„Der Institution Zoll erheblichen Schaden zugefügt“ – Schuldsprüche gegen Emmericher Zöllner

Zwei Zöllner aus Emmerich wirkten bei einem großangelegten Schmuggel mit – jetzt wurden sie vom Landgericht Kleve verurteilt

Die beiden Zollbeamten versahen jahrelang untadelig ihren Dienst, doch dann wurden sie Teil eines kriminellen Systems, das für Verbrechen verantwortlich war, die nach Überzeugung des Landgerichts Kleve „in dieser Dimension herausragend und im Umfang einmalig“ waren. Am Freitag fielen nun nach einem mehrwöchigen Prozess die Urteile.

Der Haupttäter machte sich nach Auffassung des Gerichts der Beihilfe zum bandenmäßigen Schmuggel in 230 Fällen schuldig, davon 174 in Tateinheit mit Untreue, und er verletzte das Dienstgeheimnis – dafür muss er für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Der zweite Täter, nach Auffassung der Kammer „willfähriger Urlaubsvertreter“ in dem kriminellen Konstrukt, erhielt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 31 Fällen (davon 26 in Tateinheit mit Untreue) eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Insgesamt seien Zollabgaben und Umsatzsteuern in Höhe von 2,7 Millionen Euro hinterzogen worden. 

Der tatsächliche Schaden, für den die beiden Männer verantwortlich sind, dürfte noch weit höher liegen. Denn jede der insgesamt 261 verurteilten Schmuggeltaten steht für einen Container aus China, dessen Zollabfertigung manipuliert wurde. Doch nach Erkenntnissen der Fahnder, sind in den Jahren 2012-2014 mehr als 600 Container auf unkorrekte Weise abgefertigt worden.

Befüllt waren die Behältnisse mit Schuhen, Textilien und Plastikkrempel. Mithilfe eines raffinierten Schemas wurden die Waren deutlich geringwertiger deklariert, als sie es tatsächlich waren – aber gerade so hoch, dass es nicht verdächtig wirkte. Dabei halfen vertrauliche Unterlagen aus dem Zoll, die der Haupttäter durchgestochen hatte. Durch die Falschdeklaration verminderte sich der zu entrichtende Zoll und die Umsatzsteuer. 

„Korrektes Handeln war nicht vorgesehen“, sagte der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer, Christian Henckel, in der mündlichen Begründung des Urteilsspruchs. Dann nämlich hätten die beispielsweise für Italien bestimmten Waren einfach nach Palermo verschifft werden können. Stattdessen landeten sie in Hamburg, und dann wurde durch die Hintermänner, die bereits in zwei gesonderten Verfahren verurteilt wurden, das Zollamt Emmerich mit der Abfertigung der Importe betraut.

Die Absurdität des Vorgangs liegt auf der Hand: Warum sollten die Importeure 900 Kilometer zusätzliche Fahrtstrecke in Kauf nehmen? In Wahrheit fanden die Fahrten, außer für zuvor sorgsam ausgewählte „Showcontainer“, auch gar nicht statt. Die beiden Beamten an ihren Schreibtischen in der niederrheinischen Provinz winkten die Container einfach so durch.

Finanzielle Vorteile, das brachte die Verhandlung zutage, hatten die beiden Männer davon nicht. Dem Haupttäter, mittlerweile 67 Jahre alt und nicht mehr im Dienst, attestierte das Gericht eine „besondere emotionale Verbindung zum Zollamt Emmerich“. Henckel: „Der Erhalt dieses Zollamt zwar ihr Lebensinhalt.“ Zum Hintergrund: In einem internen Bewertungssystem erhielt die Behörde für die hohen Abfertigungszahlen besonders viele Punkte. Das bewahrte das Amt vor einer möglichen Schließung. 

Die Motivationslage des 61 Jahre alten Kollegen blieb unklar, das Gericht hielt ihn für einen bewusst handelnden Urlaubsvertreter. Auf keinem Fall seien ihm die Container „einfach so durchgerutscht“, wie er es dem Gericht glauben machen wollte. Seine Dienste seien auch nötig gewesen, damit das kriminelle System „wie am Schnürchen“ laufen konnte – schließlich habe man die Containerschiffe nicht auf hoher See anhalten können, wenn der Kollege gerade im Urlaub gewesen sei.

Die Kammer stellte auch heraus, dass durch die Verbrechen nicht nur finanzielle Nachteile für die Bundesrepublik entstanden seien, auch der Ruf der Behörde sei beeinträchtigt worden. Henckel: „Sie haben dem Staat – dem Gemeinwesen – erheblichen Schaden zugefügt. Und sie haben durch ihr Handeln der Institution Zoll erheblichen Schaden zugefügt.“

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3 Kommentare

  1. 2

    Interessant an diesem Fall ist, dass die beiden Zollbeamten keine finanziellen Vorteile aus ihren Taten gezogen haben.