(Aktualisiert, mit neuem Material zu den Unternehmen und Fällen) Das schnelle Geld rief auch Betrüger auf den Plan, das zumindest vermuten neben dem gesunden Menschenverstand auch die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Kleve und der Polizei aus Kleve und Viersen, die seit Mittwoch sieben Wohnungen und drei vermeintliche Geschäftsräume in Kleve, Kevelaer, Goch, Rees und Viersen durchsuchen.
Die insgesamt sechs Verfahren richten sich gegen sieben Beschuldigte, davon drei, die im Bereich Kosmetik tätig waren (Nagelstudios, Haarentfernung) und die nach ersten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft schon vorher in Schieflage geraten waren. Weitere Beschuldigte sind der Betreiber einer Eisdiele sowie der Geschäftsführer eines Kranverleihers, der neben der Zahlung für sein Unternehmen (15.000 Euro) auch noch seine 81 Jahre alte Mutter als Alleinunternehmerin aufgeführt hatte. Sie erhielt eine Zahlung in Höhe von 9000 Euro. Der Geschäftsführer hatte das Geld sofort in Gold investiert, welches er in einem seiner Kräne versteckt hatte. Als die Fahnder kamen, führte er sie zu dem Aufbewahrungsort. Dort fand sich das Edelmetall im Wert von rund 25.000 Euro. Andere hoben das Geld sofort ab und verwahrten es in einem Schrank oder in einem Tresor. Die Banken hatten die Fälle an die Staatsanwaltschaft gemeldet, weil sie Verdacht wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz geschöpft hatten.
Gegen die sieben Personen wird nun ermittelt, weil sie im Verdacht stehen, gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Beim Ausfüllen der Soforthilfeanträge mussten die Antragsteller bestätigen, dass sie nicht zuvor schon in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sind. Die Verdächtigen sollen wahrheitswidrig gegenüber Behörden angegeben haben, als Gewerbetreibende durch die Corona-Pandemie Liquiditätsengpässe erlitten zu haben. Auf diese Weise sollen sie sog. Corona-Soforthilfen in Höhe von 9.000 bzw. 15.000 Euro erschlichen haben.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um fünf Deutsche, eine Libanesin und eine Rumänin im Alter von 22 bis 81 Jahren. Die Maßnahmen, die zurzeit noch andauern, dienen auch der Auffindung von Vermögenswerten, um die aus den Straftaten erlangten Gewinne wieder zu entziehen.
Die sechs Verfahren sind die ersten, die bei der Staatsanwaltschaft in Kleve in Sachen Corona-Soforthilfe eingeleitet wurden. Mittlerweile gibt es nach Auskunft von Staatsanwalt Hendrik Timmer, der gemeinsam seiner Kollegin Christina Lindner die Ermittlungen führt, Dutzende Verfahren mit dem gleichen Hintergrund.
Weiter geht’s (Pressemitteilung von Polizei und In einer gemeinsamen Aktion der Staatsanwaltschaft Kleve, der Polizei Kleve sowie dem für Wirtschaftskriminalität zuständigen Kriminalkommissariat 12 des Polizeipräsidiums Krefeld, werden seit heute Morgen (05. Juni 2020) insgesamt zehn Objekte in verschiedenen Orten im Kreisgebiet Kleve durchsucht. Ziel hierbei ist die Auffindung von Beweisen und die Rückgewinnung von unrechtmäßig erlangten Geldern aus der Corona-Soforthilfe. Die erste Aktion betraf heute zehn Objekte mit insgesamt 15 Beschuldigten in Rees, Goch, Emmerich, Issum, Geldern und Wachtendonk. Nach jetzigem Stand konnten im Vorfeld durch Kontopfändungen in acht Fällen bereits 66.500 Euro von einem aktuell errechneten Gesamtschaden in Höhe von 72.000 Euro gesichert werden. Zu den vor Ort gesicherten Vermögenswerten liegen aktuell noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. An der Aktion sind insgesamt 20 Polizeibeamte und zwei Staatsanwälte beteiligt.
