Es lässt sich beim besten Willen nicht anders sagen, aber die Deutsche Bahn scheint wirklich alles zu unternehmen, um die letzten Fahrgäste, die freiwillig noch den Regionalverkehr vom Niederrhein in Richtung Düsseldorf oder Köln auf sich nehmen, aus den Waggons zu vertreiben.
Der aktuelle Fall ereignete sich am 21. Oktober: Eine Kleverin [Name der Redaktion bekannt] wollte mit ihrem Sohn einen Ausflug nach Köln machen. Man kann gar nicht aufzählen, was auf dieser Fahrt alles schief ging. Die Odyssee begann mit dem RE 10, wie sollte es anders sein, aber das war noch längst nicht alles. Umsteigen hier, noch mal umsteigen da, rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln. Man kann es gar nicht alles aufzählen, und es war nicht einmal Schienenersatzverkehr, der sichere Zerstörer aller Reiseträume, dabei.
Trotzdem hatten sich am Ende für eine Fahrt, die unter normalen Umständen eine Stunde und 47 Minuten dauert, zwei Stunden und 47 Minuten Verspätung aufgetürmt. Also noch einmal 167 Minuten obendrauf! Das muss man erst einmal schaffen, dass die Verspätung die Dauer der ordentlichen Fahrzeit noch einmal um 150 Prozent übertrifft.
Anders ausgedrückt: Für die Strecke, laut Luftlinie 105 Kilometer, als Gleis vermutlich nicht viel länger, schaffte das Unternehmen eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 23 km/h. Das heißt, dass man auch mit den E-Bike nach Köln hätte fahren können und vermutlich eher da gewesen wäre.
Für die beiden Reisenden war, das muss an dieser Stelle nicht gesagt werden, war der Tag natürlich ruiniert. Schließlich mussten sie am selben Tag noch zurück nach Bedburg-Hau. Es reichte also gerade für einen Spaziergang auf der Domplatte.
Doch bekanntlich hat die Deutsche Bahn immerhin ein – so dachte man bisher – funktionierendes Entschädigungswesen für solche Reisefiaskos. Weit getäuscht allerdings: In einem Brief entschuldigte sich die „DB Dialog GmbH“ zwar für die Unannehmlichkeiten, stellte diese aber aufgrund der „Komplexität des Eisenbahnbetriebes“ als unvermeidbar dar. Dann wurde für das 46 Euro teure Ticket eine Entschädigung von weniger als vier Euro errechnet. Die genaue Summe wurde der Antragstellerin nicht mitgeteilt. Doch vier Euro ist ein Schwellenwert: Wenn der nicht erreicht wird, wird gar nicht gezahlt. „Entschädigung: 0,00 Euro“.
kleveblog meint: Auch eine Art Entgleisung.
????
Weder die DB Dialog GmbH , noch sonst jemand weiss, wie man in einem solchen Fall den
Erstattungsbetrag berechnet ?
@ 42 Melanie Michaelis )
Nahverkehr und Fernverkehr sind zwei verschiedene Baustellen. Aus wirtschaftlichen Gründen interessiert sich die Bahn in erster Linie für die Geschäftskunden auf den Fernverkehrsstrecken.
@ 41 Dan )
Wenn ich in die Tarifbestimmungen des Quer durchs Land Ticket nachschaue, steht dort in Teil A:
“
8.2.6
Fahrpreisentschädigung
Die von einer Verspätung selbst betroffenen Reisenden haben Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung nach Maßgabe des Artikels 19 der Verordnung (EG) Nr. 2021/782 (bei einer
Verspätung von 60 bis 119 Minuten 25 % und ab 120 Minuten 50 % des gezahlten Fahrkartenwertes der vorgelegten Fahrkarte oder Fahrberechtigung). “
Dann würde das eventuell hinkommen mit den 50% Entschädigung.
Schaue ich jetzt aber auf einer Seite von Transdev Rhein Ruhr nach, steht dort das gleich wie in dem Flyer der Deutschen Bahn: Zeitkarten des Nahverkehrs, Ländertickets werden pauschal entschädigt mit 1,50 Euro pro Fahrt.
https://www.rhein-ruhr-bahn.de/de/service/fahrgastrechte
Eventuell haben Sie dann keine Zeitkarte des Nahverkehrs gehabt. Aber wieso Zeitkarten des
Nahverkehrs pauschal entschädigt werden mit 1,50 Euro pro Fahrt , erschliesst sich mir auch nicht
aus Teil A der Tarifbestimmungen.
@38:
Danke für Ihre Rückmeldung.
Benno
@43 Bernd Rütgens
Da wir hier ja sehr spitzfindig geworden sind, muss ich noch einen Gedanken hinzufügen. Da es sich um die Hinfahrt handelte, sind es wohl nur 1,50 Euro. Aber wahrscheinlich ergeben sich beim Quer-durchs-Land-Ticket einfach pauschal 1,50 Euro, da man bei so einem Rundreiseticket nicht zwischen Hin- und Rückfahrt unterscheiden kann.
Diesen Sommer habe ich auch einmal eine Erstattung beantragt. Zuerst wollte ich es nicht tun, weil ich mich in einer schwierigen Situation unerwartet gut betreut fühlte (was noch untertrieben ist). Dann sind mir zu Hause, als meine Euphorie über die Betreuung nicht mehr so präsent war, die vielen Verspätungen, Verzögerungen etc. eingefallen – u. a. wie ich einmal bei heftigem Regen an einer Haltestelle aussteigen musste, weil der Zug vor Erreichen der Endhaltestelle wieder zurückfuhr – die berüchtigte Pofalle-Wende (oder so).
