14, 15 [,16?]

Wieder eine Scheibe zertrümmert: Elektrogeschäft an der Hagschen Straße

ES. KANN. NICHT. WAHR. SEIN!

Wer am Montag auf die Meldungen aus dem Polizeibericht wartet, fragt sich nicht mehr: ob, sondern: wie viele? Wie viele Einbrüche enthält der Rapport der Behörde, die dem Serientäter zugeordnet werden können. Die Antwort kam um 11:59 Uhr unter der vertrauten Überschrift: „Einbrüche in Geschäfte in der Innenstadt / Polizei sucht Zeugen“.

Betroffen diesmal: ein Elektrogeschäft in der Innenstadt und ein Brautmodengeschäft an der Albersallee. Die Beute diesmal: ein niedriger zweistelliger Betrag. Der Schaden diesmal: jeweils ein hoher dreistelliger Betrag.

Seit ca. zwei Wochen läuft der Täter (oder: die Täter, wir bleiben der Einfachheit und Wahrscheinlichkeit halber mal beim Singular) die Innenstadt und angrenzende Straßen auf und ab und schaut, was ins Beuteschema passt. Beim Einbruch in Jacques Weindepot in der vergangenen Woche dürfte so bereits das Brautmodengeschäft in den Blick gerückt sein, und in den Straßen der Fußgängerzone ist der Mann offenbar dauernd unterwegs, sodass ihm bei Elektro Thies an der Hagschen Straße ein günstiger Umstand auffiel – direkt daneben befindet sich eine Baustelle, auf deren Existenz mehrere Schilder hinweisen. Einen der Ständer nutzte der Mann als Tatwerkzeug, ähnlich wie in der vergangenen Woche eine Gehwegplatte von einer neben einem Nagelstudio befindlichen Baustelle. In dem Geschäft befindet sich einiges an hochwertiger Technik, doch wie in allen anderen Einbrüchen zuvor wurde nur Bargeld entwendet. Selbst Münzgeld bleibt liegen. Bei dem Einbruch in das Brautmodengeschäft fand der Täter sogar nur eine leere Geldkassette vor. Hinweise wie immer unter Tel. 02821-5040.

Tatwerkzeug war ein Schilderständer einer benachbarten Baustelle

Hier die Meldung der Polizei von heute im Wortlaut:

In Kleve kam es in der Nacht von Samstag (19. September 2026) auf Sonntag (20. September 2026) zu zwei Einbrüchen in Geschäfte in der Innenstadt. Gegen 00:12 Uhr am Sonntag schmiss ein bislang noch unbekannter Täter eine Fensterscheibe eines Elektrogeschäftes an der Hagsche Straße. Er nutzte dazu einen Schilderständer eines in der Nähe aufgestellten Verkehrszeichens. Die Höhe der Beute lag nach derzeitigen Erkenntnisse bei einem geringen zweistelligen Euro-Betrag. In der Zeit von Samstag, 16:00 Uhr bis Sonntag, 14:00 Uhr wurde ein weiterer Einbruch verübt. Mittels eines Steins wurde eine Zugangstür zu einem Brautmodengeschäft an der Albersallee eingeworfen. Im Inneren öffnete der oder die Täter gewaltsam eine Kasse, in der sich allerdings kein Geld befand. Vermutlich wurde nichts entwendet. Die Kriminalpolizei in Kleve sucht Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den Einbrüchen geben können. 

Aktueller Meldung vom Dienstag Morgen: „Unbekannte Täter sind in der Nacht von Sonntag auf Montag (21. September 2026) in ein Imbiss-Lokal an der Große[n] Straße eingedrungen, indem sie die Eingangstür aufhebelten. Anschließend entwendeten sie Bargeld in knapp dreistelliger Höhe aus einer Kasse. Zeugen, die Hinweise zu dem Einbruch geben können, wenden sich bitte an die Kripo Kleve unter 02821 5040.“ Eingangstür aufheben ist allerdings ein neuer Modus operandi.

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Kategorisiert als Verbrechen

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54 Kommentare

  1. 54

    @ 53 und @ 50, Anmerkung und @51, Gesetze:

    Heute hat der Mieter, unter Zuhilfmahme zweier “ Kumpels“, die Wohung von dann schweren Möbeln „befreit“.
    Ein Zugang war mir nicht gestattet, ist mir weiterhin nicht gestattet. Keine Ahnung, wann ich mal über die Wohnung wieder verfügen kann/ darf…
    Schlüssel stehen mir nach wie vor nicht zur Vefügung…

    Eine Kommunikation, jedwelcher Art, hat der Mieter bislang konsequent und absolu abgelehnt – Null komma null Reaktion/ Antwort auf jedwedes Schreiben, im Smartphone gesperrt.
    Mittleweile, so nach den Äußerungen seiner Helfer, gibt er sich als „Opfer“ – Sein Leben wäre durch gerade mich verfuscht, ich wäre schuld an „irgend wie Allem“…-Angefangen von der Flucht seiner Partenrin und Kinder nach Polen vor 7 Monaten, über seine Arbeitssituation bis hin zu seinem Aufenthalt im “ bösen“ Deutschland…

  2. 53

    @JUH Nachtrag

    Mein Vorschlag beruht auf der Annahme, dass es fast unmöglich ist, dass Sie die ausstehenden Mieten und Nebenkosten ohne Gerichtsverfahren erhalten werden. Laut Ihren Ausführungen scheint der Mieter dazu nicht bereit zu sein. Und selbst wenn es ein Gerichtsurteil gäbe, heißt das ja nicht unbedingt, dass der Mieter zahlt bzw. zahlen kann. Hält er sich in Polen auf, wird das alles sowieso kompliziert.

