Fünf Monate altes Mädchen stirbt an Schütteltrauma, Vater in Haft

JVA Kleve: Vater sitzt ein

Am Anfang sah alles nach einer lebensbedrohlichen Erkrankung aus, doch nun ermittelt die Staatsanwaltschaft: Am Dienstag vor knapp zwei Wochen erschienen Eltern mit ihrem leblosen, fünf Monate alten Baby in der Notaufnahme des Klever St.-Antonius-Hospitals. Den Ärzten gelang es, das Mädchen zu reanimieren, sodass es danach in eine Spezialklinik in die Niederlande gebracht werden konnte. Doch dort verstarb der Säugling sechs Tage nach der Einlieferung (am Montag, 23. Oktober).

Die Obduktion ergab: Ursächlich für den Tod des Kindes war ein sogenanntes Schütteltrauma. So bezeichnet man eine Hirnverletzung, die durch heftiges, gewaltsames Schütteln von Babys und Kleinkindern verursacht wird. Beim Schütteln schleudert der Kopf des Säuglings unkontrolliert hin und her. Denn der Säugling kann – wegen seiner schwachen Nackenmuskulatur – den Kopf nicht alleine halten. Durch das gewaltsame Schütteln wird das Gehirn im Schädel hin- und hergeworfen, Blutgefäße und Nervenbahnen reißen. In der Regel fehlen bei einem Schütteltrauma-Syndrom äußere Kennzeichen oder sie sind nur schwer erkennbar. Nach heftigem Schütteln können die Kinder Symptome zeigen, die von Blässe und Reizbarkeit über Apathie und Erbrechen bis hin zu Krampfanfällen und Atemstillstand reichen (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Als Hauptauslöser für das Schütteltrauma gilt lang anhaltendes Schreien des Kindes. Dies kann bei den Eltern Gefühle der Hilflosigkeit, Frustration und Wut auslösen und schließlich zum Schütteln des Kindes im Affekt führen.

Zehn bis 30 Prozent der geschüttelten Kinder, die in eine Klinik gebracht werden, sterben. Rund zwei Drittel der Babys, die ein diagnostiziertes Schütteltrauma überleben, erleiden verzögerte bzw. chronische Schäden wie Seh- und Sprachstörungen, Lern- und Entwicklungsverzögerungen, Krampfanfälle schwerste bleibende körperliche und geistige Behinderungen. Nur schätzungsweise 10 bis 20 Prozent der Säuglinge überleben ein diagnostiziertes Schütteltrauma ohne bleibende Schäden. Jährlich werden rund 100 bis 200 Säuglinge und Kleinkinder mit Schütteltrauma in deutsche Krankenhäuser gebracht.

Die Ermittlungen der Mordkommission führten im Fall des Mädchens aus Kleve zum Vater des Kindes. Am Mittwoch Abend wurde der 29 Jahre alte Mann dem Haftrichter vorgeführt. Auf Antrag der Klever Staatsanwaltschaft kam er in Untersuchungshaft. Der Tatvorwurf lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren.

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23 Kommentare

  1. 23

    @22 Anmerkung
    „ Ziehen Sie bitte in Betracht, dass die Mutter, die ihr Kind verloren hat, auch Opfer ist.“

    Falls Sie mich meinen, das habe ich getan indem ich in Post 21 geschrieben habe „ @20 Anmerkung Ja und hinzuzufügen wären noch so unempathische Gedanken wie sie mir z.B. durch den Kopf gegangen sind und die vielleicht auch Menschen im Umfeld der Mutter haben oder gehabt haben und die so ähnlich sind wie die Selbstvorwürfe.“

    Zitat aus Post 22: „ Wenn Säuglinge schreien, heißt das nicht unbedingt, dass etwas nicht in Ordnung.“

    Es muss nichts Schlimmes sein, aber irgendwie ist es eine Art von Mitteilung. Es ist mir leider bisher nicht gelungen herauszufinden was es mir sagen soll außer naheliegende Dinge wie Hunger/Durst, volle Windeln, körperliches Unwohlsein, Verlangen nach elterlicher Fürsorge bzw. Nähe o.ä.