Ich bekam die Erstattung sehr schnell und das, obwohl der Grund für die Verspätung nicht von der Bahn zu verantworten war. Es war ein beabsichtigter Personenunfall. Die Strecke zwischen Düsseldorf und Köln, die ich mit einem ICE abkürzen wollte, dauerte nicht ca. 30 Minuten, sondern 2 Stunden. Das war angesichts des Grundes allerdings wohl noch relativ kurz. Im Zug raunte jemand vom Bahnpersonal, dass das bis zu 4 Stunden dauern könnte… Als Feuerwehrleute nach einiger Zeit durch den Zug gingen um festzustellen, ob sich irgendwo eine Notlage anbahnte, fragte ich, ob ich nicht mit ihnen den Zug verlassen könnte (was natürlich verneint wurde, ich hätte im Nirgendwo auf den Gleisen gestanden). Jemand vom Bahnpersonal bekam das mit und bot an, dass ich in die erste Klasse ausweichen könne. Dort wurde ein mitreisender Zugführer auf mich aufmerksam, der eigentlich auf dem Weg zu seinem Bürotag in Köln war. „Ich bin Patrick“, stellte er sich vor. Überhaupt duzte plötzlich jeder jeden, Wasser und Cola waren schnell verteilt worden… Patrick übernahm mich und ich durfte mich, beaufsichtigt, ganz hinten an eine offene Tür stellen. Dann bot er mir an, im hinteren Zugführerkabäuschen Platz zu nehmen, wo er zuvor gesessen hatte. Ich nahm dankbar an, denn dort war es nicht nur bequem, es ließen sich auch kleine Fenster öffnen. Patrick merkte, dass ich mich nicht unterhalten konnte, wollte – das machte in der Situation nicht viel Unterschied – und er ließ mich alleine, blieb aber in der Nähe. Zwischendurch gab es nochmal Wasser, es kam noch jemand Anderes vom Bahnpersonal, um sich nach meinem Befinden zu erkundigen und erzählte, dass er einmal erlebt hatte, dass ein großer muskelbepackter Mann in einer ähnlichen Situation zu ihm gesagt habe: „Entweder komme ich jetzt sofort hier raus oder ich schlage ein Fenster ein…“ Ich nickte und musste lachen: „Der hatte das gleiche Problem wie ich… wollte es nur anders lösen.“ Nach zwei Stunden ging es weiter. Ich kam wohlbehalten in Köln an. Die Colaflasche, die ich nicht getrunken hatte, steht noch in meinem Büro.
Als ich am Ende der Woche zum Niederrhein zurückfuhr und in Duisburg auf einen Anschlusszug wartete, sah ich auf dem gegenüber liegenden Bahnsteig jemanden eilig laufen…. es war Patrick, der nette Zugführer… ich hatte den Impuls, seinen Namen zu rufen, aber dann war er auch schon zu weit weg…
Es braucht Patricks in dieser Welt.
@37 Bernd Rütgens
Also, wenn der Hund per Aktionsangebot preiswert mitgeführt werden kann, hab ich auch bald einen… hoffentlich gibt es keine versteckten Zusatzkosten für Bellen usw.
Bei der Bahn muss man das Kleingedruckte kennen.
Wissen Sie schon, welcher Hund es sein soll? Ich denke an einen sehr großen, um das Aktionsangebot maximal auszuschöpfen. Und wenn dann jemand vom Bahnpersonal meckert, sag ich nur: „Und, wie war das noch mit der 4 Euro-Grenze?“ und „Der Hund wird noch einige Fahrten machen!“
@ Bahnfahrerin
„Noch eine Info gefunden:
„Zeitfahrkarten (z.B. Wochen- oder Monatskarten, Länder- Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket) werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
Im Nahverkehr: 1,50 EUR (2. Klasse), 2,25 EUR (1. Klasse) Im Fernverkehr: 5 EUR (2. Klasse), 7,50 EUR (1. Klasse) BahnCard 100: 10 EUR (2. Klasse), 15 EUR (1. Klasse) Insgesamt werden max. 25% des Zeitfahrkartenpreises entschädigt.“ (in einem Flyer der Deutschen Bahn)
“
Wahrscheinlich wurde dann in dem betreffenden Fall für die Hinfahrt und Rückfahrt eine Entschädigung von 1,50 Euro berechnet, so dass insgesamt eine Entschädigung von 3 Euro entsteht.
Die Entschädigung von 1,50 Euro gibt denn durchaus auch einen Sinn, weil somit bleibt man insgesamt unter der Mindestgrenze von 4 Euro; und kann dementsprechend einen Grossteil der Kundenbeschwerden ins Leere laufen lassen.
Die Erklärung der DB Dialog GmbH ist aber alleine schon deswegen rechtswidrig, weil der Entschädigungsbetrag nicht berechnet und ausgewiesen wurde.
Ich kann das nicht bestätigen, wir sind in den Ferien mit der Bahn nach Berlin gefahren und hatten 3 Stunden Verspätung. Ich habe nach der Rückfahrt alles online eingereicht und ein paar Tage später war die Entschädigung schon auf meinem Konto.
Einfach mal bei der Bahn anrufen und nachfragen, da ist glaube ich was schiefgegangen im System oder beim Bearbeiter. Ist mir auch schonmal passiert. Nach einem Monat war das Geld bei mir erstattet. Bei dir sollten es 23€ sein. (Verspätung ab 120mij sind 50% des Fahrpreises. Es sei denn das Ticket ist warum auch immer von den fahrgastrechten ausgeschlossen.
Für all jene, die stets mit der Präzision und Sparsamkeit einer schwäbischen Hausfrau wirtschaften möchten, sei Folgendes festgehalten:
Die großen Koalitionen der vergangenen Dekade haben uns einen gigantischen Kredit hinterlassen – mit hohen Zinsen und langfristigen Folgen. Die Substanz unseres Landes leidet sichtbar: marode Brücken, eine kaputtgesparte Bundeswehr und eine Infrastruktur, die vielerorts dem Zerfall nahe ist.
Wie jeder Bauherr weiß, ist die Behebung eines kleinen Schadens im Frühstadium oft mit überschaubaren Kosten verbunden. Wird jedoch über Jahre hinweg nichts unternommen, eskaliert der Schaden und verursacht immense Folgekosten.
Es bleibt nur zu hoffen, dass jene Verfechter der Schuldenbremse und der „schwarzen Null“, die in Wahrheit milliardenschwere verdeckte Schuldenberge aufgetürmt haben, künftig nicht erneut politische Verantwortung übernehmen dürfen.
