stehen dem BLB hier beratend zu Seite. “

    Bitte weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen.

     
  2. 1

    Wäre ja gut gewesen, wenn der Beitrag zu den Gerüstkosten sagen wir mal fünf bis sieben Monate eher erfolgt wäre. Oder zumindest eine Anfrage, warum das Gebäude eingerüstet ist, sich aber ansonsten nichts tut.