     
  2. 22

    Wenn Säuglinge schreien, heißt das nicht unbedingt, dass etwas nicht in Ordnung. Es gibt so genannte Schreiphasen, die indivduell unterschiedlich sein können. Manche Kinder schreien viel, andere weniger. Es gibt auch Schreiambulanzen, die Eltern aufsuchen können. Aber es sollte natürlich immer abgeklärt werden, welche Gründe außer einer entwicklungsbedingten Schreiphase vorliegen könnten. Die direkte Schlussfolgerung, dass etwas Schlimmes passiert sein muss, wenn ein Kind schreit, ist nicht richtig. Wenn es so wäre, hätten Millionen Eltern ein ziemliches Problem.

    Man weiß jetzt auch nicht, ob das Mädchen wirklich viel geschrien hat. Wie Eltern das Schreien von Kindern wahrnehmen und damit umgehen, ist sehr unterschiedlich. Es könnte auch sein, dass das Mädchen ansonsten nicht sehr viel geschrien hat, aber zum Zeitpunkt der Tat dann schon, und dass die ungewohnte Situation eine Überforderung für den Vater war, mit der er nicht in der Lage war umzugehen. Vieles ist möglich, und für eindeutige Schlüsse gibt es zu wenige Informationen.

    Ich werde den Eindruck nicht los, dass der Mutter unterschwellig Schuld gegeben wird. Warum? Weil Mütter verantwortlich sind für das Überleben von Kindern? Und wenn Kinder nicht überleben, haben sie versagt und sind per se verantwortlich?

    Ziehen Sie bitte in Betracht, dass die Mutter, die ihr Kind verloren hat, auch Opfer ist.

    Das ist zumindest das, was sich aus den aktuellen Informationen ableiten lässt.

     
  3. 21

    @19 eine Ergänzung: Die Schwierigkeit bei Babys ist, dass sie kaum eine Möglichkeit haben sich mitzuteilen und Schreien eine oftmals wenig konkrete „Mitteilung“ ist. Bei Kleinkindern kann deren Verhalten bzw. Verhaltensänderungen einen Hinweis geben, dass etwas Schwerwiegendes passiert ist oder wiederholt passiert, selbst wenn sie es noch nicht sagen können. So dass eher die Möglichkeit besteht, dass dem Kind nahestehenden Erwachsen auffällt, dass etwas nicht in Ordnung ist.

    @20 Anmerkung Ja und hinzuzufügen wären noch so unempathische Gedanken wie sie mir z.B. durch den Kopf gegangen sind und die vielleicht auch Menschen im Umfeld der Mutter haben oder gehabt haben und die so ähnlich sind wie die Selbstvorwürfe.

     
  4. 20


    Für die Mutter, gegen die nicht ermittelt wird, ist eine Welt zusammen gebrochen.


    Sie hat ihre Tochter verloren. Ihre Familie existiert nicht mehr.


    Und wahrscheinlich wird sie sich selber Vorwürfe machen, warum sie ihr Kind nicht schützen konnte (auch wenn es nicht möglich war).


    Die Situation, in der sich die Mutter jetzt befindet, ist eine schwere psychische Belastung, hat wahrscheinlich eine Krise ausgelöst, in der sie Hilfe benötigt.