    Die besagte Unterschrift wäre jetzt notwendig, damit Sie wieder über die Wohnung verfügen können.

    Es ist vorstellbar, dass der Mieter auszieht, die Schlüssel da lässt, aber nichts unterschreiben will.

    Die Unterschrift wäre aber wichtig, damit Sie einen rechtssicheren Beleg haben, dass die Wohnung übergeben wurde und in Ihren Besitz zueückgegangen ist. (Zur Erinnerung: Mieter ist rechtlich Besitzer, Vermieter ist Eigentümer der Wohnung.)

    Ich verstehe Ihre Gefühlslage. Sie haben den Grund selber genannt: Ohnmacht.

    Ohnmachtsgefühle erzeugen Wut. Diese Wut ist nachvollziehbar, aber sie ist aktuell kontraproduktiv für Sie selber, wenn Sie zulassen, dass sie Ihr Verhalten gegenüber dem Mieter leitet.

    Richten Sie den Fokus auf das Ziel: wieder über die Wohnung verfügen können.

    Das wäre das Wichtigste.

    Und bedenken Sie noch eine Sache: Der Mieter hatte jetzt Bekannte mitgebracht. Wahrscheinlich kommt er auch beim nächsten Mal nicht allein Damit sichert er sich auch insofern ab, dass er Zeugen hat für das, was Sie ggf. tun.

    Was jetzt hilft: Treten Sie freundlich (wenn das nicht geht, zumindest neutral) auf.

  3. 52

    @40 & Co.
    Warum sollte die Polizei Einbrechern keine Fallen stellen dürfen (vor allem, wenn deren Aufbau und Betrieb gar noch eine willkommene Abwechslung zum Dienstalltag wäre)? Rasenden Autofahrern stellt die Polizei doch auch (Radar-) Fallen, zum Teil sogar mit ANGEMIETETEN Blitzersystemen.

  4. 51

    Gesetze sind oft ein Mittelweg, der alles andere als perfekt ist. Das liegt dann aber oftmals nicht daran, dass das Gesetz nichts taugen würde, sondern daran dass Gesetze, die sowohl die Rechte der einen Seite (z.B. der Mieter) als auch die Rechte der anderen Seite (z.B. der Vermieter) berücksichtigen müssen. Um einen Missbrauch zu vermeiden, sollte die Justiz leistungsfähig sein. Eine Voraussetzung dafür sind nicht nur sinnvolle Gesetze, sondern auch genug Personal in der Justiz. Das ist aber schon seit vielen Jahren Mangelware mit der Folge, dass Verfahren meistens sehr lange dauern.

  5. 50

    @45

    Lieber Herr Habedank

    ein konkreter Lösungsvorschlag: Vielleicht ist es so, dass der Mieter tatsächlich in den nächsten Tagen vollständig auszieht. Bereiten Sie eine kurze Erklärung vor, in der er bestätigt, dass er Ihnen sämtliche Schlüssel übergeben hat und Sie damit wieder frei über die Wohnung verfügen können. Zweimal ausdrucken, beide unterschreiben, jeder erhält eine Ausfertigung, fertig.

    An Ihrer Stelle würde ich ihm dafür sogar anbieten, dass Sie auf die noch offenen Forderungen verzichten (das müsste dann noch mit in die Erklärung), wenn er die Wohnung übergibt. Rechnen Sie nochmal durch, was es Sie kostet, wenn nichts passiert. Wenn das der Preis dafür ist, dass Sie die Wohnung zurückbekommen und anschließend Ruhe haben, würde ich ihn zahlen.

    Das wäre aus meiner Sicht aktuell vielleicht sinnvoller, als die Sache weiter mit Polizei, Gericht und Fotografieren etc. hochzuschaukeln.

    Es scheint inzwischen ein Machtkampf geworden zu sein. Den müssen Sie nicht gewinnen. Sie müssen nur dafür sorgen, dass er endet.

    Deshalb ganz wichtig: Gefühle zurückstellen, freundlich bleiben (auch wenn das schwierig ist), Angebot machen, Schlüssel nehmen – und die Sache beenden.

    Dann die Schlösser auswechseln lassen.

    Sie könnten das Angebot auch per E-Mail ankündigen, wenn möglich, damit es noch zu der Unterschrift kommen kann. Denn es sieht ja so aus, als wenn der Mieter seine Abreise vorbereitet und schon nicht mehr richtig in der Wohnung wohnt.

    Das Angebot müsste ihm entgegen kommen.

    Beste Grüße

  6. 48

    Alles Gute kommt von oben. Der Gesetzgeber ist hier gefordert, mal was zu ändern. Kann auch nicht mehr lange dauern. CDU und SPD wollen ja in den nächsten Monaten dringend notwendige Reformen in Angriff nehmen.

