Bekanntlich weigert sich der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW), beharrlich, die Kosten der gescheiterten Sanierung bei der Staatsanwaltschaft Kleve der Öffentlichkeit mitzuteilen. Selbst eine Anfrage von kleveblog beim zuständigen Ministerium blieb unbeantwortet. Soviel zum Transparenzstil der aktuellen Landesregierung. Dafür hat der peinliche Umstand, dass das Gebäude acht Monate lang eingerüstet war, ohne dass etwas geschah, nun sogar ein bundesweites Publikum bekommen – der Bund der Steuerzahler, eine auf die achtsame Verwendung von Steuergeldern spezialisierte Organisation, berichtet in der neuesten Ausgabe seiner Mitgliederzeitschrift über den Fall aus Kleve, wenig überraschend unter der Rubrik „Steuerverschwendung“ und mit der sarkastischen Überschrift: „Überraschung!“
Der Beitrag rekonstruiert minuziös die Geschehnisse vor dem 16. August 2023 – das war der Tag, an dem der Auftrag zur Aufstellung des Gerüsts erteilt worden war. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW bleibt bei seiner Version der Geschehnisse: „Kurz vor dem geplanten Beginn der Baumaßnahmen hat die obere Denkmalbehörde das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, weshalb der BLB NRW die Arbeiten nicht wie gewohnt starten konnte.“
Doch Zweifel sind angebracht. Denn in dem Beitrag wird dieser Version die Aussage der Bezirksregierung Düsseldorf gegenübergestellt: Am 5. Juli 2016, etwa sieben Jahre vor Beginn der Maßnahmen, fand eine Begehung des Objekts durch das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland statt. Am 15. Mai 2017, etwa sechs Jahre vor Beginn der Bauarbeiten, stellte das Amt für Denkmalpflege den Antrag, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen – sechs Jahre Zeit also für den BLB NRW, diese Informationen zu erhalten und zu bewerten. Damit konfrontiert, antwortete der Betrieb dem Bericht zufolge ausweichend: „Begehungen, Gutachten oder Anträge auf Unterschutzstellung eines Objekts stellen für Eigentümer zunächst keine denkmalschutzrechtliche Verpflichtung dar.“
Am 2. August 2023, immerhin noch 14 Tage vor der Erteilung des Auftrags, erhielt der BLB ein Schreiben des Denkmalfachamtes mit der Bitte, zu der geplanten Unterschutzstellung des Gebäudes Stellung zu nehmen. Dabei brachte die Behörde die anstehende energetische Sanierung zur Sprache. Die internen Planungen dazu gingen aber trotz des parallel dazu verlaufenden Denkmalschutzverfahrens einfach weiter.
Am 16. August erteilte der BLB den Auftrag, das Gerüst aufzustellen.
Am 8. September stellte die Bezirksregierung des Gebäude unter Denkmalschutz.
Am 20. September wurde dennoch das Gerüst aufgestellt.
Am 29. Mai 2024 wurde das Gerüst abgebaut – nachdem es 253 Tage nutzlos herumgestanden hatte.
Die Kosten für das Gerüst bezifferte der BLB mit rund 36.000 Euro. Aber „mit Blick auf die andauernden Gespräche und die noch abzuwartenden Ergebnisse“ weigert sich der BLB anzugeben, welche weiteren Kosten infolge der Stornierung oder Verschiebung von Aufträgen entstanden sind.
@22 Peter Brückner
rd hatte recherchiert: „Am 2. August 2023, immerhin noch 14 Tage vor der Erteilung des Auftrags, erhielt der BLB ein Schreiben des Denkmalfachamtes mit der Bitte, zu der geplanten Unterschutzstellung des Gebäudes Stellung zu nehmen. Dabei brachte die Behörde die anstehende energetische Sanierung zur Sprache.“
Was ist Ihrer Meinung nach mit dem Schreiben beim BLB geschehen?
@Peter Brückner Genau. Und in jeder Niederlassung und in der Zentrale arbeiten eine/r oder mehrere Pressesprecherinnen bzw. Pressesprecher. Also 15.
RD: Der BLB hat 7 Niederlassungen und eine Zentrale. Richtig ist, dass die Niederlassung Duisburg eine Referentin für Öffentlichkeitsarbeit hat.
