Irgendwann Ende vergangenen Jahres muss Norbert Switon noch gedacht haben, endlich laufe es richtig gut für ihn. Danach ging alles schief.
Switon gehört das Restaurant Waldschlösschen am Rande des Tiergartenwaldes in Donsbrüggen. Zu besseren Tagen eines der beliebtesten Ausflugslokale der Stadt, weithin geschätzt für seine Wildspezialitäten. Doch Switon wollte die hundertjährige Tradition des Waldschlösschens nicht fortführen und suchte nach Möglichkeiten, die Immobilie zu vermieten oder (lieber noch) zu verkaufen. Lange vergebens. Dann fand sich erst ein Pächter aus dem Raum Heinsberg, und wenig später – schlecht für den Pächter, gut für Switon – sogar eine Familie aus China, die aus dem Betrieb ein Chinarestaurant machte und konkrete Kaufabsichten äußerte.
Ende Dezember eröffnete das Lokal, vier knallrote chinesische Schriftzeichen rechts vom althergebrachten Namen dokumentierten den Neuanfang. Dann kam der 29. Januar. In den Abendstunden vergaß der Koch einen Wok auf dem Gasherd. Die Hitzenentwicklung entzündete die Dunstabzugshaube, die Küche fing Feuer, die Flammen breiteten sich rasant aus und loderten schon eine Stunde später meterhoch aus dem Dachstuhl. Die Feuerwehr löschte den Brand, die Polizei nahm ihre Ermittlungen auf und kam zu dem Schluss, dass weder eine absichtliche noch eine fahrlässige Brandstiftung vorliege. Eine Verkettung unglücklicher Umstände also.
Wie unglücklich, bekommt Switon nun zu spüren. Denn die Versicherung hat noch nicht gezahlt. Switon: „Noch werden Verhandlungen geführt. Es ist noch nichts entschieden, aber die Ansprüche wurden erst einmal abgeschmettert.“ Die Frage ist, ob nicht die Chinesen in Haftung genommen werden können. Allerdings müsste man dazu wissen, wo sie abgeblieben sind. Das aber weiß niemand. „Die sind unbekannt verzogen“, so der Immobilienbesitzer. „Jetzt stehe ich mit dem ganzen Schaden da.“
Als wäre das nicht schon ärgerlich genug, meldete sich nach dem Brand auch noch der Wirt aus Heinsberg, dem das Etablissement ursprünglich zur Pacht angedient worden war. Offenbar waren die Verhandlungen mit dem Mann sehr weit gediehen, als die Chinesen plötzlich doch noch zum Zuge kamen. Der Mann aus Heinsberg klagte jedenfalls vor dem Landgericht Kleve auf Vertragserfüllung. Zur entscheidenden Verhandlung erschien Switon nicht, sodass das Gericht ein Versäumnisurteil ergehen ließ. Ergebnis: Der Pächter aus Heinsberg hat das Recht, als Gastronom ins Waldschlösschen einzuziehen. Switon kann das nicht ermöglichen, es drohen womöglich sogar Regressforderungen.
Die Bilanz, knapp ein Jahr später: ein immer noch in Trümmern liegendes Restaurant, ein verschwundener Kaufinteressent, eine zahlungsunwillige Versicherung und ein streitbarer Pächter. Es ist nicht gut gelaufen. „Ich bin sehr verärgert“, so Switon.
@JB Der Kommentar musste etwas bearbeitet werden, da der Besitzer im Clinch mit Rechtsanwälten der Chinesen liegt. Daher die Verzögerung.
Da tut sich auch 20 Monaten nach dem Brand gar nichts.
Der Eigentümer hat wohl immer noch Probleme mit der nicht zahlenden Versicherung.
Solange die Versicherung nicht zahlt, wird dort nichts an Instandsetzungsarbeiten passieren, dass Gebäude war ja komplett mit Löschwasser geflutet worden.
