(In der Überschrift habe ich das Wort Selbstmord durch das angemessenere Feuertod erstetzt.) Die Staatsanwaltschaft Kleve hat das gegen einen Polizeibeamten der Kreispolizeibehörde Kleve gerichtete Ermittlungsverfahren wegen der rechtswidrigen Inhaftierung des syrischen Staatsangehörigen Amad A. im Jahre 2018 mit Verfügung vom heutigen Tage eingestellt.
Die durchgeführten Ermittlungen haben nicht zur Feststellung eines strafbaren Verhaltens geführt. Der Polizeibeamte hat sich insbesondere nicht wegen Freiheitsberaubung strafbar gemacht.
Die Ermittlungen waren eingeleitet worden, nachdem in den Medien über ein zwischen dem Polizeibeamten und einer Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Braunschweig am 27. Juli 2018 geführtes Telefonat berichtet worden war. Anlass für dieses Gespräch war, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den malischen Staatsangehörigen Amedy G. zwei Verfahren führte, in denen dieser zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war, und sie in einem der Verfahren eine auf die Personalien des syrischen Staatsangehörigen Amad A. bezogene Aufenthaltsmitteilung erhalten hatte.
Im Rahmen des Telefonats teilte der Polizeibeamte der Staatsanwältin Daten zur erkennungsdienstlichen Behandlung des syrischen Staatsangehörigen und zu dessen sich aus den Lichtbildern ergebenden arabischen Herkunft mit. Der konkrete Inhalt des Gesprächs konnte nicht sicher rekonstruiert werden. Im Anschluss an das Telefonat vermerkte die Staatsanwältin, dass „Amed Amed“ nicht identisch mit der im dortigen Verfahren angeklagten Person sei. Indes steht nicht fest, dass auch dem Polizeibeamten aufgrund des Gespräches und der ihm im Übrigen vorliegenden Informationen die Personenverwechslung bewusst war.
Vor diesem Hintergrund konnte nicht festgestellt werden, dass der Beamte erkannt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die zuvor erfolgte Festnahme und zu diesem Zeitpunkt noch andauernde Inhaftierung des syrischen Staatsangehörigen Amad A. auf einer Personenverwechslung mit dem malischen Staatsangehörigen Amedy G. beruhte.
@38. Jean-Baptiste samt Nachname
Ja, ich glaube das trifft es genau. Nicht die Institutionen an sich sind das Problem, sondern Einzelpersonen, die ihren Kollegen, die ihr bestes für unseren demokratischen Staat geben, dadurch schaden.
@36. rd „Würde ich bestreiten“
Bestreiten würde ich das mit Sicherheit nicht, das waern aber nie Aktionen „der Polizei“ , sondern immer Aktionen von Polizisten, die gemeinsam begangene Fehler oder gar Aktionen vertuschen wollten.
Es hat sogar Verfahren gegen Polizisten wegen sexueller gemeinsamer Ãœbergriffe auf „Kundinnen“ gegeben, die auch zu Verurteilungen geführt haben, allerdings niemals aus Behördenantrieb begangen, sondern immer aus Absprache verschiedener Angehöriger der Behörden, was die Sache aber auch nicht besster macht.
Im vorliegenden Fall hat es wohl eher an dem Verständnis gehapert, was man von der Polizei zu erwarten hat, Kulturunterschiede halt, aber auch hier: das macht die Sache nicht besser.
Einfach nur umverschämt!
Fisch ohne IQ!
@Iqfisch Würde ich bestreiten.
Dass Polizisten für egal welche Ihrer Taten seit Jahrzehnten von Seiten des Staates oder ihrer eigenen Institution gedeckt werden, Beweise vernichtet, Berichte umgeschrieben und Tatsachen verdreht werden ist ja nichts Neues und wird leider immer wieder bewiesen. Egal ob 1970 oder 2021.
@33 Peter Ok. Ich war davon ausgegangen, dass der verlinkte Artikel eindeutig ist.
Mir geht es wie Ihnen, wenn ich hier manche Posts lese.
@Chewgum
Ich habe Ihren Post 25 selbstverständlich gelesen und mich in meinem Post 30 für die Fehlinterpretation entschuldigt.
Der Zusatz „Bei meinen grundsätzlichen Ausführungen bleibt es“ bezog sich alleine auf den Post 30 Iqfisch
@29 Justin Genau. Und der Artikel lässt keine Fragen offen.
Außer warum die Einsatzleitung zwei uniformierte Polizisten hinterher geschickt hat. Sie sollten natürlich als zuständige Streifenpolizisten die anderen beiden Polizisten in Zivil unterstützen. Dabei hätten sie ins offene Messer laufen können. Der junge Polizist hat das richtig eingeschätzt und geriet so unter Entscheidungsdruck. Er hat sich richtig entschieden, da die Kollegen nicht mehr gewarnt werden konnten.
