Der vermeidbare Tod des 59 Jahre alten Radfahrers in Kellen

Silhouette auf Asphalt

Der Unfall vom Dienstag Mittag an der Kreuzung Emmericher Straße/Postdeich wird aus Sicht der Behörden vermutlich als das tragische Augenblicksversagen eines 24 Jahre alten Kraftfahrers aus Spanien behandelt werden, der beim Rechtsabbiegen auf die Straße Postdeich einen 59 Jahre alten Radfahrer übersah, der die Emmericher Straße geradeaus weiter befahren wollte, und diesen Mann tödlich verletzte.

Auf dem Asphalt ist noch die Silhouette des Fahrrades an der Unfallstelle in Orange aufgesprüht. Am Tag nach dem Unfall suchte die Polizei mit einem neuen Aufruf nach weiteren Zeugen, um das Geschehen aufzuklären.

Aber zwei Tage nach dem Unfall lässt sich auch schon sagen, dass das tragische Geschehen auf jeden Fall begünstigt wurde durch eine Kreuzung, die seit Jahren eine Gefahrenstelle ist und den Erfordernissen zunehmenden Radverkehrs überhaupt nicht mehr entspricht.

Autofahrer grün, Radfahrer grün, Fußgänger rot

Was ist an der Kreuzung im einzelnen zu bemängeln? Es gibt drei Lichtzeichen – eines für den Kraftfahrzeugverkehr, eines für die Radfahrer und eines für die Fußgänger. Alle drei Signale springen gleichzeitig auf Grün, aber das für die Fußgänger wird einige Sekunden vor den anderen wieder Rot. Die Signale für Radfahrer hängen unmittelbar nebeneinander, das für die Fußgänger am Überweg. Die Radfahrer werden aber gemeinsam mit den Fußgängern über die Straße geführt.

Das ist schon seit Jahren so, und Kommentare auf Facebook zu dem Unfall zeigen, dass Nutzer dieser Kreuzung sich genauso lange auch schon darüber aufregen. Gut möglich also, dass der Lkw-Fahrer nur die rote Fußgängerampel gesehen hat, keinen querenden Radfahrer mehr vermutete und den 59 Jahre alten Mann in seinem toten Winkel gar nicht mehr wahrnehmen konnte.

Es ist an dieser Kreuzung auch nicht so, dass die Radfahrer ein paar Sekunden eher Grün signalisiert bekommen (wie zum Beispiel an der Kreuzung am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium), ein kleiner, aber cleverer Kniff, der Radfahrern genau den Vorsprung gibt, nicht von einem nach rechts abbiegenden Autofahrer übersehen zu werden. Und, wie schon beschrieben, für eine klar erkennbare Fahrradspur (neuerdings beispielsweise an der Einmündung Arntzstraße) hat das Geld wohl auch nicht mehr gereicht.

Dass Radfahrer durch nach rechts abbiegende Lastkraftwagen und Busse getötet werden, ist in Deutschland nach wie vor nicht ungewöhnlich. Zwischen 20 und 30 Radfahrer kommen auf diese Weise pro Jahr ums Leben. Seit 2024 ist immerhin ein Abbiegeassistent vorgeschrieben, allerdings nur für neu zugelassene Lastwagen. In Europa sind aber noch Millionen älterer Lkw unterwegs, für die die Nachrüstung freiwillig ist. Wenig überraschend scheuen die Spediteure Ausgaben, zu denen sie nicht gezwungen sind. Sie belaufen sich auf 1500 bis 2500 Euro pro Gerät.

Gut möglich aber, dass am Ende der Ermittlungen nur bleibt, dass der Vorwurf der „fahrlässigen Tötung“ gegen den Lkw-Fahrer erhoben wird – die viel größeren strukturellen Unzulänglichkeiten aber einmal mehr komplett ausgeklammert werden.

Hier die Originalmeldung der Polizei vom Dienstag:

Am Dienstag (22. September 2026) ereignete sich auf der Emmericher Straße (B220) ein Verkehrsunfall, bei dem ein 59-jähriger Radfahrer tödlich verletzt wurde. Ein 24 Jahre alter LKW-Fahrer aus Spanien befuhr gegen 13:20 Uhr die Emmericher Straße in Richtung Kleve. An der Ampelanlage an der Kreuzung zum Postdeich wollte er mit seiner Zugmaschine nebst Anhänger nach rechts in den Postdeich abbiegen. Dabei kam es aus bislang noch unklarer Ursache zum Zusammenstoß mit einem in gleicher Richtung fahrenden 59-jährigen Radfahrer, der in diesem Moment die Einmündung zum Postdeich querte. Der Mann aus Kleve wurde von dem LKW erfasst und erlitt schwerste Verletzungen. Er verstarb noch an der Unfallstelle. Das Verkehrsunfallaufnahme-Team der Kreispolizeibehörde Kleve ergriff die Maßnahmen zur Unfallaufnahme. Beamte vom Opferschutz der Polizei Kleve wurden hinzugerufen, um die Angehörigen des 59-Jährigen zu benachrichtigen. Zudem waren Notfallseelsorger und ein Opferschutz-Team der Bundespolizei vor Ort, um sich um den körperlich unverletzten LKW-Fahrer und Augenzeugen des Unfalls zu kümmern.

Der LKW wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt.

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33 Kommentare

  1. 33

    Zunächst möchte ich mein Mitgefühl für die Hinterbliebenen des zu Tode gekommenen Radfahrers aussprechen! Sicher völlig sinnlos! Die Diskussion, die hier geführt wird, zeigt viele Erklärungsgründe für diesen tragischen Unfall. Doch können wir als Radfahrer viele Faktoren (zumindest zeitnah bzw. unmittelbar) nicht ändern; seien es wenig optimale Ampelschaltungen, technische Systeme zur Vermeidung solcher Unfälle, Arbeitsbedingungen ausländischer Kraftfahrer etc….Also konzentrieren wir uns auf das, was wir in der Hand haben. Ich empfehle deswegen LKW im Straßenverkehr stets einen Riesen Respekt gegenüber zu begegnen; d.h. bei Abbiege Vorgängen sollte man sich die Zeit nehmen und diesen Fahrzeuge ungehindert passieren lassen – unabhängig von rechtlichen Situationen. Ergo: defensiv aber sicher.

