Die Betrugsmasche liefert beständig alte, etwas zu leichtgläubige Menschen ans Messer und hinterlässt in der Regel nicht nur finanzielle, sondern vor allem emotionale Verheerungen – wem überhaupt noch vertrauen in dieser Welt? Umso besser, wenn die Justiz mit Nachdruck diejenigen, die diese Abzocke betreiben, mit Nachdruck hinter Gittern schickt. In einem aktuellen Fall bestätigte nun der Bundesgerichtshof, dass eine Frau (32 Jahre alt) nicht nur wegen Beihilfe zum Betrug, sondern wegen gewerbsmäßigen Bandesbetrugs für vier Jahre hinter Gitter muss.
Zugrunde liegen 2018 in Essen, Wesel, Heiligenhaus und Bergneustadt begangene fünf Betrugstaten zu Lasten von 79 bis 88 Jahre alter Damen, wobei die Angeklagte 149.000 Euro Bargeld sowie wertvollen Schmuck erbeutete.
Die Taten liefen stets nach demselben Muster ab. Die Hintermänner betrieben aus dem Ausland ein Callcenter. Dort wurde in deutschen Telefonbüchern nach Personen mit altertümlich klingenden Vornamen gesucht. Diese wurden durch sogenannte Keiler, die sich als Polizeibeamte ausgaben, aus dem Callcenter in der Türkei nach immer gleichem Muster angerufen, wobei hierfür sogenannte gespoofte Rufnummern verwendet wurden, also Rufnummern, die nicht offenbarten, dass der Anruf aus der Türkei kam, sondern einen Anruf aus Deutschland vorspiegelten.
Die Anrufer gaben sich als Polizeibeamte aus. In den Telefonaten wurde bei den Angerufenen die Vorstellung geschaffen, dass in ihrer Wohnortnähe Mitglieder einer Räuberbande festgenommen worden seien, bei denen man eine Notiz mit den Daten des Angerufenen und dem Hinweis, dass dieser vermögend sei, sichergestellt habe. Demnach müssten diese jetzt fürchten, ebenfalls Ziel der noch auf freiem Fuß befindlichen Täter zu werden. Die Gefahr sei akut und es sei zwingend ein umgehendes Handeln des Angerufenen erforderlich. Die Angerufenen selbst und ihr Vermögen seien nicht mehr sicher.
Um das Vermögen der Angerufenen und zukünftigen Opfer zu retten, sei die Polizei bereit, das Vermögen zu verwahren. Die Legende wurde in vielen Fällen dahingehend weiterentwickelt, dass auch Bankmitarbeiter in die kriminellen Machenschaften verwickelt seien und auch das Geld ihren Sparbüchern sowie die in Schließfächern gelagertes Vermögen nicht mehr sicher seien. Hierdurch wurden die Opfer veranlasst, ihr Vermögen bei den Banken abzuheben. Sobald die Opfer ihr Vermögen von der Bank geholt oder die Wertsachen im Hause zusammengesucht hatten, wurden sie von den Anrufern gedrängt, die Vermögenswerte einem gleich erscheinenden vermeintlichen Polizeibeamten zu geben.
In der Folge erschien sodann ein weiteres Mitglied der Bande an der Anschrift und nahm das Geld in Empfang. Diese Abholer oder auch Läufer genannt (unter ihnen die Angeklagte) leiteten die Beute sodann an die Hintermänner ins Ausland weiter. Die Angeklagte war zunächst als bloße Gehilfin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Nachdem der BGH das Urteil aufgehoben hatte, weil es sich bei den „Läufern“ um Mittäter und nicht nur Gehilfen handelt, hat die nunmehr zuständige 2. große Strafkammer des Landgerichts Kleve durch Urteil vom 23.11.2023 die Angeklagte zu vier Jahren Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) verurteilt. Durch die nunmehr veröffentlichte Entscheidung vom 03.04.2024 hat der Bundesgerichtshof diese Verurteilung bestätigt.
(LG Kleve, Urteil vom 23.11.2023 – 120 KLs 24/23BGH, Beschluss vom 03.04.2024 – 3 StR 74/24)
@Thomas Beler
Man kann auch alle Rufnummern blockieren, mit Ausnahme der Nrn. der Vertrauenspersonen und Verwandte zum Beispiel. Das ist kein Problem. Wichtig ist auch, nicht jedem die Türe zu öffnen und zu vertrauen. Wenn jemand zum Beispiel nach einem Glas Wasser fragt: Türe schliessen, und ein Glas reichen, wenn gewünscht. Es ist etwas umständlich und weckt vielleicht Misstrauen bei Personen, die es vielleicht wirklich gut meinen; aber wie heisst es doch leider: “ Vertrauen ist gut, kontrollieren ist besser (und manchmal leider nötig). In den 70er/80er Jahren, hatten man das in dieser Form ja zb., nicht. Notfalls Codewörter zb. vereinbaren.
@1 Chewgum
Wir haben bei unserer Mutter nachdem unser Vater verstorben war, beide waren / sind über 80 Jahre, den Namen aus dem Telefonbuch genau aus diesem Grund entfernen lassen, alle Freunde und Bekannte kennen ihre jahrzehnte alte Telefonnummer.
Im ersten Jahr nach Vaters Tod häuften sich die dubiosen Anrufe bei unserer Mutter. Wir haben Sie immer wieder geimpft keine Informationen am Telefon preiszugeben, da riefen Immobilienmakler an, Typen die tolle Stromtarife verkaufen wollten, da war alles Mögliche dabei, et cetera.
Diese Rufnummern wurden im Router auf eine Sperrliste gesetzt, diese Liste umfasste schnell fast 100 Nummern aus ganz Deutschland und dem Ausland.
Seit dem ist weitesgehend Ruhe vor Spamanrufen bei ihr eingekehrt und nur noch Freunde und Bekannte rufen sie an.
Eine ausgeklügelte Methode.
Es wäre wohl ganz gut, wenn ältere Menschen es so einrichten, dass ihre Festnetz-Telefonnummer nicht recherchierbar ist. Lässt sich über den Telefonanbieter ändern.