@Peter Brückner Der BLB NRW hat eine 15 Personen starke Presseabteilung, die auf der Website mit Foto aufgelistet sind.
@RD
Nur weil irgenwer explizit von Denkmalschutz redet und irgendwann mal eine Begehung stattgefunden hat, bedeutet das doch nicht das er bereits rechtlich besteht oder dem Gebäudebesitzer angekündigt wurde. Die Schuldfrage ist hier nicht bewiesen. Klar ist lediglich das eine von beiden Behörden einen Fehler gemacht hat, also bitte fait bleiben so lange nichts bewiesen ist.
Jetzt gebe ich auch mal meinen unerheblichen Kommentar dazu. Ich muss vorwegschicken, dass ich zum konkreten Vorgang keinerlei Informationen habe. Dennoch sind mir die internen Prozesse bei der Durchführung solcher Maßnahmen bekannt.
Der BLB ist Eigentümer von über 4.000 Liegenschaften in NRW. Viele Gebäude stehen unter Denkmalschutz, wie z.B. auch die Schwanenburg. Die Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden ist kein ungewöhnliches Vorgehen für den BLB. Schon bei der Planung weisen die digitalisierten Liegenschaftsdaten darauf hin, welche Behörde zu beteiligen ist. Diese werden dann auch in den Planungsprozess einbezogen und die entsprechenden Maßnahmen abgestimmt. So weit so gut.
Wenn nun ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, so bedarf es dann auch der Information an den BLB zur Aktualisierung des Datenbestandes. Dies erfolgt nicht durch Zuruf oder Smalltalk, sondern durch eine entsprechende Bekanntmachung. Erst dann besteht die Möglichkeit für den BLB seine Bestandsdaten zu aktualisieren. Hier scheint es eine Überschneidung der Abläufe gegeben zu haben, denn die Planung und teilweise Vergabe der Arbeiten war wohl schon weit vorher erfolgt.
Die Vergabe erfolgt auch nicht plötzlich und unerwartet, sondern setzt einen langwierigen Planungs- und Vergabeprozess voraus. Dieser benötigt mehr Zeit als die erwähnten 14 Tage. Woher sollte also der BLB im Voraus entnehmen, dass während der Vergabe der geplanten Arbeiten der Denkmalschutzstatus verändert wird? Dennoch hat der BLB genau richtig reagiert und alle weiteren Aktivitäten und Vergaben gestoppt. Welche Aufträge zu diesem Zeitpunkt erteilt waren und welche Regressansprüche der Auftragnehmer entstanden sind (Fenster), ist reine Spekulation. Mangelnde Transparenz als Vorwurf zu formulieren, ist auch nicht zielführend, da die Bieterdaten ein gewisses Schutzbedürfnis haben.
@17. RD: Es gibt auch keine 15 Personen starke Presseabteilung. Lediglich eine Person in der Niederlassung Duisburg ist als Referentin des Niederlassungsleiters für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Im Übrigen werden die Aktivitäten des BLB durch verschiedene Institutionen, wie z.B. den Landesrechnungshof geprüft. Auch der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Tätigkeiten des BLB. Ich bin überzeugt, sollte es hier einen Fehler beim BLB gegeben haben, so wird dieser aufgearbeitet und zu einer Optimierung der Abläufe führen.
Doch, es war damals eben schon explizit von Denkmalschutz die Rede.
Grundsätzlich liegt der Fehler darin, daß die Bezirksregierung Denkmalpflege den BLB offensichtlich nichts bereits vor Jahren darüber informiert das das Gebäude ggf. unter Denkmalschutz gestellt wird. Ich verwaltete selbst zahlreiche denkmalgeschützte öffentliche Gebäude, keine Behörde würde danach noch ein solch umfangreiches und eigentlich sinnvolles Sanierungsprojekt planen, um dann Last Minute eine Unterschutzstellung zu erhalten. Auch der Denkmalschutz ist nicht unfehlbar.
RD schreibt in einem Kommentar von Holzfenster die ausgebaut und saniert worden und trägt das als Beweis oder Hinweis auf für Denkmalschutz vor, aber sorry das ist es nicht. Eine Landesbehörde ist auch ohne Denkmalschutz zum bauzeitlichen Erhalt verpflichtet, daher können einzelne Holzfenster z. B. mit künstlerischer Verglasung auch mal saniert anstatt erneuert, das ist soweit nicht neues und kommt vor. Mitarbeiter der Staatsanwalt oder Bedienstete sind meist weit entfernt davon, die tatsächlichen Hintergründe und teilen hier sicherlich nur ihre Vermutungen.
