Am Mittwoch Abend tagte der Rat der Stadt Kleve, und wieder einmal ließ die Verwaltung die Sitzung live im Internet streamen, was nach allgemeinem Dafürhalten eine gute Idee ist, weil es sich um ein niedrigschwelliges Angebot handelt, um die Menschen zur Politik zu führen und weil es auf diese Weise auch Transparenz schafft. Die Grünen warben vor Beginn der Sitzung für die Übertragung, in der Instagram-Story hieß es: „Wir @gruene.fraktion.kleve sind allesamt zu hören und zu sehen. Keine Geheimnnisse! ?“ Untermalt wurde der Post von der Band Stadtstaub Kollektiv, das gespielte Lied hieß: „Demokratie ist keine Privatsache“.

Keine Geheimnisse, keine Privatsache – was damit gemeint war, wurde schnell klar, wenn man um 17 Uhr den Link aufgerufen hatte. Die technische Abwicklung, die Bild- und Tonqualität, die Verbindung zu den Dokumenten des jeweiligen Tagesordnungspunktes, alles wirklich gut gelöst und sehr ansehnlich, allein: Was nützt all das, wenn öffentlich Bedienstete sich weigern, in Bild und Ton gezeigt zu werden? Dann ist die Sitzung wie ein Lückentext, nur dass nicht nur einzelne Wörter fehlen, sondern von ganzen Absätzen nur einzelne Wörter übrig bleiben.
Die Sitzung begann mit dem Sachstandsbericht zur Landesgartenschau. Vortragender war der Kämmerer Klaus Keysers. Er redete und redete. Der Zuschauer bekam allerdings nur ein Standbild des Ratssaales zu sehen, darin die Schrifttafel: „Momentan kein Bild und Ton? Für diesen Redebeitrag liegt keine Zustimmung zur Übertragung vor. Gleich geht’s weiter!“ Das „Gleich“ mauserte sich zu einer Geduldsprobe herkulischen Ausmaßes und wurde erst Realität, als Ulrike Wäckers, Fraktionsvorsitzende der Grünen, nach 17 Minuten drei Fragen stellte. Das dauerte 1:49 Minuten, dann antwortete Keysers – und Bild und Ton waren wieder für Minuten weg. Frage Marco Hendricks (Offene Klever), 34 Sekunden. Und wieder Sendepause. Frage Yvonne Lamik (Volt/SPD), 40 Sekunden. Und wieder Sendepause. Frage Heiner Szubries (SFK), immerhin 2:23 Minuten. Und wieder Sendepause. So ging das die ganze Zeit.

Tim Görtz von der AfD, der sich zeigen ließ, hatte sichtlich Spaß daran, seinem Vorredner, dem „lieben Michael“ (Heyrichs) zu danken, der sich nämlich nicht zeigen ließ, sodass die komplette Erwiderung der CDU auf einen Antrag der Gleichstellungsbeauftragten Yvonne Tertilte-Rübo untergegangen wäre, hätte Görtz sie nicht paraphrasiert.
Wer immer in der CDU den Kurs ausgerufen hatte, die Einrichtung Rats-TV zu sabotieren, sollte ernsthaft darüber nachdenken, ob er wirklich für die politische Betätigung in einer Demokratie, wo es um den offen und öffentlichen Diskurs geht, geeignet ist. Und just in dem Moment, als man geneigt war, die CDU wegen absoluter Bockigkeit anzuzählen, tauchte plötzlich der Fraktionsvorsitzende Georg Hiob in Wort und Bild auf – Respekt dafür! Handelt es sich um einen Dissens, oder musste er sich opfern, damit nicht für die Zuschauer im Internet der Eindruck entsteht, es gibt überhaupt keine CDU mehr?
Noch unverständlicher ist, dass Kämmerer Klaus Keysers sich weigert. Der Mann übt ein öffentliches Amt aus und wird dafür von den Steuerzahlern fürstlich entlohnt. Man mag argumentieren, der Ratssaal ist die Öffentlichkeit, wer interessiert ist, möge bitte dort erscheinen. Man kann allerdings auch argumentieren, dass die digitale Verbreitung ein Trend unserer Zeit ist, dem man sich genauso wenig verschließen kann wie der Kartenzahlung oder digitalen Tickets. Da anzunehmen ist, dass Klaus Keysers weder im Supermarkt noch an der Tankstelle bar bezahlt, sollte er sich im Ratssaal auch einen Ruck geben – im Dienste der Demokratie!
Die Sitzung selbst sahen im Durchschnitt 50 Zuschauer. Das sind mehr, als regelmäßig, außer bei hochemotionalen Themen, im Ratssaal anzutreffen sind. Es könnten noch viel mehr werden, wenn tatsächlich „keine Geheimnisse“ mehr existieren.
Die richtig ausgefüllte Überschrift lautet übrigens: Rats-TV in Kleve: Es könnte so schön sein, wenn nicht CDU und Klaus Keysers alles sabotieren würden


@ 85
Chewgum
„Hinterfragen muss nicht ergebnisoffen sein, es kann auch Kritik bedeuten.“
Genau, ‚hinterfragen‘ kann auch ‚in Frage stellen‘ meinen.
In der Rhetorik nennt man das eine Euphemismus-Falle (eine beschönigende Umschreibung).
Schauen Sie sich die Semantik seiner Kommentare genauer an (so wie ich es getan habe und daraus meine Meinung, die ich vertrete, gebildet habe:
Herr Brückner nutzt das Wort „hinterfragen“ als sprachliches Schutzschild, um die verfassungsrechtliche Sprengkraft seiner eigenen Aussage abzumildern.
Dass er eigentlich „infrage stellen“ meint und das Wort nur als Beschönigung nutzt, lässt sich an drei unumstößlichen Punkten seines Textes beweisen:
Das Fehlen von Ergebnisoffenheit
Ein echtes, analytisches „Hinterfragen“ ist immer ergebnisoffen. Herr Brückner steht dem Ergebnis aber gar nicht offen gegenüber. Er fällt im selben Atemzug ein vernichtendes moralisches Urteil: Er nennt die Begründung der CDU-Ratsmitglieder „äußerst schwach“ und ihr Verhalten „nicht glaubwürdig“. Er fragt also nicht nach dem Sinn des Rechts, sondern er spricht den CDU-Politikern das Recht ab, es legitim zu nutzen.
Die Verknüpfung mit einer Bedingung (Glaubwürdigkeit)
Er schreibt, das Recht müsse hinterfragt werden, weil die Politiker im Wahlkampf oder auf Instagram zu sehen sind. Damit macht er ein bedingungsloses Grundrecht von einer persönlichen Bedingung abhängig. Ein Grundrecht, das an Bedingungen geknüpft wird, ist kein Grundrecht mehr – es wird substanziell infrage gestellt.
Der Zweck der Aussage
Seine ganzen Kommentare dienen nicht der verfassungsrechtlichen Aufklärung, sondern dem politischen Bashing. Das Wort „hinterfragen“ soll seiner Kritik den Anschein von intellektueller Tiefe verleihen, während die Absicht dahinter reine politische Demontage ist.
Diese drei Punkte sind aus der Semantik seiner Kommentare entstanden.
Wo Sie den Begriff „AfD“ ins Spiel bringen:
Ein kurzes Gedankenexperiment zur grassierenden Doppelmoral in diesem Forum:
Stellen wir uns für einen Moment vor, nicht die CDU-Fraktion hätte von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht, das Rats-TV abzulehnen, sondern ein Politiker der AfD hätte exakt den Satz von Herrn Brückner geschrieben.
Stellen wir uns vor, die AfD hätte öffentlich gefordert, dass das Recht von Ratsmitgliedern auf Verweigerung von Bild und Ton „hinterfragt werden muss“, weil diese Politiker sich ja schließlich im Wahlkampf auch auf Plakaten zeigen.
Was wäre dann wohl hier im Forum los?
Die Antwort ist so offensichtlich wie entlarvend: Dieselben Kommentatoren, die hier seit Tagen ein legitimes Grundrecht als „peinliche Nummer“ diffamieren, würden völlig zurecht Sturm läuten. Man würde der AfD – völlig korrekt – ein autoritäres, illiberales Staatsverständnis vorwerfen. Man würde lautstark plädieren, dass hier gewählte Volksvertreter per digitalem Pranger moralisch unter Druck gesetzt und überwacht werden sollen. Die Gefahr von Deepfakes und KI-Manipulationen würde plötzlich als reale, existenzielle Bedrohung für unsere wehrhafte Demokratie diskutiert und nicht als „schwachsinnige Ausrede“ abgetan.
Und genau dieses Gedankenexperiment entlarvt die erschreckende Doppelmoral dieser Debatte: Es geht hier manchen Akteuren überhaupt nicht um die Verfassung, nicht um Datenschutz und erst recht nicht um Transparenz. Es geht einzig und allein darum, wer etwas sagt.
Weil es die CDU-Fraktion ist, die ihr Recht auf digitale Selbstbestimmung wahrnimmt, wird das Grundgesetz zur Disposition gestellt und der Schutz vor KI-Kriminalität ins Lächerliche gezogen.
Hätte die politische Gegenseite gefordert, dieses Recht auszuhebeln, wäre es als Generalangriff auf den Rechtsstaat gebrandmarkt worden.
Grundrechte sind aber kein parteipolitisches Wunschkonzert, das man je nach Sympathie mal gelten lässt und mal beschneidet. Wer Grundrechte nur dann verteidigt, wenn sie den eigenen politischen Freunden nützen, hat das Prinzip unseres Rechtsstaates nicht verstanden.
Hinterfragen muss nicht ergebnisoffen sein, es kann auch Kritik bedeuten.
Mir persönlich hat weder der Stil von Peter Brückner gefallen noch hat mich seine Argumentation überzeugt, soweit ich sie gelesen habe.
Das stärkste Argument ist aus meiner Sicht, der AfD keine kostenlose Werbung zu bieten. Das scheinen jetzt mehr Ratsmitglieder nach den ersten Erfahrungen so zu sehen.
Die spezifische Gefahr von Deepfakes ist relativ, weil es ja auch in anderen Zusammenhängen Video- und Tonmaterial gibt.
Da kann ich dann Klaus Keysers doch am besten verstehen, weil er kein Politiker ist.
Vielleicht beruhigend: Gegen gültige Gesetze oder Rechte kann man antoben, aber sie verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.
Allgemein: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist hochkomplex, wurde mehrfach geändert und hängt in der Auslegung auch von der besagten Güterabwägung ab.
@81 Chewgum
Sie haben Recht. Wenn wir uns allerdings schon über Semantik unterhalten, dann müssen wir uns die tatsächliche Sprachstruktur aller bisherigen Beiträge ansehen. Ein ergebnisoffenes „Hinterfragen“ zeichnet sich dadurch aus, dass die Antwort noch gesucht wird und beide Optionen gleichwertig nebeneinanderstehen.
Die Semantik von Herrn Brückner ist jedoch m.E. eine völlig andere: Wer ein Recht an das vorherige Verhalten einer Gruppe koppelt („Wer im Wahlkampf auftritt, dessen Recht MUSS hinterfragt werden“) und die Begründung für dieses Recht im selben Atemzug als „äußerst schwaches Verstecken“ abkanzelt, der sucht keine Antworten mehr. Der hat das Urteil längst gefällt.
Semantisch ist das kein „Hinterfragen“ einer Rechtslage für künftige Reformen. Es ist das gezielte Infrage-Stellen und Delegitimieren einer aktuellen, rechtmäßigen Entscheidung im Hier und Jetzt. Zu behaupten, der Stil sei dabei eine „nachrangige Sache“, verkennt die sprachliche Realität: Der gewählte aggressive Stil und die moralischen Abwertungen („Rechtsmissbrauch“, „nicht glaubwürdig“) sind das Werkzeug, mit dem ein bestehendes Recht emotional entwertet werden soll. Wer ein Recht zwar auf dem Papier anerkennt, aber jeden an den Pranger stellt, der es nutzt, spricht es den Betroffenen in der Praxis faktisch ab.
@80 Peter Brückner
dass Sie nun versuchen, eine sachliche, politische Debatte über Grundrechte mit einer absurden Drohung aus dem Strafgesetzbuch (§ 186 StGB) zu beenden, setzt Ihren Beiträgen hier die Krone auf.
Es ist ein durchschaubares und untaugliches Manöver, einen unliebsamen Kritiker durch juristische Einschüchterungsversuche mundtot machen zu wollen.
Ich habe Sie hier permanent wörtlich und korrekt zitiert. Ihre Sätze stehen für jeden Leser öffentlich sichtbar in diesem Forum. Diese Zitate auf Basis unserer Verfassung zu analysieren, zu bewerten und zu kritisieren, ist der Kern der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) – insbesondere, wenn es um die öffentlich geäußerten Ansichten eines ehemaligen Mandatsträgers geht. Davon lasse ich mich von Ihnen ganz sicher nicht abbringen.
Wenn Sie mit den logischen und verfassungsrechtlichen Konsequenzen Ihrer eigenen, geschriebenen Worte argumentativ nicht umgehen können, sollten Sie solche Forderungen in einem öffentlichen Forum schlicht nicht aufstellen.
Dass Sie dreimal versuchen mussten, Ihre eigenen Worte nachträglich umzudeuten, zeigt doch nur, wie unhaltbar Ihre ursprüngliche Position war. Auf Ihre juristischen Drohgebärden und persönlichen Angriffe werde ich nicht weiter eingehen.
Ein Gesetz zu hinterfragen ist meiner Meinung nach nicht semantisch gleichbedeutend mit jemandem ein Recht abzusprechen.
Man kann nur bestehende Rechte hinterfragen, was deren grundsätzliche Anerkenntnis voraussetzt. Es ist legitim zu (hinter)fragen, ob die konkrete Ausgestaltung eines Gesetzes noch zeitgemäß oder gesellschaftlich sinnvoll ist. Genau solche Debatten gehören aus meiner Sicht zu einer demokratischen Gesellschaft dazu. Ohne die Möglichkeit, geltendes Recht zu diskutieren, wären Veränderungen und Reformen kaum möglich.
In welchem Stil man (hinter)fragt, ist eine zweite, nachrangige Sache.
@79. Helmuth Plecker: Erneut zitieren Sie meine formulierte Auffassung aus dem Kommentar 20.
Und erneut lassen Sie nicht die formulierten Worte für sich stehen, sondern interpretieren und stellen mich in einen Kontext, den ich weder formuliert oder gedacht oder gemeint habe. Das habe ich nun dreimal erfolglos richtig gestellt. Ich finde, das muss reichen.
Da Sie ja eine so weitreichende juristische Kompetenz vorgeben, dürfte Ihnen § 186 StGB und dessen Konsequenzen nicht unbekannt sein.
@75 Bert
Es freut mich, dass Sie mit Ihrem Kommentator versuchen, die Debatte auf eine akademische und rechtswissenschaftliche Ebene zu heben. Ein tatsächlich gebotenes Stilmittel, das sich von den hier meist üblichen Stilmitteln wie ad-hominem-Angriffe, gaslighting und Whatsaboutism wohltuend unterscheidet. Ein guter Versuch die Schärfe dieser Diskussion herauszunehmen. Vielen Dank dafür.
Sie argumentieren mit dem klassischen juristischen Prinzip der Güterabwägung (Grundrecht gegen Grundrecht), das tatsächlich ein Kernbestandteil unseres Rechtssystems ist.
Es ist völlig richtig, dass die Abwägung von kollidierenden Grundrechten ein Kernbestandteil unserer Demokratie und des Rechtsstaates ist. In diesem Fall in Kleve ist es allerdings anders: Hier kollidieren überhaupt keine Grundrechte.