     
  5. 19


    @17. Mutter Ihre Gedanken zu dieser Tat kann ich voll und ganz nachvollziehen. Aber wenn der Elternteil, der dem Kind keine Gewalt antut, nicht Zeuge ist und die Verletzungen nicht offensichtlich sind, hat dieser Elternteil kaum eine Chance zu erkennen, was passiert ist. Ich teile Ihr ungutes Gefühl bezüglich des Elternteils, der nicht der Täter ist. Auch wenn es schwer fällt das zu glauben, es ist möglich das es keine Zeugen gibt und auch keinen oder nur einen sehr vagen Grund gibt Verdacht zu schöpfen. Wenn es ein oder mehrere ältere Geschwister gibt und es bei denen zu unerklärlichen oder unklaren gesundheitlichen Problemen gekommen ist, die nicht zu den üblichen Kinderkrankheiten gehören, dann sollten aber die behandelnden Ärztinnen und Ärzte hellhörig werden und ggf. bildgebende diagnostische Verfahren durchführen lassen, um äußerlich nicht sichtbare Verletzungen und damit mögliche Misshandlungen feststellen zu können.


    In Post 13 habe ich etwas zu emotional reagiert, aber neben der Unschuldsvermutung, die solange gilt bis das Gegenteil bewiesen ist, ist es bei nüchterner Betrachtung durchaus möglich, dass der nicht gewalttätige Elternteil, der in den meisten Fällen die Mutter ist, keinen Grund hatte Verdacht zu schöpfen. Selbst bei dem im Spiegel-Artikel genannten Fall des schwedischen Elternpaares (er ist Richter und sie ist Kinderärztin) wo es zunächst schwer fällt zu glauben, dass die Mutter des Kindes als Kinderärztin anscheinend nicht die Möglichkeit in Erwägung gezogen hat, ihre Tochter könnte (mehrmals) misshandelt d.h. geschüttelt worden sein.

     
  6. 18

    @17 Warum kommen Sie immer wieder auf die Mutter zurück?

    Die mit einem Schütteltrauma verbundenen inneren Verletzungen sind bei Säuglingen selbst für erfahrene Mediziner nur sicher durch spezielle Untersuchungen festzustellen (siehe SPIEGEL-Artikel).

    Die Tat geschieht in der Regel, wenn die Person alleine mit dem Kind ist. Und sie ist nicht zwangsläufig grundsätzlich gewalttätig.

     
  7. 17

    @11. Aufklärungsbedarf

    Ja, die Mutter ist nicht angeklagt.
    Da in dem Bericht von Eltern, die das leblose Kind in die Klinik brachten, bezog sich auch meine Frage, wo die Kindesmutter zum Zeitpunkt des Geschehens war.

    @12. Steez
    Natürlich gehen wir davon aus, dass der Vater das kleine Kind nicht absichtlich umbringen wollte.
    Aber wie herzlos und empathielos kann ein Mensch sein, so ein kleines Menschenkind einfach zu schütteln, anstatt zu versuchen, es liebevoll zu beruhigen.

    Für mich bleibt auch noch weiterhin die Frage:
    Kannte die Kindesmutter eventuell, etwaige unkontrollierte Verhaltensweisen des Kindesvaters nicht?

     
  8. 16

    Vor einigen Jahren habe ich als Nachhilfe-Lehrer erlebt,
    dass bei einer Nachhilfe-Schülerin während meines Unterrichtes
    eine so genannte „Schrei-Puppe“ anfing loszuschreien.
    Die Nachhilfe-Schülerin erzählte mir dann,
    dass alle Schülerinnen im Rahmen des Sexualkunde-Unterrichtes
    eine solche „Schrei-Puppe“ für ein paar Tage mit nach Hause nehmen sollten,
    um „zu üben“, wie sie sich bei einem eigenen schreienden Baby
    verhalten sollten.
    Die Schülerin meinte unter anderem, dass sie so dazu motiviert werden soll,
    „wenigstens zu verhüten, wenn sie schon Sex haben wolle“.
    Außerdem sagte sie, dass alle Jungen in ihrer Klasse diese „Schrei-Puppe“
    nicht bekämen, nicht einmal dann, wenn sie sie selber haben wollten.
    Begründet worden sei das damit, dass es sowieso zu wenige „Schrei-Puppen“
    gebe und die Jungen diese „Schrei-Puppen“ „nicht so dringend brauchen“.

