Falsche Adresse beim Kandidaten der Grünen: Müssen 42.757 Stimmzettel für die Klever Bürgermeisterwahl neu gedruckt werden?

Kleve trifft es nicht ganz…

Die Frage, wo Rolf Janßen, der Kandidat der Grünen für die Bürgermeisterwahl in Kleve, seinen Wohnsitz hat, ist auf kleveblog schon ausführlich diskutiert worden. Die Antwort lautet: im Kranenburger Ortsteil Zyfflich. Das ist auch zulässig, ein Bürgermeister muss nicht in der Stadt wohnen, an deren Spitze er stehen möchte. Im Wahlgesetz ist lediglich festgelegt, dass der Kandidat seinen Wohnsitz in Deutschland haben muss.

Eine andere Frage ist allerdings, was auf dem Stimmzettel zu stehen hat. Im Falle von Rolf Janßen, der auf dem aktuellen Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl an zweiter Stelle verzeichnet ist, steht dort nach der Berufsangabe „Geschäftsführer“ als Wohnort: Kleve. Das wiederum ist eindeutig falsch ist und nun morgen in einer Sondersitzung den Klever Wahlausschuss beschäftigen wird. Nach Informationen von kleveblog ist aus Kreisen der CDU moniert worden, dass die Angabe nicht den Tatsachen entspricht.

Wie aber konnte sie überhaupt dorthin gelangen? Der Kandidat selbst hat aus seinen Wohnsitz nie einen Hehl gemacht und immer offen zugegeben, dass er in Zyfflich wohnt. Die Grünen, auf deren Ticket der parteilose Geschäftsführer der Kreis Kleve Abfallwirtschaft GmbH ins Rathaus einziehen möchte, haben offenbar auch die korrekte Adresse angegeben, als sie Janßen als ihren Kandidaten ins Rennen schickten. Allerdings scheint sie dann im weiteren Prozess der Verarbeitung der Daten – vom Klever Wahlleiter bis zur Druckerei – verloren gegangen und/oder stillschweigend verändert worden zu sein.

Wie nun weiter vorgegangen wird, muss morgen der Wahlausschuss entscheiden. Möglich ist, dass in einer Hauruck-Aktion sämtliche Wahlzettel neu gedruckt werden müssen. Diejenigen von den 42.757 Wählern – so viele Wahlberechtigte gibt es in Kleve -, die schon von dem Recht auf Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen allerdings vermutlich nicht ein zweites Mal ihre Stimme abgeben. Ihre Stimmzettel können, wenn der Wahlausschuss so entscheidet, trotz der fehlerhaften Adressangabe Gültigkeit behalten. Von der Stadt Kleve war gestern keine Stellungnahme zu erhalten, wie genau es zu der Panne kommen konnte.

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42 Kommentare

  1. 42

    @36. Chewgum „nicht persönlich markiert“
    Nein, da haben Sie recht, persönlich markiert sind sie nicht.
    Trotzdem geht man mit dem Schaffen eines neuen, und imho schwerwiegenderen Fehlers (zwei unterschiedliche Wahlzettel, siehe auch meine Komm. 38. bezüglich Witten) ein grösseres Risiko auf Ungültigkeit des kompletten Wahlgangs ein, als wenn man es einfach bei dem bereits gemachten leichten Fehler eingegangen wäre.
    Ich hoffe, dass wir es nicht erleben müssen, eine Neuwahl wegen einer Lapalie bedeutet Geld- und nicht zu vergessen Personalaufwand, der nützlicher an anderer Stelle eingesetzt worden wäre.
    Jedenfalls, Kleve ist damit einmal wieder Lachnummer der Nation.
    Für mich ist das Thema damit aber auch erst einmal erledigt.

     
  2. 41

    @37 Thomas Velten. „werden keine Stimmzettel von Briefwählern die Wahlurne eines Wahllokals gesteckt“
    OK, ich kenne das aus einem anderen Bundesland, dann macht man das hier anders.
    Trotzdem, was das Verfahren mit falschen Angaben auf dem Wahlzettel betrifft, sieht Witten das etwas anders, obwohl der Fehler dort zugegebenermassen viel schwerwiegender war.
    https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/falsche-wahlzettel-in-witten-100.html

     
  3. 40

    @6. Guenther Hoffmann:was sie so von sich geben, in meinen Augen echt völlig daneben! “ und selbst die Pfandflaschen suchenden Rentner/innen u.ä. vom Staat und Leben betrogenen die kurz vor Ultimo am Daumen lutschen werden dafür Verständnis haben“
    In den Spiegel gucken und schämen!

