Hundesteuerkontrollandrohung: Das Geld sprudelt nur so!

Vorbildlicher Staatsbürger

Wuff, wuff? Klimper, klimper!

Vor drei Wochen kündigte die Stadt Kontrollen bei Hundehaltern an – und seitdem sprudelt das Geld nur so in die Stadtkasse. Mittlerweile kann sich Kämmerer Klaus Keysers bereits über einen sechsstelligen Betrag freuen, der von Hundehaltern, die bisher ihre Lieblinge nicht angemeldet hatten, an die Stadt Kleve überwiesen werden muss. Damit hat sich die Maßnahme schon gerechnet, bevor die Mitarbeiter des kontrollierenden Unternehmens überhaupt ein einziges Mal an irgendeiner Haustür geklingelt haben.

Die Kosten für den Einsatz der Firma werden mit 25.000 bis 30.000 Euro veranschlagt, und ursprünglich waren Zweifel laut geworden, ob sich dieser Aufwand überhaupt lohnt. Die Bedenken waren schnell entkräftet: Unmittelbar nach der Ankündigung hatten sich schon 75 Hundehalter gemeldet. Diese Meldungen sorgen für Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro.

Doch dabei blieb es nicht. Ein steter Strom von neuen Anmeldungen – der Vorgang kann bequem online erledigt werden – lässt die Zahl der steuerpflichtigen Hunde unablässig weiter ansteigen. Wie aus der Verwaltung zu hören war, liegt die Gesamtsumme der Meldungen mittlerweile bei 229! Rechnerisch ergeben sich daraus Einnahmen in Höhe von 130.000 Euro. Doch das ist noch längst nicht alles: Erstens melden sich immer noch weitere Hundehalter, zweitens werden außerdem noch Bußgelder fällig, wenn die Haltungsdauer ein Jahr überschreitet, ohne dass der Hund angemeldet wurde.

Die An- und Abmeldung eines Hundes kann ganz einfach online unter www.kleve.de/hundesteuer erledigt werden. Die Übersendung der Hundemarke erfolgt dann in der Regel innerhalb weniger Wochen. Grundsätzlich gilt, dass Klever Bürgerinnen und Bürger einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Stadt Kleve anmelden müssen.

Die Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung der Stadt Kleve beträgt zur Zeit jährlich, wenn von einer oder mehreren Personen gemeinsam in einem Haushalt

  • ein Hund gehalten wird 60 Euro,
  • zwei Hunde gehalten werden 90 Euro je Hund,
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden 108 Euro je Hund,
  • ein oder mehrere Hunde gemäß Anlage 1 der Landeshundeverordnung sowie § 10 LHundG NRW gehalten werden 480 Euro je Hund.

Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

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