Mal eben ein paar Gießkannen Wasser aus dem Spoykanal ziehen, um den eigenen Garten zu wässern – das ist im Kreis Kleve an morgen verboten. Oberflächenwasser ist tabu!
Ab dem morgigen Dienstag, 09. August 2022, ist es im Kreis Kleve untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Das besagt eine so genannte „Allgemeinverfügung“, die die Kreisverwaltung Kleve am Montag, 08. August 2022, veröffentlich hat und die zunächst bis zum 30. November 2022 befristet ist. Dies betrifft alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet.Anlass für diese Maßnahme ist die seit Monaten anhaltende Trockenheit in der Region. Da eine Verbesserung der Situation derzeit nicht absehbar ist, besteht die Gefahr, dass der bereits stark belastete Naturhaushalt nachhaltig gestört wird und die Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen bedroht sind. Die weitere Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern würde diese negative Entwicklung noch verstärken. Das Verbot gilt sowohl für den privaten und gewerblichen Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die rund 25 bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Verboten ist damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen beispielsweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.Mit dieser Maßnahme sollen die schon jetzt sehr beeinträchtigten Gewässer geschützt werden. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Kleve überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
@24
Das ist sehr löblich!
Aber eher ungewöhnlich. 🙂
Ich nehme mal an, sie gehen aber auch nicht permanet auf die Strasse und schreien : „Klimakrise! Klimakrise!“
@22 Die Ironie des Kreises
Ich wriss ja nicht, mit welchem Gerät du hier deine Kommentare schreibst. Aber es muss wohl ein digitales Kommunikationsmedium sein. So wie viele andere, einschließlich mir.
Wäre es bei allen Forderungen nach Verzicht suf Verbrennungsfahrzeugen, Urlaubsflügen, Rasenbewässerungen, Einfamilienhäusern etc nicht dann auch konsequent, diese digitalen Freizeit-Kommunikations-Spielzeuge abzuschaffen?
Kleveblog, facebook und Co. würden ausbluten und die Welt sich verbessern?
@22
Ich habe gar kein Auto, und keinen Carport, und keinen Golfplatzrasen. 🙂
Starkregenereignisse (laut DWD mindestens 10 l/m² innerhalb einer Stunde) können überall auftreten, sind aber in der Regel lokal begrenzt auf und wo sie ganz genau stattfinden, lässt sich erst kurz vorher sagen. Da bleibt gerade noch Zeit für grundsätzliche Schutzmaßnahmen (wenn alles gut läuft).
@20
2021 war kein besonderer Dürresommer, und heisse Sommer hintereinander gabs auch schon.
Aber wenn ihnen da keiner mit abgedroschenen Phrasen kommen soll:
Wenn das Klima eines mehrere Millarden alten Planeten angeblich innerhalb von 20-30 Jahren kippen sollte, dann kann die Lösung doch nur heissen: Eigenes Verhalten ändern, Verbrennerauto stehen lassen, Bewässern des häuslichen Golfrasens einstellen, auhören jedes Jahr in Urlaub zu fliegen, reduzierte Quadratmeterzahle fürs eigene Wohnen.
Die Lösung ist aber nicht, publicitywirksam überall was rumzukrakeelen von Klimawandel und sich selber weiterhin zu benehmen wie ne Sau im Maisfeld. Weil schuld sind ja ‚die anderen‘.
Diesen Eindruck -sorry- habe ich gerade von vielen ‚Klimaschützern‘.
Solange die Klimaschützer sich nicht selber ändern braucht auch mir keiner zu kommen….
Wie Harald Schmidt mal (ironischerweise!) so schon sagte: „Ich bin auch für Klimaschutz, aber ich möchte im Urlaub sein wenn die Folgen eintreten….denn das sind sich viele Bürger noch gar nicht bewusst dass das heisst: der zweite Carport ist gestrichen“
@19. Rüdiger Weizenkeim
Vorsicht …….. provokante Frage:
Vermissen Sie die Insekten auf der Windschutzscheibe Ihres Fahrrades oder eines Eco-Kabinenrollers? 😉
Der Unterschied ist, früher war mal 1 Sommer trocken.
Wir haben jetzt den 3 Dürresommer hintereinander, dadurch trocknen die Böden weg. Ein Regenguss der zum Hochwasser der Aar führt schwemmt diesen dann komplett weg. Danach ist alles tot.
Bäume Pflanzen gegen den Klimawandel geht auch nicht mehr, da sind wir 20 Jahre zu spät..
