Es gab wohl mehr als Cocktails und Bier in der Gaststätte in der Klever Innenstadt, die älteren Klevern noch als DAB-Quelle in Erinnerung sein dürfte, die später als Thom’s Lounge ein Szenepublikum anlockte und die dann, nach jahrelangem Leerstand, als Mountain Bar wiedereröffnete. Doch seit Monaten ist das Lokal geschlossen, die Tür ist mit behördlichen Banderolen versiegelt. Denn der letzte Betreiber, ein 52 Jahre alter Libanese, ist nach Auffassung der Justiz eines schweren Verbrechens schuldig: Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve verurteilte den Gastronomen wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren – und verhängte damit eine Strafe, die nochmals um zwei Jahre höher ausfiel als von der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert!
Das Lokal stand seit seiner Öffnung in keinem guten Ruf. Das Treiben ging an den Wochenenden zum Verdruss der Nachbarn oft durch die ganze Nacht und bis in die Vormittagsstunden, Einsätze der Polizei waren an der Tagesordnung. Die Behörden schritten mehrfach ein, am Ende war ab Mitternacht nur noch „geschlossene Gesellschaft“, also – nominell – eine Privatparty, die solange dauern konnte, wie sich keiner beschwerte. Dem dafür erforderlichen Stehvermögen konnten die Gäste offenbar nachhelfen, indem sie Dinge orderten, die nicht auf der Karte standen.
In der Anklage ist von 10,6 Gramm Kokain die Rede, die beim Wirt gefunden wurden, sowie von weiteren 29,2 Gramm Kokain, die die Fahnder in einem Versteck hinter der Theke entdeckten. Insgesamt also mehr als 30 Gramm. Der Straßenpreis für ein Gramm des berauschenden Pulvers liegt derzeit in Europa bei 70 bis 90 Euro, für eine Portion („Line“), ca. 0,08 g, sind in der Regel ca. zehn Euro fällig. Unmittelbar hinter der Theke der Bar lagen zudem ein Pfefferspray und diverse Holzknüppel sowie – bei dem Versteck der Betäubungsmittel – eine Schreckschusspistole mit Patronen griffbereit.
Das Vorhandensein von Waffen jeglicher Art macht juristisch einen großen Unterschied: Das Mindeststrafmaß für das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt bei fünf Jahren. Einfaches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird nur mindestens einem Jahr sanktioniert.
Rechtsanwalt Dr. Karl Haas führte für seinen Mandanten aus, dass mit den Drogen kein Handel betrieben worden sei. Das Kokain sei zum Eigengebrauch für seinen Mandanten und dessen Bruder bestimmt gewesen. Davon, dass hinter der Theke die Waffen lagen, habe sein Mandant auch keine aktuelle Kenntnis mehr gehabt. Fragen zum Geschehen beantwortete der Angeklagte nicht. Für seinen Mandanten legte Haas bereits Revision ein. „Die Strafe ist zu hoch“, so der Anwalt.