    Da kann man wohl nur hoffen, dass es inzwischen genug „Schrei-Puppen“
    gibt und auch die Jungen eine bekommen.

    Dieser Todesfall ist eine Tragödie,
    und diese Tragödie wäre höchstwahrscheinlich vermeidbar gewesen.

    @ 1 Thomas Beler:
    Die Mindeststrafe für „Körperverletzung mit Todesfolge“ sind drei Jahre
    Freiheits-Entzug,
    und Bewährung gibt es bis höchstens zwei Jahre Freiheits-Entzug.

     
  9. 15

    Gegen die Mutter wird nicht ermittelt, weil sie zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause war.

    Wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Schütteltrauma werden in den meisten Fällen Männer verurteilt – Väter, Lebenspartner, Ex-Partner… , die mit dem Kind allein waren.

    Man kann davon ausgehen, dass die Anwesenheit der Mutter diese Taten vielleicht eher verhindert hätte.

    Aber es gibt natürlich auch Mütter, die angeklagt wurden, und es kommt auch vor, dass einer Mutter unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wird.

    Aber es sind deutlich weniger Fälle, in denen Mütter sich vor Gericht verantworten müssen.

     
  10. 13

    @Mutter In dem verlinkten Spiegel-Artikel wurde an zwei Beispielen deutlich gemacht, dass Schütteln kein einmaliges Verhalten ist. D.h. der Elternteil, der das Kind nicht schüttelt, ist wahrscheinlich Zeuge dieser Misshandlung und möglicherweise früherer Misshandlungen oder ahnt zumindest etwas. Insofern ist es in der Tat die Frage wo war der nicht gewalttätige Elternteil in diesem Fall die Mutter während das Kind misshandelt worden ist und hat es vor der tödlichen Misshandlung bereits Misshandlungen gegeben.

     
  11. 12

    @Mutter: Ihre Worte haben ich bewegt.

    Es ist für mich kaum vorstellbar, dass der Mann sein Kind umbringen wollte (in diese Annahme gibt es nichts hinein zu interpretieren). Ja, er wird seinen Fehler nicht wieder gut machen können, auch nicht durch einen Aufenthalt im Gefängnis.

    Bleibt nur zu hoffen, dass das Leid, der schreckliche Verlust, das schreckliche Ereignis, für alle Betroffenen in deren Lebenszeit überwunden werden kann. Für den kleinen Menschen, ist es unsagbar zu spät… :`(

     
  12. 11

    Ergebnisse einer Studie vor (nur) 6 Jahren:

    „Großer Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung
    Um den Wissensstand in der Bevölkerung zum Thema Schütteltrauma und Babyschreien zu erheben, hat das NZFH eine bundesweite Repräsentativbefragung in Auftrag gegeben. Die telefonische Befragung wurde im Mai 2017 mit 1.009 Frauen und Männern zwischen 16 und 49 Jahren durchgeführt und zeigt einen großen Aufklärungsbedarf sowohl über die Gefahren des Schüttelns als auch über frühkindliches Schreiverhalten.

    42 Prozent der Befragten haben noch nie den Begriff Schütteltrauma gehört. 24 Prozent der Befragten unterliegen dem Irrtum, dass Schütteln für ein Baby »vielleicht nicht so schön sei, ihm aber auch nicht schade«. Zwei Drittel der Befragten weiß nicht, dass es im ersten Lebensjahr eines Babys eine besondere Schreiphase gibt. 21 Prozent der Befragten meinen, dass Eltern etwas falsch machen, wenn Kinder im Säuglingsalter sehr viel schreien. 18 Prozent der Befragten können sich vorstellen, dass „Babys manchmal nur schreien, um zu ärgern“.“

    https://www.fruehehilfen.de/grundlagen-und-fachthemen/fachthemen/babyschreien-und-schuetteltrauma/zahlen-und-fakten/

    @Mutter Die Mutter ist offensichtlich nicht angeklagt. Das heißt, es wird ihr auch keine Mitschuld vorgeworfen.