  2. 32

    @ 7 Jemand

    Paragrapf 37 Abs. 2 Punkt 6 der StVO klärt die Frage doch klar und eindeutig:

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind
    auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An
    Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

    Einmal lesen und entsprechend beachten…

  3. 31

    @29 Jo, in der Situation bin ich auch öfter. Vor allem sehen mich die Leute oft ankommen und fahren dann TROTZDEM weiter nach vorne….????

    Ein Arbeitskollege hatte kürzlich erst einen Unfall bzw Sturz wegen so etwas. Zum Glück nichts schlimmeres passiert, aber das Fahrrad ist erstmal K.O.

    Ich würde ja vermuten, dass dieses Verhalten an zwei Dingen liegt:
    – Nur bis Ende Motorhaube denken können
    – Dimensionen seines Autos nicht kennen können

    Vor allem letzteres fällt mir immer und immer wieder auf. Und Ersteres seitdem die Nassauer-Allee gesperrt ist, auch vermehrt.

    Wie ist es eigentlich mit meiner Frage zur Kreuzung FvS? Niemand ne Idee?

  4. 30

    Angesichts des tragischen Unfalls möchte ich noch ein paar Sachverhalte thematisieren, die hier zwar nicht direkt ursächlich sind, aber Unfälle zwischen LKWs und Radfahrern schon begünstigen:
    Da wird ein 24-Jähriger aus einem fernen Land auf einen 40 t-Sattelzug gesetzt, der sicher nicht so ganz einfach zu manövrieren ist, wenn er im dichten Ortsverkehr statt auf breiten Autobahnen bewegt werden muss. Und das nach einer tagelangen Fahrt (unter prekären, vermutlich wenig erholsamen Übernachtungsbedingungen) von Spanien in ein Land, dessen Sprache und speziellen Verkehrswegegestaltungen der 24-jährige vermutlich nicht richtig kennt. Aktuell sogar mit Sperrung des „einfachen“ Wegs über den Oranienweg und einer Umleitung. Klar, dass dadurch die Fehleranfälligkeit und das Risiko für Unfälle steigt.
    Dabei würde das, was in den weißen Standard-Auflieger des unfallverursachenden Sattelzugs passt, genauso gut in einen 40″-Container passen. Leider wird in der (Verkehrs-) Politik seit Jahrzehnten der Fehler gemacht, (zur Freude der LKW-Industrie und der Fuhrunternehmen) auf LKW-Fernfahrten statt auf ein funktionierendes Eisenbahnsystem zu setzen und eine Container-First-Politik zu betreiben. Denn im Falle eines funktionierenden Eisenbahnsystems und einer Container-First-Politik hätte der 24-jährige die Fracht nur in seiner gut vertrauten Heimatregion einsammeln müssen und anschließend die Nacht zuhause verbringen können. Nach Transport per (Schnell-) Güterzug (oder Schiff) von Spanien an den Niederrhein hätte die Fracht dann hier ebenfalls von einem hier in der Region ansässigen Fahrer verteilt werden müssen, der nicht nur über einer bessere Ortskenntnis verfügt hätte, sondern ebenfalls jede Nacht gut zuhause hätte ausschlafen können.
    Für mich machen Fern-LKW daher keinen Sinn! Mit einem funktionierenden Eisenbahnsystem und einer Container-First-Politik wäre das ganze Gestöhne über Fahrermangel, fehlende LKW-Rastplätze etc. obsolet. Energie-effizient (und personal-effizient) sind Fern-LKW auch nicht. Dafür belasten sie die Straßen stark und haben schon so mancher Brücke den Rest gegeben. Warum nicht endlich (schnell) anders?

  5. 29

    Ich fahre 12.000KM + p.a. mit dem Rad
    und zu 99,9% halten Autofahrer NIE an der Haltelinie an Stoppschildern und gefährden den Radverkehr. Vom Abblenden in der Dunkelheit mal ganz abzusehen…

    Liebe Autofahrer, immer schön den Ball flach halten!!!

  6. 28

    Strukturelle Gedankenlosigkeit – das mag ja ein Aspekt von Vielen sein.
    Natürlich kann man den Radverkehr vom motorisierten Verkehr physikalisch trennen, das hilft sicherlich.
    Aber je mehr eigenständiges Denken und Handeln den Menschen abgenommen wird, desto unselbstständiger und denkfauler werden diese.
    Ich habe eine AI gefragt und angegeben, die Antworten auf meine Fragen im Reintextformat aufzubereiten.
    Das Ergebnis:

    SCHUTZ VON FUSSGÄNGERN UND RADFAHRENDEN

    Was wurde in Deutschland von 2006 bis 2026 gesetzlich geregelt?

    Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten bundesweiten Regelungen der
    letzten 20 Jahre zusammen. Berücksichtigt sind StVO, StVG, Bußgeldkatalog,
    StVZO, die E-Scooter-Verordnung (eKFV) sowie EU-Fahrzeugrecht, das in
    Deutschland unmittelbar gilt. Regelungen von Ländern und Kommunen sind
    nicht enthalten. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

    Stand: September 2026

    TEIL 1: Pflichten für den Kfz-Verkehr und für Fahrzeuge

    (Schutz von Fußgängern und Radfahrenden)

    2007
    * Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit und
    für alle unter 21 Jahren.
    Grundlage: § 24c StVG

    2007-2009
    * Nachrüstpflicht für Toter-Winkel- bzw. Weitwinkelspiegel an Lkw
    über 3,5 t (Baujahr ab 2000), Frist bis März 2009.
    Grundlage: EU-Richtlinie 2007/38/EG

    2009-2015
    * Fußgängerschutz an der Fahrzeugfront (Anforderungen an das
    Aufprallverhalten), stufenweise für Neufahrzeuge eingeführt.
    Grundlage: EU-Verordnung (EG) 78/2009

    2016
    * Tempo 30 vor Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen sowie
    Krankenhäusern auch an Hauptverkehrsstraßen erleichtert.
    Grundlage: StVO/VwV-Novelle 2016

    2017
    * Handyverbot am Steuer auf alle elektronischen Geräte ausgeweitet,
    höhere Bußgelder.
    Grundlage: § 23 Abs. 1a StVO

    2019/2021
    * Pflicht-Warngeräusch (AVAS) für Elektro- und Hybridfahrzeuge:
    neue Fahrzeugtypen ab 2019, alle Neufahrzeuge ab Juli 2021.
    Grundlage: EU-Verordnung 540/2014

    2020 – StVO-Novelle (in Kraft seit 28.04.2020)
    * Mindestüberholabstand zu Fußgängern, Radfahrenden und E-Scootern:
    1,5 m innerorts, 2 m außerorts.
    * Kfz über 3,5 t müssen beim Rechtsabbiegen innerorts
    Schrittgeschwindigkeit fahren.
    * Halteverbot auf Schutzstreifen für den Radverkehr.
    * Parkverbot 8 m (statt 5 m) vor Kreuzungen und Einmündungen
    mit Radweg.
    * Neues Überholverbot für einspurige Fahrzeuge (Zeichen 277.1).
    * Kommunen können Fahrradzonen einrichten.

    2021 – Neuer Bußgeldkatalog (gültig seit 09.11.2021)
    * Parken auf Geh- und Radwegen: 55 bis 100 Euro
    (vorher 10 bis 20 Euro).
    * Halten auf Schutzstreifen: ab 55 Euro.
    * Rechtsabbiegen mit Lkw schneller als Schrittgeschwindigkeit:
    70 Euro und 1 Punkt.

    2024 – EU-Assistenzsysteme (VO (EU) 2019/2144)
    * Lkw und Busse: Abbiegeassistent (BSIS) und Anfahrwarner (MOIS)
    Pflicht für alle Neuzulassungen.
    * Pkw: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA) Pflicht für
    alle Neuwagen.

    2024 – Reform von StVG und StVO (StVO in Kraft seit 11.10.2024)
    * Neue Anordnungsgründe: Klima- und Umweltschutz, Gesundheit,
    städtebauliche Entwicklung.
    * Tempo 30 zusätzlich an Spielplätzen, stark genutzten Schulwegen
    und Fußgängerüberwegen möglich.
    * Lücken bis 500 m zwischen Tempo-30-Abschnitten dürfen
    geschlossen werden.
    * Zebrastreifen sind schon bei einfacher Gefahrenlage möglich.
    * Flächen für Rad- und Fußverkehr können ohne Gefahrennachweis
    angeordnet werden.

    2026
    * Notbremsassistent mit Fußgänger- und Radfahrererkennung Pflicht
    für alle neuen Pkw (seit Juli 2026).
    Grundlage: EU-Verordnung (EU) 2019/2144

    TEIL 2: Regeln für Radfahrende und Fußgänger selbst

    2013/2017
    * Radfahrende müssen seit 01.01.2017 die Ampeln des Fahrverkehrs
    beachten. Die Fußgängerampel gilt für sie nur noch, wenn sie ein
    Radsymbol zeigt.
    Grundlage: StVO-Neufassung 2013 mit Übergangsfrist

    2013/2017
    * Fahrradbeleuchtung: Betrieb mit Batterie oder Akku statt Dynamo
    erlaubt. Seit Juni 2017 muss die Beleuchtung tagsüber nicht mehr
    mitgeführt werden, die Reflektorpflicht wurde vereinfacht.
    Grundlage: § 67 StVZO

    2016
    * Kinder unter 8 Jahren dürfen auch baulich getrennte Radwege
    nutzen. Eine Begleitperson ab 16 Jahren darf mit auf dem Gehweg
    fahren.
    Grundlage: § 2 Abs. 5 StVO

    2017
    * Das Handyverbot gilt ausdrücklich auch auf dem Fahrrad
    (heute 55 Euro).
    Grundlage: § 23 Abs. 1a StVO

    2019 – E-Scooter-Verordnung (eKFV, seit 15.06.2019)
    * Nutzung ab 14 Jahren, höchstens 20 km/h.
    * Versicherungskennzeichen vorgeschrieben.
    * Radwege müssen benutzt werden, Gehwege sind verboten.

    2020 – StVO-Novelle
    * Nebeneinanderfahren ist erlaubt, wenn niemand behindert wird.
    * Eigener Grünpfeil nur für Radfahrende.

    2021 – Neuer Bußgeldkatalog
    * Gehwegfahren: 55 bis 100 Euro.
    * Rotlichtverstoß: 60 bis 180 Euro, gegebenenfalls mit Punkt.

    2026/2027 – Novelle der E-Scooter-Verordnung
    * Ein Teil gilt seit 01.04.2026, der Rest ab 01.03.2027.
    * Blinkerpflicht für neu produzierte E-Scooter ab 2027
    (keine Nachrüstpflicht für ältere Geräte).
    * Grünpfeil und das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gelten dann
    auch für E-Scooter.
    * Höhere Verwarnungsgelder für Gehwegfahren und für mehrere
    Personen auf einem Gerät.

    Fußgänger
    * In den 20 Jahren kamen praktisch keine neuen Pflichten hinzu.
    § 25 StVO und die geringen Bußgelder (etwa 5 bis 10 Euro bei
    Rot) blieben unverändert.