Sorry, die deutsche Gesetzgebung hat die Vorgabe aus der EU-Verordnung ausgeschöpft…
@34 Benno Ich hab mal nachgesehen und es beruht wohl auf einer EU-Verordnung, die unabhängig von einzelnen Erstattungssummen ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz
EU-Verordnung im Volltext:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:315:0014:0041:de:PDF
Darin auf S. 7:
(3) Der Entschädigungsbetrag darf nicht um Kosten der Finanztransaktion wie Gebühren, Telefonkosten oder Porti gekürzt werden. Die Eisenbahnunternehmen dürfen Mindestbeträge festlegen, unterhalb deren keine Entschädigungszahlungen vorgenommen werden. Dieser Mindestbetrag darf höchstens 4 EUR betragen.
Die Deutsche Bahn hat also den Betrag ausgeschöpft.
@ 29 Bahnfahrerin )
Dann schauen wir in die Tarifbedingungen des Quer durchs Land Ticket.
„Bekanntmachung zu den Tarifbedingungen der Deutschlandtarifverbund-GmbH, gemäß § 12 Absatz 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Stand vom 21.10.2024 Herausgeber: Deutschlandtarifverbund-GmbH, Speicherstraße 59, 60327 Frankfurt am Main “
Dann müßte man zunächst wissen, ob die Fahrt vor oder nach dem 21.10. 2024 stattgefunden hat. Ansonsten bräuchte man die alten Tarifbedingungen.
Teil A )
“ 1.2
Beförderungsverträge werden im Namen und auf Rechnung der EVU gemäß Anlage 1 als jeweilige vertragliche Beförderer (Beförderer) durch deren eigene oder von ihnen beauftragte
Verkaufsstellen (Fahrkartenverkäufer) gemäß den Vorgaben der EVU (z.B. bzgl. Fahrplänen,
festgelegten Mindestumsteigezeiten an Unterwegsbahnhöfen, Kombinierbarkeit verschiedener Tarifangebote) geschlossen oder vermittelt. Der Inhalt eines Beförderungsvertrags sowie
die beteiligten EVU bestimmen sich nach Maßgabe der Nummern 1.3 bis 1.8. “
..im Namen und auf Rechnung der EVU..
Der DB Konzern hat also direkt nichts mit der Angelegenheit zu tun, da die Beförderungsverträge mit
der Transdev Rhein Ruhr GmbH und der National Express GmbH abgeschlossen wurden. Transdev ist ein französischer Konzern; und Transdev Rhein Ruhr GmbH somit ein Tochterunternehmen der
französischen Transdev Group. National Express GmbH ein Tochterunternehmen der britischen Mobico Group. Die Unternehmen der deutschen Bahn wie Deutschlandverbund GmbH und DB Dialog GmbH werden dann aber offensichtlich im Auftrag der entsprechenden EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) tätig.
Aber schon interessant die Angelegenheit Jetzt weiss ich wenigstens auch, mit wem ich die
entsprechenden Beförderungsverträge abgeschlossen habe. Ich fahre ja schon immer damit.
Der National Express RE7 ist wohl wesentlich komfortabler und zuverlässiger als der Niersexpress RE10. Wieso der RE 10 ein Regionalexpress (RE) sein soll und keine Regionalbahn (RB), soll erschliesst sich mir aber nicht.
„3.1.1
Fahrtberechtigungen sind die von den EVU ausgegebenen Fahrkarten und die in von eTarifen
mit sog. Check-In/Be-Out- oder Check-In/Check-Out-Systemen ausgegeben elektronischen
Fahrkarten, die zur Nutzung der SPNV-Züge berechtigen. Durch diese Fahrtberechtigungen
wird in der Regel ein vorliegender Beförderungsvertrag dokumentiert. und sie stellen in der
Regel eine Durchgangsfahrkarte dar. Dabei enthalten als Papierfahrkarte aus-gegebene Fahrkarten oder Fahrtberechtigungen das Wort „Durchgangsfahrkarte“.
“
Den Paragraphen hätte man auch wieder streichen können. Da steht nämlich zweimal “ in der Regel“.
“ 6.6.3
Diese Hunde werden zum halben Normalpreis gemäß Nr. 4.3.befördert. Ein BahnCard-Rabatt
gemäß Nr. 4.4 ist ausgeschlossen. Ob und zu welchem Preis für diese Hunde ein DT-Aktionsangebot gemäß Nr. 4.6 genutzt werden kann, regeln die jeweiligen Tarifbedingungen
der Aktionsangebote in den Teilen D-G. Die Beförderung von Blindenführ-, Begleit- und Assistenzhunden im Sinne von § 228 Abs. 6 Nr. 2 SGB IX erfolgt unentgeltlich.
“
Sogar ein DT-Aktionsgebot für Hunde gibt es bei der Bahn. Ich werde mir denn demnächst einen
Hund kaufen und so ein DT-Aktionsangebot für Hunde mal nutzen. Da kann man bestimmt viel Geld
sparen.
“ 8.2.2
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass Reisende am Zielbahnhof gemäß
Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, haben diese unverzüglich die Wahl zwischen der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder der Fortsetzung der Fahrt . “
…vernünftiger Weise…
Den Rechtsbegriff weiss ich jetzt auch nicht einzuordnen; ich bin nämlich kein Jurist.
“ 8.2.6
Fahrpreisentschädigung
Die von einer Verspätung selbst betroffenen Reisenden haben Anspruch auf eine Fahrpreisentschädigung nach Maßgabe des Artikels 19 der Verordnung (EG) Nr. 2021/782 (bei einer
Verspätung von 60 bis 119 Minuten 25 % und ab 120 Minuten 50 % des gezahlten Fahrkartenwertes der vorgelegten Fahrkarte oder Fahrberechtigung). Der Betrag wird auf einen durch 5
Cent teilbaren Betrag aufgerundet. Der Entschädigungsanspruch kann pro Fahrkarte oder
Fahrberechtigung – bei Rückfahrkarten pro Fahrtrichtung – jeweils nur einmal geltend gemacht werden. Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.