Die Kommunikationsabteilungen von Behörden etc. sehen wie bei Unternehmen ihre Hauptaufgabe ja meist auch darin, die Vorgänge in der jeweilige Behörde, Institution nach außen zu bewerben bzw. gut dastehen zu lassen, wobei die Kunst der Auslassung hilfreich ist.
Es sieht insgesamt so aus, als habe mehr als eine Person gepennt vorher… denn für Absicht gibt es eigentlich kein Motiv. Hinzu kommt, dass der Fehler dann wohl nicht zügig korrigiert wurde. (Denn das wäre ja das Eingeständnis des Fehlers gewesen.) Wenn das dann auch nicht mehr aufrecht zu erhalten ist, muss die Kommunikationsabteilung ran.
@10 hat damit nun so rein gar nichts zu tun. Richtiger Quarkbeitrag.
@Althaus Ich sehe schon eine Verpflichtung der Öffentlichkeit gegenüber, wofür sonst hat der BLB eine eigene, mit 15 Personen (!!) besetzte Presseabteilung? (Die Anfrage beim Finanzministerium blieb übrigens auch unbeantwortet.) Meiner Meinung nach ist das Verhalten der vergebliche Versuch einer Vogel-Strauß-Politik, der am Ende alles nur noch schlimmer macht. Man dachte vermutlich, irgendein kleiner Lokalredakteur, den machen wir schon mürbe. Mittlerweile interessieren sich sogar einschlägige TV-Sendungen für den Fall. Und, by the way: In der Staatsanwaltschaft wissen die Bediensteten seit mehreren Jahren, dass der Denkmalschutz eine Rolle spielen könnte. Es sind vor Jahren sogar mal die Holzfenster ausgebaut worden und zeitweise durch Holzplatten ersetzt worden, um dann frisch lackiert zurückzukommen. Die Frage, warum nicht gleich neue Fenster, wurde wie beantwortet? Richtig, Denkmalschutz!
@RD
Ich sag ja nicht das irgendwer unfehlbar ist, jedoch ist schon auffällig wenn so einseitig Stellung bezogen und Begrifflichkeiten verwendet werden, das klingt nicht wirklich nach einem neutralen Autor.
Es stellt sich auch die Frage welche Behörde überhaupt verpflichtet ist irgendeine lokale Berichterstattung zu kommentieren. Letztendlich hat jede Behörde eine übergeordnete Instanz und ist dem gegenüber berichtspflichtig, in diesem Fall dem Ministerium für Finanzen.
Für mich stellt sich die Frage was wäre wenn die folgende Aussage des BLB zutrifft?
„Kurz vor dem geplanten Beginn der Baumaßnahmen hat die obere Denkmalbehörde das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt, weshalb der BLB NRW die Arbeiten nicht wie gewohnt starten konnte.“
Das würde die Qualität Ihres Artikels nicht wirklich gut darstehen lassen. Welches Interesse hat denn eine solche Behörde eine aufwendige Sanierungsmaßnahme vollständig durchzuplanen, die gar nicht, erfolgen kann. Wenn das Gebäude bereits unter Denkmalschutz gestanden hätte, hätte dies sowohl der Besitzer als auch der Mieter längst gewusst, da selbst kleinste Instandsetzung durch den Denkmalschutz hätten freigegeben werden müssen.
@Althaus Ich weiß nicht, was Ihren unerschütterlichen Glauben an die Unfehlbarkeit des BLB NRW befeuert, unstrittig ist aber auf jeden Fall, dass der Betrieb vor Aufstellung des Gerüsts im Bilde war und – aus welchen Gründen auch immer (Glaube an die eigene Grandiosität, mangelnde interne Kommunikation) einfach weitergemacht hat. Und die beharrliche Weigerung, die vollständigen Kosten offenzulegen, stärkt auch nicht gerade das Vertrauen.
Leider ein sehr einseitige Berichterstattung. Interessant das den Angaben der Bezirksregierung und dem Bund der Steuerzahler geglaubt wird und die Angaben des BLB grundsätzlich in Frage gestellt werden. An sich steht hier Aussage gegen Aussage, der Bericht gibt das aber nicht wirklich wieder.