Klar ist auch, Stoll hätte sich – egal in welcher Situation er angetroffen worden wäre – nicht einfach festnehmen lassen.
Es war damals bekannt, dass RAF-Mitglieder sofort schossen, wenn sie sich erkannt/entdeckt/enttarnt sahen.
@26 Peter Warum habe ich 25 gepostet? Haben Sie den Artikel gelesen? Es geht klar daraus hervor, dass es KEIN Mord war. Vielmehr hat der junge Polizist, das getan, was er tun musste. Und glücklicherweise ist es (wie in anderen Fällen) nicht umgekehrt ausgegangen.
Ich kenne die Mordmerkmale. Ihre Ausführungen ergänzend: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html
Andere kennen sie offenbar nicht, denn in keinem der in Post 20 (Iqfisch) erwähnten Fälle geht es um Mord.
Der Polizist, der Stoll erschossen hat, hatte keine andere Wahl. Mir war bei dem Artikel wichtig, dass es die Perspektive der „Staatsgewalt“ in Gestalt eines einzelnen Menschen war, der in einer schwierigen Lage schnell entscheiden musste. Der Terrorist ließ ihm keine Wahl. Er hätte – statt eine Schusswaffe hervorzuholen – die Hände heben können.
@ Justin,Chewgim
sorry, hab ich fälschlicherweise hineininterpretiert
Bei meinen grundsätzlichen Ausführungen bleibt es.
@25., Chewgim und 26., Peter
Chewgim hat nicht Mord geschrieben, sondern Tod
„Zum Tod von RAF-Mitglied Willy Peter Stoll:“
Ich sehe es wie rd in 28. in Klammern geschrieben hat.
@Peter So ist es. (Man kann durchaus infragestellen, ob die Verantwortlichen sich in den genannten Fällen korrekt verhalten haben. Aber Mord? Sicher nicht.)
@Iqfisch
gerne erweitere ich Ihren Rechtsstaatlichen Horizont. Von Mord spricht man in folgenden Fällen: 1.Es gibt ein Opfer 2.Es gibt einen Täter 3.Der Täter wurde von einem Gericht wegen Mordes verurteilt.
In keinem Fall Ihrer Aufzählung gab es eine Anklage oder Verurteilung wegen Mordes gegen Polizisten oder sonstige Sicherheitsbehördlichen Mitarbeiter
Fakt ist: Sie machen die Täter zu Opfern und wirken weiter an einer Legendenbildung mit.
@chewgim
Sie verwechseln hier etwas. Keiner bestreitet den Sachverhalt, auch der Polizist nicht, der die Schüsse auf Stoll abgab.
Aber wurde der Polizist angeklagt ? Wurde er wegen Mordes verurteilt? Hier von Mord zu sprechen ist eine Legende, die in einer rechtsstaatlichen Untersuchung wiederlegt wurde .
Zum Tod von RAF-Mitglied Willy Peter Stoll:
https://www.express.de/duesseldorf/nach-37-jahren-polizist-bricht-sein-schweigen–ich-erschoss-den-schleyer-entfuehrer-23215298
@22. Husky
Und was hätte die „Staatsgewalt“ für Vorteile davon haben sollen? Ein lebender Wolfgang Grams hätte von der Kronzeugenregelung Gebrauch machen und gegen seine RAF-Genossen aussagen können. Ein toter Wolfgang Grams war für die übrigen RAF-Genossen eine, so zynisch das klingen mag, Erleichterung. Denn einem toten RAF-Terroristen können Verbrechen untergeschoben werden und er kann niemand anders mehr belasten. Für die ebenfalls gefasste RAF-Terroristin Birgt Hohefeld war der Tod von Wolfgang Grams wahrscheinlich ein schwerer Schock, aber im Nachhinein auf jeden Fall eine Chance für sie.
@Husky Quatsch. Er wurde definitiv nicht exekutiert.
@Iqfisch
Nicht zu vergessen der GSG 9 Einsatz in Bad Kleinen wo absolut strittig ist ob Wolfgang Grams nicht doch durch einen aufgesetzten Kopfschutz exekutiert wurde.
Sämtliche beiweise wurden nämlich vor der Spurensicherung ganz zufällig vernichtet…
Noch ne Frage
Is noch irgendein Verfahren im Dunstkreis der JVA anhängig?
Und was wurde aus dem Uedemer Brandstiftungsprozess?