Die Ermittlungskommission „Goldfinger“ bearbeitet im Polizeipräsidium Krefeld seit Mitte Mai die Fälle des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit unberechtigten Corona-Soforthilfe-Anträgen und hat noch eine Reihe weiterer Verfahren.):
Mmuuuh, die einen verleitet CORONA (genauer die CORONA-Hilfe) zu Missetaten (siehe den Kranverleiher), mmuuubuuuh. Aber die anderen, die schon rechtzeitig vorher Desaster und/oder Katastrophen (mit-) verursacht (siehe die Gerichtsverfahren wegen der Love-Parade in Duisburg) oder fellsträubende Missetaten begangen (siehe den ein oder anderen Theologen) bzw. wissentlich toleriert haben (siehe die ein oder andere handelnde Person in dem Wolke-04-Kuckucksheim der Hochschule Reine Qual) mmuuubuuh, die rettet CORONA sogar, mmuuubuuuh. In die Verjährung ihrer Taten, mmuuubuuuh.
@20. Niederrheinstier „niederländisch `oostindisch doof´, übersetzt ostindisch taub“
Gut kombiniert, Sie haben ja nicht heimlich eine Kuh-Geliebte auf den Weiden jenseits der Grenze ?
Für alle nicht-hollandistiker im Blog, ostindisch taub bedeutet: Nichts hören wollen , Nichts sehen wollen, Nichts sagen, oder wie der Holländer sagt, geen sjoege geven, was meist durch die 3 Affen verdeutlicht wird. https://static.escdn.nl/images/upload/006754ca20776a2fd1bf59fe06099459.jpg
So lernt man sogar noch Niederländisch im kleveblog
@17 (Jean-B.)
Mmuuuh, Jean-B., mmuuuh! An der Hochschule Reine Qual gibt es nicht nur die zwie- bis drielichtigen Ereignisse mit Bezug auf die kaiserliche ostindische Kompanie zu ermitteln, auf die Sie sich zu beziehen scheinen, mmuuuh. Mmuuuhnee, in der theologischen Fakultät haben sich, wie mir des öfteren gebeichtet wurde, in Kooperation mit ein paar weiteren Klever Adressen noch eine ganze Reihe weiterer, recht übler Dinge zugetragen, mmuuubuuuh! So übel, dass ich sogar schon vor Corona ab und zu davon geträumt habe, dass irgendein Outbreak Justitia dazu zwingen würde, ihre Augenbinde soweit herunterzuziehen, dass damit Mund und Nase bedeckt werden, mmuuuh. In der Hoffnung, dass sie endlich wieder klar gucken kann und kapiert, was sich da in der theologischen Fakultät noch zusätzlich vorgefallen ist, mmuuubuuuh!
@18. Stefan Schuster “ keine Bankmenschen tätig geworden sein. Transaktionen werden automatisch per Software… “
Da gebe ich Ihnen Recht, die Alarmierung bankintern geschieht automatisch, aber meinen Sie nicht, dass vor dem letzten Schritt, nämlich die Info an die StA´schaft noch ein Mensch drüber schauen muss?
Immerhin ist die Schwelle beim Geldwäschegesetz ja 20.000 , die 9.000 und die 15.000, zumal 2 verschiedene Empfänger wären ja in Erster Linie unverdächtig, nur die Gesamtsituation macht den Anfangsverdacht.
@ KleverCompliance, Beitrag #5
Ihr Zitat: „… Bankmitarbeiter die offensichtlch nicht nur viel Zeit haben, sondern auch gleich jegliche Form von Datenschutz, Bankgeheimnis und Vertraulichikeit wegen 9.000 Euro kurzum abgeschafft haben.“
Ich bin bei Ihnen, wenn Sie die Tätigkeit vieler Bankmitarbeiter als ineffizent und überflüssig empfinden, jedoch aus anderen Gründen. Stichwort: Bildschirmrückseitenberatung.