Auf der einen Seite steht das verbriefte Grundrecht der Ratsmitglieder auf informationelle Selbstbestimmung (das Recht am eigenen Bild und Wort).
Und was steht auf der anderen Seite? Kein anderes Grundrecht, sondern lediglich der Wunsch nach digitalem Komfort für die Bürger. Die verfassungs- und satzungsgemäße mäßige Öffentlichkeit der Ratssitzungen ist durch den physischen Zuschauerraum (Saalöffentlichkeit) und die Protokolle/Niederschriften im Ratsinformationssystem (RIS) rechtlich bereits vollständig und absolut ausreichend garantiert.
Ein Bürger hat kein „Grundrecht auf einen Livestream auf dem heimischen Sofa“.
Man kann nicht das unantastbare Grundrecht eines Individuums gegen ein reines, freiwilliges technisches Serviceangebot der Stadtverwaltung abwägen. Wo kein kollidierendes Verfassungsgut existiert, gibt es juristisch auch nichts abzuwägen. Wer das dennoch versucht und Druck auf Menschen ausübt, damit diese ihre Schutzrechte aufgeben, betreibt eben keine „demokratische Debatte“, sondern stellt Grundrechte fälschlicherweise zur Disposition.
Sie schreiben weiter: „Niemand hier will irgendwen die Grundrechte absprechen […]“
Herr Brückner schrieb in Kommentar Nr. 20, Absatz 2 jedoch wortwörtlich:
„…für KommunalpolitikerInnen, die im Wahlkampf gerne mit Wort und Bild in Erscheinung treten, muss allerdings das Recht hinterfragt werden, das Statement im Rahmen des Amtes öffentlich zu verweigern.“
Erkennen Sie den Widerspruch?
Genau in dieser Einlassung liegt die Ursache, dass diese Diskussion schließlich an Schärfe zugenommen hat.
Hier wird eben gerade nicht sachlich und ergebnisoffen (!) über kollidierende Grundrechte debattiert. Hier wird gefordert, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einer bestimmten Personengruppe („KommunalpolitikerInnen“) komplett infrage zu stellen, weil sie vorher von einem anderen Recht (Wahlwerbung) Gebrauch gemacht haben.
Das ist keine juristische Güterabwägung im Lichte der Verfassung – das ist der gezielte Ausdruck, verfassungsmäßige Schutzrechte für politisch unliebsame Entscheidungen zur Disposition zu stellen. Und genau dem Ausdruck stelle ich mich in diesem Forum (wortreich) entgegen.
Das Gutachten werde ich mir natürlich durchlesen.
Übertrieben sind Begriffe wie „sabotieren“, wenn jemand aus seinen rechtlichen Optionen auswählt.
Das muss man in einer Demokratie ertragen können. Deshalb ziehe ich auch den von mir in einem früheren Post verwendeten Begriff „Verweigerer“ zurück.
Es ist zu begrüßen, dass nun mehr Ratsmitglieder teilnehmen wollen.
In der Geschäftsordnung der Stadt Kleve für den Rat ist das Verfahren eindeutig festgelegt.
§ 6a der Geschäftsordnung
(2) Eine Übertragung der Redebeiträge eines Ratsmitgliedes im Internet setzt dessen
vorheriges Einverständnis voraus. Liegt dies im Einzelfall zu Beginn der Sitzung nicht oder
im Laufe der Sitzung nicht mehr vor, so ist das Streaming für die Redebeiträge dieses
Ratsmitgliedes auszusetzen. Die Erklärung eines jeden Ratsmitgliedes, soll schriftlich zum
Beginn einer jeden Wahlperiode abgegeben werden, erstmalig nach Inkrafttreten dieser
Geschäftsordnung. Personen, die während der laufenden Wahlperiode die
Ratsmitgliedschaft erlangen, sollen die Erklärung vor ihrer ersten Sitzungsteilnahme
abgeben. Ein Einverständnis kann auch auf die zeitgleiche Internetübertragung (Optional:
nur Tonübertragung oder nur Bildübertagung im Livestream) beschränkt sein. In der
Einwilligung sollen die Ratsmitglieder erklären, im Bewusstsein über die Reichweite der
öffentlichen Verbreitung ihre Redebeiträge im Hinblick auf personenbezogene Daten und
sensible Informationen auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Gibt ein Ratsmitglied eine solche Erklärung nicht ab, so ist dies als fehlende Einwilligung zu werten.
(3) Die Einverständniserklärung kann jederzeit, auch während einer laufenden Ratssitzung, frei
widerrufen oder geändert werden. Der Widerruf oder die Änderung bedürfen grundsätzlich
der Schriftform. In laufenden Ratssitzungen kann dies hingegen auch zu Protokoll erfolgen.
Dies ist gegenüber dem Bürgermeister beziehungsweise gegenüber der Sitzungsleitung zu erklären.
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für den Bürgermeister und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes.
(5) Soweit ausnahmsweise einzelne Mitarbeitende der Verwaltung im Rat das Wort erteilt bekommen sollen, so bedarf das Livestreaming ihres Redebeitrags ebenfalls deren vorheriger Zustimmung, die bereits im Vorfeld der Sitzung oder zu Protokoll erklärt werden kann. Im Falle der verweigerten Zustimmung ist das Streaming für den Redebeitrag der Verwaltungsmitarbeiterin beziehungsweise des Verwaltungsmitarbeiters auszusetzen.
(6) Mitschnitte jeglicher Art aus dem Livestream sind grundsätzlich untersagt.
@74 Stefan Schuster
„Ach du Schande!“. Die richtigen Worte für Ihren Kommentar.
„Heul doch“? Keine Sorge, ich heule hier ganz sicher nicht – und schon gar nicht mit den Wölfen.
Sie holen die Ausgangsfrage hervor: „Was nützt all das, wenn öffentlich Bedienstete sich weigern, in Bild und Ton gezeigt zu werden?“ Was genau haben Sie denn als Antwort erwartet? Ein kollektives Bashing gegen Menschen, die von ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch machen?
Sollte das hier ein Forum werden, in dem alle im Chor mit den Wölfen heulen, um Andersdenkende an den Pranger zu stellen?
Es ist die elementare Aufgabe eines Diskussionsforums, die rechtlichen und verfassungsmäßigen Grundlagen mit einzubeziehen. Erst Recht, wenn es um politische Themen geht und um Verhaltensmaßgaben. Wer sachliche Argumente und das Grundgesetz als „kleinstfizzeligem Gezänk“ abtut, nur weil sie das eigene Wunschdenken stören, hat den Sinn einer demokratischen Debatte nicht im Ansatz verstanden. Von Ihnen hätte ich mehr Anstand erwartet. Sie gehören doch selbst in diesem Forum zu denjenigen, die hier nicht immer mit den Wölfen heulen und deshalb kritisiert werden.
Dass Sie die Diskussion stattdessen mit Begriffen wie „Drecksau“, „Faustrecht“ und persönlichen Beleidigungen bereichern müssen, dokumentiert die vollkommene Bankrotterklärung Ihrer eigenen Argumentation. Dass Sie sich mit diesem Niveau vor jedem sachlichen Leser komplett selbst disqualifizieren, wird das hiesige Wolfsrudel im Rausch des CDU-und Kämmerer-Bashings vermutlich gar nicht merken – dort wird man Ihnen für diesen argumentationslosen Tiefflug wahrscheinlich sogar noch johlend applaudieren.
@ 71 ich gebe es auf. In dem Gutachten steht doch sogar unter Angabe von Urteilen drin, dass auch Lokalpolitiker relative Personen der Zeitgeschichte sind und das auch niemals eng ausgelegt wird… Ehrenamt hin oder her. Im Großen und Ganzen wird gesagt, dass zumindest mal Ton, aber auch Bildmitschnitte wahrscheinlich erlaubt sind aber dies eben unter bestimmten Regeln, um falschen Zitierungen vorzubeugen. Niemand hier will irgendwen die Grundrechte absprechen oder als Demokratiefeind darstellen, Diskussionen in denen die Tragweite von (mittelbaren) Grundrechten im Lichte anderer Grundrechte abgewägt werden, sind doch der Kern der Demokratie.
Das war’s jetzt aber auch von mir zu dem Thema, bitte nicht immer nur die KI bemühen.
Ach du Schande!
@rd, die übertreiben nicht, aber dem Plecker ist es wieder mal gelungen, mit kleinstfizzeligem Gezänk die Ausgangsfrage aus dem Fokus zu weg zu rücken. Deine Frage war: „Was nützt all das, wenn öffentlich Bedienstete sich weigern, in Bild und Ton gezeigt zu werden?“ Sind die „Censoren“ (Zitat von Heinrich Heine) und die „Selbstcensoren“ (von mit) dumm und feige, und regieren die nach Gutsherrenart? Warum scheuchen sie Leute mit Handicap bei jeder Ratssitzung quer durch die Stadt? Sind es Ellenbogenmenschen? Handeln die moralisch als Drecksau, oder sind es Ehrenmänner?
In zeitlicher Abfolge: Die Frage der Legalität („Dürfen die denn überhaupt zensieren?“) stellt sich erst danach. Falls ja (oder nein) kann jeder informierte Klever anschließend für sich selbst entscheiden, welches Mittel zur Durchsetzung seiner Interessen er wählt. Alttestamentarisches Recht? Altgermanisches Faustrecht? Oder das sanfte Neue Testament mit Wange hinhalten und so…? Eine Demo (‚Pflastertreten‘)? Einen Protestsong trällern? Was Neues machen? Leute, wählt (euer Mittel).
@HPL, ich wollte dir eigentlich nie wieder Aufmerksamkeit schenken weil du nicht satisfaktionsfähig bist. Aber jetzt hast du einfach zu viel rumgesülzt. Heul doch.
#72
Warum? Hast du den Eindruck, daß hier übertrieben wird und wenn ja, warum?
Oder ist die Übertreibungs-Frage einfach nur ein Reflex, weil das Gutachten erkennen läßt daß auch der Artikel bei kleveblog.de die rechtlich geschützte Freiwilligkeit und die verfassungsrechtlich verankerten Persönlichkeitsrechte der Mandatsträger und Beamten verkennt, indem er die rechtmäßig ausgeübte Verweigerung der Einwilligung fälschlicherweise als demokratiefeindliche „Sabotage“ oder „Bockigkeit“ darstellt. Es verdeutlicht, daß das Recht am eigenen Bild als Grundrecht höher wiegt als der Forderung nach maximaler Transparenz im Rats-TV.
Übertreibt ihr nicht langsam ein bisschen?
#69
Ich habe das Gutachten von der KI „untersuchen“ und „auswerten“ lassen und zwar zu der Frage:
Was kann aus dem Gutachten aus rechtlicher Sicht auf den Rat der Stadt Kleve übertragen werden.
Hier das Ergebnis:
Aus dem verfassungsrechtlichen Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes lassen sich zentrale Kernpunkte auf die Übertragung von Livestreams im Rat der Stadt Kleve (Gemeindeordnung NRW) anwenden. Obwohl Kommunalpolitiker auf einer anderen staatlichen Ebene agieren als Landtagsabgeordnete, sind die verfassungs- und persönlichkeitsrechtlichen Abwägungen in weiten Teilen direkt übertragbar.
Tatsächlich zeigt die Praxis der Stadt Kleve in ihrer aktuellen Testphase exakt die rechtliche Umsetzung dieser Prinzipien.
Das Recht am eigenen Bild gilt auch im Ehrenamt
Der Doppelstatus bleibt bestehen: Das Gutachten stellt klar, dass Abgeordnete einen Doppelstatus als Mandatsträger und Privatperson besitzen. Auf kommunaler Ebene gilt dies umso mehr: Ratsmitglieder in Kleve üben ihr Mandat ehrenamtlich neben ihrem Hauptberuf aus. Das im Gutachten hergeleitete Recht am eigenen Bild (nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und §§ 22, 23 KunstUrhG) erlischt nicht durch den Einzug in den Stadrat.
Keine automatische Ausnahme für Zeitgeschichte: Das Gutachten erörtert, dass Politiker zwar Personen des öffentlichen Lebens sind, bei denen ein gesteigertes Informationsinteresse besteht. Jedoch greift die Ausnahme des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG („Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte“) bei digitalen Übertragungen (Livestreams) im Kommunalrecht nicht pauschal ohne Einwilligung.
Striktes Einwilligungserfordernis (Freiwilligkeit)
Rechtslage in NRW: Da es im Gegensatz zum Landtag (wo das Hausrecht eine zentrale Rolle spielt) im nordrhein-westfälischen Kommunalrecht (GO NRW) keine gesetzliche Pflicht zur Duldung von Livestreams gibt, muss jedes Ratsmitglied explizit einwilligen.
Reale Umsetzung in Kleve: Das Gutachten stützt genau die Praxis, die die Stadt Kleve aktuell anwendet. Bei den Übertragungen wird vorab abgefragt, wer gestreamt werden möchte. Da die Teilnahme freiwillig ist, wird bei Wortmeldungen von Ratsmitgliedern, die die Einwilligung verweigert haben, der Bild- und Tonstream unterbrochen oder weggeschaltet. In Kleve lehnten zuletzt 24 von 60 Ratsmitgliedern die Übertragung ab, weshalb sie im Livestream nicht zu sehen/hören sind.
Hausrecht und Übertragungstechnik
Hausrecht des Bürgermeisters: Das Gutachten ordnet Verhaltensregeln zu Foto- und Filmaufnahmen dem Hausrecht der Parlamentspräsidentin zu. Im Stadtrat Kleve liegt das Hausrecht und die Sitzungsleitung beim Bürgermeister (§ 51 GO NRW). Er muss technisch und organisatorisch sicherstellen, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben (z.B. durch feste Kamerawinkel, die verweigernde Mitglieder ausblenden).
Zuhörer und Gäste: Genau wie das Gutachten für Landtagsbesucher ein striktes Einwilligungserfordernis verlangt (außer sie sind bloßes, nicht erkennbares „Beiwerk“), darf im Livestream der Stadt Kleve das Publikum auf den Zuschauerrängen grundsätzlich nicht gefilmt werden, da Bürger ein Recht auf unkontrollierte/anonyme Teilnahme an öffentlichen Sitzungen haben.
Begrenzung des Nutzungszwecks (Schutz des Werkes)
Verbot der Zweckentfremdung: Das Gutachten diskutiert ausführlich das Urheberrecht und den Schutz vor Entstellung des Livestreams (§§ 14, 39 UrhG). Es stellt fest, dass Mitschnitte nicht unzulässig manipuliert, aus dem Kontext gerissen oder für „überzogene politische Auseinandersetzungen“ missbraucht werden dürfen.
Übertragung auf Kleve: Wenn Fraktionen oder Dritte Ausschnitte des Klever Livestreams für Social Media (z.B. Instagram/Facebook) nutzen wollen, gelten die gleichen Schranken. Zudem hat der Rat der Stadt Kleve beschlossen, dass die Sitzungen ausschließlich live übertragen werden und nachträglich kein Video auf YouTube o.ä. zur Verfügung gestellt wird – auch dies dient dem Schutz der Ratsmitglieder vor einer unkontrollierten, dauerhaften Verbreitung ihrer Beiträge im Netz.
@68 Es ist offenbar etwas diffiziler.
Schauen Sie sich auch mal die Beispiele aus NRW an.