    Helm
    * Eine Helmpflicht für Radfahrende gibt es nicht. Der BGH hat 2014
    entschieden, dass Radfahrende ohne Helm bei einem Unfall kein
    Mitverschulden trifft. Das ist Rechtsprechung, kein Gesetz.

    EINORDNUNG

    Die meisten Vorschriften betreffen den Kfz-Verkehr und die
    Fahrzeugtechnik: Abstände, Abbiegen, Parken und Assistenzsysteme.
    Für Radfahrende kamen vor allem klarere Regeln und höhere Bußgelder
    hinzu, für Fußgänger fast nichts.

    QUELLEN

    ADAC – StVO-Novelle 2020
    https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/stvo-novelle/

    DVR – Das ändert sich mit der StVO-Novelle
    https://www.dvr.de/aktuelle-infos/pressemitteilungen/das-aendert-sich-mit-der-stvo-novelle

    ADFC – Bußgeldkatalog für Radfahrende
    https://www.adfc.de/artikel/bussgeldkatalog-fuer-radfahrende

    BMV – Informationen zum Bußgeldkatalog
    https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/update-stvo-novelle.html

    aktivmobil BW – StVO-Reform 2024 für Fuß- und Radverkehr
    https://www.aktivmobil-bw.de/aktuelles/news/stvo-reform-was-aendert-sich-fuer-den-fuss-und-radverkehr-ortsmitten/vom/12/7/2024

    buzer.de – Änderungen der StVO vom 11.10.2024
    https://www.buzer.de/gesetz/10526/v318192-2024-10-11.htm

    ADFC Sachsen-Anhalt – Neue StVO tritt in Kraft
    https://www.adfc-sachsenanhalt.de/2024/10/11/stvo-novelle/

    kfz-auskunft.de – StVO-Novelle 2016
    https://www.kfz-auskunft.de/news/21995.html

    Stiftung Warentest – Kinder im Straßenverkehr: neue Regeln
    https://www.test.de/Kinder-im-Strassenverkehr-Neue-Regeln-fuer-mehr-Sicherheit-5158004-0/

    Fürstenfeldbruck – Neue Regelungen für Radfahrer seit 1. Januar 2017
    https://www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/id/li_rad_neuerungen_2017.html?OpenDocument=&vCMSTemplate=ffb-text

    RADfahren.de – Fahrradlicht: neue StVZO-Regeln 2017
    https://www.radfahren.de/service/fahrradlicht-neue-stvzo-regeln-2017/

    BMV – Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
    https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq-novelle.html

    Scania – Neue EU-Sicherheitsverordnung für Lkw und Busse
    https://www.scania.com/de/de/home/newsroom/news/eu-new-safety-regulation-for-trucks-and-buses.html

    explorer Magazin – GSR-2-Pflichten ab Juli 2026
    https://explorer-magazin.com/service/gsr-2-pflicht-juli_2026/

    ecomento – Neue E-Autos müssen künstliche Geräusche erzeugen (AVAS)
    https://ecomento.de/2021/07/05/neue-elektroautos-muessen-in-der-eu-kuenstliche-geraeusche-erzeugen-avas/

    Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit dem KI-Assistenten Claude
    (Anthropic) erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die

    jeweils aktuellen Gesetzestexte.

  7. 27

    Die Frage ist aber auch ob die Unsitte den Radverkehr mit dem Fußgängerverkehr gemeinsam zu signalisieren diesen Fehler nicht erst in die Köpfe gebracht hat? Den Unfall verhindern können hätte ein Assistenzsystem fürs abbiegen welches auch automatisch bremst. Technisch lange machbar, aber immer noch nicht Pflicht auf der Straße. Bisher kam nur vom Gesetzgeber die Begrenzung auf Schritttempo beim abbiegen für LKW, was oft missachtet wird. Traurige Realität ist, das wieder jemand mit seinem Leben bezahlt hat weil machbare Lösungen zu teuer waren.

  8. 26

    @ 25, rd:
    Na ja- Sicherlich gibt es eine stukturelle Gedankenlosigkeit.
    Aber – Das ist doch nicht Alles!
    Das Thema hat viele Facetten….

  9. 25

    Stimmt, führt aber wieder einmal vom Thema weg. In dem Artikel geht es um eine strukturelle Gedankenlosigkeit, in deren Folge Opfer zu beklagen sind.

  10. 24

    Eine wirklich tragische und schlimme Geschichte – Viele Kommentare sind hier sicherlich richtig was das Verhalten des LKW-Fahrers und einem gewissen Unvermögen der Verkehrsplanung betrifft.

    Allerdings – und das erlebe ich nahezu täglich – muss man fragen können, wie sich Radfahrer verhalten:
    -Abbiegezeichen, per Hand, werden nicht mehr gegeben – einfach abbiegen, ohne dass der Aurtofahrer sich darauf einstellen kann…
    – Freihändig, mit dem Smartphone daddelnd, unerwartet Straßen queren…
    – Relativ „schwankend“ auf Straßen ohne Radweg auf bis zu 2m pendeln…
    – Sich Vorfahrt/ Vorrang erzwingen, weil man ja “ Radler“ ist…

    Das mag Alles hier nicht zuitreffend sein- Jedoch wurde mir bereits in der Grundschule beigebracht, dass man als Radfahrer Regeln zu beachten hat, nicht freihändig fahren sollte, stets die Verkehrssituation beachten sollte ( statt zu erzwingen)…
    Ob nun Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger – Jeder hat gewisse Regeln zu befolgen; Keiner hat ein Vorrecht.

  11. 23

    Ich fahre seit vielen Jahren ganzjährig tagtäglich mit dem Rad durch Kleve und Umgebung und es wird immer grauenvoller in der „fahrradfreundlichen Stadt Kleve“.

    Es ist sehr schlimm, dass wieder ein Fahrradfahrer sein Leben im Straßenverkehr in Kleve verloren hat. Mein Mitleid gilt den Hinterbliebenen, aber auch der junge spanische LKW-Fahrer wird hiermit leben müssen.