Kein Anspruch auf Fahrpreisentschädigung besteht, wenn Verspätungen, verpasste Anschlüsse
oder Zugsausfälle nachweislich aufgrund bzw. im Zusammenhang mit folgenden Umständen
aufgetreten sind:
▪ außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende, außergewöhnliche Umstände wie extreme
Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der
öffentlichen Gesundheit, die das Eisenbahnunternehmen trotz Anwendung der nach Lage
des Falles gebotenen Sorg-falt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden
konnte,
▪ Verschulden des Fahrgasts oder
▪ Verhalten eines Dritten wie z.B. Betreten der Gleise, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug,
Strafverfolgungsmaß-nahmen, Sabotage oder Terrorismus, die das Eisenbahnunternehmen trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und
dessen Folgen es nicht abwenden konnte. “
Der Kundin steht also in diesem Fall eine Fahrpreisentschädigung zu. Wieso die unter 4 Euro liegen soll, erschliesst sich mir nicht. Die hätten auch alternativ behaupten können, dass ein Kabeldiebstahl
passiert wäre. Dann hätte der Kundin gar nichts zugestanden. So steht ihr aber eine Fahrpreisentschädigung zu. Diese kann aber leider nicht ausgezahlt werden.
„8.2.7
Geltendmachung der Ansprüche
Informationen, wie die Reisenden Ihre Ansprüche gemäß der Nummern 8.2.1 bis 8.2.11 geltend machen können, sind auf den Internetseiten der Eisenbahnunternehmen zu finden.“
Was ist ein Eisenbahnunternehmen ? Bisher kenne ich nur Eisenbahnverkehrsunternehmen. Da muss man denn auch wieder nachschlagen. Es gibt offensichtlich EIU und EVU. EIU sind Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Eisenbahnunternehmen sind demnach entweder EIU oder EVU.
Die Kundin hat also Glück im Unglück gehabt. Aber zum Schluss kam leider Pech dazu.
Teile B,C, D, E, F, G, H, I, J der Tarifbestimmungen habe ich mir jetzt nicht mehr durchgelesen Das werde ich in den nächsten vier Wochen nachholen. Das stehen bestimmt genau so wichtige Dinge drin wie in Teil A.
@34 Benno Berechtigte Frage.
@34
Bei Monatskarten / Abos konnte man mal die Verspätungen Monatsweise sammeln, so ist man Dank der regelmäßigen Verspätungen auch hin und wieder über den Mindestbetrag gekommen.
Meist blieb die Verspätung aber knapp unter ner Stunde und somit auch nichts zum sammeln.
Wie das mittlerweile geregelt wird ist mir nicht bekannt
Letztlich ersetzt das bisschen Geld eh nicht die verlorene persönliche Zeit.
Persönliche Zeit,da die Verspätung zulasten der eigenen Zeit geht und man seine alltäglichen Pflichten ja trotzdem zu erledigen hat.
Wenn sie nach der Verspätung durch die Bahn noch einen Anschluss verpassen, ist die Stunde Verspätung zu ihren Lasten ganz schnell zusammen.
Ich bin froh das ich mir das nicht mehr geben muss und mittlerweile täglich mit dem Fahrrad pendeln kann ( 15 km je Fahrtstrecke)
@ 33:
Die ernstgemeinte Frage dazu: wie soll zum Beispiel ein D-Ticket-Inhaber 1,50€ Entschädigung bekommen, wenn es „Entschädigung kleiner als 4,00 €“, daher kein Entschädigungsanspruch es heißt?
Wer denkt sich so etwas aus? Im „Großgedruckten“ klingt es gut, im „Kleingedruckten“ wird es direkt wieder widerrufen?
Benno
Noch eine Info gefunden:
„Zeitfahrkarten (z.B. Wochen- oder Monatskarten, Länder- Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket) werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
Im Nahverkehr: 1,50 EUR (2. Klasse), 2,25 EUR (1. Klasse) Im Fernverkehr: 5 EUR (2. Klasse), 7,50 EUR (1. Klasse) BahnCard 100: 10 EUR (2. Klasse), 15 EUR (1. Klasse) Insgesamt werden max. 25% des Zeitfahrkartenpreises entschädigt.“ (in einem Flyer der Deutschen Bahn)
Wärst nicht Zeitt zumindest die Überschrift zu ändern? Oder will man sich an Fake aktiv beteiligen. Einen so schlecht recherchierten Artikel habe schon lange nicht mehr gelesen!
Es gibt eine zentrale Service-Stelle für Anträge auf Fahrpreiserstattungen:
https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/service-center
Beteiligt sind auch u. a. auch National Express und transdev.
Die Kundin hat hier den Beförderungsvertrag über die DB App abgeschlossen. Dann hat sie auch noch einen Tarif der DB gwählt. Und jetzt kommuniziert sie in der Angelegenheit mit der DB Dialog GmbH.
Die Kundin ist wohl weiterhin der Meinung, dass sie den Beförderungsvertrag mit der DB abgeschlossen hat. Genauer gesagt, mit einem dieser 500 rechtlich selbständigen Unternehmen
dieses Konzernes.
Was aber leider nicht der Fall ist.
Offensichtlich hat die Kundin den Beförderungsvertrag zunächst mit der Transdev Rhein Ruhr GmbH abgeschlossen. Und wenn sie in Krefeld umsteigt, hat sie den Beförderungsvertag mit der National Express GmbH abgeschlossen .
Wenn die Kundin Schadensersatzforderungen geltend machen möchte, muss sie sich deshalb an eines dieser beiden Unternehmen wenden.
Wenn die Kundin dagegen weiterhin der Meinung ist, sie müßte sich in der Angelegenheit mit einem dieser 500 rechtlich selbständigen Unternehmen des DB Konzerns unterhalten, so ist das reine Zeitverschwendung. Mit der Deutschen Bahn hat die Kundin nämlich keinen Beförderungsvertrag abgeschlossen.
@27 Die Frau und der Sohn sind mit diesem DB-Ticket gefahren:
https://www.bahn.de/angebot/regio/quer-durchs-land-ticket
Es gibt keine volle Erstattung. Ab 120 Minuten immer die Hälfte (des Preises der Hin- oder Rückfahrt, Bezug ist nicht der Gesamtpreis), unabhängig von der eigentlichen Fahrtdauer. Unter 4 Euro wird nicht ausgezahlt.