Das Klima kippt gerade. Massiv… Mir braucht keiner kommen mit „Früher waren es auch mal über 30°C“
Ja 3-10 Tage im Jahr, wir haben die 5 Woche mit solchen Temperaturen.
An Spoyboy
Ja, auch ich habe was die Umweltbelastung betrifft den Ball die letzten 50 Jahre versucht „flach zu halten“. In den 80ern hatte ich eine Glasflasche um damit Kamillen-Shampoo abzupumpen. Abgezapft bei den (ehrenamtlichen) Mitarbeitern in der Öko-Kolchose.
Ich fürchte: Es war vergebens. Aber ich habe mich immerhin bemüht. Sie ja auch…
Aber was sich so aktuell darstellt (wo sind die Insekten auf meiner Windschutzscheibe?): Wir sind ziemlich am Arsch…
Wie genau wir im Arsch sind, kann sicherlich Stefan Schuster berechnen. Dem Ingenieur is nix zu schwör….
@17. SpoyBoy
Volle Zustimmung!
Auch in unseren Breitengraden gab es Augusttrockenzeiten mit Wassermangel, mit bis zu 42°.
Wenn man nun aktuell, die verstörende Verkehrslage auf der Römerstraße in Kleve, betrachtet, sieht man hauptsächlich, trotz drohendem Wassermangel, gewaschene Fahrzeuge.
@12
„Trockenheit, Hitze, Brände… Was sagen eigentlich die Klimawandelleugner aus den Reihen von AfD, FDP & Co. dazu? Die sind verdächtig ruhig.“
Ich komme nicht aus diesen Reihen, aber ich werde jetzt mal bewusst provokant mit 2 Äusserungen:
1.) Niedrigwassser im Rhein,Waldbrände (im Reichswald glaube ich der letze 1978), lange Trockenperioden gab es auch schon vor 30, 40 und 50 Jahren, der jetzige Sommer unterscheidet sich dadurch nicht von anderen Sommern.
2003 z.B. hatten wir fast 4 Wochen pure Sonne ohne einen Tropfen Regen. Dafür war 2014 der Sommer komplett verregnet. Das Hochwasser an der Ahr hat gezeigt, dass genug Wasser vom Himmel kommt, wir aber nicht damit umgehen können bzw. nicht vorbereitet sind.
Man könnte zum Sommer 2022 auch sagen: ein Super-Sommer. Für den Weinbau z.B. ein Spitzenjahrgang.
Trockenheit und Sonne ist übrigens kein Auslöser für Waldbrände, sondern nur eine Bedingung. 95% aller Waldbrände entsehen durch fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung. Auch die berühmte Glasscherbe reicht nicht aus um einen Waldbrand zu erzeugen.
2.) In meinem ganzen Leben (>50J) habe ich noch nie ein Auto gehabt (obwohl mein AG mich inwzischen 90km entfernt vom Wohnort in die Zentrale versetzt hat) und ich bin genau 4x geflogen, alles dienstlich. Und ich bewohne auch kein quadratmeterfressendes flächenversiegelndes EHF wie man es in Kleve zuhauf findet.
Ich hoffe, dass Ihr Klimawandelschreier, auch @12, doch hoffentlich alle kein Auto habt oder es zumindest jetzt stehenlasst, um den Klimawandel nicht weiter zu beschleunigen. Und dass Ihr auch alle das Fliegen einstellt. Dann würde sich der Flughafen Weeze von selbst erledigen, und auch ganz allgemein das Personalproblem an den Flughäfen. 🙂
Was der Tatsache keinen Abbruch tut, dass Euer bis dato bereites gefahrenes Auto-CO2 in der Atmosphäre ist, – meines nicht.Werde ich für mein jahrzehntelanges umweltschützendes Verhalten eigentlich belohnt?
shitstormmode=ON
@15 Genau, es geht bei dem Themenfeld, bei dem im Spoykanal ein bestimmter Wasserstand nicht unterschritten werden darf, um den hydrostatischen Druck. Vereinfacht ausgedrückt, sinkt der Wasserstand, sinkt auch der hydrostatische Druck.
Die Machbarkeitsstudie 2.0 gibt (bildlich) Auskunft darüber, dass die Spundwände an einigen Stellen auch im Spoykanal schadhaft sind. So gibt es darin ein Foto, dass nicht mehr ordentlich verbundene Schlösser zeigt. Das nur exemplarisch an dieser Stelle.