    Die Aggressivität im Straßenverkehr in Kleve hat zugenommen, so dass man als Radfahrer nur mit beiden Händen an den Bremsen fahren kann.

    Wenn man auf eine Kreuzung zufährt, muss man grundsätzlich abbremsen und sich in alle Windrichtungen orientieren, damit man nicht von irgendeinem motorisierten Verkehrsteilnehmer übersehen wird.

    Autofahrer kommen aus einer Ausfahrt, sehen einen, ziehen trotzdem durch, um sich dann zu entschuldigen. Diese Situation erlebe ich mehrfach wöchentlich auf der Materborner/Hoffmannallee Richtung Innenstadt.

    Wobei dieser beidseitige Weg dort wohl nicht als Radweg bezeichnet werden kann. Einen anderen Radfahrer zu überholen, ist wegen der Enge und der Gefahr, dass wieder einmal ein Autofahrer seine Autotür öffnet, nicht möglich.

    Überall in Kleve wird an den Rad- und Fußgängerwegen geflickt, aber kaum was konsequent durchgeführt.

    In anderen Städten werden Straßen einseitig zu Einbahnstraßen umfunktioniert und der weitere Fahrstreifen kann durch die Radfahrer sicher benutzt werden.

    Wie die Stadtverwaltung Kleve arbeitet, sieht man mal wieder an folgendem:

    2024 wurde beschlossen, Straßen an Schulen zu überprüfen, ob dort 30iger Zonen eingerichtet werden sollen. Das ist jetzt nach 2 Jahren mittlerweile an mehreren Schulen umgesetzt worden. An einer Schule in Kellen wurden dieser Schilder dann nur in eine Richtung aufgestellt, so dass man die andere Richtung weiterhin mit 50 an der Schule vorbeifahren kann. Die erforderlichen Schilder wurden schlicht vergessen. So arbeitet unsere Behörde!! Auch den ausführenden Mitarbeitern vor Ort ist wohl das Mitdenken verboten.

    Dass es auch anders geht, sieht man z.B. in Spanien oder Portugal. Da kann man bedenkenlos über einen Fußgängerüberweg gehen. Dort hält jeder Autofahrer, was hier im Autoland Deutschland unvorstellbar ist.

    Ab Oktober muss man als Autofahrer seine Geschwindigkeit um 20 km gegenüber der erlaubten Geschwindigkeit reduzieren, wenn man einen Radfahrer überholen will und dabei natürlich mindestens 2 Meter Abstand halten. In Deutschland wäre sowas niemals durchführbar.

  12. 22

    Das ist Deutschland. Mir wurde als Kind schon beigebracht, dass mich abbiegende LKW meist nicht wahrnehmen werden und ich dementsprechend vorsichtig/passiv sein sollte. Sehe ich (über einen Spiegel) der den LKW lenkenden Person in die Augen und erkenne, dass diese Person mich auch wahrnimmt ist alles gut – aber trotzdem Vorsicht geboten.
    Das bedauernswerte Todesopfer ist ungefähr in meinem Alter und ich gehe mal davon aus, das auch dessen Eltern ihm bei Zeiten beigebracht haben, wie man sich im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs zu verhalten hat.
    Immer mit den Fehlern Anderer rechnen, nicht auf seinem Recht bestehen und gegebenenfalls einfach mal zurückstehen.
    Klar, man kann alles auf falsche Planung etc.pp. schieben, aber das ist nur Mogelei.
    Das Opfer trägt meiner Meinung nach auf jeden Fall auch eine Mitschuld – es sei denn, dass sich herausstellen sollte, dass der LKW-Lenker den Radfahrer wahrgenommen hat und trotzdem durchgezogen ist.

    Sorry, einfach mal den grauen Bereich zwischen den Ohren einschalten und sinnführend nutzen – und den Überlebensinstinkt aktivieren und diesem vertrauen. Sollte Menschen im geseteren Alter doch nun wirklich nicht schwer fallen. (Ausnahmen bestätigen die regel, allerdings wird dann die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr diskutabel).

    Ich hab den Zug kommen sehen, aber die Schranke war ja oben und die Signalleuchten waren auch aus. Da bin ich halt gefahren, ich war ja im Recht …

  13. 21

    „Der vermeidbare Tod des 59 Jahre alten Radfahrers in Kellen“….ich bin dankbar für diese absolut ins Schwarze treffende Überschrift des Beitrags. Die verantwortlichen Verkehrsplaner (Wer ist das?) sollten sich mal höchstpersönlich vor Ort die verbliebenen Markierungen der Einsatzkräfte einige Minuten lang ansehen und sich fragen wie es wohl wäre wenn sie selbst den Hinterbliebenen solche Nachrichten überbringen müssten. Ich passiere tagtäglich diese Kreuzung und habe schon etliche gefährliche Situationen beobachtet, nicht selten auch mit Schulkindern. Wieviele Unfallopfer braucht es bis mal jemand wach wird. Ampelschaltung anpassen (Fahrrad/Fussgänger 10 sek vor Kraftwagen Grün) + das größte und grellste gelbe Blinklicht zur Warnung der Abbieger..SOFORT!!!

    Übrigens: Die Stadt Kleve hat sich 2015 selbst zur fahrradfreundlichen Stadt erklärt…läuft ja gut.

  14. 20

    @15 „…aber die finale Verantwortung für den Abbiegevorgang liegt rein rechtlich und moralisch beim Fahrzeugführer.“

    Es muss immer genau untersucht werden, welcher Verkehrsteilnehmer sich wie verhalten hat in welcher Ampelphase, um die Frage der Schuld zu klären.

    Aber das Ergebnis hilft dem toten Radfahrer so oder so nicht.