In betrachteten Fall dürften aber keine Bankmenschen tätig geworden sein. Transaktionen werden automatisch per Software überwacht, um Geldwäsche oder andere strafbewehrte Handlungen sichbar zu machen – und zu melden, falls ein Schwellwert überschritten wird. Dadurch fühle ich mich weder in meinen Grundrechten noch in sonstigen Freiheiten eingeschränkt.
@15. Niederrheinstier „Christina Lindner als Lehrbeauftragte an der Hochschule Reine Qual“
Klar ist die zu spät, unter der flotten Gründerin hätte sie bestimmt noch einen Prof. vor den Namen bekommen, und wenn der Titel aus Pakistan hätte kommen müssen, der schöne Konsul Hans-Hermann Weyer-Graf von Yorck wird ja wohl nicht mehr aktiv sein, oder… , Konsul Stier von Niederrhein ???
Ãœbrigens, ein Staatsanwalt hat immer die Pflicht, Ungesetzlichkeiten zu verfolgen, auch wenn er/sie privat davon Kenntnis erhält.
Deswegen sind die ja meist auch nicht echt beliebt, oder aber sie sind ostindisch taub.
@13. Niederrheinstier“für das Kreditinstitut begründete Zweifel“
Hallo Stier, danke, so tief hatte ich gar nicht gegraben. Aber was sagt uns der Vorgang?
Eigentlich dass die heilige vereinigte Coronabank, Sta. corona unita, froh war, einen faulen Kunden elegant loszuwerden. Nicht die feine englische Art, aber wohl die erprobte rheinische Art.
„Vermmuuuuhtlich wäre der Kranverleiher jetzt froh, wenn seine Hausbank…“
Vermutlich ist die Hausbank aber heilfroh, dass ihr das nicht eher aufgefallen ist 🙂 Oder halt erst nach Abheben und Goldkauf, StA freut sich nämlich immer über vollendete Taten, Versuch ist halt so langweilig, exakt gleiche Arbeit für´s Gericht, wenn nicht sogar noch mehr Arbeit, und dann eventuell nur Bewährung?
Gibt´s in der Krohnestrasse und vergleichbaren Adressen eigentlich auch Online-Homebanking- Möglichkeiten?
So eine furchtbare … ah … fruchtbare Geschäftsbeziehung gibt man doch nicht gerne auf !
Deswegen haben die denen wohl auch den Zaster ausbezahlt und vermutlich auch das Gold besorgt.
Das Geschäft wollten sie vermutlich noch mitnehmen. Und Versuchter Betrug … s.o. … laangweiligggg!
„Unternehmen (oder ein weiteres) auf die (recht betagte) Oma anzumelden“ Genau…
Ausserdem git das auch noch die Möglichkeit, Rentenansprüche günstig aufzubauen, und wenn die Sache geplättet ist, erst einmal Arbeitslosengeld zu kassieren. (Fast 🙂 ) nur Vorteile.
@8 (Jean-B.)
Mmuuuuh, Frau Christina Lindner als Lehrbeauftragte an der Hochschule Reine Qual, mmuuuh?
Genau der richtige Ort, mmuuuh! Wenn auch zu etwas später Zeit, mmuuuh. Aber noch nicht zu spät, mmuuuh!
Allerdings nicht unbedingt zum Lehren, sondern zum Ermitteln, mmuuuhforsch!
Zum Beispiel, ob eine Person nicht auch in Deutschland für solche Missetateten in den Knast gesteckt werden müsste, wegen der es den Eklat mit dem Weggang von Prof. Meijer als Vorsitzenden des Hochschulrats gegeben hat, mmuuuhklär.
Das wäre doch das perfekte Thema für Hausarbeiten in Corona-Semestern, mmuuuuh!
Mit ein paar mustergültigen Recherchen, was da seinerzeit wirklich alles passiert ist, für alle zum Einstieg, mmuuuhvormach. Ermittlungen probieren geht über Studieren, mmuuuuh!
Und keine Angst, mmuuuhfürcht! So schwer sollte das gar nicht sein, mmuuuuh!