     
  4. 39

    So weit wie im badischen Hagnau im Jahr 2003 wird es in Kleve wohl nicht kommen – die Wahlposse dort würde als Grundlage für ein Bühnenstück taugen:
    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wahlposse-am-bodensee-high-noon-in-hagnau-a-257122.html

    Dort hatte eine falsche Berufsbezeichnung auf dem Wahlzettel gestanden.

    Simon Blümcke wurde dann doch noch Bürgermeister von Hagnau und blieb es dort zwölf Jahre lang, war sehr beliebt. Heute ist er Erster Bürgermeister von Ravensburg.

     
  5. 38

    @35 j-b „Geben Sie mir einen Euro für jeden in dem Haufen gefundenen Briefwahlzettel, dazu brauche ich nur die Wahlzettel zu sehen, weiter keine Registrierung und nichts. Bei denen steht nämlich Janßen/Kleve !“

    Dann sehen Sie Wahlzettel, auf denen Janßen/Kleve steht. Und was schließen Sie dann daraus? Es stehen ja keine Namen von Wählern drauf.

    War heute Stammtisch?

     
  6. 37

    @34 Lieber jean-baptiste, Ihre mathematischen Spielchen entbehren jeder Grundlage. Ich war schon mehrfach Mitglied eines Wahlvorstandes in einem Wahllokal. Zum einen kommen immer mehrere Hundert Stimmzettel zusammen. Zum anderen werden keine Stimmzettel von Briefwählern die Wahlurne eines Wahllokals gesteckt, diese verbleiben im Rathaus und werden dort ausgezählt.

     
  7. 36

    @34 j-b Alles klar mit den normal ungültigen Stimmzetteln, die bei jeder Wahl vorkommen können.

    Aber wenn eine normale Anzahl von Stimmzetteln aus der Briefwahl vorliegt, kann nach Trennung von Wahlschein und Umschlag mit Stimmzetteln keiner mehr nachverfolgen, von wem welche Stimmzettel sind. Dann ist es auch unerheblich, ob auf diesen Stimmzetteln Janßen/Kleve oder Janßen/Kranenburg steht. Sie sind ja nicht persönlich markiert.

     
  8. 35

    @29. Chewgum „Würde bis zu einer endgültigen Klärung Handlungsunfähigkeit der Kommunalverwaltung bedeuten.“
    Das nun auch wieder nicht. Die alte Riege bleibt ja geschäftsführend im Amt, nur einen neuen Haushalt aufzustellen oder sonstige grosse Entscheidungen zu nehmen wird schwierig werden.

    @ 31. Chewgum „Dann könnte der Wahlzettel über die Registrierung zur Briefwahl identifiziert werden – dafür bräuchte jemand Zugang dazu.“
    Geben Sie mir einen Euro für jeden in dem Haufen gefundenen Briefwahlzettel, dazu brauche ich nur die Wahlzettel zu sehen, weiter keine Registrierung und nichts. Bei denen steht nämlich Janßen/Kleve ! Das würde bestimmt für ein grosses Besäufnis ausreichen 🙂 .