    Es gibt in vielen Bereichen unzählige Vorkehrungen gegen menschliche Fehler, die potenziell auftreten können – ob aus Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder einer Fehleinschätzung etc. Manche technischen Anlagen haben Doppelt- oder Dreifachabsicherungen.

    Also bitte auch hier eine geeignete Lösung, die Menschenleben rettet.

  15. 19

    Wollen wir nicht alle, auch als Autofahrer, möglichst gut davor geschützt werden, dass solche Unfälle bzw. Fehler geschehen?

    Vorausschauende Planung ist das Stichwort.

  16. 18

    Nochmal hierzu:
    „Das Problem ist, dass man als Autofahrer, der z.B. im Abbiegevorgang ist, gar nicht mehr sehen kann, ob die Radfahrer noch grün haben, da man am Mast vorbei ist an dem das Licht hängt.“ (7)

    Aber ein Kraftfahrzeugfahrer, der rechts abbiegen will und sich entsprechend positioniert hat, kann doch die Ampelanlage sehen, die auch die Fußgänger und Radfahrer sehen, oder nicht?

  17. 17

    Mein Beileid an die Angehörigen, es ist einfach nur unfassbar und schlimm. Ähnliche Situationen für Radfahrer, wie in den Kommentaren erwähnt, kann ich nur bekräftigen. Als Radfahrer muss man, leider, immer vorsichtiger sein. LKWs, Busse und PKWs fühlen sich ständig im Recht – das gilt in Kleve insbesondere bei der Einfahrt vom Radweg in Kreisverkehre in der Stadt, wo PKWs sich teilweise benehmen wie der letzte Senkel.

    Eine gefährliche Stelle die ich noch ergänzen möchte ist die Kreuzung Hagsche Straße / Lindenallee. Wenn man vom Moritzpark aus die Hagsche Straße an der Kreuzung Lindenallee überquert, muss man erst die Rechtsabbiegerspur der PKWs überqueren. Die PKWs gucken an genau dieser Stelle in der Regel nach links Richtung Hoffmannallee, um den kommenden Verkehr zu beobachten. Dies passiert bei jeder Grünphase genau in dem Moment, in dem der Überweg grün wird und das gelbe Warnsignal beginnt zu blinken. Ich bin diese Strecke täglich morgens gefahren, mit Lastenrad und teilweise den Kindern auf den Rädern, und wir wurden zweimal fast auf Motorhauben geladen.

    Ich verstehe nicht, warum an solchen Gefahrenstellen nicht konsequent geprüft wird, wie man die Ampelschaltung und die Situation für die schwächeren Verkehrsteilnehmer einstellt und nicht um dem Verkehrsfluss gerecht zu werden!

  18. 16

    @15 die perfekte Kreuzung gibt es. Trennen von Fußgängern, Radfahrern und vor allem Autoverkehr….

  19. 15

    Die perfekte Kreuzung gibt es nicht – die Pflicht bleibt beim Fahrer. Natürlich kann und muss die Stadt Kleve (oder wer auch immer für die Kreuzung verantwortlich ist) hier nachbessern – ein vorgezogenes Grün für den Radverkehr wäre das Minimum. Aber die Verkehrsplanung kann Radfahrer nicht vor jedem menschlichen Versagen schützen. Keine Ampelschaltung der Welt entbindet einen Kraftfahrer von seiner grundlegenden Sorgfaltspflicht.

    Wer einen Lkw steuert, weiß um das Problem des toten Winkels. Deswegen gibt es die gesetzlichen Vorgaben wie die Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen innerhab geschlossener Ortschaften, die dem Fahrer überhaupt erst die Zeit verschafft, die Spiegel mehrmals zu scannen. Wenn man sich blind auf ein Ampelsignal aus dem Augenwinkel verlässt, statt den Bereich vor dem Reifen real zu prüfen, greift man zu kurz. Die Verkehrsplanung hat hier eine Mitschuld an der Gefahrenquelle, aber die finale Verantwortung für den Abbiegevorgang liegt rein rechtlich und moralisch beim Fahrzeugführer.

  20. 14

    @9 Gemeint ist, dass das Gehirn eine Reaktion auf das veränderte Lichtzeichen auslösen kann, die in dem Moment nicht bewusst gesteuert wird.. Das ist möglich, auch bei sonst aufmerksamen Fahrern, und wird von bestimmten Bedingungen begünstigt.

    Wer gehört hinters Steuer? Aus meiner Sicht viele nicht.

  21. 13

    „Das Problem ist, dass man als Autofahrer, der z.B. im Abbiegevorgang ist, gar nicht mehr sehen kann, ob die Radfahrer noch grün haben, da man am Mast vorbei ist an dem das Licht hängt.“ (7)

    Das wäre fatal.

    Auch der Schulterblick hilft nicht, wenn ein Radfahrer sich gerade im toten Winkel befindet, der bei LKWs nochmal anders ist als bei Autos.

  22. 12

    Erschütternd (und – mit mehr Willen seitens der Straßenbetreiber – wahrscheinlich auch vermeidbar)!
    Die Kausalkette geht jedoch in diesem Fall über die Gestaltung der Kreuzung, die Ampelschaltung und die Einführung von Totwinkelüberwachungssystemen hinaus.
    Hätte, hätte, Fahrradkette:
    Hätte die Straßenbaufirma nicht zu wenig Bitumen in die Fahrbahndecke des Oraniendeichs von der Rheinbrücke Richtung Kleve gemischt, hätte der Oraniendeich jetzt nicht zwecks Nachbesserung der Fahrbahndecke gesperrt werden müssen, hätte der spanische LKW direkt von der Rheinbrücke ins Industriegebiet fahren können und hätte nicht über die Emmericher Straße und den Postdeich zur Industriestraße (B 220n) fahren müssen, die Fahrradkette hätte weiter ihren Dienst verrichten können und der vernünftige, da radfahrende 59-jährige hätte noch weiter Radfahren können.