  7. 46

    @44, steuerzahlend:
    Pardon – Ich habe keine Ahnung, wann ich mal gefordert hätte dass die Polizei einen Laden anmietet!
    Diese Unterstellung wird auch nicht durch Wiederholung wahrer!

  8. 45

    @35, Anmerkung:

    Grotesk – Heute, gegen 10h tauchte der Mieter, wohl mit einem befreundeten Ehepaar, auf und hat offenbar Wertgegenstände – jedenfalls keine größeren Möbel oder so – aus der Wohnung entnommen.
    Auf Nachfrage wurde mir, mal wieder, der Zugang zu der Wohnung verwehrt. Statt dessen wurde ich aggrressiv angegangen, als ich Fotos von -außen – der „Räumungsaktion“ nebst Fahrzeug des befreundeten Ehepaares tätigte; Polizei wolle man anrufen und mich anzeigen…Ich würde den Mieter ( eher Ex-Mieter) drangsalieren, ihn „tyrannisieren“ weil ich bei der Polizei war ( Woher er das weiß, weiß der Geier!)
    Jedwede Frage nach Zahlung der Mieten und Nachzahlung Nebenkosten 2025 wurde mit einem „Pfff…“ kommentiert. In ein paar Tagen würde der Mieter ausziehen und nach Polen zurück gehen – so seine Aussage.
    Die Herausgabe meines Werkzeuges wurde vehement verweigert….

    Ohnmacht!

  9. 44

    @43. Jens-Uwe Habedank
    Natürlich wird die Polizei durch Steuerzahlungen finanziert, aber deswegen muss sie doch nicht zusätzlich aus Steuermitteln einen Laden anmieten, um ermitteln zu können. Da gibt es bestimmt andere Möglichkeiten, die von der Polizei eingesetzt werden.

  10. 43

    @ 40, steurzahlend:
    Pardon – An für sich sind die öffentlichen Behörden, eben auch die Polizei, durch Steuern finanziert!
    Von daher – darf man erwarten, dass sie ihren. bezahlten, Job auch ordentlich wahrnehmen?
    So oder so – Der Steuerzahler zahlt – und dürfte dafür auch wenigstens eine Gegenleistung erwarten dürfen?!

  11. 42

    @ 35, Anmmerkung :
    „Es gibt bezüglich Kündigung und Räumung einer Mietwohnung nur den zivilrechtlichen Weg.!“

    Ja leider – und der dauert Jahre, verspricht eher wenig „Erfolg“ denn dann noch höhere Kosten.
    Zumal sich der Mieter nach Polen absetzt….
    Kosten – die kaum einholbar sind und am Ende den „Betrüger/ Täter“ am Ende noch belohnen, indem ihm GAR NICHTS geschieht oder er Etwas wirklich zahlen muss….

    „Zivilrechtlicher Weg“ – Unterm Strich tausende von Euronen zu Gunsten „Betrügern“ oder „Verbrechern“ – zu meinem Nachteil!
    Da fragt man nach „Zivilrecht“ oder „Gerechtigkeit“….
    Gibt es nicht!
    Die Frage ist ja nun, wieviel Jahre ich die Wohnung nun nicht mehr vermieten kann, ich noch drauf zahen muss – dank „Zivilrecht“? Ich hae ja nicht mal Zugang zu der Wohnung, dank “ Zivilrecht“ und kann nicht beurteilen ob diese in welchen Zustand ist -Hat mir die Polizei, unter Androhung „Hausfriedensbruch“ explizit verboten!

  12. 41

    @ 37, Anmerkung und
    @ 36,, rd

    Ja – Es wird viel versprochen bei Haaus und Grund- am Ende läuft esa aber derart hinaus, dass man „allgemein“ – nie konkret beraten wird, nicht wirklich, wirksam, vertreten wird.
    Ca. 20 Jahre war ich da nun Beitragszahler- und außer “ Warten Sie mal ab“ konnte ich keinen andere Erfahrungen machen. Same procedure….

    Daher habe ich dann auch meine MItglieschaft gekündigt!

  13. 40

    @38.
    Das würde heißen, dass die Polizei auf Umwegen mit Steuergeld anmieten würde? Also wären dann die Steuerzahler die Mieter? 😉

  14. 38

    Ein neues Geschäftsmodell für leerstehende Geschäfte auf der Großen Straße,
    z.B. wie das von dem früheren McPaper?
    Die Polizei mietet das ehemalige McPaper-Geschäft für einen Monat an, stellt gut sichtbar eine Kasse mit offenen Geldfach hinein, das mit so einigen echt aussehende Monopoly-Geldscheinen gefüllt ist, richtet eine kleine Baustelle vor dem Eingang ein, bei der ein paar Pflastersteine offen herum liegen und wartet. Und wenn es klirrt, schnappt die Einbrecher-Falle zu, zum Beispiel in Form einer Nylonschnur-Schlinge, mit der der Zugang zu dem Kassenfach zuvor abgesichert wurde.