@10. KleverCompliance “ Minderkaufmann, gibt es seit der Handelsrechtsreform im Jahre 1998 so nicht mehr “
Damit wollte ich den Blog jetzt nicht unnötig belasten, natürlich stimmt das mit der Handelsrechtsreform im Jahre 1998, nur seit das FA ihnen schon gewerbliches Handeln vorhält, wenn Sie wiederholt als Privatmann den gleichen Artikel anbieten, verzerrt sich das Bild erheblich.
Jedenfalls, wer wegen Umsatzsteuer oder anderer ges. Bestimmungen Bücher führen muss, ist halt Kaufmann, und wenn das eine kleine Klitsche ohne weitere Rechtsform ist, kann er trotzdem Minderkaufmann sein, sprich kann z.B. keine mündliche Bürgschaft abgeben., auch wenn das im
Aber wer einen Autokran in- Dienstleistung betreibt hat sich bestimmt nicht in GBR oder sonstigen voll haftenden Gesellschaftsformen organisiert, sondern in einer haftungsbeschränkten Gesellschaft.
Und das giltmeist auch für Eisdielen und ähnlichem.
Aber wie gesagt, keine HR-Eintragung bedeutet noch lange nicht, dass man nicht gewerblich tätig ist.
Und sogar eine Zentrale, vermutlich als GBR organisiert, kann für sich nicht beanspruchen, nicht gewerblich tätig zu sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_(HGB)
Mmuuuh, Jean-B. und K.C., schaut doch mal hier nach und lest die FAQs dort, mmuuuuh:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
In den zurgehörigen CORONA-Bescheiden steht auch das hier, mmuuuh:
„4. Rücküberweisung durch die Hausbank
Das von Ihnen im Antrag angegebene kontoführende Kreditinstitut ist auch nach Zugang dieses Bewilligungsbescheids berechtigt, die auf dem Konto eingegangene Soforthilfe an die Bewilligungsbehörde zurück zu überweisen, wenn für das Kreditinstitut begründete Zweifel an der Antragsberechtigung erkennbar sind. Die Rücküberweisung kann insbesondere stattfinden, wenn es sich
a) um ein Privatkonto handelt und
• in den drei Monaten, die dem Eingang der Soforthilfe vorausgehen, ausschließlich oder weit überwiegend Sozialleistungen auf dem Konto eingegangen sind und/oder
• wenn der Kontoinhaber minderjährig, Schülerin oder Schüler, Auszubildende oder Auszubildender, Studierende oder Studierender bzw. Rentnerin oder Rentner ist und in den drei Monaten, die dem Eingang der Soforthilfe vorausgehen, ersichtlich keine gewerblich veranlassten Umsätze oder Umsätze aus selbständiger Tätigkeit auf
dem Konto verbucht worden sind oder
b) um ein Geschäftskonto handelt und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erkennbar erst nach dem 10. März 2020 erfolgt ist.
Die Rücküberweisung erfolgt ohne Angabe von Gründen. Die Bewilligungsbehörde wird in diesen Fällen eine vertiefte Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durchführen und die Auszahlung bis zu einem positiven Ausgang zurückhalten.“
Vermmuuuuhtlich wäre der Kranverleiher jetzt froh, wenn seine Hausbank genau diese vorstehenden Punkte gewissenhaft überprüft und ihm die Kohle erst gar nicht überwiesen hätte, mmuuuuuhnachherklüger.
Jetzt – so würde ich mmuuuhen – hat er sich wohl etwas verhoben, mmuuuuuhaua.
Postmmuuuuhtum:
In Branchen wie Kranverleih und so ist es gar nicht so unüblich, das Unternehmen (oder ein weiteres) auf die (recht betagte) Oma anzumelden, mmuuuuh. Zum Beispiel, wenn etwas schieft geht, mmuuuuhkipp:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.ursache-noch-unklar-baustellen-unfall-in-sendling-kran-stuerzt-um.7b37608f-39dc-48f9-baec-dfd50625532d.html
https://www.abendzeitung-muenchen.de/gallery.unfall-in-berg-am-laim-60-tonnen-schwer-mega-kran-stuerzt-um.52551b3d-22b3-4885-bd25-b89f7ae273d7.html/id/b06d893b-cd3b-4748-8a5c-7bc09439b071
Das Internet ist doch voll von derartigen Missgeschicken, mmuuuuhhschepper.