     
  13. 10

    Das Thema „Schütteltrauma“ ist schon sehr, sehr lange bekannt …….. oder sollte spätestens werdenden Eltern, u.a. zur unbedingten Information, wie man fürsorglich mit einem kleinen Menschen umgeht, gegeben werden.
    Kinder, die viel weinen und „schreien“, nehmen ihre Umwelt übersensibel wahr. Es ist ihre Art der Kommunikation, sich bemerkbar zu machen, dass etwas nicht stimmt und nicht in Ordnung ist.

    Wie man in diesem traurigen und schrecklichen Fall zu spät bemerkt hat, fühlte das kleine Menschenkind schon, dass mit dem Vater und seinen Reaktionen, nicht alles in Ordnung war.
    Der Vater wird nun hoffentlich genug Zeit bekommen, um über sein tödliches Versagen als Beschützer eines kleinen Menschenkindes, nachzudenken. Wiedergutmachen kann er das leider nie wieder.
    Im Bericht steht, dass Eltern mit dem kleinen leblosen Kind in die Klinik kamen.
    Wo war die Mutter zum Zeitpunkt des Geschehens, und konnte sie nicht einschreiten, um das Kind zu schützen?

     
  14. 9

    Der Artikel mit dem Titel „Verwüstung im Gehirn“ beschreibt, was ein Schütteltrauma im Gehirn eines kleines Kindes anrichtet – und es ist sehr schwer zu ertragen, was man da liest:

    https://www.spiegel.de/wissenschaft/verwuestung-im-gehirn-a-0af9a921-0002-0001-0000-000025327098

    „Das heftige Schütteln oder auch Schleudern führt zu Verletzungen, die denjenigen beim Auffahrunfall oder beim Sportboxen ähneln – nur dass sie sich beim Säugling ungleich schlimmer auswirken.“

     
  15. 8

    @7 „Nichts desto trotz ist die Rechtsprechung in Deutschland eine der fairsten der Welt.“

    Es kann natürlich auch Fehlurteile geben, aber da gibt es dann immerhin auch noch Möglichkeiten, die es in vielen Ländern dieser Welt nicht gibt.
    Dann gibt es noch Spielräume, die Gerichte so oder so nutzen können.

    Aber alles in allem ist es wohl so, wie Sie sagen.

    Mit manchem gesetzlich vorgegebenen Rahmen für Strafmaße bin ich nicht ganz einverstanden. Aber die legen ja die Gerichte nicht fest.

    Ich wollte Sie übrigens nicht belehren, aber Aussagen wie „dann wird im Gerichtssaal um die Strafe gefeilscht“ klingt erstmal nach Bananenrepublik oder nach Leuten, die diesen Staat eh nicht akzeptieren oder den Institutionen der Demokratie grundsätzlich Misstrauen entgegen bringen. Da bin ich mittlerweile etwas empfindlich.

    So haben Sie es nicht gemeint. Das haben wir ja jetzt geklärt 😉

     
  16. 7

    @6. Anmerkung Die provokante Formulierung war Absicht. Aber danke für die Belehrung ?
    Ich denke, Sie wissen was gemeint ist. Anwälte, die Angeklagte verteidigen und einen Freispruch oder geringe Strafen im vollen Bewusstsein fordern, dass ihr Mandant vergewaltigt, gemordet oder sexuell missbraucht hat. Es gibt genug Beispiele. Es macht immer wieder fassungslos. Nichts desto trotz ist die Rechtsprechung in Deutschland eine der fairsten der Welt.

