Tücken der Autokorrektur

In diese Kirche möchte man sofort eintreten

Fehler passieren, und auch diese Seite, die gerne die Spracherkennung fürs Texten zu Hilfe nimmt, hat schon einige formidable Klöpse produziert – aber selten ist einer so gelungen wie der, den die Rheinische Post heute ihren Lesern im Vorspann der an sich schon sehr bemerkenswerten Serie über Orgeln im Kleverland präsentiert, denn er bietet dem Leser einen ganz neuen, die Fantasie befeuernden Blick auf das Geschehen in den Gemeinden. Schon eine Versöhnungskirche, wie sie beispielsweise in Kleve am Markt Linde steht, findet vermutlich allein durch ihren friedvollen Namen viele Freunde, aber eine Verwöhnungskirche – da möchte man doch sofort eintreten! (Mittlerweile ist der Fehler geräuschlos korrigiert, aber wenn man sich schon die Mühe der Verbesserung macht, könnte man eigentlich auch den Namen des Architekten gleich richtig schreiben – Nathow, mit „th“.)

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10 Kommentare

  1. 10

    @9
    Es ist nun mal oft so dass Recht und Gerechtigkeit nicht immer dasselbse sind. Das liegt doch nicht an mir. Fragen sie mal einen Juristen.

    Natürlich steht Kirchenrecht nicht über dem Strafrecht. Das hat doch auch niemand behauptet, was soll der Unsinn? Ich habe die Gesetzte nicht gemacht.

    Bei Verdachtsfällen von Missbrauch kommen durchaus alle von Ihnen genannten Werkzeuge zum Einsatz. Es bleibt aber dabei, dass der Staatanwalt initiativ tätig werden und die Tat beweisen muss und dass der Staftatbestand -leider- der Verjährung unterliegt.

    Sie können sich ja politisch engangieren und versuchen dies zu ändern.

     
  2. 9

    Post 8 verschlägt mir die Sprache. Kirchenrecht steht nicht über dem Strafrecht und wenn es Verdachtsfälle von Missbrauch gibt, erwarte ich (katholisch) strafrechtliche Ermittlungen. Zeugenvernehmung, Durchsuchung, Beschlagnahme von Akten, alles, was in solchen Fällen angesagt ist.

    Die Staatsanwaltschaft hat nur die Möglichkeit, eine Straftat zu beweisen, wenn Beweise zugänglich gemacht werden. Notfalls muss der Staat dies erzwingen. Auch wer sich der Vertuschung von Straftaten schuldig gemacht hat, gehört angeklagt.

    Sexueller Missbrauch kann ein ganzes Leben ruinieren, besonders bei Kindern und Jugendlichen.

     
  3. 8

    @2

    Das da nicht Haufenweise Leute im Knast sitzen ist echt ungeheuerlich…

    Ohne jemanden verteidigen zu wollen: Das ist unser Rechtsstaat, denn

    1.) Muss der Staatsanwalt eine Straftat beweisen
    2.) wären diese Straftaten trotz Beweisbarkeit grösstenteils verjährt.

    Das gilt nicht nur für sexuellen Missbrauch in der Kirche sondern auch anderswo, in Vereinen und – leider insbesondere: In Familien!!

    Der sexuelle Missbrauch in der Familie wird -auch historisch- weit umfangreichere Ausmasse haben als der in der Kirche – ohne etwas verharmlosen zu wollen.

    Von daher finde ich bei aller Kritik an der Amtskriche die Bemühungen um eine Aufarbeitung eigentlich sehr lobenswert. Dazu ist die Amtskirche nicht gezwungen worden, sie hat die Aufarbeitung selber in Angruff genommen und bemüht sich zumindest jetzt um die Opfer.

    Strafrechtlich wird dabei eh nichts Verwertbares herauskommen, die Zahl der eingeleiteten Verfahren und insbesondere die der Urteile wird maginal sein.

    Die jetzigen Amtsträger trifft dabei vergleichsweise wenig schuld.
    Schuld trifft diejenigen, die vertuscht haben als die Taten noch strafrechtlich belangbar gewesen wären. Aber auch da (also z.B. in den 60ern, 70ern) wären kaum so viele Urteile herausgekommen wie wir uns heute wünschen würden.

    Wie gesagt, unser Rechtssystem schiebt (mit der Beweislast von Straftaten) dem hier einen Riegel vor, nicht nur bei Missbrauch in der Kirche.
    In gewisser Weise werden die Kinder als Opfer von den meisten Rechtssystemen der freiheitlich-demokratischen Länder allein gelassen, systembedingt (nicht systematisch).

    Es gibt auch keine Lösung für das Problem ausser der massiven Prävention und der Aufhebung des besonderen Schutzes von Ehe und Familie. (aber das wollen unsere „Christen“ wieder nicht)
    Denn man würde im anderen Falle Gefahr laufen, Unschuldige zu Verurteilen.

     
  4. 7

    @RD 6
    mit „genauso“ meinte ich nicht die Anzahl sondern das es dort leider wohl auch passiert (ist) und das auch dort die Aufarbeitung kein Selbstläufer zu sein scheint und über viele Jahrzehnte versäumt wurde.

     
  5. 3

    @Husky Das ist in der Tat ein sehr betrübliches Thema, aber nicht das der Versöhnungs-/Verwöhnungskirche, die der anderen Fraktion zuzurechnen ist.

     
  6. 2

    Wenn ich „Kirche“ höre vergeht mir das Lachen aber ziemlich…

    Das da nicht Haufenweise Leute im Knast sitzen ist echt ungeheuerlich…

     
  7. 1

    Glaube aber nicht, dass gleich welche Autokorrektur „Versöhnung“ in „Verwöhnung“ korrigiert.

    Da wird sich derdie JournalistIn was bei gedacht haben.

    🙂