(Korrigiert, u.a. neue Höhe der Pension) Viele Menschen sagen, Manfred Palmen sei der beste Stadtdirektor gewesen, den diese Stadt je besessen habe. In den neunziger Jahren stand er an der Spitze der Verwaltung, und er errang sich in dieser Zeit einen Ruf als streitbarer Verfechter von Recht und Ordnung – bis hin zu der Tatsache, dass er eigenhändig Knöllchen für Falschparker verteilte. Doch diese Qualität hat ihren Preis, wie die Stadtverwaltung nun ausgerechnet hat – rund siebzigtausend Euro bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung.
Richtig, es geht um die Pension des ehemaligen Fallschirmjägers (Bataillon 261), Beamten im NRW-Innenministerium, Stadtdirektors, Landtagsabgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretärs. Die wechselnden Ämter im öffentlichen Dienst und in der Politik führten zu einer komplizierten Berechnung der Pension des heute 71 Jahre alten Juristen. Wer zahlt welchen Anteil, welche Ansprüche werden miteinander verrechnet und welche nicht?
9800 Euro flossen Palmen vor fünf Jahren laut Wikipedia monatlich zu, für viele Leute eine ganze Menge Geld. Eigenen Angaben zufolge erhält Palmen für seine 45-jährigen Dienste in Behörden und Parlamenten insgesamt eine Pension von rund 4600 Euro.
Allerdings hatte das Innenministerium bei der Festsetzung der Pension die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge aus der Stadtdirektor-Zeit auf die der Staatssekretär- und Abgeordneten-Zeit angerechnet. So nicht!, zürnte Palmen. Er war der Ansicht, dass das halbe Jahrzehnt seines Staatssekretär-Daseins als ruhegehaltsfähige Dienstzeit seines Stadtdirektor-Lebens mit zu berücksichtigen sei. Dem aber mochte das Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht folgen (Urteil vom 9. November 2011, Aktenzeichen 10 K 4963/10).
Palmen, kampfeslustig wie er ist, ging gegen diese Entscheidung an und legte Berufung ein. Am 9. Mai dieses Jahres gelangte das Oberverwaltungsgericht Münster zu der Erkenntnis, dass der Staatssekretär a.D. keine weiteren Ansprüche gegen das Land NRW hat. In der Entscheidung findet sich jedoch ein weiterer Satz: „Für die Zeit ab dem 1.8.2012 ist die Amtszeit des Klägers als parlamentarischer Staatssekretär als ruhegehaltsfähige Dienstzeit in seiner Beamtenversorgung zu berücksichtigen.“
Das ist natürlich Juristendeutsch, einfach ausgedrückt bedeutet dieser Satz: Nicht das Land NRW, sondern die Stadt Kleve darf die Pension ihres ehemaligen Stadtdirektors ein bisschen aufstocken. Nach Informationen von kleveblog geht es um monatlich rund 300 Euro, die der ehemalige erste Angestellte der Kreisstadt fortan mehr erhalten werde. Für die Zeit vom August 2012 bis Dezember 2012 stehen Palmen zudem 11.583 Euro zu, wie die Verwaltung errechnete.
Dieser Betrag wird im kommenden Jahr an den ehemaligen Stadtdirektor ausgezahlt. Manfred Palmen legt allerdings Wert auf die Feststellung, dass dieser Brutto-Betrag noch versteuert und zudem in vollem Umfang auf sein Altersruhegeld, das ihm für seine Zeit im Landtag zusteht, angerechnet werde. Unterm Strich bleibe ihm nur ein geringer Mehrbetrag. „Ich habe nichts davon, das Land wälzt die Kosten auf die Kommunen ab“, so Palmen.
Gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster anzugehen, erachtet die Verwaltung für wenig erfolgversprechend. Palmen bekam von der Verwaltung bereits signalisiert, dass die Angelegenheit einer Entscheidung zugeführt werde.
Dennoch ist die Spanne zwischen dem was manch einer kriegt und dem, was er verdient, auffällig groß. Aber das sind wohl noch die FOlgen des preußisch geprägten Arbeitsrechts für Beamten, das in der Welt einmalig ist
Auch ein Herr Palmen soll das bekommen, was ihm zusteht. Wir könnten uns glücklich schätzen, hätten wir heute einen Stadtdirektor von seinem Können. Man muß nur das derzeitige Theater um Bürgermeisterin und Stadtrat nehmen, wie es in der RP berichtet wird. Wes Geistes Kinder sind da eigentlich unterwegs?