Der Brandenburgische Landtag hat bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben, in denen ähnliche Fragen diskutiert werden. Zugegebenermaßen keine leichte Kost aber für den geneigten Leser dennoch interessant und vor allem wissenschaftlich werthaltig: https://shortlink.uk/1vPbd
Ich empfehle S.80 oder die Ergebnisse am Ende für diejenigen, die wenig Zeit oder Leselust haben. Im Großen und Ganzen wird dort auf ähnliche Fragen eingegangen, wie sie hier in der Kommentarsektion aufgekommen sind. Sollte zumindest ein akkreditierter Medienvertreter interessiert an Film oder Tonaufnahmen sein, könnte die Ablehnung der Ratsmitglieder zumindest gegenüber diesen nicht zu halten sein. Ein Livestream wird in dem Gutachten konkret nicht behandelt.
@65
Es ist lobenswert, dass Sie ChatGPT bemühen – aber eine KI ersetzt eben kein fundiertes Kommunalrecht. Ihr Zitat von § 48 Abs. 4 GO NRW und der anschließende Erklärungsversuch gehen an der Klever Realität komplett vorbei.
Ja, die GO NRW erlaubt es den Kommunen, ein Rats-TV in der Hauptsatzung zu regeln. Aber genau wegen der von Ihrer KI richtigerweise erwähnten „Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes“ enthalten die Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen der Kommunen in NRW eine Widerspruchsklausel für die einzelnen Ratsmitglieder.
Wesentlich!!!!! Ein Ratsmitglied sowie der Kämmerer in Kleve verhindern durch ihr „Nein“ ja nicht die Übertragung der gesamten Sitzung. Sie nehmen lediglich ihre satzungs- und verfassungsrechtliche Rechte in Anspruch, dass ihre eigene Wortbeiträge und ihre Gesicht nicht live ins Internet gestreamt werden. Wenn ein Ratsmitglied oder der Kämmerer spricht, wird die Kamera weggeschwenkt, ausgeschaltet und der Ton stummgeschaltet.
Das ist in NRW gelebte und rechtlich völlig unstrittige Praxis. Niemand wird in einer Klever Ratssitzung gegen seinen erklärten Willen live ins weltweite Netz übertragen. Wer den Ratsmitgliedern der CDU sowie dem Kämmerer also vorwirft, sie würden sich „gegen eine demokratische Entscheidung stellen“, hat weder die Klever Hauptsatzung noch die rechtliche Ausgestaltung des Rats-TV verstanden. Das „Nein“ zum eigenen Stream ist kein politischer Boykott, sondern die Nutzung eines explizit eingeräumten Rechts.
@67
Netter Versuch einer Pointe, aber er entlarvt nur Ihre eigene Argumentationsnot.
@61
Haben Sie bereits ihre Klage in Karlsruhe vorbereitet?
Sollte ich lachen oder weinen ? Die Welt steht ,schön aktuell, 😇 🤏🏼am „Eve of Destruktion“ ( Barry Mc Guire 1965 ) und die Klever Mickey Mouse Welt 💥 streitet sich ob ich ein paar ……. 🤫 🙄 🤭sehen darf oder nicht. ☝🏼 Es wirkt allerdings auch etwas beruhigend .😁 💊 .. 🍻 🥳
Seit der Neufassung der GO NRW (§ 48 Abs. 4) ab 2022 ist die Rechtslage deutlich streamingfreundlicher geworden: Wenn die Hauptsatzung es erlaubt, sind Film- und Tonaufnahmen öffentlicher Sitzungen grundsätzlich zulässig.
§ 48 Abs. 4 GO NRW:
§ 48 Tagesordnung und Öffentlichkeit der Ratssitzungen
…
(4) In öffentlichen Sitzungen sind Bildaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Film- und Tonaufnahmen von den Ratsmitgliedern mit dem Ziel der Veröffentlichung sind in öffentlicher Sitzung nur zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt.
Ich habe ChatGPT gefragt, ob ein Kommunalpolitiker „nein“ sagen kann, wenn die Hauptsatzung die Veröffentlichung von Film- und Tonaufnahmen zulässt.
Antwort (ohne Gewähr):
„Wenn die Hauptsatzung nach § 48 Abs. 4 GO NRW Film- und Tonaufnahmen zur Veröffentlichung zulässt, dann besteht grundsätzlich eine rechtliche Grundlage für Streaming oder Aufzeichnung der Ratssitzung. Ein einzelnes Ratsmitglied kann dann nicht einfach allein durch „Ich will das nicht“ die Übertragung verhindern.
Aber damit ist die Sache nicht völlig schrankenlos:
Die Regelung muss verhältnismäßig sein. Persönlichkeitsrechte und Datenschutz müssen berücksichtigt werden. Die konkrete Ausgestaltung kann wichtig sein (z. B. nur Redebeiträge zeigen, keine Nahaufnahmen, keine Zuschauer, Archivierung ja/nein usw.).
In besonderen Fällen könnten einzelne Aufnahmen unzulässig sein.
Juristisch läuft das also eher über eine Abwägung als über ein absolutes Individualrecht.
Die Gerichte unterscheiden dabei häufig zwischen der bloßen Teilnahme an einer öffentlichen Sitzung
und der zusätzlichen Qualität einer dauerhaften, beliebig verbreitbaren digitalen Veröffentlichung.
Ein Ratsmitglied hat also durchaus grundrechtlich geschützte Interessen — aber diese führen nicht automatisch zu einem individuellen Anspruch, trotz wirksamer Hauptsatzung jede Aufnahme abzulehnen.
Deshalb ist die Aussage „Wer gewählt ist, muss Streaming akzeptieren“ zu pauschal, aber ebenso wäre die Aussage „Jedes Ratsmitglied kann immer Nein sagen“ in NRW rechtlich zu weitgehend.“
Beispiele aus NRW:
https://www.leverkusen.de/rathaus/politik-verwaltung/stadtrat-live?utm_source=chatgpt.com
https://www.siegen.de/rathaus-politik/ratsinformationssystem/ratssitzungen-im-livestream?utm_source=chatgpt.com
https://www.stadt-muenster.de/ratsservice/politik-und-verwaltung/rat-und-oberbuergermeister/ratssitzung-live
Unna:
https://www.kommune21.de/k21-meldungen/kreistagssitzungen-im-livestream/?utm_source=chatgpt.com
„Angesichts der Ankündigung einer Neufassung von Kreis- und Gemeindeordnung habe man die Überlegungen rund um den Livestream in Unna zunächst zurückgestellt. Laut der seit April 2022 vorliegenden gesetzlichen Neuregelung gelte nun nach der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen: Solange die Ordnung der Sitzung nicht durch Aufnahmen gefährdet wird, sind Bild-, Film- und Tonaufnahmen in den Sitzungen des Kreistages erlaubt, wenn es dazu eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung gibt. Eine Zustimmung einzelner Mandatsträger und Mandatsträgerinnen ist danach nicht mehr notwendig.“
@59 Peter Brückner
Sehr geehrter Herr Brückner,
wer in einer öffentlichen Debatte fordert, verfassungsmäßige Rechte zu in Frage zu stellen, muss mit scharfem Gegenwind rechnen. Ihre eigenen Zitate als das zu benennen, was sie sind, ist weder eine „bösartige Unterstellung“ noch „rufschädigend“, sondern das gute Recht auf freie Meinungsäußerung.
Ihre Androhung von „weiteren Schritten“ und der untaugliche Versuch, eine sachliche und kritische Auseinandersetzung mit Ihren Texten über eine vermeintliche „Unterlassung“ zu zensieren, ist im deutschen Rechtsstaat schlicht haltlos. Das Grundgesetz schützt die Bürger vor Einschüchterungsversuchen dieser Art.
Es ist bezeichnend, dass Sie sich nun hinter rechtlichen Drohgebärden verstecken, nachdem Ihre inhaltlichen Argumente und Ihre juristischen Nebelkerzen zu Artikel 2 GG vollständig in sich zusammengebrochen sind.
Wenn Sie die Diskussion an dieser Stelle beenden, ist das nur folgerichtig.
Damit ist auch für mich alles gesagt, was Ihre Person und Ihre Kommentare betrifft.
@60 Witzlos
Sie verwechseln hier ganz fundamental die ´Kritik an einer Meinung´ mit dem ´Verbot einer Meinung´.
Selbstverständlich darf Herr Brückner seine Meinung hier frei äußern und genauso frei darf ich diese Meinung inhaltlich analysieren, kritisieren und als verfassungsrechtlich brandgefährlich entlarven. Das ist kein „Nicht-Zugestehen von Meinungsfreiheit“, sondern der Kern einer demokratischen Debatte.
Wer austeilt, muss auch einstecken können.
Und genau hier liegt Ihre selektive Wahrnehmung: Wenn Herr Brückner das Verhalten der CDU-Ratsmitglieder als „äußerst schwach“ und „peinlich“ diffamiert, verbuchen Sie das unter Meinungsfreiheit. Wenn ich jedoch Herrn Brückners eigene Aussagen beim Wort nehme und aufzeige, dass es demokratiefeindlich ist, Grundrechte für Politiker zur Disposition zu stellen, weinen Sie plötzlich Krokodilstränen über eine angeblich bedrohte Meinungsfreiheit.
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist kein Schutzschild gegen Gegenwind. Wer öffentlich fordert, Rechte zu hinterfragen, muss damit leben, dass man ihm ein fatales Verfassungsverständnis attestiert. Das ist kein Schmierentheater, sondern die logische Quittung für eine unhaltbare Argumentation.
Helmuth Plecker: Siehe 59. Peter Brückner!
Ein letztes mal zu @39/50 Peter Brückner
Zum Vorwurf, ich würde Ihren Kommentar Nr. 39 „konsequent ignorieren, weil er nicht in Ihre Denkweise passt“:
Sehr geehrter Herr Brückner,
ich habe Ihren Kommentar 39 keineswegs bisher ignoriert. Aber um des lieben Friedens wegen gehe ich hier ausdrücklich auf Ihren Kommentar 39 ein. Ich nehme ihn ernster und genauer unter die Lupe, als es Ihnen im Nachhinein recht ist.
Ihr Vorwurf, ich würde diesen Beitrag ausblenden oder Sie permanent bewusst missverstehen, ist ein klassisches psychologisches Ablenkungsmanöver. Man nennt dieses gezielte Verdrehen von Tatsachen, um das Gegenüber als begriffsstutzig darzustellen und von den eigenen Fehlern abzulenken, im modernen Sprachgebrauch Gaslighting.
Doch dieser Versuch, die Realität zu Ihren Gunsten umzudeuten, scheitert krachend an Ihren eigenen schriftlichen Einlassungen.
Wenn Sie sich hinter Beitrag 39 flüchten, um zu behaupten, Sie würden ja „niemandem die Grundrechte verweigern“, betreiben Sie Schadensbegrenzung für das, was Sie zuvor in Beitrag 20, Absatz 2 unmissverständlich formuliert haben. Und genau dort liegt der Kern meiner Kritik verborgen.
Sie schrieben in Beitrag 20 wörtlich:
„Für KommunalpolitikerInnen, die im Wahlkampf gerne mit Wort und Bild in Erscheinung treten, muss allerdings das Recht hinterfragt werden, das Statement im Rahmen des Amtes öffentlich zu verweigern.“
Das ist kein Missverständnis meinerseits, das ist Ihr verfassungspolitischer Offenbarungseid. Übersetzt fordern Sie dort klipp und klar, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für Mandatsträger zur Disposition zu stellen und es an Bedingungen zu knüpfen. Sie konstruieren eine angebliche „Glaubwürdigkeits-Abhängigkeit“ von Verfassungsrechten, weil Politiker sich an anderer Stelle (im Wahlkampf oder auf Instagram) öffentlich zeigen.
Genau das ist das fatale Demokratieverständnis, das ich bei Ihnen anprangere: Denn, Grundrechte sind kein Privileg, das man sich durch Wohlverhalten verdient, und sie verfallen auch nicht durch vorherige Nutzung.
Dass ausgerechnet Sie, ein langjähriger, ehemaliger SPD-Ratsherr fordert, Grundrechte von Mandatsträgern zu in Frage zu stellen, rüttelt an den Fundamenten unseres Rechtsstaates.
Ihr Beitrag 39 ist lediglich der untaugliche Versuch, dieses von Ihnen unmissverständliche, brandgefährliche Statement nachträglich zu relativieren.
Doch auch dort – im Kommentar 39 -verfangen Sie sich in tiefen Widersprüchen:
Die Verdrehung von Mandat und Öffentlichkeit:
Sie behaupten in Nr. 39, Ratsarbeit sei keine Privatangelegenheit. Das hat auch niemand behauptet. Auch ich nicht. Wir sind uns hier ausnahmsweise einig. Die verfassungsmäßige Öffentlichkeit der Sitzungen ist durch den Zuschauerraum und das Ratsinformationssystem (RIS) vollständig (!) gegeben. Ein Mandat ist jedoch kein Freibrief für den Staat bzw. für die Stadt Kleve, die biometrischen Daten, die Mimik und die Stimmprofile von Menschen (Stadtratsverordnete und aus dem Plenum) für eine weltweite, dauerhafte Archivierung im Internet abzugreifen. Grundrechte werden nicht mit dem Einzug in den Ratssaal an der Garderobe abgegeben.
Die Naivität bei Deepfakes:
Ihre Behauptung in Nr. 39, in Kleve sei niemand „so bedeutsam“, dass ein Deepfake drohe, ist an Ignoranz kaum zu überbieten. Kriminelle Energie im Netz fragt nicht nach der Hierarchieebene. Schutzrechte existieren genau dazu, Risiken präventiv zu minimieren – und nicht erst dann zu reagieren, wenn die persönliche Existenz durch Missbrauch zerstört ist.
Der moralische Pranger:
Sie betonen in Nr. 39 nun eilig, dass „niemand gezwungen wird“. Wenn dem so ist, warum diffamieren Sie dann das rechtmäßige „Nein“ der CDU-Ratsmitglieder zur Übertragung ihrer Wortbeiträge per Rats-TV als „nicht glaubwürdig“ und unterstellen pauschal, „Debatten seien nicht gewünscht“? Wer ein Recht (hier konkret das Recht auf informationelle Selbstbestimmung) theoretisch als freiwillig anerkennt, dessen praktische Nutzung (durch die Fraktionsmutglieder der CDU) aber mit moralischem Druck und politischem Bashing abstraft, führt die verfassungsmäßige Freiwilligkeit ad absurdum.
Dass Sie nun zu alledem auch noch die sachliche Ebene komplett verlassen, um meine Anonymität zu attackieren, mir den „Missbrauch Ihres Persönlichkeitsschutzes“ vorwerfen und sogar persönliche Nachforschungen über mein angebliches Profilfoto vom 5. Mai anstellen, spricht Bände. Dies alles hat nämlich überhaupt nichts mit der Diskussion zu tun. Die Erklärung dieser Ihrer Rhetorik lässt sich nur damit erklären, weil Ihnen in der Sache die Argumente ausgegangen sind. Sie greifen zu persönlichen Nachstellungen, um mich mundtot zu machen.
Ihr rhetorisches Gaslighting verfängt hier nicht. Ihre schriftlichen Aussagen aus Beitrag 20, insbesondere des Absatzes 2, stehen für alle Leser unübersehbar im Raum.
Auf das Niveau einer persönlichen Schlammschlacht werde ich mich nicht weiter herablassen, aber das habe ich ja bereits wiederholt geschrieben. Die Leser dieses Forums, die tatsächlich an einer sachlichen Auseinandersetzung mut dem Thema interessiert sind und sich gerne die Mühe machen, auch langatmige Komrnentare zu lesen, können selbst sehr genau beurteilen, wer hier auf dem Boden des Grundgesetzes argumentiert und wer versucht, unliebsame Meinungen durch persönlichen Druck, Einschüchterungsversuche und rhetorische Nebelkerzen zu verbiegen.
