Unterbringung für Brandstifter – „der Angeklagte ist gefährlich“

Angeklagter, Verteidiger

Regungslos folgte der Angeklagte den Ausführungen des Vorsitzenden Richters, obwohl diese doch bedeuteten, dass er große Teile seines zukünftigen Lebens, wenn nicht sogar all die Jahre, die noch vor ihm liegen, hinter verschlossenen Türen und meterhohen Mauern wird verbringen müssen. 

Das Schwurgericht in Kleve verhängte gegen den 35 Jahre alten Mann aus Goch eine achtjährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung, und es ordnete dazu die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt an – diese Maßregel erfolgt ohne Begrenzung und ist davon abhängig, wie der so Untergebrachte sich in dieser Zeit entwickelt.

Doch was diese Entwicklung angeht, da herrschten bei den Juristen sowie bei dem in dieser Sache gehörten psychiatrischen Sachverständigen große Zweifel. Der Angeklagte hatte Anfang des Jahres in Goch in der Straße Kleinfeldchen das Haus seiner Vermieterin mit 15 Litern Benzin angezündet und durch den Brand zerstört. Grund dafür war der Umstand, dass die Vermieterin die Kündigung, die er selbst ausgesprochen hatte, nicht mehr zurücknehmen wollte, weil sie schon einen Nachmieter gefunden hatte.

Daraufhin fuhr der Gocher nachmittags mit einem Fahrrad und drei Wasserkanistern mit einem Fassungsvermögen von jeweils fünf Litern zu einer nahegelegenen Tankstelle und füllte sie mit Benzin. Der Mitarbeiter der Tankstelle, der den Vorgang sah und die ungeeigneten Behältnisse erblickte, bekam zur Antwort, dass die Flüssigkeit ohnehin nicht lange darin bleiben werde.

Das stimmte. Nach einem letzten ergebnislosen Gespräch gegen 20 Uhr schritt der Mieter etwa eine Stunde später zur Tat. Gut möglich, dass die Bemerkung der Vermieterin, er solle zunächst einmal seinen Rausch ausschlafen, etwas in ihm triggerte, das ihn an seine Pflegemutter erinnerte und ihn letztlich nach einigem, auch im Chat-Verläufen dokumentierten gedanklichen Hin und Her endgültig zur Tat schreiten ließ.

Er leerte sämtliche Kanister in seiner Wohnung im ersten Obergeschoss und dann absteigend im Treppenhaus aus, unten warf er ein entzündetes Zippo-Feuerzeug in die Benzinlache. Die sofort entstehende Stichflamme war so heftig, dass der Brandstifter selbst sich Haare, Bart und die Hand versengte. Das Haus brannte komplett aus, die Vermieterin konnte sich mit einer Rauchgasvergiftung aus den Flammen retten, die Feuerwehr durchsuchte unter schwierigsten Umständen die Ruine, weil noch weitere Bewohner dort gemeldet waren, traf aber niemanden mehr an.

Auch der Mieter im ersten Obergeschoss galt zunächst als mögliches Opfer, bis Polizeibeamten ihn in der Wohnung eines Bekannten ausfindig gemacht hatten. Der Beamte, der ihn dort antraf, sagte als Zeuge aus. Demnach lag der Mieter bäuchlings auf dem Sofa, kühlte seine Hand mit einer Packung Tiefkühlerbsen und hatte seine angesengten Haare unter einer Kapuze verborgen.

Als der Beamte daraufhin Verdacht schöpfte und ihn als Beschuldigten vernahm, nahm der Mieter kein Blatt vor den Mund. Über die verletzte Vermieterin in Kenntnis gesetzt, sagte er: „Da habe ich fast das erreicht, was ich wollte. Ich wollte, dass Tessie [die Vermieterin] im Haus verbrennt.“

Später im Prozess sagte der 35-Jährige in einer Erklärung, die er über seinen Anwalt Jan-Henning Schulte verlesen ließ, er sei in eine Art Tunnel geraten, habe ein Zeichen setzen und nur noch zerstören wollen. Der Vermieterin habe er lediglich Angst machen wollen.

Das glaubte das Gericht nicht. Es sah zwei Mordmerkmale als erfüllt an: das der Heimtücke und das der Tatbegehung mit gemeingefährlichen Mitteln. Die Einsichtsfähigkeit sei erhalten gewesen, und der Täter habe auch „weit weg vom Affekt“ gehandelt.

Allerdings floss in die Bewertung auch das Krankheitsgeschehen ein, das den aus Essen stammenden Mann im Grunde schon begleitete, seit er eben Mutterleib heranwuchs. Beide Eltern waren drogensüchtig, der Vater starb bereits vor seiner Geburt an einer Überdosis, die Mutter nahm Drogen während der Schwangerschaft, sodass ihr Sohn mehrfachabhängig zur Welt kam. 

Eineinhalb Jahre verbrachte er bei seiner drogensüchtigen Mutter, dann holten ihn die Behörden aus dem Elend heraus und brachten ihn in einer Pflegefamilie unter. Er war auf dem Stand eines sechs Monate alten Kindes und konnte nicht einmal laufen, als er zu seiner Pflegefamilie kam. 

Doch er entwickelte sich, besuchte zum Beispiel später in einem Internat die Realschule. „Er hatte Chancen“, so drückte es der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren aus. Doch die schwere Borderline-Persönlichkeitsstörung, die ihm der hinzugezogene Psychiater attestierte, sorgte immer wieder dafür, dass er auf die abschüssige Bahn geriet. 

Drogen, Gewalt, gescheiterte Beziehungen, verlorene Arbeitsstellen. Einige Zeit vor der Brandstiftung Goch verurteilte ihn das Landgericht in Essen bereits wegen einer Gewalttat zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe. Die gleichzeitig verordnete Drogentherapie in der Psychiatrie verlief zunächst erfolgreich, endete aber auch in einem Rückfall.

„Der Angeklagte ist gefährlich“, so der Vorsitzende Richter. „Solange Sucht und Persönlichkeitsstörung nicht nachhaltig bearbeitet sind, besteht Wiederholungsgefahr.“ Und, zum Angeklagten gewandt, sagte er: „Es handelt sich um eine grundsätzlich lebenslange Unterbringung.“

Der Bericht vom ersten Prozesstag: „Der Gedanke, etwas zu zerstören, ein Zeichen zu setzen“

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Kategorisiert als Verbrechen

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