     
  9. 34

    @33. Chewgum “ nochmal genau erläutern“
    Ich versuch´s noch mal, hab´ das aber zugegebenerweise zuletzt vor mehr als 3 Tagen 🙂 zum letzten mal gemacht.
    Vergessen Sie den Wahlschein, ich fange an dem Punkt an, wo Wahlscheine und die separaten geschlossenen Umschläge mit den Wahlzetteln bereits voneinander getrennt sind.
    Dann werden die geschlossenen Umschläge im Wahlraum geöffnet, ohne dass der gefaltete Wahlzettel eingesehen wird, und die nackten Wahlzettel mit in die noch versiegelte Urne gegeben.
    Danach wird die Urne entsiegelt, geöffnet und ausgekippt, und die Wahlzettel dann nach angebrachten Kreuzen gesichtet und ungültige Wahlzettel aussortiert.
    Als Ungültig gelten dort sowohl mehrfachankreuzungen, Zettel ohne dass ein Kreuz den Willen des Wählenden eindeutig erkennen lässt, aber auch abweichende Wahlzettel, die sich durch z.B. Eselsohren, abgetrennte Teile oder Ecken, oder sonstige Merkmale, die den Wahlzettel von anderen Wahlzetteln unterscheidbar macht, identifizieren lässt. Dazu zählen in meinem Verständnis auch die alten Wahlzettel, die mit Janßen (Kleve) als frühe Briefwähler erkennbar sind, wenn jetzt für die Wahl im Wahllokal neue Zettel mit Janßen (Kranenburg/Zyfflich) verwendet werden.
    Jetzt noch die praktische Anwendung: Die Bewohner von Düffelward / Keeken und Bimmen sind über die monatelange Sperrung der K3 sauer und haben angekündigt, massal nicht wählen zu gehen.
    Wenn jetzt aus der Briefwahl z.B. nur 4 Wahlzettel im Wahllokal zu verarbeiten sind, und bei der Auszählung, die ja öffentlich und offen zu geschehen hat, 4 Stimmen auf Stimmzettelnformularen Janßen7Kleve auf den gleichen Kandidaten auftauchen, ist Schluss mit Lustig, oder anders gesagt, es ist deutlich, wie die 4 Briefwähler gewählt haben, und ist das Gebot der geheimen Wahl geschändet und ist bereits der örtliche Wahlleiter verpflichtet, über diesen Umstand Anzeige zu erstatten.
    Das Gleiche gilt auch für jede beliebige andere Anzahl von Briefwahlen, nur bei 1 oder 2 Briefwählern pro Wahllokal gibt es glaube ich ein Prozedere, um die Verfolgbarkeit von Wahlverhalten zu verschleiern, indem diese in ein Konglomerat von Stimmzetteln in einem benachbarten Stimmlokal eingeschleust werden, nageln Sie mich aber daran nicht fest.
    Ãœbrigens, das gesetzliche Verbot, um Stimmzettel zu kennzeichnen reicht imho schon aus, um die jetztige Entscheidung, neue Stimmzettel zu drucken und zu verwenden, zur gesetzeswidrigen Tat zu machen, mit allen Konsequenzen, die das Strafrecht und das Wahlrecht für Wahlfälschungen vorsieht.
    Jedenfalls einer Wahlanfechtung, )z.B. die einer Partei mit dem BgE -1 Kürzel) bietet man durch die Verwendung zweier Versionen des Stimmzettels reichlich Nahrung und kann sich gleich eine anschliessende Stichwahl sparen.

    Aber wer bin ich, ein kleiner dummer Blogger. Die Heerschar gutbesoldeter Juristen und Verwaltungsfachkräften in Verwaltung, Stadtrat und selbst in den Reihen der Kandidaten wird schon besser wissen, was da verunstaltet wird.

     
  10. 33

    @32 j-b Können Sie nochmal genau erläutern, warum bei einer Briefwahl mit Janßen/Kleve die Briefwähler zu identifizieren sein sollen? Wahlzettel und Wahlschein werden wie immer getrennt. Die Unterschiedlichkeit der Stimmzettel spielt dann doch keine Rolle.

     
  11. 32

    @31. Chewgum “ So einfach ist das nicht. “
    Stimmt, normal nicht, aber wenn die Stimmzettel unterschiedlich sind, schon.
    Ãœbrigens, wenn es nur 1 Briefwähler gibt, sind die Prozeduren wieder anders.

     
  12. 31

    @30 j-b „Stimmzettel auf einen individuellen Wähler zurückführen“ – das sollte ausgeschlossen sein. Die Wahlumschläge werden ja getrennt vom Wahlschein ausgewertet. Und selbst wenn es nur einen Briefwähler in einem Wahlbezirk gibt: Dann könnte der Wahlzettel über die Registrierung zur Briefwahl identifiziert werden – dafür bräuchte jemand Zugang dazu. So einfach ist das nicht.

     
  13. 30

    @25. rd „RP … neu drucken“
    welches Wort noch mal ??????