@Peter:
Auch wenn wir weit vom Ursprungsthema abweichen, erweitere ich doch gerne ihren historischen und politischen Horizont:Um nur ein paar Beispiele bewiesene Beispiele zu nennen:
– Petra Schelm im Jahre 1971 durch die Polizei
– Holger Meins, November 1974 dem durch Gefängniswärter nach einem Hungerstreik jegliche ärztliche Hilfe verwehrt wurde
– Siegfried Hausner, Mai 1975, der im Zuge der Geiselnahme in der Botschaft in Stockholm an den Folgen seiner Verletzungen durch das Räumkommando starb
– Katharina Hammerschmidt, 1975, die an den Folgen einer im Gefängnis unzureichend behandelten Krebserkrankung verstarb
– Willy Peter Stoll
– Michael Knoll
– Elisabeth von Dyck (1977-1979 alle durch die Polizei bei Festnahmeversuchen erschossen)
Selbstverständlich sind die psychischen Beeinträchtigungen und die damit einhergehenden Suizide nicht aufgelistet.
@Husky
welches RAF Mitglied wurde denn ermordet ? Können Sie den Namen nennen oder sind Sie noch in der Legendenbildung unterwegs ? Meines Wissens nach wurden alle RAF Mitglieder, die gemordet, und entführt haben, die Brandstifter waren, Banküberfälle begangen haben und viele Familien ins Unglück
gestürzt haben,zu langen Haftstrafen verurteilt.Ich erinnere mich nicht an einen Strafprozess,in dem die Ermordung eines RAF Mitgliedes verhandelt wurde.
@10, Justin
So war es auch gemeint. Danke für die genauere Erläuterung 🙂
@14. Bildungsferner Unabhängig von diesem Fall ist folgende Binsenweisheit bekannt: Wer arm ist, geht in den Knast. Der Grund dafür ist, dass wer eine Geldstrafe nicht bezahlen kann dafür ins Gefängnis muss. „Angemessen“ ist also sehr relativ. Wer eine bürgerliche Existenz hat, hätte wohl kaum für sich selbst diese Behandlung, die Amad A. widerfahren ist, als angemessen bezeichnet.
@10 Justin Ich kann Ihre Erläuterung nachvollziehen.
Das ist ein richtiger Gedanke. Ich glaube, offiziell nicht (und möglicherweise ist die Ãœberschrift deshalb nicht zutreffend). Unstrittig ist, dass er in seiner Zelle ein Feuer entfacht hat. Ob in suizidaler Absicht oder aus Verzweiflung, um auf seine (als ausweglos empfundene) Situation aufmerksam zu machen, dürfte nicht mehr zu klären sein.
Wird bei diesem Vorgang von offizieller Seite wirklich von Selbstmord gesprochen?
Und noch ne Frage
Is der Verstorbene nicht doch aus vertretbaren Gründen seinerzeit durch die Polizei festgesetzt worden?
Ich hab echt vergessen warum er mit der Polizei in Kontakt kam.
Und genau so etwas lässt mich jedes Mal an der Korrektheit des „Rechtsstaates“ und seiner ausführenden Gewalt zweifeln. Das „Recht(s)“ in „Rechtsstaat“ steht nämlich eher für die politische Richtung statt dafür „recht“ zu handeln.
Wie gut, dass allle, die hier „kritisieren“ hinter die Kulissen schauen können …
Ich darf dazu aber nichts schreiben – möchte meinen Job behalten.
Nein, ich weiß nicht mehr zum konkreten Fall, vieles liegt leider auch am „System“ – sei es die Software oder die handelnde Hardware …
Ha!
hat echt jemand geglaubt das ein Polizist irgendwie verurteilt wird? Wo kämen wir denn dahin…
Wie sang eine bekannte Band noch
Ist die Regierung erst in Panik,
gilt weder Ordnung noch Moral
Das Gesetz wird ausgeschaltet
und da Menschenrecht egal
Polizei ist Staat Im Staat, Selbstherrlichheit regiert
Ist der Staatsfeind lokalisiert,
wird auf Rambo-Art agiert
Gut, das bezieht sich auf den Mord an einem RAF Mitglied, passt aber eigentlich immer
@9., Chewgum
„Der Staat muss im Falle einer Straftat nachweisen können, dass der Polizist hier bewusst vorsätzlich falsch gehandelt hat. Wie aber auch im Artikel steht @Chewgum, so konnte der genaue Tathergang nicht rekonstruiert werden.“ Zitat aus dem Kommentar (8.) von Jannik Berbalk.
„@8 Jannik Berbalk „dass der Polizist hier bewusst vorsätzlich falsch gehandelt hatâ€
Woher wollen Sie wissen, dass es so war?“ Zitat aus dem Kommentar (9.) von Chewgum
Da liegt glaube ich ein Missverständnis vor. Im oberen Zitat behauptet Herr Berbalk nicht, dass eine Straftat vorliegt und er behauptet auch nicht, dass der Polizist bewusst vorsätzlich falsch gehandelt hat. „im Falle einer Straftat“ ist gleichbedeutend mit „falls eine Straftat vorliegt“ dadurch ist „dass der Polizist hier bewusst vorsätzlich falsch gehandelt hat.“ an die Bedingung geknüpft dass eine Straftat vorliegt. Dass eine Straftat vorliegt, hat Herr Berbalk aber nicht behauptet. Sachlich schreibt er „so konnte der genaue Tathergang nicht rekonstruiert werden.““
@8 Jannik Berbalk „dass der Polizist hier bewusst vorsätzlich falsch gehandelt hat“
Woher wollen Sie wissen, dass es so war?