Ich hoffe nun, dass Sie mit diesem Kommentar von mir erkannt haben, dass ich Ihren Kommentar 39 entgegen Ihrer Behauptung, nicht ignoriert habe. Ihre Forderung im Kommentar 20, Absatz 2, das (Grund)recht für Mandatsträger in Frage zu stellen, das weiterhin ein bedenkliches Demokratieverdtändnis zum Ausdruck bringt, bleibt mit alledem, was Sie in Ihren Kommentar 39 anführen, bestehen. Ich wäre ein Verlust meines Demokratieverständnisses und meiner Zivilcourage, wenn ich Ihre Forderung nach Aushöhlung der Verfassung nicht anprangern würde. Ich werde auch weiterhin wie bisher stets mit einer sachlichen Tonalität hier posten bzw. kommentieren.
@56:
Da ist ja wieder die selektive Wahrnehmung. Einerseits die „Grundrechtsfahne“ hochhalten wollen, wenn es darum geht, dass die CDU sich weigert mitzumachen. Andererseits aber jemand die freie Meinung nicht zugestehen wollen?!
Niemand hat behauptet, dass es nicht legal ist, was die CDU macht. In einem Land mit Meinungsfreiheit muss man allerdings damit leben, wenn andere das eigene Verhalten als peinlich empfinden – und das auch aussprechen. Und das ist dieses Schmierentheater der CDU nun einmal! Die Meinung ist übrigens ein Grundrecht. Allerdings ist deine Wahrnehmung scheinbar auch dort selektiv.
@56. Helmuth Plecker: unglaublich, dass Sie Ihre bösartigen Unterstellungen weiterhin hier öffentlich verbreiten dürfen. Bereits zweimal habe ich meinem Kommentar Nr.20 richtig gestellt, da Sie diesen falsch für Ihre Zwecke interpretieren. Leider folgen Sie der Unterlassungsaufforderung nicht und verbreiten weiterhin eine unhaltbare Bewertung meiner Haltung zum Grundgesetz.
Ich gehe darauf nicht mehr ein und beende meine Statements hier. Es ist alles gesagt.
Sollten Sie weiterhin Ihre Meinung über mich in rufschädigender Weise verbreiten, behalte ich mir weitere Schritte vor. Vielleicht lernen Sie dann, dass es nicht juristisch haltlos ist, der Auffordeung zur Einhaltung von Grenzen nachzukommen.
@57 Ihre Antwort zeigt, dass es eh vergebliche Mühe wäre.
Und das Thema hier ist ja auch ein anderes.
@52.
😀
Glückwunsch zu dieser energiearmen, nichtssagenden Argumentation!
Ich fühle mich in meiner Sichtweise immer wieder bestärkt, dass man monatlich nur die Hierarchie, die man nicht in Anspruch nimmt, finanziert.
@50 Peter Brückner
Ich zitiere Sie keineswegs falsch – ich konfrontiere Sie lediglich mit den logischen Konsequenzen Ihrer eigenen Worte. Sie schrieben öffentlich in diesem Forum, dass das Recht auf Verweigerung von Bild- und Tonaufnahmen „hinterfragt werden muss“.
Ich zitiere hier noch einmal wörtlich aus Ihrem Kommentar mit der Nr. 20, zweiter Absatz:
„Für KommunalpolitikerInnen, die im Wahlkampf gerne mit Wort und Bild in Erscheinung treten, muss allerdings das Recht hinterfragt werden, das Statement im Rahmen des Amtes öffentlich zu verweigern.“
Was kann an diesem Satz missverstanden werden?
Sie stellen mit diesem zitierten Satz das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unbestritten zur Disposition. Das ist kein Missverständnis meinerseits, sondern die ungeschminkte Bedeutung Ihres eigenen Satzes. Wenn Sie merken, wie brandgefährlich diese Formulierung im Kontext unserer Verfassung ist, sollten Sie sie nicht mir vorwerfen, sondern Ihre eigenen Aussagen überdenken. Eine Aufforderung zur Unterlassung ändert an Ihren geschriebenen Worten im Übrigen gar nichts!!!
Zu Ihrem Einwand bezüglich Artikel 2 GG: Ihr Verweis auf Grundrechteinschränkungen greift juristisch völlig ins Leere und ist eine reine Nebelkerze. Ja, Grundrechte kennen Schranken. Aber im deutschen Rechtsstaat bedarf jede Grundrechteinschränkung eines formellen Gesetzes (Schrankenvorbehalt) – ein einfacher Ratsbeschluss der Stadt Kleve oder die moralische Erwartungshaltung ungeduldiger oder uneinsichtiger Forenteilnehmer reicht dafür im Traum nicht aus. Die Gemeindeordnung NRW sieht für das Rats-TV explizit eine Freiwilligkeit vor.
Wenn Sie nun betonen, dass auch beim Rats-TV niemand gezwungen wird und jeder für sich selbst entscheidet, geben Sie mir in der Sache recht. Damit bricht Ihre Argumentation jedoch in sich zusammen: Wenn die Entscheidung der CDU-Fraktion rechtlich vollkommen legitim und absolut freiwillig ist, warum wird sie dann hier seit Tagen im Forum politisch ausgeschlachtet, als „peinlich“ diffamiert und als Verweigerung von Transparenz dargestellt?
Wer die Freiwilligkeit eines Rechts zwar theoretisch betont, aber in der Praxis ein „Nein“ mit moralischem Druck und öffentlicher Diskreditierung bestraft, führt die verfassungsmäßige Freiwilligkeit ad absurdum. Es ist und bleibt legitim, Grundrechte ohne Wenn und Aber in Anspruch zu nehmen – völlig egal, wie oft sich ein Kommunalpolitiker an anderer Stelle in der Presse und/oder auf Instagram, Youtube oder facebook etc. präsentiert. Dass ausgerechnet ein ehemaliger sozialdemokratischer Ratsherr dieses Grundprinzip unseres Rechtsstaates relativieren möchte, bleibt weiterhin zutiefst besorgniserregend.
Abschließend noch einmal zu Ihrem Umgang mit meiner Person: Dass Sie, sobald Ihnen die sachlichen Argumente ausgehen, die Ebene der Verfassung verlassen, um meine Beiträge als „laienhaft“ abzukanzeln und mich mit juristischhaltlosen „Aufforderungen zur Unterlassung“ mundtot machen zu wollen, spricht Bände. Es ist bezeichnend für einen Diskussionsstil, der Kritiker lieber persönlich diskreditiert, als sich dem eigenen logischen Widerspruch zu stellen. Auf dieses Niveau einer persönlichen Schlammschlacht werde ich mich auch weiterhin nicht weiter herablassen, wie Sie bemerken. Die tatsächlich interessierten und aufmerksamen Leser dieses Forums können nun selbst sehr genau beurteilen, wer hier die unantastbaren Prinzipien des Rechtsstaates verteidigt und wer versucht, sie durch persönlichen Druck und rhetorische Nebelkerzen zu verbiegen.
@54 Selbst bei guten speech-to-text-Tools gibt es Fehler in den Audiotranskripten. Das wäre problematisch.
Wie wäre es, nach Anklage und Rechtfertigung zu Lösungsansätzen zu kommen?
Warum nicht einfach das gesprochen Wort als Text/Untertitel mitlaufen lassen?
Dann ließe sich auf Bild und Ton verzichten…
😉
Zwei Fragen habe ich mal der KI gestellt.
1.: Gilt das Recht am eigenen Bild uneingeschränkt für Personen des öffentlichen Lebens?
2.: Was ist der Lex Specialis Grundsatz?
Die Antworten sind spannend, wie ich finde.
Auf ellenlange Ergüsse hierzu von Nicht-Juristen, die ihre Meinung als Fakten verbreiten, kann ich gut verzichten. Verhindern werde ich es allerdings nicht können.
Der selektive Umgang mit Aufnahmen der eigenen Person mag Grundgesetzkonform sein. Ob er abschließend juristisch haltbar ist? Da sollte man ggf. juristische Klärung einfordern. Um Klarheit für alle zu schaffen. So bleibt ein Geschmäckle und Raum für Spekulationen. Jeder darf sich sein eigenes Bild machen. Jeder darf seine Meinung frei äußern, in gewissem Rahmen. Und wir alle müssen das erdulden. Mir persönlich gibt es hier zu viele Kommentatoren, die ihre Meinung zu wichtig nehmen.
Leider bleibt es ein Phänomen dieser Zeit, dass sich viele nur noch wenig bis gar nicht auf Argumente anderer einlassen können.
Zum Sachverhalt. Ich finde es zumindest fragwürdig, wenn man sich dem RatsTV verweigert mit Argumenten, um die man sich an anderer Stelle nicht schert. Man sollte sich im klaren darüber sein, dass das zumindest Fragen aufwirft. Unabhängig davon, ob es rechtlich zulässig ist oder nicht. Wie so oft im Leben, man trifft eine Entscheidung und muss mit den Konsequenzen leben.
@49 Für Straßen, Schwimmbäder… für die gesamte Infrastruktur zahlen Sie mit, auch wenn sie sie nicht nutzen. Nur dass es nicht auf dem Kontoauszug erscheint.
@45 HPL
Der Hinweis auf Interviews mit dem WDR sollte kein Grundrecht relativieren.
Ich wollte sagen, dass, wenn es um das Thema Deepfakes geht, kaum noch eine Person, die in der Öffentlichkeit steht, vermeiden kann, dass es öffentlich zugängliche Videos, Audios und Fotos von ihr gibt, aus denen Deepfakes erstellt werden könnten.
@46. Helmut Plecker (jetzt mit Klarnamen): Erneut zitieren Sie mich wiederum bewusst falsch. Da Sie meine Einlassungen falsch verstanden haben verweise ich auf meinen Beitrag 39, den Sie konsequent ignorieren, weil er nicht in Ihre Denkweise passt. Noch einmal:
„Es geht mir nicht darum jemanden zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Es geht mir auch nicht darum, jemandem die Grundrechte zu verweigern. Und schon gar nicht um die Einschränkung des Datenschutzes für Mandatsträger.“
Ich fordere Sie nun nachdrücklich auf, die Behauptung „Umso brandgefährlicher ist es für unsere Demokratie, wenn dieses Recht nun – wie hier im Forum von Peter Brückner gefordert – offen hinterfragt wird.“ zu unterlassen.
Und noch eins, Ihren laienhaften juristischen Expertisen, die einzelne Rechtsverhalte aus dem Zusammenhang reißen und damit für Sie passend zurechtgebogen werden, sind nicht haltbar. Denn selbst bei der Anwendung des Art. 2 GG gibt es Einschränkungen.
Mir – und den meisten Kommentatoren geht s in keiner Weise darum, Menschen zu zwingen, sich in Bild und Ton ablichten zu lassen. Auch beim Rats-TV wird niemand gezwungen. Jeder entscheidet für sich selber, wie der dazugehörige Ratsbeschluss umgesetzt wird.
Zu diskutieren, ob sich Kommunalpolitiker oder Spitzenbeamte in Ausübung Ihres Mandates in der Öffentlichkeit einer Meinungsäußerung entziehen, ist legitim. Insbesondere, wenn Sie kein Problem damit haben, sich mit anderen Medien in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
@44.
Erinnerung
Von wem wird der WDR nochmal finanziert?
ARD ZDF
Deutschlandradio, Beitragsservice
Zur Zeit EUR 18,36 pro Monat, pro Wohnung, auch bei Nichtnutzung!
Witzlos, #43:
Die Situation ist absurd und verfahren, da haben Sie Recht.
Irgendeinem Deppen den Schutz der Privatsphäre zu klauen geht doch supereinfach. Ich schreibe hier aber nicht, dass Saturn in der Neuen Mitte für 29 € eine Rollei Minicam (47 x 30 x 20 mm) verkauft, die außer HD-Fotos und 800×600 Movies auch WAV-Dateien aufzeichnen kann. Ich will schließlich nicht wegen eines mutmaßlichen Aufrufs zu eventuell terroristischer Spionage und vielleicht wegen Vergewaltigung des deutschen grammatikalischen Konjunktivs, Probleme mit der Strafjustiz bekommen.
Ebenso käme mir eine Zivilklage auf möglicherweise millionenschweren Schadenersatz wegen entgangener Pensionen und/oder eventuell entgangener Vortragshonorare, sollte(n) eine(r) oder mehrere der in den Skandal verwickelten LokalpolitikerInnen sich in die Eier/Gebärmutter getreten fühlen oder allgemein etepetete sein, recht ungelegen.
Hatte ich schon erwähnt, dass ich aus dem Bergbau komme? Wir reden geradeaus. Ihr merkt das an den Kraftausdrücken – der Konjunktiv ist eher nicht typisch für uns.
Das kenne ich doch irgendwoher?
https://www.deutschestextarchiv.de/book/view/heine_reisebilder02_1827?p=236
“
Ey du Schmierfink, von Zensur hat hier niemand geredet.“
„Na, dann nennen wir es eben Selbstzensur.“
Das Ergebnis ist das Gleiche: Unterdrückung von Informationen. Aus Angst.
Bettlägerige, sonstige Krüppel und Bastarde sollen – wie bisher – gefälligst zu Hause bleiben. Jetzt tun wir mal was für die, und dann meckern die auch noch rum.
Es geht beim legitimen Verzicht auf das Rats-TV um weit mehr als nur um die Vorbeugung von Deepfakes. Eine mindestens ebenso reale Gefahr ist das gezielte Zerschneiden und verfremdete Zusammensetzen von Videomitschnitten durch Dritte. Solche manipulativen Zusammenschnitte, die Aussagen komplett verdrehen und in einen falschen Kontext setzen, sind im politischen Alltag längst keine Seltenheit mehr. Sie dienen einzig dem Zweck, Mandatsträger gezielt zu diskreditieren und zu beschädigen. Einem gewählten Volksvertreter, der einen Eid auf die Verfassung geleistet hat, muss daher bedingungslos zugestanden werden, sich durch sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor genau diesen Kampagnen zu schützen.
Dieses Grundrecht steht einem Ratsmitglied sogar in dreifacher Rolle unabhängig voneinander zu: als Mandatsträger, als Parteimitglied und als Privatperson.
Als Parteimitglied entscheidet er selbstbestimmt, für das Parteienmarketing auf Wahlplakaten oder in kurzen Social-Media-Clips präsent zu sein.
Als Privatperson entscheidet er eigenverantwortlich, ob, wo und in welchem Umfang er private Social-Media-Kanäle pflegt.
Als Mandatsträger steht ihm folgerichtig das ebenso unantastbare Recht zur Seite, die dauerhafte Archivierung und den Livestream seiner Wortbeiträge im offiziellen Ratsorgan abzulehnen.
Es ist ein Segen, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Grundrecht bereits 1983 verankert hat. Umso brandgefährlicher ist es für unsere Demokratie, wenn dieses Recht nun – wie hier im Forum von Peter Brückner gefordert – offen hinterfragt wird.
Es erfordert demokratische Disziplin, sich solchen Aushöhlungsversuchen unserer Verfassung entschieden entgegenzustellen. Ein Grundrecht steht jedem Menschen bedingungslos und ohne moralischen Rechtfertigungszwang zu. Daran darf und sollte unter keinen Umständen gerüttelt werden.
@43 Witzlos
„…
Aber das Bild „während“ der Sitzung soll die eigenen Grundrechte angreifen?“
Genau. Ja. Wenn der Mandatsträger von dem Grundrecht der informationellen Srlbstbestimmung Gebrauch macht und er es ablehnt gefilmt zu werden während der Ratssirzung, dann ist das Bild „während“ der Sitzung rechtswidrig. Ein Grundrecht ist nichr verhandelbar. Selbst wenn der Mandatsträger ausserhalb seines Mandates für die Partei in Instagram oder Youtube im Bild auftaucht, ändert das nichts an dem Mandatsschutz.