@12
Die Kunst, die zudem Fachkenntnis erfordert, liegt darin die Interessen des Denkmalschutzes und der energetischen Sanierung bzw. Modernisierung gut und gekonnt in Einklang zu bringen. Denn Denkmalschutz steht nicht gleichzeitig in Konkurrenz zur energetischen Sanierung bzw. Modernisierung. Ist ist lediglich umfangreicher, die Schnittstellen und Überlagerungen zu verknüpfen und daraus gute Ergebnisse zu erzielen. Spielt dann auch noch der Brandschutz eine Rolle, wird es noch mehr umfangreicher. Während der Einführung der neuen Bauordnung des Landes NRW war das Chaos dann noch nahezu perfekt….
Mal anders gefragt? Warum braucht das Denkmalamt so lange für die Prüfung, warum stellt das Denkmalamt – obwohl die anstehenden Arbeiten bekannt sind – so spontan das Gebäude unter Denkmalschutz? Sorry, aber da wurde scheinbar nicht nur beim BLB ein Fehler gemacht, auch die Bezirksregierung hat nicht ganz sauber gearbeitet. Das Ansinnen ein Behördengebäude energetisch zu sanieren ist eigentlich positiv zu betrachtet, da Energieeinsparungen auch Steuergelder einsparen. Dieses mit Denkmalauflagen zu torpedieren halte ich persönlich für falsch und die Aussage „Begehungen, Gutachten oder Anträge auf Unterschutzstellung eines Objekts stellen für Eigentümer zunächst keine denkmalschutzrechtliche Verpflichtung dar.“ ist für mich komplett nachvollziehbar. Solange kein Bescheid ergangen ist steht ein Gebäude nicht unter Denkmalschutz und es darf oder muss sogar alles gemacht werden, um die Energiekosten zu senken.
Warum ist Steuerhinterziehung ein Straftatbestand, während Steuerverschwenung allemal einen Artikel in irgendeinem Presseartikel ist, mit dem – wie es der Volksmund sagt – schon morgen der Fisch eingepackt wird.
Diese Ungerechtigkeit, die sich aus diesem Unterschied ableiten lässt führt doch nicht zuletzt zu Politikverdrussenheit oder zu Protestwahltendenzen. Jedesmal dieses Geheule der vermeintlich Etablierten, wenn die AfD Zugewinne für sich verzeichnet.
Stoppt endlich diese zahlreichen Ungerechtigkeiten in unserem Land. So wie hier: Diese Misswirtschaft, die in welch auch immer gearteten Amtsstuben ausgeübt wird, muss ebenso sanktioniert werden wie Steuerhinterziehung. Denn BEIDES schadet unserem Sozialsystem und unseren Haushalten. Stoppt endlich diesen Wahnsinn!!!!
Wie peinlich aber auch typisch für die heutige Arbeitsweise der Behörden. Viel Homeoffice und Worklive Balance.
@8
Das klingt nach einer leichten Recherche für RD 😉
Hhm, ja… Wo kann man die abholen? 😉
Nach wie vor gehe ich davon aus, dass das Gerüst der kleinste Kostenfaktor in diesem Zusammenhang ist. Irgendjemand wird die Fenster in Auftrag gegeben haben – und die stehen jetzt irgendwo rum.
Das alte Finanzamt steht jetzt unter Denkmalschutz.
Zu den Gerüstkosten: Auf ein bisschen Steuerverschwendung mehr oder weniger kommt es kaum noch an.
@3 Das neue Finanzamt „recht hübsch“?
Na klar doch…
@4. Husky
Wir leisten uns tatsächlich sehr viel Unsinn in diesem Land.
@3
Wobei ich Verständnis hätte das neue Finanzamt hätte Denkmalschutz, immerhin ist der Bau eigentlich recht hübsch, würde man ihn mal Pflegen.
Aber dieser alte Kastenbau?
Das alte FINANZAMT unter Denkmalschutz, Symbol der Ausbeutung des dankbaren Steuerzahler ?☝🏼 Wie schön ,das macht Sinn. 👍🏽👏🏽👏🏽
Naja, der Bund der Steuerzahler ist als Lobbyorganisation eher kritisch zu betrachten.
https://www.youtube.com/watch?v=Hx2xrNsPNhg