    Es stellt sich aber wahrlich die Frage, wo das entschieden wurde.
    War das eine Entscheidung des gesamten Wahlausschusses, oder kam sie von Herrn Haas persönlich?
    Leider sind wir hier nicht an der heidelberger Uni, wo es ja trefflich heisst „mein Name ist Hase, ich weiß von nichts“.
    So aber wird imho ein harmloser Fauxpas recht böse verschlimmbessert.
    Bei einer geheimen Wahl Wahlzettel mit Erkennungsmerkmal zu verwenden, und somit die bedingungslos geforderte Anonymität der Stimmabgabe zu torpedieren sehe ich als erheblich gravierender an, als den sich nun einmal eingeschlichenen Mangel konsequent bis zum Ende zu kontinuieren.

    Die von Wahlleiter Haas in der RP-Meldung angeführte Argumentation, am Ende der Wahl kann man ja abhängig vom Wahlergebnis darüber nachdenken, ob das Ergebnis überhaupt durch den Fehler hätte beeinflusst werden können, halte ich für einen Oberverwaltungsrat, der in Verwaltungsangelegenheiten und juristischen Fragen mehr als fit sein sollte, für eine äusserst törige Einschätzung.
    Immerhin besteht die Gefahr, dass mit dieser Verschlimmbesserung das heilige Prinzip der geheimen Wahl torpediert wird.
    Jetzt lässt sich, zumindest theoretisch, in Wahllokalen mit geringem Briefwahlanteil, durch die Unterscheidbarkeit der bisher per Briefwahl abgegebenen Stimmzetteln, ein Stimmzettel auf einen individuellen Wähler zurückführen, ein Umstand, der sogar erhebliche strafrechtliche Relevanz haben kann.
    Den Nutzen könnte durchaus die bisherige Stelleninhaberin daraus ziehen, dass sie bei einer gerichtlichen Ãœberprüfung der Wahl noch lange weiter, zwar kommissarisch, aber doch mit gleicher Besoldungsstufe, von ihrem Bürgermeistergehalt profitieren könnte.
    Verwaltungsgerichtliche Klärung dauert … und dauert …. und dauert.
    Schneller könnte da schon ein Strafgericht zu einem rechtskräftigen Urteil führen, wenn die Staatsanwaltschaft sich denn für den Vorgang interessiert, allerdings die geheime Wahl steht in unserer Republik schon sehr hoch angeschrieben.
    Das wird dann eventuell noch eine spannende Geschichte.
    Hoffentlich kommt übrigens nicht noch jemand auf die Idee, die bisher eingegangenen Briefwahlzettel zu öffnen, und das Ergebnis auf die neuen Formulare zu übertragen.
    Diesen Gedanken à priori ausschliessen möchte ich hier jedenfalls nicht.

     
  14. 29

    Und nur mal zu Ende gedacht: Hat jemand ein Interesse an einer Anfechtungsklage, dann wird ein Verwaltungsgericht über die Zulassung der Klage befinden müssen. Das dauert etwas. Und wenn das Wahlergebnis knapp wäre, könnten ggf. auch schon kleinere Gründe ausreichen. Es wird immer die Bewertung der Gesamtsituation miteinbezogen. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen von Gerichten. Sollte eine Klage zugelassen werden, dauert es erst recht, egal wie es ausgeht.

    Würde bis zu einer endgültigen Klärung Handlungsunfähigkeit der Kommunalverwaltung bedeuten.

     
  15. 27

    @21. B.R. „Wohnsitz“
    Ich weiss, wie Sie das meinen, allerdings gibt nicht der Ort, wo Sie sich „gewöhnlich aufhalten, sondern wo Sie ihren Lebensmittelpunkt sehen.
    3 Wochen off-shore und dann 2 Wochen an Land, wobei regelmässig 10 Tage in der Datscha machen auch für eine Single-Frau nicht, dass sie als SeeNixe gilt 🙂
    Deklamatorisch ist schön gesagt, aber wenn Sie Monaco zu ihrem Hauptwohnsitz erklären, aber sich mehrheitlich in Deutschland aufhalten, hustet Ihnen das Finanzamt bekanntlich auch was, fragen Sie einmal B Becker oder Steffi G.
    Ãœbrigens kennt sich R.Janßen ja in der Materie bestens aus. Auch während seines „Gastspiels“ in Karlsruhe hatte er laut eigenen Aussagen in der Presse seinen Hauptwohnsitz weiterhin in Krandenburg-Zyfflich behalten.