@44 Anmerkung
Danke für diesen sachlichen und differenzierten Beitrag, der die Debatte endlich auf eine konstruktive Ebene hebt. Die Frage, was diese Entwicklung mit unserer Demokratie macht, ist absolut berechtigt.
Der Vergleich mit einem WDR-Interview hinkt jedoch in einem entscheidenden Punkt: Ein Interview ist eine punktuelle, freiwillige Zusage zu einem ganz bestimmten Thema. Ein Rats-TV hingegen bedeutet die pauschale, stundenlange Daueraufzeichnung des gesamten politischen Handlungsraums.
Zudem müssen wir trennen, um welche Ebene es geht: Spitzenpolitiker im Bund oder Land stehen im Fokus des öffentlichen Interesses, sind Berufspolitiker und haben einen enormen Apparat hinter sich, um mit Fake News umzugehen. Kommunalpolitiker hingegen üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Sie gehen tagsüber einem ganz normalen Beruf nach – als Handwerker, Lehrer oder Angestellte.
Ich frage mich gerade, ob Ratsmitglieder oder Amtsträger ein Interview für die WDR Lokalzeit wahrnehmen würden.
Deepfakes sind großer Mist und potenziell gefährlich, das kann man so festhalten. Leider lassen sich schon aus wenig Material welche erstellen.
In den Medienhäusern werden die Leute mittlerweile darin geschult, aber es ist teilweise schwer zu erkennen. Die Tools werden auch immer besser.
Aber was macht es mit einer Demokratie, wenn Politiker und Amtsträger sich deshalb nicht zeigen wollen?
Je höher das (politische) Amt, desto weniger lässt es sich auch vermeiden, in öffentlich zugänglichen Videos vorzukommen.
@38: wenn die gleichen Leute nicht bei Instagram, YouTube und in der Zeitung zu sehen wären, mit genau dem gleichen Argument, könnte ich das ansatzweise ja nachvollziehen.
Es bleibt aber dabei, dass man scheinbar mit Öffentlichkeit kein Problem hat. Auch auf der Website postet man fleißig nach der Sitzung ein Bild beim Bier.
Aber das Bild „während“ der Sitzung soll die eigenen Grundrechte angreifen?
Übrigens, die Ratssitzung ist doch öffentlich oder? Dann darf auf einer öffentlichen Sitzung auch gefilmt werden, solange man eben den Fokus nicht direkt auf eine Person wendet die das nicht will. Während der Redebeiträge der CDU könnte man also in den Zuschauerraum schwenken und so nicht explizit den/die Sprechende filmen…. Das Ton vom Mikro trotzdem auch eingefangen wird, ist halt so….
@39 Peter Brückner
Dass es für Sie egal ist, ob eine Darstellung „Fake“ oder „Nonfake“ ist, zeigt, wessen Geistes Kind Sie sind. Für Sie spielt also keine Rolle, ob etwas real ist oder gefälscht. Bemerkenswert!
Bemerkenswert auch, dass Ihrer Meinung nach politisch (!) etwas gegen Darstellungen unternommen werden muss, die Politikern schaden – egal ob diese „Fake“ oder „Nonfake“ sind.
Mit anderen Worten: Für Sie ist es egal, ob etwas ein Fake ist, oder der Realität entspricht (so wie die Bilder von Laschets dämlichem Lachen während einer nationalen Katastrophe, wovon viele Bürger zurecht angewidert waren). Wenn eine mediale Aufarbeitung einem Politiker schadet, muss die Politik etwas dagegen unternehmen, sagen Sie.
Orwell lässt grüßen, kann ich da nur sagen. Aber wer weiß… vielleicht arbeitet Ihre Partei ja schon daran, das Wahrheitsministerium aus 1984 Realität werden zu lassen. Spätestens seit den jüngsten Aussagen von Bärbel Bas würde mich das jedenfalls nicht mehr überraschen.
By the way ! Das GG ,☝🏼 hat auch in Kleve Geburtstag ( 75 ) 😂 🍺 🥳. Keine Jubelfeier der Klever Demokraten Parteien zur Feier des Tages ? 😢 Schon seltsam , hat heute wohl eher KiK oder Woolworth Niveau. 🤔😇
@37 Bert
Ihr Kommentar beruht auf zwei massiven juristischen Fehlern, die Sie hier als „Fakten“ verkaufen wollen:
Der verfassungsrechtliche Irrtum:
Das Recht am eigenen Bild ist keineswegs bloßes „Urheberrecht“, sondern eine gesetzliche Spezialausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, verankert in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG). Es hat somit unbestreitbar Verfassungsrang. Zu behaupten, es handele sich hier nicht um ein direktes Grundrecht, verdreht die deutsche Rechtsordnung komplett.
Der Denkfehler bei § 23 KunstUrhG (KUG):
Sie führen § 23 KUG an, der Ausnahmen für „Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte“ vorsieht. Aber Sie übersehen den entscheidenden Unterschied im Medienrecht: Dieser Paragraph erlaubt unter bestimmten Umständen der Presse und der Berichterstattung, Fotos von Politikern im Kontext eines aktuellen Ereignisses zu zeigen. Er ist jedoch keine rechtliche Ermächtigung für eine Gemeindeverwaltung, die Wortbeiträge von Ratsmitgliedern systematisch, stundenlang und als staatliches Organ per Livestream ins Internet zu stellen. Staatliches Handeln unterliegt ganz anderen Schranken und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein pauschaler Entzug des Persönlichkeitsrechtes über § 23 KUG ist bei einem staatlichen Rats-TV rechtlich völlig unzulässig.
Ihr Versuch, die verfassungsrechtliche Debatte ins Lächerliche zu ziehen und den Ratsmitgliedern stattdessen „Angst vor dem Kämmerer“ zu unterstellen, ist billige Küchenpsychologie. Wer sachlich in einer Rechtsdebatte mitreden will, sollte den Unterschied zwischen Grundrechten und Paragraphen kennen.
@39 Peter Brückner
Um es gleich zu Beginn klarzustellen: Ich verweigere keinen sachlichen Austausch mit Ihnen, wie sie unrichtig darstellen. Es war Ihr Angebot: „Gerne können Sie mal bei mir an der Haustür klingeln und wir tauschen uns darüber persönlich und sachlich aus.“ Meine Antwort darauf war kein Boykott, sondern eine logische Feststellung: „Warum sollte ich das tun? Sie haben sich dazu bewogen gefühlt, sich in die Diskussion einzuklinken und auf meine Kommentare zu reflektieren. Nicht umgekehrt.“ Wer eine Debatte im öffentlichen digitalen Raum beginnt, sollte sie auch dort zu Ende führen und nicht versuchen, sie ins Private zu verlagern, sobald Gegenwind aufkommt.
Sie werfen mir vor, Grenzen zu überschreiten, weil ich Sie als ehemaligen SPD-Ratsherrn identifiziert habe? Auch das ist unrichtig. Sie kommentieren hier unter Ihrem Klarnamen in einem öffentlichen Forum zu einem kommunalpolitischen Thema. Ihre politische Biografie und Ihr Eid auf die Verfassung sind Teil Ihrer Vita als Person des öffentlichen Lebens in dieser Stadt. Das zu benennen, ist kein Missbrauch Ihres Persönlichkeitsschutzes, sondern die notwendige Einordnung Ihrer Worte.
Und genau diese Worte bleiben hochgradig problematisch.
Ich zitiere hier noch einmal die höchst kritischen Worte aus Ihrem Kommentar Nr. 20:
„Für KommunalpolitikerInnen, die im Wahlkampf gerne mit Wort und Bild in Erscheinung treten, muss allerdings das Recht hinterfragt werden, das Statement im Rahmen des Amtes öffentlich zu verweigern.“
Sie verdrehen dann die Tatsachen und unterstellen mir:
„Da Sie mir unterstellen, ich würde Ratsmitgliedern die Grundrechte verweigern, muss ich das strikt zurückweisen.“
Auch hier reflektieren Sie mit der Unwahrheit. Ich habe Ihnen an keiner Stelle unterstellt, Sie würden den Ratsmitgliedern die Grundrechte verweigern. Mal ganz abgesehen davon, dass Sie dazu gar nicht legitimiert sind, halte ich Ihnen lediglich genau das vor, was ich aus Ihrem Kommentar Nr. 20 zitiert habe. Sie erklären, dass das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung für Ratsmitglieder infrage gestellt werden MUSS!!! Problematisch, dieser Ansatz! Warum problematisch? Die sachliche Erläuterung ohne jedweden Angriff und ohne jedwede Verunglimpfung finden Sie in meinem Kommentar Nr. 36.
Aber da Sie auch hier das geschriebene Wort verdrehen, lassen mich ergänzend dazu ausführen. Sie schreiben nun selbst: „Sich dann bei der Einführung des Rats-TV auf Grundrechte zu berufen, ist nicht glaubwürdig. Genau das kritisiere ich.“
Damit bestätigen Sie exakt meine Kritik: Sie sprechen Ratsmitgliedern die Glaubwürdigkeit ab, wenn diese ein verfassungsmäßiges Recht einfordern.
Ein Grundrecht muss aber nicht „glaubwürdig“ begründet werden – es steht jedem Menschen bedingungslos zu.
Wer die Inanspruchnahme eines Grundrechts an Bedingungen knüpft („Wer auf Instagram ist, darf sich beim Rats-TV nicht beschweren bzw. verweigern“), weicht den Kern unserer Verfassung auf.
Ihre Argumentation zur Deepfake-Gefahr greift ebenfalls zu kurz. Zu sagen, Klever Ratsmitglieder seien „nicht bedeutend genug“ für Missbrauch, ignoriert die technologische Realität. Es braucht heute keine Geheimdienste mehr für Deepfakes, das kann jeder Laie am PC. Ein einziger gefälschter Clip vor einer Kommunalwahl reicht, um eine politische Karriere oder das Vertrauen in die lokale Demokratie nachhaltig zu zerstören. Vorsorge ist kein „Maschinensturm“, sondern gesunder Menschenverstand.
Dass die Ratsarbeit öffentlich ist, bestreitet niemand – auch ich nicht. Diese Öffentlichkeit wird seit Jahrzehnten durch den Zuschauerraum und später auch durch das Ratsinformationssystem (RIS) rechtlich und vollkommen ausreichend garantiert. Ein Rats-TV ist ein freiwilliges, technisches Zusatzangebot – und keine verfassungsmäßige Pflicht, für die man als Mandatsträger seine informationelle Selbstbestimmung opfern muss. Auch bedarf es kein Hinterfragen des Grundrechts nach informationeller Selbstbestimmung für Mandatsträger, wie sie es fordern.
Ob ich an anderer Stelle im Netz ein Profilfoto nutze oder nicht, tut zur verfassungsrechtlichen Debatte überhaupt nichts zur Sache. Es ist mein gutes Recht, das mal so und mal so zu entscheiden. Es nennt sich: Selbstbestimmung. Und genau dieses Recht steht auch jedem einzelnen Ratsmitglied im Klever Stadtrat zu und zwar ohne es in Frage zu stellen.
Zum Schluss sollten wir eine elementare juristische Unterscheidung nicht vergessen: Ein Ratsmitglied agiert im Ratssaal als gewählter Vertreter des gesamten Volkes im Rahmen eines Mandats. Das werden Sie wissen als ehemaliges Mitglied im Rat der Stadt Kleve.
Ein städtischer Parteiverband auf Social-Media-Kanälen wie Instagram oder YouTube hingegen ist eine parteipolitische Organisation. Wer im Rahmen seiner parteipolitischen Arbeit freiwillig und kontextbezogen Bildmaterial hochlädt, tut dies als Privatperson oder Parteimitglied.
Daraus abzuleiten, er müsse im offiziellen Organ des Rates seine informationelle Selbstbestimmung an die Verwaltung abtreten, ist rechtlich und logisch vollkommen haltlos. Die informationelle Selbstbestimmung gilt für jede Rolle separat – und sie bleibt im Ratssaal das unantastbare Recht eines jeden gewählten Mandatsträgers.
Herr Brückner, ersparen Sie des LeserInnen und mir künftig bitte diese persönliche Schärfe und die rhetorischen Nebelkerzen. Es ist bezeichnend, dass Sie die sachliche Debatte über Grundrechte verlassen, um stattdessen meine Person und meine Anonymität zu attackieren. Auf dieses Niveau der Schlammschlacht werde ich mich nicht einlassen. Ihre Position, dass das Recht auf digitale Selbstbestimmung im Rat „glaubwürdigkeitsabhängig“ oder verhandelbar sei, bleibt im Kern ein fatales Signal für unser Demokratieverständnis – ganz egal, wie sehr Sie jetzt versuchen, mich persönlich zu diskreditieren. Damit ist für mich alles gesagt.
Ich wünsche Ihnen dennoch schöne Pfingsten. Und wenn sich mal die Gelegenheit ergibt, auf neutralem Boden ein Gespräch miteinander zu führen – ich wäre dabei.
@34 HPL: Da Sie mich nun persönlich öffentlich angegriffen haben und gleichzeitig einen privaten Meinungsaustausch verweigern, sehe ich mich genötigt noch einmal meine Position deutlich zu machen.
Es geht mir nicht darum jemanden zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Es geht mir auch nicht darum, jemandem die Grundrechte zu verweigern. Und schon gar nicht um die Einschränkung des Datenschutzes für Mandatsträger.
Sie begründen, dass eine Meinungsäußerung im Rats-TV die Gefahr eines Deepfakes auslöst. Objektiv ist diese Gefahr sicher da. Subjektiv aber noch nicht eingetreten. Die 36 Mitglieder des Rates, die kein Problem mit der Darstellung ihrer Meinung in Wort und Bild haben, sind in den letzten Monaten keinerlei Deepfakes ausgesetzt gewesen. und ich gehe auch davon aus, dass sich niemand die Mühe macht – in einem strafbaren Akt – ein solches Deepfake von Ratsmitgliedern zu erstellen. Bei allem Respekt – so bedeutsam ist niemand im Klever Stadtrat.
Ich bin der Meinung, dass Gefahren – welcher Art auch immer – minimiert und möglichst vermieden werden. Da helfe ich gerne mit. Ich lasse mich aber nicht zum Maschinenstürmer machen.
Da Sie mir unterstellen, ich würde Ratsmitgliedern die Grundrechte verweigern, muss ich das strikt zurückweisen. Niemand wird gezwungen, sich in Wort und Bild abzulichten. Die Persönlichkeitsrechte werden jedem Ratsmitglied zuerkannt und sind unbestritten.
Andersherum üben Ratsmitglieder ein öffentliches Mandat aus. Und es gibt meines Wissens kein Grundrecht, diese Mandatsausübung als Privatangelegenheit und hinter den Persönlichkeitsschutz zu stellen. Die Ratsarbeit ist keine Privatangelegenheit und diejenigen, die ein solches Mandat ausüben sind dem Souverän – dem Bürgen – rechenschaftspflichtig. Und wie sich das an anderer Stelle dokumentiert -wird das auch freimütig in Wort, Bild und Person gemacht. Sich dann bei der Einführung des Rats-TV auf Grundrechte zu berufen, ist nicht glaubwürdig. Genau das kritisiere ich.