  15. 37

    @JUH

    Hinter dem Link, den ich geteilt habe:

    „Durch eine Mitgliedschaft in der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund Kreis Kleve e. V. genießen Sie folgende Leistungen:

    · Kostenlose Rechtsberatung während den Beratungszeiten

    · (…)

    · Informationsveranstaltungen

    · Vergünstigte Rechtschutzversicherung über die ROLAND“

    Oft gibt es bei R-Versicherungen über Vereine keine (übliche) Wartezeit. So ist es z. B. auch beim Mieterverein.

  16. 34

    @ 30, Anmerkung:
    Na ja – „Haus und Grund“ – Theoretisch eine mögliche Hilfe; in der Praxis leider eine Institution die einen darauf hinweist, dass man eben halt nichts Effektives machen kann bei solchen Situationen.
    Dass tagsüber die Sonne scheint und es Abends dunkel wird- dafür muss man keine Mitgliedschaft ( länger) dort haben und Beiträge, weiter, bezahlen. Die maximale Hilfe von „Haus und Grund“ ist “ Gehen sie zum Anwalt“…
    “ Service“ außer BlaBla – sieht für mich anders aus. Effizienz ist dort leider nicht gegeben.

  17. 33

    @ 31 )

    Ich meinte Anmerkung unter 13): “ Ich fasse es wirklich nicht.“

    Anmerkung tut ja gerade so, als wenn er zu blöd wäre den Sachverhalt zu verstehen. Das ist eben nicht so. Man liest ja immer wieder von Vermietern, die von Mietnomaden ruiniert werden. Und die schlagen sich jedesmal die Hände über den Kopf: Wie kann es sein, dass es zivilrechtlich so lange bis zum Erfolg dauert, in der Zwischenzeit bin ich vollständig ruiniert. Und wie kann es sein, dass ich strafrechtlich gegen die nicht vorgehen kann. Das ist die typische laienhafte Reaktion, wie kann es sein, dass ich nicht effektiver gegen diese Leute vorgehen kann.

  18. 32

    @14. Bernd Rütges: „weil Täterschutz in Deutschland die höchste Prorität besitzt“.

    Können Sie das mit einem Rechtsgrundsatz belegen?

  19. 28

    @ 24, WItzlos:
    Scheinbar verstehtst du die Tragweite der Geschichte nicht…?
    Eine einzelne Wohnung im eigenen Haus, kann man nicht so einfach verkaufen.
    Klagen – laufen natürlich….Gehen aber aktuell in’s Leere, weil der Mieter einfach keine Post mehr annimmt…
    Dass eine Räumungsklage innerhalb von 6 Monaten wirksam wird – Möchte ich mal sehen….
    Klage(n) laufen – seit Monaten; Ich warte noch immer auf Reaktion…

    Es geht nicht um “ Recht bekommen“ – Es geht um Schadens-Verhinderung“ Es geht um Geld, Existzenz und Überleben! Was, daran, ist denn so verwerflich?

  20. 27

    Mal bitte zurück zum eigentlichen Thema;
    15, oder 16? Einbrüche und Straftaten innerhalb von ca. 2 Wochen; Alles mehr oder weniger in der Innenstadt bzw. näherer Umgebung….

    Aufgrund der Tatorte, der Vorgehensweise, der Zeiten der Straftaten – dürfen sich gewisse Erkenntnisse ergeben und entsprechende Maßnahmen zu der mittlerweile unhaltbaren Situation – Wer ist der Nächste? – endlich mal zu aktiven Schritten führen…?

    MIt Verlaub – Die jeweiligen Taten zeugen nicht von großer Rafinesse oder ausgelüngelter Planung á la “ Dagobert“, “ oder “ Postzugraub 1963″ in England…

    Scheinbar situativ, die Gelegenheit erkannt – Schlagen die Täter zu; Scheinbar ohne jede Furcht vor Entdeckung…

    Ich frage – noch immer – :
    Wie hilflos ist denn hier eine Polizei? Was ich bisher gesehen habe – ist “ Hinweise werden erbeten….“
    Eine Flut an Verbrechen – und….??

  21. 25

    @ 12, Schenkenschanz-WG-Idee?!:

    Leider „Nein“
    Ich gehe weder weder Real noch virtuell auf den Senkel!

    Es liegt mir auch nichts an „Retourkutschen“! Warum auch..?

    Meine Kommentare/ Äiußerungen entspringen meiner Meinung, meiner Erfahrung, meinen Ansichten. Irgendwelche, unterstellte Komplotte wie mit Rütgens, Plecker, Fingerhut usw. weise ich ab- Zumal ich ja die betreffenden Personen ja gar nicht persönlich kenne!

    Von daher – Wieso sollte man eine WG gründen?!

    Es geht auch nicht um „soziales Experiment“ oder „Recht haben“ – Es geht um Wahrheit….
    Was daran, ist den soooo verwerflich?
    Persönlich profitiere ich in keinster Weise an/ in meinen Kommentaren hier – Eher im Gegenteil…
    Der Unterschied – Ich bin im GG aufgewachsen; nicht im „Klever Landrecht“!

  22. 24

    @JUH:
    Was soll das? „Entweder bekomme ich recht so wie ich will oder alle anderen sind schuld?“. Sorry, du bist Vermieter. Es gibt einen Weg dein Recht durchzusetzen. Eine Räumungsklage kann auch innerhalb von 6 Monaten durch sein, wenn es länger dauert, dein Pech. Du kannst die Wohnung auch verkaufen. Die Entscheidung, dein Recht nicht einzuklagen triffst ganz allein du.