46 Euro für ein Schöner-sowieso-Tagesticket, mit dem mehr als 2 Personen fahren können?
Dann wurde es wahrscheinlich für 5 Personen berechnet (weil die Anzahl der Personen nicht nachgewiesen/geprüft werden kann) und dann kommt nichts dabei raus.
Deutsche Bahn: „Im Fall von Verspätung oder Ausfall des Zuges gelten die regulären Fahrgastrechte. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof erhalten Sie eine Entschädigung von 25 %, ab 120 Minuten von 50 % des gezahlten Fahrpreises anteilig für die einfache Fahrt Ihres Fahrkarten-Bündels (1/20).“
@26. Natürlich wurde es an die richtige Stelle geschickt, sonst könnte es den Bescheid nicht geben.
Hallo,
es ist mal wieder typisch.
Das Unternehmen Deutsche Bahn ist nicht der Betreiber dieser Strecken sondern die Transdev und Nationalexpress.
Es gibt hier ja schon etliche Kommentare, einige habe ich überflogen und da wurde ja schon alles angenannt.
Gruß
Hannelore
Also ich hab Problemlos von Transdev Entschädigungen bekommen,
Man muss sich ahlt an die richtige Stelle wenden, man schreibt ja auch nicht ans Straßenverkehrsamt wenn man was vom Finanzamt will…
Ich habe jetzt einmal genau nachgeschaut.
Der Beförderungsvertrag kommt mit dem entsprechenden EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen ) zustande.
Eisenbahnverkehrsunternehmen sind u.a.:
DB Regio NRW GmbH, Transdev Rhein Ruhr GmbH, National Express GmbH.
Wenn die Kundin also in Kleve oder Bedburg Hau einsteigt, würde dementsprechend ein Beförderungsvertrag mit der Transdev Rhein Ruhr GmbH abgeschlossen, wie man das schon vermuten konnte. In Krefeld beim Umsteigen ein Beförderungsvertrag mit der National Express GmbH. Es entsteht ein sogenannter Kettenbeförderungsvertrag, wobei die Transdev Rhein Ruhr GmbH und die National Express GmbH bei Vertragsstörungen gemeinschaftlich haften.
Gegen die DB AG, DB Regio GmbH oder den VRR AÖR hätten man dementsprechend keine Ansprüche aus einem Beförderungsvertrag, weil man mit denen keinen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat. Gegen die DB AG hätte man nur Ansprüche aus einem Vermittlungsvertrag, wobei die DB AG im Rahmen ihrer Vermittlungsfunktion haften würde. Bei der DB AG handelt es sich um einen Konzern. Da muss man dann immer nachschauen, hat man den entsprechenden Vertrag mit der DB AG abgeschlossen, oder mit irgendeinem der 500 rechtlich selbständigen Unternehmen
dieses Konzernes.
Weder beim Kauf der Fahrkarte , noch am Bahnhof oder in den Zügen gibt es in zumutbarer
Weise Hinweise auf die speziellen Beförderungsbedingungen der Transdev Rhein Ruhr GmbH
und der National Express GmbH. Insofern ist es strittig ob diese Vertragsbestandteil des
Beförderungsvertrages werden; oder nur das allgemeine Vertragsrecht anzuwenden ist.
Der Beförderungsvertrag wird ergänzt durch die entsprechenden Tarifbestimmungen des VRR AÖR und der Bahn AG; wobei Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen rechtlich gesehen eine Einheit sind; so dass Vertragspartner der Kundin weiter gemeinschaftlich Transdev Rhein Ruhr GmbH und National Express GmbH bleiben. Gegen die Tarifvertragspartner VRR AÖR oder DB AG entstehen hierbei keine gesonderten Ansprüche.
Mit der DB Dialog GmbH hat die Kundin keinen Vertrag abgeschlossen. Die DB Dialog GmbH übernimmt nur eine Servicefunktion im Auftrag der Transdev Rhein Ruhr GmbH und der
National Express GmbH.
Die Kundin kann jetzt also entweder gegen die Transdev Rhein Ruhr Bahn GmbH oder die .
National Express GmbH vorgehen wegen Schadensersatzforderungen aus Leistungsstörungen. Wer
von den beiden Unternehmen dafür ursächlich verantwortlich ist, ist dabei unerheblich.
So einfach ist das, wenn man sich eine Stunde mit diesem ganzen Durcheinander beschäftigt.
Nimmt man sich zwei Stunden Zeit, wird es wahrscheinlich etwas komplizierter.
Jeder dieser Kommentare, die das System zu erklären versuchen, ist eigentlich nur ein Beweis dafür, dass dieses System zugrundegerichtet wurde.
Die AGBs bei den Zügen stehen übrigens rechts, oder Links innen an der Tür, und da steht auch der Ansprechpartner für erstattungen etc.
In der DB App ssteht übrigens auch dran das der Zug von RheinRuhrBahn (Transdev) betrieben wird. Auch zu erkennen dran das der Zug RRB RE10 und RE10 heißt. Die Bahn zahlt nicht für die Ausfälle und Verspätung anderer, die nutzen nur den DB Navigator um die Tickets zu verkaufen.
Ganz optimal ist das natürlich nicht, aber die Bahn ist hier nunmal nicht der Ansprechpartner.
@11 Benno
Ja DB Infrago ist der Netzbetreiber der die Trassen gegen Entgelt vermietet. Wenn jedoch dass Verkehrsunternehmen nicht zur Abfahrt die Trasse nutzt( Fahrzeugstörung, Fahrgäste halten Türen auf, etc) sind sie nicht mehr in ihrer Trasse und etwa andere planmäßige Züge überholen dann. Ebenso buchen die Nahverkerszüge die günstigste Trasse während Züge >160 km/h ICE, Flixtrain dass 4 fache zahlen pro Kilometer, wer da Vorfahrt hat, ist ja dann klar.