Im Übrigen ist vollkommen egal, was ich in meinem bisherigen Leben für Tätigkeiten ausgeübt habe. Hier missbrauchen Sie, Herr @HPL meinen Persönlichkeitsschutz, in dem Sie meine, hier geäußerte Meinung anonym in einen anderen Kontext stellen und unterstellen mir Verfassungs- und Demokratiefeindlichkeit. Ich verbitte mir das. Hier überschreiten Sie eine Grenze, die selbst für sich und andere sichergestellt haben wollen.
Und mit der Wahrheit ist es Ihnen auch nicht so richtig ernst. So behaupten Sie in @26. HPL: „…ich schütze meine Daten, indem ich im Internet reine Textbeiträge verfasse und das bis auf wenige Ausnahmen unter Pseudonymen…“ Noch am 05. Mai haben Sie in einem offenen Webforum noch ein Profilfoto mit Ihrem Namen veröffentlicht.
@33 Ahrtal: Mit dem Laschet-Beispiel ging es mir darum, wie eine Sachverhaltsdarstellung öffentlich dazu führt, dass ein Mensch diskreditiert wird und damit seine politische Entwicklung beendet wird. Solche (Fake- oder NonFake-) Darstellungen lassen sich von jedem Menschen mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln erstellen. Da muss politisch etwas gegen unternommen werden. Deshalb kann ich aber nicht die Kommunikationsmittel abschaffen.
@32. Fragwürdig: „…Eigentlich sollte es in der Politik um Sachthemen gehen, über die sachlich gestritten, verhandelt und beschlossen wird.“ So sehe ich das auch. Schön, wenn das in der Praxis auch von allen so gesehen würde.
@all: Schöne Pfingsten. Genießt das schöne Wetter. Die Statements in diesem Forum lassen sich auch Dienstag noch lesen. 😉
@35 Witzlos
Wer sachliche Argumente für „dumm“ erklärt und mit parteipolitischer Polemik über Friedrich Merz ablenken muss, dem sind offensichtlich die sachlichen Argumente ausgegangen.
Ihr Satz, man stelle sich hier „gegen eine demokratisch getroffene Entscheidung“, offenbart jedoch auch hier ein erschreckendes Demokratieverständnis.
In unserer Verfassung gilt ein fundamentales Prinzip: Mehrheiten dürfen niemals Grundrechte aushebeln. Selbst wenn 90 Prozent eines Rates für ein Rats-TV stimmen, bleibt das Recht am eigenen Bild und Wort für jedes einzelne Ratsmitglied unantastbar. Ein Ratsbeschluss steht nicht über dem Grundgesetz.
Es geht hier auch nicht um „Rumheulen“, sondern um das unmissverständliche Einstehen für rechtsstaatliche Prinzipien. Wenn Bürger oder Politiker dafür diffamiert und als „peinlich“ beschimpft werden, weil sie ihre verfassungsmäßigen Rechte in Anspruch nehmen, dann ist nicht die CDU das Problem. Das Problem ist eine Diskussionskultur, die Grundrechte nur noch dann akzeptieren will, wenn sie der eigenen politischen Meinung in den Kram passen.
@34 das Recht auf das sich die CDU Ratsleute hier berufen ist das Urheberrecht, das ist in Deutschland kein direktes Grundrecht. Aber auf das können sie sich im Normalfall dank Paragraph 23 KUG auch nicht berufen. Der Grund warum sie nicht gezeigt werden, wird eher sein, dass man es sich im Rathaus mit z.B seinem Vorgesetzten (Kämmerer) nicht verscherzen will.
Möchte man mit langen „Litaneien“, nun öffentliche Eigenwerbung betreiben?
Fakt ist: die ratsmitglieder der cdu scheinen (als einzige) ein Problem damit zu haben, dass man bei einer öffentlichen Sitzung live streamt. Aber nicht, wenn man anderweitig sein Mandat durchaus auf Instagram, YouTube und sonstwo ins Internet stellt.
Fakt ist: dennoch wird niemand gezwungen, aber das man nun rumheult, wenn man Gegenwind dafür bekommt, dass man sich gegen eine demokratisch getroffen Entscheidung für Transparenz stellt, zeigt doch welch Geistes Kinde man ist. Frei nach dem Motto von F. Merz, der wohl schon jeden in Deutschland als Pascha, Faul, Schmarotzer oder sonst wie beschimpfte und sich dann beschwerte, dass „noch kein Bundeskanzler so etwas wie er ertragen musste“. Einfach eine peinliche Nummer, diese cdu.
Da kann auch HPL so viel auf Grundrechte verweisen wie er will. Bleibt eine dumme Aktion!
In der Zwischenzeit seit meinem letzten Kommentar habe ich weiter am realen Leben teilgenommen. Und dennoch lässt mich besonders diese eine Aussage von Peter Brückner in seinem Kommentar Nr. 20 nicht los.
Zitat: „…Für KommunalpolitikerInnen, die im Wahlkampf gerne mit Wort und Bild in Erscheinung treten, muss allerdings das Recht hinterfragt werden, das Statement im Rahmen des Amtes öffentlich zu verweigern.“ Zitat Ende
‚Übersetzt‘ im Kontext dieser Diskussion sagt das aus: Das Grundrecht, das auch KommunalpolitikerInnen zur Seite steht, ihr Bild- und Tonmaterial ihrer Wortveiträge bei der Ausübung ihres Ratsmandates für ein freiwilliges Informationsmedium der Stadt (Rats-TV via live-Stream im Internet) zu verweigern, MUSS hinterfragt werden, mit der Begründung, dass diese Politiker auch ausserhalb der Ratssitzungen gerne in Wort und Bild in Erscheinung treten.
Diese zitierte Einlassung nimmt eine besorgniserregende Dimension an, die dem Ganzen ein völlig neues politisches Gewicht verleiht. Da dieser Kommentar nicht von einem anonymen Forennutzer stammt, sondern von Peter Brückner – einem langjährigen ehemaligen SPD-Ratsherrn –, verlässt die Debatte die Ebene des bloßen Bürger-Bashings.
Es ist hochgradig paradox: Ein Mann, der selbst jahrelang ein Mandat innehatte und den Eid auf die Verfassung und die Gesetze des Landes geleistet hat, stellt öffentlich die Unantastbarkeit von Grundrechten für Mandatsträger infrage.
Wer die Grundrechte von Politikern zur Disposition stellt, sobald sie ein öffentliches Amt antreten, rüttelt an den Fundamenten unseres Rechtsstaates.
Sehr geehrter Herr Brückner,
Aus der Feder eines anonymen Forennutzers wäre dieser Satz schon bedenklich genug. Dass er aber von Ihnen stammt – einem ehemaligen Ratsmitglied der SPD, das selbst jahrelang Verantwortung in unserer Stadt getragen hat –, ist zutiefst besorgniserregend.
Sie fordern hier ernsthaft, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für Kommunalpolitiker „hinterfragt“ werden MUSS, sobald sie ein Amt antreten. Ein solches Verständnis von unseren Verfassungswerten ist brandgefährlich. Grundrechte sind kein Privileg, das man sich durch politisches Wohlverhalten verdient oder das man an der Garderobe des Ratssaals oder mit der eigenen Präsenz in den sozialen Medien abgibt. Sie gelten bedingungslos für jeden Bürger – und ja, auch für gewählte Ratsmitglieder.
Dass ein erfahrener Sozialdemokrat das Recht am eigenen Bild und Wort zur Verhandlungsmasse erklären will, nur weil ihm die Entscheidung der CDU-Fraktion politisch nicht passt, zeigt ein fatales Demokratieverständnis.
Grundrechte schützt man nicht nur dann, wenn es der eigenen politischen Agenda nützt. Man schützt sie immer. Und genau das erklärt meine Vehemenz.
@29 Peter Brückner
Ihr Laschet-Beispiel ist überhaupt nicht klar. Erklären Sie es doch mal!
Es offenbart ein äußerst fragwürdiges Verfassungsverständnis, wenn Ratsmitglieder einer Fraktion massiv angefeindet werden, nur weil sie von einem Grundrecht Gebrauch machen. Eigentlich sollte es in der Politik um Sachthemen gehen, über die sachlich gestritten, verhandelt und beschlossen wird.
Hier im Forum geht es jedoch nicht ansatzweise um die Sache. Es geht einzig darum, die Entscheidung der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Kleve politisch auszuschlachten. Die Fraktionsmitglieder CDU haben sich dazu entschlossen, der Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen ihrer Wortbeiträge per Livestream nicht zuzustimmen. Natürlich kann man dazu eine eigene Meinung haben und Gegenargumente vorbringen. Doch an einer Tatsache ändert das nichts: Diese Entscheidung ist verfassungsrechtlich geschützt. Niemand sollte sich öffentlich beschimpfen, diskreditieren und diffamieren lassen müssen, weil er seine Grundrechte wahrnimmt.
Manche Kritiker betrachten Grundrechte offenbar als eine Art Verhandlungsmasse, die sich je nach politischer Wetterlage dosieren lässt – ein fataler Trugschluss. In Kleve glauben politische Gegner allen Ernstes, die CDU-Ratsmitglieder hätten ihr Recht auf digitale Selbstbestimmung im Rat verwirkt, weil sie sich an anderer Stelle im Internet – wie auf Instagram oder YouTube – offen präsentieren.
Das ist eine absurde Logik. Es ist fast so, als würde man einem Wahlberechtigten das Recht verweigern, bei einer Kommunalwahl von der Wahlkabine fernzubleiben, nur weil er bei der vorherigen Bundestagswahl seine Stimme abgegeben hat. Grundrechte verfallen nicht durch vorherige Nutzung.
Menschen systematisch dafür zu attackieren, dass sie von ihren verfassungsmäßigen Rechten Gebrauch machen, ist nach meiner Auffassung zutiefst demokratiefeindlich. Es wirft eine bittere Frage auf: Ist es mittlerweile gesellschaftlich akzeptiert, sich öffentlich gegen die Grundprinzipien unserer Verfassung zu stellen, solange das Ganze nur als Kritik an der CDU verpackt ist?
@28 Witzlos
„Schön, wenn die Wahrnehmung so selektiv ist!“
Bisher war meine Wahrbenehmung nicht selektiv. Ich hatte schlichtweg keine Kenntnis darüber, dass sich die CDU Kleve bei Youtube und Instagram präsentiert. Ihren Hinweis bin ich natürlich nachgegangen und bekam die Bestätigung. Das lässt meine Argumentation in einem anderen Licht erscheinen.
Das ändert aber grundsätzlich nichts an meiner Haltung und Einstellung:
Denn, grundsätzlich gilt in unserer Demokratie: Niemand muss sich im Internet filmen und archivieren lassen, wenn er das nicht möchte.
Ein kommunalpolitisches Ehrenamt verpflichtet dazu, an Sitzungen teilzunehmen und Entscheidungen für die Bürger zu treffen. Es verpflichtet aber niemanden dazu, seine verfassungsmäßigen Grundrechte an der Garderobe des Ratssaals abzugeben. Das Recht am eigenen Bild und Wort gilt für jeden Menschen in Deutschland – auch für Kommunalpolitiker.
Das Rats-TV ist ein rein freiwilliges, technisches Zusatzangebot der Verwaltung, keine gesetzliche Pflicht. Wenn ein Ratsmitglied diese Kamera für sich persönlich ablehnt, ist das eine legitime, private Entscheidung.
Es braucht dafür keine Beweise für bereits stattgefundene Deepfakes, und es ist völlig egal, ob die Person stattdessen auf Instagram bzw. Youtube aktiv ist oder nicht. Ein Grundrecht ist kein Verhandlungsobjekt, das man sich durch Wohlverhalten erst ‚verdienen‘ muss. Wer diesen Unterschied zwischen einer rechtlichen Pflicht und einer freiwilligen Übertragung nicht versteht, hat das Fundament unserer Demokratie leider nicht verstanden.
Dass nun eine öffentliche Diskussion über die Ablehnung der Ratsmitglieder der CDU-Fraktion und des Kämmerers der Stadt Kleve losgetreten wird und damit verbunden Bashing gegen den politischen Gegner stattfindet, lässt eine gewisse demokratische Unreife erkennen.
„Der Zwang vs. Selbstbestimmung Vergleich hinkt im übrigen gewaltig: es gibt keinen Zwang Ratsmitglied zu sein!“
Das habe ich auch nie behauptet. Hier geht es um die Frage, ob ein Ratsmitglied gezwungen werden kann oder darf, sein Grundrecht auf Selbstbestimmung im Hinblick auf Rats-TV an der Garderobe abzugeben. Wenn hier in diesem Forum Ratsmitglieder der CDU sowie der Kämmerer der Stadt Kleve gescholten werden, dass sie von ihrem Grundrecht gebrauch machen, aus welchen Gründen auch immer, zeugt das von demokratischer Unreife.
„Es bleibt dabei, dass die cdu hier ein peinliches Theater aufführt!“
Das ist eine Meinung, die Ihnen zusteht. Sie ist spekulativ und hypothetisch. Die waren Gründe kennen nur die, jeder einzelne für sich, die von ihrem Grundrecht Gebrauch machen. Entmündigt ist von denen niemand und deshalb halte ich dieses politische Bashing für fehl am Platze.
„Ein wohlgemeinter Tipp: dieses Wochenende mal die Vorhänge öffnen mein Lieber.“
Meine Vorhänge sind tagsüber immer geöffnet.
„Die Sonne scheint, die analoge Welt ist echt schön! Wird schon keiner einbrechen. Toi toi toi.“
Ich sitze gerade auf eine meiner Terrassen in der Sonne, während ich diesen Kommentar schreibe. Die Vögel zwitschern, die Insekten summen um mich herum und genießen die Blütenvielfalt in meinen Beeten. So schön ist gerade meine reale Welt.
@29 Peter Brückner
„Ich gehe auf Ihre herabsetzenden Einwürfe nicht mehr ein.“
Wie Sie meine Einwürfe empfinden, ist und bleibt Ihre Sache.
„Meine genannten Beispiele sind klar, deutlich und davon getrieben, sich große Sorgen zu machen, wie leicht es heute ist, an Daten über real existierende Personen zu kommen, diese zu verfälschen und in anderem Kontext erneut zu veröffentlichen. Und das ganz ohne Rats-TV.
Da sind wir uns doch 100% einig. Auch mich treibt diese Entwicklung um. Und deshalb verteidige ich hier auch das Grundrecht eines jeden (Ratsmitglied), selbst entscheiden zu dürfen, ob und in welchem Umfang man sich im Internet präsentiert. Dieses Grundrecht nun für Ratsmitglieder in Frage zu stellen (mit oder ohne Instagramm bzw. Youtube), halte ich für falsch und einen Bruch mit unser Verfassung. Es widerspricht dem Schutzgedanken unseres Landes.
Wenn sich die CDU-Fraktionsmitglieder und der Kämmerer dazu entschliessen, von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen, gibt es hier nichts zu ‚verhandeln‘. Es ist ein absurder Rückschluss, dass Politiker das Grundrecht, sich im Rats-TV nicht filmen zu lassen, verwirkt haben sollen, weil sie auf Instagramm bzw. Youtube zu sehen und zu hören sind. Es geht um das Recht der Selbstbestimmung. Punkt!
„Gerne können Sie mal bei mir an der Haustür klingeln und wir tauschen uns darüber persönlich und sachlich aus.“
Warum sollte ich das tun? Sie haben sich dazu bewogen gefühlt, sich in die Diskussion einzuklinken und auf meine Kommentare zu reflektieren. Nicht umgekehrt.
„Klar- die Präsentation zum TOP 1 der Ratssitzung ist im RIS einsehbar. Die mündlichen Erläuterungen des Geschäftsführers werden dem Bürger vorenthalten. Mag sein, dass diese für Sie keine Bedeutung haben und Sie darauf verzichten können. Und gilt nicht der Rechtsgrundsatz das alleine das gesprochene Wort Gültigkeit besitzt?