  23. 23

    @ 13, Anmerkung;
    „Witzig“ Nicht ich, sondern der Mieter stand nächtens gegen 2h vor mir mit einem Messer drohend vor mir….Weil ich seine Ex-Partnerin via Whatts-App kontaktierte um Informationen zu bekommen…
    Ja – ich hätte erwartet, dass die Polizei Eigentum schützt; um weiteren Schaden ab zu wenden!Wenigstens mal den Mieter auffordert mir Zugang, zur Kontrolle über den Zustand der Wohnung zu vermitteln, zu verschaffen – Das wäre z.B., nach mehrmaliger Aufforderung gegenüber dem Mieter, mein Recht – Ein Recht, was in der Realität und „Kaffe-Sahnetorte-Polizei, NICHT zu gelten scheint!

    „Räumungsklage“ . dauern in der Tat tatsächlich bis zu 3 Jahren; Ich möchte nun nicht darüber sinnieren ob es 28 Monate, 36 Monate oder 42 Monate sind – Am Ende sind es entsprechend hohe EInnahmen-Verluste als auch bis dahin vorausgelegte Kosten; Welche man wiederum erneut, kostenträchtig, einklagen muss – Und u.U. am Ende in die Röhre schaut; weil der Mieter abgehauen ist nach Polen, Adresse – kraft Amt Deutschland – unbekannt und nicht verfolgbar.

    Den Vermieter – kann ich überhaupt nicht behandeln – Er sitzt einfach Alles aus, reagiert auf Gar Nichts, es kommt absolut keine Antwort oder Reaktion!

    „Räumungsklage abwarten und Urteil abwarten“….
    Pardon – Bis dahin dürfte ich pleite sein!
    650,– Euro Kaltmiete für 28, 36 oder 42 Monate sind :
    – 18.200, 23.400 oder 27.300 Euro ..
    Dazu noch die von mir zu leistenden Heiz-und Nebenkosten!
    Im Winter 2025/ 2026 rannten die Mieter in Unterwäsche und barfuß
    durch die Wohnung, duschten scheinbar 4 mal am Tag – Das erhöht natürlich,
    in meinen Augen unnötig, die Neben-/ Heizkosten – Wo ich z.-B. immer noch auf die
    Nachzahlung für 2025 warte!
    Es steht den Mietern frei sich zu verhalten – Dann aber muss man auch dafür zahlen? Statt dann die entstandenen Kosten einfach nicht zu leisten…?

    Langer Rede, kurzer Sinn:
    Mieter dürfen Alles mögliches machen, Schaden ungesetzt fortführen, Eigentum vernichten mit dem Recht auf „Wohnen“.
    Vermieter gehen somit in die Pleite…

    Was hilft da „Recht“, ein Urteil nach x Jahren – Wenn eine Vermietung scheinbar nur zur Existenz-Vernichtung führen kann?
    Pardon – Da läuft doch wohl etwas falsch?!

  24. 22

    @ FU!, 17:

    Nun ja – Die Sache mit den Laufenten hat sich leider tatsächlich so zu getragen….
    Angesichts im Vergleich zur damaligen Untätigkeit der Polizei im „Raserwahnsinn“ im Herbst 2025 auf Grund der Baustelle K3 und Düffelward fand ich das schon mindestens „merkwürdig“.
    Auf der einen Seite waren Kinder, Fußgänger etc. tagtäglich hier in Gefahr; Nichts geschah seitens der Polizei/ Behörden – auf der anderen Seite waren Laufenten “ Gefährdung der öffentlichen Sicherheit…

    Ich habe mich, massiv, bei den Behörden angesichts der damaligen Verkehrssituation in Düffelward beschwert – Da kamen dann die Bedrohungen, Verfahren ( auf meine sogenannte Rechtsfähigkeit) seitens der Polizei mit Verfahren vor Amtsgericht etc. ….
    Konnte ich lösen – Doch: Jede Menge Zeit, Recherche und Aufwand um sich gegen dei „Macht“ der Behörden zu erwehren – statt diese sich mal bitte um die Sache, statt dem Beschwerdeführer, kümmern?!

  25. 21

    @ 16, Anmerkung

    Der Mieter reagiert absolut nicht- er sitzt das irgendwie aus…
    Die fristlose Kündigung war rechtens und juristisch abgesichert.

    Neben den bereits entgangenen Einnahmen – ist ja auch noch der Umstand zu berücksichtigen, dass weitere Schäden, z.B. durch Unmöglichkeit einer Neu-Vermietung, auf Dauer wahrscheinlich sind.
    Erfahrungsgemäß dauern Vollstreckungen bei Räumungsklagen bis zu 3 Jahren! Dabei kommen noch etliche Kosten für Gebühren, Vorausleistungen etc. hinzu ( Die in der Regel wiederum eingeklagt wreden müssen…)

    Gleichzeitig – zahle ich Hypotheken, Neben- und Heizkosten für den Mieter….
    Unter’m Strich ist das eine „Quasi-Enteignung“ – weil Mieter so umfassende, Eigentümer-schädliche Rechte haben.
    Eine gewisse Unfinanzierbarkeit ergab sich im Februar 2026 – Frau und Kinder des Mieters verliessen ihn und flohen zurück nach Polen.
    Ich bot dem Mieter an, eine Lösung zu finden; 94 qm plus Garten war meiner Meinung nach zu teuer für ihn, zumal er gering beschäfitgt war. Er war der Meinung “ Ich schaffe das“ …. und dann kam keine Miete mehr.
    Es wäre realtiv einfach gewesen, dass er sich eine neue, angemessene, Bleibe sucht, man einen Nachmieter findet und für Alle eine Lösung hat – Hat der Mieter verneint und produziert nun, völlig rechtswirksam, Schaden über Schaden….