@15 Bernd Rüdgens
Die Bundesländer sind gesetzlich für den Nahverkehr zuständig. Verkehrsverbünde(i.d.R. Zusammenschluss aus Land NRW, Landkreise und Städte) schreiben eine Strecke z.B. RE 10 Strecke x nach x für die Dauer von 10 bis 15 Jahre aus. Dabei legen sie fest in welcher Taktung, kurz oder Langzug, Anzahl der von Zugbegleitern begleiteten Quote z.b. 40 -100% der Züge sollen besetzt sein, welche Austattungen die Züge haben müssen. Oft kauft das Land die Züge und verleast sie an die Betreiber, dass der nachfolgende Betreiber die Züge nutzen kann. Vergibt die Wartung selbst oder ob dass der Betreiber erbringen soll. Und dann kann sich jedes Eisenbahnverkehrsuntetnehmen darauf bewerben und Angebote machen. Wenn Züge als Kurzzug fahren und überfüllt sind, beschweren sich die Fahrgäste warum man nicht einen 2. anhängt, dabei fahren die EVUs so wie die Leistung bestellt und bezahlt wird. Weil die Verkehrsverbünde und Zugbetreiber nicht jeder eigene Fahrkartenautomaten und Schalter an jedem Bahnhof aufstellen, wird wohl die DB mitunter für die Dienstleistung beauftragt.
Bei mir, war mein letzter Zug ausgefallen. Nach denn, die Verspätungsdauer mehrfach, immer wieder um 5 min verlängert worden sind.
Dazu hatte ich mein letztes Geld für das Bahn- Ticket ausgegeben gehabt. Am nächsten Tag wollte ich nur das Ticket umtauschen lassen weil der letzte Zug ja ausfiel. Und ich notgedrungen bei einer Freundin übernachten konnte.
Da hab ich als Antwort bekommen, das die mir vor Ort kein neues Ticket ausstellen können. Und obwohl das der einzige Ticketautomat war. Hat der mitarbeiter mir gesagt das es ja auch kein Ticket von der Deutschen Bahn ist sonder von Westfalen Bahn. Und die sitzen in einer ganz anderen Stadt.
Weil ich nicht gehen wollte, und nur nach Hause wollte. Haben die mich mit der Polizei raus geführt.
Deutsche Bahn immer höhere Fahrpreise. Aber dafür unendliche Verspätungen. Und mit benutzbar Toiletten sieht es auch meist schlecht aus.
@ 14
Rentner als Bahnverhinderer? Als (seit kurzem) Rentner und massiver Bahnverfechter und Nutzer empfinde ich das als glatte Beleidigung. Bitte nicht (nicht hier und nicht bei anderen Themen) die Generationen gegeneinander „aufhetzen“! Für eine funktionierende Gesellschaft müssen alt und jung zusammenwirken. Wir sind aufeinander angewiesen.
Nicht genug kritisieren kann man jedoch die sog. Nymbis (Alter egal), welche wegen jedem Sch… Prozesse führen und wichtige Infrastrukturmassnahmen sinnlos verteuern und verzögern. Siehe z.B. „Bergretter“ in Elten. Die Betuwe ist in NL schon seit Jahrzehnten fertig und in Elten lamentiert man immer noch rum. Beim Braunkohleabbau konnte man auch umsiedeln – warum nicht bei Bahnstrecken? Viele Bürger haben dabei vermtl. sogar einen guten Deal gemacht, indem sie ihre alte Baracke gegen ein schmuckes Neubauhäuschen tauschen konnten.
Oder meine Freunde, die Politiker. Solche, wie Herr Klingbeil z.B.. Als SPD-Mann Mitglied einer Noch?-Regierungspartei und somit Mitbetreiber der sog. „Verkehrswende“. Aber halt, bitte nicht im eigenen Wahlkreis. Da wird die dringend erforderliche Neubaustrecke Hamburg – Hannover verhindert, wie es nur geht. Usw., usw.. Diese Haltung geht durch alle Parteien. Der Mensch ist, wie er ist. Käuflich und häßlich, wenn es um den eigenen Vorteil geht.
Man kann hier registrieren, auflisten, darlegen, dokumentieren, was auch immer. 24/7 – 365 Tage im Jahr. Wen interessiert es? Was ändert sich? WER ändert es? Ist am Ende unsere ganze Gesellschaft nur noch unfähig?
Wie hier schon vorgeschlagen wurde, sollten wir, die Betroffenen, das Heft in die Hand nehmen. Wir schreiben uns alle hier die Finger wund. Welch verlorene Zeit. Wir sollten uns zusammentun, an die Presse gehen, das Fernsehen mit ins Boot nehmen, Krach machen, uns organisieren.
Meint Mitleser
Die Entschädigung beträgt bei der Art von Ticket 1.50 EUR. Das kann man auch vor der Einreichung offen nachlesen. Wo ist also das Problem? Und wie schon mehrfach geschrieben: die DB kann nichts dafür, sondern wickelt es nur ab Im Auftrag der RRB.
Vermutlich ein Länderticket / Quer-Durchs-Land Ticket, das würde den unter 4,-Betrag erklären. Die Tickets werden pauschal mit 1,50 berechnet. Dann müsste man mit 3x Tickets für verschiedene Reisetage das gesammelt einreichen.
@ Benno (8)
Ich hatte das damals eine Woche lang alles mitgeschrieb n, seitdem residieren ich, wie gesagt, in Essen.
Sind zwar viele verspätet, da aber min. 3x/h Ri D-Hbf No problemo.
Hatte damals auch viele Taxen in Vorleistung löhnen müssen, immer mit Fahrgastrechteformular abgespeist würden, via Emmerich ich/Kleve/Wesel Unternehmen macht kein Unterschied, haben alle die Aufgabe, dass du nichts erstattet bekommst.
Taxi von Haldern nach Kleve, da Zug technische Störung um 23 Uhr, der Zug vorher war ausgefallen. Antwort, ich hätte ein Taxi von DU-Hbf (Einstiegsstelle) nach Kleve durch nehm n müssen. Die Störung und Ausfall seien zwar ärgerlich, aber die 85€ kann man mir nicht zurück erstatten, um die NRW VerspätungsGarantie in Anspruch zu nehmen, hätte ich von Du > 200€ nach Kleve ein Taxi am Donnerstagabend finden und löhnen müssen, mit maximaler Erstattungsbetrag von 120€.
