(Aktualisiert) Nach der Tat bestellte der 25 Jahre alte Klever sich ein Taxi und fuhr von Elten zurück zu seinem Wohnort in der Unterstadt. Dort warf er irgendwann in den Stunden oder Tagen danach seinen Rechner an, googelte einen Pizzaservice und nutzte die Suchmaschine anschließend für eine Recherche in eigener Sache: „Wie lange dauern Mordermittlungen“, tippte er.
Was immer Google an Ergebnissen präsentierte, es muss ihn entmutigt haben. Per Whatsapp teilte er Bekannten mit, sie müssten sich darauf einstellen, dass er längere Zeit weg sei. Und er packte eine Reisetasche, mit Zahnbürste, Zigaretten und Feuerzeug, Dingen, die man halt nötig hat, wenn man im Gefängnis sitzt. Dann wartete er.
Am Dienstag gegen 8:30 Uhr standen Polizei und Staatsanwaltschaft vor der Tür. Somit dauerten die Ermittlungen von der Entdeckung der Leiche des 77 Jahre alten Elteners Robert C. am Freitagmorgen bis zur Festnahme des Verdächtigen exakt 95 Stunden.
In einer Pressekonferenz auf der Polizeiwache in Kleve berichteten heute Staatsanwalt Hendrik Timmer, in Kleve für die Kapitaldelikte zuständig, sowie Gerd Hoppmann, Leiter der Mordkommission in Krefeld, über den Hergang der Tat. Der Umstand, dass der Täter auch Geld einsteckte – und zwar nur 350 Euro, und nicht wie zunächst vermutet mehrere 1000 -, verblasste gegenüber einem anderen Motiv, das der Staatsanwalt nun für entscheidend hält – reine Mordlust!
„In seiner Vernehmung sagte der Mann“, so Staatsanwalt Timmer, „dass er seit seiner Kindheit Tötungsfantasien habe. Er habe die Lust verspürt zu töten. Das hat er umgesetzt.“
Täter und Opfer hatten sich im Internet kennen gelernt, mithilfe einer App, die auch der Kontaktanbahnung dient. Ein erstes Treffen fand bereits im September in Kleve statt, in der Wohnung des späteren Täters. Da passierte noch nichts. Zum Jahresende fanden die beiden Männer erneut zueinander. Timmer: „Da beschloss er seine Fantasien umzusetzen und jemanden zu töten.“
Ein Treffen für den vergangenen Donnerstag wurde vereinbart, diesmal in Elten. Der 25 Jahre alte Mann aus Kleve setzte sich in die Schnellbuslinie 58, fuhr bis zur Haltestelle Nonnenplatz in Emmerich, wo er um 16:47 Uhr angelangte und von C. mit dem Auto abgeholt wurde. Um 17:48 Uhr orderte der Klever sein Taxi für die Heimfahrt.
In den wenigen Minuten dazwischen spielte sich eine Gewaltorgie mit schwer erträglicher Grausamkeit ab.
Gleich nach dem Eintreffen im Haus von C. versetzte der 25-jährige seinen Gastgeber im Schlafzimmer einen heftigen Schlag ins Gesicht, so dass dieser stark blutete. C. versuchte zu flüchten, wovon Blutspuren im ganzen Haus zeugten. Er schaffte es sogar bis zur Haustüre hinaus, als der Angreifer ihn wieder zu fassen bekam, in das Haus zerrte und mit weiteren Schlägen malträtierte.
Als das Opfer bewusstlos war, fesselte er es an den Armen mit einem Gürtel und stieß es die Kellertreppe hinunter. Wider Erwarten war der Sturz aber nicht tödlich. Deshalb holte der Täter in der Küche zwei Messer und stach auf den bewusstlosen Mann ein. Doch die Messer verbogen sich. Um sein Werk zu vollenden, griff der Klever deshalb zu einem an der Wand hängenden Feuerlöscher und stieß damit mehrfach mit voller Wucht auf den Kopf. Diese massiven Verletzungen führten schließlich zum Tode.
Auf die Spur des Täters kamen die Ermittler durch die Auswertung der Daten auf dem Handy des Opfers. Dort fanden sich, wenn auch unter Tarnnamen, diverse Chat-Protokolle. Bei einer Konversation wurde ein Treffen vereinbart – die erste Begegnung in Kleve, am Wohnort des Täters in einem Mehrfamilienhaus am Brücktor. Diese Spur führte die Ermittler zum Ziel -insbesondere, als festgestellt werden konnte, dass sich das Handy des Klevers zur fraglichen Zeit in einer Funkzelle befand, die den Tatort einschloss.
Timmer bezeichnete den geständigen Täter als „sehr kooperativ“, er habe sich auch an einer Videorekonstruktion des Geschehens beteiligt. Der gelernte Dachdecker ist als Drogenkonsument bekannt und verbüßte auch kleinere Haftstrafen. Jetzt sitzt er in der JVA Kleve ein und soll einer psychiatrischen Untersuchung unterzogen werden.