    Im Übrigen – Er äußerte mal im August 2026, dass er seiner entflohenen Frau nach Polen nachfolgen will – Es gibt ja ein Meldegestz; Gilt aber nicht, laut Einwohnermeldeamt Kleve, nicht für Umzüge aus Deutschland heraus – „Europa wächst zusammen“…
    Ich könnte den Herrn nicht mal dann in Polen gerichtlich verfolgen – weil ich nie die dann aktuelle Adresse erfahren könnte/ dürfte…

    Somit – Muss ich zusehen, und akzeptieren, wie mein Eigentum vor die Hunde geht;
    Prozesse über bis zu 3 Jahren mit weiteren Ausfällen und Kosten im 5-stelligen Bereich – kann und will ich mir nicht leisten.

    Sicherlich – Es gibt Gesetze, auch zum Schutz einer Wohnung…
    Aber, bitte, WO enden denn solche „Rechte“? Recht auf Wohnung versus großtmögliche Schädigung / Verlust von Eigentum..?
    Fragwürdig!

  26. 20

    @ 19 )
    Da gehe ich auch mal von aus , dass in dem betreffenden Fall es zu strafrechtlichen Ermittlungen nicht reicht. Aber es ist doch keine Art und Weise bei komplizierten rechtlichen Sachverhalten direkt die Leute zu beleidigen, wie doof sie sind, nur weil man sich in der Anonymität sicher fühlt.

  27. 19

    @18 Bernd Rüdgens Mietrückstände und ausgeliehenes Werkzeug & Geräte, was bis jetzt nicht zurückgegeben wurde. Sonst noch was? Und falls ja bitte zitieren oder Kommentar verlinken.

  28. 18

    @ 16 Anmerkung )
    Es geht doch nicht nur um Mietrückstände. Sie müssen mal versuchen , den Sachverhalt richtig zu erfassen.

  29. 17

    @12, Schenkenschanz-WG-Idee?!
    Zumindest von Seiten der Behörden sollte ein Mindestmaß an Professionalität und Sozialkompetenz vorhanden sein um auch mit etwas schwierigeren Zeitgenossen zurechtzukommen. Falls sich die Sache mit den Laufenten tatsächlich so zugetragen hat, wirft das kein gutes Licht auf die beteiligten Behördenvertreter. Allein schon der Aufwand für eine Nichtigkeit. Wenn es ausgerissene Bullen oder Pferde gewesen wären… die möchte niemand auf der Motorhaube haben, aber Enten in einer kleinen Straße mit einem Tempolimit von 30 km/h eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer?

    Woher hatten die eigentlich den Tip? Polizei und Ordnungsamt werden sicherlich öfters mit Hinweisen gefüttert, die die bestimmt nicht alle für bare Münze nehmen. Besonders nicht die anonymen.

    Und die Retourkutsche… ja manchmal wünsche ich mir einen Retourbulldozer… aber leben und leben lassen, auch wenn es Menschen gibt, die meinen die Grenzen ihrer Mitmenschen permanent und penetrant testen zu müssen. Ob das auf die von Ihnen für eine WG vorgeschlagenen Personen tatsächlich zutrifft, sei dahingestellt. Da habe ich auch hier im Blog schon anderes gelesen und war einfach nur froh dem Kommentator oder der Kommentatorin nicht persönlich begegnen zu müssen.

  30. 16

    @14 Nee, Sie sind falsch gewickelt.

    Es gibt keinen Straftatbestand Hausfriedensbruch, wenn ein Mieter trotz fristloser Kündigung nicht auszieht. Auch nicht bei Mietrückständen.

    Lässt der Mieter es darauf ankommen, muss durch eine Räumungsklage gerichtlich geklärt werden, ob die Kündigung rechtens ist.

    Wenn ja, setzt das Gericht eine Frist für die Räumung. Erst wenn der Mieter sich dann widersetzt und nicht auszieht, kann die Räumung auch gegen seinen Willen durchgesetzt werden.

    Auch dann ist ein Mieter noch kein Täter, gegen den strafrechtlich vorgegangen wird. Das wäre erst der Fall, wenn er z. B. im Rahmen einer Räumung jemanden angreifen würde, der ihn dann anzeigt.

    Wenn ein Eigentümer vor Ende der Räumungsfrist unrechtmäßig die Wohnung betritt, ist er es, der Hausfriedensbruch begeht.

    Btw: Was geht Sie mein Name an? Gar nichts.

  31. 15

    @ 12 )
    Ach, du dickes Ei. Die Klever Demokraten sind auch wieder unterwegs.

