Corona: Inzidenz erstmals seit 7 Monaten unter 50! Weitere Lockerungen in Sicht

Im Corona-Rechenzentrum der kleveblog-Redaktion macht sich verhaltener optimismus breit (Foto: NASA)

Man mag es kaum glauben, aber die aktuellen Corona-Zahlen sind so tief wie seit sieben (!) Monaten nicht mehr – und wenn es so weitergeht, könnte es sein, dass am 2. Juni (Mittwoch) die nächsten Beschränkungen fallen.

Der Reihe nach: Die heute gemeldete Zahl von zwei neuen Infektionen sollte nicht überbewertet werden, da hier sicherlich der Pfingst-Effekt eine Rolle spielt. Und auch zwei neue Todesopfer, eines aus Goch, eines aus Straelen, beide ältere Semester, sind zu beklagen – somit sind seit Beginn der Pandemie nunmehr 181 Bürger des Kreises Kleve dem Coronavirus zum Opfer gefallen. Auch sind immer noch 28 Menschen so schwer erkrankt, dass sie in den Hospitälern des Kreises behandelt werden müssen.

Doch die grundsätzliche Tendenz ist eine gute: Die Zahlen fallen kontinuierlich, und die für die Entscheidungen des Kreises maßgebliche Inzidenzzahl liegt, wie der Kreis Kleve heute meldete, bei nur noch 41 Neuerkrankungen je sieben Tage je 100.000 Einwohner. Weniger waren es zuletzt am 18. Oktober 2020.

Besonders wichtig ist dieser neue Tiefstwert im Hinblick auf neue Lockerungen beispielsweise in der Gastronomie, im Freizeitbereich und im Sport, denn er liegt erstmals unter dem Schwellenwert von 50. Bleibt die Inzidenz sieben Tage in Folge unter diesem Wert, kann der Kreis Kleve neue Lockerungen verkünden. Diese können dann frühestens am Mittwoch, 2. Juni, inkrafttreten.

Was würde dann wieder möglich werden? Hier ein kleiner Überblick, um uns den Mund etwas wässrig zu machen:

Bis zu zehn Personen aus drei Haushalten dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahren nicht eingerechnet.

Konzerte und Theateraufführungen sind wieder erlaubt (Voraussetzungen sind negativer Test, Mindestabstand und eine zu gewährleistende Kontaktrückverfolgung).

Sport im Freien ist ohne Personenbegrenzung erlaubt.

Sport in Sporthallen und Fitnessstudios ist mit Test und Kontaktnachverfolgung gestattet, wobei – wichtig zum Beispiel für Basketballspieler – für den Kontaktsport die Beschränkung von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten gilt.

Freibäder dürfen die Liegewiesen öffnen (Voraussetzungen: negatives Testergebnis und Personenbegrenzung).

Spielhallen und Wettbüros dürfen öffnen (Voraussetzungen: negatives Testergebnis und Personenbegrenzung).

Im Einzelhandel ist kein negativer Test mehr erforderlich, um ein Geschäft zu betreten. Die Kundenbegrenzung beträgt ein Kunde pro 10 m².

Gastronomie kann auch wieder innen betrieben werden (Abstandsregeln müssen beachtet werden, negatives Testergebnis für Gäste und Bedienung erforderlich).

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3 Kommentare

  1. 1

    Wenn ich mir die Mitarbeiterzahl und die überragende technische Ausstattung so anschaue, sehe ich für sie Bierpreise in der Zentrale schwarz.