Wirzlos, daher können die mich alle Mal, Problem gelöst, weggezogen, ich habe richtig viel Zeit gewonnen 😄
Das die trotz oder gerade wegen der 100Millionen und mehr immer noch so viel kostbarer Zeit von jedem Einzelnen verschwenden, grenz schon an Absicht.
@spoyboy der Witz zieht nur, wenn Si noch net vor Ort waren, die halten die Fahrpläne nur ein, weil die die Stand- wie Fahrzeiten künstlich aufblähen, sodass man schon im Schneckentempo fahren müsste, um letztlich zu spät zu kommen. Fahren Sie einfach Mal die Strecke, dann werden sie es feststellen
@ 6 Steffen )
“ Auch wenn bei der DB viel schief läuft und es für die betroffenen Reisenden keinen Unterschied macht, dir RE1 wird von der RheinRuhrBahn im Auftrag vom Verkehrsverbund betrieben, nicht von DB Regio.“
Verträge zwischen der Rhein Ruhr Bahn und dem VRR oder der DB haben keine Rechtswirkung auf den reisenden Kunden.
“ Wenn DB Vertrieb die Tickets im Auftrag vertreibt, hat sie sich auch bei der Entschädigungen an entsprechende Vorgaben zu halten. “
Welches Unternehmen genau vermittelt den Auftrag ? Welches Unternehmen genau führt den Auftrag aus ? Was sind die entsprechenden Vorgaben ?
Ein großes Dankeschön an alle Rentner, die gegen die neuen Schnellfahrstrecken und die neuen Gleise protestieren. Aber wenn dann das überlastete DB-System, an dem zig Milliarden gespart wurden, aus offensichtlichen Gründen Verspätungen und Probleme hat, rennen alle los, um eine Entschädigung zu bekommen und beschweren sich im Internet.
Wenn das Ticket über die Bahn App gekauft wird, heisst das nicht automatisch, dass der Beförderungsvertrag mit der DB geschlossen wurde; die DB könnte auch nur Vermittler sein.
Aber wenn das Ticket von Kleve nach Köln gekauft wurde, ist es naheliegend, dass der Beförderungsvertrag mit der DB geschlossen wurde.
So,
jetzt steige ich in Kleve in den Zug ein. Und was nun ? An den Aushängen ist nur von der DB und dem VRR die Rede; und die haben eigene Beförderungsverträge. Der Zug ist aber von der Rhein Ruhr Bahn.
Wenn ich in ein Taxi einsteige, dann weiss ich aus Erfahrung , dass ich mit dem betreffenden Taxiunternehmen einen Beförderungsvertrag abschliesse. Wenn die Rhein Ruhr Bahn einfährt, soll der Kunde denn erkennen , dass er einen Beförderungsvertrag mit der Rhein Ruhr Bahn abschliesst ?
Und gelten der Beförderungsvertrag der Rhein Ruhr Bahn und der DB Beförderungsvertrag gleichzeitig ; oder ist die DB auf der Strecke nur der Vermittler des Beförderungsvertrages mit der Rhein Ruhr Bahn ?
Und dann gibt es eine Rhein Ruhr Bahn GmbH und eine Transdev Rhein Ruhr GmbH. Mit wem schliesst der Kunde denn jetzt im Fall der Fälle den Beförderungsvertrag ab ?
Steigt man in Krefeld um in den National Express, hat man das nächste Problem. Die National Express GmbH hat nämlich eigene Beförderungsvertragsbedingungen . Aber selbst wenn dem Kunden klar ersichtlich wäre, mit wem er gerade den Beförderungsvertrag abgeschlossen hat, nutzt ihm das nichts, weil die einzelne Beförderungsverträge extra so kompliziert gestaltet sind, dass man sie eh nicht verstehen kann; egal, was man studiert hat.
Aber man höre und staune. Die DB hat die Verantwortung übernommen für die abenteuerliche Reise.
Das liegt einfach daran, dass man gleichzeitig erklärt, dass man keine Verantwortung übernimmt; da
man der Meinung ist, dass der Kundin kein Schadensersatz zusteht.
@1
… Mein Gott, was haben wir gelacht …!
@ 9 Juli:
Aber der RE10 ist von einer funktionsfähigen und zuverlässigen Infrastruktur abhängig. Und die Verantwortung trägt die DB Infra-Go. Und wenn die nicht funktioniert, sei es defekte Bahnübergänge, Signale und Weichen, kommt es zu Verspätungen.
Nicht zu vergessen, dass die DB auch die Lichtsignale bedient und ich schon beobachtet habe, dass gerne mal die DB-Züge vorgelassen werden.
Benno
Das Abschieben von Verantwortung auf unterschiedlich unfähige Betreiber ist natürlich ein beliebtes Mittel, die wahre Zuständigkeit zu verschleiern. Ich würde sagen: Ich kaufe das Ticket über die App der Deutschen Bahn, also erstattet mir die Deutsche Bahn das auch.
RE 10 ist aber nicht die deutsche Bahn sondern die Rhein Ruhr Bahn
Wir Berufspendler freuen uns schon, wenn eine Zugeinheit eine funktionierende Toilette hat. Ist mittlerweile auf dieser Strecke eine Seltenheit.
Diese Woche nur die Verspätungen aufgezählt, die wir mitbekommen haben:
Montag
– alle Züge Abfahrt Düsseldorf zwischen 8:38 und 13:38 ausgefallen
– Meldung „Verspätung wegen Karneval
– Ankunft Goch 18:50 plus 73 Min.
Dienstag
– manche Züge mit bis zu 35 Min. Verspätung
Mittwoch
– Ankunft Krefeld Hbf 5:56 plus 17 Min. Grund Witterungsverhältnisse: Nebel
– Ankunft D-dorf Hbf 15:23 fällt aus, daher dann 15:38 ab D-dorf ebenfalls
– Ankunft D-dorf Hbf 15:53 plus 20 Min.