    @ rd)
    Könntest du nicht wenigstens die Klever Demokraten hier sperren ? Herr Plecker äussert sich zumindestens immer sachlich. Man muss ja nicht immer seiner Meinung sein. Aber annonym über Leute herzuziehen, die sachlich versuchen Missstände in Kleve aufzuzeigen, ist ja wohl das allerletzte.

  32. 14

    @ 13 Anmerkung )

    Sie haben die schlechte Angewohnheit, sich dauernd anonym hier irgendwelches dummes Zeugs zusammenzuquaseln.
    Zivilrecht und Strafrecht sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Natürlich könnten die Behörden in solchen Angelegenheiten strafrechtlich vorgehen. Das ist aber nicht gewollt, weil Täterschutz in Deutschland die höchste Prorität besitzt.

  33. 13

    @11 Ich fass es ehrlich gesagt nicht, dass Sie wegen der Mieterangelegenheit zur Polizei rennen.

    Was genau soll die Polizei machen, den Mietvertrag kündigen und gleich die Wohnung ausräumen? Oder den Mieter festnehmen?

    Der Weg scheint doch ziemlich eindeutig zu sein: Räumungsklage. Das ist zwar lästig, aber nun einmal der Rechtsweg. Es ist ja wahrscheinlich nicht davon auszugehen, dass der Mieter sich in besonderen Lebensumständen befindet, die eine Räumungsklage evtl. einschränken.

    Btw: Auch ein Eigentümer kann nicht einfach in eine vermietete Wohnung spazieren, wenn ihm danach ist. Solange der Mietvertrag besteht, hat der Mieter das Besitzrecht, auch wenn Sie der Eigentümer sind. Das ist Mietrecht und grundsätzlich richtig.

    Kurz gesagt: Der Eigentumstitel ist kein Generalschlüssel.

    Da haben Sie doch gute Hinweise von der Polizei bekommen.

    Und jetzt eine Räumungsklage auf den Weg bringen, Urteil abwarten, Wohnung zurückbekommen. So funktioniert der Rechtsstaat nun einmal.

    Eine Räumungsklage dauert nicht automatisch zwei oder drei Jahre. Wenn der Mietrückstand so eindeutig ist, wie Sie ihn schildern, geht es oft schneller.

    Und in der Zwischenzeit den Mieter normal behandeln. Und sich nicht jeden Tag aufregen.

  34. 12

    @11 JUH
    Bzgl. Ihrer Laufentenstory entsteht bei mir die Vermutung, dass sie Ihrem Umfeld im realen Leben ähnlich auf den Senkel gehen wie auch virtuell hier im Blog und würde das einfach mal als willkommene Chance auf eine Retourkutsche werten. Auf Seiten der Staatsmacht dürfte es sich ähnlich verhalten. Zumindest sollten sie da mal drüber nachdenken.
    Ich empfehle im Übrigen die Einrichtung einer WG JUH, Rütgens, Fingerhut, Plecker. So als soziales Experiment inkl. täglichem Blog-Update von Ralf (wer hat heute mit wem Streit und wer mehr Recht usw.) und eventuell als Forschungsprojekt seitens der HSRW durchgeführt hätte dies auch noch mit einem Mehrwert für die Gesellschaft…

  35. 11

    @ 4, Wartesaal:
    Diesen Kommentar kann ich höchstens als zynisch empfinden – Sogenannte „hoheitliche Maßnahmen“ stehen mir nicht zu und deren Ausübung würde mir mit Sicherheit auch höhere Strafen einbringen als den eingetlichen Tätern selbst.
    Eine Meinung zu den Vorgängen, und Effizienz, der Behörden darf ich ( aber) noch haben!

    Anderes Beispiel: Mein Mieter zahlt seit 5 Monaten keine Miete, veursacht Kosten ( Wasser, Heizung etc. ) und wurde rechtmäßig im August 26 fristlos gekündigt – Er reagiert nicht, nutzt weiterhin mein Eigentum ( was ich ja nicht anderweitig, z.B. durch neue Vermietung, nutzen kann), begeht somit seit August 26 Hausfriedensbruch. Schlüssel gibt er nicht heraus, Wohnung räumt er nicht, hat sogar noch Geräte und relativ teure Werkzeuge von mir bei sich eingeschlossen und gibt sie nicht heraus.
    Ich war dann letzte Woche, nach vielen formalen – ohne jede Reaktion – Schreiben dann mal bei der Polizei auf der Kanalstraße….
    “ Da sind Sie hier falsch -Suchen Sie sich mal einen Anwalt“ war die Antwort bei Kaffee und Sahnetorte ( nicht für mich). Man warnte mich explzit davor die Schlösser der Wohnung zu wechseln oder diese zu betreten oder gar meine Geräte/ Werkzeuge heraus zu holen – Damit würde ich mir umgehend ein Strafverfahren einhandeln!

    Pardon – In so einem System möchte, und kann, ich nicht „Kommissar“ sein – nur verzweifelt. Es sind mitttlerweile fast 5 Tsd. Euro ( inclusive Nachzahlungen für Heiz u Nebenkosten) und die Reise geht weiter auf noch 2-3 Jahre wenn man mal „Räumungsklage“ googlet…
    Das geht mir an die Substanz!