     
  16. 26

    “ Nach RP-Informationen wird Haas erklären, dass die Wahl wie vorgesehen durchgeführt werden kann und die falsche Angabe des Wohnorts nicht dazu führen wird, dass die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden muss. Haas, der auch Wahlleiter ist, habe sich diesbezüglich rechtlich abgesichert.“ (RP, von rd verlinkter Artikel)

    Warum wurden dann die Stimmzettel neu gedruckt? Und was ist mit der Briefwahl?

     
  17. 24

    Eine Wahl ist eine hochoffizielle und bedeutsame Angelegenheit, da kann man sich grundsätzlich nicht von der Großzügigkeit von Kandidat/innen abhängig machen. Zumal ja nicht nur die Kandidat/innen die Wahl anfechten können, sondern jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets kann Einspruch erheben, bis zu einem Monat nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse (weitere, die Einspruch erheben können siehe § 39 Kommunalwahlgesetz, Link unten). Es ist vorstellbar, dass es Personen gibt, die – falls die falsche Wohnortangabe ein Anfechtungsgrund ist – durchaus ein Interesse daran haben könnten, das Wahlergebnis anzufechten.
    Es könnte aber gut sein, dass die Angabe des falschen Wohnorts eines Kandidaten nicht ausreicht als Anfechtungsgrund. Das Kommunalwahlgesetz sagt zu Anfechtungsgründen (§ 40 KWahlG): http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146804,41

    Auf jeden Fall sollte das jetzt mal rechtlich abgeklärt werden. Auch damit jeder Dilettantismus hier vermieden wird. Und dilettantisch wäre es, jetzt Unterschriften der Kandidat/innen einzusammeln.

    §39 KWahlG: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146804,40

    Meine persönliche (auch unerhebliche) Meinung: Es wäre nachvollziehbar, wenn Leute sich daran stören, dass bei Rolf Janßen ‚Kleve‘ angegeben ist, weil sicher nicht alle Wäher/innen auf dem Schirm haben, dass er nicht in Kleve wohnt. Für manche könnte ein Wohnort außerhalb von Kleve ein Ausschlusskriterium sein, über das sie sich nicht richtig informiert sahen. Dies wiederum könnten auch andere als Grund für eine evtl. leichte Verzerrung des Wahlergebnisses anführen und versuchen, die Wahl anzufechten.

     
  18. 23

    Mmuuuh, über die Ortsangabe „Kleve“ auf dem Klever BM-Wahlzettel hatte ich mich auch schon gewundert, als ich dem Bauern beim Ausfüllen seiner Briefwahlbögen über die Schulter gelugt hatte, mmuuuhSachengibts. Vermmuuuhtlich wird eine nicht auf „Kleve“ lautende Ortsangabe ebenso wie die Positionierung der wählbaren Kandidaten bzw. -innen auf dem Stimmzettel schon eine gewisse (tiefen-) psychologische Wirkung entfalten, mmuuuhdieReaktionerfolgtimUnterbewussten. Die Frage ist nur, wie schwerwiegend ist diese Wirkung ist, mmuuuhsogenauistdieKartoffelsackwaagenicht. Tendenziell wird es vermmuuuhtlich schon so sein, dass eine auf „Kleve“ lautende Ortsangabe ebenso wie eine Positionierung weit oben auf dem Stimmzettel eine positive, also ankreuzbegünstigende Wirkung haben wird, mmuuuhsoerkläreichmirzumindestdieKreuzedesBauern.

     
  19. 22

    @18. Klaus „Wahl anfechten“
    Ich kann echt nicht überblicken, bei wem alles ein Rechtsanspruch liegt, die Wahl anzufechten, aber wie flexibel Gerichte sogar weit schwerere Fehler bei der Wahl betrachten können, möge eine Entscheidung aus Cottbus zeigen.
    https://www.rbb24.de/studiocottbus/politik/2020/04/buergermeister-ruhland-klage-verwaltungsgericht-kommunalwahl.html
    Zugegeben, das Urteil stammt nicht aus NRW, es ist auch noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, was Gerichte aber zu tolerierenbereit sind.
    Allerdings, dass ein Verzicht vorab durch sämtliche Kandiaten vor Problemen schützt, halte ich für ein Gerücht.
    Was aber soll die Ortsangabe beim Kandidatennamen überhaupt bezwecken, ist der Wohnort, oder der Geburtsort gemeint?
    Eine Verbesserung der Identifizierungsmöglichkeit, um wen es sich handelt, ist dadurch nicht gegeben, oder muss ich unbedingt wissen, wo der Kandidat wohnt, um ihn wählen zu dürfen?
    Da bräuchte es schon ein Geburtsdatum, oder bei einem so häufigen Namen wie Janßen gar die BürgerID.
    Ob auch Gruppierungen oder gar individuelle Bürger die Wahl juristisch anfechten können muss im Zweifelsfall das Gericht entscheiden.