Ja, es gibt politische Themen, die für mich keine Bedeutung haben, andere nur wenig und wieder andere, denen ich besonders zugewandt bin. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich bei den ‚interessanten‘ Themen sehrwohl an die gewünschten Informationen gelangt bin – mir wurde nichts vorenthalten, wie Sie falsch darstellen: Ich habe bei den Sitzungen der politischen Organe im Zuschauerraum gesessen, und/oder habe die Niederschriften im RIS gelesen, und/oder habe die Informationen nach dem Informationsfreiheitsgssetz bei der Verwaltung „bestellt“. Rats-TV is nice to have, mehr nicht.
„Dass Sie über die Social-Media Aktivitäten der CDU nicht informiert sind, nehme ich Ihnen nicht ab.“
Das ist ihre Sache, was Sie mir abnehmen oder nicht. Natürlich passt diese Tatsache meiner bisherigen Unkenntnis nicht in Ihr Kalkül. Aber glauben Sie mir, ich lese auch nicht die BILD und auch nicht die Bravo und so gehören Instagram und Youtube auch nicht zu meinen Informationsquellen.
Muss man dieses ganze Gezeter verstehen?
Wenn man demokratisches Interesse hat, kann man auch einfach öffentliche Ratssitzungen besuchen.
Es gibt genügend Platz……
Bestimmt freut man sich auch, wenn interessierte Bürgerinnen und Bürger begrüßt werden können.
@26.HPL: Ich gehe auf Ihre herabsetzenden Einwürfe nicht mehr ein. Meine genannten Beispiele sind klar, deutlich und davon getrieben, sich große Sorgen zu machen, wie leicht es heute ist, an Daten über real existierende Personen zu kommen, diese zu verfälschen und in anderem Kontext erneut zu veröffentlichen. Und das ganz ohne Rats-TV.
Gerne können Sie mal bei mir an der Haustür klingeln und wir tauschen uns darüber persönlich und sachlich aus.
Klar- die Präsentation zum TOP 1 der Ratssitzung ist im RIS einsehbar. Die mündlichen Erläuterungen des Geschäftsführers werden dem Bürger vorenthalten. Mag sein, dass diese für Sie keine Bedeutung haben und Sie darauf verzichten können. Und gilt nicht der Rechtsgrundsatz das alleine das gesprochene Wort Gültigkeit besitzt?
Dass Sie über die Social-Media Aktivitäten der CDU nicht informiert sind, nehme ich Ihnen nicht ab.
@HPL:
Schön, wenn die Wahrnehmung so selektiv ist!
Die cdu Kleve ist sowohl auf Instagram als auch bei YouTube, mit eigenen Profilen inkl. bewegter Bilder. Wenn ich nun jedes Ratsmitglied Google, bin ich sicher innerhalb von Minuten bewegte Bilder digital zu finden. Inkl. Stimme.
Darüber hinaus bist du dir nicht mehr sicher worum es nun geht? Indentitätsdiebstahl, „politisch explosives“? Oder beides?
Der Zwang vs. Selbstbestimmung Vergleich hinkt im übrigen gewaltig: es gibt keinen Zwang Ratsmitglied zu sein!
Es bleibt dabei, dass die cdu hier ein peinliches Theater aufführt!
Ein wohlgemeinter Tipp: dieses Wochenende mal die Vorhänge öffnen mein Lieber. Die Sonne scheint, die analoge Welt ist echt schön! Wird schon keiner einbrechen. Toi toi toi.
Dass Görtz sich zum „Vermittler“ anschickte, damit die Öffentlichkeit an den digitalen Endgeräten etwas Inhaltliches bezüglich des Gleichstellungsthemas mitbekam, sollte den Verweigerern zu denken geben. Denn das zu ermöglichen, ist kostenlose Werbung für die AfD.
Und womit hat Keysers ein Problem? Soweit ich das beurteilen kann, sieht der Mann nicht nur ansehnlich aus und kann sich angemessen artikulieren. Zudem geht es doch um Sachberichte, die sich (mühsamer) einsehen ließen, oder?
@24 Peter Brückner
Ihr Beispiel mit Armin Laschet zieht leider überhaupt nicht – das war damals eine echte Fernsehübertragung von Spiegel TV und gerade kein Deepfake. Aber es beschreibt genau das Problem: Ein echter, unvorteilhafter Moment wurde viral verbreitet. Wenn nun auch noch künstliche, täuschend echte Videos hinzukommen, ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet.
Sie verwechseln zudem permanent einfache Bildbearbeitung (jemanden vor ein anderes Gebäude schneiden) mit KI-gestütztem Identitätsdiebstahl (Deepfakes). Eine plumpe Fotomontage erkennt jeder Laie. Ein hochauflösendes Rats-TV-Video hingegen liefert genau die biometrischen Daten und Stimmprofile, die moderne KIs brauchen, um perfekte Fälschungen zu generieren.
Und genau hier liegt die Antwort auf Ihre Frage an mich: Ich schütze meine Daten, indem ich im Internet reine Textbeiträge verfasse und das bis auf wenige Ausnahmen unter Pseudonymen. Daraus kann keine Software der Welt meine Stimme rekonstruieren. Ratsmitglieder im Rats-TV hingegen sollen genau diese sensiblen, biometrischen Daten unfreiwillig und dauerhaft ins Netz stellen.
Um die Budgetplanung der Gartenausstellung oder den Haushalt zu erfahren, braucht kein Mensch ein Rats-TV. Diese Daten sind keine „persönliche Angelegenheit“, sondern stehen für jeden Bürger transparent, schwarz auf weiß, im Ratsinformationssystem (RIS). Wer ernsthaftes Interesse an der Sache hat, liest dort nach oder setzt sich in den Zuschauerraum oder fordert sie bei der Stadt im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes an. Wer stattdessen ein digitales Video-Abo erzwingen will und den legitimen Schutz der eigenen Identität als „Missbrauch der DSGVO“ abkanzelt, betreibt schlichtweg Polemik.
@25 Witzlos
Sie übersehen den entscheidenden Unterschied zwischen Selbstbestimmung und Zwang.
Und Ihr Vorhang-Vergleich bestätigt mein Argument sogar: Natürlich ziehe ich die Vorhänge zu, wenn ich nicht möchte, dass Fremde mir rund um die Uhr ins Wohnzimmer schauen. Genau das tun die Ratsmitglieder hier: Sie nutzen ihr gutes Recht und ziehen die digitale Reißleine, um sich vor Missbrauch zu schützen.
Dass die CDU sich auf Instagram und Youtube präsentiert, ist mir nicht bekannt.
@HPL:
Warum sind die Ratsmitglieder denn dann in Ton und bewegtem Bild z.B. bei Instagram der CDU Kleve, oder auf YouTube? Nimmt man da den Schutz nicht so genau? Geht man davon aus, dass mehr Menschen den Livestream der Stadt verfolgen als Instagram zu nutzen?
Da müsste es doch bereits vor Deepfakes so wimmeln, wenn du Recht hättest. Nochmal, das ist hier eine peinliche Aktion der CDU, die mal wieder ausdrückt: „So wie ich will oder gar nicht“. Ganz schwache Politik einfach.
Ich verharmlose übrigens Deepfakes in keinster Weise. Der Vergleich mit den Einbrechern hinkt auch gewaltig. Der Logik folgend würde man dann ja immer die Vorhänge zugezogen lassen, da sonst das Risiko besteht, dass kriminelle reinschauen und dann sehen könnten, was es zu stehlen gibt.
@22 HPL: Worüber unterhalten wir uns? Wie man auf kriminelles Verhalten reagiert? Oder wie gewählte Mandatsträger ihre Arbeit verrichten?
Ich brauche nicht die Stimme um ein Deepfake zu erstellen. Erinnern Sie sich an das Lachen von Laschet bei der Ahr-Katastrophe? Mit KI können Sie aus jedem Wahlplakat verändern und die abgebildete Person in einem unpassenden Kontext darstellen. Das dauert keine zwei Minuten. Hat im September irgend jemand aus diesem Grund auf Wahlwerbung verzichtet?
Ich kann die Politiker, die sich mit der Eröffnung des Oberstadtsportzentrums in den sozialen Medien schmückt, auch vor ein ganz anderes Objekt stellen. Dazu brauche ich weder Stimme, noch bewegte Bilder. Was tun Sie Herr @HPL um Deepfakes ganz konkret zu verhindern. Wiee halten Sie es persönlich mit dem Schutz Ihrer eigenen Daten, wenn Sie omnipräsent Beiträge kommentieren?
Der Verzicht auf die Veröffentlichung von Statements während einer Ratssitzung schützt nicht vor Missbrauch von politischen Ansichten. Genauso, wie Sie es schaffen hier sachliche Kommentare als politisches Bashing zu verunglimpfen schaffen Sie es nicht kriminelle Handlungen als Argument für das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen der Mandatsträger zu verwenden.
Niemand interessiert sich dafür, was Herr Kaysers gegessen hat oder welches Buch er zuletzt gelesen hat. Welche Budgetplanung aber für die Durchführung einer Gartenausstellung bei prekärer Haushaltssituation zu Grunde liegt, ist keine persönliche Angelegenheit.
Und was den Datenschutz betrifft, sollten diejenigen, die sich darauf berufen zumindestens die DGVO kennen und anwenden. Missbräuchliche Anwendung hilft niemandem.
Die Screenshots sind vom vergangenen Mittwoch.
@19 Udo Weinrich
Ihr Vergleich hinkt nicht nur, er bricht komplett in sich zusammen. Bei der Sorge vor Deepfakes geht es nicht um Eitelkeit oder ein „schönes Foto“. Es geht darum, dass Kriminelle mit offiziellem Video- und Tonmaterial mittels KI-Software täuschend echte Falschnachrichten produzieren können.
Ein gedrucktes Plakat an einer Laterne liefert dafür überhaupt kein brauchbares Material. Dieser Kommentar zeigt einmal mehr, dass es manchen hier gar nicht um eine sachliche Debatte geht, sondern nur um billiges CDU-Bashing auf Kosten des gesunden Menschenverstands.
@20 Peter Brückner
Ihr Kommentar hinterlässt ein großes Fragezeichen. Einerseits beschreiben Sie die reale Bedrohung durch KI und den Verlust des Datenschutzes völlig treffend. Andererseits verlangen Sie im selben Atemzug, dass Kommunalpolitiker diesen berechtigten Selbstschutz gefälligst über Bord werfen sollen. Das passt nicht zusammen.
Sie vermischen hier zwei völlig unterschiedliche Dinge:
Wahlkampf und repräsentative Fotos: Wenn sich Politiker bei der Eröffnung eines Feuerwehrhauses fotografieren lassen, ist das ein statisches, inszeniertes Bild. Daraus lässt sich kein täuschend echtes, lippensynchrones Deepfake-Video inklusive geklonter Stimme bauen.
Das Rats-TV: Hochauflösendes Video- und Tonmaterial von komplexen politischen Debatten ist die perfekte, millimetergenaue Futterquelle für KI-Software. Wer dieses Material ins weltweite Netz stellt, liefert die Datenbasis für perfiden Identitätsdiebstahl frei Haus.
Die Sorge vor digitalem Missbrauch als „äußerst schwaches Versteck“ abzutun und gleichzeitig pauschal zu unterstellen, die Ratsmitglieder würden eh nichts zur Debatte beitragen, entlarvt die wahre Motivation hinter Ihrem Text: Es geht Ihnen nicht um Transparenz, sondern um billigen Zynismus und politisches Bashing.
Wer den Datenschutz der Generation „Volkszählungsboykott“ hochhalten will, sollte ihn gefälligst jedem Menschen zugestehen – auch Kommunalpolitikern. Schutzrechte gelten für alle, nicht nur für diejenigen, die Ihnen politisch sympathisch sind.
Sie zählen die gesetzlichen Pflichten von Mandatsträgern völlig korrekt auf – ziehen daraus aber einen juristisch absurden Schluss.
Keine einzige Gemeindeordnung in Deutschland verpflichtet Ratsmitglieder dazu, ihre Persönlichkeitsrechte an der Garderobe abzugeben.
Transparenz und Gesetzstreue beweist man durch politische Arbeit, die Teilnahme an öffentlich zugänglichen Sitzungen und das Nachlesen im Ratsinformationssystem. Ein „Rats-TV“ ist kein rechtlicher Nachweis für Pflichtbewusstsein, sondern ein rein freiwilliges, technisches Zusatzangebot.
Wer den Schutz der eigenen Identität vor digitalem Missbrauch als „nachrangig“ abstempelt, verkennt die Rechtslage: Grundrechte und der Schutz vor Kriminalität sind niemals nachrangig. Sie enden nicht an der Tür des Ratssaals.
Von welcher RatsSitzung stammen die ScreenShots ?
Datum oben rechts : 25. März 2026.
( am besten auf dem unteren zu erkennen ).
An dem Tag saß der Rat zwar auch
und auch damals war TOP 1 ein Bericht zur LaGa,
aber im März sprach Frau Wäckers ( unterer ScreenShot ) nicht dazu.
zumindest laut öffentlichem NiederSchreibsel der Sitzung.
Ist im RatsTV die Zeit stehen geblieben ?
Das würde zur antiquierten Verweigerung der CDU und des Herrn Keysers passen . . .
@16. HPL: Ich kann gut verstehen, dass man sich vor der Veröffentlichung seiner Daten in Wort und Bild fürchtet. Ich stamme aus einer Generation, die für den Datenschutz auf die Barrikaden (Volkszählungsboykott) gegangen ist. Letztendlich ist mit der Einführung der (a-)sozialen Medien davon kaum noch etwas übrig und erschreckend, wie unbedarft heutzutage mit den persönlichen Daten umgegangen wird. Und wie leicht KI dazu missbraucht werden kann, über reale Personen ein nicht zutreffendes Bild zu erzeugen, erfüllt mich auch mit Sorge. Gerne schließe ich mich einer Initiative an, die technische oder organisatorische Möglichkeiten schafft, Deepfakes künftig zu verhindern.
Für KommunalpolitikerInnen, die im Wahlkampf gerne mit Wort und Bild in Erscheinung treten, muss allerdings das Recht hinterfragt werden, das Statement im Rahmen des Amtes öffentlich zu verweigern.
Die meisten (CDU-) Kommunalpolitiker haben das Rats-TV nicht zu fürchten. Es gibt viele Mandatsträger, die sich noch nie mit einem Sachstatement zu einem bestimmten Thema an der Diskussion beteiligt haben. Und jetzt wird es sarkastisch: Deren Stimme wird nur laut, wenn sich ein Ratskollege am Ende seiner Redezeit befindet. Debatten- und Arguments-Austausch sind von diesen RatskollegInnen nicht gewünscht.
Und gerne lassen sich diese Damen und Herren bei jeder Eröffnung einer Sportanlage oder eines Feuerwehrhauses ablichten. Damit soll ein bestimmtes Bild in der Öffentlichkeit erzeugt werden. Warum wird dem Bürger denn dann verweigert, den/die Stadtverordneten authentisch bei der Ausübung des Mandates zu erleben. Sich hinter möglichen „deepfakes“ als Begründung zu verstecken, ist äußerst schwach.
@15. HPL: Geschönte Protokolle, die erst nach vielen Monaten den Ausschussmitgliedern vorgelegt werden, lassen sich nur schwierig nacharbeiten. Selbst wenn eigene Notizen den Diskussionsverlauf belegen, wird das protokollierte Statement nur schwer zu widerlegen sein. Und ich kenne zahlreiche Fälle, in denen die gewünschte Korrektur oder die zugesagten Anlagen nie vorgelegt wurden.
