Hammerschläge auf den Kopf des Kollegen

(Symbolfoto)

20 Jahre war er alt, als er mit seiner Mutter Afghanistan verließ. Mit dem Flugzeug ging es von Kabul nach Teheran, von dort zu Fuß in die Türkei, und von dort per Schiff und Zug zuerst nach Paderborn und dann nach Emmerich, und all dies in der Hoffnung auf ein besseres Leben als in der Heimat. 

Doch dieses bessere Leben, es wird für Said A. nach in den nächsten Jahrzehnten in der Obhut der Fachkräfte eines psychiatrischen Krankenhauses verbracht werden müssen, so entschied es am Montag das Landgericht Kleve, das eine Unterbringung des an einer Schizophrenie erkrankten Mannes in einer solchen Einrichtung anordnete.

Schon bei der Verlesung der Anklage ging die Staatsanwaltschaft von einer Tat aus, die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen worden sein soll. Sie geschah am 15. März des vergangenen Jahres in den Betriebsräumen eines Automobilzulieferers in Kellen, wo der 28 Jahre alte Emmericher als Hilfsarbeiter beschäftigt war. Vielleicht hat es kurz vor Feierabend an diesem Tag einen kleinen, beleidigenden Wortwechsel zwischen A. und einem weiteren Mitarbeiter gegeben, vielleicht auch nicht.

Tatsache aber ist, dass A. dann zu einem Schlosserhammer – Gewicht rund 1 kg – griff und seinem Kollegen, der an einem Computer gerade seine E-Mails checkte, unvermittelt von hinten auf den Kopf schlug, und dann, als er auf dem Boden lag, weitere dreimal. Der Kollege, der in der Verhandlung als Zeuge aussagte, überlebte schwer verletzt, leidet aber heute manchmal noch an Kopf- und Nackenschmerzen. Er erlitt zwei Schädelbrüche und vier Platzwunden, und bei der Tat verlor er wohl anderthalb Liter Blut. Es war so viel, dass sogar der Täter geschockt war.

Die sofort herbeigerufene Polizei nahm A. fest, zuerst kam er in U-Haft, dann nach Essen in die Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft klagte versuchten Mord und schwere Körperverletzung an.

Vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Gerhard van Gemmeren räumte der Angeklagte die Tat ein, und er ließ über seine Verteidigerin Pantea Farahzadi (sie vertritt auch den „Propheten“ von Graefenthal) auch in einer vorgefassten Erklärung verlesen, dass er nach den Schlägen Papierhandtücher geholt habe, um die Blutungen zu stoppen – angesichts des Ausmaßes der Verletzungen natürlich ein ebenso aussichts- wie sinnloses Unterfangen.

Seine Einlassung, eigentlich habe er nur den Körper seines Kollegen treffen wollen, war insofern wenig überzeugend, als dass diese nicht die weiteren Schläge erklärte, die der nach dem ersten Treffer am Boden liegende, bereits schwer verletzte Mitarbeiter abbekam. Aber warum überhaupt dieser Gewaltexzess?

Schon am Tattag sei eine „sehr negative Stimmung“ in seinem Kopf gewesen, hieß es in der Erklärung. Er habe sich ausgegrenzt und unverstanden gefühlt, obwohl er sich immer bemüht habe, freundlich zu sein. Und dann habe es diesen Wortwechsel gegeben, der in sehr verärgert habe. (Das Opfer sagte, dass dieses Gespräch nicht stattgefunden habe.)

Es ist auch zu vermuten, dass die Erinnerung des Angeklagten durch die Krankheit sowie einen nicht unbeträchtlichen Drogenkonsum erheblich eingetrübt ist – der Einlassung war zu entnehmen, dass er gewohnheitsmäßig reichlich Marihuana konsumierte, am Tattag hatte er morgens auch schon Wodka getrunken und überdies ein wenig Kokain eingeworfen, ein halbes Gramm, so schätzte er.

„Ich bereue die Tat“, räumte A. vor Gericht ein. „Es tut mir schrecklich leid, dass ich zu so einer Tat in der Lage war.“ Wie sich herausstellte, war es allerdings nicht die erste Gewalttat. Vor dem Amtsgericht Emmerich gab es schon eine Verurteilung, weil er bei Streitereien einmal einem Mann einen Kugelschreiber in die Hand gestochen und ein anderes Mal ins Gesicht geschlagen hatte.

Am Nachmittag kam noch der psychiatrische Sachverständige zu Wort, der eine Schizophrenie diagnostizierte. Verteidigerin Farahzadi forderte Freispruch, die Staatsanwaltschaft Freispruch und Unterbringung. 

Deine Meinung zählt:

19 Kommentare

  1. 19

    Lieber Günther, nein da bin ich kein Fachmann, ber danke für das Kompliment. Doch bei Ihrem Wohlwollen, haben Sie leider schon wieder was überlesen. Macht ja nix.

    Sie finden die Diskussion um einen psychisch Kranken, einen schwer verletzten Menschen und Gerichtsverfahren „schön“?

