Dramatische Augenblicke vor der Klever Gaststätte Zentrale in der Gasthausstraße: Vor den Augen der Gäste rammte ein 71 Jahre alter Mann mit seinem Kleinbus ein Baugerüst – Schlimmeres verhinderten zwei Gäste des Lokals, die beherzt eingriffen und dem Fahrer die Autoschlüssel wegnahmen. Die Polizei nahm den Fahrer in Gewahrsam, später kam noch die Feuerwehr, um zu prüfen, ob das Gerüst einstürzen könnte.
Gegen 21 Uhr hatte der Mann das Lokal verlassen und war in seinen VW-Bus gestiegen, den er in der Fußgängerzone vor der Gaststätte abgestellt hatte. Dann startete er das Fahrzeug in der Absicht, rückwärts aus der Straße hinauszufahren. Dabei verwechselte der 71-Jährige offenbar den ersten Gang mit dem Rückwärtsgang und stieß gegen den Eckpfeiler des gut zehn Meter hohen Gerüsts. Vor Schreck versuchte er nochmals, den Rückwärtsgang einzulegen und nun tatsächlich zurückzusetzen, fuhr jedoch nur weiter gegen die Stahlstreben des Gerüsts, die einknickten und verschoben wurden. Daraufhin eilten Gäste nach draußen und stellten die Fahrzeugschlüssel sicher – sehr zum Verdruss des 71-Jährigen.
Die von den Gästen alarmierte Polizei war wenige Minuten später zur Stelle und bat den Unfallfahrer um einen Atemalkoholtest, bevor sie ihn für weitere Untersuchungen mit zur Polizeiwache nahm. Ein zufällig unter den Gästen anwesender Bauingenieur beschäftigte sich sofort mit der Frage, ob die Standfestigkeit des Baugerüsts noch gewährleistet war. Später am Abend erschien noch die Klever Feuerwehr und prüfte ebenfalls, inwieweit die Statik beeinträchtigt war. Die Fachleute führten kleinere Reparaturen durch und gaben Entwarnung. Der Gerüstbauer wurde noch in der Nacht verständigt und besserte die Strebe am Freitagmorgen aus, sodass die Bauarbeiten (auf das Gebäude wird ein Dachgeschoss aufgesetzt) planmäßig fortgesetzt werden konnten. Die Gäste des Lokals tranken auf den Schreck erst einmal ein Bier (Pilsner Urquell).


Da hat der Fahrer des Busses wohl gerade beim Einparken ein Foto geknipst. Das ist doch der Bus von …..
Ein Mensch hat einen Unfall mit einem durch einen Verbrennungsmotor betriebenem Kraftfahrzeug verursacht.
Was diskriminierend wäre:
Nationalität und Herkunft der Person.
Alter der Person.
Geschlecht der Person.
Hersteller des Kfz.
Marke und Typ des Kfz.
Was wäre das für eine Schlagzeile, was könnte man berichten?
Fahrzeug beschädigt Baugerüst.
Ort, Zeitpunkt des Vorfalls.
Das war es dann aber auch.
Und jetzt mal ganz im Ernst:
Was juckt es mich denn, wer wie auch immer ansatzweise herleiten könnte, wer da auf welche Weise und bedingt durch welche Umstände einen Schaden verursacht hat?
Je weniger Informationen, desto mehr Gerüchte … das ist doch geil, davon leben die Medien.
Immer dieser dämliche Täter(innen)schutz.
Haste Mist gebaut biste halt im öffentlichen Fokus, so what?
@ 9
Das sind berechtigte Fragen, die Sie aber einem Provokateur (oder dem, der dies sein wollte) nicht zu stellen brauchen!
@Polidess
Warum ist es jetzt so wichtig die Nationalität zu schreiben bei ein Unfall mit Alkoholkonsum? Muss man jetzt bei jeden Unfall mit Alkohol oder normalen Unfall den Nationalität schreiben? Das müssen Sie jetzt mal hier genauer schreiben. Ich bin gespannt auf ihre Antwort.
6
@rd
Wenn das mal jeder machen würde und handeln. So würde ich es genauso machen. Eine sehr gute Meinung und Verantwortung von dir. Passiert leider genug schlimmeres.
Ist das nicht einer von den frühen T 4 die den Rückwärtsgang gleich neben dem ersten hatten? 🤔🥴 Um mal „abzulenken“…
Ist es denn üblich, dass Gäste der Zentrale in der Fußgängerzone direkt vor der Gaststätte parken? Strahlt dies nicht schon die Lebensdevise aus: „Wenn ich nicht mehr gerade gehen kann, fahre ich lieber!“? (Es gilt aber die Unschuldsvermutung!)
Warum wird im Bericht nicht die Nationalität des Unfallverursachers erwähnt, aber zweimal das Alter!? Hat dies eine Relevanz für Umstände und mögliche Verursachung des Dramas?! Ich frage für einen 75-jährigen Freund.
Ich habe noch keinen Schlüssel einkassiert, aber schon mehrfach darauf bestanden, dass der Gast ein Taxi nimmt und das dann auch bestellt (oder einen anderen Transport organisiert, oder – in einer Handvoll Fälle in neun Jahren – mit einer zweiten Person den Gast persönlich nach Hause geleitet). Man hat eben auch eine Verantwortung für seine Gäste, und die wird auch ernst genommen.
Armer Dick Schädel – hoffentlich war der Hund zu Hause geblieben.
Hauptsache der Wirt war Herr der Rechts-Lage …
@rd Wie oft war das schon notwendig?
Es ist meine Schuld, ich hatte einen Kleinbus samt Fahrer bestellt, ihm aber nicht die umständliche Verkehrsführung in Kleve erklärt
Guter Einwand. Wie alkoholisiert der Gast war, ist nicht bekannt. Der bekannte Konsum in der Gaststätte hätte dies nicht gerechtfertigt.
Grundsätzlich:
Ist ein Gast stark betrunken (dass er sich nach verständiger Beurteilung nicht mehr eigenverantwortlich verhalten kann), ist der Wirt verpflichtet, das Weiterfahren mit angemessenen Mitteln zu verhindern. Der Wirt darf den Autoschlüssel vorübergehend an sich nehmen, um den Gast am Fahren zu hindern. Diese Handlung ist keine unzulässige Wegnahme, sondern eine verhältnismäßige Nothilfe (§ 227 BGB, § 32 StGB), da ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“ auf die Sicherheit anderer abgewendet wird.
hat ein Wirt nicht die Verpflichtung einem betrunkenen Gast die Schlüssel abzunehmen, das gilt doch auch im privaten Bereich