Der Wasserstand des Spoykanals scheint trotz des durch die anhaltende Dürre verringerten Wassrrzuflusses Mithilfe der Aufstauungen an der Schleuse (Regulierung durch den Umlaufkanal entlang der Schleusenkammer) nicht unter das kritische Maß zu fallen. Hierdurch verändern sich allerdings auch die Abflusswerte. Der Spoykanal entwickelt sich dadurch zunehmend zu einem stehenden Gewässer (nicht im fachlichen Sinne gemeint).
@Detraktor, #13
Sie haben schon in mehreren Beiträgen eine Tendenz gezeigt, alles solange zu zerreden, bis jede Diskussion (scheinbar) im Beliebigen versandet.
Sie haben Unrecht!
Ein Ingenieur kann alles berechnen – vorausgesetzt die Randbedingungen sind ihm bekannt. Solche Berechnungen wurden im WSA durchgeführt, aber Sie haben sich nicht der Mühe unterzogen zu recherchieren, nachzufragen, und zu lesen. Stattdessen treten Sie als Oberzweifelverbreiter auf.
Am Beispiel der Spundwände des Spoykanals, meine Herangehensweise wäre Folgende:
Der Flächendruck von außen auf die Spundwand ist bekannt. Er ist eine Materialeigenschaft, und dafür gibt es tausendfach erprobte Tabellenwerte – sowohl für nasses als auch trockenes Material. Der ‚Winkel der inneren Reibung‘ hängt ab von der Korngröße und den Oberflächeneigenschaften des Materials (bindig oder nicht-bindig).
Außer allgemeingültigen Tabellenwerten dürften dem WSA auch die Ergebnisse von Bodenproben vorliegen.
In erster Näherung ist es zulässig, dem Boden die Eigenschaften einer Flüssigkeit zuschreiben. Vorteil dieser vereinfachten Methode: Es entsteht zwar ein gewisser Fehler, aber dieser zeigt immer in Richtung eines früheren Versagens des Systems. Die rechnerische Alarmschwelle wird durch diesen Trick früher erreicht, und es verbleibt genügend Zeit, mit den niedrigeren realen Werten nochmal genau nachzurechnen. Die Vorwarnzeit für die Anwohner des Spoykanals wird deutlich erhöht.
Der Gegendruck auf die Spundwand von innen ist supereinfach zu berechnen: Es ist der hydrostatische Druck. Berechnen Sie per Integralrechnung die Druckverteilung auf die Spundwandbohlen von der Kanalsohle angefangen bis hoch zum Wasserspiegel.
In den Produktkatalogen der Lieferanten von Spundwandbohlen erfahren Sie die Belastungsgrenzen für das Profil und den jeweils verwendeten Stahl gegen Punktlasten und Flächenlasten. Der jährliche Materialverlust durch Korrosion ist ebenfalls ein empirisch ermittelter Tabellenwert, gültig für die konkret eingekaufte Stahlsorte.
Nun fehlt zur Berechnung der aktuellen Standfestigkeit bei gegebenen verschiedenen Wasserständen nur noch ein Wert für die Eindringtiefe der Bohlen in den Untergrund. Diese ist in den Bauplänen festgehalten. Wichtig ist auch noch die Kenntnis über die handwerkliche Ausführung. Sind die Bohlen untereinander sauber verzahnt? Ja, das ist am Spoykanal der Fall, im Gegensatz zu den Spundwänden an der Kaskade. Gibt es künstlich hergestellte Schwachstellen, z.B. Löcher für Kanalisationsrohre zur weiträumigen Oberflächenentwässerung?
Auf den resultierenden Zahlenwert addiert der verantwortungsbewußte Ingenieur dann noch einen Sicherheitsfaktor, und fertig ist eine Prognose für die Presseveröffentlichung. Wie?? Die zweifeln Sie an, bei gleichzeitig fehlenden Kenntnissen und Fähigkeiten in den Ingenieurwissenschaften ??
Alles kein Hexenwerk und völlig ohne Kristallkugel. Ich gehe davon aus, dass die Kollegen des WSA die notwendige Mathematik beherrschen, ihnen die physikalischen Grundlagen bekannt sind, und auch alle Informationen vorliegen.
Wörtliches Zitat aus Ihrem letzten Beitrag:
„Also eher alles unbekannter Terrain, da dazu zu wenig Erfahrungswerte vorliegen.“
Mein Fazit;
Sie wissen nicht wovon Sie reden und blamieren sich bis auf die Knochen. Und Sie merken es nicht mal.