    Aha…

     
  2. 18

    Steez ! Ich merke ,mentale Störungen, die menschliche Psyche, ihre Abartigkeiten +☝🏽 die Welt der forensischen Psychiatrie da sind sie ein ganz …👍🏽Ich werde ich mich in Zukunft mal vorsichtig raushalten 😥+ den Fachleuten das Feld überlassen. Danke für die schöne Diskussion.🍻

     
  3. 17

    Ob man das wahr haben möchte oder nicht:

    Der „bedauernswerte“ Täter (Zitat Günhter) ist nun mal keiner von den Typen, die rein gar nichts mit psychischer Krankheit zu tun haben, den er wird keine Entscheidung für einen kriminellen oder gewaltsamen Lebensstil getroffen haben. Wer z.B. mit Drogen- Waffen o. Menschenhandel sein Geld verdient, entscheidet sich bewusst gegen Gesetze und ein stinknormales Leben.

    Andererseits können psychische Erkrankungen, wie eine unbehandelte Schizophrenie nun mal – und das ist wirklich bedauernswert – zu schrecklichen Gewaltdelikten führen. Oder Menschen werden zu Tätern, wenn sie an in extremen emotionalen Belastungen stecken.

    Das alles ist schon schlimm genug. Doch statt auf Fachärzte und Gerichte im hier geschilderten Fall zu vertrauen, werden diese als Arsc…cher von Günther denunziert und die „neue deutsche Gerechtigkeit“ polemisch auf Bühne gestellt. Das ist mehr als daneben, es ist eine Zumutung. Sich derart wie Günther auszulassen, sagt rein gar nichts über psychsich kranke Menschen, den Täter, die Tat, das Opfer, die Fachleute und Richter, sondern jede Menge über ihn alleine aus.

    Jeder kann zu jedem Zeitpunkt in seinen Lebens eine minder bis schwer verlaufende psychische Störung erleiden. Nahezu alle werden jemanden kennen, den das betrifft.

     
  4. 16

    @Steez

    „Hält der denn sein Schienenbein auch so fröhlich hin wie der Günther?“

    Ja, dass tut er. Er teilt aber vor allem gerne aus. Ist wahrscheinlich vom Pegel abhängig.

     
  5. 15

    @14. Steez

    Wenn Sie jemandem vor‘s Schienbein treten wollen, wie wär’s dann mit unserem Philosophen oder ist der Ihnen zu gefährlich? 😂

     
  6. 14

    Zitat Chewgum: „Schuldunfähigkeit feststellen und Unterbringung in der forensischen Psychiatrie kann die bessere Lösung sein. Eine Haftstrafe endet zu einem festgelegten Datum oder früher. Der Aufenthalt in der Forensik ist erstmal unbefristet.“

    Das ist Onkel Günther egal, die Hauptsache ist er kann draufhauen, auf die „neue“ deutsche Gerechtigkeit.

     
  7. 13

    @1 Guenther Hoffmann

    Schuldunfähigkeit feststellen und Unterbringung in der forensischen Psychiatrie kann die bessere Lösung sein. Eine Haftstrafe endet zu einem festgelegten Datum oder früher. Der Aufenthalt in der Forensik ist erstmal unbefristet. Es wird dann regelmäßig überprüft, inwiefern die untergebrachte Person noch gefährlich ist (Gefährlichkeitsprognose). Manche kommen da nicht mehr raus. Und das ist in diesen Fällen auch besser so.

     
  8. 12

    Wenn es eine akute Psychose war, wird wohl Schuldunfähigkeit festgestellt.

    Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt nach §63 StGB in Frage, wenn:

    Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.

     
  9. 10

    Ich freue mich über jeden Menschen, der in unser Land kommt, um sich hier ein neues Leben aufzubauen und sich einzubringen. Wenn diese Menschen allerdings straffällig werden, haben sie meines Erachtens das Bleiberecht verwirkt. Von daher verstehe ich nicht, warum Said A. nicht einfach abgeschoben wird.

     
  10. 8

    @4 JB Drogenkonsum kann eine Psychose auslösen. Dieser Psychose kann eine Schizophrenie zugrunde liegen, die aber andere Ursachen hat.

     
  11. 7

    Steez ! Bleiben sie mal easy in ihrer Micky Maus Welt .☝🏽 Empfehle Ihnen „Bauer sucht Frau “ zur Entspannung. 😁

     
  12. 5

    Man kann nur hoffen, dass das Opfer sich vollständig erholt.

    Auch wenn der Angeklagte krank und nicht schuldfähig ist, muss die Gesellschaft vor ihm geschützt werden.

    Wer zu so einer Tat in der Lage ist – in welchem Zustand auch immer – gehört untergebracht.

     
  13. 4

    typisches Henne Ei – Syndrom, wobei dem Gericht wohl nicht bewusst sein will, dass übermässiger Drogenkonsum oft zu Schyzofrenie führen kann, und dann zieht das Argument mit dem „kanken“ Angeklagten nicht mehr.

     
  14. 3

    Wie verhält sich nun die Tatverarbeitung und Zukunft des schwerverletzten Opfers? Wurde darüber auch gesprochen und verhandelt?

     
  15. 1

    Für dich Ralf ☝🏽 mein „tilt“ Kommentar ? 👍🏽 So geht die neue deutsche Gerechtigkeit , wenn die richtigen A…..löcher (Experten ) eingebunden sind ,der arme bedauernswerte Täter und immer ne Zwiebel i.d. Tasche für die Tränen.😁