Aber natürlich passiert das immer nur dem Unternehmen der Oma, mmuuuuhwunder.
@10. KleverCompliance „Ihre Einschätzungen bez. Gewerbsmässigkeit und öffentlichen Recht gehen doch erheblich fehl “
Erzählen Sie das lieber dem Richter, Frau Lindner und Herrn Timmer weiss ich jedenfalls auf meiner Seite, und das nicht ganz ohne einschlägige (glücklicherweise nicht persönlicher) Erfahrung.
Schmarotzer sterben nicht aus.
@8 jean-baptiste – wir wollen hier die Blogger nicht langweilen, aber bitte glauben Sie mir, Ihre Ausführungen bezüglich der Gewerbsmäßigkeit im Strafrecht sowie ihre Einschätzungen im öffentlichen Recht gehen doch erheblich fehl. Auch den Minderkaufmann, gibt es seit der Handelsrechtsreform im Jahre 1998 so nicht mehr. Vom Tenor aber sind wir einer Meinung, Gerechtigkeit ist eine gute Sache, Gelder anders als gedacht zu verwenden, darf nicht sein.
@7. Klever Compliance „bedarf es ganz sicher weitaus mehr, als einem Antrag auf Soforthilfe“
Ganz vergessen, der Antrag ist die eine Sache, die liesse sich ev. auch noch zurücknehmen.
Es gibt abr kein Geld, wenn man nicht eidesstattlich versichert, dass die Corona-Ausfälle der Grund für den Geldbedarf ist, und das ist der Haken, auf dem das Duo Lindner/Timmer den gewerbsmässigen Betrug aufhängen.
@7. KleverCompliance „gewerbsmäßigem Betrug“ ; „Verdachtâ€
Das soll jetzt nicht in ellenlange Diskussionen ausufern, aber bedenken Sie einfach Folgendes.
Gewerbsmässig ist jemand immer dann zugange, wenn er etwas im Rahmen eines Unternehmens macht. Da sich die betreffenden Coronahilfen nur an Gewerbetreibende richtet, ist ein Betrug damit zusammenhängend immer als „gewerbsmäßig“ einzustufen.
Wenn es um Gemeinschaftsgeld (also seinem eigenen ) geht, ist der Staat ganz besonders empfindlich.
Was die Strafandrohung betrifft, können Sie besser mir 1.000€ klauen, als dem Staat 100€.
Einem Gewerbetreibenden, selbst wenn es sich „nur“ um einen“einfachen“ Blogunterhaltenden Kneipenwirt handeln würde, unterstellt man, wie auch bei jedem anderen (Voll- oder Minderkaufmann), dass er auf ihn anwendbare Gesetzte kennt.
Und da regelt $263 StGB (Betrug) ;
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. ./. 3. ./. 4. ./.
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Der Mann hat doch alles falsch gemacht. Seine Mutter dabei zu beziehen ist eine Bandenformung, für seine und Ihre Firma zu beantragen, ist das „fortgesetzte“ Begehen, genauso wie das Abheben bzw. Kauf und in Empfangnehmen des Geldes /Goldes.
Das ganze als „Verdacht“ zu bezeichnen, ist eine Unsitte unserer Gesetze, selbst ein Mörder, der mit noch rauchendem Kolt in der Hand,neben der Leiche, ein Geständnis abgebend erwischt wird, ist als „vermutlicher“ Täter zu bezeichnen, bis er rechtskräftig verurteilt wurde.
Also schlechte Idee, um den Staat hinter´s Licht zu führen, und dementsprechend sind dann auch die eingeleiteten Aktione zu bewerten.