  23. 11

    @5 Der LKW-Fahrer wird, wie auch jeder PKW-Fahrer an seiner Stelle schon ein paar Meter in den Kreuzungsbereich gefahren sein. Man bleibt ja schließlich nicht vor der grünen Ampel stehen und wartet dort, bis alle Fußgänger ihre Ampel überquert haben und fährt dann weiter. Von daher konnte er die Ampeln für PKW und Fahrrad sowieso nicht mehr sehen an dieser Stelle…
    Entweder müssen die Radfahrer zusammen mit den Fußgängern geschaltet werden oder es muss eine Rechtsabbiegespur mit Ampel geschaffen werden, was sich hier jedoch aus Platzgründen sicherlich nicht umsetzen lässt.
    Besser wäre es, Fußgänger und Radfahrer noch ein paar Meter weiter weg Richtung Haltelinie Postdeich gemeinsam queren zu lassen, um die Kreuzung übersichtlicher zu gestalten. Und zusätzlich muss man die verlockende Abkürzung für Radfahrer baulich verhindern… Das widerspricht sicherlich den Ansprüchen der zügig am ruhenden Verkehr vorbeifahren wollenden Radfahrern, macht die Situation jedoch für sie deutlich sicherer.

  24. 10

    Zitat aus dem Artikel:

    „Es ist an dieser Kreuzung auch nicht so, dass die Radfahrer ein paar Sekunden eher Grün signalisiert bekommen (wie zum Beispiel an der Kreuzung am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium), ein kleiner, aber cleverer Kniff, der Radfahrern genau den Vorsprung gibt, nicht von einem nach rechts abbiegenden Autofahrer übersehen zu werden.”

    Dass die Radfahrer etwas früher grün bekommen, hilft schon mal, aber bei besonders unübersichtlichen Kreuzungen sollten die Radfahrer eine Grünphase haben, die nicht zeitgleich mit der Grünphase der Autos ist.
    Unübersichtlichkeit kann z.B. durch einen gekrümmten Verlauf der Straße im Kreuzungsbereich entstehen.

  25. 8

    Auch ich bin vor 2 Jahren dort nur knapp einem möglicherweise tödlichen Unfall mit einem LKW entgangen. Gleiche Situation: Ich wollte mit dem Pedelec bei Grün geradeaus fahren und um Haaresbreite hätte mich ein rechtsabbiegender LKW erwischt – wenn ich nicht freiwillig in die andere Richtung gestürzt wäre. Es muss unbedingt eine Lösung gefunden werden. Die Ampel am Klever Ring ist auch nicht besser geschaltet – dort fahren ständig Schüler und Ungeduldige bei Rot über den zweiten Teil in Richtung Kleve; auch dort habe ich als Radfahrer schon viele unschöne, gefährliche Situationen erlebt.

    Warum kein Kreisverkehr?

  26. 7

    Das Problem ist, dass man als Autofahrer, der z.B. im Abbiegevorgang ist, gar nicht mehr sehen kann, ob die Radfahrer noch grün haben, da man am Mast vorbei ist an dem das Licht hängt. Besser wäre glaube ich, auf der anderen Straßenseite die Lichter dafür zu haben.

    Schulterblick wird ja heute auch nicht mehr gemacht. Mitgedacht beim Autofahren wird sowieso nicht. Wer Lust hat, sich über Dummheit von Autofahrern zu amüsieren, den lade ich zur Eisdiele auf der Triftstraße ein. 😉

    Als Radfahrer bin ich immer sehr angespannt, weil ich einfach hoffe, dass niemand ohne Blinker abbiegen möchte. Mir hat es gereicht, einmal von einem Auto vom Rad geworfen worden zu sein. Ich gucke jedes Mal vorher noch nach links, ob ein Auto ankommt.

    Als Autofahrer gucke ich beim Abbiegen 2-3 Mal über die Schulter, ob nicht doch jemand angeflitzt kommt.

    Da Du die Kreuzung am FvS erwähnst: Wie ist das jetzt eigentlich StVO-konform? Ich fahre mit dem Rad die Ringstraße i.R. Gruft. Da ist ja an der FvS-Kreuzung die Ampel mit auch diesem „Doppellichtzeichen“, die Rechtsabbiegerspurquerung der Stechbahn hat aber nur noch den Fußgänger, der meist auch rot ist, wenn die Phase nicht mehr in den ersten Sekunden ist.

    Darf ich als Rad durch fahren, oder müsste ich – obwohl die Rechtsabbieger ja auch so lange rot haben wie die Autos Ring Gruft noch grün haben – da dann warten?!

  27. 6

    Der Satz „Gut möglich also, dass der Lkw-Fahrer nur die rote Fußgängerampel gesehen hat, keinen querenden Radfahrer mehr vermutete und den 59 Jahre alten Mann in seinem toten Winkel gar nicht mehr wahrnehmen konnte.“ unterschlägt, dass die rote Fußgängerampel in jedem Fall vollkommen irrelevant für die Beurteilung der Situation der Radfahrer ist. Es gibt, wenn man (nur) die rote Fußgängerampel sieht, an dieser Stelle nur zwei Möglichkeiten: (1) Es gibt eine separate Radfahrerampel. In diesem Fall ist die rote Fußgängerampel nicht für den Radverkehr zuständig (sondern die Radfahrerampel) und ihr Zustand hat keinen Wert für meine Beurteilung, ob der Radverkehr die Querung der Kreuzung beendet hat. (2) Es gibt keine separate Radfahrerampel. In diesem Fall ist die rote Fußgängerampel nicht für den Radverkehr zuständig (sondern die „Lichtzeichen für den Fahrverkehr“, siehe STVO § 37 (2) 6).

