Spektakulärer Zwischenfall auf der Klever Schwanenburg: Ein Angeklagter überwältigte und verletzte zwei Justizbeamte, flüchtete aus dem Schwurgerichtssaal, rannte dann durch das weitläufige Gebäude, bis er ein Fenster fand, aus dem er in die Tiefe und in die Freiheit springen konnte. Justiz und Polizei eröffneten sofort die Fahndung, doch der Mann konnte noch nicht wieder aufgespürt werden (Stand 17:31 Uhr).
Der Vorfall ereignete sich gegen 15 Uhr. Im Innenraum der Schwanenburg liefen schon die Aufbauarbeiten für die Großveranstaltung „Tanz in den Mai“, die wenige Stunden später beginnen sollte. Die Verhandlung gegen den 35 Jahre alten Mann aus den Niederlanden, der wegen einer Automatensprengung angeklagt war, sollte nach einer Pause wieder aufgenommen werden.
Untersuchungshäftlinge werden in Handfesseln zum Gerichtssaal gebracht. Erst unmittelbar bevor die Angeklagten auf der Anklagebank Platz nehmen, werden die Fesseln abgenommen. Diesen Augenblick nutzte der Mann, um die beiden Beamten zu überraschen und niederzuringen. Einer erlitt Verletzungen am Knie, der andere am Arm, beide befinden sich derzeit in ärztlicher Behandlung.
Daraufhin rannte der Mann los und fand offenbar einen Ausweg aus der Burg. Das ist nicht selbstverständlich, denn der eigentliche Ausgang ist durch eine Vereinzelungsschleuse gesichert. Doch irgendwo in der Burg muss er ein offenes Fenster entdeckt haben, das er schließlich zu einem halsbrecherischen Sprung in die Freiheit nutzen konnte.
Die Verhandlung wurde ohne den Angeklagten zu Ende gebracht. Der Mann wurde in Abwesenheit wegen der Sprengung eines Geldautomaten zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Wenn er gefasst wird, wartet also eine lange Zeit im Gefängnis auf ihn.
Die Vorbereitungen für die Veranstaltung im Innenhof der Schwanenburg liefen wie geplant weiter.
Infos zum Prozess:
Strafverhandlung gegen einen 35-jährigen niederländischen Staatsangehörigen wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am 08.02.2025 als Fahrer mit einem Pkw VW Golf zusammen mit drei unbekannten Mittätern in die Bundesrepublik eingereist und zu einer Bankfiliale in Eisenach gefahrensein. An dem Fahrzeug sollen zuvor entwendete Kennzeichen ange-bracht gewesen sein.
Aufgrund eines gemeinsamen Tatplans sollen die drei unbekannten Mittäter die Eingangstür der Bankfiliale aufgehebelt, an einem Geldautomaten Sprengstoff installiert und diesen aufgesprengt haben. Aus den Geldkassetten sollen ungefähr 93.000 Euro entwendet worden sein. An dem Gebäude soll ein Sachschaden von mindestens 91.000 EUR entstanden sein. Zudem soll ein vor der Bankfiliale geparktes Fahrzeug infolge der Detonation beschädigt worden sein. Die Täter sollen im Anschluss mit dem Pkw VW Golf in die Niederlande geflüchtet sein.
Der Angeklagte wurde von Niederlanden am Grenzübergang Goch überstellt und in der Bundesrepublik festgenommen.


War der angeklagte Untersuchungshäftling durchtrainierter als die beiden Justizbeamten? 😉