Ãœbrigens, bei einacher Nachfrage, und ohne das martialische Auftreten hätte der Verdächtige eventuell ein anderes Versteck gesucht, und wäre die Beute jetzt weg.
Klar hat die Staatsanwältin nicht für rd. posiert, sowas gibt es aus öffentlicher Quelle, zumal sie nebenher auch noch als Lehrbeauftragte an der HSRW tätig ist.
@6. jean-baptiste – Ich stimme Ihnen in der Sache völlig zu. Es muss nur im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung passieren. Ansonsten sind wir da, wo wir nicht hinwollen. Außerhalb der Demokratie. Die „ultima ratio“ ist das letzte Mittel, nach Abwägung, wenn mildere Eingriffsmaßnahmen nicht helfen. Eine Wohnungsdurchsuchung ist ganz weit weg von „mild“ – sie verletzt ein bestehendes Grundrecht. Das ist völlig in Ordnung, wenn es um Waffen oder wirkliche Gefährdungstatbestände geht. Nicht in Ordnung ist es, wenn ein „Verdacht“ vorliegt, ein reines Vermögensdelikt vermutet wird, es um 9 k€ geht und die Schuldfrage ganz weit weg von „als gegeben“ einsortiert werden muss. Der Bericht stinkt aber gleich mehrfach vor Ungereimtheiten zum Himmel, so wird gleich zu Beginn in der RP von „gewerbsmäßigem Betrug“ gesprochen. Um den anzunehmen, bedarf es ganz sicher weitaus mehr, als einem Antrag auf Soforthilfe, der dazu auch noch schwammig formuliert war. Irgendwas hinkt an der Meldung, Gott sei Dank.
Und: Ich unterstelle, dass rd nicht bei den Maßnahmen der Staatsanwaltschaft dabei war (übrigens genauso wie die RP, hier wurde offenbar noch ein „Fototermin“ wahrgenommen). Genau so unterstelle ich, dass die Staatsanwältin nicht für rd posiert hat. Daher scheinen die Fotos doch wohl eher ein Teil der Show der Staatsanwaltschaft zu sein.
@5. KleverCompliance “ „Bankmitarbeiter†die offensichtlch nicht nur viel Zeit haben, sondern auch gleich jegliche Form von Datenschutz, Bankgeheimnis und Vertraulichikeit wegen 9.000 Euro kurzum abgeschafft haben“
Ihre Aufregung verstehe ich nicht so ganz. Und was meinen Sie mit ultima ratio, auf die verzichtet werden soll?
Sozialschmarozertum, und genau darum scheint es sich hierbei zu handeln muss man schnell, zeitsparend und zielführend ausmerzen, wie man es auch mit Corona versucht.
Die Hilfen sind dazu geschaffen, um Betriebe überleben zu lassen, und nicht um sich Goldbarren zu kaufen. Für meine Begriffe übrigens ein recht ungünstiger Zeitpunkt für den Ankauf.
Anderen Betrieben wie z.B. einer Zentrale hilft man halt mit Mehrwertsteuersenkung . Ausser bei Getränken „natürlich“, nur bei zubereiteten Speisen, und so schaut auch noch so mancher Gastwirt in die Röhre weil eine Kneipe nunmal vom flüssigen, und nicht vom festen Umsatz lebt.
Zu den Mitarbeitern der Bank, Sie wissen ja,dass diese nicht nur gesetzlich zur Meldung von Unregelmässigkeiten verpflichtet sind, sondern sich sogar selbst strafbar und regresspflichtig machen, wenn sie das nicht melden.
Zur Staatsanwältin: „da is niets mis mee“ würde der Holländer sagen, und ich denke, die Bildauswahl hat rd. getroffen, und nicht die StAnwaltschaft.