    Sofern also der LKW-Fahrer aus der roten Fußgängerampel irgendwelche Schlussfolgerungen gezogen haben sollte, war alleine das schon eine klare Fehleinschätzung der Situation oder eine Unkenntnis der Regelungen der STVO. Leider gibt es in Kleve an einigen Stellen, auch in der Nähe von Schulen, solche Verkehrssituationen, die auf das Unverständnis einer Mehrheit von Autofahrenden treffen: eine unfallgefährliche Mischung!

  28. 5

    Das ist sehr tragisch.

    Am Ende einer Querungsphase darf es für Fußgänger und Radfahrer keine unterschiedlichen Lichtzeichen geben. Es kann sonst zu einem typischen Wahrnehmungsfehler kommen.

    Allgemein gesagt (da die Unfallursache bisher nicht bestätigt wurde):

    Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs nimmt eine Veränderung des Ampelsignals wahr, vielleicht nur aus den Augenwinkeln, und reagiert darauf ggf. reflexartig mit dem Beginn des Abbiegevorgangs. Sein Gehirn hat ihm fälschlicherweise signalisiert: die Querungsphase ist beendet.

    Aber die Radfahrer haben noch Grün.

    Man könnte jetzt sagen, der Fahrer müsse sich mehr konzentrieren.

    Aber der Wahrnehmungsfehler ist nicht ungewöhnlich. Unser Gehirn verarbeitet Verkehrssituationen unter Zeitdruck, Stress, Müdigkeit oder Abgelenktheit stark über bekannte Muster und teilweise automatisierte Reaktionen. Je eindeutiger und widerspruchsfreier die Signale sind, desto geringer ist die Möglichkeit einer Fehlinterpretation.

    Eine Ampelschaltung sollte deshalb nicht nur formal richtig sein, sondern auch psychologisch eindeutig. Sie muss so gestaltet sein, dass die naheliegende Reaktion des Menschen gleichzeitig die sichere Reaktion ist.

    Das lässt sich steuern.

  29. 3

    Mein Mitgefühl, allen Beteiligten des Unfalls und Verblieben des Radfahrers.

    Unfall: Hier geht es nicht um eine Kleinigkeit oder um irgendeine theoretische Gefährdung. Wenn unterschiedliche Verkehrsteilnehmer gleichzeitig in einen konfliktträchtigen Bereich geschickt werden, ist es Aufgabe der Verantwortlichen, diese Situation zu erkennen und zu entschärfen. Was bitte geht in den Köpfen der Verantwortlichen vor, wenn eine erkennbare Gefahrenstelle einfach weiterlaufen gelassen wird? Stattdessen wird offenbar gewartet, bis wie am letzten Dienstag, etwas Schreckliches passiert. Autofahrer grün, Radfahrer grün, Fußgänger rot – genauso – und das schon gefühlt ewig – und nicht anders – und das man so laufen lassen – bis einer unter den LKW kommt!

    So eine sch..ss Ignoranz !!!

    Es ist noch gar nicht so lange her, dass ein Kind auf dem Rücksitz eines Pkw an derselben Kreuzung sein Leben verloren hat. Erst nach gefühlt Jahrzehnten wurde dort schließlich eine vergleichsweise einfache und sicherere Änderung der Ampelschaltung umgesetzt. Warum erst nach diesem Horrorunfall ? Warum? Warum? Warum?

    Aktuelles: Etwas weiter oben an der B220, im Bereich von Gut Schmidthausen in Kellen, wurde vor einigen Monaten die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. das 50 km/h Schild, kurz vor der Einfahrt bei Schmidthausen entfernt. Stattdessen wurde das Ortsschild etwa +/ – 150 Meter weiter in den Ort aufgestellt. Die Folge ist, dass im Bereich der Ein- und Ausfahrt von Gut Schmidthausen insbesondere PW´s und auch Lkw´s teilweise mit 80 bis 100 km/h an den Wohnhäusern und Anliegern vorbei knallen. Welche Geschwindigkeiten manche Motorräder dort täglich erreichen, lässt sich kaum abschätzen – das ist teilweise hirnverbrannt.

    Früher wurde an dieser Stelle regelmäßig geblitzt – nicht ohne Grund. Die Strecke war schon damals dafür bekannt, dass dort deutlich zu schnell gefahren wird. Heute entsteht leider der Eindruck, dass mit der veränderten Beschilderung eine Situation geschaffen wurde, die das hohe Geschwindigkeitsniveau provokant begünstigt – statt reduziert. Gerade im Bereich einer Ein- und Ausfahrt wie Gut Schmidthausen ist diese Situation äußerst bedenklich. Verkehrssicherheit sollte hier Vorrang haben – und zwar bevor erneut etwas passiert.

    Ich werde mich kurzfristig an die zuständige Behörde wenden und konkret nachfragen, wie die aktuelle Verkehrssituation bei Schmidthausen bewertet wird und was man dort gedenkt zu tun – oder zu lassen. Werde dazu hier berichten.

  30. 2

    Was wollen Sie ggf. bemängeln mit Bildunterschrift „Autofahrer grün, Radfahrer grün, Fußgänger rot“?
    Das Fußgänger früher rot bekommen als abbiegende Fahrspur ist schlicht und ergreifend ganz normal weil eine Ampelschaltung so ist, das ein „normaler Fußgänger“ der noch bei grün die eine Seite der von der Ampel geregelten Strecke betritt sicher auf der anderen Seite ankommen kann bevor der von der seitlich befindliche Spur kommende Verkehrsfluß grün bekommt.
    Abbiegeverkehr hat, sofern es kein grüner Pfeil ist grundsätzlich mit auf der Geradeaus Spur entgegen kommendem oder weiter geradeaus stattfindendem (auch Fuß oder Radfahrer) Verkehr zu rechnen. Ganz egal ob deren Ampel ggf. schon vor dem Universal rundes Grün bereits wieder rot zeigt.

  31. 1

    “ Tragischer Tod“ ! Sich täglich widerholende Entschuldigung für jede , JEDES menschlich + behördliches Versagen, nicht nur auf deutschen Straßen. 😢 😠