Der ursprüngliche Beitrag hier über das lückenhafte Rats-TV in Kleve steht mittlerweile bei 82 Kommentaren, ein Ende scheint nicht in Sicht, und der Kommentator HPL/Helmuth Plecker hat mittlerweile sogar schon 17mal in die Tasten gehauen, um seine Meinung kundzutun. Es scheint alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Damit Leser mit etwas strengerem Zeitbudget noch mithalten können, hier eine kurze Einordnung des Hin und Hers der Kommentare:
Alles begann mit der Nr. 4, in der HPL fragte: „Wer garantiert den Ratsmitgliedern eigentlich wirksamen Schutz vor Verwendung des öffentlichen Bildmaterials und Verunglimpfung durch deep-fake-Anwendungen? Wer überwacht und wer sanktioniert solche Verunglimpfungen?“
Ein möglicher Missbrauch wird hier also als Argument gegen die Übertragung ins Feld geführt. Dazu ist zu sagen, dass die Auflösung des Screens, der die Redner zeigt, weit unter all dem ist, was die Parteien insbesondere in Zeiten des Wahlkampfs in den sozialen Netzwerken veröffentlichen. Wer beispielsweise den letztjährigen CDU-Spitzenkandidaten Wolfgang Gebing irgendwie hätte „faken“ wollen, hätte gleich mehrere lange Interviews in höchster Auflösung zur Verfügung gehabt.
Kommentator Peter Brückner, langjähriger SPD-Stadtverordneter, sah diese Gefahr auch nicht als so gravierend an und konstatierte: „Für KommunalpolitikerInnen, die im Wahlkampf gerne mit Wort und Bild in Erscheinung treten, muss allerdings das Recht hinterfragt werden, das Statement im Rahmen des Amtes öffentlich zu verweigern.“
Es handelt sich um einen Diskussionsbeitrag, und so, wie es das Recht auf informelle Selbstbestimmung gibt, existieren auch konkurrierende Rechte, und da muss eben eine Güterabwägung getroffen werden. Ich kenne das aus dem Gericht, wo, wenn es um höchst intime Details von Verbrechen geht, das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zurückstehen muss.
Auch im Stadtrat muss eine Abwägung getroffen werden. Was wiegt schwerer: das Informationsinteresse der Öffentlichkeit oder das individuelle Recht des oder der Stadtverordneten? Wo genau die Grenze gezogen wird, ist nicht in Stein gemeißelt und kann angesichts neuer technologischer Entwicklungen auch immer neu verhandelt werden. So weit, so unaufgeregt.
Nicht aber HPL. Er verschärft nun den Tonfall: „Sie [Peter Brückner] fordern hier ernsthaft, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für Kommunalpolitiker ,hinterfragt‘ werden MUSS, sobald sie ein Amt antreten. Ein solches Verständnis von unseren Verfassungswerten ist brandgefährlich. Grundrechte sind kein Privileg, das man sich durch politisches Wohlverhalten verdient oder das man an der Garderobe des Ratssaals oder mit der eigenen Präsenz in den sozialen Medien abgibt. Sie gelten bedingungslos für jeden Bürger – und ja, auch für gewählte Ratsmitglieder.“
Das aber ließ Peter Brückner nicht auf sich sitzen: „Da Sie [HPL] mir unterstellen, ich würde Ratsmitgliedern die Grundrechte verweigern, muss ich das strikt zurückweisen. Niemand wird gezwungen, sich in Wort und Bild abzulichten. Die Persönlichkeitsrechte werden jedem Ratsmitglied zuerkannt und sind unbestritten. Andersherum üben Ratsmitglieder ein öffentliches Mandat aus. Und es gibt meines Wissens kein Grundrecht, diese Mandatsausübung als Privatangelegenheit und hinter den Persönlichkeitsschutz zu stellen. Die Ratsarbeit ist keine Privatangelegenheit und diejenigen, die ein solches Mandat ausüben sind dem Souverän – dem Bürgen – rechenschaftspflichtig. Und wie sich das an anderer Stelle dokumentiert – wird das auch freimütig in Wort, Bild und Person gemacht. Sich dann bei der Einführung des Rats-TV auf Grundrechte zu berufen, ist nicht glaubwürdig. Genau das kritisiere ich.“
HPL hält das Ratsinfomationssystem (RIS) für ausreichend, was die Information der Öffentlichkeit angeht. Dort finden sich die Sitzungsvorlagen und Protokolle. Eine Diskussion, wie sie im Rat stattfindet, lässt sich daraus aber nicht unbedingt rekonstruieren. HPL: „Dass die Ratsarbeit öffentlich ist, bestreitet niemand – auch ich nicht. Diese Öffentlichkeit wird seit Jahrzehnten durch den Zuschauerraum und später auch durch das Ratsinformationssystem (RIS) rechtlich und vollkommen ausreichend garantiert. Ein Rats-TV ist ein freiwilliges, technisches Zusatzangebot – und keine verfassungsmäßige Pflicht, für die man als Mandatsträger seine informationelle Selbstbestimmung opfern muss.“
Ab dem ca. 10. Kommentar wechselt HPL zu seinem Klarnamen. Helmuth Plecker schreibt: „Es geht beim legitimen Verzicht auf das Rats-TV um weit mehr als nur um die Vorbeugung von Deepfakes. Eine mindestens ebenso reale Gefahr ist das gezielte Zerschneiden und verfremdete Zusammensetzen von Videomitschnitten durch Dritte.“ Klar, kann man machen, aber da wird möglicherweise auch überschätzt, wie attraktiv Politiker auf dieser Ebene sind, um mit technischem Schnickschnack irgendwelche Fakes zu erstellen.
Peter Brückner versucht nochmals die Wogen zu glätten: „Zu diskutieren, ob sich Kommunalpolitiker oder Spitzenbeamte in Ausübung Ihres Mandates in der Öffentlichkeit einer Meinungsäußerung entziehen, ist legitim. Insbesondere, wenn Sie kein Problem damit haben, sich mit anderen Medien in der Öffentlichkeit zu präsentieren.“ Und Helmuth Plecker noch einmal: „Sie stellen mit diesem zitierten Satz das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung unbestritten zur Disposition. Das ist kein Missverständnis meinerseits, sondern die ungeschminkte Bedeutung Ihres eigenen Satzes. Wenn Sie merken, wie brandgefährlich diese Formulierung im Kontext unserer Verfassung ist, sollten Sie sie nicht mir vorwerfen, sondern Ihre eigenen Aussagen überdenken. Eine Aufforderung zur Unterlassung ändert an Ihren geschriebenen Worten im Übrigen gar nichts!!!“
kleveblog schlägt vor: Belassen wir es dabei! Es gibt hier keine absolute Wahrheit. Das Schöne in unserer Gesellschaft ist aber, dass man über die Grenzen diskutieren kann. 82-mal hin und her, von mir aus auch länger!


Das Plecker-bashing ist eröffnet!