    Gegenbeispiel: Im Juni 25 war ich im Urlaub. Halte 2 Laufenten (wegen der Schnecken) auf ca. 1.200 qm mit Teich, diese sind eingezäunt. Während meines Urlaubs müssen diese eine Lücke im Zaun gefunden haben und überquerten die 30er Straße in Düffelward zum Graben gegenüber um dort zu grasen…Die Versorgung der Tiere übernahmen damals meine Nachbarn, konnten aber wohl die Lücke im Zaun auch nicht verhindern…
    War, der Ausbruch, mir Alles unbekannt – Irgend Jemand erstattete Anzeige – und nach ca. 4h Rückkehr in der Nacht vom Urlaub kam dann die martialische Staatsmacht an, weckte mich und ging mich an: 2 Personen OSD Kleve, 2 Polizisten, 2 Leute vom Kreisveterinärmat – insgesamt 3 Fahrzeuge mit vorheriger Einsatzbesprechung vor „Zugriff“ vor meinem Haus, für’s ganze Dorf sichbar und erkennbar.
    Der Vorwurf: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit…eine monatelange Prozedur, wobei ich am Ende z.B. das Futter für die Laufenten noch dokumentieren mußte…
    Die Behandlung meiner Person war sehr agressiv und schon teilweise entwürdigend – dass ich nicht in Handschellen abgeführt wurde, war schon fast ein Wunder!

    Quintessenz – und diese Auffassung nach vielerlei unterschiedlichen Erfahrungen darf ich haben –
    ist:
    – Fahrradfahrer in der Fußi sind wichtig und werden geahndet….
    – 2 Laufenten in einer 30er Zone sind, nahezu,, staatswichtig und werden geahndet…
    – Parkzeiten, Parkverbote etc. sind wichtig und werden geahndet…
    Dagegen:
    – Bein einer, für Kleve, einmaligen EInbruchsserie wird „nur ermittelt“ und stets sollen die BürgerInnen Hinweise liefern – statt mal selber aktiv zu werden, kreativ zu werden zur Prävention…
    – Bei fortgesetztem Eigentumsentzug, und Diebstahl, rechtswirksam belegt, wird nur abgewimmelt mit “ Gehen Sie mal zu einem Anwalt“.

    Nochmal: Bei einer solchen Polizei möchte ich nicht mitwirken, schon mal gar nicht „Kommissar“!
    Die Fakrten liegen auf’m Tisch:
    Bisherige einmalige, an für sich recht simple, Einbruchsserie in der Klever Innenstandt nebst Randgebieten nach immer dem selbem Muster – Null komma null Effizienz bei der Polizei…
    „Erfoge“ dafür bei „Verkehrsübewachung“, “ Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ durch Laufenten“…

    Ah ja – Und insofern man sich über mangelnde Verkehrsüerwachung im Herbst 2025 in Düffelward – wo Leute eher 60 km/h fahren statt die gebotenen 30 km/h beschwert – wird man dann genau auch noch von der Kreis Klever Polizei genötigt, bedroht und verunglimpft – gleich wohl man das Opfer dieser Raser, mit Rippenbrüchen war. Dazu – Aber demnächst dann dazu mehr Einzelheiten mit Schriftverkehr, u.A. vom Polizeipräsidium Kreis Kleve….

  36. 10

    @5 wieso, bis 11 Uhr darf man mit dem Rad in der Stadt fahren?!

    Stimmt aber, die e-roller Blagen sollten den öfter mal eingezogen bekommen, zu zweit drauf, Wheelies ziehen, Kreuz und Quer ohne zu gucken auf Straßen hin und her fahren…. Oder mein Favorit: Videocall während man mit 25 irgendwo lang braust

  37. 9

    Das Bürschchen sollte sich schon mal um einen Ausbildungsplatz als Glaser bemühen. Lebenslange Stammkunden denen er kostenlos bei Glasbruch die Scheiben austauscht hätte er ja bis jetzt schon 15.

  38. 8

    @ 5 Wili Uttendorf )
    Besonders für ältere Bürger und Behinderte ist das lebensgefährlich. Ich habe mich darüber auch schon mal bei der Landespolizei beschwert, die gerade in der Innenstadt Dienst machten. Aber das hat dort niemanden interessiert.

  39. 6

    Meine schlimmste Befürchtung ! 🕵🏼‍♀️ 😇 Ein 💶 Profi ,ein politscher Agitator 😳 der Unruhe , Proteste anheizt , die Klever Massen aufwiegelt 😱 😁, das Klever politische System destabilisieren will. 🙄 🍻 😂 🤣🤣

  40. 5

    Spoy Boy, wenn die Polizei wenigstens in der Stadt unterwegs wäre um Knöllchen zu schreiben, vor allem morgens zwischen sieben und acht Uhr, dann wenn die Innenstadt zur Rennstrecke für Roller u. Fahrradfahrer wird, aber genau dann ist Brötchen holen Zeit.

  41. 3

    Naja, die Einbrecher kommen halt nicht freundlicherweise tagsüber, wenn die Polizei eh in der Innenstadt ist um Knöllchen für Radfahrer zu schreiben….

    (ja, ist böse satirisch .. shitstormmode= ON)