– Abfahrt D-dorf Hbf 16:08 plus 22 Min
– Ankunft Goch 17:20 plus 60 Min
– Ankunft D-dorf Hbf 19:23 plus 25 Min
– Ankunft Goch 18:50 plus 20 Min
Donnerstag
– Ankunft D-dorf Hbf 7:53 plus 40 Min
– Ankunft D-dorf Hbf 8:23 plus 20 Min
– Ankunft Kleve 12:35 kommt aus Krefeld statt um 11:08 ab D-dorf Hbf
– Ankunft Kleve 13:05 kommt aus Krefeld statt um 11:38 ab D-dorf Hbf
– Ankunft Kleve 13:35 fällt aus – vermutlich Abfahrt 13:54 auch Ausfall
– Ankunft Kleve 14:05 fällt aus – vermutlich Abfahrt 14:24 auch Ausfall
– Ankunft Kleve 14:35 fällt aus – vermutlich Abfahrt 14:54 auch Ausfall
– Abfahrt 15:08 ab D-dorf Hbf sollte um 16:35 in Kleve sein, war noch um 17:21 unterwegs
– Ankunft Goch 18:50 plus 25 Min
Wenn die Pendler sich mal die verlorene Zeit aufschreiben und summieren würde, auf wieviel Stunden würde jeder einzelne Pendler kommen?
Benno
Grundsätzlich ist es bekannt das für Zeit Tickets nur anteilsmäßig erstattet wird!
Dann werden der RE 10 und die Folge Züge nicht von der Deutschen Bahn betrieben!
Auch hatte man den Antrag beim zuständigen Verkehrsverbund Stelle sollen, da diese die Mobilitätsgarantie NRW geben!
Auch wenn bei der DB viel schief läuft und es für die betroffenen Reisenden keinen Unterschied macht, dir RE1 wird von der RheinRuhrBahn im Auftrag vom Verkehrsverbund betrieben, nicht von DB Regio. Wenn DB Vertrieb die Tickets im Auftrag vertreibt, hat sie sich auch bei der Entschädigungen an entsprechende Vorgaben zu halten. Nächste Mal einfach vorher einmal richtig recherchieren, aber dann erreicht man nicht die gewünschte Aufmerksamkeit.
Das kann einfach kein Zufall sein. Damit meine ich die Zerstörung der Bahn in ganz Deutschland – denn, der RE 10 ist tatsächlich überall!
Steckt evtl. ein gigantischer Immobiliendeal dahinter? Man möge sich die immensen Flächen vorstellen, wenn sie von der Bahn nicht mehr genutzt werden.
Wir haben ja gehört, dass Kleve u.U. komplett von der Bahn abgehängt wird. Wie gross sind dann die Flächen der Stationen in Kevelaer, Weeze, Goch, Bedburg-Hau und Kleve? Warum ist die hiesige Politik so still beim Thema Bahn?
Nein, hier gibt es keine Zufälle. Was meint Ihr?
Gruss Mitleser
Die Reisende hatte einen Fehler gemacht : Einen Ausflug von Kleve nach Köln.
Besser wäre ein Ausflug von Kiew in den Donbass und zurück gewesen.
Ich bin 100% sicher: Selbst da fahren die Züge pünktlicher und zuverlässiger.
Funktionierende Bahnhöfe und beheizte Wartehallen inklusive.
😀
Aber nicht verzagen: Dafür klappts bei der DB wenigstens mit der Frauenquoe.
Also gesehen hab ichs nicht. Aber muss ja so sein. Denn dafür wurden doch die Vorstandsboni umdefiniert.
Und keine Panik: Unter der Merz-CDU wirds alles besser mit der Bahn!
😀
😀
Die „Fahrgastrechte“ führen fast immer dazu, dass der geschädigte Fahrgast mit einer lauen Entschuldigung abgespeist wird.
Selbst wenn die Fahrt nach Kleve in Kevelaer endet, gibt es keinen Cent Ersatz für die Taxifahrt. Begründung: „Der Zug ist in Düsseldorf pünktlich abgefahren.“
Vielleicht ist das auch ein Grund, warum die Dienstleitung nicht nachhaltig verbessert wird. Für den Dienstleister hat die Schlechtleistung kaum Folgen.
Tja – das ist wohl seitens der Bahn eher üblich als die Ausnahme!
Letzten Dezember arbeitete ich in Saverne, 30 min. mit dem Auto und 28 min. mit dem Zug von Straßburg entfernt. Für die Fahrt dorthin braucht man 4,5,h mit dem Auto. Meine Partnerin wollte am Ende der zwei Arbeitswochen mich in Saverne besuchen damit wir den Weihnachtsmarkt in Straßburg besuchen können. Schnell war online eine Zugreise ab Kleve nach Saverne für über 130 Euro und ca. 6,5h Fahrt gebucht – damit begann das Drama:
In aller Herrgotsfrühe gestartet, verpaßte Sie schon ihren Anschluss in Düsseldorf, wurde umgeleitet über Hannover(!) und Frankfurt, verpaßte ab da jeden Alternativ-Anschluss und kam gegen 17h in Offenburg – 1h entfernt von Saverne mit dem Auto – an; da der franzöische Teil der Reise fest gebucht war, wollte oder konnte die DB hier für Frankreich ( Straßburg-Saverne) keine Um-Resevierung vornehmen; das hätte meine Partnerin am Schalter in Straßburg selbst vornehmen müssen – also erst mal aussteigen, am Schalter regeln und dann einen Anschluss nach Saverne suchen….
Sie war nun schon 11,5 h unterwegs, es deuteten sich weitere 2 h an. Somit habe ich gegen 16h, meine Arbeit verlasssen( Arbeitszeit endete normalerweise um 18h) , den Kunden verärgert und bin 1h mit dem PKW nach Offenburg gefahren um sie abzuholen.
Gesamtreisezeit = 12,5 h; Entschädigung KEINE; auch mein Stundenausfall, Reisezeit mit dem PKW und Fahrtkosten PKW wurden nicht erstattet.
DB – Nein Danke!
Hoffentlich ist das Schreiben aber auch korrekt gegendert und mit Regenbogenfahne versehen. 😉
Sowas ist schließlich von einem modernen, diversen, etc. Unternehmen im besten Deutschland aller Zeiten zu erwarten. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind ja sowas von Beamtenbahn und einfach nicht mehr zeitgemäß. Dies zu fordern, könnte auch leicht als Ruf nach „deutschen Tugenden“ missverstanden werden und AFD-Alarm auslösen. 😉