@13 Machen diese Mutmaßungen Sinn? Erst recht, wenn man eine Bagatellisierung antreiben möchte.
Die Fachleute erklären, daß mit Unterschreiten einer bestimmten Wasserstandsmarke die Standsicherheit der Spundwände nicht mehr gegeben sei. Punkt. Ob sich nun der Sättigungsgrad mit Niederschlagswasser des Böschungsbodens „entschärfend“ oder „verstärkend“ auswirkt, kann in diesem Forum wohl kaum festgestellt werden, ebenso wie die dynamischen Lastfälle durch das Befahren der teils uferbegleitenden Straßen durch Kraftfahrzeuge.
Auch bei der alten Schleusenkammer haben Bausachverständige eine Standsicherheit erklärt und zwar nur unter der Prämisse, dass bestimmte Wasserstände eingehalten werden. Deshalb achtet das WSA auch darauf, dass dies geschieht. Nur so kann ein Kollaps verhindert werden. Dennoch bestätigen die Bausachverständigen, dass von der Schleuse eine „latente Gefährdung“ ausgehe. Die bedingte Standsicherheit wurde dem Bauwerk allerdings nicht unbefristet bestätigt, sondern bis spätestens 2025 – 2027. Danach ist das Teil aus Sicht der Standsicherheit ein Problem für den Hochwasser- und Deichschutz.
@ 11 HP. Lecker “ wenn der Kanal die Marke unterschreitet … Einfach mal beim WSA Rhein nachfragen “
Ich fürchte, darüber kann keiner, auch nicht das Wasser-Schiffahrtsamt eine sinnvolle Aussage tätigen.
Vielmehr verhält es sich so, dass man nur bis zur bestimmten Marke eine positive Aussage (hält) treffen kann .
Ich gehe einmal davon aus, dass bei der momentanen Trockenheit des Uferstreifens noch keine Gefahr durch den Wanddruck besteht, anders könnte das werden, wenn die Böschung bei einsetzendem Dauerregen weich werden würde, nur, dann stiege ja auch der Pegel in Kanal wieder an.
Also eher alles unbekannter Terrain, da dazu zu wenig Erfahrungswerte vorliegen.
Trockenheit, Hitze, Brände… Was sagen eigentlich die Klimawandelleugner aus den Reihen von AfD, FDP & Co. dazu? Die sind verdächtig ruhig.
@10 Die Standsicherheit wäre dann nicht mehr gegeben. Ob es zu einem Zusammenbruch führen wird, ist hypothetisch. Allerdings kann ein Zusammenbtuch dann nicht auszuschließen sein. Einfach mal beim WSA Rhein nachfragen, die können dazu auch informieren.
Und was passiert wenn der Kanal die Marke unterschreitet?
Fällt der dann in sich zusammen?
@8 Falsch interpretiert: Ich habe nicht zum Ausdruck gebracht, dass mir eine Art Privileg zusteht, diese Informationen zu besitzen, sondern vielmehr, dass ich ohne ausdrückliche Zustimmung nicht aus der Expertise zitieren darf. Insofern habe ich die einschlägige Info auszugsweise mit meinen eigenen Worten wiedergegeben.
@7 HP.Lecker „nicht zitieren möchte, kann und darf, so stellt diese aber klar, dass die Spundwände mit Mängeln und Schäden (z.B. offene Schlösser, Korrosionen etc.) besitzen und daher es tatsächlich so ist, dass der Pegel des Spoykanals eine bestimmte Marke nicht unterschreiten darf.“
Oh, wie interessant, Sie sind da ja bevorrechtigt, dassSie wissen was wir nicht wissen dürfen.
Da (laut Christian Morgenstern) nicht sein kann, was nicht sein darf, sollten Sie sofort eine Anzeige gegen den Kermisdahl bei der Unteren Wasserbehörde stellen.
In Deutschland muss ja alles seine Ordnung haben.
@6 Steez
Auch wenn ich an dieser Stelle die einschlägigen Stellen aus der Machbarkeitsstudie 2.0, die die Stadt Kleve zusammen mit der BRD co–beauftragt hat, nicht zitieren möchte, kann und darf, so stellt diese aber klar, dass die Spundwände mit Mängeln und Schäden (z.B. offene Schlösser, Korrosionen etc.) besitzen und daher es tatsächlich so ist, dass der Pegel des Spoykanals eine bestimmte Marke nicht unterschreiten darf.