Btw: Die Monitor-Redaktion hat niemanden vorverurteilt.
Der Staat muss im Falle einer Straftat nachweisen können, dass der Polizist hier bewusst vorsätzlich falsch gehandelt hat. Wie aber auch im Artikel steht @Chewgum, so konnte der genaue Tathergang nicht rekonstruiert werden. Das der Ablauf, wie er geschildert wird, noch Fragen aufwirft und unbefriedigend ist, sollte uns doch mehr Anlass geben für die Zukunft stärker hinzuschauen und daraus zu lernen! (Hier übrigens die Quelle der Monitor Reportage vom 27.7.2020 https://www.youtube.com/watch?v=lw6L1NaShfE)
@3 Jannik Berbalk Wenn Sie den Beitrag genau lesen, konnte nicht bewiesen werden, dass dem Polizisten die Verwechslung bewusst war.
Und Sie wissen genau, wie es war?
Es entsteht ein sehr beklemmendes Gefühl bei diesem Vorfall und tragischen Tod. Ein Mensch gerät in die Mühlen eines Systems, weil er einer Straftat bezichtigt wird, die er nicht begangen hat und weil nach seiner Festnahme das Foto des Gesuchten nicht mit dem Foto des Festgenommenen verglichen wird. Das und die Ereignisse, die sich nach der Aufnahme in die JVA Kleve abgespielt haben, verstärken den Eindruck wie sehr ein Mensch einem System bzw. Behörden ausgeliefert sein kann. Selbst wenn sich von den Beteiligten niemand falsch verhalten hat oder hätte, bleibt das stark beunruhigte Gefühl zurück, dass die Würde und persönliche Freiheit auch in einem Rechtsstaat fragil sind.
P.s.: Hoffentlich sind in der JVA jetzt alle Zellen mit Rauchmeldern ausgestattet.
Vielleicht habe ich es übersehen, aber ich konnte nirgendwo lesen oder erkennen, dass eine Ausländerbehörde oder das BAMF zu Rate gezogen wurde. Warum wurden nicht, wenn man schon nicht anhand der Hautfarbe erkennen konnte, genommene Fingerabdrücke verglichen?
Es hätte mehrere Möglichkeiten gegeben, Klarheit zu schaffen! Wird in anderen Fällen auch vollzogen.
Es macht einfach nur traurig!!!
Mein, von ganzem Herzen, aufrichtiges Beileid an die Hinterbliebenen!
Ich wollte nicht in dieser Situation leben, weder wie die Familie, noch in der, der Verantwortlichen!
Ein „Behördenirrtum“ – ein Mensch stirbt…
Alle haben Alles richtig, oder keiner etwas falsch, gemacht!?
Wenn es nicht so traurig wäre – würde ich mich vor Lachen wegkippen.
Mal ehrlich – dass irgendwer ( und wenn – dann nur ein kleines „Licht“ als Sündenopfer) hier haftet oder verantwortet wird – ist im Klever Landrecht eher unwahrscheinlich…
Die Einstellung war zu erwarten.
Damit meine ich die Kontrolle der Polizisten , welche Amad A. fälschlicherweise festgenommen hatten und mit einem Mann verwechselt hatten, der absolut nicht nach Amad A. aussah. Dazu auch noch andere Ungereimtheiten, kurz gesagt: Monitor (ARD) und WDR haben den Fall unter die Lupe genommen und man muss doch wirklich mal sagen, dass das, was da abgelaufen ist, mehr als unprofessionell gewesen ist und so viele Fragen offen lässt. Was ist zudem mit den Abfragen des Computersystems der Polizei? Für mich ist dieser Fall lange nicht abgeschlossen!
@1 Jannik Berbalk Was meinen Sie genau mit „dieser Vorfall zumindest aufzeigt, dass die Sorgfalt am Ende zwischen Freiheit und Gefängnis entscheiden kann“?
Eine große Menge an ungeklärten Dingen … und das trotz Black Lives Matter Protesten und der Tatsache, dass da wirklich so einiges nicht mit „rechten“ Dingen von statten ging. Ich hoffe sehr, dass dieser Vorfall zumindest aufzeigt, dass die Sorgfalt am Ende zwischen Freiheit und Gefängnis entscheiden kann. In diesem Sinne
R.I.P.
Amad A.