„Die Tat ist ein Beispiel, in dem sich die typischen Gefahren des Internets verwirklicht haben“, so das Resümee des Staatsanwalts. „Man kommt sich sehr schnell sehr nahe, kennt sich aber eigentlich gar nicht.“ Sein Dank galt der 24-köpfigen Mordkommission, die mit hohem Einsatz den Fall sehr schnell gelöst habe.
@12 Es gibt Möglichkeiten, Daten zu löschen, auch so, dass sie nicht wiederherstellbar sind. Man kann auch anonym im Internet surfen, was der Cyberkriminalität Vorschub leistet.
@8
Dein Computer speichert alles was du je damit gemacht hast und benutzt du irgendwas von Google oder Apple (Handy oder Tablet) dann wissen die das auch. Alle Webbrowser speichern ihren Verlauf und auch die Suchenanfragen.
Da Opfer und Täter sich wahrscheinlich über das Internet verabredet haben, wären eben auch beim Opfer Kontaktspuren zum Täter leicht zu finden.
Und die Mobilfunkanbieter speichern auch die Verbindungsdaten. Brauchen die schon für ihre Abrechnung und die monatliche Verbindungsübersicht.
Und wenn man wirklich mal alte Verbindungsdaten braucht, dann die NSA fragen, die speichern einfach alles egal wie die Gesetze in Deutschland sind.
@7 Frau „wer hat Mitleid und Respekt für das Opfer und der hinterbliebenen Familie?“
Alle, die über einen Ansatz von Empathie verfügen. Also fast alle.
@6 Günter Hoffmann Niemand wird dem Täter „beistehen“, wie Sie es nennen.
@8
Diese Daten gehören nicht zu den Vorratsdaten, Bewegungsdaten werden von den Telcos sowieso gespeichert. Auch mit wem und wie lange du telefonierst wird für einen Gewissen Zeitraum gespeichert, da abrechnungsrelevant.
Die Vorratsdatenspeicherung geht viel viel weiter und ist zu recht illegal…
Interessant ist dieser Fall im Hinblick auf die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung.
Laut Urteil des europäischen Gerichtshofes ist diese unzulässig.
„Am 21. Dezember 2016 bekräftigte der Europäische Gerichtshof, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung illegal ist. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen beschloss am 22. Juni 2017, dass dieses Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Damit sei die Vorratsdatenspeicherung „faktisch ausgesetzt“ und seit dem 1. Juli könne zwar gespeichert werden, aber bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung müsse es nicht.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
Trotzdem scheint der Täter ja genau mit diesen Daten überführt worden zu sein. „…als festgestellt werden konnte, dass sich das Handy des Klevers zur fraglichen Zeit in einer Funkzelle befand, die den Tatort einschloss“.
Haben die Ermittler gegen geltendes Recht verstoßen?
Ich persönlich begrüße das Nutzen dieser Daten zur Verfolgung von Tätern bei schweren Straftaten.
Dies gilt für mich sowohl für die Tefefondaten wie für die Erfassung von KFZ-Kennzeichen.
Bin gespannt, was andere davon halten.
Diese unvorstellbare, schreckliche Tat macht fassungslos!
Ich habe auch hinterfragt…….wer hat Mitleid und Respekt für das Opfer und der hinterbliebenen Familie?
Wenn dieser bestialische Mörder schon seit Kindheit an diese Tötungsfantasien mit der Lust zu töten hatte,
warum wurde das nicht schon damals von öffentlichen Stellen bemerkt?
Jetzt hält man ihm zugute, dass er kooperativ sei…………was ist das für eine Welt?
Da springen die Medien, Schlagzeilen geil, im Dreieck , Psych Experten u.ä. stehen in den Start Blöcken ,fachliche Anerkennung suchend ,um dieser armen scheinbar (sicher) von Gott verlassenen,Kreatur bei zu stehen.
Was ist eigentlich mit dem Opfer und seiner Familie ? Interessiert das jemanden ? Da hört mann wenig.
Wie rd schon schrieb, auch Straftäter haben rechte, wir leben hier nicht in Saudi Arabien…
Ganz davon ab wie oft Bild & co dann schon Bilder von überhaupt nicht beteiligten Personen abgebildet hat? Dazu noch? Erinnerst du dich an den Flugzeugabsturz wo das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht wurde. Bild & co produzierten Prominent die Opfer auf der Titelseite, unverpixelt mit geklauten Bildern … Toll für die angehörigen.
Diesen „Journalisten†MUSS ein riegel vorgeschoben werden…
@Markus Naja, auch für Straftäter gelten Gesetze.
Husky, warum sollten sich „Bild & Co†denn nicht an diesen Bildern bedienen? Es gibt keinen Grund, in Bezug auf die Straftat das Persönlichkeitsrecht dieses Mannes zu schützen.
Tötungsphantasien seit der Kindheit und die aktuelle Umsetzung deuten auf eine schwere (wahrscheinlich dissoziale) Persönlichkeitsstörung hin. Ist zu hoffen, dass das Gerichtsverfahren bei Feststellung einer entsprechenden Schuld zu einer Strafe mit anschließender Sicherunsverwahrung in der forensischen Psychiatrie führt.
Hoffentlich hat die „Dating App“ das Profil auch rechtzeitig deaktiviert, nicht dass Bild & co dort Bilder klauen…