     
  17. 6

    Körperverletzung mit Todesfolge ist ein schwerwiegender Straftatbestand. Im Gerichtssaal wird die Staatsanwaltschaft den Angeklagten auseinander nehmen, und das wird wohl mit aller Härte erfolgen. Nebenkläger/innen haben die Möglichkeit, ihr Leid, ihre Sichtweise zu schildern, die berücksichtigt werden muss.

    Wer nicht zu Wort kommen kann, ist das Mädchen. Aber dafür gibt es die Staatsanwaltschaft. Und ggf. die Nebenklage.

    Im Gericht wird nicht „gefeilscht“. Richter wägen ab und das ist gut so.

     
  18. 5

    „Der Tatvorwurf lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren.“

    Das beschreibt indirekt den Aspekt, der bei der juristischen Aufarbeitung von Straftaten sehr oft „unbefriedigend“ ist. Das Opfer scheint nicht als Mensch und als Individuum gesehen zu werden.

    Es heißt lapidar „Körperverletzung mit Todesfolge“, aber es geht um einen Menschen. Dieses Kind kann nicht mehr aufwachsen und erwachsen werden, weil jemand ihm das Leben genommen hat und dann wird im Gerichtssaal um die Strafe gefeilscht. Unwürdig. Hoffentlich hat der Vater jetzt und in Zukunft mehr Mitgefühl für sein Kind als zu Lebzeiten des Kindes. Und hoffentlich setzt sich der Vater mit seiner Tat auseinander.

     
  19. 4

    @Guenther, Zitat: „Ich lasse mich mal überraschen was der Klever Justiz ein Menschenleben wert ist“

    Wenn Du magst, denke über den Gedanken nochmal nach.

     
  20. 3

    Ich lasse mich mal überraschen was der Klever Justiz ein Menschenleben wert ist . Bei solchen Abartigkeiten klingele ein alter Slogan in meinen Ohren , aus einer heute fernen Welt in der ich zu leben längere Zeit das +- zweifelhafte“ Vergnügen“ hatte ? „THERAPIEREN + NICHT BESTRAFEN“ ! Für Opfer +Angehörige sicher ein ganz besonderer Trost ? ..aber abwarten.

     
  21. 2

    Es macht unsagbar fassungslos, wenn einem kleinen hilflosen Kind so etwas angetan wird.

    Auch wenn das Mädchen überlebt hätte, wären die Folgen, auf die rd hinweist, wohl gravierend gewesen.

    Jährlich werden 100 bis 200 Säuglinge mit Schütteltrauma in Krankenhäuser eingeliefert. Die Dunkelziffer wird als viel höher eingeschätzt. Plötzlich auftretende zerebrale Symptome bei sonst gesunden Säuglingen legen bei Medizinern immer den Verdacht auf eine Kindesmisshandlung nahe. Aber dafür müssten sie erstmal untersucht werden. Es ist davon auszugehen, dass viele betroffene Kinder nicht mal behandelt werden, weil die Tat nicht auffallen soll.

    Es gibt Kinder, die viel schreien, und dass das eine Belastung für Eltern sein kann, ist auch nachvollziehbar. Aber wer damit nicht klar kommt, muss sich Hilfe holen.

    Überhaupt sollte sich jede/r beraten lassen, der/die immer wieder große Wut auf ein Kind spürt. Das hat oft ganz andere Ursachen als die auslösende Situation, und nicht selten reagieren Kinder auch sensibel auf ungelöste Konflikte der Eltern so, dass bei Eltern Ärger oder Wut entsteht. Keiner sollte sich im Zweifelsfall scheuen, eine Beratungsstelle (z. B. der Caritas auf der Hoffmannallee) aufzusuchen. Dort wird vertraulich und kostenlos beraten.

     
  22. 1

    In den USA wären das 30 Jahre Haft für den Vater gewesen.
    Hierzulande wohl nur 1/10 und wegen Gestreßtheit gibt es auch noch sicherlich eine Bewährungsstrafe.