Gasthausstraße: Kleinbus rammt Baugerüst, Feuerwehr muss kommen

Gang nicht gefunden, Gerüst beschädigt

Dramatische Augenblicke vor der Klever Gaststätte Zentrale in der Gasthausstraße: Vor den Augen der Gäste rammte ein 71 Jahre alter Mann mit seinem Kleinbus ein Baugerüst – Schlimmeres verhinderten zwei Gäste des Lokals, die beherzt eingriffen und dem Fahrer die Autoschlüssel wegnahmen. Die Polizei nahm den Fahrer in Gewahrsam, später kam noch die Feuerwehr, um zu prüfen, ob das Gerüst einstürzen könnte.

Gegen 21 Uhr hatte der Mann das Lokal verlassen und war in seinen VW-Bus gestiegen, den er in der Fußgängerzone vor der Gaststätte abgestellt hatte. Dann startete er das Fahrzeug in der Absicht, rückwärts aus der Straße hinauszufahren. Dabei verwechselte der 71-Jährige offenbar den ersten Gang mit dem Rückwärtsgang und stieß gegen den Eckpfeiler des gut zehn Meter hohen Gerüsts. Vor Schreck versuchte er nochmals, den Rückwärtsgang einzulegen und nun tatsächlich zurückzusetzen, fuhr jedoch nur weiter gegen die Stahlstreben des Gerüsts, die einknickten und verschoben wurden. Daraufhin eilten Gäste nach draußen und stellten die Fahrzeugschlüssel sicher – sehr zum Verdruss des 71-Jährigen.

Die von den Gästen alarmierte Polizei war wenige Minuten später zur Stelle und bat den Unfallfahrer um einen Atemalkoholtest, bevor sie ihn für weitere Untersuchungen mit zur Polizeiwache nahm. Ein zufällig unter den Gästen anwesender Bauingenieur beschäftigte sich sofort mit der Frage, ob die Standfestigkeit des Baugerüsts noch gewährleistet war. Später am Abend erschien noch die Klever Feuerwehr und prüfte ebenfalls, inwieweit die Statik beeinträchtigt war. Die Fachleute führten kleinere Reparaturen durch und gaben Entwarnung. Der Gerüstbauer wurde noch in der Nacht verständigt und besserte die Strebe am Freitagmorgen aus, sodass die Bauarbeiten (auf das Gebäude wird ein Dachgeschoss aufgesetzt) planmäßig fortgesetzt werden konnten. Die Gäste des Lokals tranken auf den Schreck erst einmal ein Bier (Pilsner Urquell).

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6 Kommentare

  1. 6

    Ich habe noch keinen Schlüssel einkassiert, aber schon mehrfach darauf bestanden, dass der Gast ein Taxi nimmt und das dann auch bestellt (oder einen anderen Transport organisiert, oder – in einer Handvoll Fälle in neun Jahren – mit einer zweiten Person den Gast persönlich nach Hause geleitet). Man hat eben auch eine Verantwortung für seine Gäste, und die wird auch ernst genommen.

  2. 5

    Armer Dick Schädel – hoffentlich war der Hund zu Hause geblieben.
    Hauptsache der Wirt war Herr der Rechts-Lage …

  3. 3

    Es ist meine Schuld, ich hatte einen Kleinbus samt Fahrer bestellt, ihm aber nicht die umständliche Verkehrsführung in Kleve erklärt

  4. 2

    Guter Einwand. Wie alkoholisiert der Gast war, ist nicht bekannt. Der bekannte Konsum in der Gaststätte hätte dies nicht gerechtfertigt.

    Grundsätzlich:

    Ist ein Gast stark betrunken (dass er sich nach verständiger Beurteilung nicht mehr eigenverantwortlich verhalten kann), ist der Wirt verpflichtet, das Weiterfahren mit angemessenen Mitteln zu verhindern. Der Wirt darf den Autoschlüssel vorübergehend an sich nehmen, um den Gast am Fahren zu hindern. Diese Handlung ist keine unzulässige Wegnahme, sondern eine verhältnismäßige Nothilfe (§ 227 BGB, § 32 StGB), da ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“ auf die Sicherheit anderer abgewendet wird.

  5. 1

    hat ein Wirt nicht die Verpflichtung einem betrunkenen Gast die Schlüssel abzunehmen, das gilt doch auch im privaten Bereich