Ob sich dort noch eine Instandsetzung an dem Gebäude überhaupt lohnt oder verkaufen / abreisen und Neubau eines Mehrfamlilienhauses die bessere Alternative dann wäre, weiß ich auch nicht.
Wenn man den einen Käufer für das Objekt denn finden würde.
Als ich heute an dem Objekt vorbei gefahren war, meinte ich eine neue Leuchtreklame am Haus wahrgenommen zu haben. Tut sich da evtl. etwas?
@ 7 jean baptiste,
dem, was du schreibst, kann ich nur zustimmen. Dass die Chinesen nicht gefunden werden,
wen erstaunt das eigentlich?
In Millingen wurden die zwei bekannten Snacks für hohe Summen verkauft. Wer schon einmal etwas von Geldwäsche gehört hat, weiß worum es geht. Ich vermute, dass die „verschwundenen“ lediglich vorgeschoben wurden. (in solchen Fällen helfen auch keine CD’s , zumal die „Finanzämter
in China“ das ewige Schweigen praktizieren)
@11
Man wird ja nicht rechtsberatend tätig, wenn man die ZPO richtig wieder gibt. Hierzu bedarf es auch keinerlei Kenntnis des hier aufgezeigten Rechtsstreits.
Die Möglichkeiten, gegen ein Versäumnisurteil vorzugehen sind dort vollkommen eindeutig geregelt.
Nach dem Einspruch gegen ein VU kann das Gericht einen weiteren Termin ansetzen. Wenn der Beklagte dann wieder nicht erscheint, ergeht ein sogenanntes 2. Versäumnisurteil, welches mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten werden kann und dann sind wir in der nächsten Instanz.
@10 nl
Sie sagen es schon richtig … Kommentar …
Falsch ist da wenig … in Ihrer Sicht aber anscheinend (zu) unvollständig.
Aber das war ja von mir gewollt .
Erstens ist es von Gesetzes wegen nicht statthaft, in einem spezifischen Fall rechtsberatend aufzutreten, wenn man kein RA oder sonstig lizenzierter Jurist ist,
zweitens muss man zur sinnvollen Beurteilung der Lage umfängliche Kenntnis aller Umstände haben.
Die haben wir Alle nicht, auch rd hat nur berichtet, was ihm erzählt wurde und das weggelassen, was ihm nicht mitgeteilt wurde.
Mein Kommentar war als mehr allgemeine Betrachtung des Status quo auf Basis des Artikels gemeint.
Da ich Gründe sah und sehe, die erwarten lassen, daß Herr Switon die 14-tägige Frist bereits längst hat verlaufen lassen, habe ich mal den Teil (und die sonst manchmal noch mögliche Wiedereinsetzung in den vorherigen Termin) einfach geschludert.
Und schon sind Sie bei dem, was ich aufgeführt habe … nämlich die Berufung.
Aber die Lage mal trocken einschätzend hat er die Frist dafür auch grosszügig verlaufen lassen.
Spart aber die Kosten für den RA … und über die Höhe des Schadenersatzes kann er ja, wenn dieser noch nicht in Euro und Cent entschieden ist, lustig und mit neuem Mut vor Gericht prozessieren.
Dabei ist der Inhalt des Kommentares von Jean…. sogar teilweise inhaltlich falsch.
Gegen ein Versäumnisurteil besteht die Möglichkeit der Einlegung eines Einspruchs innerhalb einer Frist von 2 Wochen. Das Verfahren wird dann vor dem bisher zuständigen Gericht fortgeführt, während bei einer Berufung gegen ein Urteil das Verfahren vor dem nächst höheren Gericht geführt werden muss.
Wenn das Verfahren tatsächlich vor dem Landgericht Kleve anhängig war/ist, kann die Einlegung des Rechtsmittels allerdings nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Warum sieht eine Entgegnung wie die von Müller so zugespitzt aus? Wenn ein Postler nicht allzu dämlich ist,
kann man seine abweichende Ansicht doch mit freundlicher Schärfe abgeben, ohne verletzend zu wirken!.
