Wenn Prinz Helmut der Sportliche durch die Karnevalssäle zieht und Frohsinn verbreitet, tut er dies auch mit freundlicher Unterstützung der Volksbank Kleverland. Das Geldinstitut gehört zu den 39 Sponsoren, die die Tollität finanziell unterstützen. Brauchtumspflege wird groß geschrieben, sollte man meinen.
Die Mitarbeiter der Bank sehen das anders, und vielen ist nicht mehr nach rheinischem Frohsinn zumute. Denn den Angestellten des genossenschaftlichen Geldhauses wurde der Rosenmontag als Feiertag, für den kein Urlaub genommen werden muss, gestrichen – um Personalkosten zu drücken.
„Die Volksbank Kleverland gewährte zusätzlich einen freien Tag am Rosenmontag“, so Vorstandschef Frank Ruffing zu kleveblog. „In Absprache mit dem Betriebsrat wurde auf den Sonderurlaub am Rosenmontag verzichtet.“ Das heißt: Wenn ein Mitarbeiter der Bank am Rosenmontag der fröhlichen Brauchtumspflege nachkommen möchte, muss er dafür einen Urlaubstag opfern.
Dennoch sieht sich die Bank, die gerade erst einen Neubau am Opschlag bezogen hat, weiterhin als generösen Arbeitgeber. Ruffing: „Die Volksbank Kleverland gewährt ihren Mitarbeitern 30 Tage Erholungsurlaub plus die Bankfeiertage 24. Dezember und 31. Dezember. Desweiteren stellt die Volksbank Kleverland die Mitarbeiter am Nachmittag des Altweiberfaschings ohne Anrechnung auf den Urlaub frei.“
Rein rechnerisch kommt ein zusätzlicher Arbeitstag bei gerundet 200 Arbeitstagen im Jahr einen Verzicht auf eine Lohnerhöhung in Höhe von einem halben Prozent gleich.
@24.laloba
Danke!
Jetzt versteht man auch warum die Einkaufszentren in Oberhausen und Mülheim/Ruhr am Rosenmontag so voller
Niederrheiner sind.Die verbringen da nicht einen Urlaubstag sondern einen Brauchstum Feiertag.
@23 Narr Unten drunter steht „Letzte Ãœberarbeitung: 30. September 2015“ …
@19.laloba
Mit Verlaub……..die Auskunft ist aus 03/2011……..ist diese noch gültig?
Und ich hab frei, weil ich an einem Rosenmontag geboren wurde 😉
@Lohengräm: Das hat Stil.
Kleine Adeknote:
Bei der Marine in Wilhelmshaven wurde der Rosenmontag nur auf der Fregatte „Köln“ gefeiert, sofern diese im Hafen lag.
🙂
Ergänzend zur Info von rd hier eine rechtliche Auskunft, die zeigt, wie kompliziert der Rosenmontag im Zweifelsfall ist …
http://www.hensche.de/Freistellung_am_Rosenmontag_Moeglichkeiten_der_Freistellung_am_Rosenmontag.html
Selbst in Köln ist Rosenmontag kein Feiertag und es gibt Leute die in Handwerk und Dienstleistung arbeiten müssen. @14: Es sind 24, aber nicht am Stück! Ist zwar unangenhem aber trotzdem Jammern auf hohem Stand. Was die betriebsübung angeht, gilt dieses nur, wenn nicht ausdrücklich drauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine Sondergewährung handelt
@Jupp Zur (geplanten) Sparkassenfusion habe ich einen Artikel aus der NRZ verlinkt. Es handelt sich um eine Pressemitteilung, die die Sparkasse mir (bis jetzt) nicht zugesandt hat. Es geht auch nicht um „anti“, sondern ganz schlicht um Nachrichten: Kleingeld-Operette der Sparkasse: Nachricht. Rosenmontag als Feiertag gestrichen: Nachricht. Zwei neue Kurven zugelassen: Nachricht.
Ralf: warum wählst du eigentlich immer den antivolksbankartikel? Interessanter ist doch die Fusionsplanung der Klever Sparkasse!!!! Als die Volksbank diese (aus meiner sicht aufgrund der gesetzlichen und Wettbewerbsbedingten Andorderungen Alternativen) Lösung anfing zu verfolgen, gab es einen kritischen Artikel und viele schlaue Kommentare.
Ich wette mal vorsichtig, dass die Sparkasse deutlich schneller fusioniert und bin mal auf die Auswirkungen in kle gespannt
Zur geplanten Fusion, siehe hier: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-kleve-und-der-region/sparkassen-ueberlegen-eine-fusion-id11498788.html
Ein Arbeitgeber sollte wissen, dass die Wegnahme von Ressourcen, die dem Arbeitnehmer sein Dasein angenehm machen und deshalb zur Motivation beitragen, Auswirkungen haben kann, die er im Grunde nicht wollen kann: weniger Motivation, weniger Vertrauen in und Loyalität mit dem Arbeitgeber. Es gibt auch Leute (ohne hier irgendjemandem zu meinen), die den Wegfall von Ressourcen mit so genanntem kontraproduktiven Arbeitsverhalten kompensieren. Dazu gibt es viele Untersuchungen, die sich u.a. auf die Ressourcentheorie von Steven Hobfoll beziehen.