BTW: Notizen der Ratsmitglieder im RIS sind nach Beendigung des Mandates nicht mehr abrufbar. So gehen auch viele Informationen verloren und es verbleibt nur die hinterlegte Niederschrift.
@11. Kommunaldemokrat: Wie die CDU die Entscheidung zum Umgang mit dem Rats-TV in der Fraktion besprochen hat, kann ich nicht sagen. Allein, dass die meisten Fraktionsmitglieder der CDU und ihnen nahestehende Verwaltungsmitarbeiter die Wort- und Bildwiedergabe verweigern, macht deutlich, dass es keine „individuellen“ Einzelmeinungen sind.
@10. HPL: Es wird niemandem, der sich nicht in Bild und Wort übertragen lässt, „fehlende politische Reife“ unterstellt. Aber ein kommunalpolitisches Mandat in Deutschland verpflichtet zu rechtlicher Sorgfalt, Transparenz, Teilnahme an Sitzungen, Wahrung des Gemeinwohls, Verschwiegenheit, Einhaltung von Gesetzen und Vermeidung von Interessenkonflikten. Dazu hat sich jeder/jede MandatsträgerIn verpflichtet. Und genau dies ist die Erwartungshaltung, die Bürgerinnen und Bürger von ihren Ratsvertretern haben. Und wie kann ich das als gewählter Kommunalpolitiker besser nachweisen? Das Rats-TV ist ein geeignetes Hilfsmittel. Die Missbrauchvermutungen sind dagegen nachrangig.
@3. K K: Herrn Kaysers steht natürlich das Recht auf Schutz seiner eigenen Person zu. Ob er als gewählter Verwaltungsbeamter in der Funktion als 1. Beigeordneter das Recht hat, Informationen aus seiner Tätigkeit den Bürgern vorzuenthalten oder zu bestimmen, über welche Wege diese vermittelt werden, müsste rechtlich geklärt werden. Immerhin verhält er sich sehr destruktiv und behindert die Arbeit des Stadtrates.
BTW: Zum Thema LaGa, war weitreichende Transparenz angekündigt. Sich bei dem Thema mit inhaltlichen Statements ausblenden zu lassen, ist für mich genau das Gegenteil.
@RD: Sorry- mein Statement ist jetzt sehr lang geworden. Aber es ist mir ein Bedürfnis, hier auf einige Kommentare einzugehen.
„Deepfakes“ – Ich nehme an, die CDU-Ratsmitglieder, die sich weigern, ihr Mitwirken (?) im Rat „live“ zu zeigen, werden bei der nächsten Kommunalwahl darauf verzichten, ihr (mehrfach bearbeitetes) Foto in Kleve plakatieren zu lassen – es könnte ja auch ein „Fake“ sein. Das wäre dann konsequent und ein Beitrag zur Verschönerung des Stadtbildes!
Witzlos?
Merken Sie eigentlich, wie Sie Ihr eigenes Argument entkräften? Sie argumentieren ernsthaft, dass Ratsmitglieder auf den Schutz ihrer Daten verzichten sollen, weil sich sowieso schon jeder mittels (potenziell illegaler) Handymitschnitte kriminelle Energie vorausgesetzt das Material für Deepfakes besorgen kann?
Das ist eine Bankrotterklärung für den Datenschutz. Nach dieser Logik müsste niemand mehr sein Haus abschließen, weil Einbrecher ja ohnehin „locker“ durch das Fenster einsteigen könnten.
Dass hier in diesem kleveblog-Forum die Gefahr von Deepfakes auf kommunaler Ebene verharmlost und gleichzeitig betont wird, wie einfach man an das Material dafür herankommt, zeigt doch nur eines: Die Sorge vor digitalem Missbrauch und Verunglimpfung ist absolut begründet. Sich gegen die offizielle, hochauflösende Verbreitung im Netz zu wehren, ist kein „peinliches Verhalten“, sondern reiner Selbstschutz gegen genau diese Mentalität.
@16: ein „politisch explosives deepfake“ von einem Klever Ratsmitglied?! Klar, man kennt diese ja von den bundestagsmitgliedern. Das zeigt schlicht die Haltung der cdu: so wie ich will oder gar nicht. Keine Kompromisse, außer die anderen gehen sie ein. Im kleinen wie im großen.
Sorry, aber die Stimme bekommt man im übrigen locker! Dazu reicht es die Sitzung zu besuchen und das Handy aufzeichnen zu lassen.
Schlicht peinlich was die cdu hier aufführt!
@14 Husky
Ein einfaches Foto reicht eben nicht aus, um ein politisch explosives Deepfake zu bauen. Dafür braucht es vor allem eines: die Stimme. Erst durch stundenlange, qualitativ hochwertige Tonspuren aus offiziellen Videostreams können KI-Schnittprogramme die Stimme, die Betonung und die Sprachmelodie eines Menschen täuschend echt klonen. Wer Ratsmitglieder dazu zwingen will, ihre Wortbeiträge als perfektes Trainingsmaterial für Stimm-Kloning ins Netz zu stellen, liefert sie der Manipulation erst recht schutzlos aus.
Mit Ihrer Logik könnten wir auch aufhören, unsere Haustüren abzuschließen – Einbrecher kommen ja sowieso irgendwie rein.
@13 Jens-Uwe Habedank
Die unterschiedlichen Satzungen zur Bürgerfragestunde in Kleve und Emmerich sind ein streitbares Thema – diese Kritik ist durchaus berechtigt. Ihr Pauschalvorwurf, die Protokolle im RIS seien „manipuliert“ oder „gefärbt“, wiegt allerdings schwer. Gerade wenn Sie dieses Misstrauen in die offizielle Dokumentation spüren, sollten Sie die Skepsis gegenüber Online-Videos teilen.
Ein fehlerhaftes Protokoll kann im Rat beanstandet und korrigiert werden. Ein manipuliertes Deepfake-Video auf Social Media hingegen verbreitet sich unkontrollierbar im Netz und zerstört oder diffamiert Existenzen.
Wer den Schutz der eigenen Identität im Netz fordert – so wie viele hier über ihren anonymen Nickname –, sollte diesen Schutz auch den Menschen in der Verwaltung und im Rat zugestehen.
@10
Es gibt von allen Ratsmitgliedern genug Bildmaterial für Deepfakes, da brauchts jetzt keine Videostreams für.
@ 10 HPL:
Na ja, das mit der demokratischen Teilhabe bei Klever Ratssitzungen ist so eine Sache…
Oft genug habe ich Ratssitzungen verfolgt und es gibt auch, manchmal, eine „Bürgerfragerunde“ – Jedoch sind Fragen zu Themen der Tagesordnung ausdrücklich verboten!
Anders ist es in Emmerich – Dort dürfen BürgerInnen zu allen Themen, auch eben denen von der Tagesordnung der Sitzung, Fragen stellen.
Auch habe ich, bei Ratssitzungen wo ich anwesend war, feststellen müssen dass dann die nachher veröffentlichen Ratsprotokolle mindestens „gefärbt“ waren; Einige Sachen fehlten, andere waren anders dargestellt als erlebt, weitere wurden überbetont.
Genau – Diese, in meinen Augen, Manipulation mag ich nicht, finde ich respektlos!
Dass ich ein, nach meinem Empfinden, manipuliertes Ratsprotokoll einsehen darf – ist demokratische Teilhabe? Oje…
Die Mehrheit der CDU (Keysers ist meines Wissens auch Mitglied) hat sich verrannt und kommt jetzt aus der Schmoll-Ecke nicht mehr raus. Was anfänglich als politische Revanche angedacht war, hat sich nun zum Eigentor entwickelt. Lediglich der Fraktionsvorsitzende scheint es zu verstehen, hat aber, wie auch bei vielen anderen Themen, keine ausreichende Überzeugungskraft mehr in seiner Fraktion. Offensichtlich scheuen sich diese Damen und Herren davor, dass ihre Kompetenz und Verhaltensweise als Bürgervertreter vom Bürger bewertet werden.
Hört sich für mich eher so an, als hätte die CDU-Fraktion jedem Fraktionsmitglied selbst überlassen, ob es im Livestream sichtbar sein möchte oder nicht. Daraus pauschal einen Vorwurf gegen die gesamte Fraktion abzuleiten, finde ich schwierig.
Transparenz ist wichtig, gerade in der Kommunalpolitik. Gleichzeitig sollte man aber auch anerkennen, dass es hier offenbar eine individuelle Entscheidung einzelner Personen war und nicht zwingend eine grundsätzliche Verweigerung der Öffentlichkeit.
Ich schließe an meinem Kommentar mit der Nummer 4 an:
Ich finde es ebenfalls befremdlich, wenn sich Ratsmitglieder und Verwaltungsangestellte weigern, ihre Bild- und Wortbeiträge im Internet zu veröffentlichen. Die Kritik daran im Hinblick auf das Demokratieverständnis ist nachvollziehbar – allerdings greift sie mir zu kurz.
Es wirkt einseitig: Weigern sich Politiker gegen die Online-Übertragung, wirft man ihnen sofort mangelnde demokratische Reife vor. Bleiben jedoch Bürgerinnen und Bürger den Sitzungen fern oder ignorieren die Protokolle im Ratsinformationssystem (RIS), nimmt man sie reflexartig in Schutz und sucht nach Entschuldigungen. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
Demokratie lebt vom Mitmachen. Ich selbst besuche zwar nicht jede Sitzung und habe noch keinen Livestream verfolgt. Wenn mich ein Thema aber brennend interessiert, setze ich mich in den Zuschauerraum oder lese das Protokoll nach. Das ist gelebte demokratische Teilhabe.
Zudem habe ich volles Verständnis für alle, die digitale Videoübertragungen ihrer Beiträge ablehnen. Die Gefahr durch Deepfakes ist real: Solche Ausschnitte werden heute täuschend echt verfremdet, um Menschen zu verunglimpfen und Fake News zu verbreiten. Das hat nichts mit Demokratie zu tun, sondern ist deren Verspottung. Für so etwas würde ich meine eigene Persönlichkeit auch nicht hergeben wollen.
Da diese viralen Manipulationen kaum noch von der Realität zu unterscheiden sind, taugen Social-Media-Kanäle für mich nicht mehr zur verlässlichen Information. Mein Weg bleibt daher analog und digital fundiert: Sitzungen persönlich besuchen oder die offiziellen Protokolle im RIS nachschlagen.
@7.
Spätestens Ihr vorletzter Satz spricht für Ihre demokratiefeindliche „Gesinnung“ …
Es ist Ageismus gegen Ältere …. kann man es so werten, dass von Ihnen gemeint wird, dass „alternde Wählerschaft“, politisch gesehen …… als innovationsfeindlich, Blockierer gesellschaftlicher Reformen, von Ihnen dargestellt wird?
Zu Kommentar 4.
Die gewählten Ratsleute haben ausnahmslos alle im Wahlkampf Gesicht gezeigt. Gerade die CDU war hier in Kleve SEHR GROẞ damit (und auffallend über die Maaßen) vertreten. Gerne lassen sich diese Volksvertreter in der (Lokal-) Zeitung ablichten. Auch in den sozialen Medien zeigen diese keine Scheu vor dem Publikum. Auch ohne eine Übertragung im Rats-TV gibt es somit genügend Material um dieses missbräuchlich zu verwenden. Auf die Mini-Bilder, die zumal qualitativ nicht besonders scharf sind, muss hier nun wirklich niemand zurückgreifen.
Was sagt uns das Vorgehen der CDU? Sie hat den Bürgern der Stadt nichts zu sagen und/oder man steht nicht hinter seinem Wort!
Etwas anderes fällt mir dazu nicht mehr ein.
Hallo zusammen, wer sich selbst seine Stimme raubt, dem sollten auch seine Stimmen geraubt werden! Es ist schon lächerlich was da in der Provinz abläuft. Gewählte Volksvertreter wollen ihre tollen Wortmeldungen nicht in im Netz öffentlichen vortragen. Selbst Teile der Verwaltung beanspruchen das für sich. Vielleicht wäre das Recht auf das eigene Bild ein Kompromiss, aber da wo Steuergelder fließen muss auch transparents herrschen. Wen die CDU ihre Wortbeiträge nicht öffentlich freigegeben will, hat sie wohl Angst vor der Öffentlichkeit oder ist beleidigt weil sie ihren Bürgermeister nicht durchbekommen hat, oder hat eben nichts zum Thema beizutragen. Schade das speziell ihre alternde Wählerschaft nicht vom heimischen Fernseher alle Meinungen verfolgen kann. Das ist schön Kindergartenniveau.
Es stimmt fassungslos, dass es die etablierte Partei immer noch nicht begreift, wie sehr sie mit ihrem Verhalten Wähler zur Protestwahl verleitet….
Gerade als Vertreter der Demokratie muss es selbstverständlich sein, Transparenz so weit wie möglich zu streuen. Und eben erst recht über online Medien, insbesondere um die jungen Wähler mitzunehmen.
Wie können sich Menschen, die sich bewusst entschieden haben, öffentlich für Politik einzutreten, viral verweigern, und sich lieber auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen?
Das ist absurd. …
Es sei denn, persönliche Interessen stehen im Vordergrund des Engagements…
Peinlicher und offensichtlicher geht es kaum.
Gekrönt wird das Ganze dann auch noch vom städtischen Angestellten.
Bezahlt von unseren Steuergeldern!
Wie sehr werden wir für dumm verkauft.
Ich kann und will nicht glauben, dass das so rechtens ist.
PS: Im Zeitalter von KI gibt es durchaus Möglichkeiten, den gesprochenen Text als Untertitel mitlaufen zu lassen.
Für wie naiv haltet ihr den Wähler???
Man könnte ja meinen die CDU hat was zu verbergen.
Wer garantiert den Ratsmitgliedern eigentlich wirksamen Schutz vor Verwendung des öffentlichen Bildmaterials und Verunglimpfung durch deep-fake-Anwendungen? Wer überwacht und wer sanktioniert solche Verunglimpfungen?
Einfach nur lächerlich der Herr Keysers! Da müssen wohl ein paar Verhaltensregeln in der Verwaltung ergänzt, bzw. unumgänglich klar geregelt werden, wenn man denn ein öffentliches Amt bekleidet! Man stelle sich vor dieses Verhalten gäbe es im Bundestag! Vielleicht ist es auch nur Taktik und Herr Keysers verdient einfach zu wenig und würde sich der Öffentlichkeit sehr wohl gerne zeigen, wenn er denn im Bundestag wäre?? Vielleicht fühlt er sich zu höherem berufen?
Und für gewählte Ratsmitglieder die auch ein solches Verhalten an den Tag/Abend legen, sollte man bei den nächsten Wahlen einfach nicht wiederwählen!!
Etwas anderes ist von der CDU auch nicht zu erwarten, ewig gestrige Denkweisen und bloß nichts, was auch mir annähernd mit Fortschritt in Verbindung gebracht werden könnte.
Wahrlich ein Armutszeugnis!
Sehr schön geschriebener Beitrag @RD.
Es ist absolut unverständlich warum sich Teile der Politik sträuben öffentlich aufzutreten.
Das die Qualität der Lokalpolitik einer ländlichen Provinz nicht immer höchsten Ansprüchen genügt sei dahingestellt aber Demokratie lebt nunmal von einem offenen Diskurs der allen Bürgern zuteil werden sollte.
Leider versteckt sich die Politik vor öffentlichkeitswirksamen Entscheidungen und verrent sich in irgendwelchen Brandmauern.
Hoffentlich regnet es bald den demokratischen Bürgerwillen.