    @16. Bildungsferner „falsche Namensnennung meiner Person“
    Dann müsste eigentlich auch ihr Perso auf den falschen Namen lauten, weil für beides ja die Daten aus der gleichen Basisadministration entstammen.

    @19. Benno
    Jedenfalls, jetzt hektisch korrigierte neue Wahlzettel zu drucken bringt´s ja auch nicht, die Briefwähler haben ja teilweise schon mit dem „falschen“ Zettel gewählt.
    Käme man zu dem Ergebnis, dass der Fehler ein Kardinalfehler ist, käme wohl nur eine Absage der Wahl und Durchführung einer kompletten Neuwahl in Frage, das wäre aber in keiner Weise zu rechtfertigen.

    Also kann Rolf Janßen lebenslang davon träumen, daß er Bürgermeister in Kleve geworden wäre, wenn doch bloss das idyllische Zyfflich (oder muss es dann nicht eher Kranenburg heissen?) auf dem Wahlzettel angegeben worden wäre . Wenn halt das Wörtchen „wenn“ nicht wäre.

     
  20. 21

    @ 17 jean-baptiste

    Einfach nur den Wohnsitz ummelden nach Kleve für ein paar Tage funktioniert nicht. Die Anmeldung hat nur deklaratorische (anzeigende) Wirkung.
    Es kommt darauf an, wo man sich gewöhnlich aufenthält.

     
  21. 20

    Es ist vollkommen unerheblich, ob Weinrich, Northing oder der hauptverantwortliche Wahlleiter Haas den unkorrekten Wahlzettel akzeptieren. Fakt ist, jeder Klever Wahlberechtigte kann sein Recht wahrnehmen und diese Wahl nun anfechten. Wäre zum Beispiel für die AfD sicherlich ein großer Spaß….

     
  22. 19

    Was sollte es am Wahlergebnis ändern, wenn aufgrund dieses Fehlerteufels die Wahl angefochten wird?
    Vermutlich nur weitere Kosten für den Steuerzahler.

    Benno

     
  23. 18

    Herr Weinrich hat ja schon damit begonnen, jetzt könnten die anderen Kandidaten ja noch nachziehen und verbindlich erklären, dass sie wegen diesem banalen Fehler keinen Einspruch gegen das Wahlergebnis einlegen werden. Vorab Frau Northing, die sich ja gerne schützend vor ihre Kollegen stellt. Wahrscheinlich ist der Fehler ja aufgrund von Arbeitsüberlastung passiert.

    Könnten auch einzelne Bürger die Wahl anfechten?

     
  24. 17

    @14. Chewgum Wohnsitz
    Noch liegt es ja in der Hand von R.Janßen den Fehler selbst auszubügeln, auch wenn er selbst nicht zu dessen Entstehung beigetragen hat.
    Er bräuchte sich nur für einige Tage mit seinem Hauptwohsitz nach Kleve umzumelden, und schon hätten alle Erbsenzähler ihre Argumente verloren.
    Ich werde selbst nicht für Janssen stiimmen, aber wenn das der einzige Grund ist, weshalb die CDU ihn ablehnt, ist sogar das Prädikat Erbsenzähler zu milde gewählt.

     
  25. 16

    Ich bekomme seit jeher meine Wahlbenachrichtigung mit falscher Namensnennung meiner Person.
    Hab das mehrfach gemeldet
    Der Fehler wurde nie behoben.

     
  26. 14

    Unabhängig von persönlichen Meinungen wird wohl feststellbar sein, ob das Wahlergebnis unter den gegebenen Bedingungen anfechtbar wäre oder nicht. Nur das zählt.