Ich habe das hier deshalb thematisiert, da bei der Wasserstraße immer ausreichend Wasserzufuhr gewährleistet werden muss, damit der Pegel nicht unter das kritische Maß abfällt. Insofern wäre eine Wasserentnahme (in unkontrolliertem Maß) wohl eher zu unterlassen, erst Recht, wenn sich die Wasserzufuhr aufgrund der anhaltenden Dürre weiter verringert…
Beim Bruch der Stauwehr an der Schleuse in der Maas vor etwa 6 Jahren, habe ich auf langer Stecke nicht eine Spundwand flach liegen sehen.
Die Tiefe direkt an den Spundwänden im Spoykanal beträgt fast überall +/- einen Meter. Irgendwo habe ich mal gelesen, das die Dinger zu etwa 50% der Gesamtlänge in den Boden gerammt werden. Eigentlich dürfte da nix passieren.
So halten es unsere niederländischen Nachbarn
https://www.brabantsedelta.nl/waterschap-brabantse-delta-stelt-urenverbod-oppervlaktewater-in
Korrektur zu @1: Richtig sollte es heißen:
Darf der Wasserstand im Spoykanal ohnehin eine bestimmte Höhenmarke NICHT unterschreiten, um die Standsicherheit der Spundwände nicht zu gefährden?
Kaum denkt man mal es geht nicht grotesker, kommt der in der Kreisverwaltung verbeamtete juristische Sachverstand mit einer neuen Idee um die Ecke. Ich will überhaupt nicht den generellen Sinn der Maßnahme anzweifeln, aber bitte verzeiht mir meinen Gedankengang – diese Verfügung läd geradezu zum kreativen Umgang mit der Verordnungslage ein.
Schritt1: Man melde ein Reisegewerbe an – den öffentlichen Verkauf von frisch gebrühtem Kaffe.
Schritt 2: Man pumpe das Wasser dazu aus dem Kermisdahl. Eine Aquarienpumpe als Vorsatz für eine Akkubohrmaschine bekommt man im Versandhandel für 10,59 € inclusive Schläuchen. Wichtig: Das Wasser muss maschinell gefördert werden, denn handschöpfen wäre ja erlaubt.
Schritt 3: Das Kermisdahlwasser reinigt man öffentlich und für Alle sichtbar mit einem Survival-Filter aus dem Sortiment eines Outdoor Ladens. „Entfernt 99,99999% aller bekannten Bakterien wie z. B. Salmonellen, Cholera und E.coli und 99,9999% aller Protozoen wie z.B. Giardien und Kryptosporidien“. Kosten: Cirka 35 €. Der wertvolle Nitratgehalt des Kermisdahlwassers bleibt dabei als Geschmacksträger erhalten.
Schritt 4: Der Kaffee wird auf Wochenmärkten als Gourmetgetränk für 3 € pro Tasse verkauft um Kosten und zu erwartende Geldstrafe zu decken.
Schritt 5: Man überrede einen Freund diese illegale Aktion anzuzeigen, damit Polizei/Ordnungsamt tätig werden müssen. Die Methode der Wasserentnahme ist schon illegal, aber das auch noch gewerblich zum Erzielen eines Gewinns…. Uiuiui….
Keine Ahnung, ob das als Aufruf zu einer strafbewehrten Handlung gewertet werden kann. Auf ähnliche Weise hat schon Mahatma Gandhi das British Empire bezwungen.
Jetzt mal Spaß beiseite und ganz im Ernst. Die neue Verfügung schützt die gesamte Region wirksam davor, dass im Kreisgebiet jemals Fracking als Methode zur Gasförderung angewandt wird. Denn der enorme Wasserbedarf für diese Fördermethode kann nur durch die Entnahme von Oberflächenwasser gedeckt werden, um wirtschaftlich zu sein.
Spaß ist Spaß, aber Tatsache ist: Die Juristen in der Kreisverwaltung können klar denken und vorausschauend handeln.
Mal eben ein paar Gießkannen Wasser aus dem Spoykanal ziehen, um den eigenen Garten zu wässern – das ist im Kreis Kleve an morgen verboten. Oberflächenwasser ist tabu!
Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Wasn nu?
Darf der Wasserstand im Spoykanal nicht ohnehin eine bestimmte Höhenmarke unterschreiten, um die Standsicherheit der Spundwände nicht zu gefährden?