Soviel „Zurshowstellung“ und Propaganda habe ich selten auf einmal gesehen. Politisch motiviert und mit der Botschaft versehen, „schaut her wie wir Euch alle jagen werden“ ist die Meldung bemerkenswert. Besonders gefällt mir der Hinweis auf die stutzig gewordenen „Bankmitarbeiter“ die offensichtlch nicht nur viel Zeit haben, sondern auch gleich jegliche Form von Datenschutz, Bankgeheimnis und Vertraulichikeit wegen 9.000 Euro kurzum abgeschafft haben. Und natürlich spaziert die Staatsanwaltschaft darufhin auch gleich – unter Verzicht auf die ultima ratio – sofort durch sämtliche Wohnungen? Soweit sollen wir also schon sein? Na, wenn das wirklich stimmt, dann viel Spaß in unserem Staat. Bei der Verbreitung von so einem Unsinn, soll sich niemand über die Menschen aufregen, die Samstags für den „Widerstand“ demonstrieren.
Bleibt die Frage: Schickt die Staatsanwaltschaft diese Fotos, besonders gefällt mir dieses „Senior-Legal-Partner-Law-firm-Portrait“ der kessen Staatsanwältin, gleich mit? Die Aufnahme der RP mit den beiden Justiziaren am PKW, wirkt wie ein Fernsehzeitungsfoto für Blaulichtreport oder ähnliche Unterschicht-TV-Formate. Das Niveau hat der Artikel in der RP allerdings auch. Es ist erschreckend wie einfach heute die Presse vor den Karren gespannt wird zum „rüberbringen“ von Propagandabotschaften seitens der Regierung.
Wieso macht die Stadt Kleve eigentlich kostenlos Werbung auf dem durch sie verwalteten Dashbord https://www.netvibes.com/stadt-kleve#Nachrichten_aus_Kleve , wenn die RP inzwischen alle Seiten hinter die Bezahlschranke legt?
https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/coronavirus-razzien-in-nrw-bei-mutmasslichen-soforthilfe-betruegern_aid-51157191 oder
https://rp-online.de/nrw/staedte/goch/quartett-ueberfaellt-drogenhaendler-in-pfalzdorf_aid-51108491
Sogar aus dem hier veröffentlichen Artikel, basierend auf Presseinfo´s mit zugehörigem Fotomaterial , das durch staatliche Organe gratis zur Verfügung gestellt wird, versuchen sie noch Geld oder Abbonenten zu gewinnen.
Klar, liebe RP, kostet guter Journalismus Geld und muss bezahlt werden, aber betreibt dann bitte auch Journalismus, und spiegelt nicht nur öffentliche Quellen und verlangt dafür noch Abogebühren im Onlinegeschäft.
Verdienen muss jeder, und Zeitungen haben es schwer, aber die Stadt müsste auf ihrer Presseschau netvibes darauf bestehen, Zeitungsartikel nur ohne Bezahlpflicht zu verlinken.
Andere Medien, wie Spiegel und Co haben sich ja auch andere Formen der Finanzierung durch Werbung einfallen lassen.
In der Kosmetikbranche und beim Kranverleih verstehe ich den Vorwurf ja sofort, aber bei einer Eisdiele sehe ich das schon ein wenig anders.
Ob man leere Kasse im Frühjahr mit Schieflage des Geschäfts gleichsetzen kann, da habe ich bei einem Eissalon erstmal so meine Zweifel.
Die Saison für Speiseeis fängt ja stets erst mit Beginn des Frühlingswetters an.
Könnte es irgendwie sein, dass die mit heisser Nadel gestrickten Coronahilfe-Regeln nicht immer eben passend sind?
Aber gut, das findet mit Sicherheit dann auch die Staatsanwaltschaft heraus, und dass die Hilfe sofort nach Erhalt in Gold umgesetzt wird, oder bar abgehoben wird, ist allerdingsauch nicht im Sinne des Erfinders, und nicht gerade ein Beweis dafür, dass das Geld so dringend benötigt wird.
Die 81-jährige Mutter mit in den Schlamassel zu ziehen, dafür habe ich denn auch total kein Verständnis.
Das Universum/Karma/Schicksal holt sich alles irgendwann wieder zurück.
Corona-Gold