Das ist zwar etwas anstrengend, würde aber in diesem Blog gewiss nicht falsch aufgenommen bzw. verstanden!
@7 Jean baptiste,
zwischen Miete und Pacht bestehen die Unterschiede im Wesenlichen in der Nutzung. Reine Räume miete ich, mit
Einrichtung die ich mit nutze, pachte ich. Das ist eine vereinfachte Darstellung. Zu weiteren Erklärungen bin ich
einfach zu faul, du verstehst hoffentlich.
Die im Versicherungsrecht bekannte Repräsentanten-Klausel bleibt hiervon unberührt.
@6 Müller
Weshalb sollte rd Ihren Kommentar streichen, ich muß Ihnen zugestehen, man kann meinen Post so lesen, daß man zu diesem Ergebnis kommt.
und @3 K. Brückenbauer
Mein Post sollte so verstanden werden, daß Switon der Lage schon recht gutgläubig begegnet ist.
Die Sache mußte er nicht sachumfänglich beurteilen können, aber einschätzen zu können, wo man Hilfe braucht, und wo nicht, sollte für einen Vollkaufmann, der bisher einen Umsatz im hohen 100K Euro-Bereich verantwortet hat, schon möglich sein.
Ãœber Versäumnisurteil und anscheinend doppelt vergebenen Pachtvertrag brauchen wir wohl nicht zu diskutieren, das weiß jeder, sogar ein nicht-Kaufmann , daß das mehr als einfältig ist, wenn es sich so zugetragen hat.
„dann würde alles zusammen in den sechsstelligen Euro Bereich gehen“
Was denken Sie, was Verfahrenskosten und jetzt Schadenersatz für Nichterfüllung jetzt kosten?
Und dann die Feuerversicherung ? Schaden war lt. Zeitung um die 600K Euro
Rechtsanwalt heißt ja nicht automatisch, daß die Gebührenordnung für Alles gelten muß, eine Beratung kann auch nach Sondervereinbarung (und sogar Stundensatz) abgerechnet werden.
Außerdem, er war doch Mitglied bei der DEHOGA , Slogan der DEHOGA : „Sie haben ein juristisches Problem, wir haben die kompetente Rechtsberatung.“
Das gilt auch für Miet- und Pachtrecht uva.
Nur, Abwarten und Tee trinken ist wie Vogel Strauss Politik und damit lebensgefährlich.
@5 Otto
das war mit Sicherheit ein Pachtvertrag, kein Miet-Verhältnis.
Oder hat er den Umbau zum China-Tempel selbst bezahlt ?
Wenn nicht, ist mit Sicherheit der Kreditgeber für den Umbau auch an den Chinesen interessiert.
Die Story hat insgesamt viele Risse, die wir Alle doch nicht aufklären können.
Werter Jean Baptiste,
auch auf die Gefahr hin, das Herr Daute diese streicht.
Beim lesen Ihres Kommentars fällt mir nur ein: Sie „Klugschwätzer“, nachher ist man immer schlauer.
@1,@3,
gilt der Mieter hier als Repräsentant, und hat der Vermieter es vesäumt, diese Bestimmung
abzuändern, dann muss sich der Eigentümer des Gebäudes ein etwaiges Verschulden des Mieters
anrechnen lassen. Hier wird wohl eine Ursachenprüfung immer noch nicht abgeschlossen sein.
@K. Brückenbauer Es war mir nicht gelungen, die Zeichen zu Google rüberzuziehen, deshalb an dieser Stelle vielen Dank für die Mühe. Neugierig war ich nämlich auch.
*
„huÄyuán, jiÇ”, dià n“
Da wollte die Redaktion von Kleveblog dem einfachen Lesern wohl etwas vorenthalten.
[….vier knallrote chinesische Schriftzeichen rechts vom althergebrachten Namen dokumentierten den Neuanfang …..]