Drücke es gerne so aus: In jedem Arbeitnehmer lebt ein inneres Kind, das nicht möchte, dass ihm etwas Angenehmes weggenommen wird.
@13
Gesetzlich vorgeschrieben sind bei Vollzeitjob aber 20 AT Urlaub, soviel ich weiss.
Bericht aus dem Arbeitsleben – Höchstdauer Urlaub 14 Tage, Feiertags oft ungestörte Aufarbeitung, etc. etc.
War trotzdem eine gute Zeit!
Apropos „hohes Niveau“:
Ich weiss nicht wie es bei anderen Beamten/ÖD-Angestellten geregelt ist… – aber man erzähle mal einem Lehrer, er habe gefälligst für Heiligabend Urlaub zu beantragen oder am Rosenmontag in der Schule anwesend zu sein….
🙂
Die Unterschiede in den Arbeitswelten sind inzwischen so gross wie die Kluft zwischen Arm und Reich.
Insbesondere die „Generation Praktikum“ trifft es stellenweise hart. (Und natürlich auch die Lehrer, die in den Ferien immer gekündigt werden. Ich hoffe, diese wirklich unverschämte Benachteiligung ist inzwischen keine „betriebliche Ãœbung“ mehr )
Au weia. Geht ja mal gar nich
Hoffentlich kommt der Arbeitgeber mit dem blauen Band der Sympathie nicht noch auf die Idee, seinen Mitarbeitern die Tischdeko in Zukunft zu mopsen.
@Husky Yep.
Und der Arbeitsplatz des Klägers vermutlich auch
Gestern am Tresen ein Zufallsgespräch mit einem erfahrenen Gewerkschafter. Entscheidend ist demnach die so genannte „betriebliche Ãœbung“. Wenn es jahrelang so gehandhabt wurde, dass der Rosenmontag ein Brauchtums-Feiertag war, kann dies nicht „einfach so“ geändert werden, selbst wenn der Betriebsrat zustimmt. Theoretisch könnte nun ein Arbeitnehmer klagen und sagen, der Betriebsrat habe „rechtswidrig“ zugestimmt. Dem würde ein Arbeitsgericht folgen, den freien Tag wieder einführen und dem Arbeitgeber eine Ãœbergangsfrist von drei Jahren zur Abschaffung auferlegen. Dann wäre er aber wirklich weg.
Hatte es die Volksbank Kleverland jemals dicke? Die würgen gerne mit den großen Fischen im Teich schwimmen, sind aber zu klein dafür.
Ich würde am Rosenmontag auch lieber Arbeiten gehen, aber hier ist zu. Geht aber kein Urlaubstag für drauf…
Ich kann mich Lohengräm nur anschließen….bei 30 Tagen Urlaub plus Heiligabend und Silvester gibt es überhaupt keinen Grund zu klagen und die Maßnahme ist längst überfällig.
Ich weiß nicht wo das Problem ist, das ist seit Jahrzenten im Handwerk und auch in anderen Berufsgruppen Gang und Gäbe, dort sind Heiligabend, Silvester und der Rosenmontag Arbeitstage, für die dann auch Urlaubstage genommen werden müssen.
Will der Arbeitnehmer an diesen Tagen frei haben, warum muss der Arbeitgeber das immer aus seiner Tasche finanzieren.
Die Mitarbeiter in der Volksbank sind in der Realität der heutigen Arbeistwelt 2016 angekommen, nicht mehr und nicht weniger.
Soweit ich aus meinem Bekanntenkreis richtig gehört habe, müssen ALLE Mitarbeiter der Volksbank am Rosenmontag einen Pflichturlaubstag nehmen, also bei weitem nicht so freiwillig bzw. nur die, die am Rosenmontag frei haben wollen. Es gibt sicherlich auch manche, die dann lieber arbeiten gehen würden und den Urlaub anders nutzen wollen.
Außerdem soll der Zwangsurlaub wohl nur als Druckmittel zur Weitergabe von ner Tarifzahlung genutzt worden sein, hätten die Mitarbeiter sonst wohl darf verzichten mussen!
So dicke scheint es die Bank wohl nicht mehr zu haben, und das trotz oder gerade wegen dem Neubau.
Ach so, Nachtrag:
Bei einer 40-Stunden-Woche natürlich. (mindestens)
Das ist nicht schön, aber jammern auf hohem Niveau.
Bei meinem Arbeitgeber sind Heiligabend, Silvester und Rosenmontag volle Arbeitstage, für die volle Urlaubstage genommen werden müssen, wenn man frei haben will. Bzw. muss, denn wenn der Projektkunde da nicht arbeitet, kann ich auch nicht arbeiten.
Mein Jahreseinkommen besteht aus 12,3 – 12,5 Monatsgehältern, je nach „Erfolg“ des Unternehmens.
Willkommen in der Arbeitswelt.
Was für eine Doppelmoral: Auf der einen Seite, werbewirksam die Tollität unterstützen, und auf der anderen Seite den eigenen Leuten einen Urlaubstag mopsen. Kein feiner Zug. Und wenn das in Absprache mit dem BR geschehen ist, muss man sich die Frage stellen, wessen Interessen dieser vertritt.