termin.abh@kreis-kleve.de: Schöner warten jetzt mit Termin!

Dienstag, 21. November, 7:34 Uhr vor der Ausländerbehörde an der Nassauerallee: Menschen warten darauf, warten zu dürfen
Schlangen vor der Ausländerbehörde gibt es seit Ende des vergangenen Jahres nicht mehr – seit eine Wartezone für die Wartezone eingerichtet wurde
Wohnraum Nassauerallee: Helmut Schmidt hätte es gefallen (Foto: Privat)
Wohnraum Nassauerallee: In den Relikten dieses Ambientes warten nun Antragsteller darauf, bis zur eigentlichen Ausländerbehörde in 500 Metern Entfernung vorgelassen zu werden(Foto: privat)
Schwimmbad im Keller: Gehobene Ausstattung, sagt der Makler in solchen Fällen
Wenn das Schwimmbad im Keller wieder in Betrieb genommen werden würde, könnte das Warten auch als Wellness verkauft werden (Foto: privat)

Und sie bewegt sich doch! Der anhaltende Unmut über den tagtäglichen Wartemarathon bei der Ausländerbehörde (bzw. im Wartebereich für das Wartezimmer der Ausländerbehörde) hat zu einer ersten Veränderung der Praxis geführt: Das Amt an der Nassauerallee führt ab Anfang Februar eine Terminvergabe ein, allerdings zunächst nur für einen speziellen Fall. Immerhin: Rund 800 Menschen, die pro Jahr eine Verpflichtungserklärung abgegeben müssen, um Besucher aus visapflichtigen Staaten empfangen zu dürfen, profitieren von der neuen Regelung.

Hier die Mitteilung des Kreises Kleve im Wortlaut:

Online-Terminvergabe in der Ausländerbehörde zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ab 01. Februar

Die vielen verschiedenen Aufgabenfelder der Ausländerbehörde machen es erforderlich, jeden Bereich getrennt zu betrachten und zu entscheiden, wo eine Terminvergabe möglich und sinnvoll ist. Der recht gut abgegrenzte Bereich der Besuchsaufenthalte, der mit rund 800 Fällen im Jahr kein kleiner ist, lässt ab dem 01. Februar eine Online-Terminbuchung regulär zu.

Rechtlich ist es so, dass visumspflichtige Gäste vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Besuchervisum in der deutschen Auslandsvertretung ihres Heimatlandes beantragen. Regelmäßig wird dort unter anderem eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers gefordert, mit der die umfassende Übernahme aller Kosten, die mit dem Besuch verbunden sind, erklärt wird. Dazu ist ein persönlicher Besuch des Gastgebers in der Ausländerbehörde erforderlich, bei dem bestimmte Unterlagen und die ausgefüllte Verpflichtungserklärung mitgebracht werden müssen. Welche Unterlagen das im Einzelnen sind, steht auf der Internetseite des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) unter Service und Dienstleistungen (oder Suchbegriff: Besuchsaufenthalte). Der Link zum Terminvergabemodul wird ab dem 01. Februar direkt auf der Seite „Besuchsaufenthalte“ zu finden sein.

Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde mit den unterschiedlichsten Aufgaben betraut sind, macht es aus Sicht der Kreisverwaltung nur Sinn, Online-Terminvergaben getrennt nach Aufgabengebieten anzubieten. Mit dem Bereich der Verpflichtungserklärungen wird man nun beginnen. Überwiegen die positiven Erfahrungen, könnten künftig auch in anderen Arbeitsbereichen der Ausländerbehörde Terminvergaben eingerichtet werden.

Schon jetzt ist es möglich, auch bei anderen Anliegen in der Ausländerbehörde online um einen Termin zu bitten. Dazu reicht es, eine E-Mail an termin.abh@kreis-kleve.de zu schicken. Den Termin für einen Besuch in der Ausländerbehörde an der Nassauerrallee 18 bekommt man dann mitgeteilt. Der Unterschied zur Online-Terminvergabe liegt darin, dass man hier nicht selbst Tag und Uhrzeit für einen Termin aussuchen kann. Es ist also mehr Flexibilität der Besucherinnen und Besucher gefordert.

Auch ohne Termin kann die Ausländerbehörde an den Öffnungstagen besucht werden. Dafür wurde der Wartebereich an der Nassauerallee 81 eingerichtet. Allerdings kann es bei hohem Publikumsaufkommen passieren, dass Besucher ein weiteres Mal wiederkommen müssen. Diese Wartezeiten kann die Kreisverwaltung leider nicht verhindern. Mit der Möglichkeit einer Online-Terminvergabe und der Terminanfrage per E-Mail hofft die Ausländerbehörde, eine Entzerrung der momentanen Situation zu erreichen.

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3 Kommentare

  1. 2

    Nachtrag:
    Bedingung ist Sprachbeherrschung. Welche Sprachen werden vorgegeben? Ist das nicht alles zu kurz gesprungen?

     
  2. 1

    Bedingung: Smartphon oder Notebook oder Tablett oder gar PC-Landschaft. Wer bezahlt das? Können Betroffene damit umgehen? Welche Fehlerquote ist erlaubt.
    Die Vorstellungen der Behörde sind nicht zu erfüllen. Bei den Problemen ist eine tiefergehende Untersuchung erforderlich.