Hier fragen sich natürlich die Leser: „Was bedeuten denn diese Schriftzeichen des Neuanfangs, der so ganz anders verlief als gedacht?“
Hier jetzt die Auflösung des Rätsels, was auch immer die Chinesen uns damit sagen wollten: „Blumengarten, Spirituosen im Geschäft“
èŠ±å› é…’ 店
P.S.:
@jean baptiste,
zu [….Als Geschäftsmann und gewählter Fachvertreter der DEHOGA Kreis Kleve hätte er doch wirklich besser wissen müssen………..];das lässt sich hinterher immer leicht sagen.
zu [….hat der Man keinen Rechtsanwalt…]; würde sich Herr Switon, hier Rechtsbeistand holen, dann würde alles zusammen in den sechsstelligen Euro Bereich gehen. Und selbst dann, kann man nur hoffen, dass er den richtigen Anwalt findet. Wenn er nicht aufpasst, hat er auf einmal einen Fachanwalt für Verkehrsrecht der ihn vertritt (das wird Ihm der Anwalt ja nicht direkt auf die Nase binden..).
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Die systematische Leistungsablehnung der Versicherer gehören zum kalkulierten Geschäftskonzept.
Daher ist Herrn Switon neben der gewünschten Weisheit ein professioneller Rechtsbeistand
zu empfehlen.
@rd
„Irgendwann Ende vergangenen Jahres muss Norbert Switon noch gedacht haben, endlich laufe es richtig gut für ihn“
Das hat er erkennbar noch bis weit ins Jahr gedacht , entsetzlich traurig, aber nicht nachvollziehbar.
Als Geschäftsmann und gewählter Fachvertreter der DEHOGA Kreis Kleve hätte er doch wirklich besser wissen müssen.
Zur einfacheren Katastrophe zuerst:
Ein Versäumnisurteil zu kassieren, und das nicht gleich durch Berufung in der nächsten Instanz anzufechten … hat der Man keinen Rechtsanwalt ?
Hier geht es doch um richtig große Summen.
Zur größeren Katastrophe:
„Offenbar waren die Verhandlungen mit dem Mann sehr weit gediehen, als die Chinesen …“
Wenn der Mann aus Heinsberg auf Vertrags e r f ü l l u n g geklagt hat, muß er sogar einen rechtsgültigen Vertrag gehabt haben …
Wie kann man das Etablissement dann noch einem weiteren Interessenten verpachten ?
zum Mega-Gau :
Noch ist ja nicht mal ein Jahr vergangen, genauer gesagt, mal gut ein halbes Jahr , da sollte juristisch doch noch einiges möglich sein.
Die Schuldfrage am Brand ist der Knackpunkt.
Das Ergebnis der Brandermittlung der Kripo als alleingültig anzusehen heißt, die Sache als verloren zu betrachten.
Einen unabhängigen Sachverständigen sollte man schon mal kontaktieren.
Switon hätte längst den Pächter (wieso verschwunden, der läßt sich bestimmt irgendwo finden, und wenn ein Detektiv eingeschaltet wird) anzeigen sollen, immerhin sind ja Personen verletzt worden. Da wäre das Strafrecht ein Selbstläufer , dessen Ergebnis bei Erfolg im zivilrechtlichen Verfahren benutzt werden kann.) .
Aber es kann immer nur wiederholt werden, da muß ein erfahrener Rechtsanwalt ins Boot geholt werden.
Herrn Switon ist viel Weisheit und genausoviel Glück zu wünschen, damit er nicht total den Bach runtergeht.
Vor Allem seine positive Grundhaltung zum Verfahren sollte er seriös überdenken,
„Noch werden Verhandlungen geführt. Es ist noch nichts entschieden, aber die Ansprüche wurden erst einmal abgeschmettert.“ zeigt doch klar seine Fehleinschätzung.
Wenn die Ansprüche „erst einmal“ abgeschmettert wurden, sagt mir das, daß die Entscheidung bei der Versicherung gefallen ist, nur beim Eigentümer scheint die Entscheidung noch nicht angekommen zu sein.