     
  27. 13

    Für die Bürgermeisterwahl ist es völlig unerheblich, wo der/die Kandidat/in lebt. Das bedeutet: Um zum Bürgermeister gewählt zu werden, muss man nicht in Kleve mit 1. Wohnsitz gemeldet sein. Auf dem Stimmzettel wird keine Adresse angegeben. Die dem Wahlausschuss vom Wahlleiter, dem Ersten Beigeordneten Haas (Stellvertreter: Beig. Rauer), am 30.07. vorgelegte Liste mit den Wahlvorschlägen zur Bürgermeisterwahl wies bei Herrn Janßen als Wohnort Kranenburg aus. Weder Herrn Janßen noch den Grünen, die ihn aufgestellt haben und auch nicht Frau Northing, die nicht eingreifen durfte, ist etwas vorzuwerfen. Irgendwo zwischen dem Wahlausschuss am 30.07. und dem Druck der Stimmzettel muss sich der Fehlerteufel eingeschlichen haben. Ich halte diesen Fehler zwar für peinlich, aber nicht für so gravierend, dass die Bürgermeisterwahl mit Aussicht auf Erfolg angefochten werden könnte. Diese Meinung werde ich auch dann noch vertreten, sollte ich am 13. September nicht zum Bürgermeister gewählt worden sein. Ich werde mich dann weder zum Wahlsieger ausrufen noch an die EU appellieren, endlich in Kleve einzugreifen…

     
  28. 12

    meine tochter lebt und arbeitet in nordengland, ist aber immer noch deutsche staatsbürgerin. für eine bügermeisterwahl bucht keiner nen flug. lösung?

     
  29. 11

    Aendert man die Adresse auf den Wahlzetteln und nicht auf den Briefwahlzetteln, so hätte man zwei Anfechtungsgruende, einmal falsche Angaben auf den Briefwahlzetteln, zweitens unterschiedliche Angaben auf den Wahlzetteln und den Briefwahlzetteln.
    Das halte ich für noch problematischer als wenn man es so lässt.

     
  30. 8

    Es gibt, soviel ich weiß, die Möglichkeit seine Stimme vorzeitig abzugeben. wenn man angst hat vorher zu sterben oder lieber zum wahltermin irgendwo anders wäre.

     
  31. 6

    Contenance ☝🏽 🟢 dann sehe ich 🔴 🙄, nur ein kleiner administrativer Fauxpas ? Die evtl. Kosten zahlt sicher der Steuerzahler und selbst die Pfandflaschen suchenden Rentner/innen u.ä. vom Staat und Leben betrogenen die kurz vor Ultimo am Daumen lutschen werden dafür Verständnis haben . 😎

     
  32. 5

    Für die Wahl zuständig ist In letzter Konsequenz der gute Herr Haas. Und an alle CDU Querulanten… Northing trifft absolut keine Schuld. Sie hat sich als Kandidatin aus jeglichen Angelegenheiten zur Wahl herauszuhalten.

     
  33. 4

    Schön, dass wir so unmittelbar vor der Wahl die Leistungsfähigkeit der Klever Stadtverwaltung demonstriert bekommen: Kein gültiger neuer Flächennutzungsplan und selbst ein korrekter Wahlzettel liegt außerhalb der eigenen Möglichkeiten.

     
  34. 2

    Uuuuhhhh, als ich Ende August meine Briefwahlunterlagen im Klever Rathaus abgeholt habe, sprach ich mit den beiden Mitarbeitern des Wahlbüros über mögliche Fehlerteufel in den Unterlagen.
    Die Dame und der Herr versicherten mir, dass alles okay wäre, denn es würde das Mehraugenprinzip gelten, wobei mehrere Personen die Wahlunterlagen prüfen würden.
    Die haben geschmunzelt und bestimmt gedacht: „Läuft“. Oh, Gott oh Gott.

     
  35. 1

    „offen zugegeben, dass er in Zyfflich wohnt“ – die Verwendung des Verbs zugeben hier ist nett 😉

    Wenn Rolf Janßen, der offenbar keinen Fehler gemacht hat, auf dem Wahlzettel nicht als ‚Geschäftsführer in Kleve‘ durchgehen kann, wäre das natürlich eine echte Panne.

    Gibt es bei so einer wichtigen Drucksache kein 4- oder 6-Augen-Prinzip vor Druckauftrag?